Servus, ich habe in den vergangenen Monaten in unserer mittelständischen Kanzlei ca. 450 Mandate zur Grundsteuerreform betreut, bin also ganz gut im Thema. Leider ist der Beitrag an einigen Stellen etwas ungenau, beispielsweise ist es in vielen Fällen durchaus möglich, Änderungen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist zu bewirken (mal ganz abgesehen davon, dass die FA kulanterweise i.d.R. auch nach Ablauf der Einspruchsfrist Korrekturwünsche annehmen): Dies kann z.B. im Rahmen einer Wertfortschreibung erfolgen, sofern der Wertunterschied mind. 15.000 Euro beträgt. Der andere Punkt ist die Sache mit dem Vergleich der GrSt-Messbeträge: Warum sollte man den auf Basis des neuen Grundsteuerwertes errechneten Grundsteuermessbetrag mit dem alten GrSt-Messbetrag vergleichen? Das alte GrSt-Gesetz ist verfassungswidrig - jetzt geht es um die Frage, ob auch das neue Gesetz verfassungswidrig sein könnte. Diese Frage steht völlig unabhängig davon im Raum, ob sich für den Einzelnen eine Mehr- oder Minderbelastung ergibt (bei bis jetzt nicht feststehenden Hebesätzen - das muss man immer ergänzen). Auch bei einer voraussichtlichen Minderbelastung kann es natürlich sein, dass die neuen Bewertungsregeln den Wert des individuellen Grundstücks überhaupt nicht richtig wiedergeben und der Grundsteuerwert TROTZ gesunkenem Messbetrag zu hoch sein kann. Vor diesem Hintergrund halte ich den Vergleich GrSt-Messbetrag alt mit GrSt-Messbetrag neu für eine Entscheidungsfindung hinsichtlich eines möglichen Einspruchs für völlig ungeeignet. I.Ü. schließe ich mich Ihrer Meinung an, nicht pauschal gegen alle Bescheide Einspruch wegen einer möglichen Verfassungswidrigkeit einzulegen. Die meisten Mandanten sind ganz schnell dabei, wenn sie hören, man legt Einspruch ein (schon erstaunlich - wenn es ums eigene Geld geht, machen viele dann doch auf einmal den Mund auf, die sich andererseits monatelang vom Staat auf der Nase haben herumtanzen lassen). Wenn man ihnen dann aber erklärt, dass der nächste Schritt denn die Klage wäre, wird man wieder ungläubig angeschaut. Abgesehen davon haben wir allerdings auch bis heute noch keine einzige "Zurückweisung" eines Einspruchs erhalten - die Einspruchsverfahren werden momentan wohl alle offen gelassen, auch wenn noch keine Verfahren anhängig sind. Ein einziges FA hat bisher den Bescheid unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt (164 AO). Die FA scheinen also auch unterschiedlich zu reagieren, es gibt kein einheitliches Vorgehen. Liebe Grüße!
Wenn sich der Grundsteuermessbetrag plötzlich verzehnfacht, weil das Grundstück willkürlicher weise in einer Bodenrichtwertzone einbezogen wurde, bei dem die Art und das Maß der Nutzung völlig unterschiedlich sind, wie verhält es sich da? Bzw. ums mal auf dem Punkt zu bringen. Natürlich ist es verfassungswidrig zur Berechnung der Grundsteuer einzig und allein einen Richtwert, welcher einen Mittelwert darstellt, zu nutzen. Man muss gleiches gleich behandeln und ungleiches ungleich. Durch den Richtwert werden aber alle in der Bodenrichtwertzone nach diesem Durchschnitt gleichbehandelt. Also haben bessere Grundstücke einen Vorteil und schlechtere einen Nachteil, wenn es um die Steuerberechnung geht. Also geht es zugunsten der besseren und zu ungunsten der schlechteren Grundstücke. Das Thema der Bestimmtheit wäre dann das nächste Thema, was zur Verfassungswidrigkeit gehört. Man muss jetzt schon in den Widerspruch gehen, obwohl noch gar nicht feststeht, wie hoch die Steuer tatsächlich ist... Wo gibt es denn sowas?! Das muss doch ab dem Zeitpunkt der Feststellung ganz klar ersichtlich sein... Ich würde mal sagen, dass das Bundesmodell verfassungswidriger ist als das alte... Dass aber so viel Zeit für so eine Feststellung ins Land geht, zeigt, dass es hier nicht um Recht, sondern um politisches taktieren geht. Wäre Jura eine tatsächliche Wissenschaft, dann würde man anhand von Gleichungen direkt und ohne Umscheife direkt das Ergebnis ausrechnen können.... Der Architekt muss auch vorher berechnen, ob sein Entwurf trägt etc. der kann sich auch keine 5 Jahre dafür "Zeit" nehmen und dann rummschwurbeln. Bodenrichtwertzonen - bilde einen Durchschnitt und behandel dann alle gleich - Art. 3 GG ;-D Neee, nur gleiches darf gleich behandelt werden und ungleiches muss eben ungleich behandelt werden. Nichts mit Durchschnitt! Ich kann jemanden mit 1,20 m Körpergröße nicht in eine Achterbahn stecken, bei der man 1,40 m groß sein muss, nur weil der mit 1,20 m Körpergröße mit einem 1,60 m Großen in der Reihe steht.... Ja, im Durchschnitt sind beide 1,40 m aber eben nicht beide einzeln! Das versteht JEDER 5 jährige - aber Olaf Scholz nicht!
@@Lew4RGut geantwortet. Bei uns wurde auch der Bodenrichtwert für meinen Standort auf 1.100 €/m2 festgelegt und unser Haus 120 Jahre alt Ist. Da habe ich das Gefühl, dass ich hier einfach mitschwimme.
@@irinamelers4256 Hallo, schön dich hier kennenzulernen, Irena. Ich glaube, dass du Gutes tust. Lass uns bitte privat reden. Ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen.
Kurz und knapp die wichtigsten Infos, vielen Dank. Bei uns erhöht sich die Grundsteuerzahlung von ca. 160€ auf 383€. Das ist unverhältnismäßig. Lastenausgleich durch die Hintertür.
Wir kommen uns irgendwie ver......t vor. Hat denn jetzt mein Grundstück den doppelten Wert? ( Scherz ). Mal davon abgesehen, daß die ganze Schoße sowieso jedes Jahr teurer wird.
Danke für das Video. Super erklärt. 👍 Habe meinen Bescheid und der Grundsteuermessbetrag ist unverändert. Jetzt warte ich ab wie der Hebesatz meiner Gemeinde aussehen wird. Also bislang ist alles im grünen Bereich. 😊
Ich lege immer Einspruch ein. Egal bei was... erst beim Bafögbescheid, später bei der Steuerfestsetzung und bei der Ablehnung zur Zuzahlung durch die Krankenkasse. Wenn die Krankenkasse um Rücknahme bittet, schreibe ich gleich doppelt so viele Briefe.
@@Bakaroo-lo7rg Was sollen alle Steuerzahler "blechen"? Den Einspruch? Schwachsinn! Des Weiteren, was für ein Rechtsverständnis legen Sie hiermit an den Tag, anderen ihre Rechte abzusprechen? Geben Sie sich ruhig dem Duckmäusertum hin, so wie die Figur in Heinrich Manns Roman "Der Untertan". Typisch für die teutonische Kultur, man frönt der Unterwürfigkeit bis irgendeine totalitäre Ideologie die Bevölkerung in einen Abgrund führt.
Super, dass Sie sich dem leidigen Thema der Grunddteuer annehmen. Scheint es mir doch hier sehr unterschiedliche Vorgehensweisen und Ergebnisse zu geben. So wurde bei einem Grundstück auf der Verlinkung zur Erklärung ein, um die Hälfte höherer Bodenwert angegeben, als er auf der offiziellen Seite von BORIS tatsächlich ist. Wer sich hier nicht umfassend informiert und einfach die angegebenen Werte übernimmt, hat dann plötzlich einen viel höheren Wert, auf den er Steuern zahlen muss... 🤔😕 Vielen Dank für Ihre Arbeit, weiter so!
Unser Messbetrag ist deutlich höher, multipliziert mit dem jetzigen Hebesatz, würde sich die Grundsteuer VERDREIFACHEN. Von 471 € bei einem Messbetrag von 104 € auf über 1200 €, jetziger Messbetrag 302 € ... Soll ich jetzt Einspruch einlegen? Mann ist das kompliziert. Wie wäre es den, die Grundsteuer abzuschaffen?
Seid ihr in Baden Württemberg? Bei uns ist der Betrag ca 5 mal höher. Bisher 200,- , mit dem alten Hebesatz dann ca 1200,-... und wir haben ein altes Haus mit gerade mal 100 qm Wohnfläche....das Grundstück ist halt mit 900 qm der Grund für die krasse Erhöhung
Die Grundsteuer abschaffen... Ja. wenn sie Kindergärten, Straßen, Straßenbeleuchtungen, öffentliche Gebäude, Schulen, etc. nicht mehr wollen, kein Problem. Die Grundsteuer ist für die meisten Kommunen eine der wichtigsten und teils DIE wichtigste Einnahmequelle überhaupt. Um wieviel hat sich denn der Wert des Hauses und des Grundstücks seit Bau erhöht? Manche Hausbesitzer, die ihr Haus vor Jahrzehnten auf billigem Bauland gebaut haben, sind heute Immobilienmillionäre.
@@sandrak.5586 BW ist da ja auch eine ziemliche Ausnahme. Die Begründung dafür lautet ja auch, das in BW das Bauland knapp und teuer ist. Wenn sich also jemand erlauben kann eine kleine Hütte auf ein großes Grundstück zu stellen, auf dem eigentlich mehrere Häuser stehen könnten,, dann soll er für diesen Luxus auch zahlen. Er könnte die Kosten ja deutlich reduzieren, wenn er einen Teil davon verkauft und einem Anderen damit die Chance auf neuen Wohnraum gibt. Eigentlich ein sehr sozialer Gedanke. Ob das aber wirklich gerecht ist...... naja.
3:29 „Die Hebesätze sind noch nicht klar, aber das ist ein gutes Zeichen.“ auf jeden Fall Einspruch einlegen, dass ist das einzige Mittel damit der Bescheid nicht Endgültig wird und man sich gegen die Hebesätze anschließend wehren kann!
Bei meinen Eltern wird die Grundsteuer ab 2025 um 110(!!!)% höher sein, als aktuell (wenn der Hebesatz nicht verändert wird). Das kann doch nicht sein!?!?!?!? Man muss sich doch irgendwie dagegen wehren können?
Das ist das Problem, was wir alle haben. Die neuen Hebesätze (und damit der endgültige Betrag der Grundsteuer) werden erst in 2024 festgelegt. Grundsätzlich sollen die Gemeinden die neuen Hebesätze aufkommensneutral gestalten. Betonung allerdings auf "sollen", in wie weit die das dann machen, wird dir ohne Glaskugel keiner sagen können. Gegen den Bescheid kannst du natürlich Widerspruch einlegen, das wird im Video ja ausführlich thematisiert. Alternativ gibt es noch die Möglichkeit, den Grundstückswert mit einem Gutachten nachzuweisen. Auch das kostet, und ob es Sinn macht, musst du dann selbst entscheiden.
"Das kann doch nicht sein?" - Kommt darauf an und ist teilweise so gewollt. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil eindeutig darauf hingewiesen nicht nur transparenter, sondern auch GERECHTER zu verteilen. Und je nach Bundesland fällt dieses "Gerechter" mal mehr, mal weniger nett für die Betroffenen aus. Je nach Berechnungsverfahren, spielt entweder die Größe des Grundstücks eine Rolle (das Haus oder die Häuser überhaupt keine) oder der Wert des Hauses plus der angenommene Bodenrichtwert (Preis pro qm) wird als Grundlage genommen. Deshalb kommt es häufiger vor, dass Hausbesitzer in manchen Bundesländern, bzw. dort in bestimmten Gebieten sogar über das 100 Fache ihrer bisherigen Grundsteuer zahlen müssen. Vor allem in Ballungszentren und "angesagten" Städten. Wenn der Preis pro qm am Wohnort Deiner Eltern also stark gestiegen ist (wenn sie das Haus schon Jahrzehnte haben, ist das sehr wahrscheinlich), steigt damit natürlich auch der Wert der Immobilie. Wird dann diese Wertsteigerung in die Berechnung mit einbezogen, erhöht sich damit natürlich auch die zu zahlende Grundsteuer. Da Du hier die Berechnungsverfahren der Bundesländer selbst angreifen musst, könnte man aktuell nur klagen. Ein "einfacher" Einspruch beim Finanzamt dagegen, wird und wurde von den Finanzämter einfach nicht angenommen...
@@skynetsworld ich wohne in BW und habe einen 6 x höheren Messbetrag . Wenn der Hebesatz bei 390 % bleibt zahle ich jährlich fast 1000 EUR, vorher 150 EUR....Wucher!!!!
Gute Klarstellung. Tatsächlich stört mich, dass die zukünftigen Hebesätze noch unbekannt sind.Tatsächlich werden die Hebesätze der Gemeinde ja wohl erst dann festgelegt, wenn die Summe der neuen Messbeträge der Gemeinde ermittelt ist und die Gemeinde die Einnahmenseite beurteilen kann. Je nach Modell (i.e. Bundesland) wird es da ggf. massive Anpassungen geben, ob hoch oder runter, da würde ich mich nicht festlegen! Unabhängig davon wird die Gemeinde geneigt sein, in Zeiten klammer Kassen die Einnahmen zu erhöhen. Trotzdem, wenn sich, wie bei mir, der Messbetrag gemäß meiner Berechnung auch im Bescheid tatsächlich um fast 40% reduziert, dann hat man da schon einen gewissen Puffer, dann kann man ggf. tatsächlich auf den Aufwand des Einspruchs verzichten. Im Netz wird halt Geld gemacht mit den Musterbriefen, das ist hier um Längen seriöser. Danke!
