Vielen Dank für diesen Podcast. Ich habe IPR noch nie so schnell und gut verstanden. Mir hat es so so sehr für die Prüfung geholfen! Und durch die ganzen Beispiele und Urteile ganz besonders mein Interesse für dieses Rechtsgebiet geweckt! In Zukunft wohl mein Schwerpunkt ☺️
Wichtiges Update: Mit der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe am 1. Oktober 2017 wurde Art. 17b EGBGB geringfügig geändert. Die auf Folie 11 zitierte BGH-Entscheidung lexetius.com/2016,2453 würde heute anders ausfallen: Die in NL geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe wird nun auch in D als Ehe betrachtet. Damit verbunden ist die Möglichkeit der Namenswahl nach dem (unveränderten) Art. 10 Abs. 2 EGBGB.
Noch eine aktuelle Ergänzung (zu Folie 8, blauer Kasten): Der EuGH hat am 20. Dezember 2017 entschieden, dass Privatscheidungen NICHT unter den Anwendungsbereich der Rom-III-Verordnung fallen --> Rechtssache Sahyouni, Az. C-372/16, curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=198045&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Noch ein Update, diesmal zu Folie 6: Mit der Entscheidung des EuGH v. 1. März 2018, C-558/16, curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=199805&pageIndex=0&doclang=DE, ist das BGH-Urteil aus 2015 im Anwendungsbereich der EuErbVO überholt, denn der EuGH qualifiziert den pauschalen Zugewinnausgleich erbrechtlich und nicht güterrechtlich! Siehe dazu auch den Aufsatz von Weber, NJW 2018, 1356-1358.
Wieder einmal steht ein Urteil zur Morgengabe an: www.bild.de/news/inland/scharia/ex-frau-will-84000-euro-morgengabe-56204184.bild.html. Der Fall eignet sich gut für die mündliche Prüfung...
Eine Frage bezüglich hinkender Ehen: ich stehe etwas auf dem Schlauch mit dem Beispiel der marokkanischen Handschuhehe- diese ist wegen Art. 11 EGBGB auch in Deutschland wirksam, oder? Aber wie kann es dann zu hinkenden Ehen kommen, wenn man über Art. 11 EGBGB dann doch Über die Voraussetzung der standesamtlichen Eheschließung in Deutschland hinwegkommt?
Eine nach ausländischem Recht formgültig geschlossene Handschuhehe kann im Einzelfall durchaus auch einmal gegen den inländischen ordre public verstoßen, z.B. wenn sie in klarem Widerspruch zum Willen der vertretenen Person steht. Und dann hinkt sie, die Ehe...
Inzwischen haben wir ja auch die gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland. Werden ausländische gleichgeschlechtliche Ehen nach wie vor unter Art. 17b EGBGB und damit unter den Begriff der eingetragenen Lebenspartnerschaft gefasst? (vgl. Folie 11)
Ja! Die Formulierung in Abs. 4 des Art. 17b EGBGB ist da etwas missverständlich. Klarer wird es beim Blick in die Altfassung der Vorschrift, die vom 1. Oktober 2017 bis 21. Dezember 2018 galt, vgl. www.buzer.de/gesetz/5257/al64282-0.htm.
Frage bzgl Examensrelevanz in NRW. Mir ist IPR in über 100 Klausuren nur 2 mal als Zusatzfrage begegnet und es ging jeweils um Rom-I u. Rom-II. Soll man diese Einheit auch beherrschen?
Laut § 11 Abs. 2 Nr. 2 JAG NRW gehören die IPR-Normen des EGBGB zu den Pflichtfächern. Ich glaube gern, dass das nur selten drankommt, dennoch würde ich niemandem empfehlen, hier auf Lücke zu setzen. Ein kleiner Trost: Das JAG verlangt an dieser Stelle nur Überblickswissen...
@@jurapodcast Danke für die Antwort und auch für das Bereitstellen des tollen Podcasts! So wild ist IPR nun wirklich nicht, aber insgesamt erscheint der Examensstoff etwas überfrachtet. Deswegen der anfängliche Widerwille :)
Vielen Dank für den Hinweis! Die Vorlesung fand vor der Gesetzesänderung statt, aber es ist richtig, Art. 15 und 16 EGBGB sind jetzt nur noch für Altfälle relevant. Immerhin sind das so gut wie alle Ehen, die vor dem 29. Januar 2019 geschlossen wurden, Art. 229 § 47 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB...
