#2 Rechnet sich Europa? - LOOKAUT AUSSENWIRTSCHAFT - Staffel 3: Europa

Поділитися
Вставка
  • Опубліковано 30 вер 2024

КОМЕНТАРІ • 6

  • @fuerlobo3536
    @fuerlobo3536 3 місяці тому +2

    Der Feind kommt nicht ... er ist längst hier ...

  • @fahrdienstleiter2701
    @fahrdienstleiter2701 3 місяці тому

    Nach der Verordnung zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten (auch als Lieferkettengesetz bezeichnet) sollen große Unternehmen (kleine sind ausgenommen) in der EU die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten in Ländern außerhalb der EU erzwingen, auch wenn dort geringere Standards gelten oder nicht durchgesetzt werden.
    Jeder, der einen solchen Verdacht gegen ein EU Unternehmen hat, kann von diesem Unternehmen verlangen, den Tatbestand außerhalb der EU zu ermitteln, um dem Beschwerdeführer das Gegenteil zu beweisen oder die Lieferbeziehung zu beenden und sich andere Lieferanten zu suchen. Gelingt der Beweis nicht (zB weil das EU Unternehmen keine Erlaubnis zur Erhebung des Alters der Beschäftigten oder zur Messung der Abgase bekommt) , kann der Sitz-EU-Staat Sanktionen gegen dieses Unternehmen verhängen. Über Zweck, Dauer, Verhältnismäßigkeit der Sanktion entscheidet der Staat. Notwendigerweise beschränken die Sanktionen dadurch ein anderes Menschenrecht, nämlich das Recht auf Eigentum an dem sanktionierten Unternehmen. Wenn der EU-Staat nicht (wirksam) sanktioniert, bleibt er unbehelligt. Sanktioniert er aber wirksam, verschlechtert er die Marktposition seines eigenen Unternehmens und riskiert Klagen wegen der Grundrechtskonformität der Sanktion.
    Der einzelne EU Staat entscheidet selbst von Fall zu Fall, ob erSanktionen verhängt , ohne irgendwelche Berichts- oder sonstigen Pflichten zu übernehmen. Egal ob sich ein Unternehmen entlasten kann oder - wahrscheinlicher- nicht, es trägt allein den Verwaltungsaufwand und die Berichtspflichten. Der EU Staat, wo das beschuldigte Unternehmen sitzt, wird normalerweise nicht sanktionieren, es sei denn, es handelt sich um das Tochterunternehmen ausländischer Eigentümer, so dass die Sanktion tatsächlich eher jene schädigen und dem Staat hohe Strafgelder einbringen würde.
    Die Lieferkettenvorschriften betreffen große Abnehmer in der EU von Vorprodukten.von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Nicht betroffen sind Dienstleistungsunternehmen, wie große Hotelketten, Telekom-Firmen, Verkehrsunternehmen, etc. Erstere Unternehmen sitzen überwiegend in EU Staaten mit hohem Industrieanteil, dh Deutschland, Polen, Österreich, Schweden, Niederlande, die seit dem Austritt von Britannien ihre Sperrminorität im Rat verloren haben. Die Beschwerdeführer werden überwiegend aus anderen EU Staaten kommen, wahrscheinlich deren Konkurrenzunternehmen. EU-Staaten, die Verstöße dauerhaft nicht sanktionieren, können daraus einen Standordvorteil für Produktionsbetriebe entwickeln und Produktionsverlagerungen innerhalb der EU anreizen. Hier liegen die Gründe, warum eine qualifizierte Mehrheit der EU Staaten zustimmte, obwohl es für das Lieferkettengesetz weder entsprechende Ziele im EU Vertrag gibt noch die Aussicht besteht, die angestrebten Ziele besser zu erreichen.
    Die EU hat die Aufgabe, den Binnenmarkt herzustellen und zu stärken und den Handel mit anderen Ländern zu entwickeln. Tatsächlich waren es die Binnenmarktgesetze, für die man 1988 als erstes Einstimmigkeit durch die qualifizierte Mehrheit ersetzte. Das Lieferkettengesetz zeigt, dass sich immer wieder Mehrheiten finden, die die EU auch gegen deren Ziele einsetzen können und es auch mehr und mehr tun.

  • @Simone-sp1ug
    @Simone-sp1ug 4 місяці тому

    Danke für die Denkanstöße.

    • @LOOKAUT
      @LOOKAUT  4 місяці тому

      Freut uns, dass dich die Folge zum Nachdenken anregen konnte. 😊

  • @fuerlobo3536
    @fuerlobo3536 3 місяці тому

    Vielleicht mal den Blick nach Osten und ihn nicht ... verprellen?