Bei einer zwangsweisen Blutentnahme wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, egal ob der Sheriff oder ein Arzt diese Blutentnahme durchführen will. Ich würde mich dagegen wehren. Das GG , hier Artikel 2 , kann nicht einfach ausgehebelt werden. Satz 3 Absatz 2 hebelt dies natürlich aus.
danke für die Information ... das video ist 4 jahre alt , leider ... ich habe es jetzt gesehen und aboniert , ich hoffe Sie machen weitere aktuelle videos , schließlich ändern gesetze sich o werden geändert ...
Wieder einmal ein Hobbystaatsrechtler mit Halbwissen. Satz 3 hebelt nichts aus, sondern zeigt auf, dass Grundrechte nicht unbeschränkt gelten. Ausnahme ist die Menschenwürde nach Art. 1 GG.
Ich puste nie mehr so schnell, seit sie danach noch einen Drogentest und sonst was machen wollten und mich schließlich noch zum Blutabzapfen mitgenommen haben.
Kann man bei einer polizeilich angeordneten Blutabnahme, auf eine zusätzliche Blutabnahme bestehen die bei einem Laboratorium des persönlichen Vertrauens, auf eigene Kosten untersucht wird. Weil auch in den von der Polizei beauftragten Laboratorium können trotz Qualitätssicherungsmanagment Fehler passieren. m. l. G.
Vielen Dank für das Video, eine Frage habe ich allerdings noch. Damit die Polizei eine solche Blutentnahme anordnen kann müssen ja hinreichende Verdachtsmomente gegeben sein, wenn man allerdings keine Fahne etc. hat und auch erklärt nicht getrunken zu haben, reicht dann als Verdachtsmoment die Verweigerung des Atemtests selbst?
Dr. Geßner Nein, aus der Verweigerung des Atemalkohol-Tests kann kein Tatverdacht hergeleitet werden. Vielmehr müssen Anhaltspunkte für eine Trunkenheit oder einen Drogenkonsum und eine daraus resultierende Fahruntüchtigkeit vorliegen. Solche Anhaltspunkte können sein: Alkoholfahne, glasige Augen, gerötete oder geweitete Augen, Schlangenlinien fahren, im Gespräch mit der Polizei „lallen“ usw. Ich selbst habe aber schon folgende Situation erlebt: In meinem Beisein wurde jemand im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und zum „Pusten“ aufgefordert. Ich habe den Polizisten natürlich sofort gefragt, welche Verdachtsmomente gegen den Fahrer vorliegen. Er antwortete, dass es keine Verdachtsmomente gäbe. Daraufhin riet ich meinem Begleiter, den Test zu verweigern. Der Polizist drohte dann mit einer Blutentnahme. Auf meine Frage, auf welche Verdachtsmomente er die Anordnung einer solchen denn stützen möchte, rief sein Kollege aus drei Meter Entfernung: „Also ich rieche Alkohol! Und ich habe auch gesehen, dass der Fahrer Schlangenlinien fuhr“....
Wiedereinmal werden diese verdachtsmonente herbeigezaubert wo du nichts machen kannst und daraufhin wird die Blutentnahme gerechtfertigt. Egal wie es läuft ihr zieht den kürzeren, wie immer halt
Hallo, was ist bei folgendem Fall: Ich werde mit dem Auto angehalten, es wird gefragt woher mein Beifahrer und ich kommen. Ich antworte von einem Geburtstag. Es wird gefragt ob ich Alkohol konsumiert habe. Ich verneine. Der Beifahrer wird gefragt, er bejaht, ein Glas sekt. Daraufhin die Frage des Beamten ob ich mit einem Alkoholschnelltest einverstanden bin. Ich verneine. Ich werde mit aufs Revier genommen zum Bluttest mit der Begründung im Fahrzeug roch es nach Alkohol und es konnte nicht sichergestellt werden ob es vom Beifahrer oder vom Fahrer kam. Der Blutalkoholtest fällt wie erwartet negativ aus. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich mich im Nachhinein gegen diese offensichtlich nicht nötige Maßnahmen zu wehren? Anzeige wg. Körperverletzung? Schadensersatz etc? Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Frage muss ich der Blutentnahme zustimmen denn Blutentnahme ist auch Körperverletzung und des Weiteren sehe ich die Gefahr dass aus meinem Blut noch viel mehr Informationen abgerufen werden können??
Klar ist das streng genommen Körperverletzung, ist aber in den Augen des Gesetzes verhältnismäßig um das höhere allgemeine Gut der Sicherheit im Verkehr zu schützen, bei hinreichenden Beweisen natürlich. Natürlich sollte man es so lang wie möglich ablehen, die Beamten sind in dieser hinsicht oft ziemlich unehrlich was freiwillig ist und was nicht. gerade wenn es um grenzwerte geht, kann eine halbe stunde einen retten.
Sie sollten der Blutentnahme widersprechen, aber sich nicht körperlich dagegen wehren, das gibt nur unnötige Probleme. Das gleiche gilt für Ihre Verbringung auf das Revier. Sollten Sie den Grenzwert nicht überschreiten können Sie Rechtsmittel einleiten. Bringt aber in den seltensten Fällen Erfolg, da Polizisten fast immer Falschaussagen tätigen, die von Kollegen bestätigt werden und darüber hinaus von Staatsanwaltschaft und Gerichten vor dem bösen Bürger, der fahrlässig glaubt, in einem Rechtsstaat zu leben, beschützt werden. Hört sich komisch an, ist aber so.
