In der Regel erstellen Planer Bebauungspläne, die „Stadt- und Regionalplanung“, „Städtebau“ oder „Urbanistik“ studiert haben, je nach Land und Bezeichnung. Es gibt jedoch auch eine Reihe von Architekten, die sich auf diese Tätigkeit spezialisiert haben und in der Regel keine herkömmlichen Gebäudeentwürfe erstellen. Bauzeichner arbeiten bei Architekten und Stadtplanern, aber auch bei Bauingenieuren, Brandschutzfachplanern und Gebäudetechnikern und setzen die jeweiligen Entwürfe zeichnerisch nach den Vorgaben der Planer um.
Hallo, meine Gemeinde erstellt gerade einen Bebauungsplan. Mein, mit nur einer Garage, innerort bebautes Grundstück hat 493qm Grundstücksfläche. Die Gemeinde hat in div. Sitzungen Baugenehmigungen versagt, welche nach Teilung eines großen Grundstücks kleiner als 550qm war, weil dies so im BPlan vorgeshen ist. Besteht die Gefahr dass mein Grundstück nach in Kraft treten des BPlans plötzlich kein Bauland mehr ist? Mein Grundstück habe ich vor 8 Jahren so gekauft.
Vielen Dank für diese einfache und konkrete Erklärung. Kann ich Sie auch bitten, solche Videos auf Englisch hochzuladen? Dies würde vielen Menschen wie mir helfen. Ansonsten ist deine Erklärung großartig. Nochmals vielen Dank. :)
Hallo, vielen Dank für das tolle Video. Ich bin in einer ähnlichen Situation wie zumindest einer meiner „Vorschreiber“. Auch wir haben in Grundstück im Aussenbereich, was an eine bestehende Siedlung angrenzt. Der Abrundung hat das zuständige Stadtplanungsamt eine Absage erteilt und in einem Nebensatz den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erwähnt. Meine Fragen, macht dieser überhaupt Sinn für ein privates Bauprojekt? Wie umfassend ist das, heißt ist das von einer Privatperson überhaupt zu bewerkstelligen? Wie hoch ist, grob geschätzt, der zu erwartende monetäre Aufwand?
Danke für dieses aufschlussreiche Video - ist es richtig, dass ich im Bebauungsplan auch Informationen zu erlaubten Gartenhäusern, Carports etc. finde? Mir wurde berichtet, dass Carports laut BP bei uns nicht zulässig sind/der Vorbesitzer daher keinen bauen durfte. Im heruntergeladenen Plan kann ich allerdings keinerlei Angabe in die Richtung finden und meine Anfrage beim Bauamt diesbezüglich blieb bisher ebenfalls ohne Rückmeldung.
Danke für das Video! Ich frage mich, in welchem Zusammenhang ein BPlan und ein Landschaftsplan stehen bzw. gibt es ja die Bauleitplanung aber auch das grüne Pendant dazu. Würde mich freuen darüber mal ein Video zu bekommen, wie also zB Parks in Städten entstehen.
Danke für das tolle Video. Eine Frage bitte dazu, gibt es für jeden Ort ein Bplab oder normalerweise muss man die Gemeinde nach einem Plan in einem Ort fragen ?
Nein, dies gibt es nicht. Da die Aufstellung eines B-Plans immer mit Kosten verbunden ist, leisten sich dies nur dann die Gemeinden, wenn sie die künftige Bebauung auf Teilen der Ortsflächen strenger regeln möchten, als dies nach dem ansonsten anstehenden „Einfügegebot“ nach § 34 des Baugesetzbuchs wäre. So kann die gemeinde z. B. festlegen, wieviel Fläche eines Grundstücks überbaut werden dürfen, wieviel Vollgeschosse zulässig und welche Dachformen erlaubt sind. Das Stadtplanungsamt jeder Gemeinde gibt gern u. a. Auskunft darüber, ob ein bestimmtes Grundstück im Geltungsbereich eines solchen B-Plans liegt oder ob die Aufstellung eines B-Plans beabsichtigt ist. In der Regel gilt, dass ein Baugenehmigungsverfahren in einem B-Plangebiet deutlich schneller zur Erteilung der Baugenehmigung (oder eines entsprechenden Bescheids) führt, als außerhalb eines B-Plangebiets. (Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich dem unverbindlichen Informationszweck)
Hallo, wir möchten auf einer Grünfläche im Bebauungsplan eine Änderung beantragen. Dort soll gepflastert werden und später eine genehmigungsfreie Garage entstehen. Ist dieser Antrag realistisch oder ist da mit negativen Ausgang zurechnen?
Ist es rechtlich zulässig ein bereits bebautes Gebiet (z.B. WA) nachträglich in ein anderes Gebiet mit geringerer Schutzwürdigkeit (z.B. WB) umzuwandeln?
