Und jetzt noch die Möglichkeit, die sich nicht sehen (wollen). Variante 3 nicht in Festgeld, sondern Unternehmensbeteiligungen, also Aktien. Nimmt man hier wie bei der ersten Variante auch 5% Bruttorendite ( 3,675% Nettorendite) an kommt man am Ende auf 73,94 Geldeinheiten und somit auf den besten Wert nach Ihrer Rechnung. Was allerdings gar nicht bei Ihnen erwähnt wird ist die Besteuerung von Kursgewinnen von Aktien. Hier zahlt man nur etwa 1,5% Steuern auf den Kursgewinn in einer Kapitalgesellschaft und kann wunderbar thesaurieren. Das macht die Variante 1 deutlich attraktiver und bringt dann bei einer Bruttorendite/Kursgewinnen von 5% eine Nettorendite von 4,925% und somit im Ergebnis 83,73 Geldeinheiten.
@@antimon9085 Bei ETFs klappt dies leider nicht im gleichen Ausmaß. Die effektiven 1,54% auf Kursgewinne aus Aktienhandel ergeben sich nur für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, vgl §8b KStG. ETFs zählen da nicht zu
Die Risiko lose Festgeltrate mit einer Investition In das Klumpenrisiko eigenes Unternehmen zu vergleichen, finde ich fragwürdig... Wäre da nicht ein besserer Vergleich der Erwerb von Aktien? (Beides Investitionen in Kapitalgesellschaften) Oder in Version 3 dann mit einem höheren Zinsgewinn zu rechnen?
Ich sehe es so: - Invest ins eigene Unternehmen (bzw Tochter Firmen) ist sinnvoll aus der Holding heraus. 5% ist hier mM auch sehr konservativ gerechnet, es sollte (!) in der Praxis wesentlich mehr sein. - wenn Geld konsumiert wird, ist es egal. Man zahlt immer die gleichen Steuern. Ist mM tatsächlich gut und bewusst konzipiert worden vom Staat. Der Staat möchte Firmen fördern, und das erreicht er durch eine Verschiebung der Besteuerung in die Zukunft zugunsten von Investitionen in Firmenstrukturen (mehr Mitarbeiter, mehr Konsum, mehr Steuereinnahmen)
Wäre es nicht schlau in der Holding in Aktien zu investieren? Die Dividenden werden doch mit weniger als 25% versteuert, oder? Oder soll das dem Modell 1 mit 5% entsprechen? Ist ja quasi auch operatives Geschäft
Festgeld mit 2% ist ja auch wild. All-World ETF wären (auf 30 Jahre betrachtet) ~7% Rendite, selbst wenn wir mit 5% Rechnen und die Teilfreistellung mal außen vor lassen, sieht die Welt anders aus.
mache ich das komplett im Privatvermögen, also 5% - (25% Kap) 3,75% zu 10 Jahren, habe ich 101,15. Das heißt die Holding macht in keinem der Szenarien Sinn. Was habe ich übersehen?
Dass das Geld zuvor erwirtschaftet werden muss und zuvor dem in Ihrem Bsp persönlichen Steuersatz unterliegt - keines der Bsp geht von vorhandenem oder ererbtem Vermögen aus.
Wichtige Frage zu 32d II Nr. 1a) : Selbst wenn ich zu unter 10% beteiligt wäre, würde die Abgeltungsteuer durch den Mechanismus 8 Abs. 2 KStG und 20 Abs. 8 EStG nicht verworfen werden? LG frischer Diplomfinanzwirt
In dem Modell 4 wird das Darlehen ja aus dem Privatvermögen des Gesellschafters der GmbH gewährt. Sprich 8 Abs. 2 KStG kann keine Anwendung findet und der Gesellschafter erzielt Eink. aus KapV :)
ceterus paribus wäre, immer vorangestellt, besser. Annahme Spitzensteuersatz, Annahme Verschieben von Entnahme in Zeiten mit geringerem Steuersatz. Oder wie der Kollege Richter aus Pirna sagt: Steuersatzgefälle ausnutzen. Mehr Wissenschaft steckt da nicht drin. Wenn man diese Bedingungen nicht hat, nicht einhalten kann..hat sich dies alles erübrigt. Dies gehört irgendwie zur Ehrlichkeit dazu. Aber, darauf soll wohl jeder alleine kommen.
Ausschüttende Dividenden sind in der Holding auch steuerfrei und begünstigen den Zineszins-Effekt. Zudem kann es im Alter besser sein, weil man dann weniger Einkommen und besseren Steuersatz hat.
