Super Content! Gerne mehr davon :) Als Impulse: - Was machen mit sich beschwerenden Nachbarn? Ggf. auf die wichtigsten Punkte eingehen, weshalb eine Ferienwohnung untersagt werden kann (Überbelegung, etc.). - Was tun, wenn kein Schlüsselkasten angebracht werden darf / kann? Hier das rechtliche: Was darf eine WEG untersagen, was darf der Eigentümer einfach tun? Was wenn die Tür kein Sondereigentum ist und auch kein Nuki angebracht werden kann? Vielen Dank an Euch! Liebe Grüße
Super Video:) eine Frage - muss ein Antrag auf Nutzungsänderung von den Nachbarn unterschrieben werden? (Uns gehört ein Mehrfamilienhaus und wir wollen alle Wohnungen in Ferienwohnungen umwandeln, also im Gebäude sind nur wir die Eigentümer aber unser Haus hat eine gemeinsame Wand zu dem Haus der Nachbarin. Muss sie dann den Antrag auch unterschrieben?)
Als jemand, der ganz neu startet: Was ist die Reihenfolge der einzelnen Schritte: 1) Bei Gemeinde anrufen, ob Zweckentfremdungsverbot besteht 2) Wohnung suchen 3) Vermieter um Erlaubnis fragen 4) Antrag auf Zweckentfremdung stellen 5) Mietvertrag unterschreiben?
Ach, immer wieder schön Euren Content zu sehen/hören. Eine Frage, muss ich als Eigentümer einer Gewerbeimmobilie für die Nutzungsänderung auch die Zustimmung der anderen Eigentümer des Gebäudes einholen wenn ich aus meiner Praxis eine Ferienwohnung machen möchte?
Wen das Gebäude als WEG organisiert ist, dann muss man schauen was in der Teilungserklärung steht. I.d.r ja, eine Praxis ist als Teileigentum darin vermerkt, wenn sie bei der Errichtung des Gebäudes schon da war. Dann benötigen Sie die Zustimmung des Verwalters. Wenn Sie ohne die Zustimmung machen können Sie eine Klage der Nachbarn bekommen und müssen die Wohnnutzung stillegen bzw. beenden.
Hi, nach meinem Kenntnisstand sind Ferienwohnungen seit 2017 selbst in reinen Wohngebieten zulässig, da eine Ferienwohnung zu den kleinen Beherbergungsgebieten gezählt wird laut §13a der BauNVO. Ist das grundsätzlich korrekt?
Die Antwort auf diese Frage würde mich auch sehr interessieren. Ich glaube, es ging dem Fragesteller nicht um Rückwirkung. Sondern ob es grundsätzlich auch in reinen Wohngebieten zulässig ist, eine Ferienwohnung zu haben?
Nein. In jeder Gemeinde kann es anders sein. Es gibt auch keine "Beherbergungsgebiete". In Augsburg wird aktuell selbst in den reinen Wohngebieten nicht genehmigt. Überall muss individuell geprüft werden.
Hi, ich hab mich beraten lassen von einem Architekten zwecks Nutzungsänderung zur Ferienwohnung. Dabei kam u.a. heraus dass das Bauamt bzw. die Behörde bei den restlichen Eigentümern der Wohngemeinschaft anfragt, ob es Einwände gibt. Sprich, andere Eigentümer könnten sich quasi Querstellen?! Wie ist eure Erfahrung dazu?
Kann ich eigentlich mit der Kurzzeitvermietung schon loslegen, während ich auf die Genehmigung der Nutzungsänderung warte? Stimmt es, dass man im Jahr 90 Tage ohne Genehmigung Kurzzeit vermieten kann? Freue mich auf kurzfristige Antwort.
Die Kollegen der Bauordnung in Bremen sagen, dass die Nutzungsänderung verfahrensfrei möglich ist gem. Paragraf 61 Abs. 2 Bremische Landesbauordnung, da hier in der Regel keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen in Betracht kommen. Vorausgesetzt die Wohnung, die ungenutzt werden soll, ist baugenehmigt und das Planungsrecht spricht nicht dagegen.
Nein, dafür nicht. Aber wenn in Ihrem Gebiet ein Zweckentfremdungsverbot gilt muss man darin nachsehen, wie die erlaubten Fristen sind, für die Vermietung von Wohnungen ohne Genehmigung.
Wir wollten mal unsere kleine Büroeinheit, die wir als Ferienwohnung genutzt haben und was keinen gestört hat, zu einer Ferienwohnung rechtskonform umwandeln lassen. Das Bauamt meinte "Ferienwohnung kennen wir nicht" und hat eine Wohnung draus gemacht. Dann kam das Ordnungsamt und meinte "Zweckentfremdungsverbotsgesetz, das dürft ihr nicht als Ferienwohnung nutzen." 🥰
Wenn das eine Einheit ist, dann brauchen Sie weiter nichts. Es ist dann Fremdenbeherbergung. Wenn Sie mehrere Wohnungen im Haus haben bräuchten Sie auch eine Umnutzung.
