#6 Baurecht | Im Innen- und Außenbereich bauen

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  • Опубліковано 18 лис 2024
  • Woher weiß ich, ob mein Bauvorhaben zulässig ist, wenn kein B-Plan vorhanden ist? - Dieser Frage wollen wir in diesem Video auf den Grund gehen und schauen, was den Innen- von dem Außenbereich unterscheidet.

КОМЕНТАРІ • 10

  • @JannikHoliday
    @JannikHoliday 3 роки тому +3

    Pures Gold!

  • @brigittelui2537
    @brigittelui2537 Рік тому

    unser grundstück mit haus liegt im zusammenhang bebauter ortsteil 34 unser grundstück was bebaut werden soll liegt direkt daneben was ist das dann?

  • @paulneumann438
    @paulneumann438 5 років тому

    Hallo, ich beabsichtige einen komplett unterirdischen Keller zusätzlich in dern Garten zu bauen. in NRW. Bei uns gilt der B-Plan §34. Wie sieht es da aus wenn die GRZ und GFZ schon im Grenzbereich lagen? Gilt auch hier der Abstand von 3m zur Grenze?

    • @gunterfleck2344
      @gunterfleck2344 4 роки тому +1

      Dann musst du in die BauOrdnungs des Landes schauen. In der Bauordnung Berlin sind z.B. Keller keine Vollgeschosse und somit nicht zur GRZ und GFZ mit zu berechnen. Heißt: du kannst totz der ausgereizten GRZ einen Kelöer bauen.
      Also schau mal in die Definition für Vollgeschosse in der BauOrdnung von NRW rein. Müsste §2 (12) BauO sein.

  • @philippjager2929
    @philippjager2929 5 років тому

    Hallo ich bin Landwirt und möchte eine Halle mit 100 Quadratmeter auf einer Wiese bauen für diese Halle würde ich doch keine Baugenehmigungen brauen da sie ja 100 Quadratmeter hat oder irre ich mich da.

    • @ArchitekturWissen
      @ArchitekturWissen  5 років тому +3

      Hallo Philipp, wenn du deine Halle in NRW errichten möchtest, dann gilt für dich der § 62 Absatz 1 Nummer 1 a):
      "Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb (§ 35 Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen."
      Es kommt also nicht darauf an, ob deine Halle 100 m² von der Grundfläche her groß ist, sondern auf den Brutto-Rauminhalt. Ich nehme an, dass du von der Höhe mindestens 3 m hoch gehen möchtest, wodurch du mit 300 m³ (= 100 x 3), den zulässigen Brutto-Rauminhalt deutlich überschreiten würdest.
      Wir empfehlen dir jedoch, unabhängig davon ob dein Vorhaben eine Baugenehmigung benötigt oder nicht, mit deiner zuständigen Bauaufsichtsbehörde Rücksprache zu halten, um auf der sicheren Seite zu sein.
      Viele Grüße
      Dein AW-Team :)

    • @philippjager2929
      @philippjager2929 5 років тому

      ArchitekturWissen ok vielen Dank ich wohne in Baden-Württemberg wie sieht es da aus

    • @ArchitekturWissen
      @ArchitekturWissen  5 років тому +1

      @@philippjager2929 In Baden-Württemberg gilt laut dem Anhang unter Punkt 1 a) zu § 50 Abs. 1 LBO BW eine Begrenzung von 20 m³ Brutto-Rauminhalt für den Außenbereich.

  • @yuki14829
    @yuki14829 3 роки тому

    also hab ich das jetzt so verstanden das ich auf dem Außenbereich nicht einmal einen kleinen unterstand mit Zähnen bauen? Hab ich das jetzt richtig vestanden 🤔

  • @Ballenylus
    @Ballenylus 2 роки тому

    Seit Marco Scheel wissen wir , dass ein Bauantrag im Außenbereich erstmal abgelehnt wird. 😃