Wohngeldreform - Ab sofort mehr Wohngeld für mehr Menschen. -

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  • Опубліковано 30 тра 2024
  • Mit einer Reform des Wohngelds will die Ampelkoalition Menschen mit niedrigem Einkommen jetzt noch stärker unter die Arme greifen. Denn gestiegene Wohn- und Energiekosten machen die Not groß - 2021 lebten laut dem Paritätischen Wohlfahrtsverband 13,4 Millionen Menschen in Armut - im Jahr 2022 könnten durch die anhaltende Inflation noch weitaus mehr Menschen an den Rand des Existenzminimums kommen.
    600.000 Haushalte mit 1,3 Millionen Menschen hatten bislang einen Wohngeldanspruch, etwa die Hälfte davon sind Rentnerinnen und Rentner. Durch das neue „Wohngeld Plus“ sollen insgesamt etwa zwei Millionen Haushalte vom Wohngeld profitieren können. Wie genau diese Hilfe aussieht, wer darauf Anspruch hat und zu welchen Problemen es dennoch kommen kann verrät uns Dr. Silvan Siefert, Experte für Sozialpolitik und Sozialrecht beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
    Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie auch eine umfassende Beratung.
    Rechtsstreitigkeiten zum Thema Wohngeld werden nicht vor dem Sozialgericht sondern vor dem Verwaltungsgericht ausgetragen, deswegen darf der Sozialverband VdK zum Thema Wohngeld weder vertreten noch beraten.
    In allen anderen sozialrechtlichen Fragen steht Ihnen der Sozialverband VdK Baden-Württemberg gerne zur Verfügung. Die Ihnen nächstgelegene VdK-Beratungsstelle finden Sie hier (einfach PLZ eingeben!):
    www.vdk.de/permalink/66048
    Kapitelübersicht:
    0:00 Intro
    0:13 Begrüßung und Einleitung zum Thema Wohngeld
    1:28 Was ist das Wohngeld Plus?
    3:04 Was ist eine Klimakomponente?
    3:49 Wie wird es finanziert und wann tritt die Reform in Kraft?
    4:58 Wer kann Wohngeld beantragen?
    6:28 Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld trotz niedrigen Einkommen?
    7:34 Wie viel Wohngeld bekommt man?
    9:05 Warum wissen viele nichts von ihrem Anspruch?
    10:00 Sind auch Freibeträge vorgesehen?
    10:47 Wie lange dauert Antragsverfahren?
    10:35 Welche Position vertritt der Sozialverband VdK gegenüber der Wohngeldreform?
    13:26 Infos für individuelle Fragen
    13:48 Outro
    HINWEIS:
    Bei Sekunde 7:16 hat der Fehlerteufel zugeschlagen:
    Im SGB VI geht es um Rente, das ist leider ebenso falsch wie SGB XI (vgl.: Untertitel), wo es um die Pflegeversicherung geht. Richtig ist an dieser Stelle tatsächlich SGB XII! Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
    UA-cam-SERIE: "sozialstaatverteidigen"
    In 35 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere JuristInnen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. Darüber hinaus setzt sich der Sozialverband VdK aber auch für eine Sozialpolitik ein, die alle mitnimmt!
    In unserer Videoreihe "#sozialstaatverteidigen" setzen sich VdK-Experten in unregelmäßigen Abständen mit aktuellen sozialpolitischen Themen und Fragestellungen auseinander, erklären diese möglichst objektiv und verständlich für ein breites Publikum und bewerten sie anschließend aus der VdK- Perspektive. Wir mahnen Verbesserungen bei Gesetzesentwürfen oder politischen Entscheidungen an, sofern Sie uns nötig erscheinen und weisen auf Defizite und Fehler hin. Zugleich bieten wir den politischen Entscheidern aber auch Lösungsvorschläge an. Dabei stehen immer die Interessen der Menschen im Vordergrund, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Wir unterstützen die Interessen derer, die in ihrer aktuellen Lebenssituation Unterstützung benötigen und vielleicht nicht die Möglichkeit haben, ihre eigene Stimme zu erheben. Unser Ziel ist, ihnen Sprachrohr zu sein und für ihre Rechte einzustehen - damit wir auch in Zukunft in einer gerechten und sozialen Gesellschaft leben können.
    Nichts verpassen und Kanal abonnieren!
    ÜBER UNS
    Der VdK ist Deutschlands größter Sozialverband mit über zwei Millionen Mitgliedern - alleine in Baden-Württemberg sind es mehr als 255.000!
    Wir machen uns für alle stark, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und haben die richtigen Antworten bei Fragen zu Rente, Armut, Behinderung, Gesundheit oder Pflege.
    Wir finanzieren uns durch Mitgliedsbeiträge, sind überparteilich, unabhängig und gehören keiner Glaubensgemeinschaft an. Mit 35 Beratungsstellen in Baden-Württemberg sind wir auch in Ihrer Nähe. Fachkundige Juristen beraten und vertreten unsere Mitglieder vor Behörden und Sozialgerichten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme erhalten bleiben. Heute und in Zukunft.
    Mehr über uns:
    www.vdk.de/bawue/
    SOCIAL MEDIA
    Facebook: / vdkbawue
    Instagram: / vdk_bw
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    IMPRESSUM
    www.vdk.de/permalink/64404

