Grundsteuer Niedersachsen verfassungswidrig - Einspruch einlegen?

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  • Опубліковано 30 бер 2023
  • Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
    In der eingeräumten Übergangsfrist haben sich der Bund und die Länder auf Reformen geneinigt.
    Es gibt ein Bundesmodell von dem einige Bundesländer abgewichen sind. Fast 36 Millionen Grundstücke müssen in Deutschland für die Grundsteuer neu bewertet werden. Fünf Bundesländer haben ein abweichendes Modell (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen).
    Die Neuregelungen sehen vor, dass die Grundstückseigentümer seit 2022 Feststellungserklärungen abgeben auf denen dann die Grundsteuerwertbescheide (Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge in Niedersachsen und Bayern) und Grundsteuermessbescheide erlassen werden.
    Die Einspruchsfrist gegen diese Bescheide beträgt einen Monat nach Bekanntgabe. Die Gemeinden werden aber erst im Jahr 2024 für die Neuregelung, die ab dem 01.01.2025 gilt, die Hebesätze festlegen.
    Auch die aktuelle Grundsteuerreform könnte verfassungswidrig sein. In Baden-Württemberg sind bereits zwei Musterklagen bei Finanzgerichten anhängig. Im Internet und der Presse gibt es die Empfehlungen Einspruch gegen die Bescheide einzulegen um sich abzusichern.
    Wir haben bereits mehrere Videos zur Grundsteuer Niedersachsen veröffentlicht und behandeln auch in diesem Video die Grundsteuerreform Niedersachen gegen die bis jetzt (Stand 23.03.2023) nach unseren Informationen keine Musterklage anhängig ist. Im Gegenteil hat der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen mitgeteilt gegen das niedersächsische Grundsteuermodell keine Musterklage führen zu wollen.
    In diesem Video befassen wir uns mit dem Einspruchsverfahren. Wir erklären euch die Abläufe und die möglichen Folgen.
    Achtung: Es handelt sich um keine Steuerberatung und spiegelt lediglich meine eigene Meinung wider. Diese Informationen sollten auf keinen Fall eine Beratung durch einen Steuerberater ersetzen.

КОМЕНТАРІ • 25

  • @mikmuller7350
    @mikmuller7350 Рік тому +4

    Vielen Dank für das tolle Video!
    Habe auch Einspruch eingelegt (gegen den Grundsteueräquivalenzbescheid). Das geht übrigens auch (recht komfortabel) über Elster.
    Kann mich den Erfahrungen von Will Kür und Beth Francis anschließen. Wohne in einem Dorf in Niedersachsen und habe einen (viel) höheren Lagefaktor (1,43), als zentrumsnahe Grundstücke in bester Lage von Großstädten wie z.B. Hannover oder Hildesheim. Das liegt meiner Meinung nach, an den niedrigen Durchschnittsbodenrichtwerten von ländlichen Gemeinden und dem Gießkannenprinzip, mit dem man die BRW festgelegt hat. Wie kann man eigentlich gegen die BRW vorgehen?
    Außerdem besitze ich einen Resthof mit über 100 Jahre alter Scheune und 70 Jahre altem Wohnhaus. Der neue Grundsteuermessbetrag ist 4,6-mal höher als der Aktuelle. Damit zahle ich dann deutlich mehr Grundsteuer als jeder Villenbesitzer der im Speckgürtel einer Großstadt wohnt. Nur weil ich eine alte Scheune auf dem Grundstück habe.
    Die neue Grundsteuer ist für mich sowas von verfassungswidrig, schlimmer geht es ja schon nicht mehr. Wie kommt man eigentlich darauf, die Werte der Gebäude jetzt völlig außer Acht zu lassen, wenn das Bundesverfassungsgericht genau das bemängelt hat, dass die Gebäudewerte seit 1964 nicht mehr neu erfasst wurden und es dadurch zu Ungleichbehandlungen der Bürger kommt? Wenn man die Gebäudewerte gar nicht mehr erfasst, kommt es ja wohl zu noch viel größeren Ungleichbehandlungen der Bürger. Am liebsten würde ich mich gleich direkt bis zum Bundesverfassungsgericht durchklagen. Leider fehlt mir das nötige Kleingeld für die Anwälte und wohl auch die Ausdauer, denn was nutzt es, wenn man in 10 Jahren vielleicht erfolgreich war?

  • @willkur5615
    @willkur5615 Рік тому +2

    Kann man etwas gegen den Bodenrichtwert und durschnittlichen Bodenrichtwert machen? Der durschnittliche Bodenrichtwert ist bei mir nur etwa ein Drittel von dem Bodenrichtwert (dieser ist recht niedrig), aber sorgt dann für den Faktor 1,37 und damit für die Verdoppelung des Grundsteuermessbetrags.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Tatsächlich muss dann gegen den Grundsteueräquivalenzbescheid Einspruch eingelegt werden. Mit den Folgen die ich im Video beschrieben habe. Die Lagefaktoren werden von der Finanzverwaltung ermittelt. Im Video Grundsteuerbescheid prüfen gehe ich darauf ein, wie der Lagefaktor ermittelt wird und wo Sie den im Grundsteuerviewer finden.

  • @user-fq8tb4zf4o
    @user-fq8tb4zf4o Рік тому +1

    Danke für die informativen Filme. Leider kannte ich Ihre Anleitungen und Hilfestellungen noch nicht beim Ausfüllen der Formulare und habe fälschlicherweise die "Zubehörräume" als Nutzflächen angegeben. Gegen diesen Fehler möchte ich jetzt (kurz vor Fristende der einmonatigen Einspruchmöglichkeit) Einspruch einlegen. Außerdem habe ich grundsätzlich Zweifel, ob die neue Grundsteuer verfassungsgemäß ist. Würde ich einen zweiten korrigierten Bescheid erhalten oder müsste ich jetzt beide Punkte benennen?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому +1

      Das sieht folgendermaßen aus: Wenn Ihrem Einspruch voll und ganz entsprochen wird erhalten Sie einem geänderten Steuerbescheid (Vollabhilfebescheid). Dann können Sie erneut gegen diesen Einspruch einlegen (Siehe Paragraf 347 AO). Wird allerdings ihrem Einspruch nicht entsprochen, erhalten Sie eine Einspruchsentscheidung. Gegen diese Einspruchsentscheidung ist nur die Klage zulässig.

    • @user-fq8tb4zf4o
      @user-fq8tb4zf4o Рік тому

      @@Finanzenleichtgemacht Ganz herzlichen Dank!

  • @BethFrancis-wp1xw
    @BethFrancis-wp1xw Рік тому +6

    Danke für die Infos. Bei einer Vervierfachung der Beiträge für ein über 200 Jahre altes Haus mit Scheunenkomplex, ohne Landwirtschaft in einem ganz kleinen Ort, haben wir uns für einen Einspruch entschieden. Auch wenn es keine Aussicht auf Erfolg hat, stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt.

    • @beaglecesar
      @beaglecesar Рік тому +3

      Bei mir wird sich der Grundsteuerbetra wahrscheinlich verzehnfachen. Alter Resthof in einem kleinen Dorf. Hätte ich mal lieber eine 5 Milionen Villa in Hannover gekauft (leider fehlte das Geld in der Portokasse) dann würde ich weniger bezahlen. In Niedersachsen stehen halt viele alte Resthöfe die nach und nach von den Eigentümern liebevoll saniert werden doch mit der Grundsteuer kann man das Haus nur verkaufen

    • @BethFrancis-wp1xw
      @BethFrancis-wp1xw Рік тому +1

      @@beaglecesar Ich frage mich nur, ob man bei den jetzigen Vorraussetzungen überhaupt noch Käufer findet, die einen angemessenen Kaufpreis zahlen würden. Hätten wir das alles vorher gewusst,hätten wir unser Geld definitiv nicht in dieses Haus gesteckt.

  • @yuppieyoutubix
    @yuppieyoutubix Рік тому +1

    Wir haben ein sehr großes Grundstück mit "privater Grünfläche" und langem Weg und einem alten sanierungsbedürftigen Haus. Ich habe gehört, dass Grünfläche bei der Berechnung abgezogen werden muss. Das ist im Bescheid aber niicht geschehen. Wo finde ich da Hilfe? Vielen Dank.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому +1

      Abgesehen von einem Video zur Grundsteuer Bayern beziehen sich alle Videos auf meinem Kanal auf die Grundsteuer Niedersachsen, und da auf ausschliesslich zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken. Bei Wohngrundstücken gibt es keinen Abzug für Grünflächen.

