Du hast nicht zugehört :) Alleine dadurch, dass du ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum führst ist ein Grund für eine Kontrolle. Ein richtiger Grund durch Fehlverhalten, ist somit nicht möglich!
Ja kenne ich: Polizei hält mich an und sagt, warum sind sie über das Stopschild gefahren? Ich antworte: Nee, ich bin angehalten! Polizei sagt, Sie haben eine Funke drin die nicht zugelassen ist! Ich: Nee, die hat CE-Zeichen und ist zugelassen, die braucht keinen Poststempel mehr. (war 1990). Am Ende war das Profil zu knapp, aber nur ganz knapp. Und das alles nur weil ich eine Hausnummer gesucht habe ;-(
So ist deutsches recht. Man gestaltet es bewusst so nervig dass es immer einfacher ist von seinen rechten nicht gebrauch zu machen und einfach zu "kooperieren" ist für mich Charaktersache ich bestehe immer auf meine noch kleinen rechte in DE
Und ganz wichtig wenn die was finden wollen finden die was. Deshalb immer freundlich sein und nicht quer treiben. Auf alles freundlich antworten und nicht auf seine rechte beharren.
@@HarryHendriks die finden immer was,weil die ja auch abzocken wollen in Sachen Bußgeld.Die bringen,mit Absicht, einen so auf die Palme damit die was haben gegen dich.Knallköppe die.Muss man nicht haben solche Polente.Für mich sind die kein Freund und Helfer.
Kleine Anmerkung: Die Frage ob man wisse warum man angehalten wurde, sollte man nie beantworten oder zumindest nicht bejahen, denn dann hat man ja gerade zugegeben das man vorsätzlich gehandelt hat.
@@dankefurnichts Ich würde Handykamera anschalten, ihnen einen guten Abend wünschen und sie freundlich darauf hinweisen das ich von diesem Zeitpunkt an von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache. Dann bist du nur noch verpflichtet deinen Ausweis auszuhändigen, wenn sie einen legitimen Grund dafür nennen können, und das war´s auch.
@@hitman5782 Du bist nicht mal verpflichtet, Guten Tag zu sagen. Reden gehört nicht zu den Pflichten zum Führen eines Fahrzeuges. Führerschein und Fahrzeugpapiere auf Verlagen durch den Fensterschlitz reichen und Warndreieck, Verbandskasten und Weste im Innenraum bereithalten. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Mit einem Löffel Honig fängt man mehr Fliegen als mit einem Eimer Essig. Also, freundlich und höflich sein, dann geht das meistens schneller und weniger stressig. Ich bin 32 Jahre LKW gefahren und sage das aus Erfahrung.
@@ghize8347 Nein, ist nicht nur "ihre Arbeit" . Killerbe, der Blogautor meinte, dass Polizisten - und das weltweit - charakterlich verkommene Elemente sind. es kann auch eine "großmannssucht" bei Polizisten im Spiel sein.
Wenn sich Polizisten, bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle, mir gegenüber angemessen verhalten kommt das von mir genau so zurück. Wenn nicht, dann nicht. 😉
Mit der Frage: Haben sie Alkohol getrunken? Grundsätzlich Nein sagen! Hat man auch nur ein halbes Radler getrunken und gibt dies zu, muss der Beamte den Test machen.
ja, ich sagte, hab nur 2 alkfrei getrunken.. trinke nie wenn ich fahren muss. Darauf Bulle: Na, dann haben Sie ja nichts zu befürchrten bei dem Test .. hier , blasen sie mal
@@reggaerolfi7971 Kripo und Schutzpolizei haben beide studiert. Sind beides Kommissare, Kriminal- und Polizeikommissar. Zudem ist die Kripo nicht zuständig für die Verkehrsüberwachung. Ich persönlich wollte nie zur Kripo, viel zu langweilig. Man sitzt 80-90% am Schreibtisch und macht Sachbearbeitung, manchmal fährt man dann zu Tatorten. Auch die Zivilwagen die man draußen manchmal mit Blaulicht und Sirene fahren sieht ist nicht die Kripo sondern auch die Schutzpolizei.
„Wir haben Sie angehalten,weil Ihr Blinker unregelmäßig geht!“… Ich:“Häh???? Kann nicht sein, aber wenn wir schon dabei sind: Euer rechtes Fahrtlicht geht nicht!“ Sie: „nicht unser Problem!“
Ich wurde mal mit dem Roller angehalten. Der Polizist fragte ob ich weiß warum er mich angehalten hat. Ich habe ihm zur Antwort eine Gegenfrage gestellt. "Wissen sie das auch nicht?" Fand er nicht so lustig. Das Ergebnis war 30 Minuten im Regen stehen weil der nette Beamte dann den Roller inspizieren musste.
Falsch: man muss das Verwarnungsgeld nicht vor Ort sofort zahlen, man kann es auch überweisen. Das wird nicht teurer, lediglich wenn man die Verwarnung generell ablehnt, wird ein Bußgeldbescheid zugestellt. Das sollte auch eine ADAC-Juristin wissen, aber scheinbar hat sie im Studium da nicht aufgepasst.
Dieser Polizeibedienstete hätte dich 60 min. im Regen stehen lassen sollen, weil du so doof bist und ihn als Beamten betitelst. Seit Mai 1945 gib es keine Beamten mehr und die BRD ist kein Staat und steht immer noch unter amerikanischer Besatzung !
Das hätte der Bulle auch so gemacht. Die kontrollieren lieber dich mit deinem Roller, weil sie die echte Ausländerkriminalität nicht bekämpfen können . Warmbronn bei Leonberg/Stuttgart . Mittwoch Nachmittag .. Am Jugendtreff kontrollierten 2 Bullen Mofas / Roller und Fahrräder . Auf der B294 ums Ort, kontrollierten vermutlich 8 Bullen (Sie schrieben "4 Einsatzfahrzeuge" ) die Geschwindigkeit auf der 4-Spurigen, wo es noch nie einen Unfall gab. Zur gleichen Zeit fand ein Wohnungseinbruch am hellichten Tage am Ortsrand von diesem Ort Warmbronn im Neubaugebiet statt.
Ich verstehe den Sinn solcher Videos nicht? Zum einen kommt jedesmal der Hinweis „kommt ihr der Aufforderung nicht nach kann…“. Meine Devise ist immer, freundlich und kooperativ mit der Polizei, weil ich habe nichts zu verbergen, dann klappt es auch mit den Jungs und Mädels in (mittlerweile blau). Selbst wenn man mal etwas falsch gemacht hat, zugeben ist die einfachste Art, heutzutage sind zumindest hier in Schottland alle Fahrzeuge der Polizei mit Kameras ausgestattet (oftmals vorne und hinten), somit haben die auf Speicherkarte was ich gemacht habe, rausreden funktioniert und der Regel also nicht. Ich weiß das das in Deutschland auch immer verbreiteter wird. Warum also mehr Stress machen als Nötig? Bin in den letzten 35 Jahren Ganz gut damit durchgekommen. Nur 7 Kontrollen in 35 Jahren und alle waren eher sehr nett und einfach. Freundlichkeit ist oft die wahre Waffe… hat mir fünf mal nur eine mündliche Verwarnung eingebracht anstatt eines Bußgeldes oder einer Strafe…
Ich bin schon öfters kontrolliert worden auf die Frage :" Wissen sie warum wir sie anhalten?" kommt immer die aussage von mir "Nö keinen blassen Dunst, erzählen sie es mir."
in welcher hinsicht? es wurden die basics besprochen, wenn du alles vorgekaut und auf deinen speziellen fall angewandt haben willst, dann solltest du ein beratungsgespräch mit nem verkehrsanwalt buchen.
@@Bartimaeeus Meine Anmerkung die nun 5 Monate her ist muß Dir nicht gefallen, aber einen schlechten Kommentar abzugeben und irgendetwas von "meinem Fall" zu schreiben, den es gar nicht gibt, daß kann es nicht sein und schon gar nicht das man auf etwas nicht vorhandenem aufbaut. Sollte Dir der Beitrag vom ADAC gefallen, so Lobe ihn.
@@Kabalaner Darf der Polizist mich auffordern, aus dem Wagen zu steigen und falls ja, in welchen speziellen Fällen. Darf die Polizei in meinem Fahrzeuginneren Untersuchungen vornehmen? Das wären interessante Informationen.
