Danke für das super Video. Ich habe eine weitere Frage. Wenn ich direkt an meinen Haus ein Carport befestige, zählt das carport dann immernoch als nebenanlage oder dann mit zu der hauptanlage?
Guten Tag, in unserem Bebauungsplan ist eine GRZ von 0,4 angegeben. Im Satz danach steht: Eine Überschreitung der GRZ durch die in Paragraph 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen um bis zu 8% ist zulässig. Dürfen wir in dem Fall Nebenanlagen wie Garagen nicht mit den im Video angegebenen 50% überbauen sondern nur mit den 8%. Und gibt es gar keine GRZ 2 oder muss es die immer geben? Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo Jan Kaatz , Balkone versiegeln nicht direkt die Flächen, jedoch wird das anfallende Regenwasser in der Regel in die Kanalisation abgeführt, weshalb diese Flächen ebenfalls mit in die Berechnung mit einfließen. Du solltest jedoch immer darauf achten in welchem Jahr dein Bebauungsplan in Kraft getreten ist, da du dann die BauNVO verwenden musst, welche zu dieser Zeit ihre Gültigkeit hatte. (z.B. wenn du einen qualifizierten B-Plan aus dem Jahre 1980 hast, müsstest du die BauNVO 1977 verwenden. In dieser müssen die Balkone nicht mit in die Berechnung der GRZ mit einfließen) Wir hoffen, dass es nun verständlicher ist :) Viele Grüße Dein AW-Team
Achtung, ist das richtig? Ab 4:00 werden Nebenanlagen der GRZ II zugeordnet. Die BauNVO §19 (4) sagt seit der Fassung von 1990, „Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50% überschritten werden. In Satz 1 stehen aber nur „Garagen und Zufahrten“. Das bedeutet doch, dass alles andere Terrassen, Dachüberstände, Gehwege ganz normal der GRZ I zugeordnet werden, oder?
Hallo Betül Gürle, du kannst es auch anders formulieren, wenn es für dich so verständlicher ist: zulässige GRZ + 50% der zulässigen GRZ = 0,4 + (0,4*0,5) = 0,4 + (0,2) = 0,6 Wir haben die Formel im Grunde ein wenig vereinfacht, indem wir die zulässige GRZ mit dem Faktor 1,5 multipliziert haben (100% + 50% = 150%) Wir hoffen, dass wir dir deine Frage damit beantworten konnten :) Viele Grüße Dein AW-Team
Ist doch easy bro, wir dürfen bis zu 50% erhöhen, was einen Faktor von 1,5 bedeutet, da 100% einen Faktor von 1 entspricht und 50% 0,5 -> also willst du die 150% rauskriegen = 1,5
Klasse, verständlich und strukturiert erklärt!!!
Perfekt, vielen vielen Dank. Besser kann man nicht erklären.
Der Hinweis aus den Kommentaren, dass man immer die BauNVO verwendet, die passend zum Bebauungsplan Jahr ist, hat uns gerettet.😊
vielen Dank für die Erklärung.
Danke für das Tutorial!
Gerne :)
Danke für die sehr gute Erläuterung der Sachlage.
Wo kann die GRZ I+II von Bestandsimmobilien eingesehen werden?
Danke für das Tutorial.....
Danke für das super Video. Ich habe eine weitere Frage. Wenn ich direkt an meinen Haus ein Carport befestige, zählt das carport dann immernoch als nebenanlage oder dann mit zu der hauptanlage?
Super Kanal!
Tolle Erklärung !...
Super Erklärung!
Vielen Dank :)
tolles Video. gut erklaert,
Juhuuuu! 1 neues Video!
Guten Tag, in unserem Bebauungsplan ist eine GRZ von 0,4 angegeben.
Im Satz danach steht: Eine Überschreitung der GRZ durch die in Paragraph 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen um bis zu 8% ist zulässig.
Dürfen wir in dem Fall Nebenanlagen wie Garagen nicht mit den im Video angegebenen 50% überbauen sondern nur mit den 8%.
Und gibt es gar keine GRZ 2 oder muss es die immer geben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Vielen Dank ❤❤
woher weis ich welchen wert die GRZ hat? Also 0,3/0,4/0,6/0,8? Wie finde ich das heraus? LG
Danke
Hallo, werden Balkone/Terassen nicht zu 50% berechnet?
Wieso zählen Balkone mit zur Hauptanlage? Grundsätzlich versiegeln diese doch keine Fläche oder
Hallo Jan Kaatz
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Balkone versiegeln nicht direkt die Flächen, jedoch wird das anfallende Regenwasser in der Regel in die Kanalisation abgeführt, weshalb diese Flächen ebenfalls mit in die Berechnung mit einfließen. Du solltest jedoch immer darauf achten in welchem Jahr dein Bebauungsplan in Kraft getreten ist, da du dann die BauNVO verwenden musst, welche zu dieser Zeit ihre Gültigkeit hatte. (z.B. wenn du einen qualifizierten B-Plan aus dem Jahre 1980 hast, müsstest du die BauNVO 1977 verwenden. In dieser müssen die Balkone nicht mit in die Berechnung der GRZ mit einfließen)
Wir hoffen, dass es nun verständlicher ist :)
Viele Grüße
Dein AW-Team
@@ArchitekturWissen was ist wenn es keinen b-plan gibt?
Welches Programm nutzt du
Achtung, ist das richtig? Ab 4:00 werden Nebenanlagen der GRZ II zugeordnet. Die BauNVO §19 (4) sagt seit der Fassung von 1990, „Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50% überschritten werden. In Satz 1 stehen aber nur „Garagen und Zufahrten“. Das bedeutet doch, dass alles andere Terrassen, Dachüberstände, Gehwege ganz normal der GRZ I zugeordnet werden, oder?
Woher kommen die 1,5
Hallo ich habe eine frage sie haben ja die 50% anders geschrieben mit 1.5 gerechnet wie kommen sie auf die 1.5
Hallo Betül Gürle,
du kannst es auch anders formulieren, wenn es für dich so verständlicher ist:
zulässige GRZ + 50% der zulässigen GRZ = 0,4 + (0,4*0,5) = 0,4 + (0,2) = 0,6
Wir haben die Formel im Grunde ein wenig vereinfacht, indem wir die zulässige GRZ mit dem Faktor 1,5 multipliziert haben (100% + 50% = 150%)
Wir hoffen, dass wir dir deine Frage damit beantworten konnten :)
Viele Grüße
Dein AW-Team
Ich hab eine drigende frage machen mein fachabi mit schwerpunkt bautechnick von wo kommt die 1,5 bei 0,4 x 1,5
Das sind die 50% die hinzuaddiert wurden
Ist doch easy bro, wir dürfen bis zu 50% erhöhen, was einen Faktor von 1,5 bedeutet, da 100% einen Faktor von 1 entspricht und 50% 0,5 -> also willst du die 150% rauskriegen = 1,5
Ein gepflasterter Gehweg rund ums Haus zählt der auch zu den Flächen mit denen man die GRZ um 50% überschreiten darf?
Morar Spur
hallo. GRZ ist immer auf B-Plan bezogen. und wenn B-Plan vom 1980 haben, dann berechnen wir GRZ und GFZ nach BauNVO vom 1977
das ist richtig, so hab ich das auch gelernt