💬 Eure Kommentare sind gefragt! Habt Ihr Fragen zu Mietrecht, Kündigungen oder anderen Rechtsthemen? Stellt sie uns in den Kommentaren! Wir freuen uns auf den Austausch und planen vielleicht sogar eine spezielle Q&A-Folge zu Euren meistgestellten Fragen! 🎧🗣 Unterstützung oder Beratung? Kontaktieren Sie unsere Anwälte jetzt! posikow-kehren.de/
Moin Frage zu Mietrecht: Wenn man in einem Hochhaus wohnt mit 14 Stockwerken und ein Fahrstuhl vorhanden ist, der erneuert werden muss und diese arbeiten 8 Wochen dauern, welche rechte hat man als Mieter wenn man im 10. Stockwerk wohnt. Ist es den Mieter zumutbar dass dieser das mitmachen muss oder kann dieser ein Tragedienst o.ä beauftragen auf kosten des Vermieters beauftragen
Vielen Dank für die spannende Frage. Das Gesetz sagt dazu: Aufwendungen (=Tragedienst o.ä.), die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme (=Erneuerung des Aufzugs) machen muss, hat der Vermieter im angemessenen Umfang zu ersetzen. Wenn der Mieter älter, gehbehindert, gebrechlich oder anders gesundheitlich beeinträchtigt ist, kann es angemessen sein, sich Einkäufe liefern zu lassen etc. Bei alleinstehenden, gesundheitlich nicht beeinträchtigten Mietern ist das eher zu verneinen (weil nicht angemessen). Bei den Konstellationen dazwischen (Familien mit Kindern = in der Regel größerer Einkauf) ist das im Einzelfall zu betrachten. Vielen Dank fürs Hören unseres Podcasts. Wir hören uns in der nächsten Folge. Bis gleich. Ihr Team von "Law & Talk - praxisnahe Rechtstipps vom Anwalt und aktuelle Rechtsprechung" 🎙
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Moin Frage zu Mietrecht:
Wenn man in einem Hochhaus wohnt mit 14 Stockwerken und ein Fahrstuhl vorhanden ist, der erneuert werden muss und diese arbeiten 8 Wochen dauern, welche rechte hat man als Mieter wenn man im 10. Stockwerk wohnt. Ist es den Mieter zumutbar dass dieser das mitmachen muss oder kann dieser ein Tragedienst o.ä beauftragen auf kosten des Vermieters beauftragen
Vielen Dank für die spannende Frage.
Das Gesetz sagt dazu: Aufwendungen (=Tragedienst o.ä.), die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme (=Erneuerung des Aufzugs) machen muss, hat der Vermieter im angemessenen Umfang zu ersetzen. Wenn der Mieter älter, gehbehindert, gebrechlich oder anders gesundheitlich beeinträchtigt ist, kann es angemessen sein, sich Einkäufe liefern zu lassen etc. Bei alleinstehenden, gesundheitlich nicht beeinträchtigten Mietern ist das eher zu verneinen (weil nicht angemessen). Bei den Konstellationen dazwischen (Familien mit Kindern = in der Regel größerer Einkauf) ist das im Einzelfall zu betrachten.
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das wäre für eine alte allein lebende person bestimmt horror