wenn ich die coins mit rüber nehme und die coins dort so lange halte bis 1 jahr vorbei ist wäre es doch die Lösung oder? Oder muss ich bei nur wenigen monaten beim auswandern direkt die Steuer dafür aufbringen? grüße und danke
Interessant. Genau diese art von Content wird gebraucht. Angenommen man geht nach Zypern und wir dort Non Dom. Es gibt ja das DBA. Dieses besagt in Artikel 13 Abs.5, dass Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen nur im Ansässigkeitsstaat versteuert werden können. Wäre in diesem Fall der Verkauf auch unter 1 Jahr Haltefrist möglich, da dass DBA über §2 AStG steht?
Vielen Dank! Ein DBA kann in diesem Fall tatsächlich schützen, da dieses auf der Rechtsfolgenebene (sprich, wo letztlich die Steuer zu zahlen ist) grds. auch dem § 2 AStG vorgeht. Im Einzelfall muss man dann doch noch einmal genauer hinschauen, da der DBA-Schutz oft durch Subject-to-Tax- bzw. Rückfallklauseln im DBA und durch sog. Treaty-Overrides im nationalen Recht (u.a. nach § 50d Abs. 8, 9 EStG sowie § 20 Abs. 1 und 2 AStG) durchbrochen wird. In unserer Beratung versuchen wir deshalb in der Regel darauf hinzuwirken, dass man bereits nach nationalem Steuerrecht eine Steuerpflicht möglichst ausschließt, da das DBA noch einmal eine weitere Ebene an Komplexität mit sich bringt: einerseits durch den zusätzlichen Auslegungsspielraum und den Schutz nur auf der Rechtsfolgenebene, andererseits durch die Involvierung der Finanzbehörden mehrerer Staaten.
eine Frage: Paragraph 2 EstG setzt voraus, dass "Eine natürliche Person, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war..." . Wie sieht es aus, wenn eine natürliche Person zwar über 5 Jahren einkommensteuerpflichtig aber weniger als 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit hat? Muss die Person 5 Jahre lang als deutscher Staatsangehöriger einkommensteuerpflichtig sein oder es wird lediglich danach geschaut, ob diese natürliche Person zum Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht Deutscher war? Vielen Dank!
Ersteres: Es zählen für die 5 Jahre nach § 2 Abs. 1 S. 1 AStG die Zeitabschnitte, in denen die Person (gleichzeitig) "als Deutscher unbeschränkt einkommensteuerpflichtig" war. Ob die deutsche Staatsbürgerschaft noch bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bestand, ist irrelevant.
@@ExpatsGlobalwer stellt das denn fest, wann und wo die Kryptowährung über die Wallet und Ledger gekauft oder verkauft wurde ? Speziell, wenn man als Privatperson oder Arbeitnehmer in DE gar nicht zur Buchhaltung oder Steuererklärung verpflichtet war.🤔
Habe ich richtig verstanden? Wenn ich als Privatperson wegziehen von Deutschland und habe Deutsche Bankkonto aber wenig Geld drauf dann mein Krypto ist nicht mehr steuerpflichtig in DE
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Danke für die guten Infos :)
wenn ich die coins mit rüber nehme und die coins dort so lange halte bis 1 jahr vorbei ist wäre es doch die Lösung oder? Oder muss ich bei nur wenigen monaten beim auswandern direkt die Steuer dafür aufbringen? grüße und danke
Interessant. Genau diese art von Content wird gebraucht.
Angenommen man geht nach Zypern und wir dort Non Dom. Es gibt ja das DBA. Dieses besagt in Artikel 13 Abs.5, dass
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen nur im Ansässigkeitsstaat versteuert werden können. Wäre in diesem Fall der Verkauf auch unter 1 Jahr Haltefrist möglich, da dass DBA über §2 AStG steht?
Vielen Dank! Ein DBA kann in diesem Fall tatsächlich schützen, da dieses auf der Rechtsfolgenebene (sprich, wo letztlich die Steuer zu zahlen ist) grds. auch dem § 2 AStG vorgeht. Im Einzelfall muss man dann doch noch einmal genauer hinschauen, da der DBA-Schutz oft durch Subject-to-Tax- bzw. Rückfallklauseln im DBA und durch sog. Treaty-Overrides im nationalen Recht (u.a. nach § 50d Abs. 8, 9 EStG sowie § 20 Abs. 1 und 2 AStG) durchbrochen wird. In unserer Beratung versuchen wir deshalb in der Regel darauf hinzuwirken, dass man bereits nach nationalem Steuerrecht eine Steuerpflicht möglichst ausschließt, da das DBA noch einmal eine weitere Ebene an Komplexität mit sich bringt: einerseits durch den zusätzlichen Auslegungsspielraum und den Schutz nur auf der Rechtsfolgenebene, andererseits durch die Involvierung der Finanzbehörden mehrerer Staaten.
Hallo und danke für diesen Beitrag. Gibt es schon neue Regelungen zur Versteuerung von BitCoin un co. wenn ich im Ausland lebe.
eine Frage: Paragraph 2 EstG setzt voraus, dass "Eine natürliche Person, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war..." . Wie sieht es aus, wenn eine natürliche Person zwar über 5 Jahren einkommensteuerpflichtig aber weniger als 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit hat? Muss die Person 5 Jahre lang als deutscher Staatsangehöriger einkommensteuerpflichtig sein oder es wird lediglich danach geschaut, ob diese natürliche Person zum Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht Deutscher war? Vielen Dank!
Ersteres: Es zählen für die 5 Jahre nach § 2 Abs. 1 S. 1 AStG die Zeitabschnitte, in denen die Person (gleichzeitig) "als Deutscher unbeschränkt einkommensteuerpflichtig" war. Ob die deutsche Staatsbürgerschaft noch bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bestand, ist irrelevant.
@@ExpatsGlobalwer stellt das denn fest, wann und wo die Kryptowährung über die Wallet und Ledger gekauft oder verkauft wurde ? Speziell, wenn man als Privatperson oder Arbeitnehmer in DE gar nicht zur Buchhaltung oder Steuererklärung verpflichtet war.🤔
Sehr gutes Video! Weiter so :) !
ist das Video noch aktuell?
Habe ich richtig verstanden? Wenn ich als Privatperson wegziehen von Deutschland und habe Deutsche Bankkonto aber wenig Geld drauf dann mein Krypto ist nicht mehr steuerpflichtig in DE