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Anika Klafki
Приєднався 14 лип 2016
Vergaberecht V - Rechtschutz im Vergaberecht
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Відео
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*Zusammenfassung für Schreibfaule:* Einführung: - Erläuterung der unterschiedlichen Zielsetzungen des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts - Bauplanungsrecht: Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, grundstücks- bzw. bodenbezogen, Vermeidung bodenrechtlicher Spannungen zwischen verschiedenen Grundstücksnutzungsarten - Bauordnungsrecht: Gefahrenabwehr durch bauliche Anlagen, anlagenbezogen, Regelungen zu Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung baulicher Anlagen Häufige Konstellationen in baurechtlichen Klausuren: - Erlass einer Baugenehmigung (Anspruch des Bauherrn auf Erteilung der Genehmigung oder Anfechtungsklage des Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung) - Rechtmäßigkeit/Ordnungsgemäßheit eines Bebauungsplans - Bauaufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen (unrechtmäßige) bauliche Anlagen wie Einstellung der Bauarbeiten, Nutzungsuntersagung oder Beseitigungs-/Rückbauverfügung gegen den Bauherrn Prüfung eines Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung: 1) Rechtsgrundlage: - Verpflichtungsklage des Bauherrn = Anspruchsgrundlage nach § 71 Abs. 1 Satz 1 ThürBO - Anfechtungsklage des Nachbarn = Rechtsgrundlage nach § 71 Abs. 1 Satz 1 ThürBO 2) Genehmigungsbedürftigkeit: - Prüfung, ob es sich beim Vorhaben um eine "bauliche Anlage" im Sinne von § 2 ThürBO handelt - Prüfung, ob Errichtung, Änderung, Nutzung oder Nutzungsänderung einer Anlage geplant ist - Prüfung, ob Vorhaben möglicherweise verfahrensfrei nach § 60 ThürBO oder genehmigungsfrei nach § 61 ThürBO - Bei Genehmigungsfreistellung Prüfung der Voraussetzungen (Lage im Bebauungsplan, Übereinstimmung mit Festsetzungen, gesicherte Erschließung) 3) Formelle Rechtmäßigkeit: - Bei Verpflichtungsklage: Prüfung ob vollständiger Bauantrag bei zuständiger Behörde gestellt wurde - Bei Anfechtungsklage: Weitergehende Prüfung der formellen Ordnungsmäßigkeit (Zuständigkeit, Verfahren, Ausnahmen, Befreiungen, Nachbarbeteiligung gemäß § 60 ThürBO) - Form der Baugenehmigung grundsätzlich schriftlich oder elektronisch, Begründung nur ausnahmsweise erforderlich 4) Materielle Rechtmäßigkeit: - Unterscheidung zwischen vereinfachtem Verfahren nach § 62 ThürBO und regulärem Verfahren nach § 63 ThürBO - Im vereinfachten Verfahren nur bauplanungsrechtliche Prüfung, reduzierter Umfang (keine Prüfung diverser bauordnungsrechtlicher Vorgaben) - Im regulären Verfahren umfassende bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Prüfung - Bei Anhaltspunkten ggf. zusätzlich Prüfung der Vereinbarkeit mit sonstigen öffentlich-rechtlichen Normen Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit: - Liegt ein wirksamer Bebauungsplan vor: Prüfung der Vereinbarkeit mit dessen Festsetzungen, insbesondere zur Art der baulichen Nutzung im festgesetzten Gebietstyp (BauNVO) - Ist nach Festsetzungen des B-Plans Ausnahme oder Befreiung für das Vorhaben möglich? (§ 31 BauGB) - Kein wirksamer B-Plan vorhanden - Prüfung nach Lage des Grundstücks: - Unbeplanter Innenbereich (bebauter Ortsteil): Prüfung nach § 34 BauGB (Einfügung in Umgebung, Entsprechung Gebietstypen der BauNVO, Erschließung etc.) - Unbeplanter