Das "AGB-Argument" würde hierzulande sofort durchfallen (da dürfen keine "sittenwidrigen" oder "gegenstandsfernen" Dinge drin stehen). Das "Zuständigkeitsargument" hingegen ist durchaus solide und nachvollziehbar.
Ja und das gilt auch für EULA (nachträgliche Nutzvereinbarungen). Als Deutscher bzw. EU-Bürger kann man das getrost bestätigen und trotzdem behält man alle vorherigen Rechte und das Unternehmen hat weiterhin alle üblichen Pflichten, da diese Vereinbarungen immer nichtig sind.
Mit den Schiedsgerichten hat man eine Paralleljustiz eingerichtet, die garantiert nicht zum Nutzen der Verbraucher da sind, sondern die grossen Konzerne schützen soll. Für deutsche Endkunden scheinen solche Klauseln zwar noch nicht zu gelten, Noch, aber für andere deutsche Unternehmen bzw Staaten gilt das eben nicht. Solche Klauseln stehen auch in diesen Freihandelsabkommen wie Ceta, Ttipp usw drin.
Spätestens seit der Human-Cent-I-Pad Episode von Southpark weiß man -> AGBs sind zum Lesen da!!! Sonst endet man als Mittelstück im menschlichen Tausendfüßler.
Naja, ich mag Disney auch nicht mehr besonders und die AGBs sind natürlich fragwürdig, aber man sollte festhalten das die Schuld in diesem Fall das extern betriebene Restaurant trifft und nicht Disney. Ich kann ja auch nicht die Stadt verklagen, weil das Restaurant in dem ich mir eine Lebenmittelvergiftung geholt habe in seiner Innenstadt liegt. Man müsste also erst mal das Restaurant verklagen und da hätte man sehr gute Chancen. Ob eine Klage gegen Disney sogesehen überhaupt eine Erfolgschance hätte ist daher eh fragwürdig.
Da ist eine Information verloren gegangen. Der Grund warum auch Disney verklagt wird ist, dass auf deren Homepage dieses Restaurant für Personen welche unter einer Allergie leiden empfohlen wurde. Der Witwer hat angegben, dass Sie normalerweise niemals irgendwo essen gingen, aber er und seine verstorbene Frau in diesem Fall der Empfehlung der renomierten Disney Company vertraut hatten.
@@Farzekas Ändert Nichts daran das die letztendliche Schuld beim Restaurant liegt. Du kannst auch nicht Leute die Restaurantempfehlungen herausgeben haftbar für Fehler der Restaurants machen ...
Das dachte ich auch die ganze Zeit beim Schauen. Warum wird hier überhaupt versucht, Disney zu verklagen? Am Ende ist das Restaurant schuld, das hier eindeutig falsch gehandelt hat. Also verklag doch das. Für mich klingt das sehr danach, dass man mit dem Namen „Disney“ einfach viel mehr Aufmerksamkeit und ggf. auch Geld generieren kann. Und das muss ich ehrlich gesagt auch ein Stück weit dem Contentersteller dieses Videos anlasten. Die AGB sind wirklich größter Quatsch und das hat sicherlich ein solches Video verdient. Dieses aber um einen Fall zu bauen, für den Disney selbst nun wirklich nichts kann, lenkt vom eigentlichen Fokus (den fragwürdigen AGB) mehr ab, als dass es dem zuträglich ist.
Danke für diese Information, ich hatte mich gefragt wie man mit so einer Allergie überhaupt in nem Freizeitpark essen gehen möchte, mir wäre das viel zu riskant. Auch mit Beteuerungen der Homepage @@Farzekas
Deshalb haben wir in Deutschland einen eusgeprägten Kundenschutz, AGB gennant welche sich auf das BGB berufen. Sind Klauseln dem BGB entgegenstehend gelten sie nicht. So etwas fehlt in den U.S. & A generel.
Niemand liest sich sowas durch, weil es am Ende dazu führen würde, das man diesen Klick nicht durchführen wird. Also, wer list klickt nicht, und wer klickt liest nicht. Schön alleine deswegen weil diese Dinger meist dutzende so'n Seiten hat, wenn nicht gar hunderte.
Das reale Leben wird immer mehr zu South Park Episoden 🙈
Das "AGB-Argument" würde hierzulande sofort durchfallen (da dürfen keine "sittenwidrigen" oder "gegenstandsfernen" Dinge drin stehen). Das "Zuständigkeitsargument" hingegen ist durchaus solide und nachvollziehbar.
Datte is n Autoritätsargument
Ja und das gilt auch für EULA (nachträgliche Nutzvereinbarungen). Als Deutscher bzw. EU-Bürger kann man das getrost bestätigen und trotzdem behält man alle vorherigen Rechte und das Unternehmen hat weiterhin alle üblichen Pflichten, da diese Vereinbarungen immer nichtig sind.
Was soll man dazu noch sagen außer das es jenseits von Gut und Böse ist.