Tolles Video ! Eine kurze Frage was ist die Baufluchtlinie ? Bzw wie lässt sich diese bestimmen ? Ist das auf Ihrer Abbildung die komplette Außenlinie ? Oder sind das die Linien die die Grundstücke unterteilen ? Kann man Z.B ein Automaten in sein Schaufenster integrieren ?
1.)Erstmal Kompliment an das tolle Video, sehr gut und verständlich erklärt. 2.)Eine Frage zum Bauen im Außenbereich. Ich habe die Möglichkeit ein Weidegrundstück zu erwerben, welches direkt an den Wendehammer eines Wohngebietes grenzt und würde gerne einen kleinen Teil bebauen, sodass der Wendehammer optisch vervollständigt wird. Gibt es irgendeine Möglichkeit dafür eine Genehmigung zu bekommen und falls ja, haben Sie Tipps für mich. Beste Grüße
Grundsätzlich ist das Bauen im Außenbereich nicht zulässig. Die einzigen Ausnahmen sind unter §35 BauGB aufgelistet. Leider fällt dein Vorhaben nicht darunter. Die einzige Möglichkeit dort ein Gebäude zu errichten besteht darin, das Bauamt der Gemeinde zu überzeugen, den angrenzenden B-Plan auf diesen Grundstücksteil zu erweitern oder für dieses Grundstück einen gesonderten, eigenen B-Plan zu erstellen. Hierbei hilft es sicherlich, die Abrundung des bebauten Ortsgebiets harmonisch zu vollenden. (Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich dem unverbindlichen Informationszweck)
Ja durchaus! Hochhäuser werden stets von Architekten entworfen, wobei die Zusammenarbeit mit Tragwerksplanern (Bauingenieuren) sehr eng und verzahnt erfolgt. Grundsätzlich ist der Hochhausbau ein sehr spezialisierter Planungsbereich in der Architektur, der langjährige Erfahrung erfordert und in Deutschland leider nur ein Nischendasein fristet. Die Zahl der hochhauserfahrenen Architekten in Deutschland ist daher sehr reduziert im Vergleich zu den USA oder China. Ich persönlich arbeitete viele Jahre im Architekturbüro Murphy/Jahn und war dort an zahlreichen Hochhausprojekten beteiligt, wie z. B. dem 100 m hohen DB-Tower am Potsdamer Platz in Berlin oder dem 160 m hohen Post-Tower in Bonn. Zur Zeit erstellt unsere Planungsgruppe BAUWERKPLAN die Tragwerksplanung für den 150 m hohen Alexander-Tower am Berliner Alexanderplatz.
Die sog. „GRZ II“ ist keine offizielle Bezeichnung und steht daher in keinem Gesetz, in keiner Verordnung und keinem B-Plan. Nach der BauNVO gibt es nur die eine Grundflächenzahl „GRZ“, die im B-Plan festgelegt ist; planer-, vermesser- und behördenintern nennt man diese jedoch auch gern „GRZ I“. Im Bereich von B-Plänen, die nach dem 27. Januar 1990 öffentlich bekannt gemacht wurden, darf diese GRZ nach § 19 BauNVO um 50% durch Nebenanlagen gemäß § 14, wie z. B. Garagen und Zufahrten, überschritten werden. Zur Unterscheidung nennt man diese zusätzliche Fläche daher auch ebenso umgangssprachlich „GRZ II“. Wenn z. B. im B-Plan für dein Grundstück eine GRZ von 0,2 gilt, dann kann diese für eine Garage um 0,1 (also 50 % von 0,2) erweitert werden. Die Summe aus GRZ I und GRZ II ergibt die auf einem Baugrundstück insgesamt zulässige bebaubare Grundfläche, die nach § 19 BauNVO jedoch nicht mehr als 0,8 betragen darf (die so. „Kappungsgrenze“), sofern im B-Plan nichts anderes festgelegt ist. Leichter merkt man sich die Formel: GRZ (zul.) = (GRZ I + GRZ II) < 0,8 (Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich dem unverbindlichen Informationszweck)
Danke, Top Video!!!
Coole Folge!
Bitte nochmal den Flächennutzungsplan erklären.
Vielen Dank
danke für dieses tolle Video!!!
Haben sie ein Video über die Grundbuchsperre? Oder über die Veränderungssperre?
Super Video
super erklärt!!
Und wer / welche Berufsgruppe erstellt B-Pläne? Ingenieure, Architekten, Bauzeichner, Stadtplaner.. oder alle?
