Crashkurs Baurecht II

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  • Опубліковано 30 січ 2025

КОМЕНТАРІ • 30

  • @timokranze9882
    @timokranze9882 4 роки тому +82

    Ich küsse ihr Herz für die beiden Videos zum Baurecht

    • @remysundqvist3917
      @remysundqvist3917 2 роки тому

      Sie können das Herz nicht küssen.

    • @taj334
      @taj334 Рік тому +6

      @@remysundqvist3917 Jedenfalls nicht ohne sich strafbar zu machen.

  • @cantom2794
    @cantom2794 4 роки тому +20

    Vielen Dank für das Hochladen. In meiner Vorlesung habe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.

  • @kegelbruder7117
    @kegelbruder7117 Рік тому

    Auch der 2. Teil ist hervorragend geworden! Danke für die tollen Videos!

  • @jokerrrr2313
    @jokerrrr2313 4 роки тому +8

    Vielen Dank für diesen strukturierten Einblick in dieses doch oftmals (zu Unrecht?) unbeliebtes Gebiet. Freue mich auf weitere Uploads. LG aus Hessen (musste die Normen in unsere HBO „übersetzen“).

  • @elisaortlepp3690
    @elisaortlepp3690 Рік тому

    Sie sind großartig Danke!!!!!!

  • @n1c3bench11
    @n1c3bench11 3 роки тому +1

    Super für die Examensvorbereitung. Besten Dank!

  • @DortmundWood
    @DortmundWood 2 роки тому

    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenfassung!

  • @deusexmusica803
    @deusexmusica803 3 роки тому +6

    Vielen Dank für das hilfreiche Video! Sie konzentrieren sich auf das Wesentliche für die Fallbearbeitung. Das Tempo ist genau richtig, finde ich. Außerdem haben Sie eine sehr angenehme Stimme.
    Ein kleiner Kritikpunkt: Auf Folie 7 (timestamp 8:57) verstehe ich die Reihenfolge der Nummerierung nicht ganz (a,b,c,a,b,c,d).
    Ingesamt wirklich toll, vielen Dank!

  • @anikaklafki3615
    @anikaklafki3615  4 роки тому +28

    Vielen Dank für Ihre vielen guten Hinweise! Bei der Neuaufnahme des Videos im nächsten Jahr, werden Ihre Verbesserungen aufgenommen.

    • @MaxHanf11
      @MaxHanf11 2 роки тому +1

      Gibt es diese Neuaufnahme bereits?

  • @LiTtLeSuSuDeLuXe
    @LiTtLeSuSuDeLuXe Рік тому

    Perfekt- vielen Dank!

  • @rinirax
    @rinirax 4 роки тому +11

    Auf Folie 14 der 4. Punkt müsste § 34 I BauGB: Einfügen heißen oder?

  • @lennardu.9716
    @lennardu.9716 4 роки тому +1

    Muss die drittschützende Wirkung nicht schon abschließend in der Klagebefugnis erörtert werden, sodass in der mat. RM unter II. Rechtsverletzung nur nach oben verwiesen werden muss?

    • @anikaklafki3615
      @anikaklafki3615  4 роки тому +7

      Danke für Ihre Frage!
      Das würde ich Ihnen eher nicht empfehlen, da die Prüfung hierdurch zu "kopflastig" wird. In der Klagebefugnis reicht ja die Möglichkeit der Verletzung drittschützender Normen aus. Die ausführliche Prüfung wird in der Regel in der Begründetheitsprüfung erwartet (etwa ob eine individualisierte und qualifizierte Verletzung des Rücksichtnahmegebots nach § 15 I 2 BauNVO vorliegt). Nur, wenn eine Norm ganz offensichtlich keinen Drittschutz entfaltet, können Sie die Norm in der Klagebefugnis ausschließen und den Punkt dann in der Begründetheit mit Verweis nach oben knapp abhandeln.

  • @nikoscholz86
    @nikoscholz86 2 роки тому

    Kann mir die Klage Situation der Anfechtung einer Baugenehmigung nur im 3 Personen Verhältnis oder auch im 2 Personen Verhältnis in der Klausur begegnen?
    Was wäre ggf ein typischer Fall bei einem 2 Personen Verhältnis ?

    • @exm0nster103
      @exm0nster103 2 роки тому

      Wäre im 2 Personen Verhältnis quatsch. Du als Begünstigter wirst deine Baugenehmigung nicht anfechten, zumal du das Bauvorhaben ja auch nicht durchführen musst, wenn du doch nicht willst und die Behörde selbst wird einfach per VA die Baugenehmigung zurückziehen (Ermessen bei nachträglicher Rechtswidrigkeit + Frist von einem Jahr)

    • @nikoscholz86
      @nikoscholz86 2 роки тому

      @@exm0nster103 danke, grds dachte ich mir das auch so. Aber was ist wenn ich eine Baugenehmigung der Stadt anfechte, also diese Quasi mein Klagegegner ist, statt einer anderen natürlichen Person ?

    • @philippkling2751
      @philippkling2751 2 роки тому +1

      @@nikoscholz86 Was ExMünster gesagt hat bezieht sich schon auf die Klage gegen die Behörde. Bei einer Anfechtungsklage ist dein Klagegegner nie eine natürliche Person.

    • @nikoscholz86
      @nikoscholz86 2 роки тому

      @@philippkling2751 Stimmt, vielen Dank dir :) Das hatte ich gar nicht berücksichtigt.

  • @DieterV3
    @DieterV3 3 роки тому

    SUPER Videos! Habe mir grad beide Teile angeschaut, obwohl ich weder Student bin, noch sonst etwas mit Bau- oder Verwaltungsrecht zu tun habe.
    Mich würde noch interessieren, wie es sich bei sog "Gemengelagen" verhält. Hier treffen ja zwei unterschiedliche Baugebiete aufeinander. Wie ist das mit der Überlappung der Gebiete, gibt es hierzu irgendwelche Texte wo beschrieben wird, wie groß die Überlappung ist? Vielleicht kann man dazu ja mal ein extra Video machen. Würde mich jedenfalls freuen...

  • @antoinemalus4974
    @antoinemalus4974 4 роки тому

    Hallo. Müsste es ab Minute 3:54 nicht heißen "wenn der Fehler im § 214 I BauGB NICHT auftaucht..."?

    • @anikaklafki3615
      @anikaklafki3615  4 роки тому +4

      Vielen Dank für Ihre Frage. Ja, Sie haben Recht. § 214 II BauGB betrifft ja vor allem Unbeachtlichkeiten von Fehlern, die nicht so in § 214 I BauGB auftauchen. Wichtig ist aber, dass Fehler nach § 214 II BauGB UNbeachtlich sind.

  • @lennardu.9716
    @lennardu.9716 4 роки тому +2

    Bei 16:32 müsste es bei dem 3. Punkt § 34 II heißen, oder?

  • @jura1664
    @jura1664 4 роки тому +1

    Die Genehmigungsbedürftigkeit prüfen wird innerhalb der materiellen RMK :/ ist das nun falsch? Sind aber die Unterlagen des Professors, dies verwirrt mich nun sehr.

    • @anikaklafki3615
      @anikaklafki3615  4 роки тому

      Das ist nicht falsch! Das kann man auch so machen. Letztlich sind Aufbaufragen Zweckmäßigkeitfragen. Machen Sie es also ruhig so, wie Ihr Professor es Ihnen beibringt.

  • @sobitum243
    @sobitum243 2 роки тому +2

    Aber Achtung