Hab einen unfal mit 0.46 promile blutalkohol verursacht, groser sachschaden aber keiner verletzt. Habe die Vorfahrt misachtett, das entgegendkommende FZ nicht geseh. Hab keine vorstrafen, keine Punkte, ersttäter. Was kan auf mich zukommen?
Hey ich heiße Jennifer ich wurde am 9.3.22 aufgehalten mein Führerschein wurde mir entzogen ich hatte einen Alkoholblut wert von 0,93 bin noch in der Probezeit .. was kommt auf mich zu ? Muss ich zur MPU ? Vielen lieben Dank
@Jennifer Lutsch Da für dich als Fahranfängerin die 0-Promille-Regel gilt, musst du grundsätzlich mit Punkten in Flensburg, einem Bußgeld, dem Führerscheinentzug und der Verlängerung der Probezeit rechnen. Oft musst du auch eine Nachschulung machen. Das Ausmaß der Strafen richtet sich je nach Art und Schwere deines Fahrverhaltens, ob andere gefährdet wurden, es zu einem Unfall kam etc. Eine MPU wird meist erst ab 1,6 Promille angesetzt.
Hallo, Was bedeutet Geld- oder Freiheitsstrafe ? Wer entscheidet dies und kann man in Gefängnis gehen dafür oder nur wenn man die Grldstrafe nicht zahlen kann?
Wenn jemand mit Alkohol am Steuer erwischt wird, hängt die Art und Höhe der Strafe von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Promillewert, der Verkehrssituation und eventuellen Unfällen. In der Regel entscheidet das Gericht über die Art und Höhe der Strafe. Grundsätzlich gibt es eine Geldstrafe bei Fahrt mit bis 1,09 Promille und eine Freiheitsstrafe bei über 1,1 Promille - meist mit Bewährung. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit Unfallfolge oder Wiederholungstaten können jedoch auch höhere Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt werden.
in der heutigen Zeit, und das ist traurig zu sagen - gibt es keine Sicherheiten mehr. Es gibt immer individuelle Einzelentscheidungen von Richtern - die so sicher nicht angedacht waren. auch gibt es "in der Regel" keine Erleichterung mehr für Menschen die auf den Führerschein angewiesen sind für den Beruf (von der Familie, die evtl. nicht mehr vorhanden und auf diesen einen Fahrer angewiesen waren - oder einfach nicht vorhanden sind. Laut höchst richterlicher Rechtsprechung gilt der Gleichheitsgrundsatz - also Gleichbehandlung vom 22 Jährigen und vom 45 Jährigen Berufskraftfahrer, bei dem Lohn und Brot weg fällt für sich und seine Kinder und Frau. trotzdem sind Richter auch nur Menschen und das Einbringen solger Faktoren kann nat. den verfügbaren "Spielraum" die der Richter hat wesentlich beeinflussen. Es kommt also nicht nur auf das Alter an oder ob man Wiederholungstäter ist, oder ob eine Fahrauffälligkeit Aktenkundig ist (das kann schon das vergessen des Blinkers oder zu langsame oder zu schnelle Geschwindigkeit sein - sicher aber das Fahren von Schlangenlinien. Es kommt immer auch auf den Richter an. Ab 1,1 Promille wird es sicher schon unangenehm - ab 1,6 wird es besonders unangenehm. Deshalb lohnt es sich bei dem Fall Alkohol am Steuer ganz besonder ein "GUTER" und "ERFAHRENER" Anwalt, der bereits bekannt ist und seine Gegenspieler kennt und von diesen gekannt wird. Die Kosten von 400 - 1200 Euro für einen Anwalt stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Konsequenzen die entstehen können ohne einen stabilen Juristen. Mein Wichtigster Tip ist: - NIEMALS und unter keinen Umständen zur Polizei gehen und Angaben zur Sachen machen (Einlassung). - IMMER einen guten und erfahrenen Anwalt konsultieren und beauftragen, auch schon bei 0,5 Promille. Eine Befragung (Einlassung) bei der Polizei hat noch nie seit zu einer Entlastung des Verdächtigen geführt. Es kann nur schlimmer werden - aber niemals besser. Die Polizei sucht nicht dannach was dich entlastet oder was es besser machen könnte. Ihre Aufgabe ist die Strafverfolgung, und alles was Du sagst, wie Du warst Krank