Dieser Moment von Minute 2:12 bis 2:20 --- legendär!!! :D :D Ich weiß nicht wieso, aber desto öfter ich es mir angucke, umso lustiger wird es. (NO FRONT!) Vielen Dank für die spannenden Interviews; sehr viel gelernt!
Sehr gutes Video. Bitte mehr davon! Genau so sehen Diskusionen bei uns auf der Arbeit auch immer aus :D M.E. ist der § 2 AStG in der Finanzverwaltung selten Thema, da sich kaum jemand mit dem AStG in der Finanzverwaltung auskennt. Ist nicht Teil des Studiums. Gibt nur einige wenige Beamte die so ein tiefes Wissen im AStG haben und die beschäftigen sich selten mit Privatpersonen. Bei denen liegt der Fokus auf Großunternehmen. Hier ist auch viel mehr Steuersubstrat.
Hallo Robin H, vielen Dank, dass Sie auch als Finanzbeamter Ihre Erfahrungen hier einfließen lassen. Bei den komplexen Themen des Außensteuerrechts ist es dann in der Tat wie im Video dargestellt: Die normale Veranlagungsstelle bei den Finanzämter ist bei solchen komplexen Themen fachlich gar nicht so gut aufgestellt. Dennoch muss der Steuerpflichtige alles richtig machen, sonst wird er leider zum Steuerstraftäter... Viele Grüße Christoph Juhn
@@juhnsteuerberater ehemaliger Finanzbeamter 😉 war einem dann doch zu langweilig im Finanzamt. Kann ihnen da nur zustimmen. Ich glaub auch, dass gerade das internationale Steuerrecht in Zukunft viel stärker in den Fokus rücken wird. Mit Themen wie ATAD & co. wird den Mandanten auch viel abverlangt.
@@berndfreudinger7254 wenn man sich nicht in einem neuen Land steuerlich anmeldet unterstellt das deutsche Finanzamt, weiterhin zuständig zu sein. Man geht sozusagen davon aus, dass der Ausstieg aus einem Land/Steuersystem einhergeht mit dem Einstieg in ein neues. Lasse mich aber auch gerne korrigieren.
Naja, er ist ja nur ehrlich. Irgendwann fressen die Kosten das Einkommen auf. Herr Juhn z.B. verlangt einen Stundensatz von 375€, an anderen Stellen kostet einen das 450€ oder noch mehr. Mit einmal beraten und dann ist Schluss, ist’s selten getan
Stichwort Single Member US LLC, folgender Sachverhalt: eine solche LLC als Personengesellschaft (disregarded entity) , komplett ohne Substanz, Wohnsitz in einem EU-Land. Das EU-Land (Wohnsitz) hat keine CFC-Rules, wenn man die Auslandsfirma als natürliche Person hält, besteuert Dividenden sehr gering und kennt ein Konstrukt wie eine LLC nicht, bei dem im Wohnsitzland auf persönlicher Ebene versteuert wird. Es wird im Steuerrecht dieses Landes fiktiv angenommen, dass eine Firma immer am Ort der Registrierung Steuern zahlt. In diesem Fall eben 0%. Bei diesem Szenario müsste man doch im EU-Land, in dem man auch selbst lebt, mit der Zahlung der niedrigen Quellensteuer "davonkommen", oder? Im Video wurde oftmals auch von Substanz gesprochen. Da wurde dann lobend erwähnt, dass Christoph in Florida eine Mitarbeiterin usw. hat. Das ist aber m.E. irrelevant, wenn man in einem Land ohne CFC-Rules lebt, oder sehe ich das falsch?
Gibt es hier einen aktuellen Beitrag nach aktueller Gesetzeslage? Laut Perspektive Ausland gibt es nun neue Gesetzänderungen und man ist 10 Jahre beschränkt Steuerpflichtig solange man keinen Wohnsitz im Ausland hat. Auch wenn man ein Wohnsitz hat kann man vrs. auch doppelt besteuert werden. Was stimmt denn nun? Brauche nun eine dritte Meinung vom Steuerexperten Welche Recherchen und Aussagen sind nun Richtig Perspektive Ausland vs. Staatenlos?
