Ich warte jetzt seit 06.22 auf meinen Bescheid (im Widerspruchsverfahren) über den VDK. Mein Widerspruch wurde erst auf mein Drängen nach 9 Monaten an das Versorgungsamt weitergeleitet, seitdem warte ich. Auch eine Sachstandsanfrage wurde erst nach 7 Monaten auf mein Drängen hin gestellt. Ich fühle mich allein gelassen und habe so langsam die Hoffnung aufgegeben.
Haben Sie bezüglich Ihrer Anliegen auch mal die Eigeninitiative ergriffen und bei den zuständigen Stellen persönlich angefragt, wie der aktuelle Stand sich darstellt? H.Korda
Guten Tag! Leider können wir über Social Media keinen persönlichen Kontakt aufnehmen, um zu ermitteln, was der aktuelle Stand bei Ihrem Verfahren ist. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Kontakt zu Herrn Bühler aufnehmen würden. Er ist bei uns für das Thema Beschwerdemanagement zuständig. Am besten Sie schreiben ihm ihre Kontaktdaten und schildern kurz ihre Erfahrungen. Seine E-Mail-Adresse: beschwerde.bw@vdk.de Vielen Dank im Voraus und viele Grüße VdK Landesverband | Social Media Team
Voraussetzung für eine Behinderung ist zunächst, dass eine Gesundheitsstörung (Erkrankung) länger als 6 Monate vorliegen muss, um anerkannt zu werden. Die Feststellung des GdB erfolgt daraufhin über die Vorgaben des sogenannten versorgungsmedizinischen Grundsätze, wobei auch die Schwere der Einschränkungen mitberücksichtigt wird. Grundsätzlich ist die Anerkennung einer Behinderung bei Epelilepsie möglich. Weitere Infos erhalten Siee auch in der VdK-Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Am besten Sie lassen sich dort individuell beraten. Wichtig: Arztberichte, die die Schwere Ihrer Erkrankung dokumentieren und Ihre Einschränkungen offen legen. Viele Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Hat es der VdK nötig, seine informativen Videos mit Reklame zu finanzieren? Ich dachte die Art von Informationen werden von uns Mitgliedern durch unsere Beiträge bezahlt?
Ich warte jetzt seit 06.22 auf meinen Bescheid (im Widerspruchsverfahren) über den VDK. Mein Widerspruch wurde erst auf mein Drängen nach 9 Monaten an das Versorgungsamt weitergeleitet, seitdem warte ich. Auch eine Sachstandsanfrage wurde erst nach 7 Monaten auf mein Drängen hin gestellt.
Ich fühle mich allein gelassen und habe so langsam die Hoffnung aufgegeben.
Haben Sie bezüglich Ihrer Anliegen auch mal die Eigeninitiative ergriffen und bei den zuständigen Stellen persönlich angefragt, wie der aktuelle Stand sich darstellt?
H.Korda
Guten Tag!
Leider können wir über Social Media keinen persönlichen Kontakt aufnehmen, um zu ermitteln, was der aktuelle Stand bei Ihrem Verfahren ist. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Kontakt zu Herrn Bühler aufnehmen würden. Er ist bei uns für das Thema Beschwerdemanagement zuständig. Am besten Sie schreiben ihm ihre Kontaktdaten und schildern kurz ihre Erfahrungen. Seine E-Mail-Adresse: beschwerde.bw@vdk.de
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
VdK Landesverband | Social Media Team
Natürlich, überflüssige Frage! @@Buddha-eb5yl
ich hab hundert prozent und ag vorne b aber keine vergütung hab pflegestufe 3
Kann man bei Epilepsie einen Schwerbeschädigtenausweis beantrage?
Voraussetzung für eine Behinderung ist zunächst, dass eine Gesundheitsstörung (Erkrankung) länger als 6 Monate vorliegen muss, um anerkannt zu werden. Die Feststellung des GdB erfolgt daraufhin über die Vorgaben des sogenannten versorgungsmedizinischen Grundsätze, wobei auch die Schwere der Einschränkungen mitberücksichtigt wird. Grundsätzlich ist die Anerkennung einer Behinderung bei Epelilepsie möglich. Weitere Infos erhalten Siee auch in der VdK-Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Am besten Sie lassen sich dort individuell beraten. Wichtig: Arztberichte, die die Schwere Ihrer Erkrankung dokumentieren und Ihre Einschränkungen offen legen.
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Hat es der VdK nötig, seine informativen Videos mit Reklame zu finanzieren?
Ich dachte die Art von Informationen werden von uns Mitgliedern durch unsere Beiträge bezahlt?
Aufn dorf sinnlos