oder der Weg war nur kurz den Du gefahren bist, oder dir ist das noch nie passiert, wird nur gegen Dich verwendet werden. Aber niemals etwas positives für Dich bewirken. Das ist auch der erste Rat den dir ein Anwalt gibt. Hier geht es nicht um die menschliche Komponente auf Augenhöhe. Es ist ein voll automatisiertes Prozedere, das deine mögliche Arbeit, Kinder, Frau ohne Führerschein oder Unwissenheit das Du nicht mehr fahrtauglich bist lt. Gesetzt ignoriert. Du bist nur ein Fall, kein Mensch. Damit Du eine Chance hast "die menschliche, soziale" oder sogar logische Komponente überhaupt werten zu lassen brauchst Du den Anwalt und einen Gerichtstermin - zumindest bei Allem was über 1,1 Promille liegt. Bekommst Du "nur die 522 Euro" Strafe und 1 Monat Fahrverbot kann es evtl. sein das man keinen Anwalt brauch - aber auch das ist nicht in Stein gemeißelt. Der Richter kann trotzdem eine MPU anordnen. Deshalb nochmal mein Tipp: Immer Anwalt Niemals selber Einlassen bzw. Aussagen
entgegen der alg. Meinung das die MPU ein sog. "Idioten-Test" wäre ist dies nicht der Fall. Die MPU ist eher ein "Wissenstest"... hier kann man viel lernen und auswendig lernen. Dem Gericht, bzw. der Führerscheinstelle geht es darum das sich die Person mit dem Thema auseinandergesetzt hat und die Gefahr von Alkohol besser versteht. Man weißt damit also eher nach das man sich bewußt ist, das man einen Fehler gemacht hat und sich mit dem Thema beschäftig hat um es ab sofort zu vermeiden. also auch vor der MPU - sollte es einmal so weit kommen muß man keine Angst haben. billig ist der Spaß allerdings nicht... dem einen ist es egal, der andere knabbert hart an den Kosten... wie gerade bei vielen Kostenfaktoren im Leben. Gute Zeit!
Hallo ich habe 1,35 Promille gehabt und seit 6 Monaten warte ich aufm Gericht ich weiß nicht wann das ist und was ich kriege was ist mit dir passiert? Danke
Ja Hallo ich war im Gericht habe Geld Strafe von 300€ bekomme und muss neue beantragen die Führerscheinstelle entscheidet ich hoffe kein MPU weil MPU erst ab 1.6 promille muss warten sage ich dir bescheid
@@AhmedMohammed-m3p hey hast du eine Antwort für mich zufällig ? Ich habe 1,4 gehabt und hab Schiss wegen Freiheitsstrafe.. oder meinst du das es bei einer Geldstrafe bleibt und neu Versuch vom Führerschein ? Ich hatte auch keinen Unfall
@@AhmedMohammed-m3p Hallo, können Sie mir sagen, welche Strafe Sie erhalten haben? Ich habe einen Blutalkoholwert von 1,51 und würde gerne wissen, was mich erwartet. Können Sie mir bitte antworten?
Wenn der Führerschein nach einem Unfall mit 1,2Promille eingezogen wird. Wie lange dauert es dann, bis man verurteilt wird? Ich warte jetzt schon 5 Monate und habe bisher nur den Anhörungsbogen erhalten. Da ich die Tat gestanden habe, habe ich erwartet, dass das Ganze schneller von statten geht. Und was vermuten sie, mit welchem Strafmaß darf ich Rechen? Vielen Dank schonmal im Voraus ☺️
Hallo @Dennis Kowalski, konkrete Infos, wie lange es bis zur Anklage dauert, haben wir leider nicht gefunden - allgemeine Informationen sagen nur "mehrere Monate" aus. Was die Strafen angeht, kannst du mit drei Punkten in Flensburg und einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen - wie hoch die Geldstrafe genau ausfällt, wird meist vom Gericht bzw. den Behörden bestimmt. Plus wird dir natürlich der Führerschein entzogen, entweder zwischen sechs Monate und fünf Jahren oder manchmal auch lebenslang.
Hab einen unfal mit 0.46 promile blutalkohol verursacht, groser sachschaden aber keiner verletzt. Habe die Vorfahrt misachtett, das entgegendkommende FZ nicht geseh. Hab keine vorstrafen, keine Punkte, ersttäter. Was kan auf mich zukommen?
Hallo mit 1,51 promille. Muss eine mpu? Bitte anworte danke
@@NikuNebunia moin, was ist rausgekommen?