Ich fand die Diskussion genial! Es hat mir richtig Spaß gemacht euch zuzuhören. 😉 Deutschland kann aber auch ein Steuerparadies sein, das sollte man nicht vergessen.
Aber trotzdem ist Deutschland seit neuesten als Hochsteuerland Steuerweltmeister Nr 1 noch vor Belgien und ist demnach von keinem anderen Land zu topen...
Eine Betriebsstätte kann doch auch dort sein wo sich die Ausrüstung bzw Ausstattung der Firma befindet speziell im Internet Business oder Online Trading Bereich wo man nicht unbedingt ein Büro,Mitarbeiter oder ein Firmenauto braucht ⚖️😏
Wie ist die steuerrechtliche Einordnung bei Fernwartungen durch Selbstständige? Konkretes Beispiel: Ich biete selbstständig Dienstleitungen in Form eines IT-Helpdesks per Fernwartungssoftware und Telefon an. Ich und mein steuerlicher Wohnsitz befinden sich im Ausland, der betreute Kunde befindet sich aber in Deutschland. Ist der Ort der Leistungserbringung, wo die Einkünfte versteuert werden müssen in diesem Fall im Ausland (wo ich tatsächlich physisch sitze und die Leistung erbringe), oder in Deutschland (wo der Computer steht, auf dem die Arbeit ferngesteuert erbracht wird)?
Ok, was passiert eigentlich, wenn ich ein Aktiendepot habe, das über die Zeit sich sehr gut entwickelt hat und ich bspw. nach Dubai auswandern will, mit der Absicht dieses Depot zu liquidieren und die Abgeltungssteuer zu umgehen? Wird hier vorher noch eine fiktive Wegzugssteuer auf die Kursgewinne fällig?
Ich habe mal eine Frage, u. hoffe die kann einer beantworten. Ich nehme eine Limited z.B in Curacao oder Zypern, für die Verwaltung der Mietobjekte in Deutschland. Abgesehen davon wohne ich auch dort u. habe in Deutschland auch keinen Wohnsitz bzw. Wohnung mehr für mich selbst. Kann ich die Verwaltungskosten sprich Gehalt für Gesellschafter etc. von den Einnahmen absetzen um so Steuern in Deutschland zu sparen? Wenn ja, in wie weit geht das ohne in Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung zu kommen.
Wenn ich perpetual Traveller bin und remote als Freelancer für eine deutsche Firma arbeite muss ich dann meinen Lohn weiterhin in Deutschland versteuern?
Ob man auch eine „Feste Betriebsstätte“ auf einer Yacht unter einer „flag of convenience“ betreiben könnte? Zum Beispiel US LLC auf Yacht unter Panama Flagge?
Hallo Captain Lehmann's Seebestattungen, zumindest nach deutscher Auffassung muss eine Betriebsstätte eine Verbindung/Verankerung zum (festen) Boden aufweisen. Ob das klassische "vor Anker gehen" ausreicht, wage ich zu bezweifeln. VG Das Juhn Partner Team
... was ist, wenn man rund um die Welt im Truck ( z.B. CONCORDE CENTURION AUF MERCEDES-BENZ ACTROS) wohnt und arbeitet ,also keine Wohnung und keine feste Betriebstätte und meine eigenen selbstentwickelten Softwareprodukte (keinerlei Dienstleistungen!) verkaufe über meine Webseite (auch selbst entwickelter Quellcode/ der Server Hoster ist dann auch nicht in der EU), .....? So wie ich Ihren Video entnehme, geht das wohl nicht ... oder habe ich da was falsch verstanden ? mfg mirko
Mirko, man muss auch mal die praktische Seite sehen. Wenn jemand z.B. in Thailand lebt, von dort aus gewerblich tätig ist , Rechnung mit thailändischer Schrift, Sprache und in Baht ausstellt. Ebenso Buchhaltungsbelege, Bankauszúge usw auf thailändisch ausgerichtet sind ? Der deutsche Finanzbeamte versteht doch dann nur noch "Bahnhof" und wird wohl kaum Interesse haben solche Steuerzahler bzw "Kunden" zu haben. Was meinen da die Steuerexperten dazu ?