@@bernardmueller5676 Ich habe erst im Januar abgegeben und auch den Bescheid noch nicht, ich habe selbst gerechnet, das geht in Niedersachsen, da das System vergleichsweise einfach, ausgleichend und überschaubar ist. NRW hat sich hingegen für das Bundesmodell entschieden, das ist kaum durchschaubar und m.E. eine Katastrophe. Natürlich haben die Finanzämter einfach eine rieseige Welle bekommen, so dass das alles dauern wird. Der Bund der Steuerzahler hat entschieden in Niedersachsen KEINE Musterklage anzustrengen, weil sie dann befürchten, dass bei einem Klageerfolg das undurchschaubare Bundesmodell eingeführt würde.
@@JohnDoe-pe8gn In Niedersachen fährt man meinem Gefühl nach bei Einfamilienhäuser(EFH) dann günstiger, wenn das EFH nicht sehr alt ist, weil die älteren Einheitswerte wohl relativ zu tief angesetzt wurden. Ich weiß aber nicht, ob das wirklich so ist. Jedenfalls ist in Niedersachsen die Grundstücksgröße ist in der Stadt gar nicht so sehr entscheidend. Mein EFH ist Baujahr 1990 und ich werde vorauss. im Messbetrag um 39% fallen. Ist Ihr Haus auch "jüngeren" Datums?
@@JohnDoe-pe8gn Bei mir ähnliche Daten für mein EFH im neuen System, nur war der alte Bescheid bei mir dann offensichtlich etwas höher, so dass ich auf 39% Reduktion komme. Also irgendwer muss in Niedersachsen auch mehr bezahlen, sonst muss der Hebesatz nach oben gesetzt werden, damit Aufkommensneutralität gegeben sit. Mich würde mal ein Haus von 1950 interessieren ...
@@JohnDoe-pe8gn Die 0,5 €/m² Wfl. (§ 4 Abs. 1 NGrStG) und die 0,04 €/m² GrSt.-Fläche (§ 4 Abs. 2 NGrStG) sind gesetzlich vorgegeben, werden also überall in Niedersachsen so angesetzt. Potenziell teurer wird es in Niedersachsen (genau wie in Hessen) übrigens für Grundstücke in Schlechten Lagen, da der Lagefaktor mit besserer Lage zu wenig steigt. Der BRW müsste 10x mal höher sein damit sich der Lagefaktor und damit der GrSt-Wert eines ansonsten gleichen Grundstücks verdoppelt. Bei einem 10x BRW würde aber der tatsächliche Wert des Grundstückes um deutlich mehr als nur das doppelte steigen.
Wir haben 10% mehr, doch hat sich seit 1935 mit 4 Wohnungen 200 m² zu jetzt auf 3 Wohnungen mit 265 m² einiges geändert und fiel m. E. sehr moderat aus.
@herdifreund7715 Anscheinend können Sie oder wollen Sie nichts verstehen ... Ihre Kommentare sind einfach nur kontraproduktiv, Die Auswirkungen ständiger Steuererhöhungen in sämtlichen Lebensbereichen bringt viele Leute an ihre finanziellen Grenzen bishin zu Existenzängsten. Diese Art von Politik stiftet nicht nur sozialen Unfrieden, sondern gefährdet auch vermehrt Existenzen. Jeder ist für Bildung, gute Infrastruktur, aber bitte sozialverträglich!
Danke für die wichtigen Infos ! Ich habe Einspruch erhoben, da ich die Garagenfläche zu groß angegeben habe bzw. nicht um den möglichen Betrag reduziert hatte. Der Messbetrag ist auch ca 25 % höher als der alte Wert. Eine Rückmeldung zum Widerspruch habe ich noch nicht bekommen obwohl es schon 2 Monate her ist.
Warum schreiben Sie bei 05:10 " Ruhen des Verfahrens nur wenn Musterverfahren anhängig " ? Warum sagen Sie nicht, dass schon mehrere Musterverfahren anhängig sind ? Es gibt mehrere Musterverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsregelungen im Bundesmodell, die beim FG Berlin-Brandenburg anhängig sind. Der Bund der Steuerzahler Deutschland plant zusammen mit dem Verband Haus & Grund Musterverfahren gegen die Bewertung im Rahmen der Feststellungserklärungen zur Ermittlung des Grundsteuerwertes im Bundesmodell zu unterstützen. Haus & Grund Deutschland wird ein Musterverfahren gegen die Grundsteuer führen.
Die beantworten sich die Frage doch selbst: "PLANT"!!!!!! . Es gibt noch kein Musterverfahren. Das muss erst noch eröffnet werden. Nur weil Musterklagen eingereicht wurden, heisst das nicht, dass sie schon laufen. Es können Monate ins Land gehen, bis das VVG diese Klagen entweder zulässt (und dann das Verfahren eröffnet) oder sie nicht zulässt. Dann werden sie schlicht abgelehnt und nix passiert.
Ich wohne auf dem Land im Aussenbereich . Ein grosses altes Wohnhaus mit 1,2 Hektar Grünland. Der Steuermessbetrag ist auf das 5 fache erhöht laut Messung meines Steuerberaters vorab. Ich müsste demnach ab 2025 ca 2400 Euro Grundsteuer zahlen ..unfassbar und für mich persönlich zu all den anderen Erhöhungen nahezu das Aus....
@@r.g.b.1818 Aber wenn ich nicht Einspruch erhebe, wird das doch gültig und ich kann mich hinterher nicht mehr wehren oder habe ich das falsch verstanden. Wurde woanders nämlich so erklärt. Danke für die Antwort. LG
??? Die Finanzämter können sehr schnell arbeiten da wir ... Achtung Neuland.... Computer haben und die Daten jetzt ja tatsächlich digitalisiert vorliegen (Elster). Die Berechnungsalgorithmen liegen für jedes Bundesland vor, und die Bescheide sind nichts anderes als das Ergebnis dieser vorliegenden Daten und wird maschinell (Computer) erstellt. Der Mensch, bzw. Finanzbeamte muss nur in den Fällen eingreifen, wenn es zu "Ungereimtheiten" oder Fragen kommt. Und ob die angewandten Flurdaten stimmen sollten SIE ja wissen, denn SIE haben die Flurnummer ja sicher mit ihrem Grundbuchauszug verglichen? Wenn nicht, genau das machen, was hier geraten wurde: Die Bescheide prüfen und ggf. Einspruch einlegen und verbessern lassen.
In Berlin soll es ein Verfahren geben, entgegen der Aussage von Frau Rohring. Und bereits in Baden-Württemberg gibt es Musterklagen. Ob es stimmt weiß ich nicht, aber ein Musterschreiben Widerspruch erwähnt dieses Verfahren in Berlin als Begründung Bewertung mit Bodenrichtwerten ist nicht verfassungskonform, da Gleichheitsgrundsatz mißachtet. AZ ist mir dazu nicht bekannt, aber Haus und Grund….oder so. Es ist fraglich, ob die Grundsteuerreform verfassungswidrig ist, allein weil 5 Bundesländer einen eigenen Weg der Berechnung gehen.
Bin als Steuerberater auf Ihrer Seite. Haus und Grund und der Bund der Steuerzahler versuchen, mit ihren Aktionen einfach nur Mitglieder zu bekommen. Vielen Dank für Ihre Darstellung!
die alten Bodenrichtwerte sind doch Geschichte, werden durch die hohen Zinsen nicht mehr am Markt erzielt..kann man aufgrund desse Einspruch gegen den Wertbescheid einlegen..
@@herdifreund7715 bei uns sind die Bodenrichtwerte so hoch angesetzt, dass wenn man das Grundstück mit diesem Richtwert verkaufen wollen würde, nie einen Käufer finden würden. Es ist alles Betrug um uns abzukassieren.
Bei mir sind die Angaben in Bescheiden richtig jedoch ist der Grundsteuermessbetrag höher weil die Bodenrichtwerte gestiegen sind. In Baden-Württemberg ist nur die Grundstücksgröße entscheidend. Bleibt der Hebesatz gleich zahle ich mehr als das doppelte an Grundsteuer. Soll ich Einspruch erheben? Ändert das irgendwas?
Zur Verfassungsmäßigkeit im Bezug auf Grundsteuer BW kann ich nichts sagen. Allerdings gibt es von der Landesregierung ein politisches Versprechen zur "Aufkommensneutralität". Gemeinden sollen nachher also nicht mehr durch die Grundsteuer verdienen wie vorher. Allerdings ist das ganze nicht rechtlich bindend. Du könntest Mal bei deinem Gemeinderat nachfragen, ob dazu eventuell schon was geplant ist (ob es umgesetzt wird oder nicht). Ansonsten gilt denke ich für den Einspruch genau das, was sie im Video sagt
@@matkaf496 Gefühlsmäßig ist ihre Aussage natürlich nachzuvollziehen, faktisch muss das durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts erst mal festgestellt werden. Bis dahin kann und werden die die Finanzämter an die Landesvorgaben zur Berechnung halten. Ob sich ein Einspruch in solchen Fällen lohnt, würde ich mal bezweifeln, aber dazu gibt es von vielen verschiedenen Juristen verschiedene Ansichten. In der Regel werden die Finanzämter den Einspruch in so einem Fall wohl ablehnen, so dass nur noch die Klage bleibt.. Möglich wäre, dass die Landesregierung aufgrund der, gerade in BW massiven Proteste einlenkt, und ihre Berechnung auch nach dem Bundesmodell ausrichtet. DAs würde dann ohnehin ALLE Hausbesitzer in BW betreffen. Egal ob mit oder ohne Einspruch.
Habe meinen Bescheid gerade bekommen. Bin völlig ratlos. Neuer Steuermessbetrag ist von alter Bescheid 6,80 Euro auf 123,50 hoch. Baden Württemberg. Was empfehlen Sie. Das kann doch nicht sein oder???
Mich würde mal Interessieren, wie weit es in Bremen und Rest Deutschland, es Rechtens ist, den Grundwert über eine Fiktive Miete bei Eigentumswohnungen zu ermitteln Dieser errechnete Wert liegt weit oberhalb des Kaufpreises, der vor 17 Jahren für die 2 Wohnungen gezahlt wurden, aufgrund der höheren Fiktiven Miete ist die kleine 2 Zimmer Wohnung mit ca 55qm auch "mehr Wert" als die 65qm 2.5 Zimmer Wohnung, was in meinen Verständnis nicht sein kann.
Warum muss man Grundsteuer zahlen wenn das Grundstück mir gehört und Eigentum ist? Bin kein Mieter bei dem Staat. Ich habe Steuer gezahlt als das Grundstück gekauft wurde. Was ist wenn jahre lang kein Steuer bezahlt wird? Kommen das Grundstück mit dem Haus weg nur weil die Menschen mit Waffen dabei haben?
Gutes Video! Bei uns hat sich der Messbetrag um 17% erhöht, was im Jahr 100€ ausmacht, wenn der Hebesatz gleich bleibt. Das scheint mir jedenfalls als Teurungsrate nicht unrealistisch. Vielleicht wird der Hebesatz ja sogar gesenkt. Wäre schön andere Erfahrungen zu hören, wie sich der Messbetrag verändert hat. Wir leben in einer Kleinstadt.
Sehr geehrte Frau Rohring, danke für die Informationen. Mein Grundsteuer messbetrag ist neu Doppelt so hoch wie bisher. Da Leipzig mit einem Hebesatz von 650 schon über dem Durchschnitt von Sachsen lag befürchte ich, dass daraus keine Senkung resultiert. Ist es sinnvoll Widerspruch einzulegen wegen Verfassungswidrigkeit des Bodenrichtwertes? Die Berechnungen die auf dieser Basis erfolgten habe ich alle geprüft und fehlerfrei vorgefunden.
Sehr informatives Video! Vielen Dank dafür! Könnte es denn sein, dass die Gemeinde den Hebesatz von 400% auf 800% oder dergleichen anheben kann? In diesem Fall wäre ein Einspruch, bzw. ein Antrag auf Zurückstellung, auf den ersten Blick der vernünftigste Weg, da man sich so noch alle Türen offen halten kann. Oder kann man gegen die letztendlichen Hebesätze, die dann im endgültigen Grundsteuerbescheid der Gemeinde genannt werden separat anfechten - also selbst wenn man nicht gegen den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid Einspruch eingelegt hat?
Könnte natürlich sein,..... wenn sich die Kommunalverwaltung politisch abschaffen will. Fakt ist, dass die Kommunen den Hebesatz jetzt schon angehoben haben oder anheben werden. I.d.R. bewegen sich diese Anhebungen aber in einem vernünftigen, bzw. nachvollziehbaren Rahmen (bei uns 45 Euro mehr pro Jahr.) Ein Einspruch DAGEGEN hat keine Aussicht auf Erfolgt, denn die Hebesetze werden von den Gemeinden selbst in entsprechenden Ratssitzungen beschlossen.
Hallo. Mein haus von 2016 wurde alt mit 7800€ bewertet und einem Messbetrag von 54€ bei 420er Hebesatz machen das 230€. Neu ist der Wert 380000€ und der Messbetrag 118€, das würden beim alten Hebesatz dann gut 500€ ergeben. bezahlbar aber eben fast doppelt soviel Steuer wie jetzt. Das finde ich frech. Die Daten im Bescheid sind erstmal richtig übernommen und der Wert des Hauses ist zwar meiner Meihnung zu hoch, aber die Berechnungsgrundlage dafür stimmt zumindest. Ich hoffe darauf das der Hebesatz angepasst wird. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, das alle Bescheide vorläufig sind bis die Hebesätze festestehen, nur dann kann ich entscheiden ob alles richtig ist. Am Ende zählt die Steuerlast ich ich tragen soll. Ich hoffe das die Klagen dazu dann 2025 Licht ins dunkel bringen und ich zumindest gegen den Bescheid der Gemeinde Einspruch einlegen kann, wenn der Hebesatz so hoch bleiben sollte.
Gegen den Bescheid der Gemeinde kann man keinen Einspruch mehr einlegen. Ich habe mich vorsorglich erkundigt da mein neuer Wert 1180% des alten Wertes beträgt. Mir ging es darum, ob ich für den ausserhalb des Baufensters liegenden Teil des Grundstücks einen anderen Berechnungssatz bekommen kann. Und nein, ich habe nicht versehentlich zwei Mal auf die 1 gedrückt.
@@minniemouse1846 Natürlich kann man gegen den Grundsteuerbescheid einen Rechtsbehelf einlegen. Z.B. wenn der Grundsteuermessbetrag anders festgestellt wurde oder wenn der Hebesatz nicht dem entspricht, den die Gemeinde festgesetzt hat. Man kann gegen den Grundsteuerbescheid nur nicht einwenden, dass der festgestellte Grundsteuerwert oder der festgestellte Messbetrag falsch ist.
Da wir unser Grundstück nur mittels Notwegerecht erreichen können, und nicht mal eine Baugenehmigung zum Carport einreichen können, ist aus meiner Sicht auch der angegebene Bodenrichtwert falsch. Würde das für einen Einspruch ausreichen?
Es gibt keinen Anlass den Politikern zu vertrauen. Im Gegenteil, natürlich sind schon klagen anhängig. Bei uns ist das so das ganz einfach von einer Landwirtschaftlichen Nutzfläche zu Bauland wird. Also von 52 Euro jährlich auf 453 Euro. Das nennt man glaube ich Wucher. Es lohnt sich also immer dagegen Wiederspruch und Klage zu führen.
Guten Tag, ich habe jetzt auch meine Bescheide zur Grundsteuer 2022 (Mecklenburg-Vorpommern) erhalten und suche Hilfe oder eine Vorlage, um einen Widerspruch einzulegen. Ich habe Probleme mit diesen "Begrifflichkeiten" und dem genannten Bodenrichtwert und Mietspiegel usw. Kann man anwaltlichen Beistand über den Rechtschutz zur Hilfe erhalten? Recht herzlichen Dank für Ihre tolle Dokumentation.
benennt es doch beim Wort: wenn euer Grundstück groß ist, werdet ihr mehr zahlen müssen, wenn ihr hingegen einen geringen Grundstücksanteil in der Großstadt habt, dann könnte es billiger für euch werden also mein letzter Stand war, dass Haus & Grund B-W und der Bund der Steuerzahler B-W gegen die Bescheide in B-W klagen und man sich dort problemlos dranhängen kann, wodurch das Verfahren ruht bis es entschieden ist
Solang die Klage nicht angenommen oder abgelehnt wurde, passíert da mal gar nichts. WENN sie angenommen wurd und das Verfahren eröffnet wurde, DANN beginnt die aufschiebende Wirkung.
@@herdifreund7715 Junge es gibt bereits Aktenzeichen unter denen 2 Klagen geführt werden also erstmal erkundigen bevor man dumm daher redet, nur damit man einen Kommentar abgelassen hat
Dann gerne bei meinem Finanzamt vorbeischauen und denen Dein Rechtsverstännis erklären, denn DIE haben mit der Begründung, dass noch keine Klage angenommen und kein Verfahren eröffnet wurde, meinen diesbezüglichen Einspruch abgelehnt. Ein Aktenzeichen bedeutet nämlich NICHT, dass ein Verfahren tatsächlich angenommen, geschweige denn eröffnet wurde, sondern erst mal nur, dass eine Klage eingegangen ist. Oder anders: Die Klage wird bei der Posteingangsstelle nach dem Geschäftsverteilungsplan der zuständigen Kammer des Gerichts zugewiesen und erhält ein Aktenzeichen. Also erst lesen, dann verstehen und dann Leute dumm anmachen :-)
Durch die neue Heizungsverordnung sind doch eigentlich alle Häuser mit Gas- oder Ölheizung wesentlich weniger wert. Müßten diese Häuser nicht aktuell neu bewertet werden?
@@Boomer-57 Genau das ist das Problem: Beispiel: Haus, über 50 Jahre alt, sparsame Gasheizung, bislang alles ok; nun durch das Verbot von Gasheizung betroffen, Umbaukosten auf Wärmepumpen 50.000 € aufwärts, mit Wärmedämmung des Hauses nochmal einige 10.000 € mehr. Das haus ist also über Nacht 70-80.000 € weniger Wert!
@@annonymmost7899 Bei dem Alter Ihres Gebäude dürfte der Gebäudewert schon an der unteren Grenze zum Mindestwert liegen - also die altersbedingten Wertverluste berücksichtigen. Eine Bewertung unterhalb des Mindestwert es ist beim Bundesmodell nicht vorgesehen. Soweit ich das verstanden habe, kann eine funktionsfähige Gasheizung im Übrigen weiter betrieben und auch repariert werden. Selbst der Austausch soll möglich sein, wenn die Heizung auch mit Biogas und/oder Wasserstoff betrieben werden kann.
@@Boomer-57 Im Moment gibt es eine Strom- und Gaspreisbremse, die aber irgendwann ausläuft; danach könnte es durchaus sein, das der Betrieb einer Gasheizung wesentlich mehr kostet, als eine Wärmepumpe, auch soll eine CO2 Abgabe ja noch kommen; und ob wir jemals soviel Biogas oder Waserstoff haben, das es für ganz Deutschland reicht bezweifle ich.
Ich glaube das das nicht so clever war. Habe ich auch drüber nachgedacht, aber bevor die mir ne Strafe aufbrummen oder schätzen . Nöö bis 2025 seh ich lieber zu das Land zu wechseln. Neue Heizung , Energie Pass und was da sonst noch so geplant wird .Die Umsetzung denke ich wird zwar nicht unbedingt klappen , aber den Verkaufswert deutlich senken.
@@matkaf496 Es gibt seid 1990 keine Ämter mehr ! Nur Privat - Firmen ! Hast Du einen Vertrag mit denen , Nein ! Es gibt auch keine Beamten ! Wer will Dich abkassieren ? Verbrecher ! Keiner hat Befugnisse ! Nix ist Korrekt Unterschrieben ! Nix Rechtens !
Frage: In die Berechnung geht der 'durchschnittliche Bodenrichtwert der Gemeinde' mit ein. WIE kann man feststellen, dass der Durchschnitt überhaupt legitim ist und nicht einfach nur 'zu tief' ist. Denn ein Faktor , der für die Endberechnung notwendig ist, ergibt sich aus dem eigenen BoRiWe und dem Durchschnitt. Und wenn der Durchschnitt 'zu tief' ist und der eigene BoRiWe höher liegt, dann ist auch der Faktor entsprechend hoch. Bsp. In unserer Gemeinde ist der Durchschnitt 800. Wenn ich aber bei BORIS reinsehe, dann haben vielleicht nur 5% einen 800er Wert. Alle andere. sind höher. Daher kann der Durchschnitt eigentlich KEINE 800 sein , sondern muss höher sein, wodurch sich für die meisten ein niedrigerer Faktor ergeben würde.
Die Gemeinden werden den Hebesatz massiv hoch schrauben. Warun wurden da keine Grenzen vorgegeben? Zudem habe gesehen , dass sogar einzelne Strassen im selben Ort unterschiedlichen Messbetrag haben. Das ist doch unfassbar.
Die Grenze ist der politische Exitus der amtierenden Führung einer Kommune. Was glauben Sie, wie lange sich ein Bürgermeister oder der Stadtrat in einer Kommune noch halten könnte, wenn er vollständig übertreiben würde? Und warum ist Logik für Sie unfassbar? Fakt ist nun mal, dass es in Städten und Gemeinden, Wohngegenden und Bereich gibt, die sehr beliebt und teuer und andere die dagegen eher günstig und unbeliebt sind, bzw. wird man in letzteren eher die normalverdienenden Bürger finden. Und da man, um dem Verfassungsurteil genüge zu tun, die Last hin zu den eher Reichen verschieben soll, muss ja irgendwo die Grenze gesetzt werden. Das haben Einteilungen von Gebieten nun mal so an sich. Kennen Sie sicher vom Kino: Billige Rasiersitze 1te Reihe, 2 bis 6 Normal, ab 7. dann Loge, .... Ist zwar für die doof, die dummerweise in die teurere Kategorie fallen, aber schlecht anders möglich.
Das Problem hierbei ist, wenn die Gemeinden die Hebesatz ändern kann man keinen Einspruch mehr Einlagen. Die Gebühren für eine Klage liegen bei 312,00 Euro .Mehr nicht.
@@n.a.8526 Da es noch keinen Streitwert gibt , wird bei Gericht vom Mindeststreitwert ausgegangen. Der liegt bei € 1500,00. Die Infos habe ich vom einer Anwalts und Steuerkanzlei in Frankfurt.
Durch Dich selbst - Anleitung ist doch in diesem Video. Alten Steuerbescheid mit neuem Steuerbescheid vergleichen Hebesätze, etc Wenn sie erheblich abweichen, dann Widerspruch selbst einlegen und Ruhestellung des Verfahren beantragen. Ist doch hier alles ganz gut erklärt.
Mein neuer Grundsteuermessbetrag ist 780% höher als der alte! Auch ich habe zunächst Einspruch eingelegt (vor ca. 3 Monaten), aber noch keine Rückmeldung dazu bekommen. Ich bin mal gespannt...
@@herdifreund7715 Absolut und ich kann mir nicht vorstellen wie eine Anpassung an den Hebesatz (derzeit 460%) das noch korrigieren kann. Für mich wird es signifikant teuerer werden - für ein 600 qm Grundstück mit einem Haus von 1962.
Guter Vortrag, aber i.W. alles schon gehört. Worüber ich bisher nichts hören oder lesen konnte sind die Belastungen in Abt. II des Grundbuch. Die können beachtlich sein und den Wert des Grundstücks beeinträchtigen. In den abzugebenden Erklärungen wurde m.W. überhaupt nicht danach gefragt. Darüber würde ich gerne erwas vernehmen. Danke.
Ich habe meinen Grundsteuerwertbescheid geprüft und keine rechnerischen Fehler festgestellt und daher innerhalb von 4 Wochen keinen Einspruch eingelegt. Es gibt jetzt aber Urteile von Finanzgerichten, die die Grundsteuerreform für verfassungswidrig halten. Und nun?
Die Anwältin Frau Lederer sagt, die Kosten seien 49.- Euro plus 320.-. Gerichtskosten insgesamt. Trifft das zu? Zudem sagt sie, wer nicht klagt, wird am Ende auch das Geld nicht zurück bekommen. Auch wenn es sich als verfassungswidrig heraus stellt? Bei mir hat sich im vor 3 Wochen erhaltenen Grundsteuerbescheid die Grundsteuer verdoppelt.
Danke für das Video. Bei mir hat sich die Grundsteuer verdoppelt (Berlin). Kriegt man zu viel bezahlte Grundsteuer erstattet, wenn die neue Grundsteuer verfassungswidrig ist?
Ja, wenn Sie gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt bzw. Klage erhoben haben und darüber bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht entschieden worden ist.
Hallo , vielen Dank für das Video. Ich habe meinen Grundsteuerbescheid vorige Woche erhalten. Daraus ergab sich , dass der Grundsteuermessbetrag niedriger als der alte war, obwohl ein Mietpreis herangezogen wurde , der absolut nicht realistisch ist( viel zu hoch) Ich überlege trotzdem, in den Widerspruch zu gehen. Macht es überhaupt Sinn ? 🤔
@@skynetsworld Dann zahle an Verbrecher freiwillig und höre auf zu jammern. Du bist einer derjenigen wieder am Ende,die sagen werden, ich musste ja ...., ich wusste von all dem nichts usw. Wann lernen Personifizierungen wie Sie eigentlich mal aus der Geschichte? Der Gehorsam und die Obrigkeitshörigkeit liegt dem Großteil von euch schon in den Genen oder?
Warum sollte eine Gemeinde die Hebesätze senken? Siehe kommunale Regeln zum Finanzausgleich in RLP. Gemeinden, die unter dem Landesdurchschnitt liegen, müssen mit Kürzungen von Landesmitteln rechnen, weil sie ihr Steuerpotential nicht ausnutzen. Da besteht absolut kein Spielraum zur Senkung des Hebesatzes, zumal der Vergleich mit alten Hebesatzdurchschnitten durchgeführt wird und nicht mit geplanten zukünftigen.
Hallo und vielen Dank für die verständlichen Erläuterungen. Von einem hessischen FA habe ich nur ein Schreiben erhalten. Mit den Angaben "Bodenrichtwert" und dem neuen "Messbetrag". Ich denke Bodenrichtwert bedeutet "Grundsteuerwert"? Letztlich liegt der Messbetrag schon jetzt ca. 63% über dem alten. Scheint mir viel. Wie begründe ich in dem Fall einen Einspruch?
Nein. Sie "läuft" nicht, sondern wurde eingereicht. Laufen im Sinne von, da passiert tatsächlich was, wird sie erst, wenn die Kalge entweder angenommen oder abgelehnt wurde (im letzten Fall passiert dann natürlich nichts). Erst wenn sie angenommen und das Vefahren eröffnet wurde, hat das eine Wirkung. Und zwar auf alle Bescheide. Unabhängig davon ob man eine Einspruch eingelegt hat oder nicht.
@@herdifreund7715 ob sie laufen oder stehen oder what ever war nicht meine Aussage-Intention. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß beim FG Baden-Württemberg Klagen „laufen“ (lt. SWR) bzw. „anhängig“ (lt. Bund Steuerzahler) sind, und damit die Möglichkeit bieten, in Verweis auf diese Einspruch gg. die akt. Bescheide zu erheben. Im Video hieß es m. W. es gäbe keine.
@@sigi9393 Ich versuche es nochmal. Solange die Klagen nur erhoben wurden, sie aber nicht angenommen oder abgelehnt wurden, kann man Einspruch erheben wie man will. Da die Verfahren noch nicht eröffnet sind, hat das keine Wirkung, bzw. keinerlei aufschiebende Wirkung auf irgendwas. Es nutzt auch nichts, auf diese Klagen zu verweisen. Denn solange sie nicht angenommen wurden, sind sie für das Finanzamt schlicht nicht existent.