@@thetester3990 10 Monate und mpu
@@NikuNebunia okay danke
@@NikuNebunia haben Sie noch vor Gericht irgendwas machen können mit dem Anwalt? Und mussten Sie keine Geldstrafe zahlen?
@@thetester3990 Geldstrafe 1500€ 10 Monate und mpu
Hey ich heiße Jennifer ich wurde am 9.3.22 aufgehalten mein Führerschein wurde mir entzogen ich hatte einen Alkoholblut wert von 0,93 bin noch in der Probezeit .. was kommt auf mich zu ? Muss ich zur MPU ? Vielen lieben Dank
@Jennifer Lutsch Da für dich als Fahranfängerin die 0-Promille-Regel gilt, musst du grundsätzlich mit Punkten in Flensburg, einem Bußgeld, dem Führerscheinentzug und der Verlängerung der Probezeit rechnen. Oft musst du auch eine Nachschulung machen. Das Ausmaß der Strafen richtet sich je nach Art und Schwere deines Fahrverhaltens, ob andere gefährdet wurden, es zu einem Unfall kam etc. Eine MPU wird meist erst ab 1,6 Promille angesetzt.
Vielen Dank !
Hallo,
Was bedeutet Geld- oder Freiheitsstrafe ? Wer entscheidet dies und kann man in Gefängnis gehen dafür oder nur wenn man die Grldstrafe nicht zahlen kann?
Wenn jemand mit Alkohol am Steuer erwischt wird, hängt die Art und Höhe der Strafe von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Promillewert, der Verkehrssituation und eventuellen Unfällen. In der Regel entscheidet das Gericht über die Art und Höhe der Strafe. Grundsätzlich gibt es eine Geldstrafe bei Fahrt mit bis 1,09 Promille und eine Freiheitsstrafe bei über 1,1 Promille - meist mit Bewährung. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit Unfallfolge oder Wiederholungstaten können jedoch auch höhere Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt werden.
in der heutigen Zeit, und das ist traurig zu sagen - gibt es keine Sicherheiten mehr. Es gibt immer individuelle Einzelentscheidungen von Richtern - die so sicher nicht angedacht waren.
auch gibt es "in der Regel" keine Erleichterung mehr für Menschen die auf den Führerschein angewiesen sind für den Beruf (von der Familie, die evtl. nicht mehr vorhanden und auf diesen einen Fahrer angewiesen waren - oder einfach nicht vorhanden sind. Laut höchst richterlicher Rechtsprechung gilt der Gleichheitsgrundsatz - also Gleichbehandlung vom 22 Jährigen und vom 45 Jährigen Berufskraftfahrer, bei dem Lohn und Brot weg fällt für sich und seine Kinder und Frau.
trotzdem sind Richter auch nur Menschen und das Einbringen solger Faktoren kann nat. den verfügbaren "Spielraum" die der Richter hat wesentlich beeinflussen.
Es kommt also nicht nur auf das Alter an oder ob man Wiederholungstäter ist, oder ob eine Fahrauffälligkeit Aktenkundig ist (das kann schon das vergessen des Blinkers oder zu langsame oder zu schnelle Geschwindigkeit sein - sicher aber das Fahren von Schlangenlinien. Es kommt immer auch auf den Richter an.
Ab 1,1 Promille wird es sicher schon unangenehm - ab 1,6 wird es besonders unangenehm.
Deshalb lohnt es sich bei dem Fall Alkohol am Steuer ganz besonder ein "GUTER" und "ERFAHRENER" Anwalt, der bereits bekannt ist und seine Gegenspieler kennt und von diesen gekannt wird.
Die Kosten von 400 - 1200 Euro für einen Anwalt stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Konsequenzen die entstehen können ohne einen stabilen Juristen.
Mein Wichtigster Tip ist:
- NIEMALS und unter keinen Umständen zur Polizei gehen und Angaben zur Sachen machen (Einlassung).
- IMMER einen guten und erfahrenen Anwalt konsultieren und beauftragen, auch schon bei 0,5 Promille.
Eine Befragung (Einlassung) bei der Polizei hat noch nie seit zu einer Entlastung des Verdächtigen geführt. Es kann nur schlimmer werden - aber niemals besser. Die Polizei sucht nicht dannach was dich entlastet oder was es besser machen könnte. Ihre Aufgabe ist die Strafverfolgung, und alles was Du sagst, wie Du warst Krank oder der Weg war nur kurz den Du gefahren bist, oder dir ist das noch nie passiert, wird nur gegen Dich verwendet werden. Aber niemals etwas positives für Dich bewirken.
