Wenn der überlebende Ehegatte weiterhin im Familienheim lebt, aber schon früher als nach 10 Jahren stirbt, bleibt die Immobilie für die Erben steuerfrei?
Für den ersten Erbfall ändert sich nichts. Ein erbendes Kind müsste selbst die Voraussetzungen für das Familienheim erfüllen. Also nach dem Tod des überlebenden Ehegatten unverzüglich (6 Monate) nach dem Erbfall einziehen und dann mind. 10 Jahre den Lebensmittelpunkt im Familienheim innehaben.
Wenn der überlebende Ehegatte weiterhin im Familienheim lebt, aber schon früher als nach 10 Jahren stirbt, bleibt die Immobilie für die Erben steuerfrei?
Für den ersten Erbfall ändert sich nichts. Ein erbendes Kind müsste selbst die Voraussetzungen für das Familienheim erfüllen. Also nach dem Tod des überlebenden Ehegatten unverzüglich (6 Monate) nach dem Erbfall einziehen und dann mind. 10 Jahre den Lebensmittelpunkt im Familienheim innehaben.