Auch eine Frage, da sich das gerade im Familienkreis abspilet. Welche Möglichkeiten hat die Betreute, wenn sie die Betreuerin ablehnt, da diese sie komplet bevormundet. Die Betreuerin schreibt ihr vor, wo sie zu arbeiten hat, bzw. wo sie nicht zu arbeiten hat, mit wem aus der Familie sie sich treffen darf, wem sie besuchen darf. Härteste Aussagen, "Sie müssen den und den loswerden, der kontrolliert ihr Leben,", "Frau ... ist kein Freier Mensch, sie steht unter gesetzlicher Betreuung.". Die Betreuung geht aus einer Vormuntschaft vom Jugendamt hervor. Und welche Möglichkeiten besteht für uns als Familie sie dabei zu unterstützen?
Die Betreute kann beim Amtsgericht einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen und dies entsprechend begründen. Allerdings kann es Gründe geben, dass beispielsweise ein Einwilligungsvorbehalt besteht und daher Rechtsgeschäfte des Betreuten nur nach Genehmigung des Betreuers wirksam werden. Ebenso kann das Gericht den Aufgabenbereich Aufenthaltsbestimmung festlegen, sodass der Betreuer festlegen kann, wo jemand wohnt
@@Rechtsanwalt-Wiesbaden Herzlichen dank für ihre Antwort. Durch die Problematik in der Familie, habe ich mich in den vergangen Tagen in das Thema eingelesen und bin auch so auch ihrenen Kanal gestoßen. Ich verstehe es so, das der Betreuer im Grundsatz den Vorstellungen des Betreuten zu folgen hat, wenn dadurch kein Schaden für den Betreuten zu erwarten ist. Im unseren Fall besteht die Betreuerin darauf, das die Betreute in einer weiter Behinderten Werkstatt arbeitet und Sozialhilfe bekommt, obwohl die Anstellung in einen Forschungsinstitut im Raum stand mit einer Eingruppierung nach TVöD. Und dies vom Institut als möglich gesehen wurde und von der Betreuten mit Begeisterung aufgenommen wurde. Das mit der Aufenthaltsbestimmung verstehe ich so, wie sie es auch schreiben, dass der Betreuer festlegen kann wo jemand wohnt. Allerdings nicht wem der Betreute besucht und zu wem er / sie Kontakt hat. Oder verstehe ich etwas Grundlegend falsch?
Ja. Meine Meinung: Wenn er das selbst nicht kann darf er einen Steuerberater beauftragen, solange die Kosten getragen werden können. www.reguvis.de/xaver/btrecht/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27btrecht_2490416651%27%5D#__btrecht__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27btrecht_2490416651%27%5D__1619525126397
Ich finde die Videos immer sehr klasse und informativ. Jedoch finde ich dass jeder Betreuer auch sozialpädagogische Kompetenzen aufweisen muss. Sonst könnte ich als Sozialpädagoge die Aussage treffen, dass ich keine Anträge bearbeiten kann, da ich kein Jurastudium absolviert habe. Und ich hoffe das ist in der Reform 2023 dementsprechend sozialpädagogische Kompetenzen notwendig bzw. erforderlich sind.
Tolles informatives Video wie immer, danke 🙏
Sehr schöner Kanal!
Mich würde mal ein Video interessieren worauf man achten muss wenn der Betreute Schulden hat?
Auch eine Frage, da sich das gerade im Familienkreis abspilet. Welche Möglichkeiten hat die Betreute, wenn sie die Betreuerin ablehnt, da diese sie komplet bevormundet. Die Betreuerin schreibt ihr vor, wo sie zu arbeiten hat, bzw. wo sie nicht zu arbeiten hat, mit wem aus der Familie sie sich treffen darf, wem sie besuchen darf. Härteste Aussagen, "Sie müssen den und den loswerden, der kontrolliert ihr Leben,", "Frau ... ist kein Freier Mensch, sie steht unter gesetzlicher Betreuung.". Die Betreuung geht aus einer Vormuntschaft vom Jugendamt hervor. Und welche Möglichkeiten besteht für uns als Familie sie dabei zu unterstützen?
Die Betreute kann beim Amtsgericht einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen und dies entsprechend begründen. Allerdings kann es Gründe geben, dass beispielsweise ein Einwilligungsvorbehalt besteht und daher Rechtsgeschäfte des Betreuten nur nach Genehmigung des Betreuers wirksam werden. Ebenso kann das Gericht den Aufgabenbereich Aufenthaltsbestimmung festlegen, sodass der Betreuer festlegen kann, wo jemand wohnt
@@Rechtsanwalt-Wiesbaden Herzlichen dank für ihre Antwort. Durch die Problematik in der Familie, habe ich mich in den vergangen Tagen in das Thema eingelesen und bin auch so auch ihrenen Kanal gestoßen. Ich verstehe es so, das der Betreuer im Grundsatz den Vorstellungen des Betreuten zu folgen hat, wenn dadurch kein Schaden für den Betreuten zu erwarten ist. Im unseren Fall besteht die Betreuerin darauf, das die Betreute in einer weiter Behinderten Werkstatt arbeitet und Sozialhilfe bekommt, obwohl die Anstellung in einen Forschungsinstitut im Raum stand mit einer Eingruppierung nach TVöD. Und dies vom Institut als möglich gesehen wurde und von der Betreuten mit Begeisterung aufgenommen wurde.
Das mit der Aufenthaltsbestimmung verstehe ich so, wie sie es auch schreiben, dass der Betreuer festlegen kann wo jemand wohnt. Allerdings nicht wem der Betreute besucht und zu wem er / sie Kontakt hat.
Oder verstehe ich etwas Grundlegend falsch?
Mir fällt eine Frage ein: muss man auch die Steuererklärung für den Betreuten machen? Wenn ja, darf man das weitergeben an einen Steuerberater?
Ja. Meine Meinung: Wenn er das selbst nicht kann darf er einen Steuerberater beauftragen, solange die Kosten getragen werden können.
www.reguvis.de/xaver/btrecht/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27btrecht_2490416651%27%5D#__btrecht__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27btrecht_2490416651%27%5D__1619525126397
Ich finde die Videos immer sehr klasse und informativ. Jedoch finde ich dass jeder Betreuer auch sozialpädagogische Kompetenzen aufweisen muss. Sonst könnte ich als Sozialpädagoge die Aussage treffen, dass ich keine Anträge bearbeiten kann, da ich kein Jurastudium absolviert habe.
Und ich hoffe das ist in der Reform 2023 dementsprechend sozialpädagogische Kompetenzen notwendig bzw. erforderlich sind.
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