dankeschön! ein wichtiges Thema, über das viel zu wenig gesprochen wird. Ganze Familien brechen nach dem Tod eines Menschen auseinander, weil der/die Verstorbene sich nicht darum gekümmert hat!
Super Video ! Verständlich dargestellt mit anschaulichen Beispielen. Auch „trockene“ und nicht immer leicht verständliche Themen können interessant vermittelt werden 👍.
Interessant wäre auch das Thema "Schulden erben/vererben" und "Erbe ausschlagen" gewesen. Bei komplizierteren Familienverhältnissen wissen die Erben oft nicht, was genau sie erben würden, wenn der Erbfall eintritt
Na ja das deutsche Erbrecht ist sehr umfangreich.. für mehr sollte man definitiv zum Notar, wenn man selbst keine Ahnung hat davon.. man kann so viel regeln, aber das ist immer einzelfallabhängig
Könnt ihr mal ein Video zum aktuell heißen Thema des hohen „margin debt“ und den Zusammenhang mit der Börse machen ? LG. PS: Upvoten, falls ihr das auch wollt, damit das gesehen wird.
Zum Berliner Testament: heiratet die längerlebende Person und heiratet erneut, hat sie einen Pflichtteilsanspruch. Ist uns drei Schwestern.als "Alleinerben" passiert. Die zweite Frau hat eine Pflichtteilsanspruch. Was Pflichtteilbegünstigte an Rechten haben, was da alles auf Alleinerben zukommt, kann sehr sehr anspruchsvoll sein.
Vielen Dank, sehr gut erklärt! Zum Thema Erbe wäre auch interessant wie man besser mit der Erbsteuer umgeht. Wie könnten die Kinder Immobilien steuerfrei erben wenn es zum Beispiel um ein eigenes Wohnheim und Wohnung(en) in Höhe von über 1 Mio. geht. Könnte man eine Art Versicherung abschließen, einen Teil schon vorher verschenken, oder gibt es bessere Varianten dafür?
@DE EN Leider ist es weit von "Steuerfrei", Immobilien gehört nicht zum Ehemann, denn die Ehefrau verdient genauso viel wie er (Überraschung! Wie sexistisch ist es - nur Mann ist in der Lage das Geld zu machen :-( ). Sagen wir, alles ist schon 50/50, und nur ein Kind erbt am Ende.
Kannst du etwas bezüglich Tecis - Investmentfonds erzählen? Beruht die Firma auf einem schneeballsystem? Und wie machen die Arbeiter Geld, wenn sie keinen festen Gehalt bekommen
Fang auf auf gar kein Fall bei Tecis an, ganz eklig das Unternehmen. Schau mal dazu das Video über die Deutsche Vermögensberatung von Jan Böhmermann auf ZDF Royale und schau in die Kommentare, alles voll davon wie Leute über Tecis berichten.
Ich habe einen Vater der nie mit meiner Mutter verheiratet war und den ich auch nie gesehen hab obwohl er in der selben Stadt wie ich lebe. Er hat auch eine neue Frau und Kinder mit ihr. Hab ich da irgendeine Chance mal etwas zu erben? Werde ich bei seinem Tod informiert?
Wie verhält es sich denn wenn man Kind ist und der Vater zwar die Vaterschaft anerkennt, aber nie sorgeberechtigt gewesen ist und man einzige Nachkommin dieser Person ist. Es könnte passieren, dass man vom Tod des Vaters gar nichts mitbekommt. (Mangels Kontakt) Wie soll man sich dann um das (eventuelle) Erbe kümmern. Kommen da Gerichte auf einen zu?
Wenn die Erben unbekannt sind und sicherungsbedürftiger Nachlass vorhanden ist, wird vom Nachlassgericht ein Nachlasspfleger bestellt, der sich um den Nachlass kümmert und ggf. die Erben ermittelt.
Komplett nicht. Also den Pflichtanteil bekommt man immer. Aber wenn man vor dem ableben alles sendet, dann geht es. Wenn das nach dem Tot passiert dann bekommen die Erben ihren Pflichtanteil und der Rest geht an die Stiftung.
Wäre möglich, wenn man das Vermögen vor dem Tod auf die Stiftung überträgt und sich selbst als Begünstigten in der Satzung der Stiftung vorsieht, damit man selbst noch die Zuflüsse aus dem Vermögen erhalten zu können.
