Ich denke, dass der Gesetzgeber das ganze Abmahnrecht mal überarbeiten sollte. Denn die ursprüngliche Intention der Abmahnung entspricht ja nicht mehr der gängigen Praxis. Das Abmahnrecht wird missbraucht, um sich Konkurrenz vom Leib zu halten und damit Kanzleien dumm und dämlich verdienen.
Ich habe ein Urteil gefunden vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 03.05.2022, Az. 6 W 28/22, (Ersatzkopf für Philips RQ11), laut diesem Urteil die Verwendung von Präposition für führt nicht zur Markenrechtsverletzung. Wird es bei Wettbewerbsrecht anders beurteilt?
Am meisten hat mich erschreckt, dass wenn man die Bekannten Suchplattformen mit den passenden Schlagworten füttert, lasst sich dieses abmahnverhalten der genannten Parteien über Jahre nachvollziehen. Da möchte man sich nicht ausmalen, wie viele Betroffene über die jahre tatsächlich ihr Kleinunternehmertum aufgeben mussten. Alleine in die "passend für" Abmahnwelle sind mit 15 Betroffene bekannt, Dunkelziffer - so befürchte ich deutlich höher. Modifizierte und angepasste Unterlassungserklärungen die von der angemahnten Partei angeboten werden, werden teilweise jocht akzeptiert und ein Mahnbescheid kommt wenige Zeit später als Rückmeldung. Ich kann nur mutmaßen, aber der Verdacht liegt nahe, die häufig finanziell nicht gut aufgestellten Kleinunternehmer aushungern zu wollen, und es im Zweifel lieber vor Gericht ziehen lassen zu wollen, als dem Abgemahnten auch nur einen Schritt engegen kommen zu wollen.
@@jorritk.2579 Aber wenn das seit Jahren passiert, muss man sich als Kleinunternehmer fragen warum man da nichts dazugelernt hat. Klar ist Zusatzaufwand, aber wenn man als Marktteilnehmer Auftritt, muss man sich über alle Handelsregeln (AGB) stets Up to date halten eben auch wie man seine Produkte z.B. durch den Angebotstitel bewirbt.
@@dirkerbornheim2808da hab ich Durchaus Begründungen für. Zum einen, sind die Abmahnungsgründe ja durchaus mannigfaltig. Es wird ja immer wieder anderes abgemahnt. Bei der "passend für" Abmahnung wird es noch deutlich komplizierter. Das "Urteil" aus Bochum war kein Urteil, sondern ein Ordnungsmittelbeschluss (ich hoffe der ist der fachlich korrekte Terminus), welcher im Ursprung gegen maurer/mörger erwirkt wurde und NICHT öffentlich einsehbar war - vor diesem Beschluss war die Formulierung für ja vollkommen okay und keine abmahnfähige Begründung. Der Beschluss der gegen diese Partei erwirkt wurde, war dann der Zündstoff der die nächste Welle ins Rollen gebracht hat. Wie soll ich jetzt als Vollzeit berufstätiger, Kleingewerblich nebenher auf eBay treibender mich auf "Urteile" vorbereiten, die ich nicht Mal hätte einsehen können. Es ist immer einfach, zu sagen "da hätte man sich aber schlau machen sollen" in der Praxis aber häufig nicht möglich. Genau dies wird genutzt. Und einmal abgemahnt, streichen viele Gewerbetreibende direkt die Segel, da die Kosten ungleich der Verdienste in den Anfangszeiten sind. Also Frage zurück Herr Bornheim, wie hätte man sich auf etwas vorbereiten und "dazulernen" sollen, wenn hinter verschlossenen Türen ohne öffentlichen Zugang etwas geurteilt wird, was eine komplette Gewerbetreibende Sparte - und vermutlich auch viele weitere, betrifft? Und selbst wenn es öffentlich auf der Justizhomepage des LG Bochum ausgeschrieben wäre - man kann doch nicht von einer Einzelperson erwarten, jede Homepage jedes Gerichtes in diesem Staat täglich auf neue Urteile zu prüfen Hier gilt es das Wettbewerbsrecht anzupassen , und Abmahnungen für die abmahnende Partei finanziell weniger attraktiv zu machen
@@dirkerbornheim2808 leider weiß ich nicht, warum meine Recht ausführliche Antwort nicht mehr hier steht. Daher nochmal in deutlich verkürzter Form : Die abmahnende Partei bezieht sich in Teilen auf "Urteile" (Ordnungsmittelbeschluss aus Bochum hier als Beispiel zu nennen), welcher für die Öffentlichkeit nicht ersichtlich ist. Der Beschluss ist nirgendwo öffentlich ausgeschrieben, zudem wurde dieser gegen Maurer/mörger erworben. D.h. die einzigen Parteien die diesen Beschluss kannten, waren m/m und die damals abmahnende Partei. Wie hätte der findige Gewerbetreibende sich gegen etwas vorbereiten sollen, was man nicht hat kommen sehen können ? Das ist jetzt sehr runter gebrochen, aber es sollte zmd ersichtlich sein, dass es hier in Teilen nicht um Dinge geht, welche man sich hätte vorher anlesen können.
