Achtung Falle! Erweitert beschränkte Steuerpflicht nach Wegzug aus Deutschland!?

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  • Опубліковано 28 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 77

  • @ExpatsGlobal
    @ExpatsGlobal  3 роки тому

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    • @lopez1461
      @lopez1461 Рік тому +1

      Erweiterte beschränkte
      Steuerpflicht.
      Das ist ein bisschen zweideutig. Einmal heisst es ,man ist mit den Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig zum anderen heisst es ausländische Kapitalgesellschaften
      (AKTIEN) sind steuerfrei.

  • @janosch1340
    @janosch1340 2 роки тому +5

    echt klasse der input. vielen dank tim für die vielen informativen videos.

  • @Mo-um3jq
    @Mo-um3jq 5 місяців тому

    9:31 geht in diese Berechnung ausschließlich um den Anteil der Einkommensteuer oder um den ganzen Abzüge inklusive Rentenversicherung und Krankenversicherung, usw.?

  • @ismirladde8585
    @ismirladde8585 10 місяців тому

    Besser erklärt als mein Professor und der macht das seit 30 Jahren..

  • @Fakohim
    @Fakohim Місяць тому

    Vielen Dank für das interessante Video. Ich habe eine Frage dazu.
    Kann bei erweitert beschränkter Steuerpflicht nach dem AStG mit der Steuererklärung erfolgreich ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden, wenn die Voraussetzung für den Antrag nach § 1 Absatz 3 EStG erfüllt sind?

  • @marina_monaco
    @marina_monaco 9 місяців тому

    Vielen Dank für dieses tolle Video. Eine Sache habe ich nicht ganz verstanden im Video: Wenn ich z.B. selbständige Online Marketing Managerin bin und nach Frankreich auswandere und dort von zu Hause aus meine Kunden betreue (egal, wie klein meine Wohnung ist), dann ist meine Betriebsstätte dort bei mir zu Hause oder nicht? Und ich nicht erweitert beschränkt steuerpflichtig, oder? (das war dieses Monaco Beispiel im Video 😅)

  • @ykm4818
    @ykm4818 2 роки тому +6

    Das gibt es auch nur in Deutschland, dass man für alles Steuern zahlen muss..
    Woanders gibt es keine Kirchensteuer, und GEZ zahlen zu MÜSSEN schon mal gar nicht! 🙈🤣

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 роки тому +1

      Das ist so nicht ganz richtig, Kirchensteuer und Rundfunkbeiträge gibt es in zahlreichen Ländern, wobei die Kirchensteuer sich von den meisten Steuern dadurch unterscheidet, dass sie einerseits nicht nur an die Ansässigkeit anknüpft, sondern zudem nicht in den allgemeinen Staatshaushalt fliesst. Sie hat also mehr den Charakter eines Mitgliedsbeitrags. Umgekehrt kommt der Rundfunkbeitrag dadurch einer Steuer nahe, dass er jeden in D Ansässigen trifft (unabhängig etwa vom Besitz eines Rundfunkgeräts), während sich ein Beitrag streng genommen an der (konkreten) Nutzungsmöglichkeit eines Gemeinguts orientiert (wie zum Beispiel beim Anschluss des Hauses an die Abwasserversorgung).

  • @AD-yw1sn
    @AD-yw1sn Рік тому

    Vielen Dank Hr. Dr. Greenawalt. Sehr informativer VLOG.
    Sie behandeln in Ihrer Video recht komplizierte und stark verschachtelte Themen.
    Kann man bei Ihnen eine individuelle Beratung bekommen?

  • @ajmalo9866
    @ajmalo9866 3 роки тому

    Danke für dieses Video !

  • @t9d7i
    @t9d7i 2 роки тому

    Vielen Dank für die Erklärung! Haben Sie bei 12:20 nicht "mehr als 70%" in Hinsicht auf die nicht inländischen Einkünfte gemeint? Gesagt haben Sie "nicht mehr als 30%" , was mich etwas verwirrt. Vielen Dank!