Außenbereich: Prüfung nach § 35 BauGB (Privilegierte Vorhaben bzw. Sonstige Vorhaben im Einzelfall) - Einhalten des Rücksichtnahmegebots nach § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit: - Nur im regulären Verfahren nach § 63 ThürBO zu prüfen - Prüfung der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorgaben wie Abstandsflächen, Stellplatzpflicht etc. 5) Rechtsfolge: - Grundsätzlich gebundene Entscheidung (Anspruch auf Baugenehmigung) - Nur bei Erteilung von Ausnahmen/Befreiungen nach § 31 BauGB: Prüfung auf Ermessensfehler - Sonstige öffentlich-rechtliche Normen, soweit relevant Weitere wichtige Punkte: - Unterscheidung zwischen Bebauungsplan, unbeplanten Innenbereich und unbeplanten Außenbereich entscheidend für die Prüfung - Detaillierte Erläuterungen zu gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen, insbesondere für Ausnahmen und Befreiungen - Verweis auf systematische Prüfung der verschiedenen Gesetze (ThürBO, BauGB, BauNVO)
bei 11:45 wird §§ 48 genannt, es ist aber §§ 58 ff. gemeint
Hallo zusammen, hat jemand (vor allem wer die entsprechende Vorlesung an der Uni besucht hat) die Folien parat und wäre so lieb, sie mir zukommen zu lassen?
Sie sind großartig Danke!!!!!!
nächstes mal VIEL lauter
Liebe Frau Prof. Dr. Klafki, zunächst möchte ich mich für Ihren tollen Vortrag recht herzlich bedanken. Am Ende des Vortrages verweisen Sie auf ein Skript. Wo kann ich dieses Skript zwecks Nachbereitung des Lernstoffes runterladen? Über eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen außerordentlich dankbar.
Ein Abgrenzungs-Hinweis zu "Beihilfe für Beamte u. Richter" wäre hilfreich !
Super Minirep!
Mindestens so gut, wie deine Baurechtsvideos :)
Das "Du" ist bei einer Professorin unangemessen...
Auch der 2. Teil ist hervorragend geworden! Danke für die tollen Videos!
Super gutes Video, das mir als schnelle Wiederholung vor dem StEx echt viel gebracht hat!
Perfekt- vielen Dank!
Ein wirklich gutes Video. Vielen Dank!
👍👍👍
Sehr instruktiv, Frau Klafki. Aber wo steht eigentlich ausdrücklich die "Baufreiheit"? En Mysterium, das ich auch nach rd 10 Jahren Unterricht im Baurecht den Studierenden nicht auflösen kann.
Die Baufreiheit wird aus Art. 14 I GG hergeleitet. Der Gedanke entspringt daraus, dass man die Freiheit hat, mit dem Eigentum an den Grundstück nach Belieben zu verfahren; dieser Grundsatz spiegelt sich auch in einfachem Bundesrecht, wie § 903 BGB, wider. Da Art. 14 I GG aber ein normgeprägtes Grundrecht ist und Inhalt und Schranken des Eigentums sich aus einfachgesetzlichen Regelungen ergeben, wird die aus Art. 14 I GG abgeleitete Baufreiheit dadurch begrenzt, dass die jeweiligen Vorhaben im Einzelnen geprüft und genehmigt werden müssen. Das dient dazu, andere vor baulichen Anlagen, die gefährlich werden können, zu schützen; insofern tritt den Staat (Bund und Länder) hier einen Schutzauftrag. Zum anderen hat die Bevölkerung ein Interesse daran, dass das Erscheinungsbild einer Ortschaft sowie deren Charakter nicht durch die Baufreiheit beeinträchtigt wird, so dass hier auch planungsrechtliche Vorschriften erforderlich sind. Dass eine grundsätzliche Baufreiheit existiert, lässt sich jedoch auch anhand der §§ jeder BauO erkennen, die verfahrensfreie und genehmigungsfreie Vorhaben vorsehen. Dies ist Ausdruck des Gedanken, dass die Reichweite der Baufreiheit ihre Grenzen bei solchen Anlagen findet, wo keine Gefahren für Dritte bestehen.
