Schliesst der Bahnübergang? Trotz Technik - Augen auf! Führerstandsmitfahrt
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- Опубліковано 30 вер 2024
- Bahnübergangssignale sollen den Straßenverkehr und Personen davon abhalten uns in die Quere zu kommen. Trotz der Technik, die ich hier an einem Beispiel aufzeige, bleibt es ein gefährliches Thema bei der Eisenbahn.
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Für alle Laien. Fernüberwacht heißt da gibt es eine Dauerschleife zum Stellwerk aka Fahrdienstleiter (FDL). Das Stellwerk weis also immer wie es um diesen Bahnübergang steht, und diese Überwachung ist redundant ausgelegt. Und es ist auch so, dass je nach Fehler der Bahnübergang geschlossen bleibt. Das Stellwerk erkennt unabhängig davon ob sich ein Zug näher oder nicht, dass eine Störung vorhanden ist. Es kann also eine Fehlfunktion erkennen, bevor ein Fahrzeug den Einschaltpunkt passiert hat. Normalerweise ist das sogar so früh, dass das zu diesem Streckenabschnitt gehörende Hauptsignal gar nicht mehr auf Fahrt gehen kann. Voraussetzung für das einlaufen der Zufahrstraße wäre -neben anderen Sachen- ein funktionierender Bahnübergang. Dann heißt es für den FDL Telefonieren mit dem Lokführer, dem Fernmündlich den Befehl für das Befahren eines gestörten Bahnübergangs abgeben, und mit Hilfssignal den Zug weiterfahren lassen. Und der Lokomotivführer befährt dann den gestörten Bahnübergang entsprechend langsam und mit Abgabe des Achtungssignals.
Das deckende Signal kommt auch auf Fahrt wenn der Fü Bü gestört ist sonst wäre es ja ein Signalabhängiger Bü. Und selbst dort gibt es die Bühft im Drs60 bzw die Bühf im Estw. Man braucht also selbst dort kein Zs1.
@@jonkess2768 Nein, beim Zustand des Bahnübergang gibt es ein wichtiger Unterschied. Beim Stellwerk abhängigen Bahnübergang muss der BÜ geschlossen sein damit das Signal auf Fahrt gehen kann. Beim fernüberwachten Bahnübergang, muss der "nur" betriebsbereit sein. Der Fü Bü ist somit üblicherweise noch offen, wenn das Hauptsignal auf Fahrt geht. Es gibt auch die Variante, daSs bei einer Störung er nicht mehr öffnet, das ist dem Stellwerk dann auch egal denn dann hast de betriebsbereit oder geschlossen. Für den Strassenbenützer natürlich sehr ärgerlich, aber auch für ihn sicher (Vorausgesetzt er umfährt die geschlossenes Halbschranke)..
Bremswegabstand? Das denke ich eher nicht...
Bei beschrankten Bahnübergängen und 160 km/h kommt das ab Merkpfahl tatsächlich grob hin, ist aber Zufall. Nur die - hier nicht vorhandenen - Überwachungssignale müssen im Bremswegabstand stehen.
Danke schön für die Streckenaufnahme Treuchtlingen nach Gunzenhausen im Altmühltal
Normalerweise gibt es ein Zeichen, dass den Autofahrer zu Vorsicht auffordert.Das Andreaskreuz. An Bahnübergängen mit Andreaskreuz haben Schienenfahrzeuge Vorrang; der Straßenverkehr darf sich dem Bahnübergang nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Straßenfahrzeuge müssen vor dem Andreaskreuz warten, wenn
-sich ein Schienenfahrzeug nähert,
-rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
-die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
-ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
-ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt.
Ich mache im Auto die Fensterscheiben herunter und höre erst einmal in beide Richtungen, auch wenn es ein technisch gesicherter Bahnübergang ist. Wer sagt mir denn, dass der nicht eine Störung hat?
