ich hab ab Aug mit meiner Ausbildung zum Steuerfachangestellter angefangen, und finde Ihre Erklärung sehr hilfreich. ☺ @@wiso-wirtschaftundsteuerno7559
Wenn ich Rechnungen erhalte mit 0% VAT aufgrund von innergemeinschaftlichen Lieferungen aus Einkäufen in der EU (zb. Italien, Spanien, Griechenland, Portugal) schulde ich dann trotzdem dem FA die 19%? Ich habe doch eingekauft und muss daraufhin Umsatzsteuer bezahlen, das ist doch eine Steuer die im Verkauf Anwendung findet?!
Genauso ist es. Die Rechnung des Lieferanten, ist eine reine Nettorechnung. Auf den ersten Blick sieht das unlogisch aus: der Käufer schuldet die UmSt, was eigentlich die Aufgabe des Verkäufers ist. (Analog bei der Einfuhr von Waren aus dem Drittland, unverzollt und unversteuert). Der inländische Unternehmern (=Käufer) schuldet die deutsche Umsatzsteuer (7%, 19%), Diese kann er aber zum Glück direkt als Vorsteuer wieder geltend machen. Grund für diese Regelung: Die Waren sollen dem Steuersatz unterworfen werden, der im Land gilt, für das die Ware bestimmt ist. Die EU-Staaten haben verschiedene UmSt-Sätze. Somit wird vermieden, dass Produkte nur aufgrund des anderen Steuersatzes teurer / billiger sind als die inländischen Waren. EU-Binnenmarkt ist das Zauberwort.
@@wiso-wirtschaftundsteuerno7559 Danke!! Wie verhält es sich wenn ich ebenso eine Rechnung aus dem EU-Ausland erhalte (zb. Niederlande) aber der Verkäufer/Lieferant die niederländische Steuer ansetzt von 21%? Im Verkauf zahle ich jedoch die 19%? Da kommt doch ein Ungleichgewicht zustande?
mach bitte weiter, super erklärt
Danke, ich bleibe dran!
ich hab ab Aug mit meiner Ausbildung zum Steuerfachangestellter angefangen, und finde Ihre Erklärung sehr hilfreich. ☺
@@wiso-wirtschaftundsteuerno7559
Sehr vereinfacht, toll machen Sie es. Wir wollen noch mehr davon.
Danke für das Lob!
Kann man irgendwie die Folien bekommen? Tolle Videos bitte weiter machen
Ich arbeite daran.
Wenn ich Rechnungen erhalte mit 0% VAT aufgrund von innergemeinschaftlichen Lieferungen aus Einkäufen in der EU (zb. Italien, Spanien, Griechenland, Portugal) schulde ich dann trotzdem dem FA die 19%? Ich habe doch eingekauft und muss daraufhin Umsatzsteuer bezahlen, das ist doch eine Steuer die im Verkauf Anwendung findet?!
Genauso ist es. Die Rechnung des Lieferanten, ist eine reine Nettorechnung. Auf den ersten Blick sieht das unlogisch aus: der Käufer schuldet die UmSt, was eigentlich die Aufgabe des Verkäufers ist. (Analog bei der Einfuhr von Waren aus dem Drittland, unverzollt und unversteuert).
Der inländische Unternehmern (=Käufer) schuldet die deutsche Umsatzsteuer (7%, 19%), Diese kann er aber zum Glück direkt als Vorsteuer wieder geltend machen.
Grund für diese Regelung: Die Waren sollen dem Steuersatz unterworfen werden, der im Land gilt, für das die Ware bestimmt ist. Die EU-Staaten haben verschiedene UmSt-Sätze. Somit wird vermieden, dass Produkte nur aufgrund des anderen Steuersatzes teurer / billiger sind als die inländischen Waren. EU-Binnenmarkt ist das Zauberwort.
@@wiso-wirtschaftundsteuerno7559 Danke!! Wie verhält es sich wenn ich ebenso eine Rechnung aus dem EU-Ausland erhalte (zb. Niederlande) aber der Verkäufer/Lieferant die niederländische Steuer ansetzt von 21%? Im Verkauf zahle ich jedoch die 19%? Da kommt doch ein Ungleichgewicht zustande?
Ja. Die Problematik bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Bitte noch im Blick haben: Fernsabsatzverkehr § 3c.