Vielen Dank für diesen Podcast. Ich habe IPR noch nie so schnell und gut verstanden. Mir hat es so so sehr für die Prüfung geholfen! Und durch die ganzen Beispiele und Urteile ganz besonders mein Interesse für dieses Rechtsgebiet geweckt! In Zukunft wohl mein Schwerpunkt ☺️
Herzlichen Dank für das Feedback, das freut mich sehr! Viel Erfolg weiterhin im Studium!
Wichtiges Update: Mit der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe am 1. Oktober 2017 wurde Art. 17b EGBGB geringfügig geändert. Die auf Folie 11 zitierte BGH-Entscheidung lexetius.com/2016,2453 würde heute anders ausfallen: Die in NL geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe wird nun auch in D als Ehe betrachtet. Damit verbunden ist die Möglichkeit der Namenswahl nach dem (unveränderten) Art. 10 Abs. 2 EGBGB.
Noch eine aktuelle Ergänzung (zu Folie 8, blauer Kasten): Der EuGH hat am 20. Dezember 2017 entschieden, dass Privatscheidungen NICHT unter den Anwendungsbereich der Rom-III-Verordnung fallen --> Rechtssache Sahyouni, Az. C-372/16, curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=198045&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Noch ein Update, diesmal zu Folie 6: Mit der Entscheidung des EuGH v. 1. März 2018, C-558/16, curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=199805&pageIndex=0&doclang=DE, ist das BGH-Urteil aus 2015 im Anwendungsbereich der EuErbVO überholt, denn der EuGH qualifiziert den pauschalen Zugewinnausgleich erbrechtlich und nicht güterrechtlich! Siehe dazu auch den Aufsatz von Weber, NJW 2018, 1356-1358.
Im Gesetz steht doch als Überschrift Güterrecht, wieso dann Erbrecht?
DANKE !
Wieder einmal steht ein Urteil zur Morgengabe an: www.bild.de/news/inland/scharia/ex-frau-will-84000-euro-morgengabe-56204184.bild.html. Der Fall eignet sich gut für die mündliche Prüfung...
Eine Frage bezüglich hinkender Ehen: ich stehe etwas auf dem Schlauch mit dem Beispiel der marokkanischen Handschuhehe- diese ist wegen Art. 11 EGBGB auch in Deutschland wirksam, oder? Aber wie kann es dann zu hinkenden Ehen kommen, wenn man über Art. 11 EGBGB dann doch Über die Voraussetzung der standesamtlichen Eheschließung in Deutschland hinwegkommt?
Eine nach ausländischem Recht formgültig geschlossene Handschuhehe kann im Einzelfall durchaus auch einmal gegen den inländischen ordre public verstoßen, z.B. wenn sie in klarem Widerspruch zum Willen der vertretenen Person steht. Und dann hinkt sie, die Ehe...
Inzwischen haben wir ja auch die gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland. Werden ausländische gleichgeschlechtliche Ehen nach wie vor unter Art. 17b EGBGB und damit unter den Begriff der eingetragenen Lebenspartnerschaft gefasst? (vgl. Folie 11)
Ja! Die Formulierung in Abs. 4 des Art. 17b EGBGB ist da etwas missverständlich. Klarer wird es beim Blick in die Altfassung der Vorschrift, die vom 1. Oktober 2017 bis 21. Dezember 2018 galt, vgl. www.buzer.de/gesetz/5257/al64282-0.htm.
Frage bzgl Examensrelevanz in NRW. Mir ist IPR in über 100 Klausuren nur 2 mal als Zusatzfrage begegnet und es ging jeweils um Rom-I u. Rom-II. Soll man diese Einheit auch beherrschen?
Laut § 11 Abs. 2 Nr. 2 JAG NRW gehören die IPR-Normen des EGBGB zu den Pflichtfächern. Ich glaube gern, dass das nur selten drankommt, dennoch würde ich niemandem empfehlen, hier auf Lücke zu setzen. Ein kleiner Trost: Das JAG verlangt an dieser Stelle nur Überblickswissen...
@@jurapodcast Danke für die Antwort und auch für das Bereitstellen des tollen Podcasts! So wild ist IPR nun wirklich nicht, aber insgesamt erscheint der Examensstoff etwas überfrachtet. Deswegen der anfängliche Widerwille :)
Art. 15 und 16 ist im EGBGB aufgehoben. Beachte hierzu Übergangsvorschrift in Art. 229 § 47 steht bei mir unten im EGBGB
Vielen Dank für den Hinweis! Die Vorlesung fand vor der Gesetzesänderung statt, aber es ist richtig, Art. 15 und 16 EGBGB sind jetzt nur noch für Altfälle relevant. Immerhin sind das so gut wie alle Ehen, die vor dem 29. Januar 2019 geschlossen wurden, Art. 229 § 47 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB...