Ich stehe jetzt vor dem selben Problem bin seit 45 Jahren in dem Unternehmen und soll jetzt die Kündigung bekommen Bin jetzt seit 3 Jahren krank und kann meinen erlernten Beruf auch nie wieder ausüben einen leidensgerechten Arbeitsplatz kann/will mir mein Arbeitgeber nicht anbieten
Das haben Sie aber sehr gut gemacht für Ihren Mandanten. Ich wäre auch definitiv gern zu Ihnen gekommen, wenn ich nicht in Dortmund wohnen würde. Zwischen mir und meinem Arbeitgeber bröckelt es langsam.
@@Arbeitnehmeranwalt Sehr gern, aber nur, wenn Sie persönlich mich vertreten. Ich weiß nicht wie das Arbeitsgericht Dortmund reagiert, wenn wir eine Videoverhandlung beantragen würden. Wie schnell wären Sie mit einer Zurückweisung der Kündigung?
Ob das Arbeitsgericht Videoverhandlung erlaubt, kommt oft auf die jeweilige Kammer an. Ansonsten arbeiten wir mit Terminsvertretern. Das funktioniert auch sehr gut. Wir arbeiten schnell, gerade bei Kündigungen etc.
bin 63 Jahre alt und 18 Jahre in der Firma, in der pflege beschäftigt. Bin gleichgestellt. Ich war 18 Monate krank. Bekomme ab 1. Januar Rente mit 63. Ich möchte, wollte in einem anderen Bereich weiter arbeiten, weil MDK mir Berufsunfähigkeit bescheinigt hat. Firma kann mich nicht in einem anderen Bereich beschäftigen. Der Arbeitgeber hat mich aufgefordert, in meinen alten Job weiterzuarbeiten, obwohl ihm der Beschluss der MDK vorliegt. Darf die Firma von mir verlangen, dass ich meine bisherige Arbeit wieder aufnehme? Wäre es Arbeitsverweigerung, wenn ich den Job nicht wieder aufnehme? Ich möchte gekündigt werden, darauf wird es wohl auch hinauslaufen. firma könnte mir ja kündigen
Hallo, Habe ich das richtig verstanden für 5k pro Monat hat der Mandant gearbeitet und war schon über 20 Jahre in der Firma tätig und er hat nur 7 Monate sein Lohn bekommen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ? Lg
Hallo, auf diesen Kommentar habe ich gewartet. Hier liegt ein fehlendes Verständnis für den Gesamtzusammenhang vor. Dieser Fall ist nicht vergleichbar mit einer Konstellation in der der Arbeitgeber bereits eine Kündigung ausgesprochen oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt hat, weil er schon grundsätzlich ein Interesse an der Beendigung hat. In diesem Fall hat der Arbeitgeber grundsätzlich gar kein Interesse an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da aufgrund der über zweijährigen Arbeitsunfähigkeit keine Entgeltfortzahlung mehr gezahlt werden müsste und auch sonst keine Kosten verursacht werden. Der Arbeitgeber muss in dieser Konstellation erst einmal wieder in die Lage gebracht werden, überhaupt ein Interesse an einer Beendigung zu entwickeln. Dafür wird regelmäßig die Abfindung gezahlt. Da das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers ursprünglich quasi bei 0€ Abfindung lag, sind hier 35.000 € letztendlich ein sehr gutes Ergebnis. Ansonsten wäre dem Arbeitnehmer nur noch übrig geblieben selbst zu kündigen.
Ich stehe jetzt vor dem selben Problem bin seit 45 Jahren in dem Unternehmen und soll jetzt die Kündigung bekommen
Bin jetzt seit 3 Jahren krank und kann meinen erlernten Beruf auch nie wieder ausüben einen leidensgerechten Arbeitsplatz kann/will mir mein Arbeitgeber nicht anbieten
Das haben Sie aber sehr gut gemacht für Ihren Mandanten. Ich wäre auch definitiv gern zu Ihnen gekommen, wenn ich nicht in Dortmund wohnen würde. Zwischen mir und meinem Arbeitgeber bröckelt es langsam.
Wir sind bundesweit tätig. Der Mandant in diesem Fall wohnte deutlich weiter weg als Sie 😊
Wäre also kein Problem.
@@Arbeitnehmeranwalt Sehr gern, aber nur, wenn Sie persönlich mich vertreten. Ich weiß nicht wie das Arbeitsgericht Dortmund reagiert, wenn wir eine Videoverhandlung beantragen würden. Wie schnell wären Sie mit einer Zurückweisung der Kündigung?
Ob das Arbeitsgericht Videoverhandlung erlaubt, kommt oft auf die jeweilige Kammer an. Ansonsten arbeiten wir mit Terminsvertretern. Das funktioniert auch sehr gut. Wir arbeiten schnell, gerade bei Kündigungen etc.
bin 63 Jahre alt und 18 Jahre in der Firma, in der pflege beschäftigt. Bin gleichgestellt. Ich war 18 Monate krank. Bekomme ab 1. Januar Rente mit 63. Ich möchte, wollte in einem anderen Bereich weiter arbeiten, weil MDK mir Berufsunfähigkeit bescheinigt hat. Firma kann mich nicht in einem anderen Bereich beschäftigen. Der Arbeitgeber hat mich aufgefordert, in meinen alten Job weiterzuarbeiten, obwohl ihm der Beschluss der MDK vorliegt. Darf die Firma von mir verlangen, dass ich meine bisherige Arbeit wieder aufnehme? Wäre es Arbeitsverweigerung, wenn ich den Job nicht wieder aufnehme? Ich möchte gekündigt werden, darauf wird es wohl auch hinauslaufen.
firma könnte mir ja kündigen
Muss man sich alles im Detail anschauen. Gerne Kontakt zu uns aufnehmen 😊
Hallo,
Habe ich das richtig verstanden für 5k pro Monat hat der Mandant gearbeitet und war schon über 20 Jahre in der Firma tätig und er hat nur 7 Monate sein Lohn bekommen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ?
Lg
Hallo, auf diesen Kommentar habe ich gewartet. Hier liegt ein fehlendes Verständnis für den Gesamtzusammenhang vor. Dieser Fall ist nicht vergleichbar mit einer Konstellation in der der Arbeitgeber bereits eine Kündigung ausgesprochen oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt hat, weil er schon grundsätzlich ein Interesse an der Beendigung hat.
In diesem Fall hat der Arbeitgeber grundsätzlich gar kein Interesse an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da aufgrund der über zweijährigen Arbeitsunfähigkeit keine Entgeltfortzahlung mehr gezahlt werden müsste und auch sonst keine Kosten verursacht werden. Der Arbeitgeber muss in dieser Konstellation erst einmal wieder in die Lage gebracht werden, überhaupt ein Interesse an einer Beendigung zu entwickeln. Dafür wird regelmäßig die Abfindung gezahlt.
Da das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers ursprünglich quasi bei 0€ Abfindung lag, sind hier 35.000 € letztendlich ein sehr gutes Ergebnis. Ansonsten wäre dem Arbeitnehmer nur noch übrig geblieben selbst zu kündigen.