Erik Tuchtfeld: Machtkritik, Meinungsfreiheit und Beleidigungen

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  • Опубліковано 11 жов 2024
  • Immer wieder wird vor Gerichten und in der Öffentlichkeit kontrovers über die Grenzen zulässiger Meinungsäußerungen diskutiert, wenn es um die Bewertung und Abwertung von Amtsträger:innen geht. Die Linie der Rechtsprechung scheint dabei nicht immer ganz eindeutig: So hat im September 2019 ein Urteil des Landgerichts Berlin für viel Aufsehen (und Kritik) gesorgt, laut dem selbst die Bezeichnungen als "Stück Scheisse", "Drecks Fotze" und "Sondermüll" von der Grünen-Politikerin Künast hinzunehmen seien. Rund zwei Jahre später hat das AG Hamburg einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, nachdem der Hamburger Innensenator Grote auf Twitter als "Pimmel" bezeichnet wurde, der wiederum öffentlich vielfach als unverhältnismäßig kritisiert wurde.
    In diesem Vortrag stellt Erik Tuchtfeld, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2021 (veröffentlicht am 02. Februar 2022), der die Entscheidungen des Landgerichts und Kammergerichts Berlin in der Sache Künast aufgehoben hat, soweit sie die streitgegenständliche Kommentare nicht als Beleidigung eingestuft wurden, vor und ordnet sie im Kontext der bisherigen Rechtsprechungslinie des BVerfG sowie der Rechtsprechung des EGMR zur Bedeutung der Machtkritik für die Meinungsfreiheit ein.
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КОМЕНТАРІ • 1

  • @avag.5657
    @avag.5657 2 роки тому

    Welche Ansprüche hat man als Betroffener denn nun gegen die Plattformen? Oder ist man gezwungen, gegen die einzelnen Hater vorzugehen?