Steuergestaltung: Wie Du beim Wegzug mit Kryptowährungen die Steuerpflicht in Deutschland vermeidest

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  • Опубліковано 1 жов 2024
  • Gerate ich beim Wegzug mit Kryptowährungen aus Deutschland in die erweitert beschränkte Steuerpflicht? Wie kann ich diese vermeiden und nach meinem Wegzug mit den Kryptoassets steuerfreie Einkünfte (z.B. durch Trading, Staking oder Lending) erzielen? In unserem heutigen Video stellt RA Dr. Tim Greenawalt eine Gestaltung vor, durch die sich die Steuerpflicht von Kryptowährungen in Deutschland vermeiden lässt.
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КОМЕНТАРІ • 20

  • @ExpatsGlobal
    @ExpatsGlobal  3 роки тому

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  • @aronhommer1942
    @aronhommer1942 Рік тому

    gibts dazu mitlerweile klarheit? =)

  • @berndfreudinger7254
    @berndfreudinger7254 3 роки тому

    Ist nicht Krypto Währung auf jeden Fall dann ausländisch, wenn sie im Ausland mit ggf ausĺändischen Umtausch- oder Finanztransferkosten und auf ausländische Rechnung und mit ausländischer Zahlung bzw Währung erworben wurde ?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 роки тому

      Man könnte darüber nachdenken, dass die Assets dann ausländisch sind, wenn sie nicht in einer eigenen Wallet sondern im Account bei einer ausländischen Börse gespeichert sind. Dann wäre der Sachverhalt vergleichbar mit einem Bankkonto. Eine ausdrückliche Stellungnahme gibt es dazu natürlich noch nicht.

  • @przemekilski3939
    @przemekilski3939 2 роки тому

    Entscheidend ist, dass es sich um ein Niedrigsteuerlang handelt, damit dieses Gesetzt greift.
    So sind z.B. Malta, Slowenien und Portugal keine Niedrigsteuerländer lt. BFM Liste von 2003. Dort ist jedoch keine Besteuerung auf Kryptowährungen vorgesehen.
    Keine Steuerberatung, sondern eigene Meinung.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 роки тому +2

      Die Existenz dieser Liste ist ein leider weit verbreiteter Irrtum. Im Außensteuererlass des BMF vom 14. Mai 2004 (BMF IV B 4-S 1340-11/04) ist zwar eine Länderliste mit Stand 2003 enthalten, diese bezieht sich jedoch auf Kapitalgesellschaften. Zudem kann durch eine individuelle Vorzugsbesteuerung (z.B. durch Non-Dom-Status) auch in einem generell nicht als Niedrigsteuergebiet eingestuften Land die erweitert beschränkte Steuerpflicht ausgelöst werden. Das sollte deshalb immer im Einzelfall geprüft werden.

    • @ZYLON22
      @ZYLON22 2 роки тому

      @@ExpatsGlobal wäre Kroatien safe?
      Ist nicht als Niedrigsteuerland bekannt und man würde keiner Vorzugsbesteuerung gegenüber den Einheimischen genießen!

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 роки тому

      ​@@ZYLON22 Die Steuerlast in Kroatien ist bei EUR 77.000,- wahrscheinlich nur geringfügig niedriger als in D, deshalb würde es wahrscheinlich nicht als Niedrigsteuergebiet gelten. Da ein DBA besteht, wäre darüber hinaus u.U. ein weiterer Puffer gegenüber der erweitert beschränkten Steuerpflicht gegeben. Allenfalls müsste man sich im Detail anschauen, ob es im DBA eine Rückfallklausel gibt.

  • @Locky47
    @Locky47 2 роки тому

    Wie wollen sie dich ausfindig machen wenn du im anderen Land lebt und da andere Banken und andere Währungen sind? Und auch wenn Sie dich finden, was können Sie schon machen wenn man nicht zahlen will, man kommt einfach nie wieder nach DE zurück und lebt sein schönes leben irgendwo am Strand wo es warm ist!!

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 роки тому

      Das pauschal zu glauben wäre äußerst naiv. Spätestens wenn das Geld auf einem Konto in einem Land eingeht, das am automatisierten Informationsaustausch nach dem OECD Common Reporting Standard teilnimmt, wird der Kontostand am Ende des Jahres automatisch den zuständigen Finanzbehörden mitgeteilt. Daneben können nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen jederzeit Amtshilfeersuchen auf Auskunft gestellt werden. Unter bestimmten (engen) Voraussetzungen können deutsche Steuerforderungen auch im Ausland vollstreckt werden, insbesondere innerhalb der EU nach der EU-Beitreibungsrichtlinie (RL 2010/24/EU). Unter sehr engen Voraussetzungen kann im Ernstfall auch eine Auslieferung von deutschen Staatsbürgern nach Deutschland erfolgen. Die Mühlen der Justiz mahlen hier langsam, in der Regel aber gründlich.

    • @Locky47
      @Locky47 2 роки тому

      Aber wenn mann in DE nichts mehr hat (keine Wohnungen, keine Einahmen, keine Inlands Interessen...) und sich komplett abmeldet und auch nicht mehr vor hat zurückkommen und z.B nach Dubai zieht, dann wäre man in der Regel nicht mehr Steuerpflichtig hier.. so wurde es mir vom Steuerberater gesagt.

  • @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp
    @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp 3 роки тому

    Guter Ansatz. In den meisten Fällen vermutlich nur mit sehr vielen Einschränkungen umsetzbar. Welches Land für die Betriebsstätte / das Einzelunternehmen siehst du hier tauglich? Und man müsste dort leben. Bei Kapitalgesellschaft dürften Wallets bei Exchanges kaum zu bekommen sein.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 роки тому +1

      Vielen Dank - dauerhaft leben müsste man nicht unbedingt dort, es erhöht aber natürlich die Glaubhaftigkeit. Interessant wäre Monaco: Kryptohandel ist in der EU grds. mehrwertsteuerfrei und sofern man weniger als 25% der Umsätze außerhalb von Monaco erzielt, fällt auch keine Profit Tax (impôt sur les bénéfices) an - nun wäre zu klären, ob das für Kryptos gilt (selbes Problem wie hier in D bei der erweitert beschränkten Steuerpflicht). Worst case wäre aber wahrscheinlich ab 2022 ein Steuersatz von 25%. Und seit Robert Geiss wissen wir, dass man dort sogar eine Villa in St. Tropez haben kann, ohne in Frankreich unbeschränkt steuerpflichtig zu werden (dazu wird es demnächst ein Video geben, wenn ich endlich mal meinen Urlaub an der Côte d'Azur geplant bekomme).

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 3 роки тому

      @@ExpatsGlobales gibt doch auch Länder mit Territorialsteuerprinzip wonach nur Inlandseinkommen steuerpflichtig ist. Auslandseinkommen, aber auch neutrales Einkommen wűrde nicht darunter fallen. z.B. Panama, Paraquay, Philippinen