КОМЕНТАРІ • 8

  • @thadaeustondera
    @thadaeustondera Рік тому +1

    Leider habe ich den Wohngeldrechner nicht gefunden beim Bundesamt für.......

    • @vdkbw
      @vdkbw  Рік тому +1

      Guten Tag,
      hier der Link zu der Seite vom BMWSB:
      www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html
      Viele Grüße
      Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team

  • @ulfertjurgens6352
    @ulfertjurgens6352 Рік тому

    7:16 Ich habe „sechs“ gehört, aber XI gelesen.

    • @vdkbw
      @vdkbw  Рік тому

      Guten Tag Herr Jürgens,
      hier hat tatsächlich der Fehlerteufel zugeschlagen:
      Im SGB VI geht es um Rente, das ist leider ebenso falsch wie SGB XI, wo es um die Pflegeversicherung geht. Richtig ist an dieser Stelle tatsächlich SGB XII!
      Wir werden diesen Fehler in Form eines Hinweises im Beschreibungstext korrigieren und bitten Sie den Fehler zu entschuldigen!
      Viele Grüße
      Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team

  • @alpinwolf1752
    @alpinwolf1752 10 місяців тому

    Hat man deshalb Anspruch auf einen Kredit,
    so dass ich die Miete bis zur Wohngeldbewilligung bezahlen kann?

    • @vdkbw
      @vdkbw  10 місяців тому

      Guten Tag!
      Nein so grundsätzlich gibt es da keinen Anspruch auf einen zinsfreien Kredit, zumindest nicht im Sozialrecht/als Sozialleistung. Falls die Miete oder hohe Nebenkosten nicht bezahlbar sind, kann eventuell das Jobcenter bis zur Bewilligung unterstützen. Über das Jobcenter kann man in bestimmten Fällen auch einen zinsfreien Kredit bekommen, aber nicht um die Mietkosten zu decken, denn die werden vom Jobcenter sowieso übernommen (wenn angemessen...).
      Im Zweifel empfehlen Ihnen, zu diesem Thema einen persönlichen Beratungstermin zu machen. Die Ihnen nahegelegene VdK-Beratungsstelle finden Sie hier (einfach Postleitzahl angeben): www.vdk.de/permalink/66048 (deutschlandweit hier: www.vdk.de/permalink/72455).
      Viel Erfolg und alles Gute!
      Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team

  • @xevo2508
    @xevo2508 Рік тому +1

    Und die Miethaie erhöhen die Miete.
    Wieder mal ein Programm für reiche..

  • @CrystalMatthew85
    @CrystalMatthew85 Рік тому

    als Ehepaar ohne Kinder mit Eigentum kann ich nur sagen, vergesst es Leute, da müsstet ihr am besten arbeitslos sein, da der Freibetrag einfach zu niedrig ist & da stellt sich schon sofort die Frage welche Bank leiht euch als Arbeitsloses Paar Geld für eine Eigentumswohnung?? Die Antwort ist: “““KEINE“““.
    Somit ist es wiedermal eine lustige Volksverarsche🙂😘
    Nur zu Info🤗