So viel Abstand müsst ihr jetzt von Radfahrern halten! | ADAC | Recht? Logisch!

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  • Опубліковано 6 жов 2024
  • Jeder weiß, dass beim Überholen von Radfahrern ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten ist. Nun gibt es aber neue Regelungen dazu, wie groß dieser Abstand sein muss. Was nun gilt, wie hoch der Abstand beim Überholen sein muss und welche Strafen drohen erklärt Clubjurist Stephan Miller in diesem Video.
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КОМЕНТАРІ • 313

  • @markos.9805
    @markos.9805 Рік тому +21

    Noch nie selbst gesehen: Radfahrende mit Poolnudel. Auf jeder Fahrt gesehen: Kraftfahrzeugführende, die zu dicht überholen.

    • @drummingjack7055
      @drummingjack7055 Рік тому +2

      Es handelt sich halt um ein Video des ADAC und nicht des ADFC. 😜

  • @Flakfritz
    @Flakfritz Рік тому +34

    Da dies niemand kontrolliert und der PKW - Fahrer spätestens mit "toter Winkel" keine Strafe befürchten muss wird weiterhin viel zu eng überholt.

    • @Ludwigsburger85
      @Ludwigsburger85 11 місяців тому

      So wie Fahrradfahrer Fußgänger zu eng überholen. So gleicht sich alles aus

    • @Flakfritz
      @Flakfritz 11 місяців тому +4

      @@Ludwigsburger85 Sattelschlepper haben mehr Radfahrende getötet als Radfahrende zu Fuß gehende. Aber dafür stehen die gerne an Ampeln auf dem Radstreifen, dümpeln auf Radwegen entlang usw. Leider schlägt "gefühlt" die Statistik.

    • @Ludwigsburger85
      @Ludwigsburger85 11 місяців тому

      @@Flakfritz 13 Tote sind ja auch zu vernachlässigen. Und in den meisten Fällen, wo es zu Unfällen kam, flüchteten die Radfahrer.

  • @grouchy88
    @grouchy88 Рік тому +15

    Wie steht's denn um strafen bei verstößen gegen diese abstände?
    Ich habe es langsam richtig satt und verliere immer öfter meine contenance, wenn (entschuldigt die Sprache) irgendwelche rücksichtslosen Arschlöcher (m/w/d) mit 50/60/70 kmh ne handbreit an mir vorbei fahren, gerne auch Mal entgegen kommend.
    Wenn kaum Platz ist auf dem Weg ist drücke ich auch Mal beide Augen zu, es handelt sich aber oft genug um Situationen in denen der Autofahrer noch gut nen Meter Platz hat auf seiner Seite.
    Ich fange Mal gar nicht erst an, von beparkten straßen in denen ich auf der freien Spur fahre und mir Autos trotz lücken entgegen fahren (gerne auch wenn ich meinen Platz nehme, nicht am Rand fahre - nur damit das Auto 50cm vor mir zum stehen kommt).
    Ich habe ehrlich gesagt die Schnauze voll mich rücksichtsvoll zu verhalten wenn ich bei einer Kollision zu Tode kommen kann, während mein gegenüber sich über nen Blech-/lack- schaden ärgert

    • @drummingjack7055
      @drummingjack7055 Рік тому +6

      Ich denke, es müsste viel öfter kontrolliert und auch deutlich härter bestraft werden.

    • @norbertschippers9734
      @norbertschippers9734 9 місяців тому

      Lächererliche Strafen
      30€
      80€/100€ wenn Kinder gefährdet werden.

  • @ChristophKetzer
    @ChristophKetzer Рік тому +28

    Es ist schon bezeichnend, das ein Gesetz das es seit drei Jahren gibt erklärt werden muss, bestätigt aber die täglich erlebte Realität…

    • @vpolovinkin
      @vpolovinkin Рік тому

      Vielleicht. weil das Gesetz ziemlich lebensfremd ist, in vielen alltäglichen Situationen? - und wird deshalb kaum beachtet

    • @drummingjack7055
      @drummingjack7055 Рік тому +16

      @@vpolovinkin Das Gesetz ist absolut nicht lebensfremd, es müssten sich nur alle dran halten!

    • @vpolovinkin
      @vpolovinkin Рік тому

      @@drummingjack7055 🙂 Es ist wie mit Habecks Heiz-Gesetz - "es müssten sich nur alle dran halten", denken sich die Grünen. Und es wird scheitern, weil in der Realität in vielen Fällen nicht durchsetzbar.
      >2/3 aller Autofahrer sezten keinen Blinker ein, obwohl es nur eine leichte Fingerbewegung wäre - und Sie glauben, alle Autofahrer werden hinter Ihnen mit 15-20 km/h durch die Straßen schleichen, nur weil man bei ständigen Gegenverkehr keinen 1,5m Abstand zu Ihnen einhalten kann? Sind Sie sich dessen sicher? 🙂 (Falls ja - wo leben Sie eigentlich, auf dem Mond? 🙂)
      Die Realität schafft ihre Tatsachen - obwohl das Gesetz manchmal was anderes sagt. Solange solche OWis nicht durch Köpfung konsequent bestraft werden, bleibt es so.

    • @drummingjack7055
      @drummingjack7055 Рік тому +3

      @@vpolovinkin Natürlich zeigt die Realität, dass es leider nicht funktioniert. Das kann ich fast täglich erleben. Da wären halt empfindliche Strafen gefragt. Wie in manch anderen Ländern eh üblich. Aber dafür ist in Deutschland wohl die Automobil-Lobby zu stark.

    • @kilsestoffel3690
      @kilsestoffel3690 Рік тому +9

      Diese Abstände habe ich vor über 30 Jahren in der Fahrschule gelernt.
      Warum sind die lebensfremd? Ich bin mit Fahrrad und Auto unterwegs und ja, es ist nevenzehrend, hinter einem Radfahrer herzuzockeln, aber es ist eben so. Die meisten geben einem irgendwann den Platz zum Überholen und wenn nicht, dann dauert's halt. Da muss man durch

  • @dBug404
    @dBug404 Рік тому +19

    Auf einen Feldweg auf der Bundesstraße mal rausfahren und Autos überholen lassen....Ich habe noch kein Auto erlebt, was länger als 50m hinter einen herfährt egal, welcher Abstand möglich ist.

    • @F4B1_86
      @F4B1_86 Рік тому +1

      Naja, das ist ein Problem. An geeigneter Stelle fahre ich gerne Mal kurz ran. Heißt aber oft auch, dass man mal kurz warten muss. Wenn ich nach 50m eine Einmündung sehe springe ich nicht auf das Feld neben dem Weg. Gerade auf Feldwegen erlebe ich gerne absolut null Geduld, selbst wenn ich, so als Ausdauersportler, die Einmündung nach wenigen Sekunden erreiche und schon ein Handzeichen gebe.

    • @rh7407
      @rh7407 Рік тому +2

      Blödsinn! Was bricht man sich ab auf den richtigen Moment zu warten? Nix! Solche Vorschläge und deren Verfasser sollten Ihren Führerschein als auch Ihre Existenzberechtigung zurückgeben.

    • @edelgardlenz7166
      @edelgardlenz7166 Рік тому

      8

  • @alphastratus6623
    @alphastratus6623 Рік тому +12

    Den Hinweis an die Radler kann man sich ernstahft verkneifen, wenn man spätestens aller 150-200 m riskant überholt wird. Wüsste man, wenn man nicht nur Auto fährt.

  • @Gerald_Hunker
    @Gerald_Hunker 11 місяців тому +3

    Man kann gar nicht oft genug betonen, dass ein ausreichender Seitenabstand natürlich auch gegenüber dem >entgegenkommenden< Fahrradfahrer einzuhalten ist!
    Unrühmlicher "Standard" ist leider in engen Innerorts-Straßen, dass Autofahrer zwar einen großzügigen Seitenabstand zu dem überholten Radfahrer einhalten, dafür aber den entgegenkommenden massiv gefährden.
    Es ist schon eine Art von Nahtoderfahrung, wenn so ein 2-Tonnen SUV direkt auf einen zu fährt und erst im letzten Augenblick und mit viel zu geringem Seitenabstand wieder einschert!

  • @andreasdannhauer9840
    @andreasdannhauer9840 Рік тому +9

    Nach der Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich ist der Mindestabstand gegenüber Radfahrenden wohl die am zweit meisten gebrochene Regel im Straßenverkehr. Liegt wohl daran, dass die, die Regel brechen, nicht mehr als eine Delle im Blech zu fürchten haben.

    • @HarryHendriks
      @HarryHendriks Рік тому +1

      Glaub mir der Abstand zu Fußgängern wird da noch weit häufiger gebrochen ,wenn man Mal auf einen Fußgänger trifft. Mich wollte letztens sogar ein Linienbus über den Haufen fahren.

    • @thomasnovacek4686
      @thomasnovacek4686 Рік тому +6

      Eher die viel zu geringen Strafen! Als Österreicher muss ich dazu folgendes Beispiel abgeben: mit 01.10.2022 wurde auch hier im §15/4 der Österreichischen StVO der Mindestabstand zu Radfahrenden und E-Rollerfahrern (Alle elektrisch angetriebenen Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h und Maximallleistung von 600W gelten als Fahrrad) mit 1,5m Innerorts und 2m Ausserorts festgelegt. Eine leichte Unterschreitung ist nur dann erlaubt, wenn man als Überholender unter 30km/h fährt. Strafen bei Nichtbeachtung lt. StVO §99: Bis zu 726€ oder ersatzweise 2 Wochen Haft (Abs. 3 Lit. a)und bei besonderer Gefährdung erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu 2180€ oder Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 6 Wochen!
      Bereits bei der Ankündigung, dass dies in die StVO Novelle kommt, haben viele Autofahrer begonnen, die Regeln anzuwenden, bei Inkrafttreten haben diese bereits 80% „im kleinen Finger gehabt“, und leider gibt es immer ein paar unbelehrbare…
      Zum Vergleich: in D kostet so ein Fehler des Überholabstandes nach meinen Infos nach 30€ oder bei unklarer Lage bzw. Gefährdung 100€+ 1 Punkt…

    • @drummingjack7055
      @drummingjack7055 Рік тому +4

      @@thomasnovacek4686 Die geringen Strafen in Deutschland halte ich auch für das größte Problem. Ebenso die Tatsache, dass Überholabstandsdelikte quasi nie überhaupt verfolgt und geahndet werden.

  • @Reiner030
    @Reiner030 Рік тому +10

    Es gibt übrigens die orangene "Abstandskelle für Fahrräder" inkl. Reflektoren schon seit Jahrzehnten, die gem STVO auch zugelassen ist, da sie nur 32cm lang und einklappbar ist ... ;-)

    • @martinneumann7783
      @martinneumann7783 Рік тому +5

      ...dann wirst du mit 32 cm Abstand überholt! 😆

    • @123steiner
      @123steiner Рік тому +1

      Vielleicht kann mit der Beladung was erreichen. Zwei Plastersteine links und rechts jeweils einen halben Meter wild baumenld am Fahrrad als Gepäck mitzunehmen erzeugt genug Respekt für genug Abstand.

    • @Reiner030
      @Reiner030 Рік тому

      @@123steiner Abgesehen davon, dass Du damit - absichtlich - andere Fahrzeuge beschädigen würdest, würdest Du Dich mit solchen "Steinschlagargumenten" sogar selbst schädigen.
      Denn wie Du schon selbst schreibst, werden diese "wild baumeld" an Deinem Fahrend hängen und damit auch Dich, Deine Fahrradspeichen o.a. treffen und beschädigen können.
      Also am besten erst Gehirn einschalten und Denken, dann Posten bzw. Sprechen ;-)

  • @matthiasredler5760
    @matthiasredler5760 Рік тому +25

    An Straßen mit randparkenden Fahrzeugen versuche ich auf dem Rad grundsätzlich mit einer Türbreite Abstand vorbei zu fahren. Dadurch müsste ein hinter mir fahrendes KFZ dann schon in den Gegenverkehr beim Überholen. Das funktioniert für mich ganz gut. Ist die Seite natürlich frei, fahre ich möglichst rechts und hoffe auf rücksichtsvollen Überholverkehr. Immer freundlich sein, möglichst vorausschauend fahren und Handzeichen geben...

    • @Reiner030
      @Reiner030 Рік тому +2

      Es ging hier ja um an z.B. einer roten Ampel wartende Fahrzeuge, die man als Fahrradfahrer - bei ausreichendem Abstand - vorbeirollen/gehen darf...
      Das wird hier in Berlin immer gerne so ab 20-30 cm gemacht - irgendwie drängeln sich die Fahrradfahrer dann gerne vor, damit sie dann als "stehendes Hindernis" bei grüner Ampel dann den Verkehr aufhalten können...