Mal ne frage. Mein Freund war mit dem Fahrrad unterwegs, wurde auf dem Nachhauseweg angehalten ( von der Polizei) und durfte pusten. 3 min von Zuhause entfernt,wurde mitgenommen und nach ca. 2 Stunden blut entnommen. Ist das noch real? Wenn er noch ein Bier kurz vor dem Aufbruch getrunken hätte, wären da nicht die Blutalkoholwerke nach 2 stunden höher? Jetzt meine eigentliche Frage, darf das verwendet werden? Er hat jetzt eine Sperre mit MPU und kann sie sich leisten, wegen Bürgergeld. Was tun.
Was kommt dann nach der Blutabnahme? Bei Positiv kann ich mir schon denken, Strafzahlung und evtl. führerscheinentzug und ähnliches. Was wenn die Polizei möglicherweise Ihre Macht missbraucht und das Ganze durchsetzen will um den Kontrollierten eins reinzuwürgen? Oder im anderen Fall das sich die Polizisten komplett geirrt haben und es lag überhaupt kein Alkoholkonsum vor? Was kann man machen wenn man von der Polizei zur Blutabnahme gezwungen wurde, nur weil man das Pusten verweigert? Sinngemäß alle sehr ähnlich aber ich hoffe eins dieser Fragen ist eindeutig und verständlich.
@bellator263 Die Polizei handelt im Sinne der Justiz und haben das Gewaltmonopol auf Ihrer Seite. Polizisten als Perfekt und unfehlbar in jeder Situation darzustellen ist ziemlich naiv. Schau dir mal paar Reportagen über die Polizei an, dann weißt du wovon ich rede. Ich hatte selber Erfahrung mit der Polizei und stellen dich vor zwei Entscheidungen übel und übler ohne anderen Ausweg.
@bellator263 Ich habe sowas ähnliches erlebt und mir wurde von der Polizei gedroht, wenn ich nicht zustimme das zu tun was die Polizei will, das mir Blut abgenommen wird. Das hat was mit mir zutun. Nur weil du einige Wörter in den Raum schmeißt sowas wie eigene Behörde und mit anderen Worten „Ausführende Gewalt“ erwähnst macht das die Polizei nicht unabhängig davon im Interesse des Staates zu agieren. Wenn du selber für die Polizei arbeitest oder Beamter bist kannst du die Erfahrung von normalen Menschen nicht verstehen. ua-cam.com/video/9xLD6nK23E8/v-deo.html
@bellator263 ich habe keine Ahnung wer du bist und wie du aussiehst oder wo du wohnst, das hat nichts mit mir zutun. Mich als Opfer zu beschimpfen ohne das du selber so eine Erfahrung hast und diese Angelegenheit relativierst und dazu unwissend zu aktuellen Polizeigeschehen die Polizei idealisierst, finde ich ziemlich ignorant. Nur weil du hinter dem Mond wohnst wo keine Polizisten sind gestatte ich dir nicht alles was die Polizei und Gewalt ausführt gut zu heißen und deren Vergehen zu verharmlosen. Ich informiere mich um gegen die Polizei vorgehen zu können oder um überhaupt aus der Opfersituation herauskommen zu können. Ich würde dir gerne ans Herz legen, das Wort Polizeigewalt bei UA-cam einzugeben und dich etwas zu informieren. Spoiler: es gibt Verbrecher in Uniform, deren Verbrechen nie aufgedeckt werden und nie verfolgt werden und es gibt lachhaft wenige Fälle die zur Anzeige schaffen und das Verfahren eingestellt wird mit einer Erfolgsquote von 95% im Jahr. Ich rede jetzt hier nicht von allen Polizisten, aber leider kommen zu viele Polizisten davon als das sowas überhaupt aufgedeckt wird.
@bellator263 ua-cam.com/video/bU7agfnjv1c/v-deo.html Ich gebe es auf mit dir. Jemand der so stark an Realitätsverlust leidet sollte man nicht zu ernst nehmen. Will mir jemand erzählen, der sich hinter einen anonymen Acc der wäre Schwarz mit schwarzen Haaren und reale existierende Probleme verleugnet. Ich distanziere mich von deiner Lüge von deiner Person und dein euphemisieren der Polizeikriminalität.
habe ich es richtig verstanden,es muss für die Blutentnahme ein konkreter Verdacht vorliegenvorliegen bzw. ohne konkreten Verdacht obligatorisch wäre es rechtswidrig ?
Vorab möchte ich darauf hinweisen dass es sehr schön wäre auf diese Frage eine Antwort zu bekommen!! da in diesem Video die Alkoholkontrolle angesprochen wird ist meine Frage dahingehend das mir nach dieser Kontrolle ständig das Mundstück zur Vernichtung übergeben wird. da ich nicht für die durchgeführte Polizeikontrolle nicht verantwortlich bin sehe ich es nicht ein für die Müllentsorgung zuständig zu sein mir wird ständig das Mundstück in die Hand gedrückt und gesagt ich soll es entsorgen. meine Frage wäre jetzt muss ich wirklich das Mundstück entsorgen?? ich weiß dass dies eine Nichtigkeit ist und man das auch locker sehen kann aber interessehalber wäre es doch gut zu wissen wer für die Müllentsorgung zuständig ist danke
Schmeiß es einfach in den nächsten Mülleimer, fertig. Du hast mehr Zeit verloren mit der Diskussion wer, wie, wann, was entsorgt. Wegen dieser einen Kontrolle in vielleicht 10, 20 Jahren sich über sowas den Kopf zu zerbrechen ist auch so ne deutsche Unart. Der nächste befürchtet vielleicht zukünftige Schwierigkeiten, weil die Polizei mit dem Mundstück die DNA hat.