Mit den Schiedsgerichten hat man eine Paralleljustiz eingerichtet, die garantiert nicht zum Nutzen der Verbraucher da sind, sondern die grossen Konzerne schützen soll.
Für deutsche Endkunden scheinen solche Klauseln zwar noch nicht zu gelten, Noch, aber für andere deutsche Unternehmen bzw Staaten gilt das eben nicht.
Solche Klauseln stehen auch in diesen Freihandelsabkommen wie Ceta, Ttipp usw drin.
Abartig! Es war allerdings auch fahrlässig von der Frau Doktor kein Antihistaminika dabei zu haben.
Tatsächlich bin ich auch verwundert, bei so einer starken Allergie! Und wenn diese nicht (mehr) wirken, wäre mir das Risiko auch viel zu groß....
Spätestens seit der Human-Cent-I-Pad Episode von Southpark weiß man -> AGBs sind zum Lesen da!!! Sonst endet man als Mittelstück im menschlichen Tausendfüßler.
👍😂😂😂😂
Naja, ich mag Disney auch nicht mehr besonders und die AGBs sind natürlich fragwürdig, aber man sollte festhalten das die Schuld in diesem Fall das extern betriebene Restaurant trifft und nicht Disney. Ich kann ja auch nicht die Stadt verklagen, weil das Restaurant in dem ich mir eine Lebenmittelvergiftung geholt habe in seiner Innenstadt liegt. Man müsste also erst mal das Restaurant verklagen und da hätte man sehr gute Chancen. Ob eine Klage gegen Disney sogesehen überhaupt eine Erfolgschance hätte ist daher eh fragwürdig.
Danke, sachlicher guter Kommentar.
Da ist eine Information verloren gegangen. Der Grund warum auch Disney verklagt wird ist, dass auf deren Homepage dieses Restaurant für Personen welche unter einer Allergie leiden empfohlen wurde. Der Witwer hat angegben, dass Sie normalerweise niemals irgendwo essen gingen, aber er und seine verstorbene Frau in diesem Fall der Empfehlung der renomierten Disney Company vertraut hatten.
@@Farzekas Ändert Nichts daran das die letztendliche Schuld beim Restaurant liegt. Du kannst auch nicht Leute die Restaurantempfehlungen herausgeben haftbar für Fehler der Restaurants machen ...
Das dachte ich auch die ganze Zeit beim Schauen. Warum wird hier überhaupt versucht, Disney zu verklagen? Am Ende ist das Restaurant schuld, das hier eindeutig falsch gehandelt hat. Also verklag doch das. Für mich klingt das sehr danach, dass man mit dem Namen „Disney“ einfach viel mehr Aufmerksamkeit und ggf. auch Geld generieren kann.
Und das muss ich ehrlich gesagt auch ein Stück weit dem Contentersteller dieses Videos anlasten. Die AGB sind wirklich größter Quatsch und das hat sicherlich ein solches Video verdient. Dieses aber um einen Fall zu bauen, für den Disney selbst nun wirklich nichts kann, lenkt vom eigentlichen Fokus (den fragwürdigen AGB) mehr ab, als dass es dem zuträglich ist.
Danke für diese Information, ich hatte mich gefragt wie man mit so einer Allergie überhaupt in nem Freizeitpark essen gehen möchte, mir wäre das viel zu riskant. Auch mit Beteuerungen der Homepage @@Farzekas
Deshalb haben wir in Deutschland einen eusgeprägten Kundenschutz, AGB gennant welche sich auf das BGB berufen. Sind Klauseln dem BGB entgegenstehend gelten sie nicht. So etwas fehlt in den U.S. & A generel.
Niemand liest sich sowas durch, weil es am Ende dazu führen würde, das man diesen Klick nicht durchführen wird.
Also, wer list klickt nicht, und wer klickt liest nicht.
Schön alleine deswegen weil diese Dinger meist dutzende so'n Seiten hat, wenn nicht gar hunderte.
Wie absurd, dass das im Amiland rechtlich möglich ist.
Ist das denn wirklich noch überraschend? Wir reden hier über die USA, dem GTA RP server der Welt.
Das die Amis eigentlich die wirklichen Herren der Welt sind zeugt sich immer mehr (naja.... offiziell) und so verhalten die sich auch
Wir brauchen son Goku er kann jeden besiegen wenn Piccolo es nicht schafft
Gerade bei Spielen, will ich zocken und nicht ne Stunde lesen
Das!!! ❤️
Morgen holen wir übrigens deine Leber ab... 😋
Natürlich ist das Restaurant zu verklagen, nicht Disney. Bringt aber keine Klick Bait Schlagzeilen.
Krasser Fall..
Nachdem Disney+ mich veraracht hat habe ich das Abo gekündigt
Was für ein Unsinn. In Deutschland wären solche Vertragsabsprachen einfach mal nichtig.
4:13 😂😂😂
Für den Algorithmus 🍀
Zwei likes von mir ❤
Das ist ja wie in der Apple Folge aus Southpark lol
❤❤❤❤
Amerika halt 😅
! #freeShlomo