Innergemeinschaftlicher Erwerb § 1 (1) Nr. 5 UStG

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  • Опубліковано 21 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 11

  • @AbdalhadiAbouHarb
    @AbdalhadiAbouHarb Рік тому +4

    mach bitte weiter, super erklärt

    • @wiso-wirtschaftundsteuerno7559
      @wiso-wirtschaftundsteuerno7559  Рік тому +1

      Danke, ich bleibe dran!

    • @AbdalhadiAbouHarb
      @AbdalhadiAbouHarb Рік тому

      ich hab ab Aug mit meiner Ausbildung zum Steuerfachangestellter angefangen, und finde Ihre Erklärung sehr hilfreich. ☺
      @@wiso-wirtschaftundsteuerno7559

  • @Rawi77
    @Rawi77 3 роки тому +4

    Sehr vereinfacht, toll machen Sie es. Wir wollen noch mehr davon.

  • @MyViknik
    @MyViknik 3 роки тому +1

    Kann man irgendwie die Folien bekommen? Tolle Videos bitte weiter machen

  • @PaulissVegan
    @PaulissVegan Рік тому

    Wenn ich Rechnungen erhalte mit 0% VAT aufgrund von innergemeinschaftlichen Lieferungen aus Einkäufen in der EU (zb. Italien, Spanien, Griechenland, Portugal) schulde ich dann trotzdem dem FA die 19%? Ich habe doch eingekauft und muss daraufhin Umsatzsteuer bezahlen, das ist doch eine Steuer die im Verkauf Anwendung findet?!

    • @wiso-wirtschaftundsteuerno7559
      @wiso-wirtschaftundsteuerno7559  Рік тому +1

      Genauso ist es. Die Rechnung des Lieferanten, ist eine reine Nettorechnung. Auf den ersten Blick sieht das unlogisch aus: der Käufer schuldet die UmSt, was eigentlich die Aufgabe des Verkäufers ist. (Analog bei der Einfuhr von Waren aus dem Drittland, unverzollt und unversteuert).
      Der inländische Unternehmern (=Käufer) schuldet die deutsche Umsatzsteuer (7%, 19%), Diese kann er aber zum Glück direkt als Vorsteuer wieder geltend machen.
      Grund für diese Regelung: Die Waren sollen dem Steuersatz unterworfen werden, der im Land gilt, für das die Ware bestimmt ist. Die EU-Staaten haben verschiedene UmSt-Sätze. Somit wird vermieden, dass Produkte nur aufgrund des anderen Steuersatzes teurer / billiger sind als die inländischen Waren. EU-Binnenmarkt ist das Zauberwort.

    • @PaulissVegan
      @PaulissVegan Рік тому

      @@wiso-wirtschaftundsteuerno7559 Danke!! Wie verhält es sich wenn ich ebenso eine Rechnung aus dem EU-Ausland erhalte (zb. Niederlande) aber der Verkäufer/Lieferant die niederländische Steuer ansetzt von 21%? Im Verkauf zahle ich jedoch die 19%? Da kommt doch ein Ungleichgewicht zustande?

    • @wiso-wirtschaftundsteuerno7559
      @wiso-wirtschaftundsteuerno7559  6 місяців тому

      Ja. Die Problematik bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
      Bitte noch im Blick haben: Fernsabsatzverkehr § 3c.