Interessant wäre vielleicht noch wie es denn bei ETFs und Aktien aussieht. Wie wird es dort gehandhabt und kann man nach dem Tod darauf zugreifen so einfach (als Kind)? Kann man auch nach dem Tod seiner Eltern weiterhin darüber verfügen?
@@paulmaier1751 die Frage ist: Wenn es gesetzlich vererbt wird, bekommt dann jeder bei jeder Aktie bestimmte Anteile oder einfach unterschiedliche Aktien?
6:36 Ist es aber beim Pflichtteil nicht zumindest so, dass wenn ich jemanden "enterbe", also bspw. in meinem Testament festlege, dass eines meiner Kinder alles bekommen soll, dann die anderen Kinder zunächst nichts bekommen und sich ihren Anteil einklagen müssen?
Ich habe eine Frage. Ich bin mit eine Dominikanische Frau verheiratet wir haben in Deutschland geheiratet. Ich Sie in der Schweiz kennengelernt. Ich muss ehrlich gestehen wir haben ohne Visum auf dem Standesamt in Deutschland gearbeitet. Sie ist illegal in die Schweiz eingreist mit zwei Reisepass. Sind wir jetzt zusammen verheiratet? Später bin ich ausgewandert mit meine Dominikanische Frau in ihrere Heimat Dom Rep. Ich habe ein großes Haus gekauft. Aus meine erste Ehe habe ich drei Erwachsene Söhne. Die wohnen in Frankreich. Und ein meinen Sohn wohnt in der Schweiz. Das Testament in der Dom Rep ist fast das gleiche wie in Deutschland. Ich habe einen Deutschen Reisepass. Nach dem BGB Gesetz Buch, kann ich auch mein Testament in Deutschland machen und hinterlegen. Bei einem Notar in Deutschland. Bitte um Antwort und Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen Gerd Schmidt
Sagen wir mal ich möchte mein Kind enterben. Vollständig. Kann ich den Pflichteil, welcher dem Kind zusteht, an eine Bedingung knüpfen? Sagen wir mal das Kind soll 3 mal auf den Mt Everest in 2 Wochen. Oder was realistisches wie zB. er soll 3 Bachelor Studiengänge an definierten Unis absolvieren bis er 99 Jahre alt is. Ist das möglich?? Ist das Erbgeld dann solange in der "Schwebe" bzw. wer verwahrt das Geld bis zur Auszahlung?
👍 Wenn man ETF, Aktien und Kryptowährung vererben würde, wie sieht das dann mit den Steuern aus. Wenn der Erbe die Aktien verkauft, muss er darauf Abgeltungssteuern zahlen und Erbschaftsteuer? Was ist, wenn man sein Testament selbst schreibt, es nach dem Tod von einem nicht Erben verbrannt wird? So etwas könnte man vermeiden, indem man es mit einem Notar macht, der das Testament sichert? Was ist, wenn der Notar es dann fälscht und behauptet, er soll alles erben?
interessant wäre die Frage ob ein Testament den Vorgang des Erbes und den Zugang zu Konten beschleunigt. Hier habe ich schon negative Erfahrungen gemacht, da ohne Testament ein Erbschein benötigt wird.
Ein Testament ist immer sinnvoll, wenn nach dem Tod die Erbfolge nachgewiesen werden muss. Bei „oder-Konten“ zwischen Ehegatten könnte das nicht zwingend erforderlich sein. Ansonsten wir bei Banken und zwingend bei Immobilien immer ein Erbschein benötigt, solange kein eindeutiges notarielles Testament vorhanden ist. Das Grundbuchamt schreibt das Grundbuch nicht um, was spätestens nach einem weiteren Todesfall aus der Erbengemeinschaft zu großem Zeit- und Kostenaufwand führen kann. Man verlagert die Kosten des Testaments daher nur auf die Erben. Zudem muss man aufgrund Personalmangels an den Gerichten oft Wochen oder sogar Monate auf den Erbschein warten.