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 роки тому

      Gut aufgepasst - gemeint ist natürlich, dass gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 AStG mind. 70% der gesamten Einkünfte ausländisch sein sollten, und die nicht ausländischen Einkünfte absolut betrachtet max. EUR 62.000 betragen.

  • @MrBjoern88
    @MrBjoern88 Рік тому +1

    Wenn man sich weniger als 183 Tage in Deutschland aufhält und beim Finanzamt als beschränkt steuerpflichtig gemeldet ist, muss man nur sein Inlandseinkommen versteuern und wenn man in einem Land lebt wo ebenfalls nur das Inlandseinkommen versteuert werden und außerdem nur Gelder die eingeführt werden, müsste man von der Logik auf das Einkommen, was auf ein Konto, außerhalb dieser beiden Länder fließt, keine Steuer zahlen. Ich beziehe mich bei der Thematik auf Thailand, da dort ab dem 1. Januar 2024 genau dieses Steuergesetz eingeführt wird, bisher waren nämlich sämtliche Auslandseinkommen steuerfrei.
    Das Thema ist relativ komplex und von daher würde ich gerne wissen, ob hier jemand mehr weiss wie es in einer solchen Situation aussieht. :)

  • @superburschie5908
    @superburschie5908 2 роки тому +9

    Im Vergleich zu Deutschland ist jedes Land ein niedrig Steuergebiet

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 роки тому +4

      Etliche ja, aber es gibt schon noch einige, wo die Steuerlast höher ist.

  • @stephanleonhard7106
    @stephanleonhard7106 2 роки тому

    Ok Kryptowährungen verstehe ich, da Platform nicht konkret damit keine Auslandseinkünfte 34d also erweitert beschränkt, was ist mit ausländischen z.B. US Aktien d.h Dividenden und evtl. auch Verkauf , sind das dann Auslandseinkünfte in diesem Sinne ? Danke

  • @PascalGienger
    @PascalGienger Рік тому

    Richtig kompliziert wird es mit Wegzug in die USA. Da kann die konkrete Berechnung tatsächlich von Bedeutung sein. Es gibt Bundesstaaten ohne Einkommensteuer des Bundesstaates - also fällt nur Federal tax an (IRS). Damit fiele man unter die Regelung. Aber es gibt da Städte und Gemeinden die local taxes verlangen, dann liegt man schnell wieder drüber.

  • @ibrahimciftci9599
    @ibrahimciftci9599 3 роки тому +1

    Einkünfte durch Kapitalerträge ( Aktien / ETFs ) sind ausländische oder inländische Einnahmen ?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 роки тому

      Das hängt bei Aktien grundsätzlich von Sitz oder Geschäftsleitung des Unternehmens ab (§ 34d Nr. 4 Buchst. b) aa) EStG). ETFs richten sich grundsätzlich nach dem Recht, nach welchem der Fonds aufgesetzt ist (§ 2 Abs. 3 InvStG) bzw. nach Sitz oder Geschäftsleitung der Investmentgesellschaft (§ 34d Nr. 6 EStG). Dort kann es aber auch noch einmal zu Kompliziertheiten kommen, wenn beispielsweise ein ausländischer ETF in inländische Aktien investiert. Die Grundlagen dazu bespreche ich in diesem Video: ua-cam.com/video/2tC5SFtnvZw/v-deo.html

  • @rkalle66
    @rkalle66 7 місяців тому +1

    Vorsicht bei Bankkonten wegen inl./ausl. Vermögen/Einkünfte. Ihre Aussage gilt für Kontoguthaben (=Forderung gegen Finanzinstitut), kompliziert wird's, wenn es noch Kredite gibt (neg. Vermögen). Und für Wertpapieren gelten andere Regeln. Da kommt es auf das Wertpapier selbst an, ob es inl. oder ausl. ist. SAP-Aktien sind demnach inländisch, Microsoft-Aktien ausländisch. Greift § 2 AStG, ist der Verkaufsgewinn von SAP-Aktien dann in D steuerpflichtig, der von Microsoft dann aber nicht, weil die in USA ihren Firmensitz haben. Hier spielt es keine Rolle, in welchem Depot sie liegen, ob in D oder Ausland, oder an welcher Börse der Handel durchgeführt wurde.