@@herdifreund7715 der Versuch mich davon zu überzeugen, daß Sie Recht haben und auf der anderen Seite Haus & Grund, Bund der Steuerzahler, SWR .. Unrecht haben ist legitim jedoch aus naheliegenden Gründen nicht sehr erfolgversprechend.
@@herdifreund7715 Tut mir leid, aber ein Klageverfahren, in dem die Klage "angenommen" oder "abgelehnt" werden kann, ist nach der Finanzgerichtsordnung nicht vorgesehen. Von unzulässigen Klagen abgesehen, werden alle Klagen in der Sache entschieden, sofern sie nicht zurückgenommen werden.
@@wilmaausgeen5376 Wenn es nach mir ginge, würde das alles wegfallen. Dann Steuern für Unternehmen auf 10-15% und zusehen, wie plötzlich alle in Deutschland investieren.
Moin. Ich habe Einspruch eingereicht, weil es in unserer Strasse einen angrenzenden Wall gibt, der zu gleichen Teilen den einzelnen Hauseigentümer mitgehört. Doch für jeweils die gleiche Fläche des Walls wurden ganz verschiedene Bodenrichtwerte angesetzt. Bei einem Eigentümer 0,42, der nächste 2,40 und bei mir 320. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt. Ich habe diesen Einspruch schriftlich an das Finanzamt mit Einwurfbestätigung geschickt. Ich habe aber darauf keine Antwort bekommen. Bei Nachfragen beim Finanzamt sagte man mir , dass es auch erst mal keine Bestätigung für einen Einspruch geben würde. Ich bin mal gespannt, was da 2025 auf mich zukommt.
Also: Ich müsste gegen einen Bescheid klagen, welcher auf meinen persönlichen Angaben beruht. Klingt irgendwie unlogisch. Danke für Ihre Informationen. Liebe Grüße Udo
Zudem ist mir nicht klar, wie ich inhaltliche Fehler finden soll. Als wenn die Beurteilung nur davon abhängt, ob meine Angaben richtig übernommen worden sind… das FA müßte bei Fehlern Daten nacherheben. Aus meiner Sicht wird es bei den WEGen sehr interessant, weil man da recht schnell erkennen kann, wenn es in einer WEG frappierende Unterschiede gibt, die nicht auf individuellen Fehlern der Antragsteller beruhen, sondern auf tatsächlich anderen Ergebnissen, weil unterschiedliche Mitarbeitende des FA tätig waren…
Ist ein höherer Grundsteuermessbetrag per se schon ein Grund, Widerspruch einzulegen? Merkwürdig finde ich die Festsetzung der Bodenrichtwerte. Häuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite werden um 40€ niedriger bewertet als auf unserer Seite. Ist dieser Wert auch angreifbar?
Nein, die Bodenrichtwerte sind amtlich festgelegt. Allerdings kannst du den Wert des Grundstücks auch durch ein Gutachten feststellen lassen. Allerdings berechnen sich auch diese Werte im Grundsatz mit dem Bodenrichtwert.
@@lutzvormann "Allerdings kannst du den Wert des Grundstücks auch durch ein Gutachten feststellen lassen" Das stimmt nicht, die Möglichkeit gibt es nur bei der Bewertung für die Bewertung zu Erb- und Schenkungssteuerzwecke. "Allerdings berechnen sich auch diese Werte im Grundsatz mit dem Bodenrichtwert". Das stimmt nur so halb, ein guter Gutachter würde den Bodenrichtwert selber ermitteln und der könnte dann in beide Richtung abweichen.
@@eragonshurtugal4239 Sorry, aber z.B. OFD Karlsruhe sieht das etwas anders, kann aber Bundeslandabhängig sein. Mit dem Bodenrichtwert stimmt natürlich, aber vielfach rechnen die Gutachter auch mit diesen Werten.
@@lutzvormann Ja das stimmt, in Baden-Württemberg ist es tatsächlich möglich ein Gutachten als Gegenbeweis anzuführen allerdings auch nur gegen den Bodenrichtwert. Theoretisch wäre also der Fall denkbar das ein Grundstück weniger wert ist als der Grundsteuerwert BW "symuliert" (wenn man davon ausgeht das der Grundsteuer-Meßbetrag eines Grundstückes nach Bundesmodell und nach dem BW-Modell, hiervon wird ja zumindest bei der Berechnung des Gegenstandwertes nach StBVV ausgegagen, müsste man den Grundsteuerwert BW ca. vervierfachen). Wenn jetzt also z.B. bei einem 1.000 m² ein BRW von 500 €/m² angesetzt und somit ein GrSt-Wert von EUR 500.000 festgesetzt wird, sollte in der Theorie in etwa einen Grundsteuerwert nach Bundesmodell von MEUR 2 entsprechen. Bei einer Gutachterlichen Bewertung wäre es jetzt denkbar das zum Beispiel aufgrund einer geringen Bebauung der Wert des Grundstückes auf nur MEUR 1,5 geschätzt wird gleichzeitig aber der BRW von 500 €/m² bestätigt wird.
@@eragonshurtugal4239 Das würde mich echt mal interessieren, da ja gerade BW als Paradebeispiel für den "unbezahlbaren" Anstieg der Grundsteuer gilt. Wo kann man bitte nachlesen, dass der vom Land festgelegte Bodenrichtwert durch ein Eigengutachten ausser Kraft gesetzt werden kann? DAS wäre mir neu.
Finde ich gut das hier mal anständige Infos gegeben werden. Viele Schafe rennen einfach nur anderen Aufrufen hinterher, ganz plump Einspruch einlegen, egal gegen was, wird ja auf YT von TaxPro auch zu aufgefordert. Ob das so sinnvoll für die breite Masse ist, sei mal dahingestellt. Außer für das eigene Portmonee natürlich 😉😉
Man braucht sich ja mal nur die Kommentare unter den Video bei TaxPro anschauen, dann weiß man ja, welches dort Klientel angesprochen werden soll. Kaum einer wird dort verstehen, dass es ein "Ruhen des Verfahrens" eher nicht geben wird und man dann gezwungen wäre, selber zu klagen. Wenn der Bescheid wie erklärt ergangen ist, dann wird man sich wohl nur noch auf die Verfassungswidrigkeit stützen können. Ob das aber nun in jedem Fall Aussicht auf Erfolg hat ? Möglicherweise in Baden-Würtenberg, aber in den anderen Bundesländern mit anderen Berechnungsmodellen ? Fraglich....
Wenn eine neue Grundsteuerbewertung her musste, war dann die alte rechts- und verfassungswidrig? Hat man Anspruch auf Rückzahlung der unter Vorbehalt geleisteten Grundsteuern?
Ja, war sie, was das Verfassungsgericht so festgestellt hat, und weshalb eine Neubewertung gibt. Einen Anspruch auf Rückzahlung gibt es deshalb aber nicht, weil das Gericht (wie sehr oft in Steuerentscheidungen) dem Gesetzgeber eine Frist zur Korrektur eingeräumt hat.
Nein, Kann man überall wunderbar nachlesen. Zwar wurde die alte Grundsteuer vom Verfassungsgericht als nicht verfassungskonform eingestuft, allerdings nach AKTUELLER Rechtslage. Eine rückwirkende Wirkung hat das Urteil nicht. Es ist sogar so, dass die die Umsetzung des Urteils auf 2025 geschoben wurde, D.h. die alte Regelung hat bis dahin Bestand.
Soweit ich weiß wird die Steuer vom Finanzamt geschätzt wenn man selbst keine Steuererklärung abgibt. In der Regel fällt diese Schätzung dann eher zugunsten des Finanzamts aus.
Wenn die Grundsteuer nicht rechtmäßig ist, ist es egal, ob ich dagegen Einspruch erhoben habe, oder nicht. Ansonsten wäre das gegen das Gleichheitsgebot gem. Grundgesetz. Sollte die Rechtsprechung nur noch das Unrecht vertreten, bleibt nur Gewalt. Ich hoffe, das will niemand.
Nicht. Erst mal abwarten und sich nicht von Weltuntergangspredigern verrückt machen lassen. Schon jetzt wird die Verfassungsmäßigkeit von so einschneidenden Eingriffen in die Besitzrechte der Bürger angezweifelt und wird auf jeden Fall vor dem Verfassungsgericht landen, wenn sie eintreten würden. Und noch ist nichts beschlossen. Abgesehen davon, bestehen ja jetzt schon Gesetze, welche die Dämm- und Heizpflicht in Häusern betrifft. Heizung nicht älter als 30 Jahre, Die Heizung MUSS vorgegebene Emissionswerte einhalten, gesetzlich vorgeschriebene Dach- bzw. Dachboden-Dämmung, Dämmpflicht bei mehr als 10 Prozent Fassadenerneuerung, etc.
Bei Corona und jetzt Grundsteuer sie sind so Knaller ⚘
Vielen Dank für alles.
LG
Ja, halten Sie uns bitte auf dem Laufenden! Herzlichen Dank!
Hallo Claudia wie geht es dir. Schön dich kennenzulernen. Ich bin Thomas aus Virginia USA 😊
Ja bitte gern weitere Videos zu dem Thema! 👍🏻
Danke, Danke, Danke für das Video endlich mal jemand mit Verstand der etwas zum Thema Grundsteuer sagt.
Servus, ich habe in den vergangenen Monaten in unserer mittelständischen Kanzlei ca. 450 Mandate zur Grundsteuerreform betreut, bin also ganz gut im Thema. Leider ist der Beitrag an einigen Stellen etwas ungenau, beispielsweise ist es in vielen Fällen durchaus möglich, Änderungen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist zu bewirken (mal ganz abgesehen davon, dass die FA kulanterweise i.d.R. auch nach Ablauf der Einspruchsfrist Korrekturwünsche annehmen): Dies kann z.B. im Rahmen einer Wertfortschreibung erfolgen, sofern der Wertunterschied mind. 15.000 Euro beträgt. Der andere Punkt ist die Sache mit dem Vergleich der GrSt-Messbeträge: Warum sollte man den auf Basis des neuen Grundsteuerwertes errechneten Grundsteuermessbetrag mit dem alten GrSt-Messbetrag vergleichen? Das alte GrSt-Gesetz ist verfassungswidrig - jetzt geht es um die Frage, ob auch das neue Gesetz verfassungswidrig sein könnte. Diese Frage steht völlig unabhängig davon im Raum, ob sich für den Einzelnen eine Mehr- oder Minderbelastung ergibt (bei bis jetzt nicht feststehenden Hebesätzen - das muss man immer ergänzen). Auch bei einer voraussichtlichen Minderbelastung kann es natürlich sein, dass die neuen Bewertungsregeln den Wert des individuellen Grundstücks überhaupt nicht richtig wiedergeben und der Grundsteuerwert TROTZ gesunkenem Messbetrag zu hoch sein kann. Vor diesem Hintergrund halte ich den Vergleich GrSt-Messbetrag alt mit GrSt-Messbetrag neu für eine Entscheidungsfindung hinsichtlich eines möglichen Einspruchs für völlig ungeeignet.
I.Ü. schließe ich mich Ihrer Meinung an, nicht pauschal gegen alle Bescheide Einspruch wegen einer möglichen Verfassungswidrigkeit einzulegen. Die meisten Mandanten sind ganz schnell dabei, wenn sie hören, man legt Einspruch ein (schon erstaunlich - wenn es ums eigene Geld geht, machen viele dann doch auf einmal den Mund auf, die sich andererseits monatelang vom Staat auf der Nase haben herumtanzen lassen). Wenn man ihnen dann aber erklärt, dass der nächste Schritt denn die Klage wäre, wird man wieder ungläubig angeschaut. Abgesehen davon haben wir allerdings auch bis heute noch keine einzige "Zurückweisung" eines Einspruchs erhalten - die Einspruchsverfahren werden momentan wohl alle offen gelassen, auch wenn noch keine Verfahren anhängig sind. Ein einziges FA hat bisher den Bescheid unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt (164 AO). Die FA scheinen also auch unterschiedlich zu reagieren, es gibt kein einheitliches Vorgehen.
Liebe Grüße!
Danke,daß Sie sich die Zeit für eine ausführliche Darstellung der Situation aus ihrer Praxis genommen haben
Wenn sich der Grundsteuermessbetrag plötzlich verzehnfacht, weil das Grundstück willkürlicher weise in einer Bodenrichtwertzone einbezogen wurde, bei dem die Art und das Maß der Nutzung völlig unterschiedlich sind, wie verhält es sich da?
Bzw. ums mal auf dem Punkt zu bringen. Natürlich ist es verfassungswidrig zur Berechnung der Grundsteuer einzig und allein einen Richtwert, welcher einen Mittelwert darstellt, zu nutzen. Man muss gleiches gleich behandeln und ungleiches ungleich. Durch den Richtwert werden aber alle in der Bodenrichtwertzone nach diesem Durchschnitt gleichbehandelt. Also haben bessere Grundstücke einen Vorteil und schlechtere einen Nachteil, wenn es um die Steuerberechnung geht.
Also geht es zugunsten der besseren und zu ungunsten der schlechteren Grundstücke.
Das Thema der Bestimmtheit wäre dann das nächste Thema, was zur Verfassungswidrigkeit gehört. Man muss jetzt schon in den Widerspruch gehen, obwohl noch gar nicht feststeht, wie hoch die Steuer tatsächlich ist... Wo gibt es denn sowas?! Das muss doch ab dem Zeitpunkt der Feststellung ganz klar ersichtlich sein...
Ich würde mal sagen, dass das Bundesmodell verfassungswidriger ist als das alte...
Dass aber so viel Zeit für so eine Feststellung ins Land geht, zeigt, dass es hier nicht um Recht, sondern um politisches taktieren geht.
Wäre Jura eine tatsächliche Wissenschaft, dann würde man anhand von Gleichungen direkt und ohne Umscheife direkt das Ergebnis ausrechnen können....
Der Architekt muss auch vorher berechnen, ob sein Entwurf trägt etc. der kann sich auch keine 5 Jahre dafür "Zeit" nehmen und dann rummschwurbeln.
