Hallo @blueapple1991, in den meisten Ländern musst du eine Warntafel anbringen, wenn die Ladung über das Fahrzeugheck hinausragt. Wie es in welchem Land gehandhabt wird, kannst du in diesem (auch oben verlinkten) Artikel nachlesen 👉 scom.ly/adac_warntafel_italien_yt . Vg Marion/ Social Team
Wenn ich die Länge inkl. Ladeplattform (mit Wiederholung des Kennzeichens und der Beleuchtung) zusätzlich unter Bemerkungen eintragen lasse, muss ich dann keine Warntafeln anbringen?
@Niko-rx1vv Gerne machen wir uns zu dem Thema bei unseren Fachkollegen schlau. Aber: Auf welches Land beziehst du dich? Wohin möchtest du dein Fahrrad mitnehmen? VG Andi / Social Team
Hallo Dietmar, die Pflicht in Italien, eine Warntafel anzubringen, gilt nach der italienischen Straßenverkehrsordnung nur für den Fall, dass das Fahrzeug beladen wird. Die Anhängerkupplung ragt zwar im Regelfall über das Heck des Fahrzeugs hinaus. Wenn keine Ladung vorhanden ist, muss die Anhängerkupplung daher auch nicht mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. VG Marion/ Social Team
Hallo Karl-Heinz, eine gestreifte Warntafel ist in Deutschland für die „normale“ Ladungssicherung, wie beispielsweise bei einem Fahrradheckträger, nicht vorgeschrieben. In Deutschland kann z.B. ein komplett rotes Schild verwendet werden (s.u). Dies unterscheidet sich von Ländern wie Italien und Spanien, wo solche weiß-rot schraffierten Warntafeln verpflichtend sind. Zu den jeweiligen Landesregelungen habe ich jedoch keine Information, in welcher Richtung schraffiert sein muss. In Deutschland sind die Kennzeichnungsmöglichkeiten für überstehende Ladung in § 22 StVO geregelt. § 22 Abs. 4 gibt hier folgendes an: „Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens 1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne, 2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder 3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm. Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.“ VG Claude/ Social Team
Da muss Europa sich einfach mal einigen auf eine einheitliche Lösung . Was ist denn in der Schweiz oder Österreich geboten? Schließlich muss ich ja da durch wenn ich nach Italien will. Ich sehe öfter PKW mit Fahrrädern auf den Dach, oder der Anhängerkupplung, welche deutlich schneller als 130 unterwegs sind. Da bin ich immer froh wenn ich diese nicht mehr vor mir habe.
Hallo Jörg, nach unserem derzeitigen Kenntnisstand besteht nur in Italien, Spanien und Portugal eine ausdrückliche Verpflichtung, jede nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung (auch Fahrradheckträger) mit einer zusätzlichen Warntafel zu versehen. In Österreich und der Schweiz gibt es keine ähnlich strikten Vorschriften. VG Marion/ Social Team
Normalerweise haben die Anbieter von Warntafeln die unterschiedlichen Befestigungssysteme im Angebot. Besonders wenn der Träger ohne Auffahrtrampe ist und Fahrräder von hinten raufgehoben werden müssen, sind Aufstecksysteme die beste Wahl, damit man das Fahrrad nicht noch über die Warntafel drüberwegheben muss
Bei meinem Thule Anhängerkupplungs-Fahrrafträger steht drin, das ich damit max. 120 km/h fahren darf. Daran halte ich mich auch besser, denn ich möchte weder mein teures Fahrrad oder mein Auto beschädigen und dazu niemand hinter mit Gefährden, wenn das mal weg fliegt. Ich denke das man bei höherer Geschwindigkeit bei einem Unfall oder Schaden einen Teil selber tragen muss, da man sich nicht an die Vorgaben gehalten hat.
Welche Fahrzeugbreite zählt da - mit oder ohne Außenspiegel? Wenn mein Fahrzeug 2m breit ist, dann kann ich in Italien ein 1,99m langes Fahrrad mit einer Tafel ans Heck spannen. Wenn das Fahrrad 2m lang ist, würde ich 2 Tafeln benötigen und wenn es schwer erkennbar ist, dürfte es nicht länger als 2m sein - das ist doch paradox! Was wäre mit einem Fahrrad, welches 1,999m lang ist? oder 2,0001m?
Hallo Gerd, entscheidend ist die Fahrzeugbreite an den Schlussleuchten des Fahrzeugs. Die Außenspiegel werden nicht hinzugerechnet. Weitere Informationen findest du hier: scom.ly/adac_warntafeln_yt VG Heidi/Social Team
Da sieht man den Vorteil der EU!
Jedes Land macht, was es will.
Echt Geil.
Wie Hallervorden schon sagte. EU eklatanter Unsinn!
Wie ist das bei einem Pickup, wenn "nur" das Vorderrad rausschaut? Muss ich dann im Ausland da auch eine Warntafel anbringen?
Hallo @blueapple1991, in den meisten Ländern musst du eine Warntafel anbringen, wenn die Ladung über das Fahrzeugheck hinausragt. Wie es in welchem Land gehandhabt wird, kannst du in diesem (auch oben verlinkten) Artikel nachlesen 👉 scom.ly/adac_warntafel_italien_yt . Vg Marion/ Social Team
Wenn ich die Länge inkl. Ladeplattform (mit Wiederholung des Kennzeichens und der Beleuchtung) zusätzlich unter Bemerkungen eintragen lasse, muss ich dann keine Warntafeln anbringen?