  • @stephanleonhard7106
    @stephanleonhard7106 2 роки тому

    Danke für das Video , konkret ist Zypern ein Niedrigsteuerland ? Konkret bei 77 k ist Steuersatz in D 28 % in Zypern 35 % als nicht mehr als 1/3 niedriger ?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 роки тому

      Vorsicht - relevant ist für § 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG die jeweilige Gesamtsteuerbelastung, nicht der Grenzsteuersatz. Bei Ländern wie Zypern kommt hinzu, dass durch das Non-Dom System und ggf. weitere Vorteile im Einzelfall eine niedrige Besteuerung auch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG angenommen werden kann. Die erweitert beschränkte Steuerpflicht gilt dann unabhängig von der Frage, ob nach dem abstrakten Belastungsvergleich ein Niedrigsteuergebiet vorliegt.

  • @Daytona-vq9lo
    @Daytona-vq9lo Рік тому

    Vielen Dank für das tolle Video , trotzdem habe ich eine Frage
    Folgender Sachverhalt:
    Das im Inland (auf deutschen Banken) gehaltene Depot-Vermögen (ausländische Aktien /Aktienfonds ) liegt über 154000.-€. Der Anteil der ausländischen Aktien/Fonds am Vermögen beträgt dabei weit über 70%.( Anteil deutscher inländischer Wertpapiere also kleiner als 30%)
    Es werden dabei ausländische Einkünfte ( Dividenden ,Ausschüttungen ,Gewinne aus Verkauf ) über 62000 € /Jahr erzielt. Der Anteil von Kapitalerträgen durch inländischer Aktien liegt nahezu bei Null.
    Werden bei der erweitert beschränkten Steuerpflicht Dividenden ausländischer Aktien , Ausschüttungen ausländischer Investmentfonds und Gewinne aus Verkauf ausländischer Aktien/Aktienfonds demnach besteuert oder nicht ?

  • @detlefbiedermann7174
    @detlefbiedermann7174 2 роки тому

    Tolles Video. Vielen Dank. 2 Fragen: Vermögen in Deutschland - sollte sich einfach transferieren lassen? (die Sicherung in anderen Ländern mag nicht dem DE/EU Standard entsprechen), 30% der gesamten Einkünfte nicht überschreiten (wie mache ich das glaubhaft, reicht ein Kontoeingang über solch eine Summe?)

  • @ShildGen
    @ShildGen 3 роки тому +1

    Richtig gutes Video! Angenommen ich habe alleine eine Florida LLC in den USA und den Wohnsitz in Indonesien, bin ich dann etweitert beschränkt steuerpflichtig? In den USA gilt die LLC als Kapitalgesellschaft, in Deutschland allerdings wird sie allerdings oft als Personengesellschaft angesehen.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 роки тому

      Vielen Dank! Die LLC ist insofern zunächst einmal irrelevant, da sie steuerlich grds. transparent ist. Für die erweitert beschränkte Steuerpflicht müsste Indonesien als Niedrigsteuergebiet gelten, zudem müssten Sie noch wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben und es dürfte trotz Wohnsitzes in Indonesien keine ausländische Betriebsstätte geben, durch die die Einkünfte erzielt werden. Zudem gibt es ein DBA zwischen D und IDN, was hier ggf. zusätzlich schützt. Im Ergebnis ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass es hier zu einer Steuerpflicht in D kommt.

  • @Sigma_Expat
    @Sigma_Expat Рік тому

    Eine Frage: Einzelfirma und einziger Wohnsitz/Büro in der Schweiz - in DE nichts mehr. Ein einziger Kunde noch in Deutschland, Beratungsleistungen ohne in DE zu arbeiten. Wäre das auch so ein Fall? Herzlichen Dank!