@@StefanoGermany-c8lin der Hauptsache der Anwalt. Der abmahnende kassiert erst wirklich ab, sobald eine unterschriebene Unterlassungserklärung "gebrochen" wird. Wenn jedoch über Jahre gesammelt wird, wird sicherlich dass ein oder andere Mal ein Fehler unterlaufen, welcher auch dem abmahnenden finanziell zuträglich ist. Hierbei kommen wohlgemerkt exorbitant hohe Kosten, im Vergleich zum artikelwert zustande. Wir sprechen hier teilweise von 4 Euro Artikeln, mit 0-50 tatsächlichen Verkäufen auf der Plattform eBay, wo 5 stellige Strafzahlungen im Raum stehen.
Ist schon komisch, dass hier für etwas abgemahnt wird, was man selber gar nicht herstellt. Ich hätte, nach meinem Verständnis, erwartet, das der Markenrechtinhaber die Abmahnung stellen darf, aber nicht ein Dritthersteller. Zusäötzlich finde ich es schon sehr eigenartig, Ersatzteile aus 3D Druck, was ja eigentlich in Ordnung ist, anzupreisen, aber nicht das Material angibt, woraus das Ersatzteil 3D Druck hergestellt worden ist. Dies ist , aus meiner Sicht, ein wichtiges Kriterium, weil man ohne Materialangabe nicht überprüfen kann,. ob das Ersatzteil für den Einsatz, wofür es angegeben wurde, geeignet ist. Ist z.B. ein Ersatzteil für ein Gerät, was immer draußen steht, wie ein Ersatzteil für einen Rasenmäher und das Ersatzteil ist vielleicht, ohne was unterstellen zu wollen, aus PLA hergestellt, so wäre es für den Einsatzzweck, alleine durch die Umwelteinflüße durch das Sonnenlicht, fraglich, ob PLA dafür geeignet wäre, weil es dadurch sehr schnell brüchig würde und damit, je nach Verwendungszweck, absolut ungeeignet.
Das geht seit vielen Jahren so, einfach Mal Google mit den im Video genannten Namen und dem Wort "Abmahnung" füttern. man kann hier nur mutmaßen, dass die Abmahnungen mehr einbringen, als der Vertrieb der 3d gedruckten waren. Da hält sich der Umsatz nämlich nachweislich stark in Grenzen - zmd was den eBay Vertrieb angeht 🤓
Es wäre noch zu klären, ob die Abmahnanwälte hier etliche gleichlautende Abmahnungen verschickt haben. Es hat da schon ein grundlegendes Urteil gegen Massenabmahner gegeben, bei dem die Anwälte ziemlich schlecht weggekommen sind. Eine Abmahnung für ein nicht selbst vertriebenes Produkt - das würde ich auch einen Prozess anlegen. Es ist ziemlich offenkundig, dass sich hier jemand unliebsame Konkurrenz vom Halse schaffen will.
Es wurden etliche gleichlautende Abmahnungen verschickt . Dagegen vorzugehen ist leider deutlich schwerer, als man es gerne hätte. Bin Betroffener, einer von vielen.
Alle weiteren Betroffenen die mir persönlich bekannt sind, sind kleine Gewerbetreibende, die im Rahmen eines Kleinunternehmens geringe Umsätze erwirtschaften, und durch dieses abmahnverhalten schnell aus dem Wettbewerb vertrieben werden.