Gernerell hätte ich eine andere Frage. Hypothetisch gesagt/gefragt, so würde ich völlig nüchtern sein, soweit so gut. In den USA kann man ja zb McDo... auf 100 mio Schadensersatz verklagen, wenn man zu "doof" ist nen heißen Kaffee zu trinken - jeodch, so komme ich wieder zur Frage, ist man "nüchtern" und man kommt auf die "Wache" jene "rammen" einen dann eine Nadel in den Arm. Wäre dieses dann nicht Körperverletzung? Ich finde die Rechtssprechung halt insofern merkwürdig. Auf Verdacht wird man "verletzt" - jetzt einmal ein ganz krasses Gegenbeispiel - ich habe den "Verdacht", dass mich wer ausrauben will und haue jenen dann wegen dem Verdacht Krankenhausreif "wie gesagt alles hypothetisch" ... Wo liegt in beiden "Fällen" der Unterschied?
Doch, eine Nadel in ihren Körper stechen ist immer eine Körperverletzung. Das wird Dir jeder Jurist auch bestätigen. Nur können die dich halt das Recht nehmen. Dir diese Körperverletzung zuzufügen, indem zB. ein Verdacht gegen Dich vorliegt. Und der liegt schon vor, wenn Du Schlangenlinien gefahren bist. Das bist Du, sobald einer der "Beamten" das behauptet.
Sehr geehrte Frau Pooth, laut diesem Video, watch?v=JjB9_R0QZVg , des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gibt es keine Pflicht die Wahrheit zu sagen. Aufgrund dessen bin ich etwas verwirrt. Habe ich dort etwas falsch verstanden? Vielen Dank im voraus.
Nehmen wir mal an, daß ich nichts getrunken und keine BTM zu mir genommen habe, wenn ich in eine allgemeine Verkehrskontrolle komme. Da ich das Video gesehen habe, möchte ich dann einfach mal ausprobieren, keinen Atemalkohol oder Drogenschnelltest durchführen zu lassen. Darf mir die Weiterfahrt verwehrt werden, wenn keine Blutuntersuchung durchgeführt wird? Darf mir die Weiterfahrt verwehrt werden bis ein Ergebnis vorliegt, oder müsste ich auf ein Ergebnis warten bevor ich weiterfahren darf (bin immer noch nüchtern)?
Die Pozilei kann sich immer was aus dem ärmel schütteln, den Führerschein sollte man bei solchen „spielchen“ deshalb nicht vorzeigen, sonst können sie ihn beschlagnahmen. Wenn sie keinen Führerschein dabei haben, ist ein Bußgeld von 10€ fällig. Aber sie haben ihren Führerschein und er kann erstmal nicht beschlagnaht werden, ergo, sie können weiterfahren.
Im ersten Fall dürfte kein Grund bestehen, der eine solche Anordnung rechtfertigen würde. Im zweiten Fall dürfte die Polizei die Weiterfahrt wohl i.d.R. untersagen, ob sie es auch tut läge in ihrem Ermessen. Am Ende kann dir das aber effektiv egal sein, da eine derartige Anordnung sofort vollziehbar wäre und du dich erstmal dran halten müßtest. In der Regel kannst du vor Ablauf der Maßnahme auch keinen Eilrechtsschutz erlangen.
Dann kann und wird diese Blutentnahme mit Zwang durchgeführt und Du bekommst anschließend noch eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und bist vorbestraft (und eventuell verletzt). Bei Ersttätern wird es vermutlich zu einer Haftstrafe auf Bewährung kommen - ABER es steht nun im Raum die Strafen bei Widerstandshandlungen ERHEBLICH zu erhöhen und Mindeststrafen von 1 Jahr Gefängnis ohne Bewährung einzuführen!
Guten Abend Frau Arabella Pooth Ich habe am letzten Wochenende 09.03.2024 eine allgemeine Verkehrskontrolle gehabt ! Ich habe denn Alkoholtest zugestimmt und musste pusten,hab 3 Flaschen Bier 🍻 getrunken ! Daraufhin hat mich die Polizei 🚔 mit auf die Wache genommen und ich musste in das geichte Messgerät pusten ( Wert 0,26mg/l) kein blutest musste ich machen 😅 ! Danach hat mich die Streife wieder zum Auto gebracht ,aber ich musste vorher nochmal pusten in das einfache Alkoholgerät ! Der Wert wa 0,29 dann und ich durfte wieder fahren ! Auf der Wache meinten die ,das ich mit einem Monat Fahrverbot zu rechnen hab und ich mich verwundert habe ,da ich ja wieder fahren durfte ! Muss ich mit einem nachhaltigen Fahrverbot rechnen ?
Kann ich mich im Anschluss eines verweigerten Negativ ausfallenden Allohol BLUTTEST wehren. Ist es sinnvoll zu sagen das man da nicht mitspielt und wenn es sein muss nur unter Fixierung ? Abgesehen davon, dass es unnötig ist wenn man nichts zu verbergen hat.
