Jetzt ist das Video natürlich schon knapp 2 Jahre alt, aber ich möchte einmal drauf hinweisen, dass ich gerade das Thema Quellensteuer in deinem Buch "Steuerhandbuch für Privatanleger" durcharbeite und finde es phänomenal, wie gut das darin erklärt ist. Das Buch wurde erst kürzlich gelauncht, weswegen in diesem Video keine Werbung dafür gemacht werden konnte. Tolles Buch, tolles Video. Weiter so Roland!
Kann ich einen Antrag auf Quellensteuer Rückerstattung sofort nach der Quellensteuer machen oder erst mit dem Einkommenssteuerausgleich? Wie kann ich eine nicht öffentliche Frage stellen?
@Steuern mit Kopf "Wo ist denn der Link zu den weiteren Quellensteuerinfos und zu den Formularen von dem Du im Video sprichst?" Zitat Thomas Dornscheidt 10 months ago
Kannst du mal ein Video machen, wie es sich bei Dividenden und der ausländischen Quellensteuer verhält mit Beispielen zu Unterschieden z.B. zwischen USA, Deutschland und Schweden/Finnland? Das würde mir echt weiterhelfen und anderen bestimmt auch! Danke! :)
Was passiert mit der Quellensteuer, zB aus den USA, wenn mein Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist? Nach meinem Verständnis zahle ich ja in dem Fall KEINE Abgeltungssteuer, sodass die Quellensteuer aber trotzdem im Quellenstaat abgezogen wird und nicht mit der Abgeltungssteuer verrechnet werden kann?! Unterm Strich muss ich also bei jeder Dividendenzahlung die Quellensteuer (USA: 15%) abziehen?
Also wenn ich meinen Freibtrag nicht ausgeschöpft habe, kann ich mir die Quellensteuer nicht anrechnen lassen? Sorry aber verstehe immer noch nicht wie Quellensteuer und Kapitalertragssteuer im Zusammenhang zum Freibtrag stehen!
@@lorenzmuller3542 @Lorenz Müller Hi Lorenz, ich habe es mittlerweile so verstanden: Jeder in Deutschland hat einen Freibtrag auf Kapitalerträge (801€ Single, 1602€ Eheleute), diese nimmt man ein ohne Kapitalertragssteuer (26,375%) zu zahlen. Bei Dividenden aus dem Ausland, z.B. aus USA werden zusätzlich 15% Quellensteuer erhoben, da es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und USA gibt (Sonst wären es sogar 30% Quellensteuer, wenn es kein DBA gibt!). Die einbehaltene Quellensteuer ist weg, wird aber in einem sogenannten Verrechnungstopf angesammelt. Überschreitet man nun die Freibeträge von 801€ oder 1602€, wird erst geschaut wieviel im Verrechnungstopf an Quellensteuer bereits gezahlt wurde und zieht das von der Kapitalertragsteuer ab, die ab dem ersten Euro über den Freibeträgen anfällt. Leider verfällt der Verrechnungstopf nach jedem abgelaufenem Kalenderjahr, so dass man in der Ansparphase auf jeden Fall auf Aktien ohne anfallende Quellensteuer setzen sollte.
Hallo, ich habe eine Frage zur Quellensteuer bei Barabfindung... Ich habe ein Schreiben leider übersehen... bei der Umwandlung einer Aktie (WKN A2PGZL) "Vermeidung US-Quellensteuer-Belastung auf Ihre Barabfindung" (IRC Section 302) Wäre mit diesem Formular keine Quellensteuer an die IRS abgeführt worden? Kann ich jetzt die 15% US-Quellensteuer-Belastung auf Barabfindung irgendwie wieder zurückholen? Oder kann ich es bei meiner Steuererklärung verrechnen? Danke für eine Rückmeldung.
Quellensteuer gibts aber vor allem für Individuen. Für Unternehmen die Dividenden von Unternehmen innerhalb der EU bekommen, gilt dies nicht (wenn sie mindestens 10% halten) oder von Unternehmen mit denen D ein DBA abgeschlossen hat und die KöSt nicht unter 15% liegt. Auch gibts es keine Quellensteuer (mehr) in Unternehmen in NL oder UK.