Bodenrichtwertzonen - bilde einen Durchschnitt und behandel dann alle gleich - Art. 3 GG ;-D
Neee, nur gleiches darf gleich behandelt werden und ungleiches muss eben ungleich behandelt werden. Nichts mit Durchschnitt!
Ich kann jemanden mit 1,20 m Körpergröße nicht in eine Achterbahn stecken, bei der man 1,40 m groß sein muss, nur weil der mit 1,20 m Körpergröße mit einem 1,60 m Großen in der Reihe steht.... Ja, im Durchschnitt sind beide 1,40 m aber eben nicht beide einzeln! Das versteht JEDER 5 jährige - aber Olaf Scholz nicht!
@@Lew4RGut geantwortet. Bei uns wurde auch der Bodenrichtwert für meinen Standort auf 1.100 €/m2 festgelegt und unser Haus 120 Jahre alt Ist. Da habe ich das Gefühl, dass ich hier einfach mitschwimme.
Immer am aktuellen Zeitgeist. Vielen Dank dafür 👍
Herzlichen Dank, immer wieder gut erklärt! ❤
Hallo wie geht es dir. Schön dich kennenzulernen. Ich bin Thomas aus Virginia USA 😊
@@thomasmadsenhanks8335 Hallo! Und, was machst Du da? Beschäftigst Du Dich von da aus mit dem Thena Grundsteuer?
@@irinamelers4256 Hallo, schön dich hier kennenzulernen, Irena. Ich glaube, dass du Gutes tust. Lass uns bitte privat reden. Ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen.
Vielen Dank 🙏🏼 gerne mehr zu dem Thema.
Hallo Hannah wie geht es dir. Schön dich kennenzulernen. Ich bin Thomas aus Virginia USA 😊
Danke für diesen Beitrag! 👍
👉 Unterstützung, Anerkennung, Dank und Grüße an alle, die aufklären und Präsenz zeigen! 👈
Kurz und knapp die wichtigsten Infos, vielen Dank. Bei uns erhöht sich die Grundsteuerzahlung von ca. 160€ auf 383€. Das ist unverhältnismäßig. Lastenausgleich durch die Hintertür.
Bei uns von 79,00€ auf 221, € / Quartal.😢
Wir kommen uns irgendwie ver......t vor. Hat denn jetzt mein Grundstück den doppelten Wert? ( Scherz ). Mal davon abgesehen, daß die ganze Schoße sowieso jedes Jahr teurer wird.
Endlich mal jemand der es richtig erklärt, danke👏 ich habe noch keinen Bescheid.
Es gibt keine Steuern mehr ! Steuern sind Schenkungen ! Und Verboten !
@@r.g.b.1818 viel spass im knast reichsonkel
Mehr Videos zu dem Thema wären schön.
Danke für das Video. Super erklärt. 👍 Habe meinen Bescheid und der Grundsteuermessbetrag ist unverändert. Jetzt warte ich ab wie der Hebesatz meiner Gemeinde aussehen wird. Also bislang ist alles im grünen Bereich. 😊
Ich lege immer Einspruch ein. Egal bei was... erst beim Bafögbescheid, später bei der Steuerfestsetzung und bei der Ablehnung zur Zuzahlung durch die Krankenkasse. Wenn die Krankenkasse um Rücknahme bittet, schreibe ich gleich doppelt so viele Briefe.
Vielen Dank! Dafür dürfen dann alle Steuerzahler blechen.
@@Bakaroo-lo7rg Was sollen alle Steuerzahler "blechen"? Den Einspruch? Schwachsinn! Des Weiteren, was für ein Rechtsverständnis legen Sie hiermit an den Tag, anderen ihre Rechte abzusprechen? Geben Sie sich ruhig dem Duckmäusertum hin, so wie die Figur in Heinrich Manns Roman "Der Untertan". Typisch für die teutonische Kultur, man frönt der Unterwürfigkeit bis irgendeine totalitäre Ideologie die Bevölkerung in einen Abgrund führt.
@@Bakaroo-lo7rg so lange jeden Tag zigtausende Euros an rechte Kasperl von der AfD gezahlt werden, kämpfe ich für mein Recht auf diese Mittel
Endlich jemand, der es klar erklärt.
Danke! Gerne mehr davon.
Super, dass Sie sich dem leidigen Thema der Grunddteuer annehmen. Scheint es mir doch hier sehr unterschiedliche Vorgehensweisen und Ergebnisse zu geben. So wurde bei einem Grundstück auf der Verlinkung zur Erklärung ein, um die Hälfte höherer Bodenwert angegeben, als er auf der offiziellen Seite von BORIS tatsächlich ist. Wer sich hier nicht umfassend informiert und einfach die angegebenen Werte übernimmt, hat dann plötzlich einen viel höheren Wert, auf den er Steuern zahlen muss... 🤔😕 Vielen Dank für Ihre Arbeit, weiter so!
Unser Messbetrag ist deutlich höher, multipliziert mit dem jetzigen Hebesatz, würde sich die Grundsteuer VERDREIFACHEN. Von 471 € bei einem Messbetrag von 104 € auf über 1200 €, jetziger Messbetrag 302 € ... Soll ich jetzt Einspruch einlegen? Mann ist das kompliziert. Wie wäre es den, die Grundsteuer abzuschaffen?
Es geht meinen Eltern ähnlich. Das kann irgendwie nicht sein.
Seid ihr in Baden Württemberg? Bei uns ist der Betrag ca 5 mal höher. Bisher 200,- , mit dem alten Hebesatz dann ca 1200,-... und wir haben ein altes Haus mit gerade mal 100 qm Wohnfläche....das Grundstück ist halt mit 900 qm der Grund für die krasse Erhöhung
@@sandrak.5586 Ja richtig. Die machen uns kaputt ... Niemand kann das bezahlen ... Ich bin so traurig und wütend zugleich ...
Die Grundsteuer abschaffen... Ja. wenn sie Kindergärten, Straßen, Straßenbeleuchtungen, öffentliche Gebäude, Schulen, etc. nicht mehr wollen, kein Problem. Die Grundsteuer ist für die meisten Kommunen eine der wichtigsten und teils DIE wichtigste Einnahmequelle überhaupt. Um wieviel hat sich denn der Wert des Hauses und des Grundstücks seit Bau erhöht? Manche Hausbesitzer, die ihr Haus vor Jahrzehnten auf billigem Bauland gebaut haben, sind heute Immobilienmillionäre.
@@sandrak.5586 BW ist da ja auch eine ziemliche Ausnahme. Die Begründung dafür lautet ja auch, das in BW das Bauland knapp und teuer ist. Wenn sich also jemand erlauben kann eine kleine Hütte auf ein großes Grundstück zu stellen, auf dem eigentlich mehrere Häuser stehen könnten,, dann soll er für diesen Luxus auch zahlen. Er könnte die Kosten ja deutlich reduzieren, wenn er einen Teil davon verkauft und einem Anderen damit die Chance auf neuen Wohnraum gibt. Eigentlich ein sehr sozialer Gedanke. Ob das aber wirklich gerecht ist...... naja.
3:29 „Die Hebesätze sind noch nicht klar, aber das ist ein gutes Zeichen.“ auf jeden Fall Einspruch einlegen, dass ist das einzige Mittel damit der Bescheid nicht Endgültig wird und man sich gegen die Hebesätze anschließend wehren kann!
Sehr informativ. Vielen Dank.
Gerne mehr zum Thema
Hallo Birgitt wie geht es dir. Schön dich kennenzulernen. Ich bin Thomas aus Virginia USA 😊
Bei meinen Eltern wird die Grundsteuer ab 2025 um 110(!!!)% höher sein, als aktuell (wenn der Hebesatz nicht verändert wird). Das kann doch nicht sein!?!?!?!? Man muss sich doch irgendwie dagegen wehren können?
Das ist das Problem, was wir alle haben. Die neuen Hebesätze (und damit der endgültige Betrag der Grundsteuer) werden erst in 2024 festgelegt. Grundsätzlich sollen die Gemeinden die neuen Hebesätze aufkommensneutral gestalten. Betonung allerdings auf "sollen", in wie weit die das dann machen, wird dir ohne Glaskugel keiner sagen können.
Gegen den Bescheid kannst du natürlich Widerspruch einlegen, das wird im Video ja ausführlich thematisiert.
Alternativ gibt es noch die Möglichkeit, den Grundstückswert mit einem Gutachten nachzuweisen. Auch das kostet, und ob es Sinn macht, musst du dann selbst entscheiden.
"Das kann doch nicht sein?" - Kommt darauf an und ist teilweise so gewollt. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil eindeutig darauf hingewiesen nicht nur transparenter, sondern auch GERECHTER zu verteilen. Und je nach Bundesland fällt dieses "Gerechter" mal mehr, mal weniger nett für die Betroffenen aus. Je nach Berechnungsverfahren, spielt entweder die Größe des Grundstücks eine Rolle (das Haus oder die Häuser überhaupt keine) oder der Wert des Hauses plus der angenommene Bodenrichtwert (Preis pro qm) wird als Grundlage genommen. Deshalb kommt es häufiger vor, dass Hausbesitzer in manchen Bundesländern, bzw. dort in bestimmten Gebieten sogar über das 100 Fache ihrer bisherigen Grundsteuer zahlen müssen. Vor allem in Ballungszentren und "angesagten" Städten. Wenn der Preis pro qm am Wohnort Deiner Eltern also stark gestiegen ist (wenn sie das Haus schon Jahrzehnte haben, ist das sehr wahrscheinlich), steigt damit natürlich auch der Wert der Immobilie. Wird dann diese Wertsteigerung in die Berechnung mit einbezogen, erhöht sich damit natürlich auch die zu zahlende Grundsteuer. Da Du hier die Berechnungsverfahren der Bundesländer selbst angreifen musst, könnte man aktuell nur klagen. Ein "einfacher" Einspruch beim Finanzamt dagegen, wird und wurde von den Finanzämter einfach nicht angenommen...
@@herdifreund7715 Danke für Dein Feedback.
@@skynetsworld ich wohne in BW und habe einen 6 x höheren Messbetrag . Wenn der Hebesatz bei 390 % bleibt zahle ich jährlich fast 1000 EUR, vorher 150 EUR....Wucher!!!!
@@birgith.4963 Wucher, find ich auch.
Gute Klarstellung. Tatsächlich stört mich, dass die zukünftigen Hebesätze noch unbekannt sind.Tatsächlich werden die Hebesätze der Gemeinde ja wohl erst dann festgelegt, wenn die Summe der neuen Messbeträge der Gemeinde ermittelt ist und die Gemeinde die Einnahmenseite beurteilen kann. Je nach Modell (i.e. Bundesland) wird es da ggf. massive Anpassungen geben, ob hoch oder runter, da würde ich mich nicht festlegen! Unabhängig davon wird die Gemeinde geneigt sein, in Zeiten klammer Kassen die Einnahmen zu erhöhen. Trotzdem, wenn sich, wie bei mir, der Messbetrag gemäß meiner Berechnung auch im Bescheid tatsächlich um fast 40% reduziert, dann hat man da schon einen gewissen Puffer, dann kann man ggf. tatsächlich auf den Aufwand des Einspruchs verzichten.
Im Netz wird halt Geld gemacht mit den Musterbriefen, das ist hier um Längen seriöser. Danke!
Komisch - bei mir ist vom Finanzamt noch nichts gekommen. (NRW)
@@bernardmueller5676
Ich habe erst im Januar abgegeben und auch den Bescheid noch nicht, ich habe selbst gerechnet, das geht in Niedersachsen, da das System vergleichsweise einfach, ausgleichend und überschaubar ist. NRW hat sich hingegen für das Bundesmodell entschieden, das ist kaum durchschaubar und m.E. eine Katastrophe. Natürlich haben die Finanzämter einfach eine rieseige Welle bekommen, so dass das alles dauern wird. Der Bund der Steuerzahler hat entschieden in Niedersachsen KEINE Musterklage anzustrengen, weil sie dann befürchten, dass bei einem Klageerfolg das undurchschaubare Bundesmodell eingeführt würde.
@@JohnDoe-pe8gn
In Niedersachen fährt man meinem Gefühl nach bei Einfamilienhäuser(EFH) dann günstiger, wenn das EFH nicht sehr alt ist, weil die älteren Einheitswerte wohl relativ zu tief angesetzt wurden. Ich weiß aber nicht, ob das wirklich so ist. Jedenfalls ist in Niedersachsen die Grundstücksgröße ist in der Stadt gar nicht so sehr entscheidend. Mein EFH ist Baujahr 1990 und ich werde vorauss. im Messbetrag um 39% fallen. Ist Ihr Haus auch "jüngeren" Datums?
@@JohnDoe-pe8gn
Bei mir ähnliche Daten für mein EFH im neuen System, nur war der alte Bescheid bei mir dann offensichtlich etwas höher, so dass ich auf 39% Reduktion komme.
Also irgendwer muss in Niedersachsen auch mehr bezahlen, sonst muss der Hebesatz nach oben gesetzt werden, damit Aufkommensneutralität gegeben sit. Mich würde mal ein Haus von 1950 interessieren ...
@@JohnDoe-pe8gn Die 0,5 €/m² Wfl. (§ 4 Abs. 1 NGrStG) und die 0,04 €/m² GrSt.-Fläche (§ 4 Abs. 2 NGrStG) sind gesetzlich vorgegeben, werden also überall in Niedersachsen so angesetzt. Potenziell teurer wird es in Niedersachsen (genau wie in Hessen) übrigens für Grundstücke in Schlechten Lagen, da der Lagefaktor mit besserer Lage zu wenig steigt. Der BRW müsste 10x mal höher sein damit sich der Lagefaktor und damit der GrSt-Wert eines ansonsten gleichen Grundstücks verdoppelt. Bei einem 10x BRW würde aber der tatsächliche Wert des Grundstückes um deutlich mehr als nur das doppelte steigen.
Wir haben 10% mehr, doch hat sich seit 1935 mit 4 Wohnungen 200 m² zu jetzt auf 3 Wohnungen mit 265 m² einiges geändert und fiel m. E. sehr moderat aus.