39:40 Die Aussage zur Schweiz habe ich akustisch nicht verstehen können. Kann mir das jemand schreiben, was da gesagt wurde? Ich habe es jetzt 3 Mal gehört und verstehe es nicht.
Es geht um die "überdachende Besteuerung", die im DBA zwischen Deutschland und der Schweiz vereinbart wurde um deutsche Unternehmer nach Wegzug in die Schweiz weiter auf deutsches Einkommen zu versteuern. Details in meinem Blog: www.staatenlos.ch/wie-die-ueberdachende-besteuerung-eine-abwanderung-in-die-schweiz-verhindert/
Gern noch mehr Videos mit den beiden. Gern auch zu dem Thema Immobilien in Deutschland vermietet und man möchte davon leben und weltweit reisen. Später vielleicht noch Immobilien in den USA. Welches weltweite Steuerstruktur wäre dort interessant. Reicht eine liechtensteiner Familienstiftung oder gibt es bessere Strukturen.
Hallo Max R, es gibt neben der Stiftung noch weitere Möglichkeiten die Steuerbelastung (vor allem bei Immobilien) zu optimieren. Ob es unterschiedliche Holdingstrukturen oder eine Genossenschaft ist, welche auch unterschiedlich gestaltet werden kann. Wichtig hierbei ist die individuelle Situation des Mandanten und dessen Ziele. VG Das Juhn Partner Team
@@juhnsteuerberater Bei Holdingstrukturen verliere ich die 10 jährige Steuerfreiheit. Oder habe ich dies falsch im Kopf. Und die Steuerlücke über Genossenschaften für Immobilien wurde schon geschlossen bzw. wird geschlossen. Gibt es noch andere Möglichkeit für global reisende Menschen?
Ich dachte zuerst, dass Christoph H. hier gegrillt wird. Allerdings musste ich zum Ende hin feststellen, dass es sich eher um eine Konversation zwischen einem aus der Auswandererpraxis (Christoph H.), einem Volltheoretiker (Michael) und einem, der eine abwägende Mittelposition einnimmt (Christoph J.) handelt. Mein persönliches Resümee ist, dass es eine Schande ist, dass deutsche Digitalunternehmer überhaupt auswandern müssen, um konkurrenzfähig sein zu können. Es muss ja nicht mal eine Nullprozentbesteuerung sein - eine einfach nur faire Besteuerung wie in Tschechien würde ja schon reichen.
Keine Ahnung wie mindergestellt und konkurrenzlos du gegenüber ausländischen Digitalunternehmern bist oder wie die tschechische Besteuerung ist, aber dann hätte man verschiedene Steuerbelastungen auf unterschiedliche unternehmerische Tätigkeiten. Wie rechtfertigt man das z.B. vor einem Handwerker oder einem anderem Unternehmer, der keine digitale Möglichkeit hat? Mit dem einzigen Argument, dass jeder jede digitale Leistung auch auf englisch in Anspruch nehmen kann und man daher arm wie eine Kirchenmaus ist und kein Geld mehr verdient?
@@g.f.w.6402 Ich mache in meinem Job immer wieder die Erfahrung, dass in Deutschland auf einem hohen Niveau gejammert wird ohne Ende - und zwar von fast allen. Sowohl von Unternehmern als auch Arbeitnehmern. Solange Sie die obigen Argumente nicht entkräften und sich nicht als tschechischer Steuerexperte entpuppen, ist noch die Frage, wer hier die Ahnung hat.