Ist die Quellensteuer Rückerstattung auch auf Kurs Gewinne an. Wenn die Firma jetzt in meinem Beispiel in Spanien gelistet ist und dann über 10 Jahre sich verdoppelt+ icj sie anschließend verkaufe? Die Dividenden sind mir zurzeit mal nebensächlich.
Ist es bei Fonds auch so? Die haben ja meist schon die Steuern in dem Land, in dem sie sind bezahlt. Oder liege ich da falsch? Theoretisch dürfte kein Fond bei Ausschüttung eine Quellsteuer anziehen.
Ich glaube, dass die Quellensteuer auch anrechenbar ist, wenn du durch den Freistellungsauftrag keine KapSt zahlst. Korrigier mich bitte, wenn ich mich irre.
Die Quellensteuer ist "anrechenbar", aber nur bei der Kapitalertragsteuer. Wenn keine Kapitalertragsteuer entsteht, dann kann auch keine Quellensteuer angerechnet werden.
@@SteuernmitKopf ... heißt das im Umkehrschluss, dass es bei ausländischen Dividendenaktien im Depot (z.B. aus den USA) günstiger ist keinen Freistellungsauftrag zu haben, damit die Quellensteuer verrechnet werden kann. Ich war immer davon ausgegangen, dass wenn der gestellte Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist, dann die nicht angerechnette Quellensteuer von der Bank gesammelt wird und bei zukünftig fälliger Kapitalertragssteuer dann doch noch verrechnet wird. Ist diese Annahme komplett falsch? Danke. Gruß Andy
Also wenn ich 30% Quellsteuer gezahlt habe muss ich noch 25% Abgeltungssteuer zahlen. Ich bekomme kein Rabatt auf die Abgeltungssteuer sondern muss ein Antrag stellen um dann die 30% mir komplett zurück zu holen oder bekomme ich nur 15% von der Quellsteuer zurück?
Ich habe es so verstanden, dass du 15 Prozent anrechnen kannst und die weiteren 15 Prozent musst du direkt beim Quellenland zurückholen. In der Praxis wirst du da vermutlich auf 15 Prozent sitzen bleiben, wenn es stimmt, dass viele Quellenländer sich da viel Zeit lassen oder die Gebühren der Depotbank sind möglicherweise größer als deine 15 Prozent Quellensteuer.
Wo ist denn der Link zu den weiteren Quellensteuerinfos und zu den Formularen von dem Du im Video sprichst?
Aktien im Ausland richtig versteuern, was musst du zur Quellensteuer wissen und kann man da Steuern sparen?
Jetzt ist das Video natürlich schon knapp 2 Jahre alt, aber ich möchte einmal drauf hinweisen, dass ich gerade das Thema Quellensteuer in deinem Buch "Steuerhandbuch für Privatanleger" durcharbeite und finde es phänomenal, wie gut das darin erklärt ist. Das Buch wurde erst kürzlich gelauncht, weswegen in diesem Video keine Werbung dafür gemacht werden konnte. Tolles Buch, tolles Video. Weiter so Roland!
Danke! Das freut mich!
Kann ich einen Antrag auf Quellensteuer Rückerstattung sofort nach der Quellensteuer machen oder erst mit dem Einkommenssteuerausgleich?
Wie kann ich eine nicht öffentliche Frage stellen?
@Steuern mit Kopf "Wo ist denn der Link zu den weiteren Quellensteuerinfos und zu den Formularen von dem Du im Video sprichst?" Zitat Thomas Dornscheidt 10 months ago
Ab welchen Betrag rentiert es das ganze zu machen?
Also habe ich das Richtig verstanden - dass ich den Antrag auf Erstattung nur in Ländern stellen muss die mehr als 15% Quellensteuer erheben ?
Gut erklärt, danke!
Ist bei einem etf Dividenden und Ausschüttungen gleich gestellt bezüglich Quellensteuer?