Das würde zur Durchsetzung der Blutprobe mit Zwang führen (inkl. Verletzungen) und anschließend zu einem Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte! Dann wärest Du anschließend noch vorbestraft!
Solange du keine gegen die Blutentnahme gerichteten Handlungen vollziehst, oder sonst Widerstand leistest ist das okay. Eine Fixierung ist da dann aber auch nicht nötig. Gerichtlich überprüfbar ist die der begründete Verdacht, der zur Anordnung geführt hat. Aber wenn sich der Beamte da schon was ersonnen hat wird er auch den Richter anlügen, und meist glauben die eher den Beamten; dürfte in dem Fall also wenig bringen.
Liebe Frau Pooth, besten Dank für Ihre tollen Videos. Mich würde mal Ihre fachliche Einschätzung der aktuellen Lage interessieren, im Bezug auf die Ausgangsbeschränkungen. Ich bin zwar kein Fachmann aber für mich sieht das doch sehr nach einem Verfassungsbruch aus...?! Lieben Gruß
Wenn die mich mal zur Blutprobe mitnehme wolle, lege ich mich einfach auf den Boden und dann dürfen die mich ins Revier tragen xD bei 90kg wird das sicherlich amüsant 😂
Auch dieser "passive" Widerstand ist dann eine Straftat (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) und Du bist anschließend vorbestraft! NOCH gibt es dafür "nur" eine Bewährungsstrafe - ABER es ist nun geplant daß jede Widerstandshandlung mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr Gefängnis bestraft wird und zwar OHNE Bewährung!
Seit dehn Bereinigungsgesetze n 2006/2007/2010 des Ministerium der Justiz gilt fast nichts mehr.Damals wurden über 100 Gesetze und Verordnungen aufgehoben.Und haben keinen Räumlichen Geltungsbereich mehr.Das wäre doch mal ein schönes Thema.
Wenn eine Bundesgesetz/bundesgesetzliche Verordnung selbst keinen räuml. Geltungsbereich bestimmt gilt sie einfach im gesamten Bundesgebiet gegenüber jedermann.
Blutprobe mit 0.00 und OHNE Anfangsverdacht:1 Anzeigen wegen: 1.Körperverletzung ( Bluter) 2.Freihheitsberaubung ( 7h auf der Wache) 3.Willkür ( OHNE Anfangsverdacht). Ergebniss: 1500€ Schmerzensgeld + 70 Tagessätze + 5Jahre Beförderungsstopp. Bei der nächsten Kontrolle ( 2Jahre später) : Lass den blos weiterfahren !! (5 Bier im Schädel)🤣
Arabella du bist Spitze, danke weiter so abboniert, alles gute Henry
Danke für das Video !!
Bei einer zwangsweisen Blutentnahme wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, egal ob der Sheriff oder ein Arzt diese Blutentnahme durchführen will. Ich würde mich dagegen wehren. Das GG , hier Artikel 2 , kann nicht einfach ausgehebelt werden. Satz 3 Absatz 2 hebelt dies natürlich aus.
Absolut richtig! Das wäre Nötigung und Körperverletzung, also nein.
danke für die Information ... das video ist 4 jahre alt , leider ... ich habe es jetzt gesehen und aboniert , ich hoffe Sie machen weitere aktuelle videos , schließlich ändern gesetze sich o werden geändert ...
Wohl das Zitiergesetz vergessen.
Wieder einmal ein Hobbystaatsrechtler mit Halbwissen.
Satz 3 hebelt nichts aus, sondern zeigt auf, dass Grundrechte nicht unbeschränkt gelten.
Ausnahme ist die Menschenwürde nach Art. 1 GG.
Ihr bekommt aufs Maul und macht mit. Weil ihr deutsche Opfer seid.
Hey tolles Video 👍🎉💖👍
Vielen Dank!
Ich puste nie mehr so schnell, seit sie danach noch einen Drogentest und sonst was machen wollten und mich schließlich noch zum Blutabzapfen mitgenommen haben.
brauchen Sie doch alles nicht
Super Tipp 🥴 Überflüssig wie ein Kropf.
Mein Tipp: Nicht saufen und pusten. Spart Zeit, tut nicht weh und es fließt kein Blut. 😉
kann man machen
zuviel Gequatsche --- die Dame erzählt 8:45 Minuten lang etwas was man in 30 Sekunden beantworten könnte
Zwingt dich doch niemand zuzuhören.
Kann man bei einer polizeilich angeordneten Blutabnahme, auf eine zusätzliche Blutabnahme bestehen die bei einem Laboratorium des persönlichen Vertrauens, auf eigene Kosten untersucht wird. Weil auch in den von der Polizei beauftragten Laboratorium können trotz Qualitätssicherungsmanagment Fehler passieren. m. l. G.
Nein, kann man nicht!
Vielen Dank für das Video, eine Frage habe ich allerdings noch. Damit die Polizei eine solche Blutentnahme anordnen kann müssen ja hinreichende Verdachtsmomente gegeben sein, wenn man allerdings keine Fahne etc. hat und auch erklärt nicht getrunken zu haben, reicht dann als Verdachtsmoment die Verweigerung des Atemtests selbst?
Bzw. was gilt überhaupt als hinreichender Verdachtsmoment?