"Sie wissen schon, warum wir sie angehalten haben" Wenn man mit dem Motorrad unterwegs ist, einfach antworten: Bestimmt weil ich nicht angeschnallt war. Oder: Weil sie von Ihrem Fahrzeug aus bemerkt haben, dass ich kein Verbandskasten habe (Motorradfahrer brauchen keinen) Oder: Weil sie endlich mal ein geiles Fahrzeug aus der Nähe sehen wollten.
Mich würde die Rechtsgrundlage für die Mitnahme zur Dienststelle interessieren. Wenn es bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle keine Ahnhaltspunkte auf Drogen oder Alkohol gibt und die Mitwirkung am Test verweigert wird, was rechtfertigt dann diesen Eingriff?
Ohne Anhaltspunkte für eine Straftat erfolgt keine Mitnahme zur Blutentnahme. Hallo Max, eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf gemäß § 81 a StPO nur zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. VG Marion/ADAC
@@heiko4297 Dann ist es eine Frage der Beweisbarkeit - und da meist mehrere Polizisten vor Ort sind und die sich kaum widersprechen werden, wird der Autofahrer es schwer haben, gegen die Anordnung anzugehen.
Du kannst eine Anzeige wegen Körperverletzung stellen wenn du clean bist und dir ohne dein Einverständnis Blut entnommen wird. Das musst du den Beamten genauso sagen und sie werden von einer Blut Entnahme absehen.
@@copkilla25 Du laberst Müll, relevant für die Körperverletzung ist einzig und alleine, ob ein begründeter Verdacht bestand, auf das Ergebnis kiommt es in keiner Weise an.
@Leeel Soos hast du Warndreieck oder Verbandskasten neben dir im Auto? Mit Bestimmtheit nicht. Bei mir ist das im Kofferraum so wie bei so gut wie allen. Also müsste man aussteigen
Wieso soll man der gearschte sein? Ich bin so oft schon in eine Kontrolle geraten, und nie Ärger gehabt. Wieso auch? Wenn ich fahre, trinke ich niemals was, nehme keine sontigen Drogen, brauche ich alles nicht, wozu auch? Fast jedesmal musste ich Alko-Test machen (warum, sehe ich echt danach aus 😂) und werde gefragt, ob ich Drogen nehme. Alles negativ, immer freundlich bleiben, habe Warnweste und Warndreieck hinter dem Fahrersitz und alles ist gut. Einmal hatte ich ein defektes Licht, aber ich meinte: Grade passiert, deshalb hier auf den Parkplatz gefahren um die zu wechseln. Da ich die Lampe dabei hatte (Tipp: in Frankreich 2 Sätze mitnehmen, ist Pflicht, da kam ich nämlich grade her), direkt gewechselt, fertig. Ich hatte noch nie Probleme mit den immer sehr netten Beamten, warum auch? Hier gilt ganz klar das alte Sprichwort: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!
Großes Lob ans ADAC Team dafür, das kleine Verhaspler und Versprecher nicht geschnitten werden. Finde ich super, wirkt nicht so klinisch wie viele andere Formate und Kanäle auf UA-cam.
Min 0:43 Pol."Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?" - Aw.: Bestimmt, weil Sie eine allg. Verkehrskontrolle durchführen möchten? - Alles andere wäre das Erliegen der Suggestie, sich selbst einer Straftat oder OWi zu bezichtigen.
Immer mit Dashcam fahren und gut is. Dann sind die schon wesentlich vorsichtiger mit irgendwelchen Vorwürfen. Die Kamera lügt nämlich nicht, falls man im Recht ist!
Nur wenn das der zuständige Richter als Beweismittel zulässt. Meistens kommen dann Aussagen wie.. "ich kann doch die Autorität des Polizeibeamten nicht anzweifeln"
@@draenga Bei einem verängstigten Typen wie dir vielleicht, der immer brav ist und alles macht, was ihm eine Autoritätsperson sagt. Ich jedenfalls habe keine Angst um meine Rechte zu kämpfen, wenn ich mir nichts zu Schulden haben kommen lasse. Da ist es mir auch egal, ob ein Polizist oder ein Nobody vor mir steht. Das deutsche Recht ist für ALLE GLEICH. Und zeig mir bitte einen Richter, der keinen Videobeweis zulassen sollte, wenn dies die Situation nur aufklärt....selten so einen Schwachsinn gehört. 🤦♂️
@@DerHalbeEuro alleine schon eine Dashcam zu haben ist aber illegal. Du filmst damit andere Menschen, zum Beispiel Fußgänger auf dem Gehweg oder andere Fahrzeugführer und greifst damit in deren Persönlichkeitsrechte ein. Gibst du diese Videos dann auch noch weiter ist das eine Straftat nach dem KunstUrheberGesetz. Wenn du den Beamten dann auch noch deine Dashcam auf die Nase bindest, dann haste gleich ein Problem du Held. Das ist auch der Grund weshalb es genug Richter gibt, die eine Dashcam als Beweismittel nich zulassen.
Es ist nicht sinnvoll sich bei einer Kontrolle nicht kooperativ zu verhalten! Die Polizei ist nicht zum schikanieren der Verkehrsteilnehmer, sondern zum sicheren Ablauf des Verkehrs da! Man will dem Verkehrsteilnehmer doch meist garnicht jede Kleinigkeit zur Last legen! Wer sich freundlich und kooperativ verhält fährt definitiv besser!
Das ich nicht antworten muss weiß ich,doch ein Hinweis WAS ich sagen soll wäre hilfreich! Dankeschön Ich antworte immer: Ich beantworte keine Fragen!“ das ist rechtlich
Der letzte Hinweis macht das an sich gute Video zu einem schlechten Beitrag!!! Wenn ich meine Rechte wahrnehme, hat das nichts mit unkooperativen Verhalten zu tun!!! Kein Verkehrsteilnehmer kann etwas dafür, wenn sich Polizisten in ihrer oft nicht vorhandenen Ehre angegriffen fühlen, weil der Verkehrsteilnehmer streng auf seine Rechte beharrt!!!
Ich finde die Polizei sollte noch mehr Kontrolieren und Blitzen damit sich die Autofahrer wieder mehr aufs Autofahren Konzentrieren, und nicht TRÄUMEND durch die Gegend EIERN
Den Teufel werde ich tun und auf einem Bein stehen oder irgend welche Gymnastik Übungen machen während ich mich vor irgend welchen Passanten zum Affen mache wenn ich nicht Alkoholisiert bin.
Das video finde ich nicht so toll, Macht mir schwer den eindruck als wäre das video von der justizkasse gesponsert damit mann sich netter verhält in einer kontrolle
Meine Erfahrung ist, immer ehrlich mit der Polizei. Schau mal, wenn die dich anhalten und sagen du bist 25 KmH zu schnell, sag doch einfach ja...ich bezahl die 65 €. Du willst doch nicht, dass die das ganze Gras im Auto finden, und herrausfinden dass du auf speed mit 1,8 promille durch die Gegend fährst.
Hier schreiben viele ohne Fachwissen. Paragraph 26 Polizeigesetz ist hier die Befugnis mit den einzelnen Abschnitten. Bundesautobahn Absatz 6, kann alles durchsuchen auch mitgeführte Sachen, wie zum Beispiel Gepäck usw
Woher weiß man denn, ob ein Polizist echt ist ? Immer häufiger versuchen Verbrecher als Polizisten oder Kripobeamte getarnt rechtschaffene Bürger zu bestehlen, selbst die Kripo warnt in den Medien vor solchen Ganoven. Eine Mütze und ein Polizeiauto reichen bei der hohen Verbrechensrate schon längst nicht mehr, um einen echten von einem falschen Polizisten unterscheiden zu können. Bevor man also einem " Beamten" entspricht sollte der sich ausweisen können, fälschungssicher. Das wäre ein echter Fortschritt im Umgang mit unbescholtenen Bürgern. Un d Polizisten, die rechtschaffen sind , nichts zu verbergen haben und § 26 Polizeigesetz kennen, werden dem sicher nicht widersprechen.....
Hallo Dirk, solltest du trotz einiger Anhaltspunkte wie Uniform, Polizeifahrzeug, LED-Anzeige, Antenne am Fahrzeug etc. Zweifel haben, dann lasse dir den Dienstausweis zeigen. Die neuen Dienstausweise sind fälschungssicher. Ansonsten kann man sich bei der nächsten Polizeidienststelle erkundigen. VG Claude vom ADAC Team
Da haben Sie aber noch eine wichtige Kleinigkeit vergessen. Sollte es zur Blutentnahme kommen, muss man unmissverständlich mitteilen das man mit der Maßnahme nicht einverstanden ist! Machen muss man sie zwar, ich muss dem aber nicht zustimmen.