Danke für Ihre Arbeit 👍💪🙂 .
Es haben bis auf 1 Nachbar viele aus unserem Umfeld Einspruch eingelegt.
Wogegen?
@@herdifreund7715 gegen den Grundsteuerwertbescheid
@herdifreund7715
Anscheinend können Sie oder wollen Sie nichts verstehen ... Ihre Kommentare sind einfach nur kontraproduktiv,
Die Auswirkungen ständiger Steuererhöhungen in sämtlichen Lebensbereichen bringt viele Leute an ihre finanziellen Grenzen bishin zu Existenzängsten.
Diese Art von Politik stiftet nicht nur sozialen Unfrieden, sondern gefährdet auch vermehrt Existenzen.
Jeder ist für Bildung, gute Infrastruktur, aber bitte sozialverträglich!
Danke für die wichtigen Infos ! Ich habe Einspruch erhoben, da ich die Garagenfläche zu groß angegeben habe bzw. nicht um den möglichen Betrag reduziert hatte. Der Messbetrag ist auch ca
25 % höher als der alte Wert. Eine Rückmeldung zum Widerspruch habe ich noch nicht bekommen obwohl es schon 2 Monate her ist.
Warum schreiben Sie bei 05:10 " Ruhen des Verfahrens nur wenn Musterverfahren anhängig " ?
Warum sagen Sie nicht, dass schon mehrere Musterverfahren anhängig sind ?
Es gibt mehrere Musterverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsregelungen im Bundesmodell, die beim FG Berlin-Brandenburg anhängig sind. Der Bund der Steuerzahler Deutschland plant zusammen mit dem Verband Haus & Grund Musterverfahren gegen die Bewertung im Rahmen der Feststellungserklärungen zur Ermittlung des Grundsteuerwertes im Bundesmodell zu unterstützen. Haus & Grund Deutschland wird ein Musterverfahren gegen die Grundsteuer führen.
Die beantworten sich die Frage doch selbst: "PLANT"!!!!!! . Es gibt noch kein Musterverfahren. Das muss erst noch eröffnet werden. Nur weil Musterklagen eingereicht wurden, heisst das nicht, dass sie schon laufen. Es können Monate ins Land gehen, bis das VVG diese Klagen entweder zulässt (und dann das Verfahren eröffnet) oder sie nicht zulässt. Dann werden sie schlicht abgelehnt und nix passiert.
Ich wohne auf dem Land im Aussenbereich . Ein grosses altes Wohnhaus mit 1,2 Hektar Grünland. Der Steuermessbetrag ist auf das 5 fache erhöht laut Messung meines Steuerberaters vorab. Ich müsste demnach ab 2025 ca 2400 Euro Grundsteuer zahlen ..unfassbar und für mich persönlich zu all den anderen Erhöhungen nahezu das Aus....
Was schreibe ich am besten? Bin total überfordert
Garnicht denn Steuern sind unzulässig !
@@r.g.b.1818 Aber wenn ich nicht Einspruch erhebe, wird das doch gültig und ich kann mich hinterher nicht mehr wehren oder habe ich das falsch verstanden. Wurde woanders nämlich so erklärt. Danke für die Antwort. LG
@@s.w.8470 Alles nicht Rechtskräftig ! Das ist kein Amt ! Nichts ist mit vollem Vor - u. Nachnahmen UNTERSCHRIEBEN !!!
@@s.w.8470 Ohne G.G. Keine Steuern - Strafen - Gesetze ! Es ist alles Weg !
Suche Dir den Kanal : Germania1270 ! An das Deutsche Volk !
Wir sollten uns alle zusammen schließen und Klage einreichen.
Bei mir ist es jetzt 50€ billiger geworden. Ich klage nicht.
Könnten Sie mir sagen, wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird und ich klagen muss, mit welchen Gerichtskosten muss ich rechnen??
Die Frage wird sein: Wie schnell können die FA arbeiten?
Und: stimmen die angewandten Flurkarten?
Hier gibt es bereits erhebliche Fehlerquoten.
??? Die Finanzämter können sehr schnell arbeiten da wir ... Achtung Neuland.... Computer haben und die Daten jetzt ja tatsächlich digitalisiert vorliegen (Elster). Die Berechnungsalgorithmen liegen für jedes Bundesland vor, und die Bescheide sind nichts anderes als das Ergebnis dieser vorliegenden Daten und wird maschinell (Computer) erstellt. Der Mensch, bzw. Finanzbeamte muss nur in den Fällen eingreifen, wenn es zu "Ungereimtheiten" oder Fragen kommt. Und ob die angewandten Flurdaten stimmen sollten SIE ja wissen, denn SIE haben die Flurnummer ja sicher mit ihrem Grundbuchauszug verglichen? Wenn nicht, genau das machen, was hier geraten wurde: Die Bescheide prüfen und ggf. Einspruch einlegen und verbessern lassen.
Hallo Anne wie geht es dir. Schön dich kennenzulernen. Ich bin Thomas aus Virginia USA 😊
In Berlin soll es ein Verfahren geben, entgegen der Aussage von Frau Rohring. Und bereits in Baden-Württemberg gibt es Musterklagen. Ob es stimmt weiß ich nicht, aber ein Musterschreiben Widerspruch erwähnt dieses Verfahren in Berlin als Begründung Bewertung mit Bodenrichtwerten ist nicht verfassungskonform, da Gleichheitsgrundsatz mißachtet. AZ ist mir dazu nicht bekannt, aber Haus und Grund….oder so.
Es ist fraglich, ob die Grundsteuerreform verfassungswidrig ist, allein weil 5 Bundesländer einen eigenen Weg der Berechnung gehen.
Vielen Dank für dieses tolle Video.
Bin als Steuerberater auf Ihrer Seite. Haus und Grund und der Bund der Steuerzahler versuchen, mit ihren Aktionen einfach nur Mitglieder zu bekommen. Vielen Dank für Ihre Darstellung!
die alten Bodenrichtwerte sind doch Geschichte, werden durch die hohen Zinsen nicht mehr am Markt erzielt..kann man aufgrund desse Einspruch gegen den Wertbescheid einlegen..
Die Bodenrichtwerte sind nicht alt, die wurden im Zuge der Änderung der Grundsteuer ja neu berechnet. Die haben sich für manche Gegenden vervielfacht.
@@herdifreund7715 bei uns sind die Bodenrichtwerte so hoch angesetzt, dass wenn man das Grundstück mit diesem Richtwert verkaufen wollen würde, nie einen Käufer finden würden.
Es ist alles Betrug um uns abzukassieren.
Hat unser Steuerbüro nach der Abgabe des Formular , gleich eingereicht 👍
Werden bauliche Veränderungen vorgenommen, die steuerrelevant sind, muss ich in dem Jahr der Änderung die Wertfeststellung erneut anleihern.
Bei mir sind die Angaben in Bescheiden richtig jedoch ist der Grundsteuermessbetrag höher weil die Bodenrichtwerte gestiegen sind. In Baden-Württemberg ist nur die Grundstücksgröße entscheidend. Bleibt der Hebesatz gleich zahle ich mehr als das doppelte an Grundsteuer. Soll ich Einspruch erheben? Ändert das irgendwas?
@@matkaf496 das hat nur ein privilegiertes Gutmenschtum, das in repräsentativen Altbauwohnungen sitzt und vom Staat bezahlt wird.
Zur Verfassungsmäßigkeit im Bezug auf Grundsteuer BW kann ich nichts sagen. Allerdings gibt es von der Landesregierung ein politisches Versprechen zur "Aufkommensneutralität". Gemeinden sollen nachher also nicht mehr durch die Grundsteuer verdienen wie vorher. Allerdings ist das ganze nicht rechtlich bindend. Du könntest Mal bei deinem Gemeinderat nachfragen, ob dazu eventuell schon was geplant ist (ob es umgesetzt wird oder nicht). Ansonsten gilt denke ich für den Einspruch genau das, was sie im Video sagt
@@matkaf496 Gefühlsmäßig ist ihre Aussage natürlich nachzuvollziehen, faktisch muss das durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts erst mal festgestellt werden. Bis dahin kann und werden die die Finanzämter an die Landesvorgaben zur Berechnung halten. Ob sich ein Einspruch in solchen Fällen lohnt, würde ich mal bezweifeln, aber dazu gibt es von vielen verschiedenen Juristen verschiedene Ansichten. In der Regel werden die Finanzämter den Einspruch in so einem Fall wohl ablehnen, so dass nur noch die Klage bleibt.. Möglich wäre, dass die Landesregierung aufgrund der, gerade in BW massiven Proteste einlenkt, und ihre Berechnung auch nach dem Bundesmodell ausrichtet. DAs würde dann ohnehin ALLE Hausbesitzer in BW betreffen. Egal ob mit oder ohne Einspruch.
Ich bitte um Informationen bei neuen Erkenntnissen! Vielen Dank im Voraus! Kurt Kirpal
Habe meinen Bescheid gerade bekommen. Bin völlig ratlos. Neuer Steuermessbetrag ist von alter Bescheid 6,80 Euro auf 123,50 hoch. Baden Württemberg. Was empfehlen Sie. Das kann doch nicht sein oder???
Doch. Sie haben wohl ein etwas größeres Grundstück in guter Lage. Deshalb sind ja viele so entsetzt.
Vor allem jetzt wo die Immopreise und Grundstücke fallen.dann muss der Grundsteuerbetrag wieder angepasst werden.
Mich würde mal Interessieren, wie weit es in Bremen und Rest Deutschland, es Rechtens ist, den Grundwert über eine Fiktive Miete bei Eigentumswohnungen zu ermitteln
Dieser errechnete Wert liegt weit oberhalb des Kaufpreises, der vor 17 Jahren für die 2 Wohnungen gezahlt wurden, aufgrund der höheren Fiktiven Miete ist die kleine 2 Zimmer Wohnung mit ca 55qm auch "mehr Wert" als die 65qm 2.5 Zimmer Wohnung, was in meinen Verständnis nicht sein kann.
Vielen Dank für die Erklärung.
Warum muss man Grundsteuer zahlen wenn das Grundstück mir gehört und Eigentum ist? Bin kein Mieter bei dem Staat. Ich habe Steuer gezahlt als das Grundstück gekauft wurde. Was ist wenn jahre lang kein Steuer bezahlt wird? Kommen das Grundstück mit dem Haus weg nur weil die Menschen mit Waffen dabei haben?
Vielen Dank. Bitte mehr davon
Wo gibt es ein passendes Musterschreiben für einen Einspruch?
Gutes Video! Bei uns hat sich der Messbetrag um 17% erhöht, was im Jahr 100€ ausmacht, wenn der Hebesatz gleich bleibt. Das scheint mir jedenfalls als Teurungsrate nicht unrealistisch. Vielleicht wird der Hebesatz ja sogar gesenkt. Wäre schön andere Erfahrungen zu hören, wie sich der Messbetrag verändert hat. Wir leben in einer Kleinstadt.
Sehr geehrte Frau Rohring, danke für die Informationen. Mein Grundsteuer messbetrag ist neu Doppelt so hoch wie bisher. Da Leipzig mit einem Hebesatz von 650 schon über dem Durchschnitt von Sachsen lag befürchte ich, dass daraus keine Senkung resultiert. Ist es sinnvoll Widerspruch einzulegen wegen Verfassungswidrigkeit des Bodenrichtwertes? Die Berechnungen die auf dieser Basis erfolgten habe ich alle geprüft und fehlerfrei vorgefunden.
Moin erstmal was ist mit der Anwältin von Tax Pro der Frau Lederer
Mein
Messbetrag hat sich um 30 Prozent erhöht. Ich überlege Einspruch einzulegen, nur fehlt mir die Begründung. Einspruchsfrist wäre der 2 August.
Sehr informatives Video! Vielen Dank dafür!
Könnte es denn sein, dass die Gemeinde den Hebesatz von 400% auf 800% oder dergleichen anheben kann? In diesem Fall wäre ein Einspruch, bzw. ein Antrag auf Zurückstellung, auf den ersten Blick der vernünftigste Weg, da man sich so noch alle Türen offen halten kann.
Oder kann man gegen die letztendlichen Hebesätze, die dann im endgültigen Grundsteuerbescheid der Gemeinde genannt werden separat anfechten - also selbst wenn man nicht gegen den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid Einspruch eingelegt hat?
Könnte natürlich sein,..... wenn sich die Kommunalverwaltung politisch abschaffen will. Fakt ist, dass die Kommunen den Hebesatz jetzt schon angehoben haben oder anheben werden. I.d.R. bewegen sich diese Anhebungen aber in einem vernünftigen, bzw. nachvollziehbaren Rahmen (bei uns 45 Euro mehr pro Jahr.) Ein Einspruch DAGEGEN hat keine Aussicht auf Erfolgt, denn die Hebesetze werden von den Gemeinden selbst in entsprechenden Ratssitzungen beschlossen.
Hallo. Mein haus von 2016 wurde alt mit 7800€ bewertet und einem Messbetrag von 54€ bei 420er Hebesatz machen das 230€. Neu ist der Wert 380000€ und der Messbetrag 118€, das würden beim alten Hebesatz dann gut 500€ ergeben. bezahlbar aber eben fast doppelt soviel Steuer wie jetzt. Das finde ich frech. Die Daten im Bescheid sind erstmal richtig übernommen und der Wert des Hauses ist zwar meiner Meihnung zu hoch, aber die Berechnungsgrundlage dafür stimmt zumindest. Ich hoffe darauf das der Hebesatz angepasst wird.
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, das alle Bescheide vorläufig sind bis die Hebesätze festestehen, nur dann kann ich entscheiden ob alles richtig ist. Am Ende zählt die Steuerlast ich ich tragen soll.
Ich hoffe das die Klagen dazu dann 2025 Licht ins dunkel bringen und ich zumindest gegen den Bescheid der Gemeinde Einspruch einlegen kann, wenn der Hebesatz so hoch bleiben sollte.