Also ich empfinde das Bochumer Urteil als falsch. Wenn irgendwo "xyz für ABC" lese das gehe ich bei einem Drittanbieter davon aus dass es erstmal nicht original ist. Da sieht man Mal wie unterschiedlich die Meinung zum Thema sein kann. Und je nach Zeit und Geld würde ich es auf eine Klärung in diesem Punkt vor Gericht ankommen lassen.
Den meisten betroffenen, die als Kleinunternehmer mit ihrem Hobby im 3D Bereich etwas Geld verdienen, ist es finanziell schon garnicht möglich Bin selber betroffen und habe Kontakt mit vielen weiteren betroffenen. Die Praxis zeigt leider häufig, dass nur schwer dagegen vorzugehen ist.
Noch als kleiner Zusatz, es wurden auch viele Leute abgemahnt, bei denen in der Anzeige und überall klar ersichtlich ist, dass es sich um ein 3. Anbieter Nachbau handelt. Klar definiert, dass es im 3D Druck Verfahren hergestellt ist, Lizenzinhaber angegeben, Markenlosigkeit klar angegeben etc. Hier wird sich ausschließlich auf die Artikelüberschrift bezogen, egal wie häufig und klar in der Artikelbeschreibung die Artikelherkunft definiert ist.
@@jorritk.2579 Das ist eben die Frage ob man Gerichte davon überzeugen kann, daß der Hersteller erst im Kleingedruckten erkennbar sein darf. Das etwas 3D Druck ist, ist m. E. irrelevant, denn das Originalteil könnte ja auch im 3D Druck entstanden sein, zumindest für einen normalen Verbraucher ist das nichts mit dem er etwas anfangen kann, klar wenn man interessiert ist versteht man das. Aber ja z.B. bei vielen Autoersatzteilen ist das auch erst im Kleingedruckten zu erkennen, aber es braucht immer erst einen Wettbewerber der das herausfordert.
Die Klärung vor Gericht führte bislang lediglich zu zwiespältigen urteilen, abhängig von der Angebotsgestaltung und scheinbar auch der Ansicht der jeweiligen Kammer. Fakt ist, dass ein Großteil der abgemahnten Einzelunternehmerische Start-ups sind, welche im Kern ihrer Entwicklung erstickt werden, da eine Klärung vor Gericht zu massiven Kosten führt und im online Vertrieb eine Rechtsschutzversicherung ähnlich teuer ist und häufig nicht alle erforderlichen Handlungen abdeckt. Der einzige Trost hierbei ist, dass man die Versicherung, und nicht die abmahnende Partei füttert. Lässt einen etwas besser schlafen
Ich stehe gerne als Rethorik Trainer bereit. Noch nie in einem Video soviel Ähs und Öhs in Folge gehört. Schade, denn inhaltlich gut, aber so nur schwer zu ertragen. Kaum vorstellbar wie so ein Plädoyer im Gerichtssaal vorgetragen wird . Bei Interesse, gerne Kontakt aufnehmen.
mich hat es nicht gestört, es handelt sich hier um ein frei zugängliches Video, würde es also nicht so streng sehen. Bei bezahlten Videos könnte man es ggf. so sehen, ich fand es hier aber in Ordnung
Benötigt ihr anwaltliche Unterstützung im Wettbewerbsrecht? Wir helfen gerne: wbs.law/wettbewerbsrecht
Solche Videos sind wirklich extrem interessant und sicherlich auch aufwändig in der Vorbereitung. Mir gefällt das sehr gut! Danke😊
Sie haben das Thema sehr gut erklärt, Dankeschön.
Ist es vielleicht jemandem schon bekannt ob es bereits einen Urteil von OLG bezüglich der präposition (für) oder (passend für) gibt
Ich denke, dass der Gesetzgeber das ganze Abmahnrecht mal überarbeiten sollte. Denn die ursprüngliche Intention der Abmahnung entspricht ja nicht mehr der gängigen Praxis. Das Abmahnrecht wird missbraucht, um sich Konkurrenz vom Leib zu halten und damit Kanzleien dumm und dämlich verdienen.
