SCHWERBEHINDERUNG (GdB 50): Früher in Rente! (Voraussetzungen)

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  • Опубліковано 2 лют 2019
  • Eine Schwerbehinderung kann sich auf den Rentenbeginn und auf die Rentenhöhe auswirken.
    Eine Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
    Eine Gleichstellung erfüllt die Voraussetzung nicht.
    Durch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ergibt sich ein Rentenbeginn mit Abschlag und ein Rentenbeginn ohne Abschlag.
    Mehr Infos unter: www.clever-in-rente.de/
  • Фільми й анімація

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