Hey, ich hätte eine Frage ich bin 18 geworden und möchte anfangen zu investieren. Jedoch höre ich von diversen anderen UA-camrn und Quellen dass wir auf einen Finanzcrash zusteuern und jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Wäre nett wenn du dass Thema vielleicht kurz ansprechen könntest im nächsten video:)
Mit dem Pflichtanteil war mir neu, da verstehe ich einen Fall nicht: Der Mann stirbt, die Frau wohnt weiter im gemeinsamen Haus. Sonst ist kein Geld da, wie soll sie da den Pflichtanteil an die Kinder auszahlen?
ich bin da kein Experte aber ich könnte mir Vorstellen, dass entweder das Haus wird verkauft um Pflichtanteile auszubezahlen oder In Grundbuch werden Sie alle eingetragen zu den jeweiligen Teil die Sie es geerbt haben?
Wenn im Testament die Frau als Alleinerbin angegeben ist, müssen die Kinder ihren Pflichtanteil einfordern. Wenn sie dies nicht tun, erbt die Frau allein.
Hat zufällig jemand Erfahrung mit doppelter Staatsbürgershaft (USA-DE)? Ich bekomme bei den meisten Brokern kein Depot eröffnet deswegen... und finde auch sonst kaum Infos dazu..
@DE EN 😅 mein Geburtsort ist in den USA, kann ich wohl schlecht falsch angeben. Das ist Urkundenfälschung oder sowas in der Art...Außerdem wäre dein Vorschlag glaube ich nicht gerade legal...
Wenn man keine Kinder hat und das Vermögen an den Lebenspartner (nicht verheiratet) vererben will, gibt es einen Pflichtteil für die Eltern? Es ist ja nicht von oben nach unten, sondern unten nach oben.
Wann werden die Freibeträge endlich mal an die Inflation angepasst? Die wurden ewig nicht erhöht. 400.000 fürn Kind ist doch heutzutage fast nichts mehr
Die Frage ist, weshalb es einen Pflichtanteil gibt. Ich verstehe nicht, warum der Erblasser sein Geld nicht selbstständig vermachen kann. Während seines Lebens kann er doch sein Vermögen auch verschenken, ohne seinen Nachkommen Rechenschaft schuldig zu sein.
§ 2325. Dies will der Gesetzgeber verhindern und hat deshalb bestimmt, dass Schenkungen, die der Erblasser in seinen letzten 10 Lebensjahren vorgenommen hat, zu einer Ergänzung des Pflichtteilsanspruchs führen. Ansonsten liegt der Zweck des Pflichtteils auf der Hand. Es soll den Abkömmlingen ein familiäres Mindestvermögen garantieren.
Deine Kinder müssen im Alter, falls du dich selbst nicht versorgen kannst zahlen. Deshalb haben sie auch einen Anspruch auf dein Erbe. Ganz ehrlich: Eigentlich ist das schon vernünftig. Jedes Kind sollte einen gewissen Anspruch haben, auch wenn die Verhältnisse nicht optimal sind. (Ausnahme bei schweren Straftaten gegen den Erblasser)
Eine Frage ist mir noch gekommen wie es um die Bedingungen ging: Ist es möglich das Erbe mit einer Bedingung zu vererben oder zu vermachen in dem Sinne, dass mit dem Erbe etwas besonders gemacht wird? Also z.B. der Ring soll der Tochter Vermacht werden, wenn er im Museum ausgestellt wird? Und wie sieht das ganze aus wenn man der Letzte in seiner Familiären Linie ist?
Wie ist es denn, wenn der Sohn einer alleinerziehenden Mutter stirbt. Da der Sohn keine Kinder und Ehefrau hat, ist die Erbfolge Vater und Mutter. Nun will der Sohn den Vater vollständig aus dem Erbe ausschließen. Ist das mit der Begründung möglich, dass die Mutter alleinerziehend war? Wenn nicht, kann man das mit einer Art Schuldschein umgehen? Z.B. könnte ich ein Dokument aufsetzen, das besagt, dass ich meiner Mutter x,xx€ Schulde. Kann man im Testament Prozesse festschreiben die Geschehen sollen bevor das Erbe in Kraft tritt? Z.b. der Mutter ewiges Wohnrecht in meinem Haus gewähren bevor das Haus verkauft wird um das Erbe zu verteilen. Oder muss man das vor dem Tod schon gemacht haben?
Für die Enterbung des Vaters benötigt man keinen Grund. Für einen Pflichtteilsentzug wird das aber wohl nicht reichen. Die Erbfolge tritt mit dem Tod ein. Ein Wohnrecht für die Mutter macht keinen Sinn, wenn diese ohnehin Alleinerbin ist. Ein Pflichtteilsanspruch ist immer ein Geldanspruch.