@@jomicoud10_62 es geht hier nicht um Tschechien! Wenn Sie der Konversation nicht folgen können, schreiben Sie nichts! Steueroptimierung im internationalen Kontext ist so komplex, das verstehen Sie gar nicht - und das merkt man auch sofort.
@@g.f.w.6402 Sagt ausgerechnet derjenige, der selbst Tschechien als Argument in eigenen Worten erwähnt. Lassen Sie es gut sein. Viel Erfolg noch als von Beruf hochqualifizierter Experte.
Ja, da kann man ganz nach individuellen Vorlieben gestalten. Manche mögen halt lieber über Alternativen verfügen, andere sind hingegen eher standorttreu. In dem Fall stellt Monaco sicherlich eine attraktive Option dar. Hier haben wir übrigens weitere Informationen über Monaco: ua-cam.com/video/6cokiuYJQ_E/v-deo.html www.juhn.com/fachwissen/internationales-steuerrecht/steuern-monaco/
Ein - und Ausreisen kann man bei den offenen Grenzen in Europa doch gar nicht nachvollziehen. Von daher sehe ich das mit dem Aufenthalt eher unkritisch. Etwas anderes ist das vielleicht bei außereuropäischen Wohnsitzen. Aber auch hier könnte ich z.B über ein anderes europäisches Land nach Deutschland einreisen ohne das es einer mitbekommt.
@@general4601du musst es beweisen anhand deiner belege Rechnungen etc. Die sind nicht so blöd wie du denkst, du hast die Beweispflicht sonst wird vom Gegenteil ausgegangen und das ist dann steuerlich immer schlecht für dich
Einerseits interessant, andererseits weiß ich nicht, wie ernst ich einen Typen nehmen kann, der seine Beratungsleistungen auf seiner Website a la fake natty fitnessmodels wie Programme für 797€ verkauft, in jedem zweiten Satz Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler hat, Corona hier in den Kommentaren als harmlose Grippe bezeichnet etc. Ich habe selten eine so so unseriöse Website gesehen. Wie ist der Typ Steuerberater geworden?
@@feppo8855 also, in der Datenbank der Bundesteuerberaterkammer ist er definitiv nicht als Steuerberater deutschen Rechts gelistet. Ich habe ihn zumindest nicht gefunden.
Jetzt Erstberatungstermin vereinbaren: www.juhn.com/terminvereinbarung/
super Gespräch!! - Für Digitale Nomaden wirklich sehr interessant.
Das Interview mit dem glücklichsten Menschen der Welt? Muss ich schauen :)
Dieser Moment von Minute 2:12 bis 2:20 --- legendär!!! :D :D Ich weiß nicht wieso, aber desto öfter ich es mir angucke, umso lustiger wird es. (NO FRONT!) Vielen Dank für die spannenden Interviews; sehr viel gelernt!
Soziale Peinlichkeit 😁😁😁😁
Ein genuss diesen fundierten Gesprächen lauschen zu dürfen
Christoph ist eben ein ungewöhnlich talentiertes Wesen... Brillliant
Sehr gutes Video. Bitte mehr davon! Genau so sehen Diskusionen bei uns auf der Arbeit auch immer aus :D M.E. ist der § 2 AStG in der Finanzverwaltung selten Thema, da sich kaum jemand mit dem AStG in der Finanzverwaltung auskennt. Ist nicht Teil des Studiums. Gibt nur einige wenige Beamte die so ein tiefes Wissen im AStG haben und die beschäftigen sich selten mit Privatpersonen. Bei denen liegt der Fokus auf Großunternehmen. Hier ist auch viel mehr Steuersubstrat.
Hallo Robin H,
vielen Dank, dass Sie auch als Finanzbeamter Ihre Erfahrungen hier einfließen lassen. Bei den komplexen Themen des Außensteuerrechts ist es dann in der Tat wie im Video dargestellt: Die normale Veranlagungsstelle bei den Finanzämter ist bei solchen komplexen Themen fachlich gar nicht so gut aufgestellt.
Dennoch muss der Steuerpflichtige alles richtig machen, sonst wird er leider zum Steuerstraftäter...