Kannst du mal ein Video machen, wie es sich bei Dividenden und der ausländischen Quellensteuer verhält mit Beispielen zu Unterschieden z.B. zwischen USA, Deutschland und Schweden/Finnland?
Das würde mir echt weiterhelfen und anderen bestimmt auch! Danke! :)
Wenn der Pauschbetrag nicht ausgeschöpft wird, dann fällt die Rückerstattung nicht an?
Besten Dank!!
Fallen Kosten bei der Beantragung an, wenn man alles selbst einreicht?
Was passiert mit der Quellensteuer, zB aus den USA, wenn mein Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist?
Nach meinem Verständnis zahle ich ja in dem Fall KEINE Abgeltungssteuer, sodass die Quellensteuer aber trotzdem im Quellenstaat abgezogen wird und nicht mit der Abgeltungssteuer verrechnet werden kann?!
Unterm Strich muss ich also bei jeder Dividendenzahlung die Quellensteuer (USA: 15%) abziehen?
Also wenn ich meinen Freibtrag nicht ausgeschöpft habe, kann ich mir die Quellensteuer nicht anrechnen lassen?
Sorry aber verstehe immer noch nicht wie Quellensteuer und Kapitalertragssteuer im Zusammenhang zum Freibtrag stehen!
Ich auch nicht... Gibt es News?
@@lorenzmuller3542 @Lorenz Müller Hi Lorenz, ich habe es mittlerweile so verstanden:
Jeder in Deutschland hat einen Freibtrag auf Kapitalerträge (801€ Single, 1602€ Eheleute), diese nimmt man ein ohne Kapitalertragssteuer (26,375%) zu zahlen.
Bei Dividenden aus dem Ausland, z.B. aus USA werden zusätzlich 15% Quellensteuer erhoben, da es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und USA gibt (Sonst wären es sogar 30% Quellensteuer, wenn es kein DBA gibt!). Die einbehaltene Quellensteuer ist weg, wird aber in einem sogenannten Verrechnungstopf angesammelt. Überschreitet man nun die Freibeträge von 801€ oder 1602€, wird erst geschaut wieviel im Verrechnungstopf an Quellensteuer bereits gezahlt wurde und zieht das von der Kapitalertragsteuer ab, die ab dem ersten Euro über den Freibeträgen anfällt.
Leider verfällt der Verrechnungstopf nach jedem abgelaufenem Kalenderjahr, so dass man in der Ansparphase auf jeden Fall auf Aktien ohne anfallende Quellensteuer setzen sollte.
Hallo, ich habe eine Frage zur Quellensteuer bei Barabfindung...
Ich habe ein Schreiben leider übersehen... bei der Umwandlung einer Aktie (WKN A2PGZL)
"Vermeidung US-Quellensteuer-Belastung auf Ihre Barabfindung" (IRC Section 302)
Wäre mit diesem Formular keine Quellensteuer an die IRS abgeführt worden?
Kann ich jetzt die 15% US-Quellensteuer-Belastung auf Barabfindung irgendwie wieder zurückholen?
Oder kann ich es bei meiner Steuererklärung verrechnen?
Danke für eine Rückmeldung.
Greift die Quellensteuer jetzt nur, wenn ich Dividenden bekomme? Was ist, wenn ich durch einen Verkauf Kursrendite ausgezahlt bekomme?
Nur auf Dividenden. Kursgewinne ned.
@@SteuernmitKopf heißt, verkaufe ich eine Amazonaktie mit 1000€ plus durch kursanstieg, wird keine quellensteuer fällig?
Quellensteuer gibts aber vor allem für Individuen. Für Unternehmen die Dividenden von Unternehmen innerhalb der EU bekommen, gilt dies nicht (wenn sie mindestens 10% halten) oder von Unternehmen mit denen D ein DBA abgeschlossen hat und die KöSt nicht unter 15% liegt.
Auch gibts es keine Quellensteuer (mehr) in Unternehmen in NL oder UK.