  • @kilovebdancing7862
    @kilovebdancing7862 3 роки тому

    Hi! Also heißt das jetzt bei Mieteinnahmen der Immobilien; Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 15,83 % + 19 % erweiterte beschränkte Steuerpflicht der Mehrwertsteuer? Das macht ja 34,83% der Gesamteinnahmen, richtig?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 роки тому

      Ihre Frage bezieht sich auf die anfallenden Steuern bei einer vermietenden Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH), das hat nichts mit der erweitert beschränkten Steuerpflicht zu tun. Die Kapitalgesellschaft unterliegt einem Körperschaftsteuersatz von 15% plus 0.825% Soli. Die Mehrwertsteuer fällt nur an, wenn die Vermietung umsatzsteuerpflichtig ist - das hängt aber von der Art der Vermietung ab, nicht von einem möglichen Wegzug des Gesellschafters.

  • @espressoimpression
    @espressoimpression 3 роки тому +1

    Vielen Dank für die ausführliche und auch gut belegte Erklärung. In meinem Fall überlege ich mich als Freelancer Selbständig zu machen. Allerdings werde ich ausschließlich an deutsche Kunden Rechnungen stellen. Meinen Wohnsitz möchte ich aufgeben, da ich mich seit einigen Monaten in Thailand befinde und auch nicht vor habe zurück zu kommen. Bin ich denn in diesem Fall beschränkt Steuerpflichtig?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 роки тому +4

      Vielen Dank - sofern Sie in Deutschland weder Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt noch eine Betriebsstätte haben und ausschließlich vom Ausland arbeiten, führt allein die Erbringung von Dienstleistungen für deutsche Kunden in der Regel noch nicht zu einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Etwas anderes kann sich aber im Einzelfall ergeben, wenn z.B. eine selbständige Arbeit in Deutschland verwertet wird (§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenso muss die Umsatzsteuer beachtet und ggf. auf die Reverse-Charge-Regelungen in der Rechnung hingewiesen werden. Das wäre im Einzelfall anhand Ihrer Tätigkeit zu prüfen.

    • @pegmanmani1615
      @pegmanmani1615 2 роки тому

      @@ExpatsGlobal
      Hallo vielen Dank für das wunderbar gut erklärte Video :)
      Besteht denn die Möglichkeit das hier dennoch eine erweitert beschränkte Steuerpflicht greift wenn die Rechnungen die an deutschen Kunden geschrieben werden mehr als 30% des Welteinkommens betragen?
      Danke für die Antwort :)

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 роки тому

      @@pegmanmani1615 Ja, wobei das grds. nicht daran liegt, wo die Kunden sitzen, sondern (bei gewerblichen Einkünften) z.B. daran, ob Sie iSd. § 34d Nr. 2 Buchst. a) EStG eine Betriebsstätte im Ausland haben oder nicht. Wenn aber z.B. selbständige Arbeit im Inland verwertet wird (insbesondere bei IP-Rechten), kann dies unabhängig von der erweitert beschränkten Steuerpflicht bereits nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG zur (normalen) beschränkten Steuerpflicht führen.

    • @juancito9193
      @juancito9193 2 роки тому +1

      @@ExpatsGlobal Wie sieht das denn bei Consulting Dienstleistungen aus, die man remote ohne Steuerwohnsitz/Betriebsstätte für deutsche Kunden erbringt? Reicht eine Residency zum Beispiel in Costa Rica, oder eine Verbrauchsrechnung einer US LLC in irgendeinem Land?

  • @marc8126
    @marc8126 3 роки тому +1

    Hallo, wie sieht es aus, wenn ich in ein Niedrigsteuerland ziehe, und auf mich die erweitert beschränkte Steuerpflicht zutrifft (Hohe Mieteinnahmen/Immobilienvermögen in Deutschland). Werden davon auch day trading Gewinne durch futures an US Börsen (CME/Cbot in Chicago) erfaßt? Seit diesem Jahr wurde der Verlustabzug bei Termingeschäften in Deutschland auf 20000 Euro beschränkt, weshalb viele trader nun überlegen, ob ein Wegzug ins Ausland das Problem lösen kann...