@@kubic0306 Wenn man vorher klar macht, dass man nicht frewillig sondern nur unter Zwang mitmacht, dann kann man den Beamten wegen Körperverletztung Anzeigen wenn am Ende nichts rauskommt
@@darkshadow.1337 Warum eigentlich den oder die Beamten? Die führen nur ihre Vorschriften durch, was IMHO eine Beihilfe bei der Körperverletzung ausschließt. Es ist ja der Arzt, der - im Widerspruch zu seinem Eid - die Körperverletzung vorsätzlich verursacht. Wenn man z.B. an einer Blutgerinngungsstörung leidet (das kann unwissentlich sein!) oder entsprechende Medikamente nimmt (was man vielleicht vergessen hat), kann das evtl. sogar als versuchte Tötung verstanden werden. (Wenn man - wie ich finde vollkommen zu Recht - bei illegalen Autorennen Mordabsicht unterstellen kann, obwohl die Raser eben genau das erklärtermaßen nicht wollen und alles unternehmen würden, um es zu verhindern, dann kann man mit derselben Argumentation bei Blutabnahme in entsprechenden Fällen ebenso die Tötungsabsicht unterstellen, selbst wenn der Arzt alles unternehmen könnte und würde, um den Tod abzuwenden. Mordabsicht kann man nicht unterstellen, denn es liegen ja keine niederen Beweggründe vor. Außer man kann dem Arzt Gewinnerzielungsabsicht nachweisen, sprich, wenn er mit solchen "Gefälligkeiten" gutes Teil verdient, kann man auf Bereicherung durch Körperverletzung argumentieren. IANAL, aber wäre ich Arzt, ich würde niemandem ohne Einverständnis Blut abnehmen ..)
Was ist wenn ich den Alkohol/Drogentest verweigere, mir Blut genommen wird und ich negativ bin? Ist dass dann nicht ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte z.B. körperliche Unversehrtheit? Oder ist da Willkür Tor und Bahn geebnet?
Hallo Markus, die Polizei muss „glaubhaft“ vortragen, es hätte einen dringenden Anfangsverdacht auf Drogen- oder Akoholkonsum gegeben. Um dagegen vorgehen zu können, müsstest du nachweisen können, dass die ganze Aktion von Anfang an eine Schikane ohne seriöse Anhaltspunkte war. VG Marion/ Social Team
Frage zu Minute 3:55 ich muss den Verbandskasten und Warndreieck im Kofferraum nicht öffnen/vorzeigen .... wenn ich die Sachen nicht vorzeige bekomme ich ein Verwarngeld richtig ?
Hallo Kane, der Beamte muss technisch Zugang haben. Es kann aber nicht erwartet werden, dass man aktiv den Hebel des Kofferraumes betätigt und damit die Klappe öffnet! VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC §31b Nr.2 StVZO: Führer von Fahrzeugen sind verpflichtet, zuständigen Personen auf Verlangen folgende mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen : 2. Erste-Hilfe-Material (§ 35h Absatz 1, 3 und 4 StVZO)
@@ADAC Das verstehe ich nicht ganz. Also, der Polizeibeamte sagt zu mir, ich soll ihm den Verbandskasten zeigen. der liegt im Kofferraum und ich sitze im Auto. Was nun? Was sage ich dem polizisten und was passiert danach? Und noch "technisch-rechtliche" Frage. Wenn man vom Zoll kontrolliert wird, muss man selbst die Sachen (z.B. Reisetaschen/Koffer/Kartons/usw.) aus dem Auto holen und danach selbst öffnen oder ist es Sache der Zöllner?
Mich würde interessieren, ob ich die abgefragten Daten bestätigen muss. Bei einer Straßenkontrolle übergebe ich Reisepass, Führerschein und Fahrzeugschein. Er macht eine Abfrage. Kommt dann zu mir und fragt mich dann nochmal ab, sprich meinen kompletten Namen, meine Anschrift etc. Muss ich hier die kostenlose Qualitätskontrolle deren System spielen?
Hallo @Ffm1972, es gibt eine sog. Ausweispflicht oder z.B. auch die Pflicht, die Fahrerlaubnis durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Auf Verlangen sind die Dokumente zur Prüfung auszuhändigen. Unabhängig vom Aushändigen der Dokumente ist aber jeder auf Befragen durch die Polizei im Rahmen der Identitätsfeststellung grundsätzlich verpflichtet, Name, Vorname, Geburtstag, Adresse und Staatsangehörigkeit anzugeben. Auch gemäß § 111 OWiG darf u.a. einem zuständigen Amtsträger gegenüber z.B. über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt oder seine Staatsangehörigkeit keine unrichtige Angabe gemacht oder die Angabe verweigert werden. VG Marion/ Social Team
Ich hatte diese Woche schon zwei Verkehrskontrollen da ich lange in der Uni war. Bei beiden Kontrollen wurden die Gesetze und Regeln seitens der Polizei verletzt. Sehr schade dass die Polizisten einfach oft machen was Sie wollen…
Hallo Cold Vibez, da warst du ja in dieser Woche vom Pech, besser gesagt: von der Polizei verfolgt. Noch ärgerlicher ist sicher, dass sich die Polizisten nicht angemessen verhalten haben. Du hast natürlich immer auch die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Wir wünschen dir, dass der Rest des Jahres "unkontrollierter" 😉 verläuft. VG Marion vom ADAC Team
Die Damen und Herren SachbearbeiterInnen ( Polizei ) erst mal bitten, ihren amtlich legitimierten BeamtInnen-Ausweise zu zeigen ( kein Personal- oder Dienstausweis ), einen BeamtInnen-Ausweis. Wenn sie diesen nicht vorweisen können,kann man sie dran nehmen wegen Amtsaneignung,Amtsmissbrauch,Täuschung...
Was ist wenn ich angehalten werde und deinen Drogen- bzw. Alkoholtest vor Ort verweigere, ins Klinikum geschleift werde und gegen meinen Willen mein Blut abgenommen wird und am Ende es zu meinem Gunsten ausgeht? Kann ich da rechtlich vorgehen?
Hallo Markus, solange die Polizei „glaubhaft“ vorträgt, es hätte einen dringenden Anfangsverdacht auf Drogenkonsum gegeben, wird der Betroffene keine Entschädigung erhalten. Er müsste dazu schon nachweisen können, dass die ganze Aktion von Anfang an eine Schikane ohne seriöse Anhaltspunkte war. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC ja also kann ich das ganze dann nur beweisen in dem ich dann die ganze Kontrolle bzw. Maßnahme filme. Aber das werden die Beamten nicht wollen gefilmt zu werden. Also wieder Mal verloren.
@@tetikciltektek585 ja hast recht. Die Anwaltskanzlei WBS hat es die Tage die Thematik auch nochmal etwas näher erläutert. Man muss aber die Beamten darauf hinweisen dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Heimlich sollte man es auf gar keinen Fall tun.
Was ganz wichtig gewesen wäre ist, dass die Polizisten einen nicht zu einer Blutentnahme zwingen dürfen, wenn kein begründeter Anfangsverdacht im Bezug auf eine Straftat vorliegt. Das heißt, wenn man freiwillige Tests ablehnt, aber sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, dürfen sie keine Blutentnahme machen.
Hallo Milka, du hast recht, dass die Polizei hierfür einen Anfangsverdacht braucht. Jedoch ist die Schwelle für einen Anfangsverdacht nicht sonderlich hoch, bzw. ist es in der Praxis oftmals nicht zu widerlegen, wenn die Polizei vorträgt, es hätte einen Anfangsverdacht gegeben. Hierfür reicht z.B. das Verhalten des Betroffenen, dessen Reaktion, Geruch im Auto... Nur in extremen Ausnahmefällen gelingt es, später gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Anfangsverdacht gefehlt hat. Viele Grüße Marion
Ganz wichtige Frage: muß ich den Polizisten, die ja auch getarnte Verbrecher sein könnten, die Uniform und Polizeiauto gestohlen haben, meinen Führerschein und KFZ-Papiere AUSHÄNDIGEN, oder reicht es, das ich sie lesbar VORZEIGE ? Es besteht ja die Gefahr des Diebstahls meiner Papiere. Könnte ich also die Polizisten bitten, sich mir gegenüber auszuweisen, Dienstnummer oder so ?