Ich habe ein Urteil gefunden vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 03.05.2022, Az. 6 W 28/22, (Ersatzkopf für Philips RQ11), laut diesem Urteil die Verwendung von Präposition für führt nicht zur Markenrechtsverletzung. Wird es bei Wettbewerbsrecht anders beurteilt?
Ich fand die Erklärung prima. Ihr zeigt das redaktionell und anwaltlich prima vorbereitet zu haben.
Am meisten hat mich erschreckt, dass wenn man die Bekannten Suchplattformen mit den passenden Schlagworten füttert, lasst sich dieses abmahnverhalten der genannten Parteien über Jahre nachvollziehen.
Da möchte man sich nicht ausmalen, wie viele Betroffene über die jahre tatsächlich ihr Kleinunternehmertum aufgeben mussten.
Alleine in die "passend für" Abmahnwelle sind mit 15 Betroffene bekannt, Dunkelziffer - so befürchte ich deutlich höher.
Modifizierte und angepasste Unterlassungserklärungen die von der angemahnten Partei angeboten werden, werden teilweise jocht akzeptiert und ein Mahnbescheid kommt wenige Zeit später als Rückmeldung.
Ich kann nur mutmaßen, aber der Verdacht liegt nahe, die häufig finanziell nicht gut aufgestellten Kleinunternehmer aushungern zu wollen, und es im Zweifel lieber vor Gericht ziehen lassen zu wollen, als dem Abgemahnten auch nur einen Schritt engegen kommen zu wollen.
@@jorritk.2579 Aber wenn das seit Jahren passiert, muss man sich als Kleinunternehmer fragen warum man da nichts dazugelernt hat. Klar ist Zusatzaufwand, aber wenn man als Marktteilnehmer Auftritt, muss man sich über alle Handelsregeln (AGB) stets Up to date halten eben auch wie man seine Produkte z.B. durch den Angebotstitel bewirbt.
@@dirkerbornheim2808da hab ich Durchaus Begründungen für.
Zum einen, sind die Abmahnungsgründe ja durchaus mannigfaltig. Es wird ja immer wieder anderes abgemahnt.
Bei der "passend für" Abmahnung wird es noch deutlich komplizierter.
Das "Urteil" aus Bochum war kein Urteil, sondern ein Ordnungsmittelbeschluss (ich hoffe der ist der fachlich korrekte Terminus), welcher im Ursprung gegen maurer/mörger erwirkt wurde und NICHT öffentlich einsehbar war - vor diesem Beschluss war die Formulierung für ja vollkommen okay und keine abmahnfähige Begründung.
Der Beschluss der gegen diese Partei erwirkt wurde, war dann der Zündstoff der die nächste Welle ins Rollen gebracht hat.
Wie soll ich jetzt als Vollzeit berufstätiger, Kleingewerblich nebenher auf eBay treibender mich auf "Urteile" vorbereiten, die ich nicht Mal hätte einsehen können.
Es ist immer einfach, zu sagen "da hätte man sich aber schlau machen sollen" in der Praxis aber häufig nicht möglich.
Genau dies wird genutzt. Und einmal abgemahnt, streichen viele Gewerbetreibende direkt die Segel, da die Kosten ungleich der Verdienste in den Anfangszeiten sind.
Also Frage zurück Herr Bornheim, wie hätte man sich auf etwas vorbereiten und "dazulernen" sollen, wenn hinter verschlossenen Türen ohne öffentlichen Zugang etwas geurteilt wird, was eine komplette Gewerbetreibende Sparte - und vermutlich auch viele weitere, betrifft?
Und selbst wenn es öffentlich auf der Justizhomepage des LG Bochum ausgeschrieben wäre - man kann doch nicht von einer Einzelperson erwarten, jede Homepage jedes Gerichtes in diesem Staat täglich auf neue Urteile zu prüfen
Hier gilt es das Wettbewerbsrecht anzupassen , und Abmahnungen für die abmahnende Partei finanziell weniger attraktiv zu machen
@@dirkerbornheim2808 leider weiß ich nicht, warum meine Recht ausführliche Antwort nicht mehr hier steht.
