Sehr geehrter Herr Schildhorn, vielen Dank für diesen Inhalt. Der ist informativ und sehr klar bis auf Ihre Aussage auf 7:12 "...wobei Sie natürlich keine Wahlrecht haben..." Wer bestimmt es denn, welche Methode angewendet wird. In der Steuererklärung kann man es angeben und in soweit ist es schon eine Wahl. Wie betrachtet die Situation dann die Finanzbehörde? Gibt es dafür Regeln oder kann man es vorher für die angestrebte Einkunftsart beantragen? Freundliche Grüße
Sie haben mir mit ihren Videos sehr geholfen! Dankeschön!
Sehr geehrter Herr Schildhorn, vielen Dank für diesen Inhalt. Der ist informativ und sehr klar bis auf Ihre Aussage auf 7:12 "...wobei Sie natürlich keine Wahlrecht haben..."
Wer bestimmt es denn, welche Methode angewendet wird. In der Steuererklärung kann man es angeben und in soweit ist es schon eine Wahl. Wie betrachtet die Situation dann die Finanzbehörde? Gibt es dafür Regeln oder kann man es vorher für die angestrebte Einkunftsart beantragen?
Freundliche Grüße