Hallo. Ich bin in Deutschland geboren und lebe hier, habe aber den türkischen pass. Meine frage ist ob ich ein visum oder ein esta beantragen muss. Und wo kann ich ein visum beantragen? Lg
Hallo, die Türkei gehört nicht zu den Ländern, die am Visa Waiver Program (Esta) teilnehmen. Türkische Staatsbürger müssen daher ein reguläres Visum beantragen, wenn sie in die USA reisen möchten. Hierfür ist es notwendig, einen Termin bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat zu vereinbaren und das entsprechende Visum (z. B. B-1/B-2 für Geschäfts- oder Touristenreisen) zu beantragen. Das Formular dazu gibt es hier: ceac.state.gov/GenNIV/Default.aspx Bei Geschäfts- und Arbeitsvisa stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und unterstützen Sie beim fehlerfreien Antrag! ^fde
Hallo @GGG Golovkin HBO Fights, gern beantworten wir Ihre Frage! Zur Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen als Einzelsportler oder für ein Nicht-US-Team genügt ein B-1-Visum oder, wenn die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen, ESTA - vorausgesetzt, der Teilnehmer erhält außer ggf. einem Preisgeld keine „geldwerten Leistungen“ aus einer US-Quelle („no salary or payment other than prize money“). Gern beraten wir Sie: www.visum-usa.com/visum-kontakt.html. Beste Grüße, RA Thomas Schwab
Hallo🙂 Ich benötige ein B2 Visum, da ich vor 30 Jahren einen Overstay mit dem Visa Waiver hatte. Können Sie mir sagen wie schnell ich nach Antragsstellung den Termin zum Interview vereinbart haben muß? Also, wie viel Zeit vergehen darf bis ich einen Interviewtermin vereinbart haben muß, nachdem ich online den Antrag gestellt habe? Bei mir, auf der Arbeit, ist es schwierig kurzfristig frei zu bekommen, meistens muß ich freie Tage, außerhalb der Reihe, 6 -8 Wochen vorher anmelden.
Hallo, wenn das DS-160-Formular elektronisch abgeschickt worden ist, kann man innerhalb eines Jahres einen Termin vereinbaren, bevor es verfällt und man ein neues ausfüllen müsste. Der eigentliche Antrag wird grundsätzlich erst im Interviewtermin gestellt, nicht durch das Absenden des DS-160-Formulars. Um einen Termin vereinbaren zu können, muss man vorher eine Gebühr zahlen (www.ustraveldocs.com/de/en/nonimmigrant-visa). Nach Zahlung der Gebühr kann man sich zu einem Kalender durchklicken, in dem die freien Termine angezeigt werden, aus denen man sich einen beliebigen auswählen kann. Derzeit betragen die Wartezeiten zum nächstfreien Termin mehrere Wochen. Beste Grüße, Thomas Schwab
Wenn die Esta Antrag abgelehnt würde, und man stellt Antrag für ein Visum und bekommt man Braucht man beim nächsten Mal Esta Antrag zu stellen oder muss man wieder nur Visum antragen? Danke für die Rückmeldung
Das hängt vom Einzelfall ab. In der Regel muss man dann immer wieder ein neues B-2-Visum beantragen. Das hängt auch mit den Gründen für die Ablehnung von ESTA zusammen. Die Neubeantragung eines Visums geht dann aber per Post, d. h. ohne persönliches Interview. Beste Grüße, Thomas Schwab
@@ayhamking1398Dein Visum sollte doch dementsprechend noch gültig sein? Aber nein; da gibt es keine Ausnahme, du bist verpflichtet immer ein Visum zu beantragen.