Daher nochmal in deutlich verkürzter Form :
Die abmahnende Partei bezieht sich in Teilen auf "Urteile" (Ordnungsmittelbeschluss aus Bochum hier als Beispiel zu nennen), welcher für die Öffentlichkeit nicht ersichtlich ist.
Der Beschluss ist nirgendwo öffentlich ausgeschrieben, zudem wurde dieser gegen Maurer/mörger erworben. D.h. die einzigen Parteien die diesen Beschluss kannten, waren m/m und die damals abmahnende Partei.
Wie hätte der findige Gewerbetreibende sich gegen etwas vorbereiten sollen, was man nicht hat kommen sehen können ?
Das ist jetzt sehr runter gebrochen, aber es sollte zmd ersichtlich sein, dass es hier in Teilen nicht um Dinge geht, welche man sich hätte vorher anlesen können.
Warum macht man die erste Abmahnung nicht kostenfrei?
weil die Abmahner abkassieren wollen.
@StefanoGermany-c8l scheint wohl so
@@StefanoGermany-c8lin der Hauptsache der Anwalt. Der abmahnende kassiert erst wirklich ab, sobald eine unterschriebene Unterlassungserklärung "gebrochen" wird. Wenn jedoch über Jahre gesammelt wird, wird sicherlich dass ein oder andere Mal ein Fehler unterlaufen, welcher auch dem abmahnenden finanziell zuträglich ist.
Hierbei kommen wohlgemerkt exorbitant hohe Kosten, im Vergleich zum artikelwert zustande.
Wir sprechen hier teilweise von 4 Euro Artikeln, mit 0-50 tatsächlichen Verkäufen auf der Plattform eBay, wo 5 stellige Strafzahlungen im Raum stehen.
Ist schon komisch, dass hier für etwas abgemahnt wird, was man selber gar nicht herstellt.
Ich hätte, nach meinem Verständnis, erwartet, das der Markenrechtinhaber die Abmahnung stellen darf, aber nicht ein Dritthersteller.
Zusäötzlich finde ich es schon sehr eigenartig, Ersatzteile aus 3D Druck, was ja eigentlich in Ordnung ist, anzupreisen, aber nicht das Material angibt, woraus das Ersatzteil 3D Druck hergestellt worden ist.
Dies ist , aus meiner Sicht, ein wichtiges Kriterium, weil man ohne Materialangabe nicht überprüfen kann,. ob das Ersatzteil für den Einsatz, wofür es angegeben wurde, geeignet ist.
Ist z.B. ein Ersatzteil für ein Gerät, was immer draußen steht, wie ein Ersatzteil für einen Rasenmäher und das Ersatzteil ist vielleicht, ohne was unterstellen zu wollen, aus PLA hergestellt, so wäre es für den Einsatzzweck, alleine durch die Umwelteinflüße durch das Sonnenlicht, fraglich, ob PLA dafür geeignet wäre, weil es dadurch sehr schnell brüchig würde und damit, je nach Verwendungszweck, absolut ungeeignet.
Sehr interessant
Wenn das Geschäft nicht mehr läuft öffnet man andere Geldquellen?
Das geht seit vielen Jahren so, einfach Mal Google mit den im Video genannten Namen und dem Wort "Abmahnung" füttern. man kann hier nur mutmaßen, dass die Abmahnungen mehr einbringen, als der Vertrieb der 3d gedruckten waren.
Da hält sich der Umsatz nämlich nachweislich stark in Grenzen - zmd was den eBay Vertrieb angeht 🤓
Es wäre noch zu klären, ob die Abmahnanwälte hier etliche gleichlautende Abmahnungen verschickt haben.
Es hat da schon ein grundlegendes Urteil gegen Massenabmahner gegeben, bei dem die Anwälte ziemlich
schlecht weggekommen sind.
Eine Abmahnung für ein nicht selbst vertriebenes Produkt - das würde ich auch einen Prozess anlegen.
Es ist ziemlich offenkundig, dass sich hier jemand unliebsame Konkurrenz vom Halse schaffen will.
Entweder das oder man versucht mithilfe der Abmahnung schlicht Geld zu machen.
Es wurden etliche gleichlautende Abmahnungen verschickt . Dagegen vorzugehen ist leider deutlich schwerer, als man es gerne hätte.
Bin Betroffener, einer von vielen.