Wenn der nicht zu geht, haftet die Bahn. Du darfst dich auf die Funktion verlassen, so legte der BGH das mehrfach aus. Und normal ist da ein BÜ2 verhanden. Der Lokführer darf den ungesicherten BÜ nur mit mäßiger Geschwindigkeit befahren. Er muss den Straßenverkehrsteilnehmern die Gelegenheit geben, ihm den Vorrang einzuräumen.
Im Video ist dies aber ein Fernüberwachter BÜ. Also keine Möglichkeit für den TF die Störung zu erkennen außer der FDL schafft es rechtzeitig einen Notruf abzugeben. Was bei Zug 1 fast unmöglich ist da der Bü erst kurz vor dem Zug schließt und damit auch die Störmeldung erst kurz vor dem Bü kommt. Ab der zweiten Zugfahrt passt das aber bei Zug 1 besteht immer unmittelbare Gefahr.
@@jonkess2768 Der Tf hat keine Chance, so dass er keine Schuld trägt. Der Straßenverkehr hat auch keine Chance, die Strecke in beide Richtungen ausreichend zu überblicken, weil es bei technischer Sicherung keine zusätzlichen Sichtdreiecke. Zudem fehlt eine Ausfalloffenbarung.
Der Betreiber einer Schienenbahn haftet ohnehin immer für Schäden durch den Betrieb, ausgenommen der Unfallgegner hat schuldhaft gehandelt. Dann wird nach Mitverschulden im Sinne des BGB geteilt. Das ist an technisch gesicherten Bahnübergängen aufgrund der Betriebsgefahr aber praktisch immer die Schienenbahn.
@@jonkess2768 Eine Schienenbahn haftet unabhängig von Schuld für beim Betrieb entstandene Schäden. Nur wenn der Unfallgegner schuldhaft gehandelt hat, wird die Mitschuld entsprechend berücksichtigt. Da der Ausfall der technischen Sicherung für den Straßenverkehr nicht erkennbar ist, gehen diese Fälle in der Regel zu 100% gegen die Bahn.
Dass es dem Tf ebenfalls unmöglich ist, den Ausfall rechtzeitig zu erkennen, ist ja gerade eine Eigenschaft der Bahn, die neben Bremsweg und Masse zu einer hohen Betriebsgefahr führt.
Das hilft den Hinterbliebenen allerdings nur bedingt.
@@jonkess2768 Das ist schon richtig. Nur der Pkw-Fahrer weiß wohl kaum, auf welche Art der BÜ überwacht wird. Zudem gilt ein BÜ bereits als gesichert, sobald die roten Lichter leuchten oder blinken.
Häufig ist die Bahnlinie vom Bahnübertragung schlecht oder gar nicht einsehbar. Meist stehen Hecken zu nahe am Bahndamm und versperren die Sicht
Woher weiß der Tf, dass der Bahnübergang gesichert ist?
Das weiß er nicht. Der Bü wird meist durch den Fdl überwacht. Geht der Bü auf Störung, muss er einen Nothaltauftrag geben.
Bei der gezeigten Art der Bahnübergänge kann er irgendwann erkennen, dass die Schranken unten sind. Oder halt nicht.
An sich gar nicht der FDL kriegt eine Störmeldung und gibt einen Notruf ab und dann weiß der TF erst Bescheid. Wahrscheinlich hat er den kaputten BÜ dann schon befahren.
Muss er bei fernüberwachten Bahnübergängen nicht. Die Überwachung erfolgt durch den Fahrdienstleiter.
Der Bahnübergang wird durchs Stellwerk gesichert. Bei Störungen bleibt die Schranke geschlossen. Dann gibt es einen schriftlichen Befehl über Zugfunk an den Tf. Wenn ein Kfz unter dem Schrankenbaum feststeckt oder ein Fahrzeug die Halbschranken umfährt, hat der Zug keine Chance. In Bahnhöfen gibt es normalerweise Vollschranken mit Behang, auf der freien Strecke Halbschranken