Hallo Bernd, die Ausweispflicht von Polizeibeamten ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Auch ergänzende (Dienst-)Vorschriften können entsprechende Regelungen zur Ausweispflicht enthalten. Eine pauschale Antwort ist daher leider nicht möglich. Die Papiere sind auf Verlangen tatsächlich auszuhändigen. Das ist für den Führerschein in § 4 Abs.2 FeV und für die Zulassungsbescheinigung Teil I in § 11 Abs.6 FZV festgelegt. Kommt der Fahrer der Aufforderung der Polizeibeamten nicht nach, ist dafür im Bußgeldkatalog eine Geldbuße vorgesehen, entsprechend 251 und 252 BKat. VG Evi vom ADAC Team
Auf die Frage: "Sie wissen bestimmt schon, warum ich/wir Sie angehalten habe(n)?", ist folgende Antwort von zeitloser Schönheit: "Ui, prima! Machen wir ein Quiz! Ich hätt gern das blaue Schweinderl!"
Ich gebe nur Ausweis und Fahrerlaubnis und kfz Papiere. Dann sage ich dem Polizisten dass ich nicht aktiv an der Kontrolle mitwirke. Wahndreieck und Verbandkasten ist hinter dem Beifahrersitz.
Also ich hab den schon seit 7 jahre und wurde noch nie angehalten. Bisher haben die Cops immer dumm geguckt aber mich nie angehalten. Vermutlich hatten sie angst xD
Insbesondere der Letzte Rat war einfach nur schlecht. Eine solche Ansicht ist in einem Rechtsstaat fehl am Platz. Angezeigt wäre hier gewesen, ob auch eine anhaltslose Blutentnahme für einen Alkoholtest rechtlich möglich ist, denn im Rahmen von §81a StPO bin ich ja der Vorschrift schon Beschuldigter.
@@colymoli4311 beim ersten mal, bin ich irrtümlich mit 70 durch eine 50er Zone gefahren, weil ich dachte da wäre 70. Schlau wie ich bin habe ich natürlich den Mittelfinger gezeigt, und bin dabei auch noch geblitzt worden.
egal ob man denkt, was falsch gemacht zu haben oder nicht: Grundregel ist immer, Dokumente geben und ansonsten nichts sagen. Lächeln und sonst nichts tun.
Das Video ist grundsätzlich gut. Allerdings zu lahmarschig und zu langweilig. Ich musste mir jetzt 7 Minuten angucken. Dabei hätte man den Inhalt auch in 60 Sekunden unterbringen können.
Hallo ADAC, welche Rechte hat die Polizei bei einer allgemeinen Kontrolle in Grenznähe? Ist da eine Taschenkontrolle z. B. einer Reisetasche im Kofferraum erlaubt? Ist eine Kontrolle der Hosentaschen (in Grenznähe) nach Waffen durch entleeren und durch umstülpen der Hosentaschen erlaubt? Vielen Dank im voraus.
@HansMeier-py8nh In dem Video hier geht es rein um die allgemeine Verkehrskontrolle gemäß § 36 Abs.5 StVO. Der Zoll oder auch die Polizei können aber auch Durchsuchungen aufgrund anderer Gesetze und Rechtsverordnungen durchführen. Hierzu gehört in Bayern z.B. Art.21 Absatz 1 Nr.4, Art.22 Absatz 1 Nr.4 PAG bzw. Art. 13 Absatz 1 Nr.5 PAG. Danach gilt, dass Durchsuchungen von Personen oder Sachen z.B. möglich sind im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Das Zollverwaltungsgesetz regelt zudem die Befugnisse des Zolls. Die Durchsuchung erfolgt hiernach, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Waren, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, von Personen oder in dem Fahrzeug mitgeführt werden. VG Andi / Social Team
Die Polizei hat ja die Aufgabe die Verkehrssicherheit zu kontrollieren und somit auch betrunkene oder brauschte Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen, bevor die ggf. jemand anderen tod fahren. Meine Ex-Freundin wurde nämlich von einem betrunkenen Faher auf dem Gehweg umgefahren. Ich kann also nur Empfehlen, wenn ihr weder was getrunken oder Drogen genommen habt, bringt die Kontrolle mit freundlichem zutun und mithilfe zu Ende. Auch wenn es noch so nervig ist und keiner sich darauf freut (auch ich nicht). Wenn man nun also angehalten wird und die ganze Show in oft unter 5 Minuten zu Ende ist, kann die Polizei somit in der nächsten Kontrolle 10 Minuten später einen betrunkenen Fahrer ausfindig machen. Das wäre jedoch nicht passiert, wenn die sich sinnlos 1-2 Stunden mit euch hätten beschäftigen müssen. Es dient also der Sicherheit aller, wenn man nichts zu befürchten hat, sich da nicht mit allen Regeln der Kunst quer zu stellen. Allerdings muss ich auch sagen, das seitens der Polizei scheinbar vorzugsweise die "aufgemotzen" Fahrzeuge kontrolliert werden. Mit meinem tiefergelegten R32 kann ich ein Lied davon singen. Z. B. 3x am selben Tag an der selben Stelle von einer stationären Kontrolle angehalten zu werden ist schon merkwürdig.
Bin so oft angehalten worden weil ich Groß bin sportlich aussehe früher hatte ich langehaare und habe noch schwarze Haare dazu bin kein Türke nur französische Abstammung und holländische Abstammung meine Freunde sind nicht kontrolliert worden nur ich
ich war neulig bei Köln -Frechen von Polizei angehalten. Es war sofort auf eine Routine Kontrolle hingewiesen. Aber ich fuhr ein Auto mit den polnischen Kennzeichen. Meinen Führerschein , den BRD-Ausweis habe ich sofort gezeigt. Das Auto war durchsucht. Ich wollte schnell nach Hause und wollte "gesetzhütter" nicht provozieren. Die Frage wäre, wie man sich gegen Verstoße schützen kann? Ich habe Zweiffel, dass man das Auto einfach so durchsuchen darf. Auch gabt es bei Dursuchung keine Zeuge von dritter Seite . Es war in 15 Min. Das Verhalten der Polizei ist leider in den letzten Jahren etwas verändert. Es bleibt nur , einfach , irgendwie die Situationen zu vermeiden.
Hallo Alexander, hier => www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/polizeikontrolle/ kannst du es nochmals nachlesen. Als ADAC Mitglied hast du übrigens Anspruch auf eine exklusive kostenlose Erstberatung durch unsere Clubjuristen => www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . VG Franz vom ADAC Team
Polnische Kennzeichen... Nun wenn ich den Polizeibericht der Grenzregionen lese , da haben Auto mit polnischen Kennzeichen nacht kontrolliert, fast immer geklautes Werkzeug geladen . Jetzt neulioch auch .. Serieneinbrüche im Bereich Ludwigsburg . Kontrolle von Transporter mit polnischem Kennzeichen bei Beyreuth - und Bingo... da war das Zeugs das in Ludwigsburg geklaut wurde
Der Staat/Polizei hat immer Recht-Machtmonopol, freie Fahrt für freie Bürger war einmal - wo kommen Sie her wo wollen Sie hin ? Der Fahrzeugführer ist und bleibt die beste Einnahmequelle. Ohne Bußgelder wäre unser Staat längst bleite.
Hallo Thomas, richtig ist, dass die Polizei hierfür einen Anfangsverdacht braucht. Jedoch ist die Schwelle für einen Anfangsverdacht nicht sonderlich hoch, bzw. ist es in der Praxis oftmals nicht zu widerlegen, wenn die Polizei vorträgt, es hätte einen Anfangsverdacht gegeben. Hierfür reicht z.B. das Verhalten des Betroffenen, dessen Reaktion, Geruch im Auto... Nur in extremen Ausnahmefällen gelingt es, später gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Anfangsverdacht gefehlt hat. VG Claude vom ADAC Team
Nein, da du die Persönlichkeitsrechte der Beamten verletzt. Da läufst du nur Gefahr, dass dein Handy beschlagnahmt wird. Wenn du Polizisten (gleiches gilt auch für normale Menschen) filmst und diese Videos verbreitest ist das eine Straftat nach dem KunstUrheberGesetz.