Dr. Geßner Nein, aus der Verweigerung des Atemalkohol-Tests kann kein Tatverdacht hergeleitet werden. Vielmehr müssen Anhaltspunkte für eine Trunkenheit oder einen Drogenkonsum und eine daraus resultierende Fahruntüchtigkeit vorliegen. Solche Anhaltspunkte können sein: Alkoholfahne, glasige Augen, gerötete oder geweitete Augen, Schlangenlinien fahren, im Gespräch mit der Polizei „lallen“ usw. Ich selbst habe aber schon folgende Situation erlebt: In meinem Beisein wurde jemand im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und zum „Pusten“ aufgefordert. Ich habe den Polizisten natürlich sofort gefragt, welche Verdachtsmomente gegen den Fahrer vorliegen. Er antwortete, dass es keine Verdachtsmomente gäbe. Daraufhin riet ich meinem Begleiter, den Test zu verweigern. Der Polizist drohte dann mit einer Blutentnahme. Auf meine Frage, auf welche Verdachtsmomente er die Anordnung einer solchen denn stützen möchte, rief sein Kollege aus drei Meter Entfernung: „Also ich rieche Alkohol! Und ich habe auch gesehen, dass der Fahrer Schlangenlinien fuhr“....
@@diestrafverteidigerkanzlei3837 wie ging das dann weiter?
@@mantel1472 das würde mich auch interessieren.
Wiedereinmal werden diese verdachtsmonente herbeigezaubert wo du nichts machen kannst und daraufhin wird die Blutentnahme gerechtfertigt. Egal wie es läuft ihr zieht den kürzeren, wie immer halt
Hallo, was ist bei folgendem Fall:
Ich werde mit dem Auto angehalten, es wird gefragt woher mein Beifahrer und ich kommen. Ich antworte von einem Geburtstag. Es wird gefragt ob ich Alkohol konsumiert habe. Ich verneine. Der Beifahrer wird gefragt, er bejaht, ein Glas sekt. Daraufhin die Frage des Beamten ob ich mit einem Alkoholschnelltest einverstanden bin. Ich verneine. Ich werde mit aufs Revier genommen zum Bluttest mit der Begründung im Fahrzeug roch es nach Alkohol und es konnte nicht sichergestellt werden ob es vom Beifahrer oder vom Fahrer kam. Der Blutalkoholtest fällt wie erwartet negativ aus.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich mich im Nachhinein gegen diese offensichtlich nicht nötige Maßnahmen zu wehren? Anzeige wg. Körperverletzung? Schadensersatz etc?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Da hast Du KEINE rechtliche Handhabe! Die Maßnahmen der Polizei (wenn es so lief wie du es schilderst) waren rechtmäßig!
Du bekommst nichts. Lebst im Polizeistaat
Frage muss ich der Blutentnahme zustimmen denn Blutentnahme ist auch Körperverletzung und des Weiteren sehe ich die Gefahr dass aus meinem Blut noch viel mehr Informationen abgerufen werden können??
Klar ist das streng genommen Körperverletzung, ist aber in den Augen des Gesetzes verhältnismäßig um das höhere allgemeine Gut der Sicherheit im Verkehr zu schützen, bei hinreichenden Beweisen natürlich. Natürlich sollte man es so lang wie möglich ablehen, die Beamten sind in dieser hinsicht oft ziemlich unehrlich was freiwillig ist und was nicht. gerade wenn es um grenzwerte geht, kann eine halbe stunde einen retten.
Sie sollten der Blutentnahme widersprechen, aber sich nicht körperlich dagegen wehren, das gibt nur unnötige Probleme. Das gleiche gilt für Ihre Verbringung auf das Revier. Sollten Sie den Grenzwert nicht überschreiten können Sie Rechtsmittel einleiten. Bringt aber in den seltensten Fällen Erfolg, da Polizisten fast immer Falschaussagen tätigen, die von Kollegen bestätigt werden und darüber hinaus von Staatsanwaltschaft und Gerichten vor dem bösen Bürger, der fahrlässig glaubt, in einem Rechtsstaat zu leben, beschützt werden. Hört sich komisch an, ist aber so.
Die Video-Aufnahmen wären besser in einem kleinen Raum, wo es weniger schallt. Ansonsten viele gute Informationen.
ich lasse es gar nicht soweit kommen, dafür sorge ich, mich zockt keiner ab.
Hallo :) darf ixh den weiter fahren wenn ich einen bluttest mache? Oder muss ich dann zwei wochen auf die Ergebnisse warten?
Nein. Du gehst zu Fuß
Mal ne frage. Mein Freund war mit dem Fahrrad unterwegs, wurde auf dem Nachhauseweg angehalten ( von der Polizei) und durfte pusten. 3 min von Zuhause entfernt,wurde mitgenommen und nach ca. 2 Stunden blut entnommen. Ist das noch real? Wenn er noch ein Bier kurz vor dem Aufbruch getrunken hätte, wären da nicht die Blutalkoholwerke nach 2 stunden höher? Jetzt meine eigentliche Frage, darf das verwendet werden? Er hat jetzt eine Sperre mit MPU und kann sie sich leisten, wegen Bürgergeld. Was tun.
Was kommt dann nach der Blutabnahme?
Bei Positiv kann ich mir schon denken, Strafzahlung und evtl. führerscheinentzug und ähnliches.
Was wenn die Polizei möglicherweise Ihre Macht missbraucht und das Ganze durchsetzen will um den Kontrollierten eins reinzuwürgen?