    • @maxmustermann7365
      @maxmustermann7365 Рік тому +2

      ​@@Reiner030 Es ist erlaubt, aber das macht es nicht sinnvoll.
      Paragraf 5, Absatz 8: „Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen"

    • @Reiner030
      @Reiner030 Рік тому +1

      @@maxmustermann7365 Genau, es ist erlaubt mit "IST AUSREICHENDER RAUM VORHANDEN"... das wären also mind. 80cm bis 1 m ... und keine 20-40 cm ... ;-)

    • @Rose-j1n2e
      @Rose-j1n2e Рік тому

      Wie verhalten Sie sich bei einem gemischten Weg für Radfahrer und Fußgänger?

    • @Reiner030
      @Reiner030 Рік тому +2

      @@Rose-j1n2e Da müsste er Schrittgeschwindigkeit fahren, sofern Fußgänger in der Nähe sind, gem. einem anderen ADAC Beitrag ;-)

  • @martinneumann7783
    @martinneumann7783 Рік тому +6

    Wer mal einen Blick in die Fahrradwelt Hamburg werfen möchte... www.youtube.com/@FahrradstadtHH Die Videos von Daniel sind zwischen 14 und 30 Minuten lang und helfen dabei, Empathie für die Perspektive des Radfahrers zu entwickeln. Viel Spaß.

  • @DeHa-pn6qp
    @DeHa-pn6qp Рік тому +2

    Ja, wer kennt sie nicht...Man sieht ja quasi keinen Radfahrer ohne Poolnudel mehr.

  • @atomicide
    @atomicide Рік тому +5

    Ok, und nun erzählt uns mal, wie es für einen Radfahrer möglich sein soll einen kfz-führer, der sich an Seiten Abstände nicht einhält zu belangen?

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому

      Hallo Lars, erforderlich hierfür ist die situative Beobachtung durch Polizei oder sonstige Zeugen. VG Andi / Social Team

    • @drummingjack7055
      @drummingjack7055 Рік тому

      @@ADAC Die in der Praxis quasi nie gegeben ist. Und die Polizei kümmert sich absolut null um die Verfolgung solcher Abstandsdelikte. Genau das ist ja das große Problem. Ich bin sowohl Auto als auch Radfahrer und erlebe immer wieder (quasi täglich) wie ich als Radfahrer viel zu eng überholt werde und sich die Autofahrer nicht mal einer Schuld bewusst sind. Und andersrum werde ich immer wieder angehupt (oder es wird gar gedrängelt/genötigt), wenn ich als Autofahrer an zu engen Stellen Radfahrer nicht überholen sondern hinter diesen bleibe. Es wäre deutlich mehr Aufklärung nötig!

  • @norbertschippers9734
    @norbertschippers9734 9 місяців тому +1

    §5(6) StVO. die Bentonung liegt auf "an GEEIGNETER STELLE". Das entscheidet nicht der Autofahrer der hinter mir fährt was geeignet ist.

  • @juergenschumacher9971
    @juergenschumacher9971 Рік тому +1

    Leider wieder ein sehr abstrakter Vortrag. Es wäre gut wenn man mal per Bild erklärt was 1,5m bzw. 2m sind.
    Bei üblichen Strassenbreiten und Autoabmessungen heißt das Mitte des Beifahrersitzes über dem Mittelstreifen.

    • @christianneumann9585
      @christianneumann9585 5 місяців тому +1

      Bei üblicher strasenbreite muss man komplett auf die linke Spur fahren

  • @tenguayaqa7116
    @tenguayaqa7116 11 місяців тому +1

    Es gibt auch die Auffassung, dass § 5 Abs. 4 Satz 3 StVO durch § 5 Abs. 6 Satz 2 StVO ausgehebelt wird. Radfahrer als Führer langsamer Fahrzeuge müssen also im Zweifelsfall anhalten, um einem schnelleren Fahrzeug das Überholen zu ermöglichen, wenn der für letztere zum Überholen erforderliche Seitenabstand von mindestens 1,5 bzw. 2 Meterm nicht eingehalten werden kann und ein Überholen somit nicht möglich ist. Was ist davon zu halten? Wann sind die Bedingungen, um § 5 Abs. 6 Satz 2 StVO auszulösen, erfüllt? Muss ein Radfahrer innerorts alle paar Meter anhalten, um KFZ als schnelleren Fahrzeugen ein Überholen zu ermöglichen, wenn das sonst aufgrund des nicht einzuhaltenden erforderlichen Seitenabstands zum Überholen nicht möglich ist? Tempo 30 Zone mit beidseitig parkenden KFZ; nutzbare Fahrbahnbreite 3 - 3,5 Meter; Radfahrer fährt gute 30 km/h, KFZ will trotzdem überholen?

    • @ADAC
      @ADAC  11 місяців тому +1

      Hallo Tenguayaqa, wie im Video angedeutet kann es dort, wo der Mindestabstand zu einem faktischen Überholverbot auf einer längeren Strecke führt, erforderlich sein, dass Radfahrer mehrere andere Fahrzeuge überholen lassen. Auch wenn es hierzu soweit ersichtlich keine neuere Rechtsprechung gibt, so darf doch stark bezweifelt werden, dass dies innerorts überhaupt gelten kann, weil dort durch Kreuzungen/Einmündungen und Abbiege- und Einfahrtsituationen ein längerfristiges Überholverbot kaum vorstellbar ist. In Tempo 30-Zonen und Fahrradstraßen hingegen ist dies nicht ungewöhnlich und durchaus hinnehmbar. VG Andi / Social Team

    • @RonaldRaygun-tg4zl
      @RonaldRaygun-tg4zl 3 місяці тому

      ", um einem schnelleren Fahrzeug"
      Für ein einzelnes schnelleres Fahrzeug musst Du NIE anhalten. Die StVO spricht explizit von "mehreren". Wenn man nett ist, lässt man es trotzdem vorbei.

    • @tenguayaqa7116
      @tenguayaqa7116 3 місяці тому

      @@RonaldRaygun-tg4zl Das hilft aber auch nur bei denen, die nicht nur mit der gefühlten Privat-StVO argumentieren.

    • @RonaldRaygun-tg4zl
      @RonaldRaygun-tg4zl 3 місяці тому

      @@tenguayaqa7116 Ja. Das mag stimmen.

  • @simon99-de
    @simon99-de Рік тому +1

    Wie sieht's eigentlich aus mit geringen Seitenabstand bei entgegen kommenden Radfahrer? Muss man dann außererz 2 Meter einhalten oder ist das nicht geregelt? Müsste schon öfters wegen tracktoren den Radweg verlassen, da er mich sonst angefahren hätte.

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +1

      Hallo Simon, dieser strenge Mindestabstand (1,5 innerorts, 2 Meter außerorts) gilt nach unserer Einschätzung nicht zwingend auch im Verhältnis zu entgegenkommenden Radfahrern. Von "Überholen" spricht ja man nur, wenn sich Fahrzeuge auf derselben Fahrbahn befinden. Dann ist man verpflichtetet, den Seitenabstand einzuhalten. Geschützt werden soll der überholte Radfahrer, weil dieser das überholende Fahrzeug erst am Ende des Überholvorgangs sehen kann. Dies gilt nicht für den Gegenverkehr, wobei auch diesem gegenüber im Einzelfall allein aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme heraus, ein Seitenabstand von 1,5 m erforderlich sein kann. VG Marion/ Social Team

  • @MSsoeg
    @MSsoeg Рік тому +3

    Das Video ist ja schön und gut. Aber ihr hättet ruhig darauf hinweisen können, dass dieses enge überholen für den radfahrer lebensgefährlich ist. Ich finde das überholen wird im Video zu harmlos dargestellt

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +1

      Hallo M. Ssoeg, herzlichen Dank für dein Feedback - wir geben es gleich an die Moderatoren weiter. VG Marion/ Social Team

    • @drummingjack7055
      @drummingjack7055 Рік тому

      Eben. Poolnudeln (habe ich noch nie an einem Fahrrad gesehen) mögen ärgerlich sein, gefährden aber eigentlich nicht wirklich. Zu dichtes Überholen (sehe ich täglich mehrfach!) gefährdet den Radfahrer massiv. Beides wird aber im Video scheinbar auf eine Stufe gestellt. So wird der zu geringe Überholabstand zum Kavaliersdelikt, was sich ja auch in den viel zu geringen Bußgeldern zeigt. Wäre es nicht mal eine sinnvolle Forderung des ADAC, die Bußgelder für zu dichtes Überholen von Radfahrern deutlich zu erhöhen?! Wenn das jedes mal 150,- kosten würde, würde sich sicher so mancher Autofahrer überlegen, ob es ihm das wert ist. Bisher wird durch marginale Bußgelder ja sogar der Eindruck erweckt, das enge Überholen sei eine Bagatelle (vergleichbar mit mal falsch geparkt).
      Und nur mal zur Info: ich bin sowohl Fahrrad- als auch Autofahrer (und sogar ADAC-Mitglied). 🙂

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +1

      Hallo drumming jack, danke für deinen Kommentar. Wird durch Missachtung des Seitenabstands der Radfahrer gefährdet, bzw. kommt es zu einem Unfall werden schon jetzt bis zu 100 € fällig. Deine Forderung uns für höhere Bußgelder einzusetzen, geben wir gerne an die ADAC Juristen weiter. VG Marion/ Social Team

  • @BastianHoyer
    @BastianHoyer Рік тому +2

    Ist das Satire wenn der Jurist sagt das hat man „jetzt“ geregelt und dann ist die Regelung schon seit April 2020, also über 3 Jahre in kraft?

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому

      Hallo Bastian, natürlich gibt es diese ausdrückliche Klarstellung bereits seit 3 Jahren. Trotz der damaligen medialen Berichterstattung auch seitens des ADAC ist sie jedoch weiter vielen Verkehrsteilnehmern unbekannt, weshalb auf sie in diesem Video nochmal ausdrücklich hingeweisen wurde - so wie es auch in Kommentaren zu anderen Videos angeregt wurde. VG Marion/ Social Team

  • @emindeboer5280
    @emindeboer5280 4 місяці тому

    Wo steht denn dass Seitenabstandshalter, Poolnudeln verboten sind???

  • @wilderigel
    @wilderigel Рік тому +2

    Man muss auch die Poolnudel mitrechnen beim Abstand 😊

  • @andreasschmidt3108
    @andreasschmidt3108 Рік тому +5

    Ein weiteres Problem sind entgegenkommende Kraftfahrtzeuge, die mich oft mit viel zu geringem Abstand passieren, obwohl sie auf Grund der Hindernisse (parkende Autos) auf ihrer Fahrbahnseite eigendlich warten müssten. Den Überholabstand halten Kraftfahrzeugführer, nach meiner Wahrnehmung, weit häufiger ein.

    • @HarryHendriks
      @HarryHendriks Рік тому

      Im Gegenverkehr gibt es ja auch keinen Abstand und bevor du jetzt verlangst das,das Auto wartet bis du durch bist,da kannst auch selbst wenn es dir zu eng wird anhalten.

    • @klaushoegerl1187
      @klaushoegerl1187 Рік тому +2

      @@HarryHendriks Im Gegenverker gibt es keinen Abstand nach STVO, aber die Rechtsprechung geht von 1m aus. 1m (statt 1,5 oder 2) deswegen, weil die Begegnung nicht überraschend kommt und der Radfahrer mit diesem Abstand zurechtkommt.

    • @HarryHendriks
      @HarryHendriks Рік тому

      @@klaushoegerl1187 und wenn man sich trifft war der Meter nicht da ansonsten ist es egal

    • @drummingjack7055
      @drummingjack7055 Рік тому +2

      @@HarryHendriks Ja, derjenige, auf dessen Seite das Hindernis ist, muss warten!

    • @HarryHendriks
      @HarryHendriks Рік тому

      @@drummingjack7055 aber nur wenn beide nicht zeitgleich da durchpassen. Ich hab übrigens auch ohne parkende Autos öfters keinen Meter Abstand zum entgegenkommenden Radfahrer. Fahrbahn ist ca 4m breit.

  • @peterrosendahl1019
    @peterrosendahl1019 10 днів тому

    Anstatt auf die Poolnudeln einzugehen hätte ich mir eine Klarstellung zu einem verbreiteten Irrtum gewünscht: Schutzstreifen und sonstige Fahrbahnmalereien entbinden keineswegs von der Abstandspflicht.

  • @ghostdog5198
    @ghostdog5198 8 місяців тому

    Ich hätte mir gewünscht, dass auf § 5 StVO noch etwas genauer eingegangen worden wäre, genauer gesagt auf die Formulierung „an geeigneter Stelle“.
    Wer mit seinem Fz. aufgrund einer Regelung der StVO anhält - also nicht freiwillig - nimmt weiterhin am Verkehr teil, dann eben mit dem Tempo Null. Das bedeutet, andere Fz. fahren nicht vorbei, sondern überholen und dabei ist dann auch der geforderte Seitenabstand einzuhalten.
    Wenn jetzt also auf der Landstraße kein Seitenstreifen oder keine Einmündung vorhanden ist und ein Radfahrer würde aufgrund von § 5 anhalten, könnte er damit strenggenommen den Verkehr zum Erliegen bringen, wenn keine 2 Meter Überhol-Abstand möglich sind. Viele Autofahrer glauben, dass ein Radfahrer irgendwo einfach so anhalten kann/soll, damit er schnellstmöglichst vorbei kommt.