Also §2333 regelt das bezüglich des Pflichtteilsentzugs, das die Mutter alleinerziehend ist würde nicht ausreichen würde ich behaupten um den Vater auch noch den Pflichtteil der ihm zusteht zu entziehen, weil da eher auf wirklich schreckliches Verhalten, z.B. auch Mordversuch, am Erblasser abgezielt wird. Das mit dem Schuldschein funktioniert auch nicht, gehen wir von aus man würde den Vater enterben, bis auf Pflichtteil natürlich, man würde schuldrechtlich mit Schuldschein vereinbaren, dass man der Mutter Summe X schuldet. Beim Erbfall wird die Mutter Alleinerbin, alles Vermögen wie auch Schulden gehen an Sie über. In dieser Sekunde erbt die Mutter den Anspruch des Sohnes gegenüber der Mutter / gegenüber sich selbst. Das nennt man Konfusion und der Anspruch erlöscht. Hierdurch kann der Pflichtteil nicht umgangen werden. Grundsätzlich Prozesse festlegen geht, in Form von Auflagen oder Bedingungen, und auch ein dingliches lebenslanges Wohnrecht könnte vermacht werden. Das Problem wäre wenn man das Haus verkaufen müsste um das Erbe zu verteilen oder den Pflichtteil zu bezahlen, weil z.B nur das Haus da ist wird man dieses nicht wirklich verkaufen können ohne die Löschung dieses Wohnrechts zu bewilligen. Heißt die wahrscheinlichere Variante wäre es den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen in einer Geldsumme entsprechend seinen Anteils
Ich würde ein Testament immer mit einem Notar verfassen und auch dort hinterlegen. Wenn jemand ein Testament in der Wohnung einfach so findet und darin schlecht wegkommt(wie im Video erklärt nur 1/2 des Pflichtanteil), wird diese Person es sicherlich verschwinden lassen.
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Nino hat eine richtig tolle Erzählerstimme 🙃 Vielen Dank für dieses interessante Video.
schon per Du? das ging ja schnell
Sehr angenehmes Interview
dankeschön! ein wichtiges Thema, über das viel zu wenig gesprochen wird. Ganze Familien brechen nach dem Tod eines Menschen auseinander, weil der/die Verstorbene sich nicht darum gekümmert hat!
Super Video ! Verständlich dargestellt mit anschaulichen Beispielen. Auch „trockene“ und nicht immer leicht verständliche Themen können interessant vermittelt werden 👍.
Super, danke! Man hört so selten Mal was über dieses Thema. Und so einfach erklärt, toll!
Super wichtiges Thema, auch wenn viele uns sich wohl nicht gerne damit befassen ⚰
Vielen Dank. Eure Videos, eure Webseite und generell eure Aktivitäten sind so enorm wichtig.
wichtiges Thema! Schön, dass du auch diese Themen behandelst
Vielen Dank für das Video. Ich bin mit 32 an Krebs erkrankt und ich muss mir ohnehin Gedanken um einen Testament machen.
Interessant wäre auch das Thema "Schulden erben/vererben" und "Erbe ausschlagen" gewesen. Bei komplizierteren Familienverhältnissen wissen die Erben oft nicht, was genau sie erben würden, wenn der Erbfall eintritt
Das Thema was niemand hören will 😄💪🏼
Sehr angenehm zuzuhören.
Einen sehr stabilen Gast hast du dort sitzen.
Es gibt Leute die mag man irgendwie direkt auf Anhieb, dass ist so einer!
Moin,
darf ich sagen, das das zu allgemein war. Das ist das was man meist im Internet ließt!
Grüße
Na ja das deutsche Erbrecht ist sehr umfangreich.. für mehr sollte man definitiv zum Notar, wenn man selbst keine Ahnung hat davon.. man kann so viel regeln, aber das ist immer einzelfallabhängig
Sehr interessant und super sympathischer Gast!
Könnt ihr mal ein Video zum aktuell heißen Thema des hohen „margin debt“ und den Zusammenhang mit der Börse machen ?
LG.
PS: Upvoten, falls ihr das auch wollt, damit das gesehen wird.
Sehr wichtiges Video. Danke!
sehr sinnvolle Aufklärung. Weiter so.
Mal aus einer anderen Ecke - sehr schönes Video 😃
Super wichtiges Thema! Sehr gut erklärt!
