Die Black Friday GmbH hat zwei neue Marken Anträge eingereicht. Eine beim DPMA und eine beim EUIPO. diese wurden für die Klassen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 39, 40, 41, 43, 44 eingetragen. Dort steht noch die Anmeldung noch aus. Meine Frage: Können diese zwei Markenanträge noch zu einem Problem werden?
Es sollte ein Gesetz geben, das verbietet, eine Marke nur aus dem Grund zu registrieren, um mit Abmahnungen Geld zu verdienen. Alternativ gleich komplett Abmahnungen verbieten bzw den Schadensersatz Teil muss man an den Staat zahlen. Nicht mehr an einen Raffgierigen Abmahner.
@@AlexDD99 Könnte man aber auch freundlicher formulieren; Nicht jeder Mensch bringt die Voraussetzungen mit, um gewisse Lebenssachverhalte als das zu erkennen, was sie tatsächlich sind. Dann versteht es auch der von dir postulierte Personenkreis nicht falsch 😉
@@nathanorwell9195 Nimm es nicht zu ernst. Daher auch Smilys. Beim Black Friday außerhalb vom großen A gibt es durchaus gute Angebote, aber man sollte eben wissen was man möchte. Jeder der an diesem Tag das Internet besucht mit dem Gedanken "Für was könnte ich heute mein Geld auf den Kopf hauen" hat eh verloren. Ich denke da sind wir uns einig.
und selbst wenns anders ausgegangen wäre wo ist das problem einfach schwarzer freitag zu sagen und keine marke damit zu tangieren? (annahme niemand hat jede beliebige übersetzung in jeder sprache international markenrechtlich geschützt)
Die Black Friday GmbH hat zwei neue Marken Anträge eingereicht. Eine beim DPMA und eine beim EUIPO.
diese wurden für die Klassen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 39, 40, 41, 43, 44 eingetragen.
Dort steht noch die Anmeldung noch aus. Meine Frage: Können diese zwei Markenanträge noch zu einem Problem werden?
Es sollte ein Gesetz geben, das verbietet, eine Marke nur aus dem Grund zu registrieren, um mit Abmahnungen Geld zu verdienen. Alternativ gleich komplett Abmahnungen verbieten bzw den Schadensersatz Teil muss man an den Staat zahlen. Nicht mehr an einen Raffgierigen Abmahner.
Jetzt noch den Marken Namen Lego löschen, und als allgemeinen Begriff festigen und alle Menschen sind happy ^^
Das wird LEGO verhindern.
Dann solltet ihr alle aber auch weiter fleißig "Lego" zu den Steinen sagen.
Black-Friday übersetzt heisst doch Reste-Rampe ;)
Och neee jetzt hast du es verraten. 😲 Aber keine Angst, die typischen Opfer schauen derartige Videos nicht 😁
@@AlexDD99 Könnte man aber auch freundlicher formulieren; Nicht jeder Mensch bringt die Voraussetzungen mit, um gewisse Lebenssachverhalte als das zu erkennen, was sie tatsächlich sind. Dann versteht es auch der von dir postulierte Personenkreis nicht falsch 😉
@@nathanorwell9195 Nimm es nicht zu ernst. Daher auch Smilys. Beim Black Friday außerhalb vom großen A gibt es durchaus gute Angebote, aber man sollte eben wissen was man möchte. Jeder der an diesem Tag das Internet besucht mit dem Gedanken "Für was könnte ich heute mein Geld auf den Kopf hauen" hat eh verloren. Ich denke da sind wir uns einig.
und selbst wenns anders ausgegangen wäre wo ist das problem einfach schwarzer freitag zu sagen und keine marke damit zu tangieren? (annahme niemand hat jede beliebige übersetzung in jeder sprache international markenrechtlich geschützt)