  • @ForumsdackeI
    @ForumsdackeI Рік тому +1

    Nun, aber wie sieht es denn bei Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen aus? Gibt es da einen Unterschied? Eigentlich ja schon, oder nicht? Zumindest gehören Radwege und Radfahrstreifen ja nicht zur Fahrbahn, ergo überhole ich Radfahrer dort nicht, sondern nur auf einem Schutzstreifen oder wenn die Radfahrer auf meiner Fahrbahn fahren.
    Wäre es also rechtlich 'richtig' diese 1,50 Meter Seitenabstand zu einem Radfahrer auf einem Radweg oder Radfahrstreifen nicht einzuhalten?
    Und wie sieht es außerorts mit Fußgängern aus? Man soll links überholen, ein Fußgänger soll außerorts aber links laufen. Eigentlich dürfte ich doch nicht an ihm vorbei (außer er bleibt stehen), oder?

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +1

      Hallo Forumsdackel, der Mindestabstand gilt jedenfalls auch gegenüber Rad Fahrenden, die sich auf einem Schutzstreifen befinden. Bei Radfahrstreifen und Radwegen kann zumindest dann nichts anderes gelten, wenn mangels baulicher Trennung eine ebenso große Schutzbedürftigkeit der Rad Fahrenden gegeben ist. VG Marion/ Social Team

  • @marcelrex8382
    @marcelrex8382 Рік тому +6

    Das Problem löst sich auch ohne übrholenden PKW von allein, als PKW - Lenker bleibt man einfach hinter dem Radfahrer und gut ist.
    Irgendwann kommt aus der Schlange ein oder mehrere akustische Signale, daraufhin halten die meisten Radfahrer an.
    An einem Fußgänger mit Fahrrad kann man dann locker vorbeikommen.
    Zum anderen biegen die Radfahrer innerhalb kurzer Zeit meistens ab, somit wieder freie Fahrt.

  • @eAlex_me
    @eAlex_me Рік тому +2

    @ADAC Kraftfahrzeuge dürfen Fahrräder innerorts nur mit 1,5 m Abstand überholen - wie schaut es aus, wenn in einer engen Straße ein Kraftfahrzeug entgegen kommt? Gilt da grundsätzlich auch, dass das Kraftfahrzeug einen Abstand von 1,5 m einhalten muss, gegebenenfalls warten muss, wenn das Kraftfahrzeug Hindernisse, beispielsweise parkende Autos, auf seiner Seite hat und auch erst später in die enge Straße eingebogen ist als das Fahrrad?
    Viele Grüße, Alex

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +2

      Hallo Alex, dieser strenge Mindestabstand (1,5 innerorts, 2 Meter außerorts) gilt nicht zwingend auch im Verhältnis zu entgegenkommenden Radfahrern. Dies ergibt sich einerseits aus dem Wortlaut der Neuregelung, die auf das Überholen von Radfahrern bezieht, also auf das sich Fortbewegen in derselben Fahrtrichtung. Außerdem ist der Zweck der Norm zu berücksichtigen: Geschützt werden soll der überholte Radfahrer, weil dieser das überholende Fahrzeug erst am Ende des Überholvorgangs sehen kann.
      Dies gilt nicht für den Gegenverkehr, wobei auch diesem gegenüber allein aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme heraus, ein ausreichender Seitenabstand erforderlich sein kann. Wer da im Zweifelsfall stehen bleiben sollte, ergibt sich aus der Verkehrssituation und im besten Fall durch Blickkontakt. VG Heidi/Social Team

    • @eAlex_me
      @eAlex_me Рік тому +2

      @@ADAC Vielen Dank für die ausführliche Antwort, aus der sich folgende Frage ergibt: Wie groß ist denn "ein ausreichender Seitenabstand" zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fahrrad im Falle des Gegenverkehrs in einer engen Straße?
      Viele Grüße, Alex

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +2

      Auch beim Gegenverkehr kann ein Seitenabstand von 1,5 m erforderlich sein. Es kommt da auf den Einzelfall an, das ist gesetzlich nicht geregelt. VG Claude/ Social Team

    • @norbertschippers9734
      @norbertschippers9734 9 місяців тому

      Nein. Bei entgegen kommenden Fahreugen muss "ausreichender Abstand" eingehalten werden. Das sind in der Regel ca. ~1m. Das ist aber nur durch Richterrecht geregelt und ncht durch Gesetzestext. Kann also variieren.

  • @SvenGlyxpilz
    @SvenGlyxpilz Місяць тому

    Warum soll die Poolnudel ein unzulässiger Seitenabstandshalter sein? Das ist Ladung. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m sein, das sollte gegeben bleiben. Nachts dann natürlich mit Beleuchtung.
    Und der Satz, dass Radfahrer an geeigneter Stelle das überholen ermöglichen sollen, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist, ist zwar an und für sich richtig, ich bin aber noch nie in der Situation gewesen, dass ich dies anwenden konnte, weil entweder schon vorher zu eng überholt wurde oder sich nach ein paar 100 Metern sowieso eine geeignete Stelle zum Überholen ergeben hat.

  • @daslinkum
    @daslinkum Рік тому +2

    Danke, gut erklärt, nur leider erreicht diese Botschaft die Wenigsten! Fahre seit über 20 Jahren mit dem Rad zur Arbeit und was man da erlebt, kann man gerne in diversen UA-cam-Videos anschauen. Die genannte Poolnudel ist quasi Notwehr aber halt auch absoluter Blödsinn, wie im Video erklärt.

  • @AmvC
    @AmvC Рік тому

    Ich lasse jedem KFZ, das wichtige und dringende Aufgaben zu erledigen hat, Platz und Raum. Das ist etwa 1 KFZ von 168.

  • @hal6510
    @hal6510 Рік тому +17

    Lieber ADAC, das währe jetzt wirklich ein begrüßenswertes, wertvoll aufklärendes Video geworden - beinahe. Über die Aufforderung mal in einen Feldweg zu fahren, um das Überholen zu ermöglichen hätte man diskutieren können, es bedeutet nämlich, dass Autofahrer von Radfahrern erwarten, alle 100-200m mal zu bremsen und irgendwo rechts rauszufahren. Das kann es ja wohl nicht sein. Aber dann der Nachsatz, dass es deshalb ja völlig ok und verständlich ist, wenn Autofahrer die StVO einen Dreck kümmert, wenn sie schwächere Verkehrsteilnehmer schützt …
    Ich finde das Video gehört schleunigst gelöscht und an dieser Stelle überarbeitet .

    • @arnejunge3704
      @arnejunge3704 Рік тому +12

      sehe ich auch so. Als Radfahrer auf Landstraßen oder ähnliches mit Leitplanken wird es schon mal gar nichts mit rechts ran fahren. Überholt wird eh, ob Kuppel, Kurve oder Gegenverkehr.

    • @martinneumann7783
      @martinneumann7783 Рік тому +7

      Bedauerlicherweise muss ich dir recht geben. Mir wurde schon von einem VW-Bus-Fahrer der knappe Überholabstand als Sanktion für meinen Fahrstil verkauft. Leute gibt's...

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +1

      Hallo Harald, wir haben seit der Klarstellung im Gesetz sehr viele Aufforderungen von Mitgliedern erhalten, der ADAC möge sich gegen diese Vorschrift engagieren, weil sie außerorts oft ein faktisches Überholverbot auf eine längere Strecke darstellt. Dieser Interessenskonflikt kann aber nur durch gegenseitige Rücksichtnahme gelöst werden. Es wird weder erwartet, dass Radfahrer alle 100 bis 200 Meter rechts ran fahren sollen, noch gesagt, dass die Unterschreitung des Mindestabstands okay sei. Wie auch den Kommentaren hier zu entnehmen ist, ist dies aber in der Praxis leider Fakt. VG Marion/ Social Team

    • @hal6510
      @hal6510 Рік тому

      Liebes ADAC-Team,
      klar habt ihr nicht wörtlich „okay“ gesagt, aber die Kausalität hergestellt, dass Radfahrer ja nur deshalb knapp überholt werden, weil sie nicht kooperativ sind. Das wird aber von der, zum Glück ja nur sehr kleinen Minderheit der Autofahrer, die gewohnheitsmäßig kriminell knapp überholen als Aufforderung verstanden werden, die blöden rücksichtslosen Radfahrer, die sich nie an StVO §5 [6] halten zu erziehen und zu maßregeln.

    • @andreasfimmel105
      @andreasfimmel105 Рік тому +1

      Jo sehe ich auch so. Somit musste der Radfahrer ständig platz machen.
      Völlig falsches Signal !!!@

  • @jorncaesar6101
    @jorncaesar6101 11 місяців тому

    Für mich als E-Bike Fahrer oft zu viel, winke durch, unsere Radwege sind oft nur 1 m und musste mit Radanhänger an andren entgegenkommenden vorbei, 20cm, bei Kindern OK!

  • @marcelrex8382
    @marcelrex8382 8 місяців тому

    Es ist am Ende ganz einfach.
    Wenn es zum Unfall kommt, hat der Autofahrer den "ausreichenden Abstand" nicht eingehalten und trägt die Schuld.

  • @peterjung9131
    @peterjung9131 Рік тому +2

    Und wie ist das bei den Rollern die nur 45 km/h fahren können? Gilt da der undefinierte Mindestabstand oder die Fahrradregel?

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +1

      Hallo Peter, bei Motorrädern gilt eine "mindestens 1,5m" Abstandsregel. Eine Unterscheidung innerorts/ außerorts gibt es da nicht. VG Claude/ Social Team

    • @peterjung9131
      @peterjung9131 Рік тому

      @@ADAC Danke, das müsste man vor allem den Fahrerinnen der kleineren KFZs wie Clio, Panda VW up usw. vermitteln die bei Gegenverkehr immer noch knapp vorbeifahren müssen.

  • @stephandeister1167
    @stephandeister1167 Рік тому +1

    Wieviel Abstand müssen Fahrradfahrer von Fussgängern halten? Häufig scheinen die RF die FG als slalomstangen zu betrachten.

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +2

      HalloStephan, das ist immer eine Frage des Einzelfalls. Radfahrer müssen mit Schreckreaktionen von Fußgängern rechnen und durch Langsamfahren Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls müssen sie die Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anpassen. Es gibt jetzt aber beispielsweise keine Pflicht immer zu klingeln, wenn man als Radfahrer an einem Fußgänger vorbeifährt oder pauschal Schrittgeschwindigkeit zu fahren. VG Marion/ Social Team

  • @AL21-i2d
    @AL21-i2d Рік тому +1

    Jeder weiß,... 🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣 Schön wär's ja.

  • @DemonicVelocity
    @DemonicVelocity Рік тому +1

    Poolnudel ist noch harmlos. Ich hab schon überlegt mir einen Stock ans Rad zu machen und diesen in Signalfarben anzumalen. Es kam hier schon vor, dass ich auf einer vollkommen leeren Landstraße von einem AMG unter Volllast mit deutlich über 100km/h und einem Abstand von unter 20cm überholt wurde. Ich (28, Sportler) stand dann dermaßen unter Adrenalin dass ich nicht weiterfahren konnte.
    Pardon, aber aber aufgrund solcher (keine Seltenheit darstellenden,) unwürdigen Lebewesen ist dieses Video absolut realitätsfern.

  • @flop0815
    @flop0815 Рік тому +1

    Wie verhält sich das denn bei Fahrradwegen auf der Straße.
    In Hamburg oft die Regel, 2,30 Meter Fahrspur-PKW durch eine Linie getrennt, ca. 1 Meter Fahrradweg.
    Hier würde man Radfahrer nur unter Nutzung der Gegenfahrbahn überholen können.
    Liebe Grüße aus Hamburg

    • @matthiasredler5760
      @matthiasredler5760 Рік тому +7

      Das war bisher auch so. KFZ´s sind gerade heute meist über 2 Meter breit mit Aussenspiegeln. Ein Rad ist mit Fahrer und Lenker meist 1 Meter breit. Also auch so wären Sie beim Überholen normalerweise immer mindestens zur Hälfte im Gegenverkehr. Der Irrglaube besteht ja gerade darin, sich auf der eigenen Fahrspur am Rad oder Moped vorbeidrücken zu können... unter Gefährdung aller Beteiligten.