Sehr interessant und gut erklärt!
Zum Berliner Testament: heiratet die längerlebende Person und heiratet erneut, hat sie einen Pflichtteilsanspruch. Ist uns drei Schwestern.als "Alleinerben" passiert. Die zweite Frau hat eine Pflichtteilsanspruch. Was Pflichtteilbegünstigte an Rechten haben, was da alles auf Alleinerben zukommt, kann sehr sehr anspruchsvoll sein.
soooo schlimm ist die aktuelle Marktlage nun auch wieder nicht😬
Vielen Dank, sehr gut erklärt! Zum Thema Erbe wäre auch interessant wie man besser mit der Erbsteuer umgeht. Wie könnten die Kinder Immobilien steuerfrei erben wenn es zum Beispiel um ein eigenes Wohnheim und Wohnung(en) in Höhe von über 1 Mio. geht. Könnte man eine Art Versicherung abschließen, einen Teil schon vorher verschenken, oder gibt es bessere Varianten dafür?
@DE EN Leider ist es weit von "Steuerfrei", Immobilien gehört nicht zum Ehemann, denn die Ehefrau verdient genauso viel wie er (Überraschung! Wie sexistisch ist es - nur Mann ist in der Lage das Geld zu machen :-( ). Sagen wir, alles ist schon 50/50, und nur ein Kind erbt am Ende.
Richtig gut!
Kannst du etwas bezüglich Tecis - Investmentfonds erzählen? Beruht die Firma auf einem schneeballsystem? Und wie machen die Arbeiter Geld, wenn sie keinen festen Gehalt bekommen
Fang auf auf gar kein Fall bei Tecis an, ganz eklig das Unternehmen. Schau mal dazu das Video über die Deutsche Vermögensberatung von Jan Böhmermann auf ZDF Royale und schau in die Kommentare, alles voll davon wie Leute über Tecis berichten.
@@torbensquikezz8241 vielen Dank für Info! 👍🏻
Kleinmachnow ist übrigens eine 20.000-Einwohner-Gemeinde in Brandenburg 🤭
@MDMA Manfred Zum Lachen habe ich dich nicht aufgefordert.
Interessant wäre evtl. die Frage gewesen, was beim Erben von Schulden passiert. Gibt es hier auch einen Pflichtanteil?
Wann kommt wieder Harry Podcast?
lol?
Bitte ein viedeo über den neuen Impfstoff
Ich habe einen Vater der nie mit meiner Mutter verheiratet war und den ich auch nie gesehen hab obwohl er in der selben Stadt wie ich lebe. Er hat auch eine neue Frau und Kinder mit ihr.
Hab ich da irgendeine Chance mal etwas zu erben? Werde ich bei seinem Tod informiert?
Wie verhält es sich denn wenn man Kind ist und der Vater zwar die Vaterschaft anerkennt, aber nie sorgeberechtigt gewesen ist und man einzige Nachkommin dieser Person ist. Es könnte passieren, dass man vom Tod des Vaters gar nichts mitbekommt. (Mangels Kontakt) Wie soll man sich dann um das (eventuelle) Erbe kümmern. Kommen da Gerichte auf einen zu?
Du wirst kontaktiert in der Regel und kannst das Erbe dann ausschlagen.
Man kann nur kontaktiert werden, wenn das Nachlassgericht einen Anhaltspunkt zu dem aktuellen Aufenthaltsort hat.
Wenn die Erben unbekannt sind und sicherungsbedürftiger Nachlass vorhanden ist, wird vom Nachlassgericht ein Nachlasspfleger bestellt, der sich um den Nachlass kümmert und ggf. die Erben ermittelt.
Hallo, anderes Thema aber könnt ihr mal ein Video über Timeless machen, weil da ja auch viele UA-camr für werben?
Danke, Wichtiges Thema!
Kann man enterben indem man an ne Stiftung überträgt?
Komplett nicht. Also den Pflichtanteil bekommt man immer. Aber wenn man vor dem ableben alles sendet, dann geht es. Wenn das nach dem Tot passiert dann bekommen die Erben ihren Pflichtanteil und der Rest geht an die Stiftung.
