Hypothek 1 - Ersterwerb | Immobiliarsachenrecht | Folge 6

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  • Опубліковано 21 вер 2024
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    ▶ Playposit: buceri.us/skr2-...
    Wenige juristische Institute sind wohl für so viele Diskussionen am Küchentisch verantwortlich wie die Hypothek - die sechste Folge unserer Immobiliarsachenrechtsreihe vertieft die beim Monopoly spielen erlangten Kenntnisse, damit Sie es in der Klausur weiter als bis zur Badstraße schaffen. Viel Glück!
    ▶ Inhaltsverzeichnis
    0:17 Abgrenzung der von Real- und Personalsicherheiten
    1:30 Funktionsweise der Hypothek
    3:07 Prüfungsschema für Buch- und Briefhypothek
    5:18 1. Dingliche Einigung
    6:22 2. Eintragung
    7:45 3. Übergabe des Hypothekenbriefs
    8:15 4. Einigsein im Zeitpunkt der Eintragung
    8:32 5. Bestehen der zu sichernden Geldforderung
    10:48 6. Berechtigung
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    Ruben Rehr ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Steuerrecht an der Bucerius Law School (Prof. Dr. Weitemeyer). Er hat Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School (LL.B, 2014) sowie an den Universitäten Cambridge (Trinity College, Visiting Student, 2012) und Oxford (Lady Margaret Hall, M.Jur., 2018) studiert.
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    Diese Videoreihe begleitet die Vorlesung Sachen- und Kreditsicherungsrecht 2, die Teil des Grundstudiums an der Bucerius Law School ist und im 4. Trimester unterrichtet wird. Ruben Rehr bedankt sich bei Prof. Dr. Birgit Weitemeyer und Dipl. Finw. (FH) Tim Maciejewski, LL.B., für zahlreiche wertvolle Anmerkungen sowie bei Sven Störmann, LL.B., und Jannik Matern für die technische Umsetzung. Die Produktion wurde unterstützt von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius und dem Bucerius Alumni e.V., denen ebenso herzlicher Dank gilt.
    ▶ Alle bisherigen Videos
    Folge 2 - Eigentumserwerb 1 buceri.us/skr2-02
    Folge 3 - Eigentumserwerb 2 buceri.us/skr2-03
    Folge 4 - Eigentumserwerb 3 buceri.us/skr2-04
    Folge 5 - Vormerkung buceri.us/skr2-05
    Folge 6 - Hypothek 1 - Ersterwerb buceri.us/skr2-06
    Folge 7 - Hypothek 2 - Zweiterwerb buceri.us/skr2-07
    Folge 8 - Hypothek 3 - Einwendungen und Einreden buceri.us/skr2-08
    Folge 9 - Hypothek 4 - Haftungsverband der Hypothek buceri.us/skr2-09
    Folge 10 - Grundschuld 1 buceri.us/skr2-10
    Folge 11 - Grundschuld 2 buceri.us/skr2-11
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    ✓ Dieses Video wird unter der Lizenz CC BY-ND 4.0 veröffentlicht. Bitte nennen Sie bei Nachnutzung Ruben Rehr, Bucerius Law School als Autor.

КОМЕНТАРІ • 6

  • @dzmitrykrupadziorau6580
    @dzmitrykrupadziorau6580 4 роки тому +19

    Warum hat die Bank einen Anspruch aus 812 I S. 1 2. Alt., wenn sie einfach solvendi causa geleistet hat? Somit ist doch condictio indebiti nach 812 I S. 1 1. Alt. einschlägt? Oder?

  • @munich1974
    @munich1974 4 роки тому +2

    Sehr schön erklärt

  • @michaelschmidt3064
    @michaelschmidt3064 5 років тому +5

    Muss man bei 5:12 im Punkt " 5. Bestehen einer Forderung" inzident prüfen, ob eine Forderung besteht? D.h. insb. ob ein diesbezüglicher Vertrag zustande gekommen ist, der auch nicht untergegangen/ einredefrei ist?
    Natürlich nur, wenn das problematisch ist.
    Danke

    • @Ghank123
      @Ghank123 5 років тому +5

      Genau. Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Überschrift: "Bestehen" einer Forderung. Ohne Forderung kein Ersterwerb der Hypothek, siehe 11:40 - wie immer wird dies mit der Akzessorietät der Hypothek zur Forderung begründet. Ein gutgläubiger Zweiterwerb der Hypothek (trotz fehlender Forderung) ist nach § 1138 möglich, erworben wird dann die Hypothek ohne Forderung - also sog. forderungsentkleidet. § 1138 "opfert" die Akzessorietät zum Wohle der Verkehrsfähigkeit der Hypothek.

  • @blacksea1811
    @blacksea1811 5 років тому

    Megagut!

  • @dr.scream7908
    @dr.scream7908 5 років тому +2

    um ein vielfaches besser als der andere Kollege.