Habe mal ne frage wie ist es denn wenn der betreute von dem Betreuer Auskünfte von seinen Girokonto haben will und der Betreuer macht es nicht ist der Betreuer eigentlich zu verpflichtet oder darüber Auskünfte gegenüber dem Betreuten zugeben oder nicht??
Unterlagen im Eigentum des Betreuten (also wenn Dritte den Betreuten angeschrieben und der Betreuer dies Post entgegengenommen hat) sind herauszugeben,. Andere Unterlagen wie Schreiben des Betreuers sind im Eigentum des Betreuers und nicht herauszugeben. Es müsste ggf auf Herausgabe geklagt werden.
@@Rechtsanwalt-Wiesbadenund wenn z.b ein Betreuer einen Brief von der Krankenkasse oder ein ärztliches Befund bekommt, dürfen dann die Betreuten seine eigene Post von der Krankenkasse oder seine eigene Ärztliche Briefe oder Befunde durchlesen?
Habe aber noch eine Frage ist der Betreute verpflichtet gegenüber dem Betreuer nachzuweisen was er mit seinem Geldern macht sprich Kassenbons Kaufverträge aber es ist drauf zu achten der Betreuer tut den Betreuten wöchentlich 100 € aushändigen genau von das Geld will der Betreuer Nachweise haben was mit dem Geld passiert ist das überhaupt ok darf der das
Wenn Geld vom Konto abgehoben wird muss der Betreuer dem Gericht Quittungen nach Nachweise vorlegen. Besteht ein Einwilligungsvorbehalt und ist eine entsprechende Erkrankung gegeben, kann der Betreuer schon kontrollieren, dass kein Geld von Drogen oder Alkhohl ausgegeben wird, wenn dies zu einer Gesundsheitsgefahr führen würde
Hallo ...tolle Videos ... mit welcher Betreuersoftware arbeiten Sie ?
Können Sie vielleicht über die Abrechnung gegenüber das Gericht etwas sagen also die eigene Abrechnung?
Habe mal ne frage wie ist es denn wenn der betreute von dem Betreuer Auskünfte von seinen Girokonto haben will und der Betreuer macht es nicht ist der Betreuer eigentlich zu verpflichtet oder darüber Auskünfte gegenüber dem Betreuten zugeben oder nicht??
Ja sicher. Ist ja Geld des Betreuten
Was kann man machen wenn der Ehemalige Betreuer eine unterlage nicht herausibt
Unterlagen im Eigentum des Betreuten (also wenn Dritte den Betreuten angeschrieben und der Betreuer dies Post entgegengenommen hat) sind herauszugeben,. Andere Unterlagen wie Schreiben des Betreuers sind im Eigentum des Betreuers und nicht herauszugeben. Es müsste ggf auf Herausgabe geklagt werden.
@@Rechtsanwalt-Wiesbadenund wenn z.b ein Betreuer einen Brief von der Krankenkasse oder ein ärztliches Befund bekommt, dürfen dann die Betreuten seine eigene Post von der Krankenkasse oder seine eigene Ärztliche Briefe oder Befunde durchlesen?
Habe aber noch eine Frage ist der Betreute verpflichtet gegenüber dem Betreuer nachzuweisen was er mit seinem Geldern macht sprich Kassenbons Kaufverträge aber es ist drauf zu achten der Betreuer tut den Betreuten wöchentlich 100 € aushändigen genau von das Geld will der Betreuer Nachweise haben was mit dem Geld passiert ist das überhaupt ok darf der das
Wenn Geld vom Konto abgehoben wird muss der Betreuer dem Gericht Quittungen nach Nachweise vorlegen. Besteht ein Einwilligungsvorbehalt und ist eine entsprechende Erkrankung gegeben, kann der Betreuer schon kontrollieren, dass kein Geld von Drogen oder Alkhohl ausgegeben wird, wenn dies zu einer Gesundsheitsgefahr führen würde
Menschen murssen Dinge lernen, die sie vielleicht nie gelernt haben und nicht nur alles abgenommen kriegen .