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 роки тому

      Vielen Dank für Ihre Frage! Wenn die Einkünfte aus Day Trading unter die ausländischen Einkünfte nach § 34d EStG fallen, sind diese auch bei erweitert beschränkter Steuerpflicht grds. nicht in D steuerpflichtig. Man kann hier z.B. an § 34d Nr. 6 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3a, 7 und 11 EStG denken, wenn die gehandelten Wertpapiere als ausländisch gelten bzw. die Gegenpartei des Kontrakts im Ausland ansässig ist. Wenn das Day Trading die Schwelle zur Gewerblichkeit erreicht, müssten Sie u.U. wegen § 2 Abs. 1 S. 2 AStG eine Betriebsstätte im Ausland nachweisen können.

    • @marc8126
      @marc8126 3 роки тому

      @@ExpatsGlobal Vielen Dank für die Antwort! Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um private Vermögensverwaltung handelt, da ich bei den ausländischen US-brokern, und der US-Terminbörse, über die ich handle, den non-professional Status habe. Es handelt sich um ausländische (US-) Terminkontrakte, da jedoch alle Aufträge über ein einheitliches Orderbuch anonym laufen, ist es natürlich nicht feststellbar, wer die Gegenpartei des Kontrakts ist und wo die Gegenpartei ansässig ist. Siehe dazu auch: openjur.de/u/156976.html und www.finanzderivate.net/gewerbe-anmelden-als-daytrader/

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 роки тому

      @@marc8126 Gerne schauen wir uns Ihre Situation im Detail an. Melden Sie sich dazu gerne unter info@expats.global, wir setzen uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

  • @Mo-um3jq
    @Mo-um3jq 5 місяців тому

    Wie ist es, wenn jemand mehr als 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, aber die deutsche Staatsangehörigkeit nur für weniger als 5 Jahre besitzt?

  • @Jimmy_hamburg
    @Jimmy_hamburg 2 місяці тому

    Dieses video hat soeben mein ganzen plan den ich seit 2 jahren plane zerstört 👍.
    Ich habe geplant mein ecommerce einzelunternehmen nach dubai zu verlegen und meinen kompletten wohnsitz. Meine ware wird in ein fulfillment center in Deutschland geliefert und in Deutschland verkauft.
    Das bedeutet für mich ich bin steuerpflichtig in Deutschland richtig? Also mein plan ist geplatzt… ich war seit 3 jahren steuerpflichtig und wollte auswandern..

  • @Marsman-cy7jl
    @Marsman-cy7jl 2 роки тому

    Vielen Dank für dieses aufschlussreiche Video! Könnten Sie vielleicht noch erklären, bei wem die Beweislast für das Vorliegen der erw. besch. Steuerpflicht liegt? Sagen wir, Ich habe 150 000€ auf einem Deutschen Konto. Muss nun das Finanzamt nachweisen, dass mein Gesamtvermögen kleiner als 500 000 € ist, und das Konto deswegen "wesentliche Interessen" im Inland darstellt? Oder muss ich selbst in den 10 Jahren nach dem Wegzug mein Welteinkommen und Vermögensstand offenlegen?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 роки тому +1

      Vielen Dank! Wegen § 90 Abs. 2 AO sind Sie bei Auslandssachverhalten grundsätzlich in der Beweislast.

  • @heliben6576
    @heliben6576 Рік тому

    Vielen Dank für die vielen Infos!
    Sie erwähnten in einem anderen Video am Rande, dass auch Gewinne aus Lebensversicherungen mit Kapitalwahhlrecht in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind. In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob der Besitz einer solchen Versicherung dann auch hier als wesentliches Inlandsinteresse zählt?
    Der Schuldner (Versicherungsgesellschaft) ist ja im Inland, andererseits fallen aber ja noch gar keine Erträge aus diesem "Vermögen" an, es seidenn eben man würde sie kündigen. Und wenn sie jetzt sogar schon über die 12 Jahres Frist hinaus ist, nachdem Erträge dann sowieso nicht mehr zu versteuern wären?

