Bin begeistert! Super Informativ und Verständlich von dem Architekten formuliert. Macht richtig Spaß zuzuhören, da viele Praxisbeispiele genannt wurden, sodass man sich das alles Bildlich vorstellen kann. Da können sich meine Dozenten mal eine Scheibe von Abschneiden ;) Die Fragen von dir sind auch sehr gut gewählt worden. Danke für das Video, gerne Mehr!
@@roehrichtimmobilien Themen wie Bestandsschutz, Baumschutz, VOB, die Kostenschätzung, Gewährleistung während der Objektbetreuung, Ablauf der Leistungsphasen nach HOAI mit Praxisbeispielen würde ich persönlich Interessant finden.
Vielen Dank für das informative Video. Wir würden sie es interpretieren oder wie denken sie würde die Behörde es interpretieren, wenn die gesamte Umgebung eines 34er Vorhabens von einem qualifizierten BPlan erfasst ist? Gelten für das neue Vorhaben dann eher die Festlegungen aus dem BPlan oder doch eher der Anspruch der Anpassung an die nähere Umgebung, also an das wie die Nachbarschaft die bauleitplanerischen Festlegungen des BPlans umgesetzt hat?
Vielen Dank für das Feedback! Das kommt ganz auf den Flächennutzungsplan an bzw. ob das Grundstück dem 34er zuzuordnen ist oder dem B-Plan. Dies ist in der Regel ganz eindeutig geregelt.
Danke für Ihre Antwort. Tatsächlich ist es in diesem Fall so, dass das per FNP gekennzeichnete allgemeine Wohngebiet über den Geltungsbereich des BPlans hinaus ragt. Es wäre also grundsätzlich eine 34er Bebauung möglich. Zur Klarstellung: das Baugrundstück liegt außerhalb der BPlanfläche. So wie ich ihr Video interpretiere müsste ich mich also bei der Bebauung an der Umgebung und eben nicht an den Festlegungen des das Baugrundstück umschließenenden BPlans orientieren. Das wäre schade, da die Möglichkeiten des BPlans in der Nachbarschaft bei weitem nicht ausgereizt wurden. Ist mein Verständnis korrekt? Beste Grüße aus Bremen
Super Video! Sehr viel gelernt! Wie ist es bei Immobilien im Paragraph 34, deren Nutzung ich ändern will (zu Kurzzeitvermietung). Gibt es überhaupt eine Änderung, wenn vorher keine Nutzung festgelegt war? Oder hat jedes Gebäude immer eine definierte Nutzung?
Ich glaube (kein Wissen!), dass Kurzzeitvermietung unter die gleiche Kategorie von ,,Wohnnutzung'' fällt und dies eher ein gesetzlicher Aspekt ist, den es je nach Örtlichkeit zu klären gilt. Eine Nutzung an sich ist in einer ursprünglichen Baugenehmigung oder auch durch einen Flächennutzungsplan immer festgelegt.
Bin begeistert!
Super Informativ und Verständlich von dem Architekten formuliert. Macht richtig Spaß zuzuhören, da viele Praxisbeispiele genannt wurden, sodass man sich das alles Bildlich vorstellen kann. Da können sich meine Dozenten mal eine Scheibe von Abschneiden ;)
Die Fragen von dir sind auch sehr gut gewählt worden. Danke für das Video, gerne Mehr!
Vielen Dank für das positive Feedback! Hast du Themen diesbezüglich, die dich interessieren? (Als Content für ein weiteres Video)
@@roehrichtimmobilien Themen wie Bestandsschutz, Baumschutz, VOB, die Kostenschätzung, Gewährleistung während der Objektbetreuung, Ablauf der Leistungsphasen nach HOAI mit Praxisbeispielen würde ich persönlich Interessant finden.
Vielen lieben Dank für das Video.
Sehr gerne. Danke für das Feedback!
Vielen Dank für das informative Video.
Wir würden sie es interpretieren oder wie denken sie würde die Behörde es interpretieren, wenn die gesamte Umgebung eines 34er Vorhabens von einem qualifizierten BPlan erfasst ist? Gelten für das neue Vorhaben dann eher die Festlegungen aus dem BPlan oder doch eher der Anspruch der Anpassung an die nähere Umgebung, also an das wie die Nachbarschaft die bauleitplanerischen Festlegungen des BPlans umgesetzt hat?
Vielen Dank für das Feedback! Das kommt ganz auf den Flächennutzungsplan an bzw. ob das Grundstück dem 34er zuzuordnen ist oder dem B-Plan. Dies ist in der Regel ganz eindeutig geregelt.
Danke für Ihre Antwort.
Tatsächlich ist es in diesem Fall so, dass das per FNP gekennzeichnete allgemeine Wohngebiet über den Geltungsbereich des BPlans hinaus ragt. Es wäre also grundsätzlich eine 34er Bebauung möglich. Zur Klarstellung: das Baugrundstück liegt außerhalb der BPlanfläche.
So wie ich ihr Video interpretiere müsste ich mich also bei der Bebauung an der Umgebung und eben nicht an den Festlegungen des das Baugrundstück umschließenenden BPlans orientieren.
Das wäre schade, da die Möglichkeiten des BPlans in der Nachbarschaft bei weitem nicht ausgereizt wurden.
Ist mein Verständnis korrekt?
Beste Grüße aus
Bremen
Super Video! Sehr viel gelernt! Wie ist es bei Immobilien im Paragraph 34, deren Nutzung ich ändern will (zu Kurzzeitvermietung). Gibt es überhaupt eine Änderung, wenn vorher keine Nutzung festgelegt war? Oder hat jedes Gebäude immer eine definierte Nutzung?
Ich glaube (kein Wissen!), dass Kurzzeitvermietung unter die gleiche Kategorie von ,,Wohnnutzung'' fällt und dies eher ein gesetzlicher Aspekt ist, den es je nach Örtlichkeit zu klären gilt. Eine Nutzung an sich ist in einer ursprünglichen Baugenehmigung oder auch durch einen Flächennutzungsplan immer festgelegt.
Super Video
Danke!
Oh year danke- das wusste ich so nicht!
Ja, ist schon ganz schön umfangreich das Thema. ^^
Sind beide Supertypen!
danke ;)