Steuerpflicht bei Verkauf von Kryptowährungen nach Wegzug aus Deutschland!?

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  • Опубліковано 18 лис 2024

КОМЕНТАРІ • 12

  • @ExpatsGlobal
    @ExpatsGlobal  3 роки тому

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  • @maxeckh21
    @maxeckh21 3 роки тому

    Danke für die guten Infos :)

  • @SeedWorldMeta
    @SeedWorldMeta Рік тому +1

    wenn ich die coins mit rüber nehme und die coins dort so lange halte bis 1 jahr vorbei ist wäre es doch die Lösung oder? Oder muss ich bei nur wenigen monaten beim auswandern direkt die Steuer dafür aufbringen? grüße und danke

  • @pinkpalmsmusic
    @pinkpalmsmusic 3 роки тому

    Interessant. Genau diese art von Content wird gebraucht.
    Angenommen man geht nach Zypern und wir dort Non Dom. Es gibt ja das DBA. Dieses besagt in Artikel 13 Abs.5, dass
    Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen nur im Ansässigkeitsstaat versteuert werden können. Wäre in diesem Fall der Verkauf auch unter 1 Jahr Haltefrist möglich, da dass DBA über §2 AStG steht?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 роки тому +1

      Vielen Dank! Ein DBA kann in diesem Fall tatsächlich schützen, da dieses auf der Rechtsfolgenebene (sprich, wo letztlich die Steuer zu zahlen ist) grds. auch dem § 2 AStG vorgeht. Im Einzelfall muss man dann doch noch einmal genauer hinschauen, da der DBA-Schutz oft durch Subject-to-Tax- bzw. Rückfallklauseln im DBA und durch sog. Treaty-Overrides im nationalen Recht (u.a. nach § 50d Abs. 8, 9 EStG sowie § 20 Abs. 1 und 2 AStG) durchbrochen wird. In unserer Beratung versuchen wir deshalb in der Regel darauf hinzuwirken, dass man bereits nach nationalem Steuerrecht eine Steuerpflicht möglichst ausschließt, da das DBA noch einmal eine weitere Ebene an Komplexität mit sich bringt: einerseits durch den zusätzlichen Auslegungsspielraum und den Schutz nur auf der Rechtsfolgenebene, andererseits durch die Involvierung der Finanzbehörden mehrerer Staaten.

  • @Frank-lf4nq
    @Frank-lf4nq Рік тому

    Hallo und danke für diesen Beitrag. Gibt es schon neue Regelungen zur Versteuerung von BitCoin un co. wenn ich im Ausland lebe.

  • @СлаваУкраине-ь2т
    @СлаваУкраине-ь2т 2 роки тому

    eine Frage: Paragraph 2 EstG setzt voraus, dass "Eine natürliche Person, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war..." . Wie sieht es aus, wenn eine natürliche Person zwar über 5 Jahren einkommensteuerpflichtig aber weniger als 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit hat? Muss die Person 5 Jahre lang als deutscher Staatsangehöriger einkommensteuerpflichtig sein oder es wird lediglich danach geschaut, ob diese natürliche Person zum Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht Deutscher war? Vielen Dank!

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 роки тому +1

      Ersteres: Es zählen für die 5 Jahre nach § 2 Abs. 1 S. 1 AStG die Zeitabschnitte, in denen die Person (gleichzeitig) "als Deutscher unbeschränkt einkommensteuerpflichtig" war. Ob die deutsche Staatsbürgerschaft noch bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bestand, ist irrelevant.

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 Рік тому

      ​@@ExpatsGlobalwer stellt das denn fest, wann und wo die Kryptowährung über die Wallet und Ledger gekauft oder verkauft wurde ? Speziell, wenn man als Privatperson oder Arbeitnehmer in DE gar nicht zur Buchhaltung oder Steuererklärung verpflichtet war.🤔

  • @Stefmaster666
    @Stefmaster666 3 роки тому

    Sehr gutes Video! Weiter so :) !

  • @davidgnauser4907
    @davidgnauser4907 6 місяців тому

    ist das Video noch aktuell?

  • @muaensheikh2756
    @muaensheikh2756 5 місяців тому

    Habe ich richtig verstanden? Wenn ich als Privatperson wegziehen von Deutschland und habe Deutsche Bankkonto aber wenig Geld drauf dann mein Krypto ist nicht mehr steuerpflichtig in DE