Wenn du allgemeine Optimierung meinst, dann wird noch viel Content dazu kommen. Schreib uns ansonsten gerne spezielle Themen, die dir helfen könnten, danke dir!
Im Prinzip genau so, wie jeder Eigentümer bzw. jede Eigentümerin auch. Sie geben dir die Vollmacht, je nach Verhandlung zahlst du oder die Eigentümerseite und dann geht der Prozess seinen Gang
Danke für das interessante Video. Im Grunde genommen, gehen alle Wohnungen von jedem illegal auf den Markt. Keiner mietet eine Wohnung an und wartet 3 bis 6 Monate. Die, die länger in den Buisness sind, unterschreiben auch mal gleichzeitig für zwei bis drei Wohnungen, dass sind ja Kosten die bezahlte werden müssen. Also wird man indirekt doch gezwungen die ersten Monate illegal an den Start zu gehen und noch zu hoffen, dass der Antrag genehmigt wird
Guten Morgen, Danke - das ist ein valider Punkt! Es gibt verschiedene Möglichkeiten damit umzugehen. Einblicke und Lösungsvorschläge dazu bieten die Coaches und Spezialisten von @sali-homes
Ich habe Zweifel, ob der hier vermittelte Inhalt zutreffend ist. Wenn die Umnutzung Voraussetzung für eine legale Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung wäre, dann könnten sich doch alle Städte ihre Zweckentfremdungsverordnungen sparen und die Nutzung als Ferienwohnung baurechlich untersagen? Desweiteren hat der Bundesgerichtshof die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung einer Wohnnutzung gleichgesetzt. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09 Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, daß eine umgenutzte Wohnung ohne (Rück-) Umnutzung ggf. zukünftig rechtlich nicht mehr als normale Mietwohnung zu veräußern bzw. zu vermieten ist. Ich bitte um detaillierte Stellungnahme.
Danke für deinen Kommentar! Du hast Recht, es gibt eine Reihe von Urteilen zur Einordnung von Kurzzeitvermietungsobjekten - auch nach 2010. Ein Urteil ist immer im Zusammenhang des Falles zu sehen und dieser beruht auf einem bestimmten Objekt an einer bestimmten Adresse mit einem konkreten Baurecht. Für Hausnummer 1 kann ein völlig anderes Baurecht gelten als für Hausnummer 2. Grundsätzlich ist jede Art von Nutzung eines Objektes genehmigungspflichtig - das können wir aus unserer täglichen Kommunikation mit Bauämtern deutschlandweit sagen und bestätigen. Wenn eine Kommune eine Zweckentfremdung (=nicht genehmigte Nutzung) wittert, ist es eine Frage der Zeit und der Personaldecke ob es zur Ahndung kommt. Je nachdem, gibt es eine Aufforderung zur Stellungnahme, Forderung zur Einreichung eines Bauantrages zur Nutzungsänderung, bis hin zur Nutzungsuntersagung. Wir haben für alle Fälle Beispiele und raten von der "auf gut Glück" Variante ab. viele Grüße, das GoLet-Team
Das heißt, ich miete zunächst eine Wohnung an, finanziere die Miete bis zur Nurzungsänderungs Genehmigung 3-6 Monate vor um dann erst mit der Umgestaltung loslegen zu können? Wie bitte soll sich das denn rechnen?
Bestenfalls geht der Prozess bereits vor der Anmietung los und auch die Klärung ob es überhaupt umsetzbar ist, wird vor Unterschrift getätigt. Dann hast du ja einen Puffer bis möbliert/renvoiert ist und die eigentliche Vermarktung losgeht. Bedenke immer, es gibt so viele, die das komplett ohne Nutzungsänderung machen (erst kürzlich gab es Zahlen für Sylt) und trotz allem damit sehr lukrativ unterwegs sind.
Das kommt drauf an in NRW kann das passieren ansonsten muss dem niemand neben dem Bauamt zustimmen. Es kommt aber auch auf deine WEG und die TE an. Was dort definiert ist gilt
Also nochmal damit ich das richtig verstehe. 1. Vermieter überzeugen und Erlaubnis bekommen. 2. Wohnung umnutzen 3.Erlaubnis von der Stadt Und dann kann man starten?
Vieles läuft natürlich parallel. 1. und 2. greift ineinander. Wichtig ist aber vor allem: Machbarkeit der Umnutzung prüfen lassen. Ist da grünes Licht gegeben kann der Antrag direkt zur Stadt und du beginnst bereits mit der Vorbereitung und Möblierung
@@sali-homes Es müssen ja auch die anderen Eigentümer in dem Wohngebäude gefragt werden? Zumindest kommt dieses Argument immer gleich heraus geschossen wenn ich beim Bauamt nachfrage
Mir fehlt bei den ganzen Diskussionen, die ja meistens Anleitungen dafür sind, wie man ruhig schlafend möglichst viel Geld verdienen kann, die Seite der Betroffenen, die möglicherweise dann nicht mehr ruhig schlafen und Geld verlieren, da die Wohnungen im gleichen Objekt an Wert einbüßen. Wer mal eine selbst bewohnte Wohnung direkt unter einer Monteurwohnung hatte weiß, was ich meine.