Am besten vor dem Tod mit den Kindern vertragen :]
Wäre möglich, wenn man das Vermögen vor dem Tod auf die Stiftung überträgt und sich selbst als Begünstigten in der Satzung der Stiftung vorsieht, damit man selbst noch die Zuflüsse aus dem Vermögen erhalten zu können.
@@fabianrichter7074 Genau das war mein gedanke
Interessant wäre vielleicht noch wie es denn bei ETFs und Aktien aussieht. Wie wird es dort gehandhabt und kann man nach dem Tod darauf zugreifen so einfach (als Kind)? Kann man auch nach dem Tod seiner Eltern weiterhin darüber verfügen?
Natürlich werden Aktien und ETFs vererbt.
@@paulmaier1751 die Frage ist: Wenn es gesetzlich vererbt wird, bekommt dann jeder bei jeder Aktie bestimmte Anteile oder einfach unterschiedliche Aktien?
6:36 Ist es aber beim Pflichtteil nicht zumindest so, dass wenn ich jemanden "enterbe", also bspw. in meinem Testament festlege, dass eines meiner Kinder alles bekommen soll, dann die anderen Kinder zunächst nichts bekommen und sich ihren Anteil einklagen müssen?
Ja, sie müssen den Anspruch einfordern. Tun sie dies nicht binnen einer gesetzlichen Frist, fällt alles dem Alleinerben zu.
Ich habe eine Frage. Ich bin mit eine Dominikanische Frau verheiratet wir haben in Deutschland geheiratet. Ich Sie in der Schweiz kennengelernt. Ich muss ehrlich gestehen wir haben ohne Visum auf dem Standesamt in Deutschland gearbeitet. Sie ist illegal in die Schweiz eingreist mit zwei Reisepass. Sind wir jetzt zusammen verheiratet? Später bin ich ausgewandert mit meine Dominikanische Frau in ihrere Heimat Dom Rep. Ich habe ein großes Haus gekauft. Aus meine erste Ehe habe ich drei Erwachsene Söhne. Die wohnen in Frankreich. Und ein meinen Sohn wohnt in der Schweiz. Das Testament in der Dom Rep ist fast das gleiche wie in Deutschland. Ich habe einen Deutschen Reisepass. Nach dem BGB Gesetz Buch, kann ich auch mein Testament in Deutschland machen und hinterlegen. Bei einem Notar in Deutschland. Bitte um Antwort und Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen Gerd Schmidt
Berliner Testament finde ich gut.
Sollte mMn auch eingeführt werden in der CH. Hier geht das nur via Ehevertrag und wenn kein Eigengut vorhanden ist
Sagen wir mal ich möchte mein Kind enterben. Vollständig. Kann ich den Pflichteil, welcher dem Kind zusteht, an eine Bedingung knüpfen? Sagen wir mal das Kind soll 3 mal auf den Mt Everest in 2 Wochen. Oder was realistisches wie zB. er soll 3 Bachelor Studiengänge an definierten Unis absolvieren bis er 99 Jahre alt is. Ist das möglich??
Ist das Erbgeld dann solange in der "Schwebe" bzw. wer verwahrt das Geld bis zur Auszahlung?
Das Kind wird das wohl als Sittenwidrig anfechten.
Kurz: Nein (bzw. du kannst es machen, aber die Bedingungen müssen dann nicht zwingend eingehalten werden)
Einen Pflichtteil kann man nicht bedingen, da dieser gerade dem enterbten Kind kraft Gesetzes zusteht.
Mit Vermögen auswandern und andere Gesetze regeln das 😉
👍 Wenn man ETF, Aktien und Kryptowährung vererben würde, wie sieht das dann mit den Steuern aus. Wenn der Erbe die Aktien verkauft, muss er darauf Abgeltungssteuern zahlen und Erbschaftsteuer?
Was ist, wenn man sein Testament selbst schreibt, es nach dem Tod von einem nicht Erben verbrannt wird? So etwas könnte man vermeiden, indem man es mit einem Notar macht, der das Testament sichert? Was ist, wenn der Notar es dann fälscht und behauptet, er soll alles erben?
Was würde mit dem Markt und allem was dazu gehört passieren wenn ein Krieg ausbricht
interessant wäre die Frage ob ein Testament den Vorgang des Erbes und den Zugang zu Konten beschleunigt. Hier habe ich schon negative Erfahrungen gemacht, da ohne Testament ein Erbschein benötigt wird.