In der Regel erstellen Planer Bebauungspläne, die „Stadt- und Regionalplanung“, „Städtebau“ oder „Urbanistik“ studiert haben, je nach Land und Bezeichnung. Es gibt jedoch auch eine Reihe von Architekten, die sich auf diese Tätigkeit spezialisiert haben und in der Regel keine herkömmlichen Gebäudeentwürfe erstellen. Bauzeichner arbeiten bei Architekten und Stadtplanern, aber auch bei Bauingenieuren, Brandschutzfachplanern und Gebäudetechnikern und setzen die jeweiligen Entwürfe zeichnerisch nach den Vorgaben der Planer um.
Leute wie ich
Bin da wegen online Unterricht
Ich auch
Hallo, meine Gemeinde erstellt gerade einen Bebauungsplan. Mein, mit nur einer Garage, innerort bebautes Grundstück hat 493qm Grundstücksfläche. Die Gemeinde hat in div. Sitzungen Baugenehmigungen versagt, welche nach Teilung eines großen Grundstücks kleiner als 550qm war, weil dies so im BPlan vorgeshen ist. Besteht die Gefahr dass mein Grundstück nach in Kraft treten des BPlans plötzlich kein Bauland mehr ist? Mein Grundstück habe ich vor 8 Jahren so gekauft.
Vielen Dank für dieses sehr konkrete Beispiel und die Erläuterungen, hilft sehr bei der Vorbereitung für die Erdkunde Klausur :)
Dankeschön
Vielen Dank für diese einfache und konkrete Erklärung. Kann ich Sie auch bitten, solche Videos auf Englisch hochzuladen? Dies würde vielen Menschen wie mir helfen. Ansonsten ist deine Erklärung großartig. Nochmals vielen Dank. :)
Hallo, vielen Dank für das tolle Video. Ich bin in einer ähnlichen Situation wie zumindest einer meiner „Vorschreiber“. Auch wir haben in Grundstück im Aussenbereich, was an eine bestehende Siedlung angrenzt. Der Abrundung hat das zuständige Stadtplanungsamt eine Absage erteilt und in einem Nebensatz den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erwähnt.
Meine Fragen, macht dieser überhaupt Sinn für ein privates Bauprojekt? Wie umfassend ist das, heißt ist das von einer Privatperson überhaupt zu bewerkstelligen? Wie hoch ist, grob geschätzt, der zu erwartende monetäre Aufwand?
Danke für dieses aufschlussreiche Video - ist es richtig, dass ich im Bebauungsplan auch Informationen zu erlaubten Gartenhäusern, Carports etc. finde? Mir wurde berichtet, dass Carports laut BP bei uns nicht zulässig sind/der Vorbesitzer daher keinen bauen durfte. Im heruntergeladenen Plan kann ich allerdings keinerlei Angabe in die Richtung finden und meine Anfrage beim Bauamt diesbezüglich blieb bisher ebenfalls ohne Rückmeldung.
prinzipiell kann man im B-Plan alles festsetzen!
Danke für das Video! Ich frage mich, in welchem Zusammenhang ein BPlan und ein Landschaftsplan stehen bzw. gibt es ja die Bauleitplanung aber auch das grüne Pendant dazu. Würde mich freuen darüber mal ein Video zu bekommen, wie also zB Parks in Städten entstehen.
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir nehmen den Vorschlag mit auf unsere Liste.
Danke für das tolle Video.
Eine Frage bitte dazu, gibt es für jeden Ort ein Bplab oder normalerweise muss man die Gemeinde nach einem Plan in einem Ort fragen ?
Nein, dies gibt es nicht. Da die Aufstellung eines B-Plans immer mit Kosten verbunden ist, leisten sich dies nur dann die Gemeinden, wenn sie die künftige Bebauung auf Teilen der Ortsflächen strenger regeln möchten, als dies nach dem ansonsten anstehenden „Einfügegebot“ nach § 34 des Baugesetzbuchs wäre. So kann die gemeinde z. B. festlegen, wieviel Fläche eines Grundstücks überbaut werden dürfen, wieviel Vollgeschosse zulässig und welche Dachformen erlaubt sind.
Das Stadtplanungsamt jeder Gemeinde gibt gern u. a. Auskunft darüber, ob ein bestimmtes Grundstück im Geltungsbereich eines solchen B-Plans liegt oder ob die Aufstellung eines B-Plans beabsichtigt ist.
In der Regel gilt, dass ein Baugenehmigungsverfahren in einem B-Plangebiet deutlich schneller zur Erteilung der Baugenehmigung (oder eines entsprechenden Bescheids) führt, als außerhalb eines B-Plangebiets.
(Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich dem unverbindlichen Informationszweck)
Hallo, wir möchten auf einer Grünfläche im Bebauungsplan eine Änderung beantragen. Dort soll gepflastert werden und später eine genehmigungsfreie Garage entstehen. Ist dieser Antrag realistisch oder ist da mit negativen Ausgang zurechnen?