Если беременная женщина выпьет алкоголь даже всего лишь бокал красного вина. Это может бесповоротно повредить мозг ребёнка. Это называется fythos Alkohol Syndrom.и это у очень многих есть и они этого даже не знают.
Aber Achtung
Wow!
Sehr schön strukturiertes Video! Vielen Dank:)
Super erklärt
Kann mir die Klage Situation der Anfechtung einer Baugenehmigung nur im 3 Personen Verhältnis oder auch im 2 Personen Verhältnis in der Klausur begegnen? Was wäre ggf ein typischer Fall bei einem 2 Personen Verhältnis ?
Wäre im 2 Personen Verhältnis quatsch. Du als Begünstigter wirst deine Baugenehmigung nicht anfechten, zumal du das Bauvorhaben ja auch nicht durchführen musst, wenn du doch nicht willst und die Behörde selbst wird einfach per VA die Baugenehmigung zurückziehen (Ermessen bei nachträglicher Rechtswidrigkeit + Frist von einem Jahr)
@@exm0nster103 danke, grds dachte ich mir das auch so. Aber was ist wenn ich eine Baugenehmigung der Stadt anfechte, also diese Quasi mein Klagegegner ist, statt einer anderen natürlichen Person ?
@@nikoscholz86 Was ExMünster gesagt hat bezieht sich schon auf die Klage gegen die Behörde. Bei einer Anfechtungsklage ist dein Klagegegner nie eine natürliche Person.
@@philippkling2751 Stimmt, vielen Dank dir :) Das hatte ich gar nicht berücksichtigt.
Vielen Dank für die sehr gute Zusammenfassung!
TOP
Ich küsse Ihr Herz, Frau Klafki.
Sie können das Herz nicht küssen.
@@remysundqvist3917 es ist traurig, wie wenig Sie über Metaphern und Literatur verstehen.
@@abisandronumeros9900 Guter Witz!
@@remysundqvist3917 Sie hatten sich gestern entschieden, einsichtig und belehrbar zu sein. Innerhalb von 24 Stunden haben Sie ihre edelmütige Haltung aufgegeben und haben der charakterlichen Degeneration, die sich in dieser Zeitspanne vollzogen hat, durch die Bearbeitung Ihres Kommentars Ausdruck verliehen. Nun bemitleide ich Sie umso mehr.
@@remysundqvist3917 Wenn Sie bereit sind, den Pfad der Tugendhaftigkeit als absolutes Lebenscredo festzulegen, werde ich mich Ihrer als Schüler annehmen.
Vielen Dank für die gute und verständliche Darstellung! Sehr angenehme Vortragsstimme und -Geschwindigkeit. Auch der Aufbau der Präsentation ist gelungen. Liebe Grüße!
#Personenfreizuegigkeit #EUInnengrenzen #OeffentlicheAusschreibung #EuropaeischesSchienennetz #FreistaatBayern #History19181945 #DeutscheInnengrenze #OeBB #DB #Palermo #BridgetoMessina #BBT #PonteGardena #withoutconfirm #anschlussverbot #DeGaulle #UE #competition #lawbusiness #migrationorfaith #ingodwetrust #Love
Vielen Dank, das war sehr hilfreich und kompakt. Die visualiserung war auch sehr aufschlussreich und gut gestaltet.
Also hört sich alles sehr nett und theoretisch an. Mich würde mal interessieren, wieviel echte (also im realen Leben) staffindende Ausschreibungen Fr. Klafki beworben und durchgeführt hat. Theorie runterbeten .... brauchen wir das wirklich? Etwas mehr Rückmeldung von Praktikern wäre besser. Aber um hier nicht ungerecht Frust abzulassen, wenn man wirklich nur die Theorie benötigt, sind die Beiträge von Fr. Klafki schon durchaus gut und strkturiert.
Super Videos! Vielen Dank :) aber was meinen Sie mit der Merkformel KESE?