Hallo. Ich möchte in den USA eine Bäckerei eröffnen. Da ich Bäcker bin möchte ich mir diesen Traum in den USA erfüllen. Nun ist das ja so das es das E2 Investorenvisum gibt, womit ich mein geschäft in den USA eröffnen könnte. Ich habe gehört das wenn das Geschäft irgendwann im Alter nicht mehr betrieben werden kann aufgrund körperlicher gebrechen und Rentenalter, dass man das Land dann wieder verlassen muss, da das E2 Investorenvisum das nicht anders vorsieht. Gibt es da andere Möglichkeiten um eine Selbstsändigkeit in den USA aufzubauen? ein anderes Visum? ( von der Green Card aber mal ganz abgesehen)
Hallo Nils, gern beantworten wir Ihre Frage! Das, was Sie da beschreiben, ist in der Tat ein Problem. Es gibt wohl Gruppen in den USA, die sich dafür einsetzen, dass das geändert wird -bislang ohne Erfolg! Sehr wahrscheinlich wird sich da in naher Zukunft auch nichts ändern. Es bleibt also in der Tat nur die Greencard. Gern beraten wir Sie bei weiteren Fragen: bit.ly/2xZqSrN. Beste Grüße, Thomas Schwab
Hallo Herr Erden, Personen, die in den USA zwischenlanden, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA), auch wenn sie das Flugzeug nicht verlassen möchten. Wenn eine elektronische Reisegenehmigung nicht erteilt werden kann, muss man meist ein C-1-Transitvisum bzw. ein B-1/2-Besuchervisum zu beantragen. Beste Grüße Thomas Schwab
Hallo Herr Erden, laut den geltenden US-Gesetzen hängt dies vom Grund Ihrer Reise sowie von Ihrer Nationalität ab. Grundsätzlich benötigt jeder, der auch nur für einen Zwischenstopp in die USA reist, ein Visum. Staatsangehörige bestimmter Staaten können über die elektronische Reisegenehmigung („ESTA“) für einen Zwischenstopp einreisen. Beste Grüße Rechtsanwalt Thomas Schwab
Was ist mit Personen, die sich nach 2011 als Touristen im Iran aufgehalten haben? Kann mir die Einreise noch am Flughafen verwehrt werden, auch wenn ich ein gültiges Visum bekommen habe, einfach weil ein Iranischer Stempel in meinem Pass einem Beamten stört? Es wäre nämlich unschön, wenn deshalb die langersehnte USA-Reise mit meiner Mutter so kurzfristig platzen würde. Danke im Voraus!
Grundsätzlich benötigt jeder, der in die USA reist, ein Visum. Bei geschäftlichen (B-1) und touristischen (B-2) Aufenthalten wird für Staatsangehörige bestimmter Staaten (darunter den meisten europäischen Staaten) eine Ausnahme gemacht: Wenn der geschäftliche oder touristische Aufenthalt nicht länger als 90 Tage dauert, genügt es, eine elektronische Reisegenehmigung („ESTA“) zu beantragen, ein Visum (B-1- oder B-2-Visum) ist nicht erforderlich. Allerdings gibt es auch hiervon Ausnahmen. Personen, die länger als 90 Tage bleiben möchten, benötigen auf jeden Fall ein Visum - für einen rein touristischen Aufenthalt das B-2-Visum. Aber auch Staatsangehörige, die z.B. vorbestraft sind, die bestimmte ansteckende Krankheiten haben oder sich in der Vergangenheit im Irak, Sudan, Iran, in Syrien, Libyen, Somalia oder dem Jemen aufgehalten haben, sollten prüfen lassen, ob sie nicht für visumsfreie Reisen gesperrt sind und ein Besuchervisum und ggf. zusätzlich noch eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Sollten wir Sie unterstützen können, stehen wir unter info@winheller.com gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Thomas Schwab
WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hallo ich habe 2 Pässe einen Deutschen und einen Iranischen Pass und ich war 2018 das letzte mal im Iran. Könnte ich Ein Esta bekommen oder beantragen?