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +3

      Hallo flop, auch hier gilt, dass gegenüber dem Radfahrer innerorts die 1,5 Meter eingehalten werden. VG Andi / Social Team

    • @streamglotzer
      @streamglotzer Рік тому +1

      @@ADAC ...und evtl. auch für den Radfahrer, das er bei Gelegenheit dem nachfolgenden Verkehr Gelegenheit zum überholen gibt. Bei zweispuriger Fahrbahn (eine Spur pro Fahrtrichtung) und mit regem Gegenverkehr ist sonst ein überholen des Radfahrers nicht möglich und der Verkehr kriecht mit 15m/h hinterm Radfahrer her (inklusive fahrplangetriebener Linienbusse). In manchen Verkehrssituationen sind einige Abstandsregeln etwas praxisfremd.

    • @edhoc2
      @edhoc2 Рік тому +10

      @@streamglotzer Die Abstandsregeln schützen das Leben der Radfahrer. Willst du das (Leben) aufgeben, weil es "praxisfremd" ist?

    • @streamglotzer
      @streamglotzer Рік тому +3

      @@edhoc2 Ich weiss gar nicht, wie viel Radfahrerleben ich schon gerettet habe weil manche Radfahrer überhaupt keine Verkehrsregeln zu kennen scheinen...

  • @heavychef247
    @heavychef247 Рік тому

    Als Radfahrer versuche ich das genauso zu machen, rechts ran zufahren und den nachfolgenden Verkehr vorbeizulassen. Nur am Berg ist das kaum möglich weil dann der Schwung zum Anfahren fehlt.

  • @stefanklein1982
    @stefanklein1982 11 місяців тому

    Mich würde hinsichtlich des Abstandes folgendes interessieren:
    In Frankfurt ist häufig durch ein entsprechendes Kennzeichen für Radfahrer das Befahren einer Einbahnstrasse gegen die Fahrtrichtung erlaubt.
    Was gilt dann. Haben die Radfahrer ein Vorrecht? Dürfen sie unter allen Umständen in die Einbahnstrasse fahren? Was ist wenn der Platz eigentlich nicht ausreichend ist, insb. bei Lastenrädern. Wer haftet im Schadensfall?

    • @ADAC
      @ADAC  11 місяців тому

      Hallo Stefan, wenn eine Einbahnstraße mit der Kombi "Verbot der Einfahrt" (VZ 267) und "Radfahrer frei" (ZZ 1022-10) beschildert ist, dürfen Radfahrer sie entgegen der Fahrtrichtung benutzen. Bei wenig Platz gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wer bei einem Unfall haftet, kommt - wie meist - auf den Einzelfall an. VG Marion/ Social Team

    • @RonaldRaygun-tg4zl
      @RonaldRaygun-tg4zl 3 місяці тому

      @@ADAC Ausnahme: Man fährt an geparkten Fahrzeugen links vorbei. Dann hat man Nachrang und muss an einer Lücke warten - und das ist meistens der Autofahrer, da Fahrzeuge meistens in Fahrtrichtung rechts stehen. Fährt man dennoch und ist dann nicht genug Platz, hat man vorher einen Fehler begangen.
      Das gilt andersrum auch für Radfahrer, wenn die Fahrzeuge auf deren Seite geparkt sind.

  • @E-44--Ray
    @E-44--Ray Рік тому

    Moin, wie schaut es denn aus, wenn der Radfahrer auf einem Ausgeschilderten Radweg unterwegs ist, dieser aber an der erhöhten Fahrbahnkante endet.
    Muss ich da auch die 1,50m einhalten, oder ist das durch den angegrenzten Radweg aufgehoben?
    Ich habe darüber noch nichts finden können.
    Ich bin sowohl mit dem Auto als auch mit dem Fahrrad unterwegs. In die Stadt fahre ich nur mit dem Fahrrad und da sind Radwege ausgeschildert und zum Teil erhöht und dadurch abgegrenzt.

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому

      Hallo @E-44--Ray, von "Überholen" spricht ja man nur, wenn sich Fahrzeuge auf derselben Fahrbahn befinden. Dann ist man verpflichtetet, den Seitenabstand einzuhalten. Es kommt hier auf den Einzelfall an, wie der Radweg angeordnet ist. Seitenabstand sollte man immer einhalten, aber die 1,5 Meter gelten nur beim „Überholen“ im Rechtssinne. VG Marion/ Social Team

    • @E-44--Ray
      @E-44--Ray Рік тому +1

      @@ADAC Der Radweg ist Endet seitlich direkt an der eigentlichen Fahrbahn und es gibt keinen Parkstreifen.
      Da darf dann tatsächlich ein LKW dicht an dicht an mir als Radfahrer vorbeifahren, verstehe ich das so richtig?
      Das wäre kein Problem, wenn der Radweg den neuen Vorschriften entsprechen würde, was aber nur sehr selten der Fall ist. Meist sind die Radwege ja nicht breiter als ein Fahrrad selbst. Und wenn dann noch ein Geisterradler unterwegs ist, gibts gar keinen Platz mehr wo ich dann ausweichen könnte.
      Trotzdem danke ich Ihnen für die schnelle Antwort.

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому

      Wir kennen Sie Situation vor Ort nicht. Wie gesagt - es kommt auf den Einzelfall an. Du kannst dich aber gerne direkt an den für diese Region zusändigen ADAC Regionalclub wenden. Kontaktdaten findest du nach Eingabe der Postleitzahl hier 👉 scom.ly/adac_vorort_yt . VG

  • @franzhoveler2755
    @franzhoveler2755 Рік тому

    Was ist denn wenn der Radfahrer die Fahrbahnmitte in Anspruch nimmt

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +3

      Hallo Franz, wenn der Radfahrer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, führt dies nicht dazu, dass man ihn mit geringerem Mindestseitenabstand überholen dürfte. VG Marion/ Social Team

    • @christianneumann9585
      @christianneumann9585 5 місяців тому

      Wenn die Notwendigkeit besteht, zum Beispiel bei einem faktischen überholverbot, dann heult der dosentrotel

  • @tiscali36
    @tiscali36 Рік тому

    Warum müssen den Radfahrer zu den kfz keine 1,5m abstand halten wenn die links oder rechts überholen ( z.b. 30er zohne ,fließender verkehr)

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому

      Hallo @tiscali36, für Radfahrer, aber auch z.B. Pkw gegenüber Pkw gilt weiterhin die allgemeine Regel, wonach ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten ist. Wie groß dieser ist, muss im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse und anderer maßgeblicher Umstände wie Seitenwind etc. entschieden werden. In der Regel reicht aber wohl 1 m Seitenabstand aus. VG Marion/ Social Team

    • @fw.2913
      @fw.2913 Рік тому +2

      Weil von Radfahrern keine Gefahr durch Fahrtwind für die Radfahrer besteht ;)

  • @rolandsiegel341
    @rolandsiegel341 Рік тому

    Und wie sieht es aus bei Radfahrer auf dem Bürgersteig??? Da wird mit 10cm Abstand an den Fußgänger "vorbei geprecht"!!

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +2

      Hallo Bernd, wir gehen mal davon aus, du meinst von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam genutzte und mit VZ 240 beschilderte Geh- und Radwege. Dort gelten die allgemeinen Grundsätze, das heißt die Seitenabstände müssen so ausreichend groß sein, dass sie Schreckreaktionen der Fußgänger ausschließen. Der konkrete Abstand ist aber immer eine Frage des Einzelfalls, wobei 10 cm sicher zu wenig sind. Es kommt auf die Geschwindigkeit an und ob der Fußgänger mit Radfahrenden rechnen muss. Daher gibt es keine konkrete Zentimeter-Angabe oder die Pflicht pauschal Schrittgeschwindigkeit zu fahren. VG Marion/ Social Team

    • @rolandsiegel341
      @rolandsiegel341 Рік тому

      @@ADAC Schade, (mein Name ist immer noch Roland und bin seit 1969 ADAC-Mitglied) meine Frage war aber nicht beantwortet. Ich habe geschrieben, wie es mit dem Abstand fahrender Radfahrer auf dem Fußgängerweg zum Fußgängerweg aussieht. Von einer Beschilderung meinerseits ob getrennt oder zusammen war überhaupt nicht die Rede! Viele Radfahrer fahren einfach in der Stadt auf Bürgersteigen, die überhaupt nicht für Radfahrer ausgezeichnet sind. Und da ist Abstand zum Fußgänger ein Fremdwort!!!

    • @drummingjack7055
      @drummingjack7055 Рік тому +1

      @@rolandsiegel341 Radfahrer dürfen natürlich gar nicht auf reinen Gehwegen fahren! Wenn dann auch noch rücksichtslos eng vorbeigefahren wird, macht es das natürlich umso schlimmer (und gefährlicher für alle). Leider gibt es solche Radfahrer ebenso wie zu dicht überholende Autofahrer. Meiner Meinung nach müsste gegen beides deutlich rigoroser vorgegangen werden. Durch häufigere Kontrollen und höhere Bußgelder.

    • @rolandsiegel341
      @rolandsiegel341 Рік тому +1

      @@drummingjack7055 Das ist genau das, was ich meinte. Es scheint für mich hier ein absolut rechtsfreier Raum zu sein. Wenn kein Radweg vorhanden ist und es mir zu gefährlich scheint auf der Straße zu fahren, was spricht dagegen mein Fahrrad auf dem Bürgersteig zu schieben? In sehr vielen Fällen wird dann eben der Bürgersteig "als Straße" benutzt. Und dann treffen halt verschiedene Geschwindigkeiten von 3-5km/h/Fußgänger bis zu 15-20km/h Radfahrer aufeinander. Es wird auch in keinster Weise berücksichtigt, das der Radfahrer wohl war einen Bremsweg hat (der sich zusammensetzt aus der Reaktionszeit des Fahrers, Gewicht des Fahrers, Beschaffenheit der Bremsen,etc) und damit mal locker bei bis zu 13 Metern betragen kann. Womit der Fußgänger klar ersichtlich den Kürzeren zieht (gelinde gesagt!) Hier nun meine Frage: Warum wird das von der Politik einfach so ignoriert? Ich bin Fußgänger, Autofahrer, Motoradfahrer und auch Radfahrer, nehme also aktiv am Verkehrsgeschehen teil.

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +1

      Hallo Roland, sorry für die falsche Anrede! Es ist schlicht und ergreifend verboten, auf nicht ausdrücklich für Radler freigegebenen Gehwegen zu radeln - auch wenn es bedauerlicherweise immer mal wieder vorkommt. Insofern gibt es dort auch keine festgelegten Abstandsregeln. In solchen Fällen helfen nur - wie drumming jack richtig anmerkt - verstärkte Kontrollen und Ahndungen. VG Marion/ Social Team

  • @gunni5110
    @gunni5110 Рік тому

    Soviel Abstand dass er nicht aufs Auto spucken kannn.
    (machen die Rennradler ganz gerne)

    • @christianf9284
      @christianf9284 10 місяців тому

      Klar ist es nicht in Ordnung, aber überleg mal, was der Radfahrer schon vorher alles erlebt hat, damit er sich zu so einer Aktion hinreissen lässt.

  • @Millisekunde
    @Millisekunde 9 місяців тому

    Nur weil meine Stadt keine Radwege baut (und ich deswegen auf der engen Strasse fahren muss) fahre ich bestimmt nicht alle Naselang an die Seite, damit die Autos man mir vorbei kommen. Die benannte Strasse is eng und geht 1km Bergauf. Völlig unverständlich, warum die Gemeinde hier die Radfahrer ins Grab bringen will. (übrigens hat diese Stadt den Viert-Schlechtesten Platz im Fahrradklimatest) Mann weiß also, warum.

  • @kikaha66
    @kikaha66 4 місяці тому

    Darf ich in meinen Lenkerkorb Steine legen und die bei gefährlich Überholenden gegen die Scheibe werfen?
    So als Notwehr?
    Wer sein Auto als Waffe einsetzt, Radfahrende zu disziplinieren, gaaaanz rechts zu fahren, damit bei Gegenverkehr trotzdem mit wenigen Millimetern Todesabstand dem Überholzwang Raum gegeben wird!
    Ich bin Autofahrer, Radfahrer, Rollischieber und Fußgänger!

  • @sylaina6776
    @sylaina6776 Рік тому +1

    Wenn das nicht kontrolliert wird ändert sich auch nichts. Wer glaubt denn bitte schön, dass sich ein Autofahrer, der sich bisher nicht an den Mindestabstand gehalten hat, nun daran halten wird?
    4.11 Das bedeutet aber nicht, dass ich die Fahrbahn räumen muss. Aber wie schon gesagt, die Autofahrer, die sich bisher nicht an die Abstände gehalten haben, werden das auch in Zukunft nicht tun wenn es nicht kontrolliert wird. Und wenn ich mir jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit die Abstände auf der Autobahn anschaue, wo auch die Polizei immer wieder gut dabei ist...Legislative wird hier nichts bringen, hier hilft ausschließlich Exekutive und Judikative.

    • @klaushoegerl1187
      @klaushoegerl1187 Рік тому +1

      Ich werde immer noch oft zu eng überholt, aber der Anteil ist seit der neuen Regelung geringer geworden. Vielleicht liegt es daran, dass das Thema anlässlich der Anpassung der STVO von den Medien aufgegriffen wurde. Die betreffenden Abstände orientierten sich an der Rechtssprechung (bei Unfällen), die aber öffentlich kaum wahrgenommen wurde.