Hallo Johntsarev, gemäß § 36 Abs.5 StVO dürfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle dürfen die Polizeibeamten das Fahrzeug allerdings nicht durchsuchen. Liegt jedoch der begründete Verdacht einer Straftat vor, kann die Durchsuchung des Fahrzeugs bei Gefahr im Verzug erfolgen - anderenfalls ist ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich. VG Heidi vom ADAC Team
Bei der Alkohol/Drogenkontrolle im Krankenhaus drängt sich doch eine Frage auf: Wie komme ich zu meinem Auto zurück? Krankenhäuser oder spezielle Polizeistationen mit Arzt gibt es doch nur alle 10 Kilometer. Mit meinem Auto darf ich nicht dorthin hinterherfahren, also werde ich mitgenommen. Und mein Auto? Das steht dann auf dem Parkplatz, wo die Kontrolle durchgeführt wurde, aber wie komme ich wieder dahin? Zu Fuß?
Hallo Geoff, in Deutschland gibt es eine sog. Ausweispflicht gemäß § 1 PAuswG. Auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde ist der Ausweis vorzulegen. Das Nichtvorzeigen kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC Dankeschön für die unerwartete Antwort...sofern ich meine Ausweis dabei habe. Ansonsten ist es nur Pflicht einen Personalausweises zu besitzen, nicht einen mitzuführen...??. Bin ich verpflichtet den Ausweis auszuhändigen wenn dazu aufgefordert. Reicht es nicht den Ausweis nur zu zeigen? (aus hygienischen Gründen ).
@@gest0107 Ja, Du musst ihn aushändigen, wie soll sonst die Echtheit überprüft werden? Und auch ohne Ausweis bist Du verpflichtet, Angaben zur Person zu machen und im Zweifelsfalle nimmt Dich die Polizei mit zur Wache, um die Angaben zu überprüfen.
Hallo xx, da der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebiets zu den Hauptaufgaben der Grenzpolizei gehört, dürfen sie gegebenenfalls in diesem Rahmen auch Auskunft verlangen, wohin jemand reist. VG Heidi vom ADAC Team
Also wenn mich ein Polizist um 4:00 Morgens mit so einen Sprüch anhalt würde bekommt er zu hören " ja klar weiss ich das , weil ich so blöde bin und Bäcker gelernt hab."
Anstatt Leute darüber zu belehren, wie man sich polizeilichen Maßnahmen widersetzen kann, wärenSie besser beraten Verkehrsteilnehmer darüber zu informieren welche Risiken und Gefahren, dass Missachten der Verkehrsregeln für sie und andere mit sich bringt! Nach dem Genuss von Alkohol und Drogen ist ein sicheres führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr möglich! Ich finde es unverantwortlich, Verkehrsteilnehmer dazu indirekt zu ermutigen!
@raynerlauder8226 , Sie kennen aber schon unsere Reihe "Recht?Logisch!" . In nahezu jedem dieser Videos geht es darum, unsere User über das richtige und rücksichtsvolle Verhalten im Straßenverkehr aufzuklären. VG
Falsch, ohne begründetet Anfangsverdacht darf man nucht mit zur Wache genommen werden. Die Verweigerung des Drogen bzw Alkoholtests begründet einen solchen Anfangsverdacht NIcHt!
Hallo @doktorcorona4916, es ist richtig, dass die bloße Verweigerung keinen Anfangsverdacht auslöst. Ein Verdacht einer Trunkenheitsfahrt liegt aber z.B. vor, wenn der Betroffene bspw. nach Alkohol riecht oder eine verwaschene Aussprache hat. VG Marion/ Social Team
ich werde alle 3 bis 4 monate angehalten. egal ob mein alter ford fiesta oder mein focus rs,jedesmal wenn sie sagen warndreieck und verbandskasten bitte muss ich lachen und die tasche unter dem Fahrersitz rausholen, aber dann wissen die sofort das ich Ahnung hab was die dürfen und was nicht,dann kommt immer direkt gute weiterfahrt.
Bußgeld an Ort und Stelle bezahlen: Wo ist das heute noch möglich? Im Raum Stuttgart konnte ich das bisher nie. Die Gebühren sind einfach eine Frechheit!
@@paddy1004 was willst du machen? Du kannst natürlich sagen, dass es nicht stimmt usw. und die anzeigen. Bringt dir aber nichts. Am Ende des Tages, haben die immer noch den längeren Arm 😉. Da bringen dir deine Rechte auch nichts.
Wie oft dürfen mich Polizisten anhalten ? Ich würde seit 2019 mehr als 32x mal angehalten (alles Dokumentiert ) . 3x die Selbe Beamte an einem Tag ? Darf man das ? Mittlerweile kennen mich aller Polizisten und halten mich trotzdem an
Die Obergrenze liegt bei 37 Kontrollen im Jahr. 3x im Monat + 1 extra Kontrolle. Jede Kontrolle die darüber hinaus geht ist illegal und sollte beim Bundesgerichtshof zur Anklage gebracht werden!
Hallo call me BaBa und Koala Bär, gemäß § 36 Absatz 5 StVO dürfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Eine Obergrenze für die Anzahl der allgemeinen Verkehrskontrollen sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor. Die allgemeine Verkehrskontrolle darf jederzeit und ereignisunabhängig stattfinden. VG Claude vom ADAC Team
Wenn man aber 3 mal am Tag von den selben Beamten angehalten wird und man dann vielleicht auch jedesmal Verbandskasten/Warndreieck/Weste vorzeigen muss, dann ist das auf gar keinen Fall eine Nötigung, sondern dient lediglich der Verkehrssicherheit. 🤦♂️
Ich danke den Polizisten immer sofort für ihre arbeit und frage gleich noch nach, ob sie denn 20min für mich Zeit hätte, denn ich wäre von den Zeugen Jehovas und ich würde gerne mit denen über Gott sprechen. Immer ein mortz gaudi. Und immer überhöflich sein und langsamer und softer sprechen als normal.
Müssen sich Beamte in D ausweisen bzw. Range, Name und Auftrag mitteilen bevor sie doe Dokumente verlangen können? Alsö, „Halle, ich bin Lwutnant Armin Krüger von der … Ploizei und halte Sie an wegen….”..
Hallo @pklimbic, die Ausweispflicht von Polizeibeamten ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Auch ergänzende (Dienst-)Vorschriften können entsprechende Regelungen zur Ausweispflicht enthalten. Eine pauschale Antwort ist daher leider nicht möglich. VG Marion/SocialTeam
Die Frage ist vielleicht etwas komisch, aber darf ich meinen Führerschein und meinen Personalausweis auch nur in digitaler Form, als Foto auf dem Handy vorzeigen? Wenn ich ein je ein Foto von der Vorder- und Rückseite gemacht habe und das als Foto auf dem Handy gespeichert habe? Oder muss es das original Dokument in Form der Karte sein?
Bei der Haupuntersuchung werden vom Prüfinstitut der Warbandskasten/tasche und das ganze Fahrzeug geprüft. Deshalb verstehe ich nicht, wieso ein Polizist es nochmal prüfen will.
Hallo Leon 164, es könnte ja sein, dass das Auto in der Zwischenzeit verkauft wurde und der Vorbesitzer den Verbandskasten behalten hat. Es wird außerdem überprüft, ob der Inhalt noch verwendbar, also nicht abgelaufen ist. VG Marion/ Social Team
Darf man die Verkehrskontrolle mit Filmen, bzw. Tonaufnahmen als Beweis anfertigen damit einem die Worte nicht im Mund umgedreht werden können. Obviously vorher den Polizisten informieren aber vom Prinzip?
Hallo Loyo, allgemein gilt, dass das bloße Filmen und Fotografieren von Personen grundsätzlich erlaubt ist. Verboten ist aber in der Regel das Verbreiten und Veröffentlichen der Aufnahmen, entsprechend §§ 22, 23 KunstUrhG. Eine Aufnahme mit Ton kann hingegen bereits eine Straftat darstellen. Gemäß § 201 StGB macht sich u.a. strafbar, wer ein nichtöffentlich gesprochenes Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt. VG Heidi vom ADAC Team Ob eine Äußerung als nichtöffentlich oder öffentlich zu beurteilen ist, hängt stets vom Einzelfall ab.
Kann mir jemand erklären: ich habe geparkt dann die Polizei haben zu mir gekommen und musste ich Alkohol test und Drogen schnell test auch machen sonst ich musste mit gehen zum ein Klinikum Blut abgeben 😢 . Dürfen überhaupt?