Hallo @Li Hx, gern beantworten wir Ihre Frage! Grundsätzlich soll, so die Bestimmungen, die vom Grenzbeamten gewährte Mindestaufenthaltsdauer bei der Einreise mit einem B-2-Visum 180 Tage betragen, vorausgesetzt, dass die Reise touristisch ist. Ein Visum ist allerdings keinesfalls eine Einreisegarantie und ob Sie in die USA einreisen können oder nicht steht im Ermessen der Grenzbeamten. Mit einem B-2-Visum darf der Lebensmittelpunkt nicht in die USA verlegt werden. Auf lange Sicht sollten Sie unseres Erachtens nicht mehr als 180 Tage pro Jahr in den USA verbringen. Je mehr Zeit Sie in den USA verbringen, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen ein Grenzbeamter bei einer Einreise „Einwanderungsabsichten“ unterstellt und Sie zurückschickt. Er hat dabei relativ freies Ermessen, und was nach Meinung des einen nach „Einwanderung“ aussieht - was auch schon 180 Tage pro Jahr sein können -, kann für den anderen nur ein langer Urlaub sein. Bedenken Sie auch, dass ein längerer US-Aufenthalt auch steuerliche Auswirkungen haben. Gern beraten wir Sie bei weiteren Fragen: bit.ly/2xZqSrN. Beste Grüße, RA Thomas Schwab
Hallo @Sabrina S., gern beantworten wir Ihre Frage! Grundsätzlich kann man seinen B-2-Status in jeden anderen Status ändern, z.B. J-1 oder H-2B. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein Statuswechsel prinzipiell ausgeschlossen ist. So ist z.B. Personen, die sich mit C- oder D-Visum in den USA aufhalten, ein Statuswechsel von Gesetzes wegen grundsätzlich verwehrt. Informationen der USCIS zum Thema sind hier zu finden: www.uscis.gov/i-539. Ob der Statuswechsel von B-2 oder J-1 oder H-2B genehmigt wird, hängt dann allerdings von den weiteren Umständen des Einzelfalls ab. Gern beraten wir Sie bei weiteren Fragen: bit.ly/2xZqSrN. Beste Grüße, Thomas Schwab
Hallo. Ich bin in Deutschland geboren und lebe hier, habe aber den türkischen pass. Meine frage ist ob ich ein visum oder ein esta beantragen muss.
Und wo kann ich ein visum beantragen?
Lg
Hallo, die Türkei gehört nicht zu den Ländern, die am Visa Waiver Program (Esta) teilnehmen. Türkische Staatsbürger müssen daher ein reguläres Visum beantragen, wenn sie in die USA reisen möchten. Hierfür ist es notwendig, einen Termin bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat zu vereinbaren und das entsprechende Visum (z. B. B-1/B-2 für Geschäfts- oder Touristenreisen) zu beantragen. Das Formular dazu gibt es hier: ceac.state.gov/GenNIV/Default.aspx Bei Geschäfts- und Arbeitsvisa stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und unterstützen Sie beim fehlerfreien Antrag! ^fde
Sportliche Wettkämpfe mit dem B2 Visum?
Hallo @GGG Golovkin HBO Fights, gern beantworten wir Ihre Frage! Zur Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen als Einzelsportler oder für ein Nicht-US-Team genügt ein B-1-Visum oder, wenn die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen, ESTA - vorausgesetzt, der Teilnehmer erhält außer ggf. einem Preisgeld keine „geldwerten Leistungen“ aus einer US-Quelle („no salary or payment other than prize money“). Gern beraten wir Sie: www.visum-usa.com/visum-kontakt.html. Beste Grüße, RA Thomas Schwab
Hallo🙂 Ich benötige ein B2 Visum, da ich vor 30 Jahren einen Overstay mit dem Visa Waiver hatte. Können Sie mir sagen wie schnell ich nach Antragsstellung den Termin zum Interview vereinbart haben muß? Also, wie viel Zeit vergehen darf bis ich einen Interviewtermin vereinbart haben muß, nachdem ich online den Antrag gestellt habe? Bei mir, auf der Arbeit, ist es schwierig kurzfristig frei zu bekommen, meistens muß ich freie Tage, außerhalb der Reihe, 6 -8 Wochen vorher anmelden.