Oder im anderen Fall das sich die Polizisten komplett geirrt haben und es lag überhaupt kein Alkoholkonsum vor?
Was kann man machen wenn man von der Polizei zur Blutabnahme gezwungen wurde, nur weil man das Pusten verweigert?
Sinngemäß alle sehr ähnlich aber ich hoffe eins dieser Fragen ist eindeutig und verständlich.
@bellator263 Die Polizei handelt im Sinne der Justiz und haben das Gewaltmonopol auf Ihrer Seite. Polizisten als Perfekt und unfehlbar in jeder Situation darzustellen ist ziemlich naiv. Schau dir mal paar Reportagen über die Polizei an, dann weißt du wovon ich rede. Ich hatte selber Erfahrung mit der Polizei und stellen dich vor zwei Entscheidungen übel und übler ohne anderen Ausweg.
@bellator263 Ich habe sowas ähnliches erlebt und mir wurde von der Polizei gedroht, wenn ich nicht zustimme das zu tun was die Polizei will, das mir Blut abgenommen wird. Das hat was mit mir zutun. Nur weil du einige Wörter in den Raum schmeißt sowas wie eigene Behörde und mit anderen Worten „Ausführende Gewalt“ erwähnst macht das die Polizei nicht unabhängig davon im Interesse des Staates zu agieren. Wenn du selber für die Polizei arbeitest oder Beamter bist kannst du die Erfahrung von normalen Menschen nicht verstehen.
ua-cam.com/video/9xLD6nK23E8/v-deo.html
@bellator263 ua-cam.com/video/h6N0B_-TwqY/v-deo.html
@bellator263 ich habe keine Ahnung wer du bist und wie du aussiehst oder wo du wohnst, das hat nichts mit mir zutun. Mich als Opfer zu beschimpfen ohne das du selber so eine Erfahrung hast und diese Angelegenheit relativierst und dazu unwissend zu aktuellen Polizeigeschehen die Polizei idealisierst, finde ich ziemlich ignorant. Nur weil du hinter dem Mond wohnst wo keine Polizisten sind gestatte ich dir nicht alles was die Polizei und Gewalt ausführt gut zu heißen und deren Vergehen zu verharmlosen.
Ich informiere mich um gegen die Polizei vorgehen zu können oder um überhaupt aus der Opfersituation herauskommen zu können.
Ich würde dir gerne ans Herz legen, das Wort Polizeigewalt bei UA-cam einzugeben und dich etwas zu informieren. Spoiler: es gibt Verbrecher in Uniform, deren Verbrechen nie aufgedeckt werden und nie verfolgt werden und es gibt lachhaft wenige Fälle die zur Anzeige schaffen und das Verfahren eingestellt wird mit einer Erfolgsquote von 95% im Jahr. Ich rede jetzt hier nicht von allen Polizisten, aber leider kommen zu viele Polizisten davon als das sowas überhaupt aufgedeckt wird.
@bellator263
ua-cam.com/video/bU7agfnjv1c/v-deo.html
Ich gebe es auf mit dir. Jemand der so stark an Realitätsverlust leidet sollte man nicht zu ernst nehmen.
Will mir jemand erzählen, der sich hinter einen anonymen Acc der wäre Schwarz mit schwarzen Haaren und reale existierende Probleme verleugnet.
Ich distanziere mich von deiner Lüge von deiner Person und dein euphemisieren der Polizeikriminalität.
Muss man anstatt Blutabnahme nicht zuerst in einem geeichten Atemalkoholmessgerät ( Dräger Alkotest 7110 Evidential ) auf der Wache pusten ?
Niemand kann zum pusten gezwungen werde. Sagt doch die RA im Video!!
Hallo zusammen, kann es sein dass bei mir der Atemalkoholtest 0,75 Promille angezeigt hat und bei der Blutabnahme aber 1.82 Promille rauskam?
Blutalkohol ist immer höher als Atemalkohol.
habe ich es richtig verstanden,es muss für die Blutentnahme ein konkreter Verdacht vorliegenvorliegen bzw. ohne konkreten Verdacht obligatorisch wäre es rechtswidrig ?
Und? Erfinden die Bullen was.
Vorab möchte ich darauf hinweisen dass es sehr schön wäre auf diese Frage eine Antwort zu bekommen!! da in diesem Video die Alkoholkontrolle angesprochen wird ist meine Frage dahingehend das mir nach dieser Kontrolle ständig das Mundstück zur Vernichtung übergeben wird. da ich nicht für die durchgeführte Polizeikontrolle nicht verantwortlich bin sehe ich es nicht ein für die Müllentsorgung zuständig zu sein mir wird ständig das Mundstück in die Hand gedrückt und gesagt ich soll es entsorgen. meine Frage wäre jetzt muss ich wirklich das Mundstück entsorgen?? ich weiß dass dies eine Nichtigkeit ist und man das auch locker sehen kann aber interessehalber wäre es doch gut zu wissen wer für die Müllentsorgung zuständig ist danke
@bellator263 Richtig lesen ich habe überhaubt nichts verursacht!!!!😭 👿 👊
😂
Annahme des Mundstücks verweigern sollte reichen, mir file kein Rechtsgrund ein, warum du das annehmen müßtest.