Ein Testament ist immer sinnvoll, wenn nach dem Tod die Erbfolge nachgewiesen werden muss. Bei „oder-Konten“ zwischen Ehegatten könnte das nicht zwingend erforderlich sein. Ansonsten wir bei Banken und zwingend bei Immobilien immer ein Erbschein benötigt, solange kein eindeutiges notarielles Testament vorhanden ist. Das Grundbuchamt schreibt das Grundbuch nicht um, was spätestens nach einem weiteren Todesfall aus der Erbengemeinschaft zu großem Zeit- und Kostenaufwand führen kann.
Man verlagert die Kosten des Testaments daher nur auf die Erben. Zudem muss man aufgrund Personalmangels an den Gerichten oft Wochen oder sogar Monate auf den Erbschein warten.
Hey, ich hätte eine Frage ich bin 18 geworden und möchte anfangen zu investieren. Jedoch höre ich von diversen anderen UA-camrn und Quellen dass wir auf einen Finanzcrash zusteuern und jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Wäre nett wenn du dass Thema vielleicht kurz ansprechen könntest im nächsten video:)
Mit dem Pflichtanteil war mir neu, da verstehe ich einen Fall nicht: Der Mann stirbt, die Frau wohnt weiter im gemeinsamen Haus. Sonst ist kein Geld da, wie soll sie da den Pflichtanteil an die Kinder auszahlen?
ich bin da kein Experte aber ich könnte mir Vorstellen, dass entweder das Haus wird verkauft um Pflichtanteile auszubezahlen oder In Grundbuch werden Sie alle eingetragen zu den jeweiligen Teil die Sie es geerbt haben?
Wenn im Testament die Frau als Alleinerbin angegeben ist, müssen die Kinder ihren Pflichtanteil einfordern. Wenn sie dies nicht tun, erbt die Frau allein.
Hat zufällig jemand Erfahrung mit doppelter Staatsbürgershaft (USA-DE)? Ich bekomme bei den meisten Brokern kein Depot eröffnet deswegen... und finde auch sonst kaum Infos dazu..
@DE EN 😅 mein Geburtsort ist in den USA, kann ich wohl schlecht falsch angeben. Das ist Urkundenfälschung oder sowas in der Art...Außerdem wäre dein Vorschlag glaube ich nicht gerade legal...
Wenn man keine Kinder hat und das Vermögen an den Lebenspartner (nicht verheiratet) vererben will, gibt es einen Pflichtteil für die Eltern? Es ist ja nicht von oben nach unten, sondern unten nach oben.
Wann werden die Freibeträge endlich mal an die Inflation angepasst?
Die wurden ewig nicht erhöht.
400.000 fürn Kind ist doch heutzutage fast nichts mehr
Mir war bis grade gar nicht klar, dass es auch sympathische Juristen gibt.
@DE EN Haaaaaaaa 👍
Die Frage ist, weshalb es einen Pflichtanteil gibt. Ich verstehe nicht, warum der Erblasser sein Geld nicht selbstständig vermachen kann. Während seines Lebens kann er doch sein Vermögen auch verschenken, ohne seinen Nachkommen Rechenschaft schuldig zu sein.
§ 2325. Dies will der Gesetzgeber verhindern und hat deshalb bestimmt, dass Schenkungen, die der Erblasser in seinen letzten 10 Lebensjahren vorgenommen hat, zu einer Ergänzung des Pflichtteilsanspruchs führen.
Ansonsten liegt der Zweck des Pflichtteils auf der Hand. Es soll den Abkömmlingen ein familiäres Mindestvermögen garantieren.
Deine Kinder müssen im Alter, falls du dich selbst nicht versorgen kannst zahlen. Deshalb haben sie auch einen Anspruch auf dein Erbe. Ganz ehrlich: Eigentlich ist das schon vernünftig. Jedes Kind sollte einen gewissen Anspruch haben, auch wenn die Verhältnisse nicht optimal sind.
(Ausnahme bei schweren Straftaten gegen den Erblasser)
Als Scheidungskind und Single (bald 50) würde ich gerne meinen Vater enterben. Habe ihn seit 1jährig nur einmal gesehen 😐 Pflichtteil ist 25 %
@DE EN
Nein
Testament to the MOOOON !
HODL Gesundheit
Eine Frage ist mir noch gekommen wie es um die Bedingungen ging:
Ist es möglich das Erbe mit einer Bedingung zu vererben oder zu vermachen in dem Sinne, dass mit dem Erbe etwas besonders gemacht wird?
