Du sagtest ja, ab 0,3 mit Ausfallerscheinung oder Gefährdung ist es eine Straftat. Ab 0,5 bis 1,09 eine Ordnungswidrigkeit. Wie sieht es denn in dem Bereich 0,3-0,5 aus? Das wäre keine Ordnungswidrigkeit richtig? Nur dann die Straftat, wenn Ausfallerscheinungen oder Gefährdung dazukommt? Liebe Grüße
Hallo, super erklärt vielen Dank dafür. Noch geiler wäre es wenn Sie das Ganze Veranschaulicht hätten
LG
Danke :)
Du sagtest ja, ab 0,3 mit Ausfallerscheinung oder Gefährdung ist es eine Straftat. Ab 0,5 bis 1,09 eine Ordnungswidrigkeit. Wie sieht es denn in dem Bereich 0,3-0,5 aus? Das wäre keine Ordnungswidrigkeit richtig? Nur dann die Straftat, wenn Ausfallerscheinungen oder Gefährdung dazukommt? Liebe Grüße
Ganz genau. Natürlich unter der Voraussetzung, dass man mindestens 21 Jahre alt und aus der Probezeit draußen ist.