Aahnträgen :D - Dennoch toller Inhalt.Danke
Ist die Quellensteuer Rückerstattung auch auf Kurs Gewinne an. Wenn die Firma jetzt in meinem Beispiel in Spanien gelistet ist und dann über 10 Jahre sich verdoppelt+ icj sie anschließend verkaufe? Die Dividenden sind mir zurzeit mal nebensächlich.
Wie ist das bei Unternehmen als bspw. bei einer GmbH?
Hier ist es ähnlich, aber ist auch von der Beteiligungshöhe abhängig und dem jeweiligen DBA.
Absahnsteuer
Den Politikern muss ja jemand die Abwesenheit bezahlen
Und wie siehts aus bei deutscher "Quellensteuer" wenn ich bei einem ausländischen Broker Dividenden kassiere?
Ist es bei Fonds auch so? Die haben ja meist schon die Steuern in dem Land, in dem sie sind bezahlt. Oder liege ich da falsch?
Theoretisch dürfte kein Fond bei Ausschüttung eine Quellsteuer anziehen.
ja
hört sich so nett an. Wie: Schöne Quelle mit frischem Quellwasser
Mich interessiert es im Zusammenhang mit, arbeiten in der Ch
1:14 Coca-Cola, Pfizer, Johnson&Johnson... hattest du die Pandemie damals schon erahnt oder warum hast du gerade diese genannt? :D
Weil die in meinem Portfolio lagen 😉
Ich glaube, dass die Quellensteuer auch anrechenbar ist, wenn du durch den Freistellungsauftrag keine KapSt zahlst. Korrigier mich bitte, wenn ich mich irre.
Die Quellensteuer ist "anrechenbar", aber nur bei der Kapitalertragsteuer. Wenn keine Kapitalertragsteuer entsteht, dann kann auch keine Quellensteuer angerechnet werden.
@@SteuernmitKopf ... heißt das im Umkehrschluss, dass es bei ausländischen Dividendenaktien im Depot (z.B. aus den USA) günstiger ist keinen Freistellungsauftrag zu haben, damit die Quellensteuer verrechnet werden kann. Ich war immer davon ausgegangen, dass wenn der gestellte Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist, dann die nicht angerechnette Quellensteuer von der Bank gesammelt wird und bei zukünftig fälliger Kapitalertragssteuer dann doch noch verrechnet wird. Ist diese Annahme komplett falsch? Danke. Gruß Andy
Wenn ein Land gar keine bzw weniger als 15% Quellensteuer erhebt, muss ich also bei meiner Steuererklärung Steuern nachzahlen ?
Eugen Z das passiert dann doch automatisch
Ja
Super Video! :)
Sobald man Dividende aus den USA bezogen hat, muss man dann bei Banken ect. angeben "dass man in den USA steuerpflichtig ist"?
Gute Frage…
Die Bank lässt dich idR ein Formular ausfüllen
Thx👍
Also wenn ich 30% Quellsteuer gezahlt habe muss ich noch 25% Abgeltungssteuer zahlen. Ich bekomme kein Rabatt auf die Abgeltungssteuer sondern muss ein Antrag stellen um dann die 30% mir komplett zurück zu holen oder bekomme ich nur 15% von der Quellsteuer zurück?
Ich habe es so verstanden, dass du 15 Prozent anrechnen kannst und die weiteren 15 Prozent musst du direkt beim Quellenland zurückholen. In der Praxis wirst du da vermutlich auf 15 Prozent sitzen bleiben, wenn es stimmt, dass viele Quellenländer sich da viel Zeit lassen oder die Gebühren der Depotbank sind möglicherweise größer als deine 15 Prozent Quellensteuer.
hchladek okay, aber ich glaube nach einiger Zeit werden die 15% mehr sein als die Gebühren 😉
Das ist richtig.
Steuern mit Kopf das ist ja Sau blöd. Also wenn es 15% sind dann bekomme ich es gleich bei der Steuerklärung oder vom Broker abgezogen bzw. Zurück?
junge... bist du charles xavier oder graf dracula... oder warum bewegst du dich ständig vor und zurück?🤨🙈
Na du hast Probleme Junge..🙄
stehst du auf so ein dämliches howerboard?🤣🤣🤣