Viele Grüße
Christoph Juhn
@@juhnsteuerberater ehemaliger Finanzbeamter 😉 war einem dann doch zu langweilig im Finanzamt. Kann ihnen da nur zustimmen. Ich glaub auch, dass gerade das internationale Steuerrecht in Zukunft viel stärker in den Fokus rücken wird. Mit Themen wie ATAD & co. wird den Mandanten auch viel abverlangt.
Es ist doch mangels Wohnsitz bereits kein Fianzamt mehr örtlich zuständig, wenn keine konkrete Wohnung oder fester Aufenthaltsort mehr besteht ...
@@berndfreudinger7254 wenn man sich nicht in einem neuen Land steuerlich anmeldet unterstellt das deutsche Finanzamt, weiterhin zuständig zu sein. Man geht sozusagen davon aus, dass der Ausstieg aus einem Land/Steuersystem einhergeht mit dem Einstieg in ein neues. Lasse mich aber auch gerne korrigieren.
4:35 100k - 1Mio = Kleinverdiener ... #MadeMyDay
Sehr sympathisch der Christoph...
Man muss halt zum geringen Einkommen stehen.
@@alsterwasser08 Danke, auch wenn das ironisch war ;)
Danke dass die Aussage bei 4:35 schon vorbei war :)
Naja, er ist ja nur ehrlich. Irgendwann fressen die Kosten das Einkommen auf. Herr Juhn z.B. verlangt einen Stundensatz von 375€, an anderen Stellen kostet einen das 450€ oder noch mehr. Mit einmal beraten und dann ist Schluss, ist’s selten getan
Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung
Stichwort Single Member US LLC, folgender Sachverhalt: eine solche LLC als Personengesellschaft (disregarded entity) , komplett ohne Substanz, Wohnsitz in einem EU-Land.
Das EU-Land (Wohnsitz) hat keine CFC-Rules, wenn man die Auslandsfirma als natürliche Person hält, besteuert Dividenden sehr gering und kennt ein Konstrukt wie eine LLC nicht, bei dem im Wohnsitzland auf persönlicher Ebene versteuert wird. Es wird im Steuerrecht dieses Landes fiktiv angenommen, dass eine Firma immer am Ort der Registrierung Steuern zahlt. In diesem Fall eben 0%.
Bei diesem Szenario müsste man doch im EU-Land, in dem man auch selbst lebt, mit der Zahlung der niedrigen Quellensteuer "davonkommen", oder?
Im Video wurde oftmals auch von Substanz gesprochen. Da wurde dann lobend erwähnt, dass Christoph in Florida eine Mitarbeiterin usw. hat. Das ist aber m.E. irrelevant, wenn man in einem Land ohne CFC-Rules lebt, oder sehe ich das falsch?
die sache ist offensichtlich. das weltweit finanzsystem wird absichtlich kompliziert gemacht, damit es wenige nutzen
Gibt es hier einen aktuellen Beitrag nach aktueller Gesetzeslage? Laut Perspektive Ausland gibt es nun neue Gesetzänderungen und man ist 10 Jahre beschränkt Steuerpflichtig solange man keinen Wohnsitz im Ausland hat. Auch wenn man ein Wohnsitz hat kann man vrs. auch doppelt besteuert werden. Was stimmt denn nun? Brauche nun eine dritte Meinung vom Steuerexperten Welche Recherchen und Aussagen sind nun Richtig Perspektive Ausland vs. Staatenlos?
Fände ich auch sehr Interessant!
Ich fand die Diskussion genial! Es hat mir richtig Spaß gemacht euch zuzuhören. 😉 Deutschland kann aber auch ein Steuerparadies sein, das sollte man nicht vergessen.
Vielen Dank.
BG, CJ
Aber trotzdem ist Deutschland seit neuesten als Hochsteuerland Steuerweltmeister Nr 1 noch vor Belgien und ist demnach von keinem anderen Land zu topen...