  • @dinzfreiheit
    @dinzfreiheit 3 роки тому +1

    Danke für das Video. Wenn man 3 Wohnungen in D vermietet ist man dann unbeschränkt Steuerpflichtig? Bzw. geschützt nach Wegzug nicht in die erweiterte zu fallen. 🙈

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 роки тому +1

      Vielen Dank für Ihren Kommentar! Unbeschränkt steuerpflichtig wäre man nur, wenn man selbst noch in einer der Wohnungen oder sonst in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hätte. Wenn aber die Wohnungen zusammen mit anderem nicht ausländischem Vermögen mehr als 30% des Gesamtvermögens ausmachen oder den Wert von EUR 154.000,- überschreiten, wird dies bei Wegzug in ein Niedrigsteuergebiet höchstwahrscheinlich zur erweitert beschränkten Steuerpflicht führen. Gleiches gilt für die Mieteinnahmen, wenn diese in einem Kalenderjahr zusammen mit den anderen nicht ausländischen Einkünften über 30% der Gesamteinkünfte oder über EUR 62.000,- liegen.

    • @dinzfreiheit
      @dinzfreiheit 3 роки тому

      Vielen Dank für Die Antwort.
      Ich hatte mich oben vertippt und hoffte, dass ich beschränkt Steuerpflichtig in D bin nach der Abmeldung. 😢 somit müsste ich 70% Auslandsvermögen schaffen und darauf achten, das der Wert der Immobilien in D nicht über 154.000 steigt. Oder verkaufen.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 роки тому

      @@dinzfreiheit Was in Ihrer Situation optimal ist, hängt davon ab, was Sie nach Ihrem Wegzug machen wollen. Gerne können Sie sich unter info@expats.global an uns wenden. Die meisten Fragen lassen sich in der Regel bereits im Rahmen der Erstberatung klären.

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 3 роки тому

      @@ExpatsGlobal was ist denn, wenn der Auswanderer in seiner neuen Wahlheimat als Anreiz erstmal 5 oder 10 steuerfreie Jahre, sogenannte Tax- Holidays bekommt? Gilt der neue Firmenstandort dann automatisch als Niedrigsteuerland ggf mit erweiterter beschränkter Steuerpflicht ? Wűrde mich mal interessieren, Herr Steuerberater...

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 роки тому

      @@berndfreudinger7254 In der Tat - dann greift in der Regel § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG. Wenn Sie durch die Vorzugsbesteuerung im konkreten Fall weniger als 2/3 der deutschen Einkommensteuer zahlen, gelten Sie dadurch als in einem Niedrigsteuerland ansässig.

  • @frauhaschen1747
    @frauhaschen1747 2 роки тому

    Vielen Dank für Ihre verständlichen Erklärungen bei solchen komplexen Themen. Sie sind ein geiler Typ! Ich bin kroatische Staatsbürgerin bin aber in Deutschland geboren und mein Leben lang in Deutschland wohnhaft gewesen. Fällt demnach (nach Wegzug als Perpertual Traveler) die erweitert Beschränkte Steuerpflicht für mich weg obwohl ich nach §2 Abs. 3 wirtschaftliches Interesse in Deutschland habe?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 роки тому +1

      Vielen Dank! Wenn Sie nie die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, fallen Sie nicht in die erweitert beschränkte Steuerpflicht. § 2 AStG gilt ausdrücklich nur für Personen, die als Deutsche mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren.

    • @frauhaschen1747
      @frauhaschen1747 2 роки тому

      @@ExpatsGlobal vielen Dank für Ihre Antwort :) Sie rocken!

    • @thebiomaterials9736
      @thebiomaterials9736 Рік тому

      Ist man erweitert beschränkt steuerpflichtig in folgender Fallkonstellation nach Auswanderung: 1. Im Besitz einer Immobilie (bereits zum Verkauf ausgeschrieben) ohne Mieteinnahmen jedoch Einnahmen von ca. 1600 Euro p.a. durch den "Gewerbebetrieb" einer PV-Anlage und 2. in einem asiatischen Land mit DBA keine Einnahmen erzielt? Ist man zur Abgabe einer Steuererklärung wg. "Gewerbebetrieb" einer PV-Anlage im Falle der Einstufung in Liebhaberei" durch da FA gezwungen und auch noch erweitert beschränkt steuerpflichtig?