Gegen den Bescheid der Gemeinde kann man keinen Einspruch mehr einlegen. Ich habe mich vorsorglich erkundigt da mein neuer Wert 1180% des alten Wertes beträgt. Mir ging es darum, ob ich für den ausserhalb des Baufensters liegenden Teil des Grundstücks einen anderen Berechnungssatz bekommen kann. Und nein, ich habe nicht versehentlich zwei Mal auf die 1 gedrückt.
@@minniemouse1846 Natürlich kann man gegen den Grundsteuerbescheid einen Rechtsbehelf einlegen. Z.B. wenn der Grundsteuermessbetrag anders festgestellt wurde oder wenn der Hebesatz nicht dem entspricht, den die Gemeinde festgesetzt hat.
Man kann gegen den Grundsteuerbescheid nur nicht einwenden, dass der festgestellte Grundsteuerwert oder der festgestellte Messbetrag falsch ist.
In welchem Bundesland steht denn das Haus?
Da wir unser Grundstück nur mittels Notwegerecht erreichen können, und nicht mal eine Baugenehmigung zum Carport einreichen können, ist aus meiner Sicht auch der angegebene Bodenrichtwert falsch. Würde das für einen Einspruch ausreichen?
Es gibt keinen Anlass den Politikern zu vertrauen. Im Gegenteil, natürlich sind schon klagen anhängig. Bei uns ist das so das ganz einfach von einer Landwirtschaftlichen Nutzfläche zu Bauland wird. Also von 52 Euro jährlich auf 453 Euro. Das nennt man glaube ich Wucher. Es lohnt sich also immer dagegen Wiederspruch und Klage zu führen.
Wo finde ich den alten Messbetrag?
Auf jedem jährlichen Bescheid Deiner Stadt/Gemeinde steht der Wert dort wo die Grundsteuer gelistet ist.
Guten Tag, ich habe jetzt auch meine Bescheide zur Grundsteuer 2022 (Mecklenburg-Vorpommern) erhalten und suche Hilfe oder eine Vorlage, um einen Widerspruch einzulegen.
Ich habe Probleme mit diesen "Begrifflichkeiten" und dem genannten Bodenrichtwert und Mietspiegel usw. Kann man anwaltlichen Beistand über den Rechtschutz zur Hilfe erhalten? Recht herzlichen Dank für Ihre tolle Dokumentation.
benennt es doch beim Wort:
wenn euer Grundstück groß ist, werdet ihr mehr zahlen müssen, wenn ihr hingegen einen geringen Grundstücksanteil in der Großstadt habt, dann könnte es billiger für euch werden
also mein letzter Stand war, dass Haus & Grund B-W und der Bund der Steuerzahler B-W gegen die Bescheide in B-W klagen und man sich dort problemlos dranhängen kann, wodurch das Verfahren ruht bis es entschieden ist
Solang die Klage nicht angenommen oder abgelehnt wurde, passíert da mal gar nichts. WENN sie angenommen wurd und das Verfahren eröffnet wurde, DANN beginnt die aufschiebende Wirkung.
@@herdifreund7715 Junge es gibt bereits Aktenzeichen unter denen 2 Klagen geführt werden
also erstmal erkundigen bevor man dumm daher redet, nur damit man einen Kommentar abgelassen hat
Dann gerne bei meinem Finanzamt vorbeischauen und denen Dein Rechtsverstännis erklären, denn DIE haben mit der Begründung, dass noch keine Klage angenommen und kein Verfahren eröffnet wurde, meinen diesbezüglichen Einspruch abgelehnt. Ein Aktenzeichen bedeutet nämlich NICHT, dass ein Verfahren tatsächlich angenommen, geschweige denn eröffnet wurde, sondern erst mal nur, dass eine Klage eingegangen ist. Oder anders: Die Klage wird bei der Posteingangsstelle nach dem Geschäftsverteilungsplan der zuständigen Kammer des Gerichts zugewiesen und erhält ein Aktenzeichen.
Also erst lesen, dann verstehen und dann Leute dumm anmachen :-)
Toll erklärt. Vielen Dank!🙂
Steuern sind Unzulässig !
Dankeschön gut erklärt!
Hallo, ich habe Anfang Juli die Grundsteueerklärung abgeschock
abgeschickt. bis heute jedoch noch keinen Bescheid erhalten, ist das normal??? Soll ich mal nachhaken? mfG
Hallo wie geht es dir. Schön dich kennenzulernen. Ich bin Thomas aus Virginia USA 😊
Super, vielen Dank.
Bei mir war der Bescheid korrekt. Ich wüßte also nicht, wie ich einen Einspruch begründen könnte. Ich habe es daher sein lassen.
Hallo wie geht es dir. Schön dich kennenzulernen. Ich bin Thomas aus Virginia USA 😊
Durch die neue Heizungsverordnung sind doch eigentlich alle Häuser mit Gas- oder Ölheizung wesentlich weniger wert. Müßten diese Häuser nicht aktuell neu bewertet werden?
Die Art der Heizung ist kein Bewertungskriterium.
@@Boomer-57 Genau das ist das Problem: Beispiel: Haus, über 50 Jahre alt, sparsame Gasheizung, bislang alles ok; nun durch das Verbot von Gasheizung betroffen, Umbaukosten auf Wärmepumpen 50.000 € aufwärts, mit Wärmedämmung des Hauses nochmal einige 10.000 € mehr. Das haus ist also über Nacht 70-80.000 € weniger Wert!
@@annonymmost7899 Bei dem Alter Ihres Gebäude dürfte der Gebäudewert schon an der unteren Grenze zum Mindestwert liegen - also die altersbedingten Wertverluste berücksichtigen. Eine Bewertung unterhalb des Mindestwert es ist beim Bundesmodell nicht vorgesehen.
Soweit ich das verstanden habe, kann eine funktionsfähige Gasheizung im Übrigen weiter betrieben und auch repariert werden. Selbst der Austausch soll möglich sein, wenn die Heizung auch mit Biogas und/oder Wasserstoff betrieben werden kann.
@@Boomer-57 Im Moment gibt es eine Strom- und Gaspreisbremse, die aber irgendwann ausläuft; danach könnte es durchaus sein, das der Betrieb einer Gasheizung wesentlich mehr kostet, als eine Wärmepumpe, auch soll eine CO2 Abgabe ja noch kommen; und ob wir jemals soviel Biogas oder Waserstoff haben, das es für ganz Deutschland reicht bezweifle ich.
Was passiert, wenn man die Grundsteuerformulare nicht ausgefüllt hat.
NIX ! Ich mach das Nieee !
Ich glaube das das nicht so clever war. Habe ich auch drüber nachgedacht, aber bevor die mir ne Strafe aufbrummen oder schätzen . Nöö bis 2025 seh ich lieber zu das Land zu wechseln. Neue Heizung , Energie Pass und was da sonst noch so geplant wird .Die Umsetzung denke ich wird zwar nicht unbedingt klappen , aber den Verkaufswert deutlich senken.
@@rolandhillmann6503 Ohne G.G. keine Strafen u.keine Steuern !
@@matkaf496 Es gibt seid 1990 keine Ämter mehr ! Nur Privat - Firmen ! Hast Du einen Vertrag mit denen , Nein ! Es gibt auch keine Beamten ! Wer will Dich abkassieren ? Verbrecher ! Keiner hat Befugnisse ! Nix ist Korrekt Unterschrieben ! Nix Rechtens !
Ich habe heute eine Erinnerung bekommen vom Finanzamt, habe jetzt 4 Wochen Zeit nach zu reichen ✌️
Frage:
In die Berechnung geht der 'durchschnittliche Bodenrichtwert der Gemeinde' mit ein.
WIE kann man feststellen, dass der Durchschnitt überhaupt legitim ist und nicht einfach nur 'zu tief' ist.
Denn ein Faktor , der für die Endberechnung notwendig ist, ergibt sich aus dem eigenen BoRiWe und dem Durchschnitt. Und wenn der Durchschnitt 'zu tief' ist und der eigene BoRiWe höher liegt, dann ist auch der Faktor entsprechend hoch.
Bsp.
In unserer Gemeinde ist der Durchschnitt 800. Wenn ich aber bei BORIS reinsehe, dann haben vielleicht nur 5% einen 800er Wert. Alle andere. sind höher.
Daher kann der Durchschnitt eigentlich KEINE 800 sein , sondern muss höher sein, wodurch sich für die meisten ein niedrigerer Faktor ergeben würde.
Die Gemeinden werden den Hebesatz massiv hoch schrauben. Warun wurden da keine Grenzen vorgegeben? Zudem habe gesehen , dass sogar einzelne Strassen im selben Ort unterschiedlichen Messbetrag haben. Das ist doch unfassbar.
Die Grenze ist der politische Exitus der amtierenden Führung einer Kommune. Was glauben Sie, wie lange sich ein Bürgermeister oder der Stadtrat in einer Kommune noch halten könnte, wenn er vollständig übertreiben würde? Und warum ist Logik für Sie unfassbar? Fakt ist nun mal, dass es in Städten und Gemeinden, Wohngegenden und Bereich gibt, die sehr beliebt und teuer und andere die dagegen eher günstig und unbeliebt sind, bzw. wird man in letzteren eher die normalverdienenden Bürger finden. Und da man, um dem Verfassungsurteil genüge zu tun, die Last hin zu den eher Reichen verschieben soll, muss ja irgendwo die Grenze gesetzt werden. Das haben Einteilungen von Gebieten nun mal so an sich. Kennen Sie sicher vom Kino: Billige Rasiersitze 1te Reihe, 2 bis 6 Normal, ab 7. dann Loge, .... Ist zwar für die doof, die dummerweise in die teurere Kategorie fallen, aber schlecht anders möglich.
Auf dem Bescheid steht, dass der MB ab 1.1.22 gültig ist. Was bedeutet das auf die seither geleisteten Grundsteuern?
Nichts
Bei mir hat sich der Messbetrag halbiert. Liegt vermutlich an dem Reihenhaus mit wenig Grundstück.
Das Problem hierbei ist, wenn die Gemeinden die Hebesatz ändern kann man keinen Einspruch mehr Einlagen. Die Gebühren für eine Klage liegen bei 312,00 Euro .Mehr nicht.
Sind sie da sicher Klage nur 312 wie kommen Sie darauf? Wo kann ich das nachschauen oder nachfragen???
@@n.a.8526 Da es noch keinen Streitwert gibt , wird bei Gericht vom Mindeststreitwert ausgegangen. Der liegt bei € 1500,00. Die Infos habe ich vom einer Anwalts und Steuerkanzlei in Frankfurt.
Meine einfache Frage lautet, durch wen kann man das überprüfen und wiederspruch einreichen lassen?
Durch Dich selbst - Anleitung ist doch in diesem Video.
Alten Steuerbescheid mit neuem Steuerbescheid vergleichen
Hebesätze, etc
Wenn sie erheblich abweichen, dann Widerspruch selbst einlegen und Ruhestellung des Verfahren beantragen. Ist doch hier alles ganz gut erklärt.
Mein neuer Grundsteuermessbetrag ist 780% höher als der alte! Auch ich habe zunächst Einspruch eingelegt (vor ca. 3 Monaten), aber noch keine Rückmeldung dazu bekommen. Ich bin mal gespannt...
Sind Sie sicher das sie den Messbetrag meinen und nicht die Grundsteuer selbst?
@@herdifreund7715 Absolut und ich kann mir nicht vorstellen wie eine Anpassung an den Hebesatz (derzeit 460%) das noch korrigieren kann. Für mich wird es signifikant teuerer werden - für ein 600 qm Grundstück mit einem Haus von 1962.
Guten Morgen, meine Wohnung ist noch immer zerstört durch die flut in Bad Neuenahr, ich kann Zeit dem nicht mehr in meine Wohnung. Was muß ich tun?
Ich habe die nie gebeten, mir eine RG zu schicken oder das Grundstück auszumessen
Guter Vortrag, aber i.W. alles schon gehört.
Worüber ich bisher nichts hören oder lesen konnte sind die Belastungen in Abt. II des Grundbuch. Die können beachtlich sein und den Wert des Grundstücks beeinträchtigen. In den abzugebenden Erklärungen wurde m.W. überhaupt nicht danach gefragt. Darüber würde ich gerne erwas vernehmen. Danke.
Ich habe meinen Grundsteuerwertbescheid geprüft und keine rechnerischen Fehler festgestellt und daher innerhalb von 4 Wochen keinen Einspruch eingelegt. Es gibt jetzt aber Urteile von Finanzgerichten, die die Grundsteuerreform für verfassungswidrig halten. Und nun?
Die Anwältin Frau Lederer sagt, die Kosten seien 49.- Euro plus 320.-. Gerichtskosten insgesamt. Trifft das zu? Zudem sagt sie, wer nicht klagt, wird am Ende auch das Geld nicht zurück bekommen. Auch wenn es sich als verfassungswidrig heraus stellt?
Bei mir hat sich im vor 3 Wochen erhaltenen Grundsteuerbescheid die Grundsteuer verdoppelt.
Danke für das Video. Bei mir hat sich die Grundsteuer verdoppelt (Berlin). Kriegt man zu viel bezahlte Grundsteuer erstattet, wenn die neue Grundsteuer verfassungswidrig ist?
Ja, wenn Sie gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt bzw. Klage erhoben haben und darüber bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht entschieden worden ist.
Hallo , vielen Dank für das Video. Ich habe meinen Grundsteuerbescheid vorige Woche erhalten. Daraus ergab sich , dass der Grundsteuermessbetrag niedriger als der alte war, obwohl ein Mietpreis herangezogen wurde , der absolut nicht realistisch ist( viel zu hoch) Ich überlege trotzdem, in den Widerspruch zu gehen. Macht es überhaupt Sinn ? 🤔
Grundsteuer = Pacht! Daher ist niemand Eigentümer der Grundstücke, nur die Städte und Gemeinden.
Die haben mein Haus nicht gebaut, nicht gekauft, nicht abbezahlt und schon gar nicht dafür arbeiten gegangen!!!!
@@DH7-m7f Das Haus gehört Dir nicht ! Es gehört den NGO's !