Jetzt Erstberatungstermin vereinbaren: www.juhn.com/terminvereinbarung/
Und jetzt noch die Möglichkeit, die sich nicht sehen (wollen). Variante 3 nicht in Festgeld, sondern Unternehmensbeteiligungen, also Aktien. Nimmt man hier wie bei der ersten Variante auch 5% Bruttorendite ( 3,675% Nettorendite) an kommt man am Ende auf 73,94 Geldeinheiten und somit auf den besten Wert nach Ihrer Rechnung. Was allerdings gar nicht bei Ihnen erwähnt wird ist die Besteuerung von Kursgewinnen von Aktien. Hier zahlt man nur etwa 1,5% Steuern auf den Kursgewinn in einer Kapitalgesellschaft und kann wunderbar thesaurieren. Das macht die Variante 1 deutlich attraktiver und bringt dann bei einer Bruttorendite/Kursgewinnen von 5% eine Nettorendite von 4,925% und somit im Ergebnis 83,73 Geldeinheiten.
Sehr interessant! Gilt das nur, wenn die Holding in Einzelaktien investiert oder verhält sich die Besteuerung beim Investieren in Aktien-ETFs genauso?
@@antimon9085 Bei ETFs klappt dies leider nicht im gleichen Ausmaß. Die effektiven 1,54% auf Kursgewinne aus Aktienhandel ergeben sich nur für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, vgl §8b KStG. ETFs zählen da nicht zu
Learning -> mehr Zinsen = mehr Gewinn
Die Risiko lose Festgeltrate mit einer Investition In das Klumpenrisiko eigenes Unternehmen zu vergleichen, finde ich fragwürdig...
Wäre da nicht ein besserer Vergleich der Erwerb von Aktien? (Beides Investitionen in Kapitalgesellschaften)
Oder in Version 3 dann mit einem höheren Zinsgewinn zu rechnen?
Ich sehe es so:
- Invest ins eigene Unternehmen (bzw Tochter Firmen) ist sinnvoll aus der Holding heraus. 5% ist hier mM auch sehr konservativ gerechnet, es sollte (!) in der Praxis wesentlich mehr sein.
- wenn Geld konsumiert wird, ist es egal. Man zahlt immer die gleichen Steuern.
Ist mM tatsächlich gut und bewusst konzipiert worden vom Staat. Der Staat möchte Firmen fördern, und das erreicht er durch eine Verschiebung der Besteuerung in die Zukunft zugunsten von Investitionen in Firmenstrukturen (mehr Mitarbeiter, mehr Konsum, mehr Steuereinnahmen)
Sehr interessant, hätte sie gern im Standort Hamburg der Fom gesehen!
Wäre es nicht schlau in der Holding in Aktien zu investieren? Die Dividenden werden doch mit weniger als 25% versteuert, oder? Oder soll das dem Modell 1 mit 5% entsprechen? Ist ja quasi auch operatives Geschäft
Festgeld mit 2% ist ja auch wild.
All-World ETF wären (auf 30 Jahre betrachtet) ~7% Rendite, selbst wenn wir mit 5% Rechnen und die Teilfreistellung mal außen vor lassen, sieht die Welt anders aus.
Liebe Grüße aus Berlin
Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung
mache ich das komplett im Privatvermögen, also 5% - (25% Kap) 3,75% zu 10 Jahren, habe ich 101,15.
Das heißt die Holding macht in keinem der Szenarien Sinn.
Was habe ich übersehen?
Dass das Geld zuvor erwirtschaftet werden muss und zuvor dem in Ihrem Bsp persönlichen Steuersatz unterliegt - keines der Bsp geht von vorhandenem oder ererbtem Vermögen aus.
Wichtige Frage zu 32d II Nr. 1a) :
Selbst wenn ich zu unter 10% beteiligt wäre, würde die Abgeltungsteuer durch den Mechanismus 8 Abs. 2 KStG und 20 Abs. 8 EStG nicht verworfen werden?
LG frischer Diplomfinanzwirt
In dem Modell 4 wird das Darlehen ja aus dem Privatvermögen des Gesellschafters der GmbH gewährt. Sprich 8 Abs. 2 KStG kann keine Anwendung findet und der Gesellschafter erzielt Eink. aus KapV :)
Das einzige Learning war hier der Zinzeszins. Das müsste man nochmal mit aktuellen Zinssätzen oder Anleihe Deals vergleichen.
ceterus paribus wäre, immer vorangestellt, besser. Annahme Spitzensteuersatz, Annahme Verschieben von Entnahme in Zeiten mit geringerem Steuersatz.
Oder wie der Kollege Richter aus Pirna sagt:
Steuersatzgefälle ausnutzen. Mehr Wissenschaft steckt da nicht drin.
Wenn man diese Bedingungen nicht hat, nicht einhalten kann..hat sich dies alles erübrigt.
Dies gehört irgendwie zur Ehrlichkeit dazu.
Aber, darauf soll wohl jeder alleine kommen.
Ausschüttende Dividenden sind in der Holding auch steuerfrei und begünstigen den Zineszins-Effekt.
Zudem kann es im Alter besser sein, weil man dann weniger Einkommen und besseren Steuersatz hat.