Hallo ich habe mal eine Frage. Im Mietvertrag steht folgendes: Das Mietverhältnis beginnt am... Es läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters ( Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen. Die Kündigunsvoraussetzungen richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den Vertraglichen Absprachen ( siehe §§ 8, 17-22 dieses Vertrages). Sind wir somit geschützt gegen Eigenbedarf?
Super, dann wird privat eben gar nicht mehr vermietet. Da freut sich der Wohnungssuchenden. Meiner Meinung nach haben Vermieter viel zu wenig Rechte, unliebsame Mieter wieder loszuwerden.
Deine Kritik ist nur begründet, wenn es um Mietnomaden geht. Das ist wirklich ungerecht. Aber es sind nicht alle Mieter unliebsam. Manche Vermieter sind einfach egoistische A….löcher. Wir sind in ein Haus gezogen mit Perspektive langfristig zu bleiben. Unsere 4 Kinder gehen hier zu Schule und zu Vereinen. Und nun hat der Vermieter sein ganzes Grundstück nach 3 Jahren verkauft. Er bleibt in seinem Haus ( 83 Jahre) mit Niesrecht drin und wir sollen unser Haus für einen alleinstehenden Käufer in 3 Monaten räumen.
Mein lieber Herr RA Alexander Brederek endlich mal nichts über Corona , es gibt Menschen die haben ganz andere Sorgen und Nöte, einige auch durch Corona , aber das hat dann ja schon wieder ganz andere Gründe und die sind mittlerweile auch mehr als hinreichend bekannt , nachweislich und offenkundig weiter so 👍🙏❤
Letzten Endes ist der Mieter zwar Besitzer, aber Eigentümer der Mietsache ist und bleibt der Vermieter. Last nur not least- wenn der Vermieter sein Eigentum selbst benötigt, ob nun für Mutter, Vater, Partner, Kind......, so kann ein Mieter meiner Meinung nach nichts dagegen tun. Freundlicherweise kann ein Vermieter ja auch auf vergleichbare freistehende Wohnungen verweisen.
Ich habe Ihren Kanal abonniert, weil Sie dankenswerterweise an anderer Stelle Informationen juristischen Inhalts preisgegeben haben. In diesem Video erhalte ich allerdings keinerlei Hinweise - wie der Titel des Videos es verspricht -, auf welche Weise ich eine Eigenbedarfskündigung abwehren kann (Titel: "So geht's!"). Es handelt sich hier nur um eine Werbeaktion, Ihre Kanzlei im Fall des Falles zu konsultieren. Dagegen spricht nichts, solange Sie keine irreführenden Titel für Ihre Videos erstellen. Somit stellt Ihr Beitrag in diesem Video für mich eine Enttäuschung dar.
Spannender Kanal: In der Abendrunde kam folgende Frage auf: Gibt es ein Unterschied, wenn der Erstverkauf nach Aufteilung an eine GmbH erfolgt ist? Beispiel: Mieter zieht in 2000 in die Wohnung ein, in 2002 wird nach WEG aufgeteilt, in 2005 wird die ETW an eine GmbH verkauft und diese verkauft nach mehr als 10 Jahren in 2018 an einen Privatmann, der dann Eigenbedarf anmelden möchte. Hat auch hier die 577a-Sperrfrist mit dem Verkauf an die GmbH zu laufen begonnen und kann der Privatmann somit in 2018 direkt (im Rahmen der 573c-Fristen) auf Eigenbedarf kündigen?
Weniger als zwei Wochen, nachdem ich abgelehnt hatte, die Hälfte der Kosten für den Austausch der alten, defekten Spülmaschine zu zahlen, weil auch der Kühlschrank alt ist und komische Geräusche macht und der Ofen ebenfalls defektes Verhalten zeigt (aber noch funktioniert), erhielt ich eine Eigenbedarfskündigung wegen Eheproblemen. Ich glaube kein Wort davon. Zuvor hatte er versucht, Rechnungen für Reparaturen zu schicken, die nicht als Kleinreparaturen eingestuft wurden, die ich ebenfalls abgelehnt hatte. Auch mit der letzten Nebenkostenabrechnung hatte ich Probleme. Ich bin bereit, vor Gericht zu gehen. Alle Kommunikation mit dem Vermieter erfolgte per E-Mail (mit Ausnahme der Eigenbedarfskündigung).
Da hast du Recht, einer hat mal erzählt wo ein Vermieter sein Recht auf Eigenbedarf ohne Rücksicht durchdrückte und bekam so wie im Gesetz vorgeschrieben. Der Vermieter war dann auf der Straße und hat ihn später erstochen.....aber immerhin hat er Recht bekommen. Wer nur an sich denkt und nicht Reden kann....der bekommts halt so vom Leben -.-* .. hauptsache im Recht.
Ach und wenn jemand , jemand vergew...Darf man auch nicht nein, sagen Shadow? Weil man sonst erstochen werden könnte? Ja? Seltsame Meinung von Recht hast du. Das Recht des Stärkeren? Der mit den Messern ist der Stärkere , oder ??
Hallo ich habe mal eine Frage. Im Mietvertrag steht folgendes:
Das Mietverhältnis beginnt am... Es läuft auf unbestimmte Zeit.
Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters ( Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen. Die Kündigunsvoraussetzungen richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den Vertraglichen Absprachen ( siehe §§ 8, 17-22 dieses Vertrages).
Sind wir somit geschützt gegen Eigenbedarf?
