Hallo, wenn im Betrieb kein Betriebsrat vorhanden ist was ist dann?
11 місяців тому
Die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes gelten für alle Beschäftigungsgeber, unabhängig davon, ob es einen Betriebsrat gibt oder nicht. Die Umsetzung, also beispielsweise die Einrichtung einer Meldestelle (verpflichtend ab 50 Beschäftigte) kann dann durch den Arbeitgeber einseitig umgesetzt werden, ohne dass es der Einbindung der Arbeitnehmervertretung bedarf.
Hallo,
wenn im Betrieb kein Betriebsrat vorhanden ist was ist dann?
Die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes gelten für alle Beschäftigungsgeber, unabhängig davon, ob es einen Betriebsrat gibt oder nicht. Die Umsetzung, also beispielsweise die Einrichtung einer Meldestelle (verpflichtend ab 50 Beschäftigte) kann dann durch den Arbeitgeber einseitig umgesetzt werden, ohne dass es der Einbindung der Arbeitnehmervertretung bedarf.