Hallo, wenn das DS-160-Formular elektronisch abgeschickt worden ist, kann man innerhalb eines Jahres einen Termin vereinbaren, bevor es verfällt und man ein neues ausfüllen müsste. Der eigentliche Antrag wird grundsätzlich erst im Interviewtermin gestellt, nicht durch das Absenden des DS-160-Formulars. Um einen Termin vereinbaren zu können, muss man vorher eine Gebühr zahlen (www.ustraveldocs.com/de/en/nonimmigrant-visa). Nach Zahlung der Gebühr kann man sich zu einem Kalender durchklicken, in dem die freien Termine angezeigt werden, aus denen man sich einen beliebigen auswählen kann. Derzeit betragen die Wartezeiten zum nächstfreien Termin mehrere Wochen. Beste Grüße, Thomas Schwab
@@winheller_lawtax Super, vielen lieben Dank. Sie haben mir sehr geholfen 😊
Wenn die Esta Antrag abgelehnt würde, und man stellt Antrag für ein Visum und bekommt man
Braucht man beim nächsten Mal Esta Antrag zu stellen oder muss man wieder nur Visum antragen?
Danke für die Rückmeldung
Das hängt vom Einzelfall ab. In der Regel muss man dann immer wieder ein neues B-2-Visum beantragen. Das hängt auch mit den Gründen für die Ablehnung von ESTA zusammen. Die Neubeantragung eines Visums geht dann aber per Post, d. h. ohne persönliches Interview. Beste Grüße, Thomas Schwab
@@winheller_lawtax naja, der Grund war, dass ich in 2011 in Syrien war.😅
@@ayhamking1398Dein Visum sollte doch dementsprechend noch gültig sein?
Aber nein; da gibt es keine Ausnahme, du bist verpflichtet immer ein Visum zu beantragen.
Hallo. Ich möchte in den USA eine Bäckerei eröffnen. Da ich Bäcker bin möchte ich mir diesen Traum in den USA erfüllen. Nun ist das ja so das es das E2 Investorenvisum gibt, womit ich mein geschäft in den USA eröffnen könnte. Ich habe gehört das wenn das Geschäft irgendwann im Alter nicht mehr betrieben werden kann aufgrund körperlicher gebrechen und Rentenalter, dass man das Land dann wieder verlassen muss, da das E2 Investorenvisum das nicht anders vorsieht. Gibt es da andere Möglichkeiten um eine Selbstsändigkeit in den USA aufzubauen? ein anderes Visum? ( von der Green Card aber mal ganz abgesehen)
Hallo Nils, gern beantworten wir Ihre Frage! Das, was Sie da beschreiben, ist in der Tat ein Problem. Es gibt wohl Gruppen in den USA, die sich dafür einsetzen, dass das geändert wird -bislang ohne Erfolg! Sehr wahrscheinlich wird sich da in naher Zukunft auch nichts ändern. Es bleibt also in der Tat nur die Greencard. Gern beraten wir Sie bei weiteren Fragen: bit.ly/2xZqSrN. Beste Grüße, Thomas Schwab
was ist mit Passagieren die eine kurze Zwischenlandung in den USA machen ?
Hallo Herr Erden,
Personen, die in den USA zwischenlanden, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA), auch wenn sie das Flugzeug nicht verlassen möchten. Wenn eine elektronische Reisegenehmigung nicht erteilt werden kann, muss man meist ein C-1-Transitvisum bzw. ein B-1/2-Besuchervisum zu beantragen.
Beste Grüße
Thomas Schwab
Hallo Herr Erden,
laut den geltenden US-Gesetzen hängt dies vom Grund Ihrer Reise sowie von Ihrer Nationalität ab. Grundsätzlich benötigt jeder, der auch nur für einen Zwischenstopp in die USA reist, ein Visum. Staatsangehörige bestimmter Staaten können über die elektronische Reisegenehmigung („ESTA“) für einen Zwischenstopp einreisen.
Beste Grüße
Rechtsanwalt Thomas Schwab
Was ist mit Personen, die sich nach 2011 als Touristen im Iran aufgehalten haben? Kann mir die Einreise noch am Flughafen verwehrt werden, auch wenn ich ein gültiges Visum bekommen habe, einfach weil ein Iranischer Stempel in meinem Pass einem Beamten stört? Es wäre nämlich unschön, wenn deshalb die langersehnte USA-Reise mit meiner Mutter so kurzfristig platzen würde. Danke im Voraus!