Jap
Super, dann wird privat eben gar nicht mehr vermietet. Da freut sich der Wohnungssuchenden. Meiner Meinung nach haben Vermieter viel zu wenig Rechte, unliebsame Mieter wieder loszuwerden.
Deine Kritik ist nur begründet, wenn es um Mietnomaden geht. Das ist wirklich ungerecht.
Aber es sind nicht alle Mieter unliebsam. Manche Vermieter sind einfach egoistische A….löcher.
Wir sind in ein Haus gezogen mit Perspektive langfristig zu bleiben. Unsere 4 Kinder gehen hier zu Schule und zu Vereinen. Und nun hat der Vermieter sein ganzes Grundstück nach 3 Jahren verkauft. Er bleibt in seinem Haus ( 83 Jahre) mit Niesrecht drin und wir sollen unser Haus für einen alleinstehenden Käufer in 3 Monaten räumen.
Mein lieber Herr RA Alexander Brederek endlich mal nichts über Corona , es gibt Menschen die haben ganz andere Sorgen und Nöte, einige auch durch Corona , aber das hat dann ja schon wieder ganz andere Gründe und die sind mittlerweile auch mehr als hinreichend bekannt , nachweislich und offenkundig weiter so 👍🙏❤
Letzten Endes ist der Mieter zwar Besitzer, aber Eigentümer der Mietsache ist und bleibt der Vermieter. Last nur not least- wenn der Vermieter sein Eigentum selbst benötigt, ob nun für Mutter, Vater, Partner, Kind......, so kann ein Mieter meiner Meinung nach nichts dagegen tun. Freundlicherweise kann ein Vermieter ja auch auf vergleichbare freistehende Wohnungen verweisen.
Ich habe Ihren Kanal abonniert, weil Sie dankenswerterweise an anderer Stelle Informationen juristischen Inhalts preisgegeben haben. In diesem Video erhalte ich allerdings keinerlei Hinweise - wie der Titel des Videos es verspricht -, auf welche Weise ich eine Eigenbedarfskündigung abwehren kann (Titel: "So geht's!"). Es handelt sich hier nur um eine Werbeaktion, Ihre Kanzlei im Fall des Falles zu konsultieren. Dagegen spricht nichts, solange Sie keine irreführenden Titel für Ihre Videos erstellen. Somit stellt Ihr Beitrag in diesem Video für mich eine Enttäuschung dar.
Spannender Kanal: In der Abendrunde kam folgende Frage auf: Gibt es ein Unterschied, wenn der Erstverkauf nach Aufteilung an eine GmbH erfolgt ist? Beispiel: Mieter zieht in 2000 in die Wohnung ein, in 2002 wird nach WEG aufgeteilt, in 2005 wird die ETW an eine GmbH verkauft und diese verkauft nach mehr als 10 Jahren in 2018 an einen Privatmann, der dann Eigenbedarf anmelden möchte. Hat auch hier die 577a-Sperrfrist mit dem Verkauf an die GmbH zu laufen begonnen und kann der Privatmann somit in 2018 direkt (im Rahmen der 573c-Fristen) auf Eigenbedarf kündigen?
Weniger als zwei Wochen, nachdem ich abgelehnt hatte, die Hälfte der Kosten für den Austausch der alten, defekten Spülmaschine zu zahlen, weil auch der Kühlschrank alt ist und komische Geräusche macht und der Ofen ebenfalls defektes Verhalten zeigt (aber noch funktioniert), erhielt ich eine Eigenbedarfskündigung wegen Eheproblemen. Ich glaube kein Wort davon. Zuvor hatte er versucht, Rechnungen für Reparaturen zu schicken, die nicht als Kleinreparaturen eingestuft wurden, die ich ebenfalls abgelehnt hatte. Auch mit der letzten Nebenkostenabrechnung hatte ich Probleme. Ich bin bereit, vor Gericht zu gehen. Alle Kommunikation mit dem Vermieter erfolgte per E-Mail (mit Ausnahme der Eigenbedarfskündigung).
Müsste da nicht Werbung eingeblendet werden?
Kündigung für Vertragsparteien zu gleichen Bedingungen!
Ein Armutszeugnis Ihrer Tätigkeit!!! Sind dermaßen verzweifelt auf diese Weise an neue Mandanten heranzukommen?
Was soll das? Solche Infos sind Gold wert.
@@angi6742 Ja für Volldeppen
👎👎👎👎
@@YveD1986Geldgier rächt sich durch Karma!!!
Ganze Existenz steht auf dem Spiel😂!Geile Aussage! Das ist immernoch Eigentum vom Vermieter und nicht von dem Mieter. Deshalb gibts Eigenbedarf!
Da hast du Recht, einer hat mal erzählt wo ein Vermieter sein Recht auf Eigenbedarf ohne Rücksicht durchdrückte und bekam so wie im Gesetz vorgeschrieben. Der Vermieter war dann auf der Straße und hat ihn später erstochen.....aber immerhin hat er Recht bekommen.
Wer nur an sich denkt und nicht Reden kann....der bekommts halt so vom Leben -.-* .. hauptsache im Recht.
@@Shadowclaw25 uiii da hab ich aber Angst jetzt🙈
@@alexlehmann1372 Wovor ? deppad ?
@@Shadowclaw25 du bist der Depp nicht die anderen.
Ach und wenn jemand , jemand vergew...Darf man auch nicht nein, sagen Shadow? Weil man sonst erstochen werden könnte? Ja? Seltsame Meinung von Recht hast du. Das Recht des Stärkeren? Der mit den Messern ist der Stärkere , oder ??