    • @sylaina6776
      @sylaina6776 Рік тому +1

      @@klaushoegerl1187 OK, ich habe das bisher leider noch nicht beobachten können. Diese neue Regelung ist ja jetzt auch schon einige Tage alt.

    • @klaushoegerl1187
      @klaushoegerl1187 Рік тому +1

      @@sylaina6776 Den geringeren Anteil konnte ich bei den Straßen feststellen, wo der Verkehr insgesamt so gering war, dass Autofahrer hinter mir keinen Gegenverkehr hatten oder nur kurz diesen abwarten mussten. Kritisch werden vor allem stark befahrene Straßen bleiben, z.B. Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen.

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +1

      Hallo Klaus, danke für dein Feedback. Dieses Thema ist und bleibt ein Dauerbrenner, da viele Leute immer noch nicht über den geseztlich vorgeschriebenen Mindestabstand informiert sind. Deswegen greifen wir und andere Medien das Thema immer mal wieder auf - in der Hoffnung doch noch den ein oder anderen "Unwisssenden" zu sensibilisieren. Offenbar mit - wie du ja selber beobachten konntest - mit etwas Erfolg! VG Marion/ Social Team

  • @elonif4125
    @elonif4125 Рік тому +2

    Ich als Rennradfahrer finde es in Ordnung, wenn mich Autos auch ein bisschen enger überholt (solange sie mich nicht fast streifen). Winke auch gerne mal Autos durch, um zu zeigen, dass enges Überholen in Ordnung ist. Hängt halt immer von der Situation ab. Wenn vor einem ein kleines Kind fährt, sollte man natürlich auf einen schön großen Abstand beim Überholen achten.

  • @Leebofar
    @Leebofar Рік тому +1

    Man merkt, dass es ein Clubjurist des adAcs ist.

  • @Rose-j1n2e
    @Rose-j1n2e Рік тому +1

    Wie viel Abstand muss ein Radfahrer bei einem gemischten Weg für Radfahrer und Fußgänger , bei Fußgänger einhalten, denn viele Radfahrer fahren sehr knapp am Fußgänger vorbei oder machen sich nicht einmal, bemerkbar wenn sie von hinten angefahren kommen. Wie sieht da die Rechtslage aus?

    • @alphastratus6623
      @alphastratus6623 Рік тому

      Weder Fahrräder noch Fußgänger sind Kraftfahrzeuge. Nur so als Erinnerung für alle jene, die meinen, die menschliche Existenz bemisst man am Zugang zu einer Karosserie mit Motor.

    • @edhoc2
      @edhoc2 Рік тому +2

      "sehr knapp" ist auf jeden Fall falsch. Fußgänger könnten plötzlich einen Schritt zur Seite machen, die Radfahrer sind hier die "stärkeren" (schnelleren, mit Fahrzeug) Verkehrsteilnehmer und müssen entsprechend Rücksicht nehmen. Der Abstand muss so sein, dass nichts passieren kann, hängt also von der Geschwindigkeit, dem Verkehrsaufkommen (Gegenverkehr, wie viele Fußgänger, in Gruppen, usw.) ab. Im Zweifel muss der Radfahrer anhalten und warten, bis genügend Platz ist.

    • @alphastratus6623
      @alphastratus6623 Рік тому

      @@edhoc2 Die gegenseitige Rücksicht bezieht sich auf alle Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger. Dazu gehört, dass man den Radweg achtet, und sich halbwegs berechenbar verhält (Tiere und Kinder ausgenommen).
      Man kann von einem erwachsenen Fußgänger erwarten, dass er auf einer geraden Linie laufen kann, und nicht random Ausfallschritte macht.

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +2

      Hallo @user-zv5bt8mj3s, das ist immer eine Frage des Einzelfalls. Radfahrer müssen mit Schreckreaktionen von Fußgängern rechnen und durch Langsamfahren Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls müssen sie die Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anpassen. Es gibt jetzt aber beispielsweise keine Pflicht immer zu klingeln, wenn man als Radfahrer an einem Fußgänger vorbeifährt oder pauschal Schrittgeschwindigkeit zu fahren. VG Marion/ Social Team

    • @edhoc2
      @edhoc2 Рік тому

      @@alphastratus6623 In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass sich Fußgänger nicht auf einer geraden Linie bewegen, sondern plötzlich stehen bleiben, nach links oder rechts gehen, usw.

  • @Jumpy66
    @Jumpy66 Рік тому +1

    Ja gegenseitige Rücksicht ist geboten. Das ist der Grundsatz im Verkehr. Mehr braucht es nicht. Man muss damit rechnen, dass ein Verkehrsteilnehmer auch mal unkontrollierte Schlenker macht. Dann kommt es auch darauf an, wie sicher man auf dem Fahrrad ist. Ich winke auch mal Fahrzeuge vorbei, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Bei einem Rennradfahrer, kann man in der Regel von einer größeren Fahrradbeherrschung ausgehen, als bei einem Rentner oder Rentnerin mit E Bike. Auch eine Risikoabschätzung muss man können. Den ganzen Regelschwachsinn brauchen nur die Juristen um Urteile bei Missachtung zu fällen. Niemand hat beim Überholen ein Maßband dabei. Das ist immer Augenmaß. Nur auf Grund der Rahmenbedingungen kann man im Nachhinein sagen, ob der Abstand eingehalten worden ist. Und das wird nicht immer klar sein. Kann zum Beispiel der Radfahrer aus der Spur? Für mich ein typische Fall von Überkontrolle. Denn die Regel ist schon durch Grundsätze gedeckt.

  • @berndadam8703
    @berndadam8703 Рік тому +1

    Alles gut erklärt. Aber was bedeutet eigentlich "Überholen"?? Wenn ich in der Stadt einen Füßgänger überhole ist der Seitenabstand oft nur wenige Zentimeter. OK, er läuft ja auf dem Gehweg. Aber wenn dieser direkt an die Straße angrenzt, was ja in den allermeisten Fällen gegeben ist, und der Fussgänger sehr weit links auf dem Gehweg läuft, was ist dann?? Oder ist das einfach nur ein vorbeifahren und kein Überholen?? Man sieht, hier ist das Gesetz nicht gut definiert. LG Bernd
    PS: Wenn ich z.B. kleine Kinder (~

    • @maxmustermann7365
      @maxmustermann7365 Рік тому +5

      Überholen: ist mit eigens höherer Geschwindigkeit ein langsameres Fahrzeug zu passieren, das auf derselben Fahrbahn fährt und die Absicht hat in dieselbe Richtung zu fahren.
      Ein Fußgänger auf dem Gehweg geht nicht auf derselben Fahrbahn und wird somit nicht überholt.
      Wenn man selbst die Absicht hat geradeaus zu fahren und dabei ein Fahrzeug passiert, das die Absicht hat abzubiegen, dann wäre das auch kein Überholen sondern ein *Vorbeifahren*

    • @edhoc2
      @edhoc2 Рік тому +1

      Nein, wenn du mit Abstand an kleinen Kindern vorbei fährst, verstößt du nicht gegen das Rechtsfahrgebot. Die Regeln / Gesetze sind nicht alle gleichwertig, sondern manche haben Vorrang vor anderen. In diesem Fall gibt es ja noch die Regel mit dem ausreichenden Abstand. Das ist kein Widerspruch im Gesetz, sondern eine Ergänzung der anderen Regel, die besagt, wann du nicht ganz rechts fahren musst, bzw. in diesem Fall sogar nicht darfst.

    • @maxmustermann7365
      @maxmustermann7365 Рік тому +1

      @@edhoc2 Wobei Innerorts für Fahrzeuge unter 3,5t es auch wirklich nur ein Gebot als Empfehlung ist.
      Innerorts besteht

    • @edhoc2
      @edhoc2 Рік тому

      @@maxmustermann7365 Ja, klar.

  • @rh7407
    @rh7407 Рік тому +3

    Schön, aber es interessiert keinen Autofahrer geschweige denn die Polizei wenn es zu gefährlichen Situationen kommt. Manchmal einfach ins Auto treten fertig.
    Und die Polizei gehört angezeigt wegen Arbeitsverweigerung.

    • @arnejunge3704
      @arnejunge3704 Рік тому

      Selbst die Staatsanwaltschaft wigelt Anzeigen ab und begründet es mit einfachen Aussagen.
      Ein Fall bei mir: Rentnerpaar überholt obwohl 5 Autos entgegenkommen: Fahrer konnte nicht ermittelt werden.
      der zweite KFZ dahinter: Er hat keinen Radfahrer wahrgenommen. Warum er gebremst hat und einen Bogen fuhr, muss man wohl den Schmetterling über der Straße fragen.
      Anderer Fall: LKW überholt eng, trotz Fahrradanhänger: Antwort vom Staatsanwalt: Man hat als Radfahrer rücksicht zu nehmen, man soll bedenken dass der LKW Fahrer abends üde sein könnte und nicht mehr so konzentriert. Und ausserdem ist ja nichts passiert (Sinngemäß wiedergegeben)

    • @olafj.2952
      @olafj.2952 Рік тому

      Die Polizei überholt oft genauso beschissen und parkt ebenso gerne auf Fuß und Radwegen, von da ist kein Durchgreifen zu erwarten.

    • @alphastratus6623
      @alphastratus6623 Рік тому +1

      Jede Großstadtwache (mehr als 200.000 Einwohner), die nicht jeden Werktag mindestens 15 Leute wegen genau dieser Gefährdung mindestens zeitweise den Schein einzieht handelt genau so fahrlässig wie der Verkehrsminister bei der Decarbonisierung seines Bereichs.

    • @flageolett
      @flageolett Рік тому +1

      Mit solcher Haltung und Kommentaren erweist ihr einem vernünftigen Miteinander im Strassenverkehr echt einen Bärendienst....

    • @alphastratus6623
      @alphastratus6623 Рік тому +2

      @@flageolett Fahren Sie ab und zu Rad, haben ihre 2-3 Nahtoderfahrungen jeden Tag (also Überholvorgänge unter 0,5 m), dann können Sie gerne mitreden und auf "gegenseitiges Miteinander" pochen.
      Solange die eine Seite regelmäßig von der anderen tot gefahren wird, sieht es mit der Gegenseitigkeit halt mau aus.

  • @MrPummi88
    @MrPummi88 Рік тому +5

    Schön wäre es, wenn die Radfahrer auch mal die vorhandenen, nutzungspflichtigen Radwege nutzen würden. Oder auch Ampeln beachten. Das ständige PKW Bashing nervt langsam nur noch. Viele Radfahrer Führern sich auf wie möchtegern Sherrifs. Und wundern sind dann, dass man sie nicht leiden kann. Schon seltsam. Und die Poolnudel, mit der man mich am Überholen hindert, kann schon als Nötigung angesehen werden.

    • @Musikater
      @Musikater Рік тому +7

      Na das ist doch mal ein Lerneffekt: Wenn eine 1,5 m breite Poolnudel Sie am überholen hindert, tut es die Regel der StVO auch denn dann ist nicht genug Platz um regelkonform zu überholen. Das macht das Problem doch äußerst transparent. Jeder Kraftfahrer der einen Radfahrer ohne Poolnudel in einer solchen Situation dennoch überholt, nimmt aus meiner Sicht die potenzielle Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit eines anderen Verkehrsteilnehmers mind. billigend in Kauf.

    • @alphastratus6623
      @alphastratus6623 Рік тому +9

      Wäre schön, wenn alle Autofahrer endlich den Unterschied zwischen Benutzungspflicht (rund, blau) und "Fahrrad frei" (rechteckig, weiß) kennen könnten. Und die Einschränkung, dass das blaue Schild nicht gilt, wenn z.B. wegen Witterungszustand, Verschmutzung oder baulichen Verfall der Radweg nicht sicher benutzbar ist, egal welche Schilder da stehen.

    • @matthiasredler5760
      @matthiasredler5760 Рік тому +4

      Eine Nutzungspflicht gibt es nicht. Vor allem dann nicht, wenn die Ausschilderung dermaßen schrecklich ist, dass man nicht Mal bemerkt, dass dieser Stolperpfad neben der Straße einen Radweg darstellen soll...