Schmeiß es einfach in den nächsten Mülleimer, fertig. Du hast mehr Zeit verloren mit der Diskussion wer, wie, wann, was entsorgt. Wegen dieser einen Kontrolle in vielleicht 10, 20 Jahren sich über sowas den Kopf zu zerbrechen ist auch so ne deutsche Unart. Der nächste befürchtet vielleicht zukünftige Schwierigkeiten, weil die Polizei mit dem Mundstück die DNA hat.
Gernerell hätte ich eine andere Frage. Hypothetisch gesagt/gefragt, so würde ich völlig nüchtern sein, soweit so gut. In den USA kann man ja zb McDo... auf 100 mio Schadensersatz verklagen, wenn man zu "doof" ist nen heißen Kaffee zu trinken - jeodch, so komme ich wieder zur Frage, ist man "nüchtern" und man kommt auf die "Wache" jene "rammen" einen dann eine Nadel in den Arm. Wäre dieses dann nicht Körperverletzung? Ich finde die Rechtssprechung halt insofern merkwürdig. Auf Verdacht wird man "verletzt" - jetzt einmal ein ganz krasses Gegenbeispiel - ich habe den "Verdacht", dass mich wer ausrauben will und haue jenen dann wegen dem Verdacht Krankenhausreif "wie gesagt alles hypothetisch" ... Wo liegt in beiden "Fällen" der Unterschied?
Doch, eine Nadel in ihren Körper stechen ist immer eine Körperverletzung. Das wird Dir jeder Jurist auch bestätigen.
Nur können die dich halt das Recht nehmen. Dir diese Körperverletzung zuzufügen, indem zB. ein Verdacht gegen Dich vorliegt.
Und der liegt schon vor, wenn Du Schlangenlinien gefahren bist. Das bist Du, sobald einer der "Beamten" das behauptet.
Sehr geehrte Frau Pooth,
laut diesem Video, watch?v=JjB9_R0QZVg , des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gibt es keine Pflicht die Wahrheit zu sagen.
Aufgrund dessen bin ich etwas verwirrt. Habe ich dort etwas falsch verstanden?
Vielen Dank im voraus.
So kenne ich es auch. Es wird auf jeden Fall nichts passieren wenn du bei Trunkenheit auf die Frage "Haben sie was getrunken?" mit Nein antwortest.
Nehmen wir mal an, daß ich nichts getrunken und keine BTM zu mir genommen habe, wenn ich in eine allgemeine Verkehrskontrolle komme. Da ich das Video gesehen habe, möchte ich dann einfach mal ausprobieren, keinen Atemalkohol oder Drogenschnelltest durchführen zu lassen. Darf mir die Weiterfahrt verwehrt werden, wenn keine Blutuntersuchung durchgeführt wird? Darf mir die Weiterfahrt verwehrt werden bis ein Ergebnis vorliegt, oder müsste ich auf ein Ergebnis warten bevor ich weiterfahren darf (bin immer noch nüchtern)?
Die Pozilei kann sich immer was aus dem ärmel schütteln, den Führerschein sollte man bei solchen „spielchen“ deshalb nicht vorzeigen, sonst können sie ihn beschlagnahmen. Wenn sie keinen Führerschein dabei haben, ist ein Bußgeld von 10€ fällig. Aber sie haben ihren Führerschein und er kann erstmal nicht beschlagnaht werden, ergo, sie können weiterfahren.
@@UnitedFederationofLions also würdest du lieber geld zahlen?
Im ersten Fall dürfte kein Grund bestehen, der eine solche Anordnung rechtfertigen würde.
Im zweiten Fall dürfte die Polizei die Weiterfahrt wohl i.d.R. untersagen, ob sie es auch tut läge in ihrem Ermessen.
Am Ende kann dir das aber effektiv egal sein, da eine derartige Anordnung sofort vollziehbar wäre und du dich erstmal dran halten müßtest. In der Regel kannst du vor Ablauf der Maßnahme auch keinen Eilrechtsschutz erlangen.
Erfahrungsgemäß lassen sie einen aber einfach weiter fahren, wenn man das verweigert und auch sonst keine Anhaltspunkte bestehen.
und was würde passieren, wenn man die Blutentnahme verweigert?
Dann kann und wird diese Blutentnahme mit Zwang durchgeführt und Du bekommst anschließend noch eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und bist vorbestraft (und eventuell verletzt).
Bei Ersttätern wird es vermutlich zu einer Haftstrafe auf Bewährung kommen - ABER es steht nun im Raum die Strafen bei Widerstandshandlungen ERHEBLICH zu erhöhen und Mindeststrafen von 1 Jahr Gefängnis ohne Bewährung einzuführen!
Sie wird mit körperlichem Zwang durchgesetzt
Am Besten Alkohol vom Fahren trennen.
Wenn es ihm weh tut .Kann ich gerne pusten. 😁
Vielen herzlichen Dank, Frau Pooth.
Ich habe eine Frage zur allgemeinen Angabe der Personalien.
Ist man dazu verpflichtet?
Vielen Dank.
Guten Abend Frau Arabella Pooth
Ich habe am letzten Wochenende 09.03.2024 eine allgemeine Verkehrskontrolle gehabt ! Ich habe denn Alkoholtest zugestimmt und musste pusten,hab 3 Flaschen Bier 🍻 getrunken ! Daraufhin hat mich die Polizei 🚔 mit auf die Wache genommen und ich musste in das geichte Messgerät pusten ( Wert 0,26mg/l) kein blutest musste ich machen 😅 ! Danach hat mich die Streife wieder zum Auto gebracht ,aber ich musste vorher nochmal pusten in das einfache Alkoholgerät ! Der Wert wa 0,29 dann und ich durfte wieder fahren ! Auf der Wache meinten die ,das ich mit einem Monat Fahrverbot zu rechnen hab und ich mich verwundert habe ,da ich ja wieder fahren durfte ! Muss ich mit einem nachhaltigen Fahrverbot rechnen ?