Grundsätzlich benötigt jeder, der in die USA reist, ein Visum. Bei geschäftlichen (B-1) und touristischen (B-2) Aufenthalten wird für Staatsangehörige bestimmter Staaten (darunter den meisten europäischen Staaten) eine Ausnahme gemacht: Wenn der geschäftliche oder touristische Aufenthalt nicht länger als 90 Tage dauert, genügt es, eine elektronische Reisegenehmigung („ESTA“) zu beantragen, ein Visum (B-1- oder B-2-Visum) ist nicht erforderlich.
Allerdings gibt es auch hiervon Ausnahmen. Personen, die länger als 90 Tage bleiben möchten, benötigen auf jeden Fall ein Visum - für einen rein touristischen Aufenthalt das B-2-Visum. Aber auch Staatsangehörige, die z.B. vorbestraft sind, die bestimmte ansteckende Krankheiten haben oder sich in der Vergangenheit im Irak, Sudan, Iran, in Syrien, Libyen, Somalia oder dem Jemen aufgehalten haben, sollten prüfen lassen, ob sie nicht für visumsfreie Reisen gesperrt sind und ein Besuchervisum und ggf. zusätzlich noch eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Sollten wir Sie unterstützen können, stehen wir unter info@winheller.com gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Schwab
WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hallo ich habe 2 Pässe einen Deutschen und einen Iranischen Pass und ich war 2018 das letzte mal im Iran. Könnte ich Ein Esta bekommen oder beantragen?
Also darf ich mit einem B2 Visum jedes Jahr 180 Tage in den Staaten verbringen?
Muss ich den Grund vorher angeben?
Hallo @Li Hx, gern beantworten wir Ihre Frage! Grundsätzlich soll, so die Bestimmungen, die vom Grenzbeamten gewährte Mindestaufenthaltsdauer bei der Einreise mit einem B-2-Visum 180 Tage betragen, vorausgesetzt, dass die Reise touristisch ist. Ein Visum ist allerdings keinesfalls eine Einreisegarantie und ob Sie in die USA einreisen können oder nicht steht im Ermessen der Grenzbeamten. Mit einem B-2-Visum darf der Lebensmittelpunkt nicht in die USA verlegt werden. Auf lange Sicht sollten Sie unseres Erachtens nicht mehr als 180 Tage pro Jahr in den USA verbringen. Je mehr Zeit Sie in den USA verbringen, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen ein Grenzbeamter bei einer Einreise „Einwanderungsabsichten“ unterstellt und Sie zurückschickt. Er hat dabei relativ freies Ermessen, und was nach Meinung des einen nach „Einwanderung“ aussieht - was auch schon 180 Tage pro Jahr sein können -, kann für den anderen nur ein langer Urlaub sein. Bedenken Sie auch, dass ein längerer US-Aufenthalt auch steuerliche Auswirkungen haben. Gern beraten wir Sie bei weiteren Fragen: bit.ly/2xZqSrN. Beste Grüße, RA Thomas Schwab
Ich habe eine Frage zum "Statuswechsel", kann ein B2 Visum auch auf ein H-B2 oder zb. auf einen J Visa Status geändert werden?
Hallo @Sabrina S., gern beantworten wir Ihre Frage! Grundsätzlich kann man seinen B-2-Status in jeden anderen Status ändern, z.B. J-1 oder H-2B. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein Statuswechsel prinzipiell ausgeschlossen ist. So ist z.B. Personen, die sich mit C- oder D-Visum in den USA aufhalten, ein Statuswechsel von Gesetzes wegen grundsätzlich verwehrt. Informationen der USCIS zum Thema sind hier zu finden: www.uscis.gov/i-539. Ob der Statuswechsel von B-2 oder J-1 oder H-2B genehmigt wird, hängt dann allerdings von den weiteren Umständen des Einzelfalls ab. Gern beraten wir Sie bei weiteren Fragen: bit.ly/2xZqSrN. Beste Grüße, Thomas Schwab
@@winheller_lawtax vielen lieben dank für diese Information, das hat mir auf jedenfall vorerst ein Stück weiter geholfen!
Das sind. Meine kinder wo von deutschen Mann sind ..geboren hier ..alle 3 😢😮 ..