@Niko-rx1vv Gerne machen wir uns zu dem Thema bei unseren Fachkollegen schlau. Aber: Auf welches Land beziehst du dich? Wohin möchtest du dein Fahrrad mitnehmen? VG Andi / Social Team
Und wie ist es mit der Anhängerkupplung (ohne weitere Anbauteile), die steht ja auch über die im Schein genannte Gesamtlänge raus???
Hallo Dietmar, die Pflicht in Italien, eine Warntafel anzubringen, gilt nach der italienischen Straßenverkehrsordnung nur für den Fall, dass das Fahrzeug beladen wird. Die Anhängerkupplung ragt zwar im Regelfall über das Heck des Fahrzeugs hinaus. Wenn keine Ladung vorhanden ist, muss die Anhängerkupplung daher auch nicht mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. VG Marion/ Social Team
Nach meinen Infos sind Wendetafeln in Spanien nicht zulässig. Da diese nicht die V20 Genehmigung erfüllen.
@t.m7504, uns liegen keine Informationen über ein Verbot vor. Du kannst uns aber gerne die entsprechende Regelung mitteilen. VG
Ich habe mal gelesen, dass die Warntafel so angebracht werden muss, das die roten Streifen von unten links nach oben rechts verläuft. Ist das richtig?
Hallo Karl-Heinz, eine gestreifte Warntafel ist in Deutschland für die „normale“ Ladungssicherung, wie beispielsweise bei einem Fahrradheckträger, nicht vorgeschrieben. In Deutschland kann z.B. ein komplett rotes Schild verwendet werden (s.u). Dies unterscheidet sich von Ländern wie Italien und Spanien, wo solche weiß-rot schraffierten Warntafeln verpflichtend sind. Zu den jeweiligen Landesregelungen habe ich jedoch keine Information, in welcher Richtung schraffiert sein muss.
In Deutschland sind die Kennzeichnungsmöglichkeiten für überstehende Ladung in § 22 StVO geregelt. § 22 Abs. 4 gibt hier folgendes an:
„Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1.
eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2.
ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3.
einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.“
VG Claude/ Social Team
Da muss Europa sich einfach mal einigen auf eine einheitliche Lösung . Was ist denn in der Schweiz oder Österreich geboten? Schließlich muss ich ja da durch wenn ich nach Italien will. Ich sehe öfter PKW mit Fahrrädern auf den Dach, oder der Anhängerkupplung, welche deutlich schneller als 130 unterwegs sind. Da bin ich immer froh wenn ich diese nicht mehr vor mir habe.
Hallo Jörg, nach unserem derzeitigen Kenntnisstand besteht nur in Italien, Spanien und Portugal eine ausdrückliche Verpflichtung, jede nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung (auch Fahrradheckträger) mit einer zusätzlichen Warntafel zu versehen. In Österreich und der Schweiz gibt es keine ähnlich strikten Vorschriften. VG Marion/ Social Team
Wie bekommt man denn die Tafeln überhaupt fest? Ich habe den Westfalia BC 60.
Schrauben, Kabelbinder, Klemmen,....
Normalerweise haben die Anbieter von Warntafeln die unterschiedlichen Befestigungssysteme im Angebot. Besonders wenn der Träger ohne Auffahrtrampe ist und Fahrräder von hinten raufgehoben werden müssen, sind Aufstecksysteme die beste Wahl, damit man das Fahrrad nicht noch über die Warntafel drüberwegheben muss
Bei meinem Thule Anhängerkupplungs-Fahrrafträger steht drin, das ich damit max. 120 km/h fahren darf. Daran halte ich mich auch besser, denn ich möchte weder mein teures Fahrrad oder mein Auto beschädigen und dazu niemand hinter mit Gefährden, wenn das mal weg fliegt. Ich denke das man bei höherer Geschwindigkeit bei einem Unfall oder Schaden einen Teil selber tragen muss, da man sich nicht an die Vorgaben gehalten hat.
Welche Fahrzeugbreite zählt da - mit oder ohne Außenspiegel? Wenn mein Fahrzeug 2m breit ist, dann kann ich in Italien ein 1,99m langes Fahrrad mit einer Tafel ans Heck spannen. Wenn das Fahrrad 2m lang ist, würde ich 2 Tafeln benötigen und wenn es schwer erkennbar ist, dürfte es nicht länger als 2m sein - das ist doch paradox! Was wäre mit einem Fahrrad, welches 1,999m lang ist? oder 2,0001m?
Hallo Gerd, entscheidend ist die Fahrzeugbreite an den Schlussleuchten des Fahrzeugs. Die Außenspiegel werden nicht hinzugerechnet. Weitere Informationen findest du hier: scom.ly/adac_warntafeln_yt
VG Heidi/Social Team
Schwachdinnige Regelungen
👍
Einfach nicht verreisen. Lasst das Geld im eigenen Land..
Dann lieber in der Heimat mit Deutschland-Ticket Urlaub machen und das gesparte Geld in unbezahlten Urlaub investieren.
EU kannste in der Pfeife rauchen. Deshalb Wohnmobil mit Heckgarage
Es gibt hier auch immer noch eine andere Form zu reisen. Immer schön dem Video zu hören. Es geht schließlich um verschiedene allgemeine Fahrzeuge.
@ andere Form völlig ausgeschlossen