    • @yuppieyoutubix
      @yuppieyoutubix Рік тому +1

      Vielen Dank.
      Ich habe nochmal nachgeschaut.
      Der Passus lautet: "Bei größeren Grundstücken wendet das Finanzamt für die Errechnung des Bodenwerts sogenannte Umrechnungskoeffizienten an. Dadurch wird berücksichtigt, dass Grundstücke mit einer Größe von mehr als 500 Quadratmetern zu einem größeren Teil nicht bebaubar sind und deshalb nicht mit dem vollen Bodenrichtwert bewertet werden können. Diese Umrechnungskoeffizienten sind gestaffelt - je größer ein Grundstück ist, desto größer ist der nicht bebaubare Flächenanteil und desto größer ist auch der „Abschlag“ auf den vollen Bodenwert. Diese Staffelung endet aber bei einer Grenze von 2.000 Quadratmetern. Das führt bei sehr großen Grundstücken, für die keine sogenannten Teilflächen ausgewiesen werden können, tendenziell zu einer Überbewertung."
      - Wenn ich Sie richtig verstehe, bezieht sich das aber auf das Bundesmodell? Und für Niedersachsen sind ganz sicher solche Umrechnungskoeffizienten nicht vorgesehen?

  • @RalfPKade
    @RalfPKade Місяць тому

    Wo finde ich im Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge den Abschlag für den Denkmalschutz? Im Bescheid steht nichts bzgl. Denkmal.
    Das zweite worüber ich schon bei der Abgabe gestolpert bin, sind die Bodenrichtwerte. Wir wohnen in einem Dorf mit 800 Einwohnern und haben unser Haus und Grundstück neben einem Gebäudekomplex des Landes Niedersachsen. Ich habe mal die Bodenrichtwerte (BRW) unseres Flurstücks mit dem Flurstück des Landes Niedersachsen verglichen und festgestellt, dass unser Flurstück einen 55 % höheren BRW hat als das Land Niedersachsen hat. Hinter dem Flurstück mit dem Gebäudekomplex des Landes Niedersachsen, grenzt dann wieder eine Ansammlung privater Grundstücke und Häuser. Diese haben dann gleich mal einen 100% höheren BRW als das Land Niedersachsen. Für mich steckt da reine Willkür dahinter! Das Land Niedersachsen hat seine BRW, die mitten an Wohngebiete angrenzen gleich mal um bis zu 50% reduziert. Das stinkt doch gegen den Himmel!

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Місяць тому

      Ob die 25% Abschlag bei der Steuermesszahl auf für das Baudenkmal vorgenommen worden ist kannst du anhand des Bescheides über den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025 kontrollieren. Dort müsste bei der Steuermessszahl für die Wohnflächen 52,5% stehen. Wenn da 70% steht hat das Finanzamt das wohl nicht bei dir berücksichtigt. Das gilt übrigens beim Baudenkmal für alle Gebäudeflächen, also auch für Nutzflächen. Übrigens ein Fehler der immer wieder bei der Abgabe gemacht wird, bei Wohngebäuden die reinen Wohnzwecken dienen müssen die Zubehörräume wie Keller und Dachboden nicht als Nutzflächen angegeben werden. Sollte bei dir keine 52,5 % stehen solltest du Einspruch gegen die Bescheide einlegen.

  • @ChristianJahns
    @ChristianJahns 3 місяці тому

    Wo finde ich denn den aktuellen Betrag? Danke für das Video. Hatte überlegt, einen Einspruch einzulegen um mir die Tür offen zu halten wenn es eine Änderung gibt. In dem Video kommt aber heraus das es auch so geändert werden kann gf. Zum Folgejahr.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  3 місяці тому +1