Ich würde den Abmahner abmahnen. Schliesslich verhindert er mit der Abmahnung einen Wettbewerb.
Nun ja, so Einfach ist es nicht, der Wettbewerb hat Regeln, die werden ja laut Abmahnung nicht eingehalten
Hat sie ihre Briefe auch fleißig nach China geschickt?
Alle weiteren Betroffenen die mir persönlich bekannt sind, sind kleine Gewerbetreibende, die im Rahmen eines Kleinunternehmens geringe Umsätze erwirtschaften, und durch dieses abmahnverhalten schnell aus dem Wettbewerb vertrieben werden.
Also ich empfinde das Bochumer Urteil als falsch. Wenn irgendwo "xyz für ABC" lese das gehe ich bei einem Drittanbieter davon aus dass es erstmal nicht original ist. Da sieht man Mal wie unterschiedlich die Meinung zum Thema sein kann. Und je nach Zeit und Geld würde ich es auf eine Klärung in diesem Punkt vor Gericht ankommen lassen.
Man weis ja nicht ob der Drittanbieter Hersteller oder Händler für Originalteile ist, daher ist das "passend für" nicht eindeutig
Den meisten betroffenen, die als Kleinunternehmer mit ihrem Hobby im 3D Bereich etwas Geld verdienen, ist es finanziell schon garnicht möglich
Bin selber betroffen und habe Kontakt mit vielen weiteren betroffenen.
Die Praxis zeigt leider häufig, dass nur schwer dagegen vorzugehen ist.
Noch als kleiner Zusatz, es wurden auch viele Leute abgemahnt, bei denen in der Anzeige und überall klar ersichtlich ist, dass es sich um ein 3. Anbieter Nachbau handelt.
Klar definiert, dass es im 3D Druck Verfahren hergestellt ist, Lizenzinhaber angegeben, Markenlosigkeit klar angegeben etc.
Hier wird sich ausschließlich auf die Artikelüberschrift bezogen, egal wie häufig und klar in der Artikelbeschreibung die Artikelherkunft definiert ist.
@@jorritk.2579 Das ist eben die Frage ob man Gerichte davon überzeugen kann, daß der Hersteller erst im Kleingedruckten erkennbar sein darf. Das etwas 3D Druck ist, ist m. E. irrelevant, denn das Originalteil könnte ja auch im 3D Druck entstanden sein, zumindest für einen normalen Verbraucher ist das nichts mit dem er etwas anfangen kann, klar wenn man interessiert ist versteht man das.
Aber ja z.B. bei vielen Autoersatzteilen ist das auch erst im Kleingedruckten zu erkennen, aber es braucht immer erst einen Wettbewerber der das herausfordert.
Die Klärung vor Gericht führte bislang lediglich zu zwiespältigen urteilen, abhängig von der Angebotsgestaltung und scheinbar auch der Ansicht der jeweiligen Kammer.
Fakt ist, dass ein Großteil der abgemahnten Einzelunternehmerische Start-ups sind, welche im Kern ihrer Entwicklung erstickt werden, da eine Klärung vor Gericht zu massiven Kosten führt und im online Vertrieb eine Rechtsschutzversicherung ähnlich teuer ist und häufig nicht alle erforderlichen Handlungen abdeckt.
Der einzige Trost hierbei ist, dass man die Versicherung, und nicht die abmahnende Partei füttert.
Lässt einen etwas besser schlafen
und WIR wundern uns das Deutschland den Bach runter geht.....
Wieso mahnt denn ein Maurer ab?
Ich stehe gerne als Rethorik Trainer bereit. Noch nie in einem Video soviel Ähs und Öhs in Folge gehört. Schade, denn inhaltlich gut, aber so nur schwer zu ertragen. Kaum vorstellbar wie so ein Plädoyer im Gerichtssaal vorgetragen wird . Bei Interesse, gerne Kontakt aufnehmen.
mich hat es nicht gestört, es handelt sich hier um ein frei zugängliches Video, würde es also nicht so streng sehen. Bei bezahlten Videos könnte man es ggf. so sehen, ich fand es hier aber in Ordnung
Komm Junge, mach n Kopp zu. Das einzige, was hier schwer zu ertragen ist, ist deine Persönlichkeit.