Gutes Video , hab mal eine andere Frage . ich hab einen Kleintransporter der einen Elektronischen Fahrtenschreiber eingebaut hat ( wurde vom Autohaus deaktiviert) das Fahrzeug ist privat angemeldet und wird auch nur privat genutzt nun meine Frage darf ich an Sonn und Feiertagen mit Anhänger fahren ?
Heiko Ehrlich Wenn der Transporter als Lkw zugelassen ist NEIN Die Vorschrift lautet: Sonntagsfahrverbot für Lkw über 7,5 t einschließlich Anhänger und Anhänger hinter Lkw.
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Dieses Verbot gilt nicht für kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km, 1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr), die Beförderung von a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, d) leicht verderblichem Obst und Gemüse, die Beförderung von Material der Kategorie 1 nach Artikel 8 und Material der Kategorie 2 nach Artikel 9 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1; L 348 vom 4.12.2014, S. 31) den Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles, den Transport von lebenden Bienen, Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach den Nummern 2 bis 5 stehen, Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Super Folge macht weiter so wird auch gleich in meine Facebook Gruppe Interessengemeinschaft pro Lkw geteilt. Liebe Grüße aus Mecklenburg Vorpommern
Gutes Video , hab mal eine andere Frage . ich hab einen Kleintransporter der einen Elektronischen Fahrtenschreiber eingebaut hat ( wurde vom Autohaus deaktiviert) das Fahrzeug ist privat angemeldet und wird auch nur privat genutzt nun meine Frage darf ich an Sonn und Feiertagen mit Anhänger fahren ?
Heiko Ehrlich Wenn der Transporter als Lkw zugelassen ist NEIN
Die Vorschrift lautet:
Sonntagsfahrverbot für Lkw über 7,5 t einschließlich Anhänger und Anhänger hinter Lkw.
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
Dieses Verbot gilt nicht für
kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
die Beförderung von
a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d) leicht verderblichem Obst und Gemüse,
die Beförderung von Material der Kategorie 1 nach Artikel 8 und Material der Kategorie 2 nach Artikel 9 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1; L 348 vom 4.12.2014, S. 31)
den Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles,
den Transport von lebenden Bienen,
Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach den Nummern 2 bis 5 stehen,
Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
@@Spedifort vielen Dank für die Info
R.I.P 😭
03:03 - Gut, dass das so gesendet wird & nicht beschnitten wurde ;)
3:30 5 Minuten abfahrtskontrolle? Eher 15
Wozu 15 min.? Kontollierst du auch die Bremsbeläge ? Schwachsinnig hoch 3.
@@opadidi9071 ja alles klar da hat es aber jemand verstanden.🤦♂️🤦♂️
schon immer 5 min