Also z.B. der Ring soll der Tochter Vermacht werden, wenn er im Museum ausgestellt wird?
Und wie sieht das ganze aus wenn man der Letzte in seiner Familiären Linie ist?
Man kann dem Erben ne Auflage erteilen
Am Ende entscheidet bei Testamenten immer der Richter, wie der letzte Wille des Erblassers zu deuten ist. :)
Wie ist es denn, wenn der Sohn einer alleinerziehenden Mutter stirbt. Da der Sohn keine Kinder und Ehefrau hat, ist die Erbfolge Vater und Mutter. Nun will der Sohn den Vater vollständig aus dem Erbe ausschließen. Ist das mit der Begründung möglich, dass die Mutter alleinerziehend war?
Wenn nicht, kann man das mit einer Art Schuldschein umgehen? Z.B. könnte ich ein Dokument aufsetzen, das besagt, dass ich meiner Mutter x,xx€ Schulde.
Kann man im Testament Prozesse festschreiben die Geschehen sollen bevor das Erbe in Kraft tritt? Z.b. der Mutter ewiges Wohnrecht in meinem Haus gewähren bevor das Haus verkauft wird um das Erbe zu verteilen. Oder muss man das vor dem Tod schon gemacht haben?
Für die Enterbung des Vaters benötigt man keinen Grund. Für einen Pflichtteilsentzug wird das aber wohl nicht reichen.
Die Erbfolge tritt mit dem Tod ein. Ein Wohnrecht für die Mutter macht keinen Sinn, wenn diese ohnehin Alleinerbin ist. Ein Pflichtteilsanspruch ist immer ein Geldanspruch.
Also §2333 regelt das bezüglich des Pflichtteilsentzugs, das die Mutter alleinerziehend ist würde nicht ausreichen würde ich behaupten um den Vater auch noch den Pflichtteil der ihm zusteht zu entziehen, weil da eher auf wirklich schreckliches Verhalten, z.B. auch Mordversuch, am Erblasser abgezielt wird.
Das mit dem Schuldschein funktioniert auch nicht, gehen wir von aus man würde den Vater enterben, bis auf Pflichtteil natürlich, man würde schuldrechtlich mit Schuldschein vereinbaren, dass man der Mutter Summe X schuldet. Beim Erbfall wird die Mutter Alleinerbin, alles Vermögen wie auch Schulden gehen an Sie über. In dieser Sekunde erbt die Mutter den Anspruch des Sohnes gegenüber der Mutter / gegenüber sich selbst. Das nennt man Konfusion und der Anspruch erlöscht. Hierdurch kann der Pflichtteil nicht umgangen werden.
Grundsätzlich Prozesse festlegen geht, in Form von Auflagen oder Bedingungen, und auch ein dingliches lebenslanges Wohnrecht könnte vermacht werden. Das Problem wäre wenn man das Haus verkaufen müsste um das Erbe zu verteilen oder den Pflichtteil zu bezahlen, weil z.B nur das Haus da ist wird man dieses nicht wirklich verkaufen können ohne die Löschung dieses Wohnrechts zu bewilligen. Heißt die wahrscheinlichere Variante wäre es den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen in einer Geldsumme entsprechend seinen Anteils
Am besten ist, man versäuft und verhurt das ganze Geld bevor man den Löffel abgibt. Dann können sich die Nachfahren das Erbe aufzeichnen.
Mein letzter Wille? Noch mehr Promille :)
Da sind ja die deutschen Corona Regeln fast einfacher verständlich als diese Thematik!
Schade, dass 90% des Videos sich mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung befassen und das Thema Testament nur ganz am Rande behandelt wird
Ich würde ein Testament immer mit einem Notar verfassen und auch dort hinterlegen. Wenn jemand ein Testament in der Wohnung einfach so findet und darin schlecht wegkommt(wie im Video erklärt nur 1/2 des Pflichtanteil), wird diese Person es sicherlich verschwinden lassen.
Kannste auch bei Gericht hinterlegen
1 a
Wer ist dieser Peter? (😃)
Derjenige der einfach ALLES geerbt hat
Der Peter ist ganz schön gierig.
70 % die Angehörigen / 30 % spenden.
Sehr interessant und super sympathischer Gast!