Ja, die Polizei darf das, wenn sie einen Anfangsverdacht vorliegen sieht. Jedoch ist die Schwelle für einen Anfangsverdacht nicht sonderlich hoch, bzw. ist es in der Praxis oftmals nicht zu widerlegen, wenn die Polizei vorträgt, es hätte einen Anfangsverdacht gegeben. Hierfür reicht z.B. das Verhalten des Betroffenen, dessen Reaktion, Geruch im Auto... Nur in extremen Ausnahmefällen gelingt es, später gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Anfangsverdacht gefehlt hat. VG Claude/ Social Team
Wenn wir keine Mitwirkungspflicht haben bei der Kontrolle des Warndreiecks oder des Verbandkastens, was soll man dann machen wenn die Polizei nach diesen Sachen fragt und wie kann es die Polizei ohne meiner Mitwirkung kontrollieren? Und wie soll man reagieren wenn die Polizei bittet den Kofferraum oder die Motorhaube aufzumachen?
Kannst einfach Warndreieck/Verbandskasten vorne transportieren. Dann musst du auch den Kofferraum nicht öffnen. Oder du sagst direkt du hast die nicht dabei (kassierst direkt den Bußgeld).Ohne irgendeinen Verdacht darf die Polizei auch nicht dein Kofferraum öffnen. Viele nutzen jedoch die Frage nach dem Verbandskasten um den Kofferraum zu kontrollieren. Also wenn du nichts zu verbergen hast, dann machst du was die sagen. Ansonsten gehen die mit dir weniger freundlich um und suchen nach jeden einzelnen Makel um dir den Tag zu verderben z.B Ablaufdatum von Verbandskasten überschritten (da niemand den wechselt)
Es geht dabei nicht da drum, ob Du diese Sachen hast. Die wollen einfach nur in deinen Kofferraum gucken. Das Dreieck und den Verbanskasten einfach hintern Sitz lagern mit den Westen, nimmt ja nicht viel Platz weg.
@@janek3050 Ein echter Bulle macht einfach deinen Werkzeugkoffer auf und wühlt auch sonst so im Auto, während du beim zweiten Bullen stehst, der gerade mit dir den Alk-test macht
Genau. Obwohl die dtsch. Polizei nicht mit Freundlichkeit berühmt geworden ist, wenn man nichts zu verstecken hat, ist man gut beraten, selbst freundlich/entgegekommend zu (re)agieren und den Anweisungen folgen. Diese kindische Fragen wie: "Was geschieht, wenn ich nichts getrunken oder eingenommen habe und ich verweigere den Schnelltest an der Stelle...usw., usw...
Frage Da es immer 2 Polizisten sind darf ich nach einem kurzen Gespräch sagen das ich mit ihm nicht mehr reden möchte sondern mit dem anderen Kollegen weil er mir blöd kommt ?
Hallo Abdullah, es gibt keine gesetzliche Regelung dazu, ob man ein Wahlrecht hat. Da es ein solches Wahlrecht bezüglich einer ganz bestimmten Person auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung nicht gibt, muss man wohl sagen, dass man „kein Wahlrecht unter den Polizeibeamten“ hat. Auf den Punkt gebracht ist es ja sowieso so, dass man allenfalls seine Personalien nennen muss, aber sonst nichts zu den Polizisten sagen muss. Wer mit einem bestimmten Polizisten nicht reden mag, muss ja sich nicht mit ihm unterhalten. Insofern ist das halt immer eine Frage „der Stimmung vor Ort“. Wenn man freundlich darum bittet, mit einem bestimmten Beamten reden zu wollen, dürfte dies in der Regel erfolgreich sein. Die Polizisten möchten ja zumeist auch, dass die Sache schnell und in einer entspannten Stimmung erledigt wird und nicht eskaliert. VG Heidi vom ADAC Team
Wie läuft das wenn ich, als Frau, mitten in der Nacht auf einer Landstraße angehalten werde. Also ich würde da nicht aussteigen, sprich mein Auto versperren und bitten das man doch in den nächsten Ort fährt. Ist das rechtens?
@sonjat.4838 In der Regel findet eine allgemeine Polizeikontrolle nicht an dunklen, einsamen Orten statt. Ansonsten kann natürlich gebeten werden, dass bis zu einer geeigneten Stelle weitergefahren wird. VG Andi / Social Team
Darf ich zu Beginn der Kontrolle den Beamten auffordern, sich durch seinen Dienstausweis zu legitimieren? Und wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich, wenn der Beamte seinen Dienstausweis nicht dabei hat oder diesen nicht vorzeigen kann?
Hallo T Löwe, die Ausweispflicht von Polizeibeamten ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Auch ergänzende (Dienst-)Vorschriften können entsprechende Regelungen zur Ausweispflicht enthalten. Eine pauschale Antwort ist daher leider nicht möglich. VG Claude vom ADAC Team
Ich gebe Dir eine bessere Antwort als das ADAC Team. Wenn Du genug Zeit hast und eine ausführliche Verkehrs- und auch eine Dokumentenkontrolle über Dich ergehen lassen kannst/willst und dabei Dein Verbandkasten/TÜV/AU nicht abgelaufen ist und die Reifen in Ordnung sind, kannst Du selbstverständlich den Schlaumeier spielen und von uniformierten Polizisten mit einem Streifenwagen die Dienstausweise sehen zu wollen. Dazu würde ich einen Schreiblock ziehen und mir die Daten von den Ausweisen notieren + Ort und Datum und Zeitpunkt der Kontrolle. Keine bilder machen, das würde zu schnell gehen ;) Am besten noch im Ausland.
Grundsätzlich sind erstmal nur zivile Beamte zu Beginn einer Kontrolle verpflichtet sich auszuweisen. Uniformierte Beamte sind alleine schon durch die Uniform mit Dienstgrad und Hoheitsabzeichen legitimiert. Als Betroffener kannst du den Dienstausweis dann zwar auch verlangen, aber der Beamte kann diesen vorzeigen wann er will, wenn er der Meinung ist es würde die Maßnahme gerade stören.
@@flashaka404 Wie der Hauptmann von Köpenik? Vorwärts in die Vergangenheit. Was soll bei einer Kontrolle bitte stören? Da kommts bei mir auf ne Minute mehr oder weniger auch nicht an. Aber ne Minute dauert es nicht mal. So schnell wie die Polizist*innen ihren Ausweis zücken und wieder verstauen wäre ein Westerheld mit seiner Pistole eine lahme Schnecke.
Mich haben Polizeibeamte in zivil Fragen gestellt über meinen Nachbarn. Einer hielt nur ganz kurz seinem Ausweis vor meine Nase. Fragte höflich ob ich den noch mal sehen könne.Hat er gemacht . Ich wusste ja wie der auszusehen hat. Habe den beiden dann alle Fragen beantwortet .Weiss aber bis heute nicht wie die beiden zu meiner Gartentür kamen den der weg zu meinen Garten ist durch höheren Zaun umgeben und nur mit Schlüssel zugänglich.
Wissen Sie warum wir sie angehalten haben, und dann ja zu sagen ist eine sehr dumme Idee. War ich zum Beispiel zu schnell und sage ja, kann mir vorsätzlicher Tatbestand vorwerfen. Dann wird es richtig teuer!
Hallo Prometheus, ein einfaches „Ja“ auf eine allgemeine unkonkrete Frage reicht für den Nachweis von Vorsatz nicht aus. Fraglich ist ferner, ob eine spontane Äußerung später in einem Verfahren überhaupt verwertbar ist oder ob der Fahrer vor der Fragestellung über den vorgeworfenen Sachverhalt informiert und dementsprechend belehrt hätte werden müssen. Aber stimmt, kann Vorsatz in einer Ordnungswidrigkeit nachgewiesen werden, wird die Geldbuße in der Regel erhöht, oftmals verdoppelt. VG Andi / Social Team
Das war mir zu wischi waschi. Zu klären ist ob der Polizeibeamte einen hinreichenden Verdacht haben muss um eine Blutentnahme machen zu lassen. Wenn nein, dann ist die Frage ob ich pusten will gar keine Frage.