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +3

      Hallo Alphastratus, genau deshalb klären wir immer wieder darüber auf, dass Radwege nur benutzt werden müssen, wenn sie mit den blauen Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 beschildert sind. Wenn die Benutzung des Radwegs nicht zumutbar ist (durch Hindernisse wie Laubhaufen, Baugerüste, Schnee und Eis, parkende Kraftfahrzeuge), müssen sie nicht befahren werden. Mehr Infos dazu gibt's in diesem Video 👉ua-cam.com/video/Zqgv4OLQviA/v-deo.html . VG Marion/ Social Team

    • @alphastratus6623
      @alphastratus6623 Рік тому

      @@ADAC Nur sieht man den Grund von der Straße oft nicht, und dann werden die Autofahrer halt übergriffig. sie sehen das Schild, und den Radler, der aber trotzdem auf der Straße fährt, und schon setzt es bei einem kleinen, aber relevanten Teil der Autofahrer aus, man wird geschnitten, oder sogar abgedrängt. Das geht gar nicht, aber der Polizei ist es egal. Es werden in Deutschland noch viele Radler sterben, bis alle Autofahrer begriffen haben, dass selbst das (scheinbare) Fehlverhalten von Radfahrern keine Selbstjustiz legitimiert.
      Es wäre daher echt angebracht, dass zu jedem Video über rechtliche Details, wie hier, der Hinweis erfolgt, Fehlverhalten anderer legitimiert keine Gefährdung. Man hat sich zurückhaltend zu verhalten, umso größer/schwerer das Fahrzeug, umso wichtiger ist dieser Grundsatz.

  • @Pietch65
    @Pietch65 Рік тому +4

    Radfahrer sollen auch rücksichtsvoll fahren? Lächerlich... die meisten fahren wie die Henker und hoffen, dass die Autofahrer schon aufpassen werden. Vor allem das plötzliche abbiegen (von Erwachsenen) vom Rad-/Fußweg über den Zebrastreifen erlebe ich täglich. Musste da schon so manches Mal ordentlich auf die Bremse treten...

    • @thomasnovacek4686
      @thomasnovacek4686 Рік тому +2

      Tja, würdest du dich an die Regeln halten, dann wäre es kein Problem, denn du müsstest ja sowieso an diesen Schutzweg so heranfahren, dass jederzeit Fußgänger vor dir die Straße queren können! Dass sich Radfahrer hier oft falsch verhalten stelle ich oft selber fest, jedoch ist die Infrastruktur oft nicht den Bedürfnissen der Radfahrer angepasst!

    • @Pietch65
      @Pietch65 Рік тому

      @@thomasnovacek4686 Du fühlst dich ja offenbar angesprochen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Ich sprach von Radfahrern, nicht von Fußgängern...
      Fehlende oder mangelhafte Infrastruktur rechtfertigt es deiner Meinung also nach, dass Radfahrer sich nicht an Verkehrsregeln halten müssen? Klingt ganz so, als würdest du genau zu den Radfahrern gehören, denen Verkehrsregeln völlig egal sind...

    • @thomasnovacek4686
      @thomasnovacek4686 Рік тому

      @@Pietch65 Tja, das oberste Gebot sollte nicht sein: „Die Anderen…!“ sondern „Was kann ich!“ Und bevor du über andere Urteilst, solltest du dich selbst an der Nase nehmen: Lies dir §26 Abs. 1 der StVO durch, dann weißt du, was DU falsch gemacht hast! Also wirf nicht mit Steinen, wenn du selbst im Glashaus sitzt!

    • @Pietch65
      @Pietch65 Рік тому

      @@thomasnovacek4686 Ich lasse mir von einem Hobby-Rechtsexperten sicher nicht sagen, ob ich etwas falsch gemacht habe ;-) Schon gar nicht, wenn dieser mit der geschilderten Situation überhaupt nicht vertraut ist...

    • @thomasnovacek4686
      @thomasnovacek4686 Рік тому

      @@Pietch65 Tja, harte Fakten, die sich nicht widerlegen lassen sind des Fetischisten Tod… Tu dir wenigstens selbst einen Gefallen und denke an meine Worte, wenn du das nächste Mal zu einem Fußgängerüberweg oder einer Radwegfurt kommst…

  • @HarryHendriks
    @HarryHendriks Рік тому

    Egal wieviel Abstand du dem Radfahrer auch lässt fährt er dir in die Seite war er zu gering oder wonach wird der Abstand dann gemessen? Ich geh jetzt mal von fahrbahnbreite 5m aus welche ja üblich ist und mein Fahrzeug ist keine 2m breit.
    Laut abstandsregel beim überholen kann der Radfahrer diese Straße komplett für sich beanspruchen wenn er relativ mittig fährt . Was auch nicht wenige radfahrer auch machen.

    • @thomasnovacek4686
      @thomasnovacek4686 Рік тому +4

      Tja, auch für den Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot, auch wenn das nicht heißt, dass er sich an die Linie Quetschen muss! So sollte er zu seiner eigenen Sicherheit, um beispielsweise Dooring Unfälle zu vermeiden, einen Abstand von ca. 1m zu parkenden Autos halten, er könnte sogar eine Teilschuld bekommen, wenn er diesen Abstand unterschreitet! Sobald du sowieso aufgrund der Regeln nicht überholen darfst, ist es dem Radfahrer auch erlaubt, dass er vor dir nebeneinader fährt! Und genau wegen Typen wie dir fange ich als Radfahrer für dich zum Mitdenken an! Zum Beispiel, in dem ich vor einer nicht einsehbaren Kurve dichtmache, damit du nicht überholen kannst. Fahrzeugbreite unter 2m? Welches Fahrzeug? Und nur zur Info: Die Breite im Fahrzeugbrief ist die Breite ohne Seitenspiegel, du musst diese also noch dazurechenen, damit du auf die tatsächliche Breite kommst, und da hat ein VW Golf V dann tatsächlich bereits 2,1m Breite!

    • @HarryHendriks
      @HarryHendriks Рік тому +1

      @@thomasnovacek4686 woher willst du wissen wie ich bin? Ich treibe zu gern Radfahrer in 30iger zohnen (oder auch sonst wenn ich nicht überholen kann) vor mir her,da überhole ich nicht. Mein Fahrzeug ist ein A4 B6 der misst laut Schein keine 1,8m und der Klang ist einfach nur super ,egal wo der Radfahrer mit Gedanken ist, überhole ich ihn sind die Gedanken bei mir. Da ich selbst Radfahrer war ,weiß ich Seitenabstand zu schätzen und gebe diesen auch dem Radfahrer beim überholen, sprich ich orientiere mich am linken Fahrbahnrand und hab somit mehr Abstand als sein müsste.
      Übrigens dürfen Radfahrer seit geraumer Zeit nebeneinander fahren wenn sie dabei niemanden behindern. Und das Rad muß der StVO entsprechen was sehr viele nicht tun.

    • @thomasnovacek4686
      @thomasnovacek4686 Рік тому

      @@HarryHendriks Danke, mir reichen deine Aussagen wie „Radfahrer treiben!“, „Klang ist Super!“, (nur, um dein letztes Kommentar herzunehmen) um zu wissen, dass dein Auto dein „Baby“ ist, und dir alles um dich und deinem „Baby“ egal ist! So, und du hast dich selbst Disqualifiziert, und zwar dadurch, dass du die Fahrzeugbreite „lt. Schein“ angibst, diese ist aber Irrelevant, da die Außenspiegel in der Breite nicht angegeben sind! Du hast aber noch Glück, denn lt. Einer Maßtabelle im Netz hat der A4 B6 eine Gesamtbreite von 1937mm, bei einer von dir angegebenen Breite von 1766mm bei der Limousine…

  • @wohnzimmeraquarium4174
    @wohnzimmeraquarium4174 Рік тому

    Was gilt wenn mir Radfahrer in einer Engstelle mit dem Hindernis in der Fahrtrichtung des Radfahrers entgegenkommen, dort aber der Abstand von 1,5m nicht möglich ist, der Radfahrer aber dennoch zügig in die Engstelle einfährt? Müsste dann nicht eigentlich der Radfahrer warten?

    • @Reiner030
      @Reiner030 Рік тому +1

      Wie im Bericht festgestellt wurde, gelten die 1,50 m Abstand nur für MOTORISIERTE FAHRZEUGE ;-)
      Solche "Engstellen" kenne ich bisher nur von falsch auf dem Fahrradweg fahrenden Fahrradfahrern, die die Fahrradfahrer, die richtig herum fahren, selbstverständlich stören und der Meinung sind, Vorfahrt zu haben.
      Oder Fahrradfahrern, die auf schmalen Fußwegen sich durch die Fußgänger und ggf. auch entgegenkommenden Fahrradfahrern drängeln, obwohl es passende Fahrradstreifen auf der Straße für sie reserviert sind...

    • @alphastratus6623
      @alphastratus6623 Рік тому +2

      Gefährdet der Radler den Autofahrer, oder sich selbst?
      Gefährdet der Autofahrer den Radler oder sich selbst?

    • @Reiner030
      @Reiner030 Рік тому +1

      ach, das kam schlecht rüber... Also Du als Autofahrer stellst diese Frage, wenn der Radfahrer kommt...
      Dann ist die Deine Frage mit "Ja, de Radfahrer muss warten" zu beantworten.
      Das machen sie aber nur äußerst ungern/selten, da viele Fahrradfahrer ja gottgegebene Vorfahrtsrechte auf allen Verkehrsbereichen haben (auch wenn es natürlich/glücklicherweise auch diese positiven Fälle gibt)...
      In dem Fall gilt halt §1 der STVO, die von Fahrradfahrern immer so gerne nur für ihre Zwecke in Anspruch genommen wird, da sie insbesondere den Satz 2 gerne übersehen.
      Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
      § 1 Grundregeln
      (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
      (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    • @Musikater
      @Musikater Рік тому +6

      Derjenige Verkehrsteilnehmer, der das Hindernis auf seiner Seite hat, muss warten - völlig egal ob Fahrrad oder Kraftfahrzeug. Da ich in beiden „Welten“ unterwegs bin kann ich nur sagen, als Radfahrer habe ich ein starkes Interesse am Leben zu bleiben und warte - als Kraftfahrer achte ich darauf, schwächere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und nehme lieber einmal zu viel den Fuß vom Gas als einmal zu wenig.

    • @wohnzimmeraquarium4174
      @wohnzimmeraquarium4174 Рік тому

      @@Musikater Das sehe ich auch so, nur muss dazu die Frage beantwortet werden, ob der Radfahrer einfahren darf, wenn die Passage möglich, aber die 1,5m nicht gewährleistet sind.

  • @dennisbreuer2686
    @dennisbreuer2686 Рік тому

    Am besten auf dem Fußgängerweg fahren sobald man an einem Fahrradfahrer vorbei fährt

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +1

      Wir verstehen nicht so ganz, was du meinst! Weder Auto- noch Radfahrer (abgesehen von wenigen Ausnahmen) dürfen auf dem Gehweg fahren. VG Marion/ Social Team

  • @bvb09duisburg02
    @bvb09duisburg02 Рік тому +3

    Ach ich fahr einfach vorbei und gut ist

    • @alphastratus6623
      @alphastratus6623 Рік тому +3

      Allein für diese Grundeinstellung sollte der Schein eingezogen werden, damit der Perspektivwechsel hin zum Fahrrad und damit etwas Einsicht stattfinden kann.

    • @bvb09duisburg02
      @bvb09duisburg02 Рік тому

      @@alphastratus6623 hihi

  • @Manicboy73
    @Manicboy73 Рік тому +5

    4:12 ist der Witz des Tages...ich fahre seit 30 Jahren Auto und ich kann die Male, wo ein langsames Fahrzeug mal Platz gemacht hat, an einer Hand abzählen...Fahrradfahrer tun das schon gar nicht...die reduzieren eher den Sicherheitsabstand, in dem sie sich gegenseitig überholen oder gar nebeneinander fahren, dass man gar nicht erst überholen kann...statt Autofahrer zu belehren, sollte das mal eher mit Radlern passieren...vor allem sollten die Strafen für Radler auch deutlich erhöht werden...wird Zeit, dass auch an Fahrrädern Kennzeichen kommen

    • @thomasnovacek4686
      @thomasnovacek4686 Рік тому +5

      Nimm du Rücksicht auf Radfahrer, dann werden auch Radfahrer eher bereit sein, auf dich Rücksicht zu nehmen! Als erstes: wie reduzieren deiner Meinung nach Radfahrer den Sicherheitsabstand? Wenn du jetzt meinst, dass diese praktisch auf der Fahrbahnbegrenzung fahren müssen, dann hast du dich schon wieder als Verkehrsteilnehmer disqualifiziert!
      So, damit kommen wir zu deinen nächsten „Kritikpunkten“: Seit wann dürfen schnellere Radfahrer nicht auch langsamere Radfahrer überholen? Zeig mir jenen Paragraphen, wo dies steht! Und zum Nebeneinanderfahren verweise ich jetzt mal auf StVO §2 Abs. 4 Satz 1 der StVO. Es gibt übrigens bereits ein Urteil, dass es keine Behinderung von Nachfolgenden Fahrzeugen darstellt, wenn Radfahrende nebeneinander fahrend bleiben, wenn nicht regelkonform überholt werden kann! Und Regelkonform heißt: 1,5m Seitenabstand im Ortsgebiet, 2m Seitenabstand auf Freilandstraßen zwischen dem Punkt deiner Seitenfläche, die dem Radfahrer am nächsten kommt, und dem Punkt des Fahrrades bzw. -Fahrendem, der dir am nächsten ist, PUNKT!
      Du solltest keine Kraftfahrzeuge mehr fahren, wenn du das Regelwerk für ein sicheres Miteinander nicht im kleinen Finger hast…
      PS.: Und nun folgt der Oberwitz des Tages: Kennzeichen für Radfahrer: 1. Wo sollte denn auf einem Fahrrad ein solches Kennzeichen montiert werden, ohne dass das Radfahren behindert wird, man das Kennzeichen von hinten (du möchtest doch sicher Unfallfluchten damit verhindern) aus der Entfernung lesbar ist, das Rad Nutzbar bleibt und zusätzlich niemand durch diese gefährdet werden? Es gibt hier keinen geeigneten Platz! So und dann möchtest du die, ich schätze mal Vorsichtig, 150-200 Millionen €/Jahr zahlen, die die Administration von diesen Kennzeichen kosten wird! Diese Zahl schätze ich mal in dem ich die Zahlen der Schweizer Velovignette, das war ein Versicherungskennzeichen für Radfahrer in der Schweiz, welches 2011 abgeschafft wurde, herangezogen habe.
      Wenn du die Unfallfluchten in Deutschland dir ansiehst, dann wirst du merken, dass das Kennzeichen hier keine wirkliche Aufklärungsvorleistung ist und Verkehrsdelikte verhindert, oder haben wir lauter „brave“ Autofahrer?