  • @ww3758
    @ww3758 2 роки тому

    Vielen Dank für das tolle Video!
    Wie werden Consulting Dienstleistungen gehandhabt, die man remote für einen deutschen Kunden erbringt? Es besteht kein Wohnsitz im Land mehr und auch kein gewöhnlicher Aufenthalt.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 роки тому

      Wenn die Voraussetzungen für die erweitert beschränkte Steuerpflicht gegeben sind, sollte grds. eine funktionale Betriebsstätte im Ausland nachgewiesen werden können, da sonst u.U. das Finanzamt nach § 2 Abs. 1 S. 2 AStG eine fiktive inländische Geschäftsleitungsbetriebsstätte in D annimmt, der es die Einkünfte zurechnet und besteuert.

  • @Stefmaster666
    @Stefmaster666 3 роки тому

    Gutes Video! Zählen denn als inländische "Einkünfte" auch Kryptos wenn man sie nur gehodlt und nie Veräußert hat ?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 роки тому +3

      Vielen Dank! Der bloße Wertzuwachs ist bei einem rein privaten Erwerb i.S.d. § 23 EStG grundsätzlich nicht steuerbar - etwas anderes kann sich ggf. im Rahmen von Mining oder anderen Nutzungen ergeben. Ein Veräußerungsgewinn bei privat erworbenen Kryptowährungen und anderen Tokens gilt dagegen höchstwahrscheinlich als "nicht ausländische" Einkünfte und unterliegt dann der erweitert beschränkten Steuerpflicht. Das BMF hat am 17. Juni zur Besteuerung von Kryptowerten einen sehr detaillierten ersten Entwurf herausgegeben, den wir hier besprechen: ua-cam.com/video/Bk1H2zyz0HU/v-deo.html

    • @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp
      @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp 3 роки тому

      @@ExpatsGlobal Lieber Tim, wo wären deiner Meinung nach die Kryptowährungen / Token belegen? M.E. dürfte der Ort schon bestimmbar sein (Wallet, ggf. Blockchain) und damit auch dem In- oder Ausland zuordenbar sein.

    • @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp
      @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp 3 роки тому

      Auch die Blockchain ist irgendwo belegen. Auf Servern/Nodes und Co. und dann maximal zu einem kleinen Anteil in Deutschland belegen.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 роки тому +1

      @@StB_Wohlfart_easydigitax_kwp Das Thema bespreche ich in unserem Video zur Besteuerung von Kryptowährungen nach dem Wegzug aus Deutschland: ua-cam.com/video/n-qkegpTVZE/v-deo.html
      Das Problem ist, dass nach § 34d Nr. 8 Buchst. b) EStG die veräußerten Wirtschaftsgüter ausdrücklich "in einem anderen Staat" belegen sein müssen. Ob und ggf. wann das bei Kryptotokens der Fall ist, wurde bislang vom BMF nicht abschließend geklärt. Wenn man die Logik bei Kapitalerträgen (§ 34d Nr. 6 EStG) heranzieht, wäre beispielsweise der Sitz der Bank bzw. Kryptobörse ein erster Anhaltspunkt. Bei einer eigenen Wallet ist aber der Token nur virtuell existent und quasi "in der Cloud", also nicht lokalisierbar. Einzelne Nodes speichern nur eine Kopie der Blockchain, nicht einen Anteil an dem Token. Die Paper- oder Hardwarewallet in der Tasche des Steuerpflichtigen wiederum enthält streng genommen nur den Schlüssel.
      Aus diesem Grund raten wir grds. dazu, bei erweitert beschränkter Steuerpflicht im Umgang mit Kryptotokens dieselben steuerlichen Regeln zu beachten wie bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland.

  • @michalozdzynski2629
    @michalozdzynski2629 Рік тому

    Ist das Erweitert beschränkte Steuerpflicht nur für die Deutschen Staatsbürger ?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  Рік тому

      Ja, man muss als deutscher Staatsbürger mindestens 5 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein.

  • @wifinerds6358
    @wifinerds6358 2 роки тому

    Für ihn gilt Steuerfreiheit:
    ua-cam.com/video/CQpmnKf1Kt8/v-deo.html
    Für uns gilt die Steuerfalle erweiterte beschränkte Steuerpflicht...Die halten uns für beschränkte oder für dämlich, wie sie es sind.