Hallo @urospasch582,4 wird der freiwillige Test verweigert und gibt es Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Fahruntüchtigkeit aufgrund Alkohol- oder Drogeneinflusses, ordnet die Polizei die körperliche Untersuchung nach § 81 a StPO an. Die Schwelle für einen Anfangsverdacht ist allerdings nicht sonderlich hoch, bzw. ist es in der Praxis oftmals nicht zu widerlegen, wenn die Polizei vorträgt, es hätte einen Anfangsverdacht gegeben. Hierfür reicht z.B. das Verhalten des Betroffenen, dessen Reaktion, Geruch im Auto... Nur in extremen Ausnahmefällen gelingt es, später gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Anfangsverdacht gefehlt hat. VG Marion/ Social Team
Lol. Was für ein Unsinn. Hast du eine Ahnung, wie viele Strafanzeigen jedes Jahr gegen Polizisten gestellt werden ? Und ein nicht kleiner Teil dieser Strafanzeigen wurde von unbescholtenen Bürgern gestellt. In Hamburg gab es in einem Jahr auch Vorfälle in einer bestimmten Silvesternacht. Darüber wurde bundesweit ausführlich berichtet. Es wurden relativ zügig Verdächtige ermittelt. Die Aussagen der Verdächtigen "Ich habe ein Alibi. Ich war zu dem Zeitpunkt da und dort" wurden einfach als Lügen abgetan und nicht überprüft. Es wurde rechtswidrig vollkommen einseitig ermittelt. Aufgefundene entlastende Beweise wurden vorsätzlich nicht zu den Akten genommen. Als es dann zum Prozess kam, hat die Richterin die ermittelnden Beamten wegen zahlreicher Rechtsverstöße zur Schnecke gemacht und war kurz davor, strafrechtliche Ermittlungen gegen die Beamten einzuleiten. Kommentar der Staatsanwaltschaft "Wir haben keine Fehler gemacht. Hier wurde kein Recht gesprochen." Nach Aussagen von beteiligten Polizeibeamten und der Staatsanwaltschaft gab es in den Fällen zur Silvesternacht einen enorm hohen Erfolgsdruck. Man wollte extrem schnell Erfolge präsentieren und hat dafür einen Großteil von rechtstaatlichen und polizeirechtlichen Regelungen einfach ignoriert. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es keine negativen Folgen für die Polizeibeamten. Doch, einer wurde kurz danach zum Leiter einer Soko "hoch befördert" weil er sich so energisch gegen Verbrecher engagiert hatte. Persönlich möchte ich noch anmerken, dass meine eigenen Erfahrungen mit der Polizei sehr gemischt sind. Teilweise positiv, teilweise negativ.
Ja, was nun. Ich fuhr einen alten klapprigen Jeep und schaute- wie beim Autofahren üblich - nach vorn. Kein Radio, keine akustische Belästigung. Auf einmal überholt mich ein Blaulichtwagen, hält mich an. Ich blieb sitzen und wie gelernt Hände auf dem Lenkrad. Da rastet sie völlig aus. Ob ich nicht gehört hab dass sie per Lautsprecher mich zum Anhalten aufgefordert hat. Nee, hab ich nicht. Muss ich in solchem Fall mit Konsequenzen rechnen?
Hallo Paul, gemäß § 36 Absatz 5 Satz 4 StVO haben die Verkehrsteilnehmer die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen. Wer der Aufforderung zum Anhalten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wird das Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt, droht eine Geldbuße von 70 Euro. Zudem gibt es 1 Punkt. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC ich hab ja nichts dagegen, kontrolliert zu werden. Aber ihre dämliche Quäke, also den Lautsprecher, nicht das Blaulicht, das versteht kein Schwein. Nicht mal ich. Und ich hatte keine Musik an. Ohren waren frisch gereinigt. Trotzdem danke für Ihre Antwort. MfG.
Wenn man zu einem Drogen oder alkoholtest mitkommen muss, dieser negativ ausfällt, wer kommt dann für die Kosten und aufwände auf, die mir durch die falsche Unterstellung der Polizei entstanden sind? Und sind technische Kontrollen bei motorrädern dann überhaupt erlaubt, wie z. B. Geräusch Messung u. Ä., wenn kein Sachverständiger vom TÜV dabei ist? Fällt das auch unter die Rubrik allgemeiner Fahrzeug zustand?
Hallo Tobias, es müsste sich um eine komplett rechtswidrige Anordnung gehandelt haben, d.h. es dürfte also keinerlei Anfangsverdacht bestanden haben. Nur dann stünden Schadenersatzansprüche (z.B. wegen eines verpassten Fluges) im Raum. Zur Geräuschmessung: Normalerweise liegt ein Anfangsverdacht des Beamten vor, z.B. lautes Motorrad ist an ihm vorbei gefahren. Dann wird häufig nicht gleich ein Sachverständiger vor Ort sein, sondern der Beamte prüft mittels eines Handgerätes, ob sich sein Verdacht bestätigt. Im Zweifel wird das Motorrad beschlagnahmt und einem Sachverständigen vorgeführt. Bei sog. Schwerpunktkontrollen sind oft auch Sachverständige direkt vor Ort. VG Andi vom ADAC Team
@@VWPhaeton12 Die polizei wird in ihren bericht schreiben du wirktest Fahrig oder Aufgebracht oder was weiss ich um einen Anfangsverdacht zu rechtfertigen. Ob das hinterher so war oder nicht glaubt dir hinterher eh niemand und wird als Schutzbehauptung abgetan. Du bist immer im nachteil, und im zweifel hackt eine krähe der anderen kein auge aus.
Alk Test darf ich also verweigern muss aber dann mit auf die Wache ? das ist ja das Allerletzte, fast schon Willkür , also bin ich ja dann doch gezwungen, zu pusten (blasen darf man ja nicht sagen)
Und das Beste kommt zum Schluss. Solltest du die Test verweigert haben, dann wird Dir Blut abgenommen. Natürlich wird dieser dann negativ sein und gegen Ende kannst du dann keine Strafanzeige oder Strafantrag gegen den Beamten ausführen.
@@ThadMiller1 der Gesetzgeber schreibt es so vor. Der Beamte muss sich 100 prozent sicher sein, dass du fahrtüchtig bist. Bei Testverweigerungen reichen die Indizien schon aus um die weiterfahrt zu unterbinden. Somit schützen sich die Beamten und du kannst da nicht wirklich viel machen. Sind natürlich extreme Härtefälle. Stell dir mal vor, du hast wirklich Drogen konsumiert und baust einen Unfall. Der Beamte hat dich aber vorher kontrolliert und lässt dich weiter fahren unter einfluss von Betäubungsmittwln etc., dann gibt es sehr wahrscheinlich Stress bei der Dienstaufsicht bzw. der Staatsanwaltschaft. Da hat kein Beamter Bock drauf und kann die somit ein bisschen verstehen. Klar auf so eine n Idioten Test bzw. Auf einem Bein stehen bleiben habe ich aich kein Bovk drauf. Da sicke ich lieber in den Becher oder puste und habe dann unmittelbar meine Ruhe und kann weiterfahren.
@@draenga Die Verweigerung eines freiwilligen Tests ist eben für sich kein begründeten Verdacht. Selbstverständlich schließt er auch anschließende Rechtsmittel nicht aus.
"Wissen Sie warum wir Sie angehalten haben?"
Antwort: "Nein, ich bin genauso ahnungslos wie Sie" 🤭
"Also wenn Sie es auch nicht wissen, dann darf ich ja wohl weiterfahren"
"Allgemeine Verkehrskontrolle. Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?"
"Ja, wegen der allgemeinen Verkehrskontrolle."
"Sie wissen, warum wir sie anhalten..?"
"Wegen meinem Auspuff?"
"Nee, aber den schauen wir uns auch gleich mal an."
😂
Antwort: Bier alle und sie brauchen Flüssiges?
Wenn ein Polizist dich kontrollieren möchte dann findet er immer einen Grund :)
Du hast nicht zugehört :) Alleine dadurch, dass du ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum führst ist ein Grund für eine Kontrolle. Ein richtiger Grund durch Fehlverhalten, ist somit nicht möglich!
@@kampfer1818 Ist verboten und unzulässig vor Gericht
@@kampfer1818 Ist aber glaub ich in allen Ländern so, man sieht es ja jetzt an Corona weltweit, das sogenannte Volk hat nichts zu melden
Ja kenne ich:
Polizei hält mich an und sagt, warum sind sie über das Stopschild gefahren?
Ich antworte: Nee, ich bin angehalten!