Deutschland und Steuerparadies in einem Satz?!😂🙈 wie meinst du das?
@@general4601 Deutschland hat zeitweise durch Abkommen extrem steuerliche Vorteile, aber die finden nur Premiumsteuergestalter.
spannend, spannend!
10/10. Vielen Dank :)
Eine Betriebsstätte kann doch auch dort sein wo sich die Ausrüstung bzw Ausstattung der Firma befindet speziell im Internet Business oder Online Trading Bereich wo man nicht unbedingt ein Büro,Mitarbeiter oder ein Firmenauto braucht ⚖️😏
Christoph hat das System gedribbelt!
😅💯
Fantastisches Video.
Guten Tag
Ihre Themen sind super aber leider ist das Sound nicht gut.
Schön, dass dieser sympathische Mensch ohne Steuerberaterzulassung
Steuerberatungsleistungen anbietet.
heul doch
Bedarf es immer einer Zulassung um sein Wissen preiszugeben?
na wenn spahn als gesundheitsminister sachen entscheiden darf, warum dann er nicht mit erfahrung ?
Sonst dürfte man sich ja nicht mal privat seine Erfahrungen austauschen, nicht mal im steuerfreien Ausland 🤯😏
tell me you are german without telling me....
Wie ist die steuerrechtliche Einordnung bei Fernwartungen durch Selbstständige?
Konkretes Beispiel: Ich biete selbstständig Dienstleitungen in Form eines
IT-Helpdesks per Fernwartungssoftware und Telefon an. Ich und mein
steuerlicher Wohnsitz befinden sich im Ausland, der betreute Kunde befindet
sich aber in Deutschland. Ist der Ort der Leistungserbringung, wo die
Einkünfte versteuert werden müssen in diesem Fall im Ausland (wo ich
tatsächlich physisch sitze und die Leistung erbringe), oder in Deutschland
(wo der Computer steht, auf dem die Arbeit ferngesteuert erbracht wird)?
Danke 🙏 tolles Video
Super interessant
Danke für das Feedback! :)
Super!
Vielen Dank
@@juhnsteuerberater vielen Dank an den Kapitän aus Köln 🤣
Ok, was passiert eigentlich, wenn ich ein Aktiendepot habe, das über die Zeit sich sehr gut entwickelt hat und ich bspw. nach Dubai auswandern will, mit der Absicht dieses Depot zu liquidieren und die Abgeltungssteuer zu umgehen? Wird hier vorher noch eine fiktive Wegzugssteuer auf die Kursgewinne fällig?
Nein, Aktien und Immobilien werden nicht wegzugsbesteuert
Ich habe mal eine Frage, u. hoffe die kann einer beantworten.
Ich nehme eine Limited z.B in Curacao oder Zypern, für die Verwaltung der Mietobjekte in Deutschland. Abgesehen davon wohne ich auch dort u. habe in Deutschland auch keinen Wohnsitz bzw. Wohnung mehr für mich selbst. Kann ich die Verwaltungskosten sprich Gehalt für Gesellschafter etc. von den Einnahmen absetzen um so Steuern in Deutschland zu sparen? Wenn ja, in wie weit geht das ohne in Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung zu kommen.
Wenn ich perpetual Traveller bin und remote als Freelancer für eine deutsche Firma arbeite muss ich dann meinen Lohn weiterhin in Deutschland versteuern?
Das dürfte die "erweiterte beschränkte Steuerpflicht" betreffen.
Ob man auch eine „Feste Betriebsstätte“ auf einer Yacht unter einer „flag of convenience“ betreiben könnte? Zum Beispiel US LLC auf Yacht unter Panama Flagge?
Hallo Captain Lehmann's Seebestattungen,
zumindest nach deutscher Auffassung muss eine Betriebsstätte eine Verbindung/Verankerung zum (festen) Boden aufweisen. Ob das klassische "vor Anker gehen" ausreicht, wage ich zu bezweifeln.