Erstmal gucken ob beide Geräte in mg oder evtl. in mg und promill messen. Mg ist m.W. das ca. doppelte von promill.
@@wolfgangullrich6598 ich habe im April Post ✉ bekommen von der Bußgeldstelle! Knapp 530€,2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot! Läuft jetzt über Anwalt.
Sind sie aus Berlin??
Nein. Aus Rom.
Ja. Sie vertritt juristisch den Remo Clan in Berlin, sehr erfolgreich. Sie ist RA
Kann ich mich im Anschluss eines verweigerten Negativ ausfallenden Allohol BLUTTEST wehren. Ist es sinnvoll zu sagen das man da nicht mitspielt und wenn es sein muss nur unter Fixierung ? Abgesehen davon, dass es unnötig ist wenn man nichts zu verbergen hat.
Das würde zur Durchsetzung der Blutprobe mit Zwang führen (inkl. Verletzungen) und anschließend zu einem Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte! Dann wärest Du anschließend noch vorbestraft!
Solange du keine gegen die Blutentnahme gerichteten Handlungen vollziehst, oder sonst Widerstand leistest ist das okay. Eine Fixierung ist da dann aber auch nicht nötig.
Gerichtlich überprüfbar ist die der begründete Verdacht, der zur Anordnung geführt hat. Aber wenn sich der Beamte da schon was ersonnen hat wird er auch den Richter anlügen, und meist glauben die eher den Beamten; dürfte in dem Fall also wenig bringen.
Sobald die Nadel aus dem Arm ist kannst Du Dich wehren. Wenn das Ergebnis negativ ist ohne Worte
@@arnograbner4741na und?
Sehr gute Tips ...aber Ihr Redestiel
müssen Sie bitte bitte ändern,
dieses Schnatern müssen Sie ändern.
Mach was an deinem Fusspilz
Ich würde für dich sogar 2 mal abonnieren
An sich gutes Video nur dieses andauernde ähm und die Haare aus dem Gesicht wischen nervt
Die will nur flirten, das ist typisches weibliches Verhalten. Sie kann da nichts für.
Das ist bestimmt keine Rechtsanwältin
Sie vertritt juristisch den Remo Clan in Berlin, sehr erfolgreich. Sie ist RA
Antworten
So eine liebe Frau
ja. Sie vertritt die Clans in Berlin, sehr erfolgreich.
Liebe Frau Pooth, besten Dank für Ihre tollen Videos.
Mich würde mal Ihre fachliche Einschätzung der aktuellen Lage interessieren, im Bezug auf die Ausgangsbeschränkungen.
Ich bin zwar kein Fachmann aber für mich sieht das doch sehr nach einem Verfassungsbruch aus...?!
Lieben Gruß
Nein
Sie spricht Zuviel und es ist langweilig alles zuhören
Dann hau ab
Wenn die mich mal zur Blutprobe mitnehme wolle, lege ich mich einfach auf den Boden und dann dürfen die mich ins Revier tragen xD bei 90kg wird das sicherlich amüsant 😂
Dann machste dich gleich nochmal direkt strafbar. Wenn dir das gefällt, dann gut mach das.
Auch dieser "passive" Widerstand ist dann eine Straftat (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) und Du bist anschließend vorbestraft! NOCH gibt es dafür "nur" eine Bewährungsstrafe - ABER es ist nun geplant daß jede Widerstandshandlung mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr Gefängnis bestraft wird und zwar OHNE Bewährung!
... es sei denn sie entscheiden sich dich mittels Schmerzgriffen zur Kooperation zu "überzeugen" so mitzukommen.
Bitte kommt schndller zu punkt 😱
Seit dehn Bereinigungsgesetze n 2006/2007/2010 des Ministerium der Justiz gilt fast nichts mehr.Damals wurden über 100 Gesetze und Verordnungen aufgehoben.Und haben keinen Räumlichen Geltungsbereich mehr.Das wäre doch mal ein schönes Thema.
Wenn eine Bundesgesetz/bundesgesetzliche Verordnung selbst keinen räuml. Geltungsbereich bestimmt gilt sie einfach im gesamten Bundesgebiet gegenüber jedermann.
So ein Unsinn!
Ein Gesetz oder eine Verordnung ohne einen Räumlichen Geltungsbereich erlischt mangels an Rechtssicherheit
Alle Gesetze in der BRD haben einen gültigen Geltungsbereich.
Blutprobe mit 0.00 und OHNE Anfangsverdacht:1
Anzeigen wegen:
1.Körperverletzung ( Bluter)
2.Freihheitsberaubung ( 7h auf der Wache)
3.Willkür ( OHNE Anfangsverdacht).
Ergebniss: 1500€ Schmerzensgeld + 70 Tagessätze + 5Jahre Beförderungsstopp.
Bei der nächsten Kontrolle ( 2Jahre später) : Lass den blos weiterfahren !! (5 Bier im Schädel)🤣
WAS GESTAPO WAS POLIZEI