Die Perspektive verstehe ich, es ist aber immer eine Herausforderung für sich auf alle und jeden im Leben einzugehen. Lösungen dafür könnten eine bessere Überwachung der Lautstärke und anderer Sensorien helfen. Der Austausch mit Nachbarn gehört aber natürlich in einem Mehrfamilienhaus dazu.
@@sali-homes Natürlich kann man nicht immer auf den allerletzten Rücksicht nehmen, aber wenn man ein Business betreibt, hat man eine gewisse Verantwortung und muss sich überlegen, wie man es anstellt. Sich ins eigene, ruhige Haus zurückzuziehen und sein Geld zählen, während andere darunter leiden, ist zu einfach. In unserem Fall hausten von heute auf morgen ganze Bau-Trupps aus Osteuropa in zwei Wohnungen und mischten die ganze Gemeinschaft auf. Der Eigentümer war keinem wirklich bekannt und der hat sich auch nie blicken lassen. Der Mieter hat nur ab und zu seine Leute zur Koordination vorbeigeschickt und das war's. Kommunikation gab es im Vorfeld nicht.
Tatsächlich würden wir das gern genau sagen, aber es hängt auch immer vom Objekt ab. Eine Nutzungsänderung kann bei 1.500€ oder +3000€ starten. Aber wir können dazu gerne mal ein dediziertes Video produzieren!
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Danke für da Video! Kannst du bitte noch darauf eingehen wie ich mich am besten vorgehe wenn ich bislang über Arbitrage agiere. Danke
Wenn du allgemeine Optimierung meinst, dann wird noch viel Content dazu kommen. Schreib uns ansonsten gerne spezielle Themen, die dir helfen könnten, danke dir!
Im Prinzip genau so, wie jeder Eigentümer bzw. jede Eigentümerin auch. Sie geben dir die Vollmacht, je nach Verhandlung zahlst du oder die Eigentümerseite und dann geht der Prozess seinen Gang
Wo liegt es Preislich pro Wohnung?
Das kann dir das Team von Golet besser beantworten eine grobe Schätzung gibt es aber auch im Video
Danke für das interessante Video.
Im Grunde genommen, gehen alle Wohnungen von jedem illegal auf den Markt.
Keiner mietet eine Wohnung an und wartet 3 bis 6 Monate.
Die, die länger in den Buisness sind, unterschreiben auch mal gleichzeitig für zwei bis drei Wohnungen, dass sind ja Kosten die bezahlte werden müssen. Also wird man indirekt doch gezwungen die ersten Monate illegal an den Start zu gehen und noch zu hoffen, dass der Antrag genehmigt wird
Guten Morgen, Danke - das ist ein valider Punkt! Es gibt verschiedene Möglichkeiten damit umzugehen. Einblicke und Lösungsvorschläge dazu bieten die Coaches und Spezialisten von @sali-homes
Ich habe Zweifel, ob der hier vermittelte Inhalt zutreffend ist.
Wenn die Umnutzung Voraussetzung für eine legale Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung wäre, dann könnten sich doch alle Städte ihre Zweckentfremdungsverordnungen sparen und die Nutzung als Ferienwohnung baurechlich untersagen?
Desweiteren hat der Bundesgerichtshof die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung einer Wohnnutzung gleichgesetzt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, daß eine umgenutzte Wohnung ohne (Rück-) Umnutzung ggf. zukünftig rechtlich nicht mehr als normale Mietwohnung zu veräußern bzw. zu vermieten ist.
Ich bitte um detaillierte Stellungnahme.
Klingt für mich tatsächlich auch nach einer nicht mehr notwendigen Maßnahme wenn eine Wohnnutzung besteht
Danke für deinen Kommentar!
Du hast Recht, es gibt eine Reihe von Urteilen zur Einordnung von Kurzzeitvermietungsobjekten - auch nach 2010. Ein Urteil ist immer im Zusammenhang des Falles zu sehen und dieser beruht auf einem bestimmten Objekt an einer bestimmten Adresse mit einem konkreten Baurecht. Für Hausnummer 1 kann ein völlig anderes Baurecht gelten als für Hausnummer 2.
Grundsätzlich ist jede Art von Nutzung eines Objektes genehmigungspflichtig - das können wir aus unserer täglichen Kommunikation mit Bauämtern deutschlandweit sagen und bestätigen.
Wenn eine Kommune eine Zweckentfremdung (=nicht genehmigte Nutzung) wittert, ist es eine Frage der Zeit und der Personaldecke ob es zur Ahndung kommt. Je nachdem, gibt es eine Aufforderung zur Stellungnahme, Forderung zur Einreichung eines Bauantrages zur Nutzungsänderung, bis hin zur Nutzungsuntersagung. Wir haben für alle Fälle Beispiele und raten von der "auf gut Glück" Variante ab.
viele Grüße, das GoLet-Team
👆🏼✅
Das heißt, ich miete zunächst eine Wohnung an, finanziere die Miete bis zur Nurzungsänderungs Genehmigung 3-6 Monate vor um dann erst mit der Umgestaltung loslegen zu können?