Das ist auch der erste Rat den dir ein Anwalt gibt.
Hier geht es nicht um die menschliche Komponente auf Augenhöhe.
Es ist ein voll automatisiertes Prozedere, das deine mögliche Arbeit, Kinder, Frau ohne Führerschein oder Unwissenheit das Du nicht mehr fahrtauglich bist lt. Gesetzt ignoriert. Du bist nur ein Fall, kein Mensch.
Damit Du eine Chance hast "die menschliche, soziale" oder sogar logische Komponente überhaupt werten zu lassen brauchst Du den Anwalt und einen Gerichtstermin - zumindest bei Allem was über 1,1 Promille liegt. Bekommst Du "nur die 522 Euro" Strafe und 1 Monat Fahrverbot kann es evtl. sein das man keinen Anwalt brauch - aber auch das ist nicht in Stein gemeißelt. Der Richter kann trotzdem eine MPU anordnen.
Deshalb nochmal mein Tipp:
Immer Anwalt
Niemals selber Einlassen bzw. Aussagen
entgegen der alg. Meinung das die MPU ein sog. "Idioten-Test" wäre ist dies nicht der Fall.
Die MPU ist eher ein "Wissenstest"... hier kann man viel lernen und auswendig lernen.
Dem Gericht, bzw. der Führerscheinstelle geht es darum das sich die Person mit dem Thema auseinandergesetzt hat und die Gefahr von Alkohol besser versteht.
Man weißt damit also eher nach das man sich bewußt ist, das man einen Fehler gemacht hat und sich mit dem Thema beschäftig hat um es ab sofort zu vermeiden.
also auch vor der MPU - sollte es einmal so weit kommen muß man keine Angst haben.
billig ist der Spaß allerdings nicht... dem einen ist es egal, der andere knabbert hart an den Kosten... wie gerade bei vielen Kostenfaktoren im Leben.
Gute Zeit!
Hallo liebe leute ich habe 1.34 promille 30 Tage setzen Geld Strafe und 9 munate neue zu beantragen was bekomme ich??
Hallo ich habe 1,35 Promille gehabt und seit 6 Monaten warte ich aufm Gericht ich weiß nicht wann das ist und was ich kriege was ist mit dir passiert? Danke
Ja Hallo ich war im Gericht habe Geld Strafe von 300€ bekomme und muss neue beantragen die Führerscheinstelle entscheidet ich hoffe kein MPU weil MPU erst ab 1.6 promille muss warten sage ich dir bescheid
Danke
@@AhmedMohammed-m3p hey hast du eine Antwort für mich zufällig ? Ich habe 1,4 gehabt und hab Schiss wegen Freiheitsstrafe.. oder meinst du das es bei einer Geldstrafe bleibt und neu Versuch vom Führerschein ?
Ich hatte auch keinen Unfall
@@AhmedMohammed-m3p Hallo, können Sie mir sagen, welche Strafe Sie erhalten haben? Ich habe einen Blutalkoholwert von 1,51 und würde gerne wissen, was mich erwartet. Können Sie mir bitte antworten?
Das Beste ist Trinken und Fahren zu Trennen
Beim Fahren sollte man kein Alkohol I'm Blut haben um die Unfallgefahr zu minimieren.
Bei einem Unfall mit alkohol ist es erst aber 0,3 promille eine straftat !!!
Wenn der Führerschein nach einem Unfall mit 1,2Promille eingezogen wird. Wie lange dauert es dann, bis man verurteilt wird?
Ich warte jetzt schon 5 Monate und habe bisher nur den Anhörungsbogen erhalten. Da ich die Tat gestanden habe, habe ich erwartet, dass das Ganze schneller von statten geht.
Und was vermuten sie, mit welchem Strafmaß darf ich Rechen?
Vielen Dank schonmal im Voraus ☺️
Hallo @Dennis Kowalski, konkrete Infos, wie lange es bis zur Anklage dauert, haben wir leider nicht gefunden - allgemeine Informationen sagen nur "mehrere Monate" aus. Was die Strafen angeht, kannst du mit drei Punkten in Flensburg und einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen - wie hoch die Geldstrafe genau ausfällt, wird meist vom Gericht bzw. den Behörden bestimmt. Plus wird dir natürlich der Führerschein entzogen, entweder zwischen sechs Monate und fünf Jahren oder manchmal auch lebenslang.