@@DH7-m7f und trotzdem wird man genötigt an die zu zahlen
@@skynetsworld
Dann zahle an Verbrecher freiwillig und höre auf zu jammern. Du bist einer derjenigen wieder am Ende,die sagen werden, ich musste ja ...., ich wusste von all dem nichts usw.
Wann lernen Personifizierungen wie Sie eigentlich mal aus der Geschichte? Der Gehorsam und die Obrigkeitshörigkeit liegt dem Großteil von euch schon in den Genen oder?
@@skynetsworld davon könnten die unsere Straßen endlich machen.
Warum sollte eine Gemeinde die Hebesätze senken? Siehe kommunale Regeln zum Finanzausgleich in RLP. Gemeinden, die unter dem Landesdurchschnitt liegen, müssen mit Kürzungen von Landesmitteln rechnen, weil sie ihr Steuerpotential nicht ausnutzen. Da besteht absolut kein Spielraum zur Senkung des Hebesatzes, zumal der Vergleich mit alten Hebesatzdurchschnitten durchgeführt wird und nicht mit geplanten zukünftigen.
Hallo und vielen Dank für die verständlichen Erläuterungen. Von einem hessischen FA habe ich nur ein Schreiben erhalten. Mit den Angaben "Bodenrichtwert" und dem neuen "Messbetrag". Ich denke Bodenrichtwert bedeutet "Grundsteuerwert"? Letztlich liegt der Messbetrag schon jetzt ca. 63% über dem alten. Scheint mir viel. Wie begründe ich in dem Fall einen Einspruch?
In B. W. läuft eine Musterklage unter Aktenzeichen 8 K 2368/22 durch Haus & Grund / Bund der Steuerzahler!
Nein. Sie "läuft" nicht, sondern wurde eingereicht. Laufen im Sinne von, da passiert tatsächlich was, wird sie erst, wenn die Kalge entweder angenommen oder abgelehnt wurde (im letzten Fall passiert dann natürlich nichts). Erst wenn sie angenommen und das Vefahren eröffnet wurde, hat das eine Wirkung. Und zwar auf alle Bescheide. Unabhängig davon ob man eine Einspruch eingelegt hat oder nicht.
@@herdifreund7715 ob sie laufen oder stehen oder what ever war nicht meine Aussage-Intention. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß beim FG Baden-Württemberg Klagen „laufen“ (lt. SWR) bzw. „anhängig“ (lt. Bund Steuerzahler) sind, und damit die Möglichkeit bieten, in Verweis auf diese Einspruch gg. die akt. Bescheide zu erheben. Im Video hieß es m. W. es gäbe keine.
@@sigi9393 Ich versuche es nochmal. Solange die Klagen nur erhoben wurden, sie aber nicht angenommen oder abgelehnt wurden, kann man Einspruch erheben wie man will. Da die Verfahren noch nicht eröffnet sind, hat das keine Wirkung, bzw. keinerlei aufschiebende Wirkung auf irgendwas. Es nutzt auch nichts, auf diese Klagen zu verweisen. Denn solange sie nicht angenommen wurden, sind sie für das Finanzamt schlicht nicht existent.
@@herdifreund7715 der Versuch mich davon zu überzeugen, daß Sie Recht haben und auf der anderen Seite Haus & Grund, Bund der Steuerzahler, SWR .. Unrecht haben ist legitim jedoch aus naheliegenden Gründen nicht sehr erfolgversprechend.
@@herdifreund7715 Tut mir leid, aber ein Klageverfahren, in dem die Klage "angenommen" oder "abgelehnt" werden kann, ist nach der Finanzgerichtsordnung nicht vorgesehen. Von unzulässigen Klagen abgesehen, werden alle Klagen in der Sache entschieden, sofern sie nicht zurückgenommen werden.
Grundsteuer ist selbst schon kriminell. Wofür kauft man denn ein Haus, wenn man weiterhin "Miete" zahlen muss?!
Dann dürfte es auch keine Kfz Steuer geben usw usw - in Dummland gibt es auf so viele Sachen Steuern, das wird gar nicht mehr kritisch hinterfragt
@@wilmaausgeen5376 Wenn es nach mir ginge, würde das alles wegfallen. Dann Steuern für Unternehmen auf 10-15% und zusehen, wie plötzlich alle in Deutschland investieren.
Moin.
Ich habe Einspruch eingereicht, weil es in unserer Strasse einen angrenzenden Wall gibt, der zu gleichen Teilen den einzelnen Hauseigentümer mitgehört.
Doch für jeweils die gleiche Fläche des Walls wurden ganz verschiedene Bodenrichtwerte angesetzt. Bei einem Eigentümer 0,42, der nächste 2,40 und bei mir 320.
Dagegen habe ich Einspruch eingelegt.
Ich habe diesen Einspruch schriftlich an das Finanzamt mit Einwurfbestätigung geschickt.
Ich habe aber darauf keine Antwort bekommen.
Bei Nachfragen beim Finanzamt sagte man mir , dass es auch erst mal keine Bestätigung für einen Einspruch geben würde.
Ich bin mal gespannt, was da 2025 auf mich zukommt.
Also: Ich müsste gegen einen Bescheid klagen, welcher auf meinen persönlichen Angaben beruht. Klingt irgendwie unlogisch. Danke für Ihre Informationen. Liebe Grüße Udo
Zudem ist mir nicht klar, wie ich inhaltliche Fehler finden soll. Als wenn die Beurteilung nur davon abhängt, ob meine Angaben richtig übernommen worden sind… das FA müßte bei Fehlern Daten nacherheben. Aus meiner Sicht wird es bei den WEGen sehr interessant, weil man da recht schnell erkennen kann, wenn es in einer WEG frappierende Unterschiede gibt, die nicht auf individuellen Fehlern der Antragsteller beruhen, sondern auf tatsächlich anderen Ergebnissen, weil unterschiedliche Mitarbeitende des FA tätig waren…
Ist ein höherer Grundsteuermessbetrag per se schon ein Grund, Widerspruch einzulegen?
Merkwürdig finde ich die Festsetzung der Bodenrichtwerte. Häuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite werden um 40€ niedriger bewertet als auf unserer Seite. Ist dieser Wert auch angreifbar?
Nein, die Bodenrichtwerte sind amtlich festgelegt. Allerdings kannst du den Wert des Grundstücks auch durch ein Gutachten feststellen lassen. Allerdings berechnen sich auch diese Werte im Grundsatz mit dem Bodenrichtwert.
@@lutzvormann "Allerdings kannst du den Wert des Grundstücks auch durch ein Gutachten feststellen lassen" Das stimmt nicht, die Möglichkeit gibt es nur bei der Bewertung für die Bewertung zu Erb- und Schenkungssteuerzwecke.
"Allerdings berechnen sich auch diese Werte im Grundsatz mit dem Bodenrichtwert". Das stimmt nur so halb, ein guter Gutachter würde den Bodenrichtwert selber ermitteln und der könnte dann in beide Richtung abweichen.
@@eragonshurtugal4239
Sorry, aber z.B. OFD Karlsruhe sieht das etwas anders, kann aber Bundeslandabhängig sein.
Mit dem Bodenrichtwert stimmt natürlich, aber vielfach rechnen die Gutachter auch mit diesen Werten.
@@lutzvormann Ja das stimmt, in Baden-Württemberg ist es tatsächlich möglich ein Gutachten als Gegenbeweis anzuführen allerdings auch nur gegen den Bodenrichtwert. Theoretisch wäre also der Fall denkbar das ein Grundstück weniger wert ist als der Grundsteuerwert BW "symuliert" (wenn man davon ausgeht das der Grundsteuer-Meßbetrag eines Grundstückes nach Bundesmodell und nach dem BW-Modell, hiervon wird ja zumindest bei der Berechnung des Gegenstandwertes nach StBVV ausgegagen, müsste man den Grundsteuerwert BW ca. vervierfachen). Wenn jetzt also z.B. bei einem 1.000 m² ein BRW von 500 €/m² angesetzt und somit ein GrSt-Wert von EUR 500.000 festgesetzt wird, sollte in der Theorie in etwa einen Grundsteuerwert nach Bundesmodell von MEUR 2 entsprechen. Bei einer Gutachterlichen Bewertung wäre es jetzt denkbar das zum Beispiel aufgrund einer geringen Bebauung der Wert des Grundstückes auf nur MEUR 1,5 geschätzt wird gleichzeitig aber der BRW von 500 €/m² bestätigt wird.
@@eragonshurtugal4239 Das würde mich echt mal interessieren, da ja gerade BW als Paradebeispiel für den "unbezahlbaren" Anstieg der Grundsteuer gilt. Wo kann man bitte nachlesen, dass der vom Land festgelegte Bodenrichtwert durch ein Eigengutachten ausser Kraft gesetzt werden kann? DAS wäre mir neu.
Ich habe gar nix gemacht da ich in Berlin nicht angeschrieben wurde . Was blüht mir nun ???
Finde ich gut das hier mal anständige Infos gegeben werden. Viele Schafe rennen einfach nur anderen Aufrufen hinterher, ganz plump Einspruch einlegen, egal gegen was, wird ja auf YT von TaxPro auch zu aufgefordert. Ob das so sinnvoll für die breite Masse ist, sei mal dahingestellt. Außer für das eigene Portmonee natürlich 😉😉
Man braucht sich ja mal nur die Kommentare unter den Video bei TaxPro anschauen, dann weiß man ja, welches dort Klientel angesprochen werden soll. Kaum einer wird dort verstehen, dass es ein "Ruhen des Verfahrens" eher nicht geben wird und man dann gezwungen wäre, selber zu klagen. Wenn der Bescheid wie erklärt ergangen ist, dann wird man sich wohl nur noch auf die Verfassungswidrigkeit stützen können. Ob das aber nun in jedem Fall Aussicht auf Erfolg hat ? Möglicherweise in Baden-Würtenberg, aber in den anderen Bundesländern mit anderen Berechnungsmodellen ? Fraglich....
Wenn eine neue Grundsteuerbewertung her musste, war dann die alte rechts- und verfassungswidrig?
Hat man Anspruch auf Rückzahlung der unter Vorbehalt geleisteten Grundsteuern?
Die werden eher feststellen das man für 60 Jahre nachzahlen darf.
Ja, war sie, was das Verfassungsgericht so festgestellt hat, und weshalb eine Neubewertung gibt. Einen Anspruch auf Rückzahlung gibt es deshalb aber nicht, weil das Gericht (wie sehr oft in Steuerentscheidungen) dem Gesetzgeber eine Frist zur Korrektur eingeräumt hat.
Nein, Kann man überall wunderbar nachlesen. Zwar wurde die alte Grundsteuer vom Verfassungsgericht als nicht verfassungskonform eingestuft, allerdings nach AKTUELLER Rechtslage. Eine rückwirkende Wirkung hat das Urteil nicht. Es ist sogar so, dass die die Umsetzung des Urteils auf 2025 geschoben wurde, D.h. die alte Regelung hat bis dahin Bestand.
Es gibt doch aber schon Musterklagen, z.B. vom Bund der Steuerzahler 🤔
Ich habe die Grundsteuer noch nicht abgegeben! Raten Sie mir zur Abgabe ? Oder soll ich mich weigern ?
Soweit ich weiß wird die Steuer vom Finanzamt geschätzt wenn man selbst keine Steuererklärung abgibt. In der Regel fällt diese Schätzung dann eher zugunsten des Finanzamts aus.
@@BlackCat75585 aber das dauert! Die müssen mich erst mehrfach erinnern
"In der Presse kursiert eine pauschale Empfehlung" Welche "Presse" soll das sein?
FAZ, Spiegel, Focus und noch jeden der dem Herr Prof. Dr. Georg Kirchhoff oder dem Verein Haus und Grund abdrucken will wie sie blöd Zeug erzählen.
Woher bekommt man den alten Grundsteuerhebesatz? Wo steht der
Auf dem alten Grundsteuerbescheid.
@@bine3632 ok danke dann schaue ich mal
Mein Messebetrag war ziemlich genauso hoch wie vorher
Wenn die Grundsteuer nicht rechtmäßig ist, ist es egal, ob ich dagegen Einspruch erhoben habe, oder nicht. Ansonsten wäre das gegen das Gleichheitsgebot gem. Grundgesetz. Sollte die Rechtsprechung nur noch das Unrecht vertreten, bleibt nur Gewalt. Ich hoffe, das will niemand.
Hallo ,nein Messebetrag ist höher,um 13euro,
Hallo Halina wie geht es dir. Schön dich kennenzulernen. Ich bin Thomas aus Virginia USA 😊
Was kann man gegen die Zwangssanierung tun ?😢
Nicht. Erst mal abwarten und sich nicht von Weltuntergangspredigern verrückt machen lassen. Schon jetzt wird die Verfassungsmäßigkeit von so einschneidenden Eingriffen in die Besitzrechte der Bürger angezweifelt und wird auf jeden Fall vor dem Verfassungsgericht landen, wenn sie eintreten würden. Und noch ist nichts beschlossen. Abgesehen davon, bestehen ja jetzt schon Gesetze, welche die Dämm- und Heizpflicht in Häusern betrifft. Heizung nicht älter als 30 Jahre, Die Heizung MUSS vorgegebene Emissionswerte einhalten, gesetzlich vorgeschriebene Dach- bzw. Dachboden-Dämmung, Dämmpflicht bei mehr als 10 Prozent Fassadenerneuerung, etc.
@Kanzlei Rohrig Liebe Frau Rohrig...glauben Sie an den WEIHNACHTSMANN?
Oder daran, dass Hebesätze GESENKT werden...? 🤣🥳
Habe tatsächlich von einigen gehört, dass sie jetzt weniger bezahlen müssen.
@@sylvia7142 Sie arbeiten aber nicht zufällig bei der Gemeinde oder beim Finanzamt...? 😂
@@speedyjoe648 😲Nein 🤣
Wollte damit nur ausdrücken, dass eine gewisse (zugegebenermaßen sehr geringe) Chance besteht, dass es billiger wird.