VG Das Juhn Partner Team
... was ist, wenn man rund um die Welt im Truck ( z.B. CONCORDE CENTURION AUF MERCEDES-BENZ ACTROS) wohnt und arbeitet ,also keine Wohnung und keine feste Betriebstätte und meine eigenen selbstentwickelten Softwareprodukte (keinerlei Dienstleistungen!) verkaufe über meine Webseite (auch selbst entwickelter Quellcode/ der Server Hoster ist dann auch nicht in der EU), .....? So wie ich Ihren Video entnehme, geht das wohl nicht ... oder habe ich da was falsch verstanden ? mfg mirko
Mirko, man muss auch mal die praktische Seite sehen. Wenn jemand z.B. in Thailand lebt, von dort aus gewerblich tätig ist , Rechnung mit thailändischer Schrift, Sprache und in Baht ausstellt. Ebenso Buchhaltungsbelege, Bankauszúge usw auf thailändisch ausgerichtet sind ? Der deutsche Finanzbeamte versteht doch dann nur noch "Bahnhof" und wird wohl kaum Interesse haben solche Steuerzahler bzw "Kunden" zu haben. Was meinen da die Steuerexperten dazu ?
39:40 Die Aussage zur Schweiz habe ich akustisch nicht verstehen können. Kann mir das jemand schreiben, was da gesagt wurde? Ich habe es jetzt 3 Mal gehört und verstehe es nicht.
Es geht um die "überdachende Besteuerung", die im DBA zwischen Deutschland und der Schweiz vereinbart wurde um deutsche Unternehmer nach Wegzug in die Schweiz weiter auf deutsches Einkommen zu versteuern. Details in meinem Blog:
www.staatenlos.ch/wie-die-ueberdachende-besteuerung-eine-abwanderung-in-die-schweiz-verhindert/
Richtig kompliziert und echt spannend 😬
Gern noch mehr Videos mit den beiden.
Gern auch zu dem Thema Immobilien in Deutschland vermietet und man möchte davon leben und weltweit reisen. Später vielleicht noch Immobilien in den USA. Welches weltweite Steuerstruktur wäre dort interessant.
Reicht eine liechtensteiner Familienstiftung oder gibt es bessere Strukturen.
Hallo Max R,
es gibt neben der Stiftung noch weitere Möglichkeiten die Steuerbelastung (vor allem bei Immobilien) zu optimieren. Ob es unterschiedliche Holdingstrukturen oder eine Genossenschaft ist, welche auch unterschiedlich gestaltet werden kann. Wichtig hierbei ist die individuelle Situation des Mandanten und dessen Ziele.
VG Das Juhn Partner Team
@@juhnsteuerberater Bei Holdingstrukturen verliere ich die 10 jährige Steuerfreiheit. Oder habe ich dies falsch im Kopf.
Und die Steuerlücke über Genossenschaften für Immobilien wurde schon geschlossen bzw. wird geschlossen.
Gibt es noch andere Möglichkeit für global reisende Menschen?
Ich dachte zuerst, dass Christoph H. hier gegrillt wird. Allerdings musste ich zum Ende hin feststellen, dass es sich eher um eine Konversation zwischen einem aus der Auswandererpraxis (Christoph H.), einem Volltheoretiker (Michael) und einem, der eine abwägende Mittelposition einnimmt (Christoph J.) handelt.
Mein persönliches Resümee ist, dass es eine Schande ist, dass deutsche Digitalunternehmer überhaupt auswandern müssen, um konkurrenzfähig sein zu können. Es muss ja nicht mal eine Nullprozentbesteuerung sein - eine einfach nur faire Besteuerung wie in Tschechien würde ja schon reichen.
Keine Ahnung wie mindergestellt und konkurrenzlos du gegenüber ausländischen Digitalunternehmern bist oder wie die tschechische Besteuerung ist, aber dann hätte man verschiedene Steuerbelastungen auf unterschiedliche unternehmerische Tätigkeiten. Wie rechtfertigt man das z.B. vor einem Handwerker oder einem anderem Unternehmer, der keine digitale Möglichkeit hat? Mit dem einzigen Argument, dass jeder jede digitale Leistung auch auf englisch in Anspruch nehmen kann und man daher arm wie eine Kirchenmaus ist und kein Geld mehr verdient?
