Danke, bin gerade durch deinen Hinweis auf das Video gestoßen. Dazu eine Frage: Man hatte mir mal gesagt, dass man - sobald das Fahrrad (weil >50% untern. Nutzung) verpflichtend zum Betriebsvermögen gehört - dann für Fahrten mit dem Fahrrad *nicht* mehr die Pendlerpauschale für den Arbeitshinweg (mit diesem Fahrrad) ansetzen darf. Allerdings bringe ich das nicht ganz mit den Infos hier und den Infos aus eurem Video zur Pendlerpauschale zusammen. Daher meine Frage: ist das richtig? Oder darf ich mit meinem betrieblichen Fahrrad ganz normal den Arbeitshinweg über die Pendlerpauschale geltend machen?
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Gutes Video! Danke hat mir weitergeholfen
Wie verhält sich das, wenn der Arbeitgeber das Jobrad nicht finanziert, wie mache ich das in der Steuererklärung geltend?
Danke, bin gerade durch deinen Hinweis auf das Video gestoßen. Dazu eine Frage: Man hatte mir mal gesagt, dass man - sobald das Fahrrad (weil >50% untern. Nutzung) verpflichtend zum Betriebsvermögen gehört - dann für Fahrten mit dem Fahrrad *nicht* mehr die Pendlerpauschale für den Arbeitshinweg (mit diesem Fahrrad) ansetzen darf. Allerdings bringe ich das nicht ganz mit den Infos hier und den Infos aus eurem Video zur Pendlerpauschale zusammen. Daher meine Frage: ist das richtig? Oder darf ich mit meinem betrieblichen Fahrrad ganz normal den Arbeitshinweg über die Pendlerpauschale geltend machen?
Welche Regeln gibt es zu Firmen Elektrorollern?
(Wie) muss ich diese min. 10% nachweisen?