Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Durch den Gesetzgeber wird das Prinzip der Abwägung einschl. der relevanten Belange vorgegeben, d.h.: •die Gemeinde muss alle relevanten Belange ermitteln und bewerten; unterbleibt die Ermittlung eines bestimmten Sachverhaltes kommt es zum Abwägungsausfall •diese relevanten Aus-und Einwirkungen/Belange werden in der Begründung und in den Dokumenten zur Auswertung dargestellt •die politischen Gremien haben die Aufgabe unter der fachlichen Begleitung der Verwaltung die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen. Der Prozess der Abwägung kann durch die Verwaltung vorbereitet aber nicht vollzogen werden. Nach dem Abwägungsprozess werden die Bürger über den Ausgang informiert.
Ohne die nervige Hintergrundmusik könnte man die an sich wertvollen Informationen besser aufnehmen
was eigentlich abwägung?
Frage ich mich auch...
Dr Kuck gefällt diese Frage nicht
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Durch den Gesetzgeber wird das Prinzip der Abwägung einschl. der relevanten Belange vorgegeben, d.h.:
•die Gemeinde muss alle relevanten Belange ermitteln und bewerten; unterbleibt die Ermittlung eines bestimmten Sachverhaltes kommt es zum Abwägungsausfall
•diese relevanten Aus-und Einwirkungen/Belange werden in der Begründung und in den Dokumenten zur Auswertung dargestellt
•die politischen Gremien haben die Aufgabe unter der fachlichen Begleitung der Verwaltung die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen. Der Prozess der Abwägung kann durch die Verwaltung vorbereitet aber nicht vollzogen werden.
Nach dem Abwägungsprozess werden die Bürger über den Ausgang informiert.