@@jomicoud10_62 wenn Sie keine Ahnung haben und gar nicht mitreden können, dann kommentieren Sie auch nicht!
@@g.f.w.6402 Ich mache in meinem Job immer wieder die Erfahrung, dass in Deutschland auf einem hohen Niveau gejammert wird ohne Ende - und zwar von fast allen. Sowohl von Unternehmern als auch Arbeitnehmern. Solange Sie die obigen Argumente nicht entkräften und sich nicht als tschechischer Steuerexperte entpuppen, ist noch die Frage, wer hier die Ahnung hat.
@@jomicoud10_62 es geht hier nicht um Tschechien! Wenn Sie der Konversation nicht folgen können, schreiben Sie nichts! Steueroptimierung im internationalen Kontext ist so komplex, das verstehen Sie gar nicht - und das merkt man auch sofort.
@@g.f.w.6402 Sagt ausgerechnet derjenige, der selbst Tschechien als Argument in eigenen Worten erwähnt. Lassen Sie es gut sein. Viel Erfolg noch als von Beruf hochqualifizierter Experte.
da brauch ich aber nicht mehrere teure Wohnsitze, sondern geh doch gleich nach Monaco. Oder was versteh ich da jetzt nicht?
Ja, da kann man ganz nach individuellen Vorlieben gestalten. Manche mögen halt lieber über Alternativen verfügen, andere sind hingegen eher standorttreu. In dem Fall stellt Monaco sicherlich eine attraktive Option dar.
Hier haben wir übrigens weitere Informationen über Monaco:
ua-cam.com/video/6cokiuYJQ_E/v-deo.html
www.juhn.com/fachwissen/internationales-steuerrecht/steuern-monaco/
Top content:)
Ein - und Ausreisen kann man bei den offenen Grenzen in Europa doch gar nicht nachvollziehen. Von daher sehe ich das mit dem Aufenthalt eher unkritisch. Etwas anderes ist das vielleicht bei außereuropäischen Wohnsitzen. Aber auch hier könnte ich z.B über ein anderes europäisches Land nach Deutschland einreisen ohne das es einer mitbekommt.
Eben, das habe ich mir auch gedacht. Wie soll das FA nachweisen ob ich 85 oder 185 Tage in DE verbracht habe?
Kann mir das bitte jemand erklären?
@@general4601 Kreditkartenabrechnung , Nutzung der EC Karte und vielleicht Flugtickets ?
@@general4601 im schlimmsten Fall handydaten usw...
@@general4601du musst es beweisen anhand deiner belege Rechnungen etc. Die sind nicht so blöd wie du denkst, du hast die Beweispflicht sonst wird vom Gegenteil ausgegangen und das ist dann steuerlich immer schlecht für dich
Einerseits interessant, andererseits weiß ich nicht, wie ernst ich einen Typen nehmen kann, der seine Beratungsleistungen auf seiner Website a la fake natty fitnessmodels wie Programme für 797€ verkauft, in jedem zweiten Satz Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler hat, Corona hier in den Kommentaren als harmlose Grippe bezeichnet etc. Ich habe selten eine so so unseriöse Website gesehen. Wie ist der Typ Steuerberater geworden?
Habe gehört er ist ein Betrüger und reichsbürger / rechtsextremer
Wer sagt, dass er Steuerberater ist?
@@TheFTTH ist jetzt zwar schon etwas her, aber es wurde mit großer Sicherheit in einem der Videos hier erwähnt
@@feppo8855 also, in der Datenbank der Bundesteuerberaterkammer ist er definitiv nicht als Steuerberater deutschen Rechts gelistet. Ich habe ihn zumindest nicht gefunden.
@@TheFTTH das beruhigt mich etwas