Kostengünstig, einfach, schnell und effektiv
@@bsims6934 Danke!
Studiere in NRW und liebe dieses Video danken
Endlich Baurecht verstanden, vielen Dank!
Super für die Examensvorbereitung. Besten Dank!
Wirklich super! Dankeschön :)
Wunderbar!
Vielen Dank für das hilfreiche Video! Sie konzentrieren sich auf das Wesentliche für die Fallbearbeitung. Das Tempo ist genau richtig, finde ich. Außerdem haben Sie eine sehr angenehme Stimme. Ein kleiner Kritikpunkt: Auf Folie 7 (timestamp 8:57) verstehe ich die Reihenfolge der Nummerierung nicht ganz (a,b,c,a,b,c,d). Ingesamt wirklich toll, vielen Dank!
SUPER Videos! Habe mir grad beide Teile angeschaut, obwohl ich weder Student bin, noch sonst etwas mit Bau- oder Verwaltungsrecht zu tun habe. Mich würde noch interessieren, wie es sich bei sog "Gemengelagen" verhält. Hier treffen ja zwei unterschiedliche Baugebiete aufeinander. Wie ist das mit der Überlappung der Gebiete, gibt es hierzu irgendwelche Texte wo beschrieben wird, wie groß die Überlappung ist? Vielleicht kann man dazu ja mal ein extra Video machen. Würde mich jedenfalls freuen...
Vielen Dank, dass Sie das Video hier öffentlich zur Verfügung stellen. Ein sehr guter Startpunkt für die Stoffwiederholung vor der Klausur.
welche Quellen wurden hierzu verwendet ? Vielen Dank
Ganz offenkundig das Gesetz selbst. Gerne
hä
vielen Dank!
Ein tolles Video! Vielen Dank dafür! :-)
Super erklärt, danke!
Die Genehmigungsbedürftigkeit prüfen wird innerhalb der materiellen RMK :/ ist das nun falsch? Sind aber die Unterlagen des Professors, dies verwirrt mich nun sehr.
Das ist nicht falsch! Das kann man auch so machen. Letztlich sind Aufbaufragen Zweckmäßigkeitfragen. Machen Sie es also ruhig so, wie Ihr Professor es Ihnen beibringt.
Vielen Dank für einen ersten Überblick In meinen Vorlesungen, sowie in meinem Lehrbuch wird einem nur sehr schlecht ein guter Einstieg, in das Rechtsgebiet, geboten. Jetzt habe ich etwas um präzise ansetzen zu können. Danke ❤️
Hallo Frau Klafki, Wissen Sie ob ein Bürger gegen einen Flächennutzungsplan gerichtlich vorgehen kann ?
nur gegen B-Plan, nicht gegen FNP
Ja, sie weiß das.
Vielen Dank für das Hochladen. In meiner Vorlesung habe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.
Woher kommt Ihre Definition der Beihilfen sozialer Art?
Vielen Dank für das Video, eine Frage hätte ich aber noch. Könnte man bei Klausuren, bei denen nach der Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides gefragt wird, zuerst getrennt den Grund-VA, dann die Vollstreckung und dann erst den Kostenbescheid prüfen und dabei zwei mal nach oben verweisen? Das hört sich für mich praktischer an als zwei verschachtelte Inzidentprüfungen, bei denen man irgendwann an Punkt "aaaa. ..." ankommt.
wenn in deiner klausur gefragt ist, „ist der kostenbescheid rechtmäßig?“ wie willst du dann kreuz und quer prüfen, wie du lustig bist?
Hervorragend. Mein Professor ist sehr kompetent, jedoch redet er häufig mit monotoner Stimme. Ihre Betonung und Fokussierung auf das wesentliche ist sehr hilfreich.
Ich küsse ihr Herz für die beiden Videos zum Baurecht
Sie können das Herz nicht küssen.
@@remysundqvist3917 Jedenfalls nicht ohne sich strafbar zu machen.