Wie bitte soll sich das denn rechnen?
Eine valide Frage! Konkrete Strategien und Lösungsansätze dazu findest du bei den kurzzeitvermietern @sali-homes
Bestenfalls geht der Prozess bereits vor der Anmietung los und auch die Klärung ob es überhaupt umsetzbar ist, wird vor Unterschrift getätigt.
Dann hast du ja einen Puffer bis möbliert/renvoiert ist und die eigentliche Vermarktung losgeht.
Bedenke immer, es gibt so viele, die das komplett ohne Nutzungsänderung machen (erst kürzlich gab es Zahlen für Sylt) und trotz allem damit sehr lukrativ unterwegs sind.
ich konnte keine Preise für die jeweiligen Prozesse finden.
Kostet die Digitalisierung für alte Unterlagen nach dem CAT Format extra`?
Hallo Christopher! CAD Formate können wir verwenden - die Digitalisierung kostet nichts extra sondern ist inkludiert!
viele Grüße, das GoLet Team
Das ist doch mal ein Wort!
Man kann als Wohnungseigentümer wohl erstmal die anderen Eigentümer um Erlaubnis bitten oder sehe ich das falsch?
Das kommt drauf an in NRW kann das passieren ansonsten muss dem niemand neben dem Bauamt zustimmen. Es kommt aber auch auf deine WEG und die TE an. Was dort definiert ist gilt
Also nochmal damit ich das richtig verstehe.
1. Vermieter überzeugen und Erlaubnis bekommen.
2. Wohnung umnutzen
3.Erlaubnis von der Stadt
Und dann kann man starten?
Vieles läuft natürlich parallel. 1. und 2. greift ineinander. Wichtig ist aber vor allem: Machbarkeit der Umnutzung prüfen lassen. Ist da grünes Licht gegeben kann der Antrag direkt zur Stadt und du beginnst bereits mit der Vorbereitung und Möblierung
@@sali-homes Es müssen ja auch die anderen Eigentümer in dem Wohngebäude gefragt werden? Zumindest kommt dieses Argument immer gleich heraus geschossen wenn ich beim Bauamt nachfrage
Wer macht die Nutzungsänderung im Bereich der Arbitrage ??
Das ist Teil deiner Verhandlung. Wir kennen beides 👍🏻
Mir fehlt bei den ganzen Diskussionen, die ja meistens Anleitungen dafür sind, wie man ruhig schlafend möglichst viel Geld verdienen kann, die Seite der Betroffenen, die möglicherweise dann nicht mehr ruhig schlafen und Geld verlieren, da die Wohnungen im gleichen Objekt an Wert einbüßen. Wer mal eine selbst bewohnte Wohnung direkt unter einer Monteurwohnung hatte weiß, was ich meine.
Die Perspektive verstehe ich, es ist aber immer eine Herausforderung für sich auf alle und jeden im Leben einzugehen. Lösungen dafür könnten eine bessere Überwachung der Lautstärke und anderer Sensorien helfen. Der Austausch mit Nachbarn gehört aber natürlich in einem Mehrfamilienhaus dazu.
@@sali-homes Natürlich kann man nicht immer auf den allerletzten Rücksicht nehmen, aber wenn man ein Business betreibt, hat man eine gewisse Verantwortung und muss sich überlegen, wie man es anstellt. Sich ins eigene, ruhige Haus zurückzuziehen und sein Geld zählen, während andere darunter leiden, ist zu einfach. In unserem Fall hausten von heute auf morgen ganze Bau-Trupps aus Osteuropa in zwei Wohnungen und mischten die ganze Gemeinschaft auf. Der Eigentümer war keinem wirklich bekannt und der hat sich auch nie blicken lassen. Der Mieter hat nur ab und zu seine Leute zur Koordination vorbeigeschickt und das war's. Kommunikation gab es im Vorfeld nicht.
Das ist natürlich kein charmanter Weg, da gebe ich dir Recht! Wir arbeiten da schon anders
Schade, dass um die finanzielllen Dinge oft ein Bogen gemacht wird. Das ist doch mitunter wichtig und interessant
Tatsächlich würden wir das gern genau sagen, aber es hängt auch immer vom Objekt ab. Eine Nutzungsänderung kann bei 1.500€ oder +3000€ starten. Aber wir können dazu gerne mal ein dediziertes Video produzieren!
Was kostet es bei Golet pro Wohnung ? Gerade wenn es ein Pauschalpreis ist, kann es doch kein GEheimnis sein.
Würde gerne mit euch die dinge besprechen, ist auch sehr wichtig, kann mann euch auch über die email erreichen! :))
klar, schreib mir gern direkt: calvin@sali-homes.com
Wie ist es eigentlich mit der Wohngemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus wo mehrere Wohnungen sind...müssen die andere Eigentümer zustimmen?