Airbnb Berlin erlaubt nur 90 Tage Vermietung für Wohnräume pro Jahr, gilt dies auch für die Vermietung von Gewerbeeinheiten? Leider kann ich online nichts finden, freue mich über eure Antwort :)
Ja, ja, mal einfach eine Nutzungsänderung beantragen..Hat der schon versucht die 1000 oberflächlich widersprüchlichen Formulare präzise auszufüllen??? In den 49 Minuten hätte er das mal vorzeigen sollen.
Super Content, sehr ehrenhaft, dass ihr das hier kostenfrei teilt!
Super Content! Gerne mehr davon :) Als Impulse:
- Was machen mit sich beschwerenden Nachbarn? Ggf. auf die wichtigsten Punkte eingehen, weshalb eine Ferienwohnung untersagt werden kann (Überbelegung, etc.).
- Was tun, wenn kein Schlüsselkasten angebracht werden darf / kann? Hier das rechtliche: Was darf eine WEG untersagen, was darf der Eigentümer einfach tun? Was wenn die Tür kein Sondereigentum ist und auch kein Nuki angebracht werden kann?
Vielen Dank an Euch!
Liebe Grüße
Sehr informativ, perfektes Timing. Danke an euch beide!
danke sehr informative, für so ein wichtiges Thema
Superkanal, sehr wertvolle Tipps, alles sehr professionell und fundiert.
danke das war sehr aufschlußreich und gut erklärt
Vielen lieben Dank!!!
Super Video:) eine Frage - muss ein Antrag auf Nutzungsänderung von den Nachbarn unterschrieben werden? (Uns gehört ein Mehrfamilienhaus und wir wollen alle Wohnungen in Ferienwohnungen umwandeln, also im Gebäude sind nur wir die Eigentümer aber unser Haus hat eine gemeinsame Wand zu dem Haus der Nachbarin. Muss sie dann den Antrag auch unterschrieben?)
Als jemand, der ganz neu startet: Was ist die Reihenfolge der einzelnen Schritte: 1) Bei Gemeinde anrufen, ob Zweckentfremdungsverbot besteht 2) Wohnung suchen 3) Vermieter um Erlaubnis fragen 4) Antrag auf Zweckentfremdung stellen 5) Mietvertrag unterschreiben?
genau diese frage stelle ich mir auch😃
Ist die Nutzungsänderung komplexer einer Gewerbeimmobilie in eine Ferienwohnung als einer "normalen" Wohnung in eine Ferienwohnung?
Wie lange dauert üblicherweise eine Nutzungsänderung, gibt es da Erfahrungswerte?
3 Monate in der Regel. In Großstädten kann sie länger dauern.
@@JuriGirshwas macht man in der Zwischenzeit? Ich kann ja nicht 3M anmieten ohne Ertrag zu machen
Ach, immer wieder schön Euren Content zu sehen/hören. Eine Frage, muss ich als Eigentümer einer Gewerbeimmobilie für die Nutzungsänderung auch die Zustimmung der anderen Eigentümer des Gebäudes einholen wenn ich aus meiner Praxis eine Ferienwohnung machen möchte?
Wen das Gebäude als WEG organisiert ist, dann muss man schauen was in der Teilungserklärung steht. I.d.r ja, eine Praxis ist als Teileigentum darin vermerkt, wenn sie bei der Errichtung des Gebäudes schon da war. Dann benötigen Sie die Zustimmung des Verwalters.
Wenn Sie ohne die Zustimmung machen können Sie eine Klage der Nachbarn bekommen und müssen die Wohnnutzung stillegen bzw. beenden.
Wie heißt denn die nutzungsänderung genau ? Kurzzeitiges vermieten an Monteure und Ferienwohnungen oder wie genau im Antrag schreiben?
Warum fragen Sie, wollen Sie selbst einreichen?
Ferienwohnung ist richtig
Hi, nach meinem Kenntnisstand sind Ferienwohnungen seit 2017 selbst in reinen Wohngebieten zulässig, da eine Ferienwohnung zu den kleinen Beherbergungsgebieten gezählt wird laut §13a der BauNVO. Ist das grundsätzlich korrekt?
Es gibt keine Rückwirkung.
Die Antwort auf diese Frage würde mich auch sehr interessieren. Ich glaube, es ging dem Fragesteller nicht um Rückwirkung. Sondern ob es grundsätzlich auch in reinen Wohngebieten zulässig ist, eine Ferienwohnung zu haben?