Ist es rechtlich zulässig ein bereits bebautes Gebiet (z.B. WA) nachträglich in ein anderes Gebiet mit geringerer Schutzwürdigkeit (z.B. WB) umzuwandeln?
dafür müsste man den B-Plan ändern. Theoretisch wäre das möglich, aber in der Praxis kommt das nicht vor.
Tolles Video ! Eine kurze Frage was ist die Baufluchtlinie ? Bzw wie lässt sich diese bestimmen ? Ist das auf Ihrer Abbildung die komplette Außenlinie ? Oder sind das die Linien die die Grundstücke unterteilen ? Kann man Z.B ein Automaten in sein Schaufenster integrieren ?
Ist ein Bebauungsplan auch für einen Flohmarkt im Außenbereich §35 notwendig?
1.)Erstmal Kompliment an das tolle Video, sehr gut und verständlich erklärt.
2.)Eine Frage zum Bauen im Außenbereich. Ich habe die Möglichkeit ein Weidegrundstück zu erwerben, welches direkt an den Wendehammer eines Wohngebietes grenzt und würde gerne einen kleinen Teil bebauen, sodass der Wendehammer optisch vervollständigt wird. Gibt es irgendeine Möglichkeit dafür eine Genehmigung zu bekommen und falls ja, haben Sie Tipps für mich. Beste Grüße
Grundsätzlich ist das Bauen im Außenbereich nicht zulässig. Die einzigen Ausnahmen sind unter §35 BauGB aufgelistet. Leider fällt dein Vorhaben nicht darunter. Die einzige Möglichkeit dort ein Gebäude zu errichten besteht darin, das Bauamt der Gemeinde zu überzeugen, den angrenzenden B-Plan auf diesen Grundstücksteil zu erweitern oder für dieses Grundstück einen gesonderten, eigenen B-Plan zu erstellen. Hierbei hilft es sicherlich, die Abrundung des bebauten Ortsgebiets harmonisch zu vollenden. (Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich dem unverbindlichen Informationszweck)
Sind sie auch für Hochhäuser zuständig?
Ja durchaus! Hochhäuser werden stets von Architekten entworfen, wobei die Zusammenarbeit mit Tragwerksplanern (Bauingenieuren) sehr eng und verzahnt erfolgt. Grundsätzlich ist der Hochhausbau ein sehr spezialisierter Planungsbereich in der Architektur, der langjährige Erfahrung erfordert und in Deutschland leider nur ein Nischendasein fristet. Die Zahl der hochhauserfahrenen Architekten in Deutschland ist daher sehr reduziert im Vergleich zu den USA oder China.
Ich persönlich arbeitete viele Jahre im Architekturbüro Murphy/Jahn und war dort an zahlreichen Hochhausprojekten beteiligt, wie z. B. dem 100 m hohen DB-Tower am Potsdamer Platz in Berlin oder dem 160 m hohen Post-Tower in Bonn. Zur Zeit erstellt unsere Planungsgruppe BAUWERKPLAN die Tragwerksplanung für den 150 m hohen Alexander-Tower am Berliner Alexanderplatz.
👍👍👍
Zulässige GRZ II + 50 % taucht wo auf? Im bplan?
Die sog. „GRZ II“ ist keine offizielle Bezeichnung und steht daher in keinem Gesetz, in keiner Verordnung und keinem B-Plan.
Nach der BauNVO gibt es nur die eine Grundflächenzahl „GRZ“, die im B-Plan festgelegt ist; planer-, vermesser- und behördenintern nennt man diese jedoch auch gern „GRZ I“.
Im Bereich von B-Plänen, die nach dem 27. Januar 1990 öffentlich bekannt gemacht wurden, darf diese GRZ nach § 19 BauNVO um 50% durch Nebenanlagen gemäß § 14, wie z. B. Garagen und Zufahrten, überschritten werden. Zur Unterscheidung nennt man diese zusätzliche Fläche daher auch ebenso umgangssprachlich „GRZ II“. Wenn z. B. im B-Plan für dein Grundstück eine GRZ von 0,2 gilt, dann kann diese für eine Garage um 0,1 (also 50 % von 0,2) erweitert werden.
Die Summe aus GRZ I und GRZ II ergibt die auf einem Baugrundstück insgesamt zulässige bebaubare Grundfläche, die nach § 19 BauNVO jedoch nicht mehr als 0,8 betragen darf (die so. „Kappungsgrenze“), sofern im B-Plan nichts anderes festgelegt ist.
Leichter merkt man sich die Formel: GRZ (zul.) = (GRZ I + GRZ II) < 0,8 (Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich dem unverbindlichen Informationszweck)
der Reisende Raumplaner bekommt den B-Plan in 3 min erklärt!!!
Raiffeisen Campus it in
beicden wenigen klickzahöencsieht man wer geld in germany hat ubd wer nich.....lächwrlich alle reichen.....
Deutschland 😡🤬
Super Video