      Aktuell sieht es so aus, dass der Bundesfinanzhof (BFH) vermutlich im Sommer 2024 eine Entscheidung über das Grundsteuer-Bundesmodell fällen wird. Gegen das Grundsteuer Modell Baden Württemberg (BW) laufen ebenfalls Klagen. Der Kritiker Gregor Kirchhof hält das Bundesmodell und das Modell aus BW für Verfassungswidrig. Das Grundsteuer-Modell Niedersachsen nicht. Auch der Steuerzahlerbund Niedersachsen strebt keine Klage an. Die von mir erwähnte Korrekturvorschrift wurde eingeführt um falsche Angaben, z.B. eine falsch ermittelte Wohnfläche, trotz Bestandskraft des Bescheides ab dem nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt zu ändern. Erstaunlich finde ich die Tatsache, dass das Finanzgericht Rheinland Pfalz in seiner Urteilsbegründung zur Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells u.a. die Ermittlung der Bodenrichtwerte für lückenhaft hält. Dafür wurde ein Gutachten mit Werten aus Niedersachsen herangezogen. Wenn also der BFH im Sommer 24 tatsächlich das Grundsteuer Bundesmodell auch aus diesen Gründen für verfassungswidrig hält, finde ich es erstaunlich wenn das Modell aus Niedersachsen dann noch verfassungskonform sein sollte, weil die Bodenrichtwerte auch in Niedersachsen, zwar nur indirekt, in die Berechnung einfließen. Zu diesem Thema habe ich im Dez. 2023 ein Video Grundsteuer update veröffentlicht.

  • @highlander5521
    @highlander5521 Рік тому

    Wenn das Teil als verfassungswidrig eingestuft wird, dann müsste doch unabhängig vom Einspruch alle Bescheide überarbeitet werden!? Wir haben unseren gestern 19.04 erhalten, Austellungsdatum war der 31.03..soviel zur Monatsfrist.

  • @svensteffens2453
    @svensteffens2453 Рік тому

    Wann ist mit einer Antwort des Finanzamt zu rechnen bei einem schriftlich abgegebenen Grundsteuer-Erfassungsformular?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      Dafür gibt es keine festen Bearbeitungszeiten. Das hängt mit der Auslastung der Finanzämter zusammen. Ich hab meine Grundsteuer Erklärung am 3. Juli 2022 elektronisch eingereicht und die Bescheide Anfang Dezember 2022 bekommen.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Рік тому

      @helgafleischer9831 Verfassungswidrigkeit bedeutet nicht automatisch Nichtigkeit. Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Übergangszeit für eine Neuregelung der Grundsteuer bis 31.12.2019 eingeräumt. Nach Verkündung der Neuregelung wurde eine weitere 5 jährige Frist bis spätestens 31.12.2024 gewährt, wo er die rechtswidrigen Regeln weiter anwenden durfte (siehe Nummer 2. des Urteils). Unter Rn. 164 hat das Gericht weiter ausgeführt: „Die Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die genannten Normen zur Einheitsbewertung führt nicht zu ihrer Nichtigkeit, sondern lediglich zur Feststellung ihrer Unvereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz.“ link zum Urteil: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2018/04/ls20180410_1bvl001114.pdf?__blob=publicationFile&v=1

  • @Chris-vy4fy
    @Chris-vy4fy Рік тому

    Ich habe auch Einspruch eingelegt. Argumente: keine Nachvollziehbarkeit des Zahlenwerkes und daher Begründungsmangel, keine Erkennbaren Grenzen für späteren kommunalen Hebesatz und daher Willkürmöglichkeit. Schließlich fehlende Nachvollziehbarkeit des Bodenrichtwertes der in den Lagefaktor eingeflossen ist und evtl. gegen Art. 3 GG verstößt. Mal sehen, was dabei herauskommt.

  • @hotterudolfo
    @hotterudolfo 11 місяців тому

    Ich wohne in Niedersachsen. Bisher war meine Messbetrag 14,49 € x 390% Hebesatz = 56,51 € / nach dem neuen Verfahren ist der Messbetrag auf 117,32 € angestiegen x 390% Hebesatz = 457,55 € ! einen Frechheit sondergleichen und da werde ich auch Einspruch einlegen. Warum wird in Niedersachsen eigentlich das Alter des Gebäudes nicht berücksichtigt, wie in andern Bundesländern? Mein Haus ist von 1924! Und eigentlich sollte es sich doch nur im "kleinen Rahmen" ändern! Was ich aber hier lese und auch bei mir zutrift ist der sogenannte "kleine Rahmen" doch ein Vielfaches vom alten Messwert. Schuld kann doch nur sein, dass das Alter eines Hauses nicht berücksichtigt wird, wie in einigen anderen Bundesländern!