Nein. In jeder Gemeinde kann es anders sein. Es gibt auch keine "Beherbergungsgebiete". In Augsburg wird aktuell selbst in den reinen Wohngebieten nicht genehmigt.
Überall muss individuell geprüft werden.
Hi, ich hab mich beraten lassen von einem Architekten zwecks Nutzungsänderung zur Ferienwohnung. Dabei kam u.a. heraus dass das Bauamt bzw. die Behörde bei den restlichen Eigentümern der Wohngemeinschaft anfragt, ob es Einwände gibt. Sprich, andere Eigentümer könnten sich quasi Querstellen?! Wie ist eure Erfahrung dazu?
Das ist nicht zwangsläufig so & das Argument "Wollen wir nicht" im Falle des Falles auch nicht ausreichend.
Das spielt keine Rolle. Sie können trotzdem einreichen und eine Genehmigung bekommen.
Hi, braucht man zwingend einen Stellplatz für die Nutzungsänderung zur Ferienwohnung?
Nein, i.d.r. geht es auch ohne. Details muss man prüfen.
Kann ich eigentlich mit der Kurzzeitvermietung schon loslegen, während ich auf die Genehmigung der Nutzungsänderung warte? Stimmt es, dass man im Jahr 90 Tage ohne Genehmigung Kurzzeit vermieten kann? Freue mich auf kurzfristige Antwort.
Die Kollegen der Bauordnung in Bremen sagen, dass die Nutzungsänderung verfahrensfrei möglich ist gem. Paragraf 61 Abs. 2 Bremische Landesbauordnung, da hier in der Regel keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen in Betracht kommen. Vorausgesetzt die Wohnung, die ungenutzt werden soll, ist baugenehmigt und das Planungsrecht spricht nicht dagegen.
Aber kommt es nicht auf die Stadt an? Mir hat das Bauamt in Hamburg gesagt, dass hier grundsätzlich alle Anträge abgelehnt werden
Naja, im Rahmen der Regulierung geht das mit Wohnraum in Hamburg nicht
Wird Für 3 Monate rbnb auch eine Nitzungsänderung gebruacht? auch wenn danach alles labgzeitniete normal als wohnraum vermietet wird?
Nein, dafür nicht. Aber wenn in Ihrem Gebiet ein Zweckentfremdungsverbot gilt muss man darin nachsehen, wie die erlaubten Fristen sind, für die Vermietung von Wohnungen ohne Genehmigung.
Wir wollten mal unsere kleine Büroeinheit, die wir als Ferienwohnung genutzt haben und was keinen gestört hat, zu einer Ferienwohnung rechtskonform umwandeln lassen.
Das Bauamt meinte "Ferienwohnung kennen wir nicht" und hat eine Wohnung draus gemacht.
Dann kam das Ordnungsamt und meinte "Zweckentfremdungsverbotsgesetz, das dürft ihr nicht als Ferienwohnung nutzen." 🥰
Was ist dann passiert? Konntet ihr die Thematik klären?
Was würde eine Nutzungsänderung bei einer Büro-Gewerbeeinheit mit Bad, eigenem Eingang und Parkplätzen im Neubau kosten?
Lässt sich pauschal nicht sagen.
Um die 1500€ für den Architekten und 300-400€ Bearbeitungsgebühren für das Amt.
Wie ist das wenn ich mein Haus vermite wo ich auch selber wohne.
Wenn das eine Einheit ist, dann brauchen Sie weiter nichts. Es ist dann Fremdenbeherbergung. Wenn Sie mehrere Wohnungen im Haus haben bräuchten Sie auch eine Umnutzung.
Wer bezahlt die Nutzungsänderung?
Muss man verhandeln, in der Theorie beide Seiten. Häufig wird es aber so rauslaufen, dass du das übernimmst
Airbnb Berlin erlaubt nur 90 Tage Vermietung für Wohnräume pro Jahr, gilt dies auch für die Vermietung von Gewerbeeinheiten? Leider kann ich online nichts finden, freue mich über eure Antwort :)
Nein, wenn sie sauber genehmigt sind nicht.
Die Frage ist nicht klar. Was ist AirbnbBerlin und warum erlauben sie (nur) 90 Tage pro Jahr?
Ja, ja, mal einfach eine Nutzungsänderung beantragen..Hat der schon versucht die 1000 oberflächlich widersprüchlichen Formulare präzise auszufüllen??? In den 49 Minuten hätte er das mal vorzeigen sollen.
Das wird i.d.r. vom Architekten gemacht. Sie müssen sich nicht darum kümmern.
Wer bezahlt die Nutzungsänderung?