    • @Manicboy73
      @Manicboy73 Рік тому +2

      ​@@thomasnovacek4686 du bist Bild-Reporter oder? Anders kann ich mir die von dir aufgestellten Behauptungen nicht erklären. Zeig mir mal die Stelle in meinem Text, wo ich behaupte, dass Radfahrer nicht überholen oder nebeneinander fahren dürfen! Ich finde die Stelle nicht im Text.
      Bei so viel blühender Fantasie reicht es nicht, dir vorzustellen, wie Radfahrer den Sicherheitsabstand reduzieren können. Es ist ganz einfach: Wenn ein Autofahrer mit 1.5-2m Abstand an 2 hintereinander fahrenden Radlern vorbeifährt und der hintere in diesem Moment den vorderen Radler überholt. Dann reduziert sich der Abstand schnell auf 50cm. Das Problem dabei ist, dass man als Autofahrer dann nicht mal eben 2m zur Seite hüpfen kann. Besonders gut ist es, wenn der überholende Radler dabei hinter der ABCD-Säule verschwindet und der Autofahrer ihn rammt, wenn der wieder nach rechts zieht. Aber es sind ja die bösen Autofahrer schuld. Dazu kommt, dass der überholende Radfahrer wegen Gefährdung anderer lächerliche 20€ nur zahlen müssen. 30€ bei Sachschäden. Niedlich.
      Ich verstehe ja auch, dass breite und gut ausgebaute Radwege extrem gefährlich sind und die Radfahrer deshalb lieber auf der Strasse bei den PKW und LKW fahren. Da behindern sie keinen und sind sicherer unterwegs.
      Mir ist auch bewußt, dass es viele Autofahrer gibt, die nicht genügend Abstand bei Überholen einhalten. Zu denen gehöre ich leider nicht. Ich bin nämlich zu faul, jedes Mal das Blut vom Auto abzuwaschen.
      Es ist ja nett, dass du die StVO als Grundlage nimmst, das Problem ist nur, dass viele Radfahrer die StVO ignorieren. Fahren bei Rot, ohne Licht, über Zebrastreifen. Aber es sind ja die bösen Autofahrer immer schuld.
      Tja, du widersprichst dir ja sogar selbst. Kennzeichen am Rad behindert das Fahren, aber gleichzeitig weißt du auf die Kennzeichen in der Schweiz hin. Bzgl. der Lesbarkeit glaube ich nicht an ein so riesen Problem, da Kameras ja auch immer besser werden. Ausserdem sind die Strafen für Radfahrer lächerlich. Generell sind die Strafen für Verkehrsverstöße lächerlich gering.
      Und ja, es gibt auch Autofahrer, die über Rot fahren, Nachts den Lichtschalter nicht finden oder am Zebrastreifen nicht halten. Und ja, über die rege ich mich genauso auf. Genauso über Raser und Drängler. Allerdings sehe ich Autofahrer eher auf der Autobahn und die Radler eher in der Stadt die StVO ignorieren. Und das hat nicht allein damit zu tun, dass Radfahrer seltener auf der Autobahn zu finden sind.

    • @thomasnovacek4686
      @thomasnovacek4686 Рік тому

      @@Manicboy73 Also ich weiß jetzt nicht was deinen Wutausbruch verursacht hat, vielleicht ist deswegen, weil dir jemand widerspricht, und nicht „ Ja so ist es, großer Meister!“ gebetsmühlenartig wie ein Gehirnamputierter nachbetet!
      So, und jetzt zu deinen „Fakten“: „…die reduzieren eher den Sicherheitsabstand, in dem sie sich gegenseitig überholen oder gar nebeneinander fahren, dass man gar nicht überholen kann…“ so steht es in deinem ersten Post…
      So, und jetzt lese ich deinen Text aus deinem 2. Post: „Wenn ein Autofahrer mit 1,5 - 2m Abstand an 2 hintereinander fahrenden Radlern vorbeifährt,…“ so an dieser Textstelle bist du bereits am Überholen (!) (und nicht am Vorbeifahren) und die Radfahrer sind hintereinander. Somit sind sie nicht Nebeneinander und sie Überholen sich auch nicht gegenseitig zu diesem Zeitpunkt, wo du neben ihnen bist. Auch ein Radfahrer kann nicht hokuspokus machen, und plötzlich von hintereinander neben dem anderen Radfahrer sein. Und aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass kein Radfahrer der Welt zum Überholen ansetzt, wenn du bereits überholst, denn das wäre Tödlich… für ihn. Somit kann es in diesem Fall nur eine Möglichkeit geben, wie dich der Radfahrer „stört“: du bist hinter den Radfahrern, der hintere Radfahrer ist deutlich schneller, als der Vordere, und setzt zum überholen an, BEVOR du Überholst… In diesem Fall liegt aber eine mangelhafte Verkehrsbeobachtung von deiner Seite vor, denn der Radfahrer ist vor dir! Und somit komme ich zu deiner Unterstellung, wo du behauptest, dass du nicht behauptet hast, dass du nicht geschrieben hast, dass Radfahrer nicht überholen dürfen… denn nur, wenn ich annehmen darf, dass da ein entsprechendes Überholverbot vorhanden ist, was es aber nicht gibt, kann man sorglos vorbeiziehen, wenn man darauf vertrauen darf, dass sich der hintere Radfahrer an StVO §1 hält.
      So, und was ist die „ABCD-Säule“? Nur zu deiner Info: A-Säule ist zwischen Frontscheibe und vorderer Seitentüre, B-Säule Zwischen den Seitentüren, bzw. dem hinteren Seitenfenster, und C Säule ist bei einem Durchschnitts-PKW jene Säule, die zwischen hinterer Türe bzw. Fenster und Heckscheibe ist. So und würde man ordnungsgemäß seine Spiegel eingestellt haben und zusätzlich einen Schulterblick machen, dann gibt es keinen toten Winkel! Also wenn der hintere Radfahrer vor dir Überholt, du anschließend beide überholst und den, jetzt vorderen Radfahrer abdrängst, dann ist dies deine eigene Schuld, da du eine mangelhafte Verkehrsbeobachtung hattest, in dem du dich nicht vergewissert hast, ob du wieder sicher, und ohne andere zu gefährden wieder einscheren kannst!
      30€ für ein paar Kratzer sind dir zu wenig? 30€ kostet es, wenn du einen Radfahrer mit zu geringen Überholabstand überholst… Wer gefährdet da wen mehr? Dass die Strafen in Deutschland generell zu gering sind, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren… (Nur ein Beispiel: Nichteinhaltung des seitlichen Sicherheitsabstandes beim Überholen in Österreich ohne Gefährdung: bis zu 726€ oder Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen!)
      So, und jetzt kommst du mit dem nächsten „Anti-Radlerschlag“: Breite und gut ausgebaute Radwege, die noch dazu „Sicher“ sein sollten! Selbst das Verkehrsministerium gibt in seinen Unfallzählungen an, dass Radfahrer auf jenen Radwegen, die nach den neuesten Standards errichtet wurden, doppelt so oft einen Unfall erleiden, wie wenn sie auf der Straße gemeinsam mit den Autofahrern fahren. Auf älteren Radwegen gibt es eine 17-Fach höhere Chance, auf dem Radweg einen Unfall zu erleiden! Einer der Hauptgründe: Radfahrer sind generell, wenn sie auf Radwegen fahren, im Toten Winkel der Seitenspiegel, und auch das wurde durch Verkehrsbeobachtungen belegt: über 60% der Autofahrer machen keinen verpflichtenden Schulterblick beim Fahrspurwechsel oder Abbiegen!
      Da Radwege somit als Potentiell gefährlich angesehen werden können, man aber jahrzehntelang der Bevölkerung eingeredet hat, dass sie „Sicher“ wären, kann man sie nicht so einfach abschaffen und schafft vielerorts die Benutzungspflicht ab. Rund 70% der benutzungspflichtigen Radwege entsprechen übrigens nicht den Standards der VwV…
      Du musst also jederzeit damit rechnen, dass da ein Radfahrer auf der Straße fährt, selbst wenn da ein Schild steht, denn den Zustand des Radwegs kannst du aus der Ferne vom fahrenden Auto aus nicht beurteilen…
      Zu deiner Behauptung, Radfahrer würden sich nicht an die StVO halten: 1. google mal nach StVO-Tests, die der ADAC mit Auto- und Radfahrern gemacht hat… und 2. ein paar aussagekräftigere Zahlen aus Österreich, die sich durchaus auch auf Deutschland übertragen lassen: Der VCÖ hat durch Verkehrsbeobachtungen, Interviews etc. mal eruiert, wieviele Prozent der jeweiligen Straßenverkehrsteilnehmer Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer sich vorsätzlich nicht an die Regeln halten: Ergebnis: 5% der Autofahrer, 6% der Fußgänger sind es, die sich zum „Verkehrsrowdie“ machen. Und bei den Radfahrern: 5%!!!
      So, und nun zum Kennzeichen, und da merkt man, dass du nur ein „Stammtischparolenplärrer“ bist, der auf vernünftige Argumente nicht anspricht. Deswegen wirst du spätestens hier aussteigen und dies nur für „nicht Autofetischisten ohne Hirn und Verstand“ und die sich wirklich Informieren wollen, interessant sein:
      Du möchtest, dass Fahrradfahrer ein Kennzeichen bekommen, dass sie für dich als Autofahrer identifizierbar macht, wenn sie an dir vorbeifahren, in deinen Augen irgend was Böses machen und du sie Anzeigen möchtest… so, damit muss das Kennzeichen von deinem Fahrersitz aus lesbar sein, dies bedingt, dass es eine gewisse Größe haben muss und von hinten aus Lesbar ist. Fahrräder brauchen keine Kotflügel, somit scheidet dieser Platz aus. Eine Platzierung unter dem Sattel scheidet aus, weil dadurch der Radfahrer am Treten gehindert wird. Denn wenn der Sattel richtig eingestellt ist, dann ist die Beinposition des Beinposition des Radfahrers annähernd durchgestreckt und somit neben dem Sattelrohr, das Kennzeichen, dass ja eine entsprechende Größe braucht, stört bei der Trittbewegung und macht somit das Fahren unmöglich. Bleibt noch, so wie es einige Motorradfahrer haben, das Kennzeichen seitlich an der Hinterradgabel. Doch auch hier gibt es wieder einen Knackpunkt: ein Fahrrad kann und darf auf Gehwegen abgestellt werden, und da es in einem Bereich vorsteht, wo man es nicht unbedingt wahrnimmt, besonders z. B.: bei Menschen mit einer Sehbeinträchtigung, führt dort das Kennzeichen zu einer Verletzungsgefahr für dritte. Hättest du dir die entsprechenden Artikel zur Velovignette im Netz gelesen, dann hättest du bemerkt, dass dir diese bei deinem Vorhaben, Radfahrer so wie Autofahrer Identifizierbar zu machen, nichts bringt. Zumeist war diese zuletzt am Sattelrohr innerhalb des Rahmendreieckes nach vorne weisend, geklebt, so dass du diese sowieso nicht ablesen konntest. Also für dich Sinnlos! Und die Kosten, unter anderem für die Administration des Kennzeichens lässt du gänzlich wieder unter den Tisch fallen, dies war aber einer der wesentlichen Hauptpunkte, warum die Velovignette ABGESCHAFFT wurde! Also nochmals, sie gibt es nicht mehr!
      PS.: Wäre ich ein Bild-Reporter, dann würde ich diese ganzen Fakten nicht kennen, und irgendwelche Zahlen irgendwie durcheinander würfeln…

  • @riccarocco6479
    @riccarocco6479 Рік тому

    Die sollen wo anders fahren

  • @peterhahn967
    @peterhahn967 Рік тому

    Der Autofahrer bekommt immer noch mehr Verkehrsregeln und müssen sich daran halten, aber andersrum wird seitens der meisten Radfahrer sich nicht mehr an die Regeln gehalten u. wild drauf los gefahren

    • @drummingjack7055
      @drummingjack7055 Рік тому +2

      Naja, das nicht an die Regeln halten können Verkehrsteilnehmer jeglicher Verkehrsmittel ganz gut. Man sieht nur meist vor allem die Fehler der anderen Verkehrsarten. Das jedenfalls meine Erfahrung als 50/50 Rad- und Autofahrer.

