Können Sie uns bitte erklären wo sind eigentlich alle diesen Promille- Grenzen zu finden. In dem Paragraph 24 a ist nur die 0,5 Promille Grenze. Vielen Dank
Du sagtest ja, ab 0,3 mit Ausfallerscheinung oder Gefährdung ist es eine Straftat. Ab 0,5 bis 1,09 eine Ordnungswidrigkeit. Wie sieht es denn in dem Bereich 0,3-0,5 aus? Das wäre keine Ordnungswidrigkeit richtig? Nur dann die Straftat, wenn Ausfallerscheinungen oder Gefährdung dazukommt? Liebe Grüße
Super erklärt. Vielen vielen Dank.
Können Sie uns bitte erklären wo sind eigentlich alle diesen Promille- Grenzen zu finden. In dem Paragraph 24 a ist nur die 0,5 Promille Grenze.
Vielen Dank
Hallo, super erklärt vielen Dank dafür. Noch geiler wäre es wenn Sie das Ganze Veranschaulicht hätten
LG
Danke :)
Du sagtest ja, ab 0,3 mit Ausfallerscheinung oder Gefährdung ist es eine Straftat. Ab 0,5 bis 1,09 eine Ordnungswidrigkeit. Wie sieht es denn in dem Bereich 0,3-0,5 aus? Das wäre keine Ordnungswidrigkeit richtig? Nur dann die Straftat, wenn Ausfallerscheinungen oder Gefährdung dazukommt? Liebe Grüße
Ganz genau. Natürlich unter der Voraussetzung, dass man mindestens 21 Jahre alt und aus der Probezeit draußen ist.