SCHWERBEHINDERUNG (GdB 50): Früher in Rente! (Voraussetzungen)
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- Опубліковано 2 лют 2019
- Eine Schwerbehinderung kann sich auf den Rentenbeginn und auf die Rentenhöhe auswirken.
Eine Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
Eine Gleichstellung erfüllt die Voraussetzung nicht.
Durch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ergibt sich ein Rentenbeginn mit Abschlag und ein Rentenbeginn ohne Abschlag.
Mehr Infos unter: www.clever-in-rente.de/ - Фільми й анімація
Danke schön Freu mich
und die Wartezeit von 35 Jahren muss erfüllt sein.
Rente wird in der BRD immer abgelehnt.Eine Schwerbehinderung spielt dabei keine Rolle."Wir sprechen aus Erfahrung"
GDB 50 Merkzeichen G
Sehr leise!!!