    • @andreasfimmel105
      @andreasfimmel105 Рік тому

      😂

  • @SGEfan78
    @SGEfan78 Рік тому

    Also ich kann bestätigen, der Abstand vom Auto zum Radfahrer nicht größer wie 5 Zentimeter sein muß.

  • @hugolutsch2687
    @hugolutsch2687 Рік тому

    Dann möchte ich auch dass die Fahrradfahrer beim überholen einen Abstand von 1,5 Meter halten, so dass ich ohne weiteres aus dem Auto aussteigen kann

    • @drummingjack7055
      @drummingjack7055 Рік тому +5

      Was für ein Blödsinn! In der Tat müssen Radfahrer zu parkenden Autos einen Abstand von ca. 1m halten, um eben nicht in der Dooring-Zone zu fahren. Der Autofahrer muss sich aber in jedem Fall vor dem Öffnen der Tür per Schulterblick vergewissern, dass sich KEIN Radfahrer nähert. Ansonsten muss man diesen erst passieren lassen. Das sollte aber ja auch alles bekannt und selbstverständlich sein.

    • @hugolutsch2687
      @hugolutsch2687 Рік тому

      @@drummingjack7055 bekannt ist es schon, aber nicht fair und außerdem etwas schmerzlicher für den Fahrradfahrer - in Falle eines Falles - und ich rede kein "Blödsinn" es ist nur meine Meinung. Ihnen fällt ein bisschen an Qualität!

    • @drummingjack7055
      @drummingjack7055 Рік тому +4

      @@hugolutsch2687 Andere Verkehrsteilnehmer sollen sich also in Gefahr begeben, damit Sie nicht mehr Ihrer Sorgfaltspflicht beim Verlassen des PKW nachkommen müssen? Und das wäre dann „fair“? Ich hoffe, Sie wollen nur trollen und meinen das nicht ernst. 😄

    • @andreasfimmel105
      @andreasfimmel105 Рік тому

      Puh da hat dein Gehirn wohl gerade Pause....

    • @PeterMaier-jo6zj
      @PeterMaier-jo6zj Рік тому +1

      du Pappnase sollst beim aussteigen, die Augen aufmachen. Wenn ein Radfahrer kommt, dann musst du eben kurz warten.

  • @Z.Christine
    @Z.Christine Рік тому

    Auf unserer Landstraße kommen genau 2 Autos im Gegenverkehr aneinander vorbei. Muß ich einen Radfahrer überholen, hätte ich locker Platz mit dem Abstand. Aber oft fährt der Radler schon nicht am Rand oder 2 Radler nebeneinander und die Straße ist für mich gesperrt. Dann fahren Sie noch mit Knopf im Ohr und hören mit Nebengeräuschunterdrücker Musik und machen keinen Platz. Fahren unerwartete Schlenker hin zur Straßenmitte. Zur Sicherheit MUSS ich hupen. Oft werde ich beschimpft. Ist mir dann egal.

    • @Z.Christine
      @Z.Christine Рік тому

      @@slavkobutorajac5145 du fährst offenbar nicht selbst Auto.
      Ich habe gemeint, um einen Radfahrer zu überholen, habe ich genau die Breite eines Autos für mein Auto , und zusätzlich die 1, 50 Abstand zum Radfahrer.
      Wenn der aber nicht am rechten Rand der Straße fährt, reicht der Platz nicht. Zu zweit nebeneinander erst recht nicht.
      Ich fahre also an sie ran so ca.8 Meter und oft reagieren sie null.
      Oder ich denke aha er ist mehr an den Rand gefahren, also hat er mich gehört, im Moment wo ich überholen macht das Rad einen deutlichen Schlenker zur Mitte.
      Einige haben Musikstöpsel im Ohr. Sowas geht gar nicht.
      Da hube ich fürsorglich.
      Einmal war eine Gruppe von 6 Radfahrer voll nebeneinander. Sie merkten, daß ich vorbei wollte und sortierten sich wunderbar hintereinander Die vorderste Fahrerin hatte das wohl nicht bemerkt und als ich sie aufholte schwenkte sie in die Mitte ich hupte. Sie war dicht an meiner Türe. Die haben dann noch geschimpft.
      Das geht alles so schnell.
      Ich bin da vor 50 Jahren selbst mit dem Rad in die Schule. Wir sind ganz selten nebeneinander gefahren. Ich hab mich damals das gar nicht getraut wegen den Autos. An der Straße hat sich nix geändert aber an der Einstellung und Anzahl der Radfahrer.

    • @Z.Christine
      @Z.Christine Рік тому

      @@slavkobutorajac5145 Und ich werde zur Sicherheit wenn nötig weiter hupen.

    • @JJ-ze6vb
      @JJ-ze6vb Рік тому

      Na, egal scheint es dir nicht zu sein. Siehe passiv-aggressiven Kommentar.

    • @andreasfimmel105
      @andreasfimmel105 Рік тому

      Du hast zum Überholen die GEGENSPUR !!
      Du überholst also den Radfahrer oder auch die ganze Radgruppe genauso als würdest du nen Trekker überholen.
      Wer das nicht schafft sollte den Lappen abgeben!

    • @Z.Christine
      @Z.Christine Рік тому

      @@andreasfimmel105 Es geht darum als würden einige Radler die Straße so nutzen als hätten sie den Vorrang. Die Straße ist aber für alle da! Wenn eine Gruppe nebeneinander nebeneinander fährt und ab und zu auch gar nicht reagiert, dann ist das gedankenlos oder egoistisch.

  • @Daepilin
    @Daepilin Рік тому

    Einfach schön wie die Fahrradfahrer hier in den Kommentaren zeigen wie wenig sie bereit sind weniger Hindernis zu sein... Gegenseitige Rücksichtnahme und nicht nur von Autos vorderen bitte... Ihr haltet auf, nicht andersrum...

    • @alphastratus6623
      @alphastratus6623 Рік тому +5

      Es macht einen Unterschied, ob man aller 1-2 km kurz anhält, oder die PKWler meinen, man müsste das aller 50 m machen. Denn dann wäre es kein fahren mehr, sondern nur noch erweitertes schieben.

    • @flageolett
      @flageolett Рік тому +5

      In der zitierten Regel wird klar von mehreren(!) Fahrzeugen gesprochen. Einfach etwas mehr Gelassenheit bitte. Bis sich mehrere Fahhrzeuge ansammeln gibt es oft auch Stellen zum gefahrlose Überholen.

    • @alphastratus6623
      @alphastratus6623 Рік тому +2

      @@flageolett Bringt halt nichts, wenn es nur eines ist, und bereits der so ungeduldig ist, und sich in einer ungeeigneten Situation zu knapp vorbei drückt. Jedes einzelne Auto kann ein erhebliches Gefahrenpotential für Fahrräder darstellen, nicht erst mehrere.

    • @peterpaniccc
      @peterpaniccc Рік тому +1

      Lass mich raten. Selbst nie auf Fahrrad unterwegs, richtig?

    • @christianf9284
      @christianf9284 Рік тому +2

      Komisch, deswegen nehmt ihr euch das Recht raus, Radfahrer zu gefährden? Ihr bekommt seit Jahren immer wieder neue Strassen in den allerwertesten geschoben, auf Kosten der Allgemeinheit. Radwege gibt es an vielen Landstraßen gar nicht und wenn doch werden sie sehr selten in Stand gesetzt. Ausserdem, wenn ich an wenig befahrenen Strassen sehe, dass von vorne und von hinten ein Auto kommen und der Autofahrer hinter mir noch Gas geben muss, um mich dann zu eng zu überholen, damit er noch vor dem Gegenverkehr an mir vorbei ist, ist das einfach nur asoziales Verhalten. Das zu dem Punkt gegenseitige Rücksichtnahme. Von den abbiegeunfälle fange ich jetzt mal nicht an.

  • @woodyinthewoods
    @woodyinthewoods Рік тому

    Solange die Asphaltjunkies keine Radwege nutzen und oder zu zweit nebeneinander fahren und den Verkehr ausbremsen, halte ich keinen. Abstand. Rücksicht geht in beide Richtungen.

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому +4

      Hallo @w.n., auch wenn ein anderer - noch dazu schwächerer - Verkehrsteilnehmer Regeln missachtet, solltest du dich daran halten. Bei Missachtung des Seitenabstands werden sonst 30 € Bußgeld fällig. Übrigens: Radwege müssen nur benutzt werden, wenn sie mit den blauen Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 beschildert sind. Wenn die Benutzung des Radwegs nicht zumutbar ist (durch Hindernisse wie Laubhaufen, Baugerüste, Schnee und Eis, parkende Kraftfahrzeuge), müssen sie nicht befahren werden. VG Marion/ Social Team

    • @drummingjack7055
      @drummingjack7055 Рік тому +1

      Nicht jeder Radweg ist Nutzungspflichtig! Ich hoffe, das ist bekannt?!

    • @PeterMaier-jo6zj
      @PeterMaier-jo6zj Рік тому

      so nach dem Motto: der eine hat jemanden umgebracht, also darf ich auch einen umbringen. Wenn du diese Einstellung hast, dann wünsche ich dir einen schweren Verkehrsunfall am besten mit der Folge einer Querschnittslähmung. Dann hast du genügend Zeit darüber nachzudenken, ob das was du machst richtig ist. Strassenrowdys wie du dürften niemals einen Führerschein haben.

    • @christianneumann9585
      @christianneumann9585 5 місяців тому

      ah ein teil des problems

    • @woodyinthewoods
      @woodyinthewoods 5 місяців тому

      @@ADAC wie so oft mit unseren Regeln. Auslegungssache

  • @hanshustenbaer396
    @hanshustenbaer396 Рік тому

    Ich bin Pfingsten mit meiner Frau von Weimar Richtung Kölleda gefahren. Vor mir ein Streifenwagen und davor zwei Radfahrer auf Rennrädern nebeneinander. Ich habe gedacht, nun werden die angehalten und zur Klasse gebeten, Irrtum. Nichts ist passiert, überholt und weiter gefahren und das Schönste bei der Sache ist ein wunderbarer, geteerten Radweg neben der Straße, wird aber von den Herrschaften nicht benutzt, aber aufregen wenn es mal etwas eng wird. Mir ist es aber auch schon passiert dass bei einem Überholvorgang solch ein Vollpfosten einen Schlenker nach links gemacht hat, weil er einem Gully ausweichen wollte. Warum werden solche rücksichtslosen "Pedalritter" nicht auch zur Verantwortung gezogen?

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому

      Hallo Hans, vielen Dank für deine Schilderung. Deine Verärgerung über rücksichtslose bzw. wenig umsichtige Radfahrer ist verständlich. Radler dürfen zwar nebeneinander fahren, allderings nur wenn sie den Verkehr nicht behindern. Das scheint ja bei deinem Erlebnis nicht der Fall gewesen. Besonders ärgerlich ist sicher, wenn solche Verstöße auch von anwesenden Polizisten nicht geahndet, sondern scheinbar toleriert werden. VG Marion/ Social Team

    • @drummingjack7055
      @drummingjack7055 Рік тому +1

      Nebeneinander fahren trotz rückwärtigem Verkehr, ist natürlich ärgerlich. Davon abgesehen: handelte es sich denn um einen benutzungspflichtigen Radweg (blaues Schild)? Ansonsten wäre das Fahren der Radfahrer auf der Straße ja grundsätzlich legitim.
      Dass Radfahrer in manchen Situationen wegen schlechter Fahrbahnen (oder womöglich auch mal Gullideckeln) einen Schlenker machen müssen, ist ja genau der Grund, warum es den Mindestabstand von 1,5m gibt. Damit sollte dann trotzdem genügend Platz sein. Aber bei alledem kommt es natürlich immer auf die konkrete Situation an.
      Zum Thema nicht geahndete Verstöße: ich beobachte leider immer wieder, wie vor den Augen der Polizei (oder gar durch sie selbst) Radfahrer viel zu eng überholt werden, ohne dass das irgendwelche Konsequenzen hätte. Leider scheinen alle diese Verstöße (wie auch der von Ihnen geschilderte) aus Sicht der Polizei oft lediglich Kavaliersdelikte zu sein.