Polizei sagt, Sie haben eine Funke drin die nicht zugelassen ist!
Ich: Nee, die hat CE-Zeichen und ist zugelassen, die braucht keinen Poststempel mehr. (war 1990).
Am Ende war das Profil zu knapp, aber nur ganz knapp.
Und das alles nur weil ich eine Hausnummer gesucht habe ;-(
Da kann ich ein Lied davon singen. 17 Kontrollen in 2 1/2 Jahren. Jedesmal ohne Erfolg.
Mit anderen Worten, egal ob von deinem Recht Gebrauch machst oder Kooperierst, im Endeffekt bist du immer der gearschte.
So ist deutsches recht. Man gestaltet es bewusst so nervig dass es immer einfacher ist von seinen rechten nicht gebrauch zu machen und einfach zu "kooperieren" ist für mich Charaktersache ich bestehe immer auf meine noch kleinen rechte in DE
Genau
Und ganz wichtig wenn die was finden wollen finden die was. Deshalb immer freundlich sein und nicht quer treiben. Auf alles freundlich antworten und nicht auf seine rechte beharren.
@@HarryHendriks die finden immer was,weil die ja auch abzocken wollen in Sachen Bußgeld.Die bringen,mit Absicht, einen so auf die Palme damit die was haben gegen dich.Knallköppe die.Muss man nicht haben solche Polente.Für mich sind die kein Freund und Helfer.
@@bakhok von mir haben die schon viele Jahre nix bekommen,zum Glück.
Mich bringt da ganz anderes auf die Palme.
Kleine Anmerkung: Die Frage ob man wisse warum man angehalten wurde, sollte man nie beantworten oder zumindest nicht bejahen, denn dann hat man ja gerade zugegeben das man vorsätzlich gehandelt hat.
einfach immer fragen ob es eine allgemeine verkehrskontrolle ist, das ist die einfachste lösung die am wenigstens stress verursacht
stimmt,denn solche dumme Bürger,haben die am liebsten,weil es für die ja Geld gibt.
eben. man sollte direkt als erstes die polizisten fragen wieso sie einen angehalten haben.
@@dankefurnichts Ich würde Handykamera anschalten, ihnen einen guten Abend wünschen und sie freundlich darauf hinweisen das ich von diesem Zeitpunkt an von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache. Dann bist du nur noch verpflichtet deinen Ausweis auszuhändigen, wenn sie einen legitimen Grund dafür nennen können, und das war´s auch.
@@hitman5782 Du bist nicht mal verpflichtet, Guten Tag zu sagen. Reden gehört nicht zu den Pflichten zum Führen eines Fahrzeuges.
Führerschein und Fahrzeugpapiere auf Verlagen durch den Fensterschlitz reichen und Warndreieck, Verbandskasten und Weste im Innenraum bereithalten.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Mit einem Löffel Honig fängt man mehr Fliegen als mit einem Eimer Essig. Also, freundlich und höflich sein, dann geht das meistens schneller und weniger stressig. Ich bin 32 Jahre LKW gefahren und sage das aus Erfahrung.
Gute Einstellung, warum sollte man anderen das Leben auch unnötig schwer machen, die Polizisten machen auch nur ihre Arbeit.
@@ghize8347 Nein, ist nicht nur "ihre Arbeit" . Killerbe, der Blogautor meinte, dass Polizisten - und das weltweit - charakterlich verkommene Elemente sind. es kann auch eine "großmannssucht" bei Polizisten im Spiel sein.
Wenn sich Polizisten, bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle, mir gegenüber angemessen verhalten kommt das von mir genau so zurück. Wenn nicht, dann nicht. 😉
In English we say: "What goes around comes around." 🤷
Mit der Frage: Haben sie Alkohol getrunken? Grundsätzlich Nein sagen! Hat man auch nur ein halbes Radler getrunken und gibt dies zu, muss der Beamte den Test machen.
ja, ich sagte, hab nur 2 alkfrei getrunken.. trinke nie wenn ich fahren muss.
Darauf Bulle: Na, dann haben Sie ja nichts zu befürchrten bei dem Test .. hier , blasen sie mal
Macht er so oder so
„Sie wissen, warum wir sie angehalten haben?“
„Weil ich sie gelassen habe...!“ :D
Ich würde ja gerne sagen: weil sie sich auf dem Weg zur Uni verlaufen haben?
"Wo kommen Sie her, wo wollen Sie hin?"
"Ich komme aus der Richtung von da hinten und will in die Richtung nach da vorne" xD
@bLackstar na wenigstens einer :D
..... weil es zur KRIPO nicht gereicht hat.
@@reggaerolfi7971 Kripo und Schutzpolizei haben beide studiert. Sind beides Kommissare, Kriminal- und Polizeikommissar. Zudem ist die Kripo nicht zuständig für die Verkehrsüberwachung.
Ich persönlich wollte nie zur Kripo, viel zu langweilig. Man sitzt 80-90% am Schreibtisch und macht Sachbearbeitung, manchmal fährt man dann zu Tatorten. Auch die Zivilwagen die man draußen manchmal mit Blaulicht und Sirene fahren sieht ist nicht die Kripo sondern auch die Schutzpolizei.
„Wir haben Sie angehalten,weil Ihr Blinker unregelmäßig geht!“…
Ich:“Häh???? Kann nicht sein, aber wenn wir schon dabei sind: Euer rechtes Fahrtlicht geht nicht!“
Sie: „nicht unser Problem!“
Oh danke, Herr Wachtmeister, ist mir auch schon aufgefallen, der geht immer An, Aus, An, Aus, An, Aus.
Ich wurde mal mit dem Roller angehalten. Der Polizist fragte ob ich weiß warum er mich angehalten hat.
Ich habe ihm zur Antwort eine Gegenfrage gestellt. "Wissen sie das auch nicht?"
Fand er nicht so lustig.
Das Ergebnis war 30 Minuten im Regen stehen weil der nette Beamte dann den Roller inspizieren musste.
ja ist doch gut , dann wurde er wegen nen sch31ss roller richtig schön nass.... das hat ihm im nachhinein bestimmt die laune versaut.
Falsch: man muss das Verwarnungsgeld nicht vor Ort sofort zahlen, man kann es auch überweisen. Das wird nicht teurer, lediglich wenn man die Verwarnung generell ablehnt, wird ein Bußgeldbescheid zugestellt.
Das sollte auch eine ADAC-Juristin wissen, aber scheinbar hat sie im Studium da nicht aufgepasst.
lass die nix gefallen.
Dieser Polizeibedienstete hätte dich 60 min. im Regen stehen lassen sollen, weil du so doof bist und ihn als Beamten betitelst. Seit Mai 1945 gib es keine Beamten mehr und die BRD ist kein Staat und steht immer noch unter amerikanischer Besatzung !
Das hätte der Bulle auch so gemacht. Die kontrollieren lieber dich mit deinem Roller, weil sie die echte Ausländerkriminalität nicht bekämpfen können .
Warmbronn bei Leonberg/Stuttgart . Mittwoch Nachmittag ..
Am Jugendtreff kontrollierten 2 Bullen Mofas / Roller und Fahrräder .
Auf der B294 ums Ort, kontrollierten vermutlich 8 Bullen (Sie schrieben "4 Einsatzfahrzeuge" ) die Geschwindigkeit auf der 4-Spurigen, wo es noch nie einen Unfall gab.
Zur gleichen Zeit fand ein Wohnungseinbruch am hellichten Tage am Ortsrand von diesem Ort Warmbronn im Neubaugebiet statt.
Ich verstehe den Sinn solcher Videos nicht? Zum einen kommt jedesmal der Hinweis „kommt ihr der Aufforderung nicht nach kann…“. Meine Devise ist immer, freundlich und kooperativ mit der Polizei, weil ich habe nichts zu verbergen, dann klappt es auch mit den Jungs und Mädels in (mittlerweile blau). Selbst wenn man mal etwas falsch gemacht hat, zugeben ist die einfachste Art, heutzutage sind zumindest hier in Schottland alle Fahrzeuge der Polizei mit Kameras ausgestattet (oftmals vorne und hinten), somit haben die auf Speicherkarte was ich gemacht habe, rausreden funktioniert und der Regel also nicht. Ich weiß das das in Deutschland auch immer verbreiteter wird. Warum also mehr Stress machen als Nötig? Bin in den letzten 35 Jahren Ganz gut damit durchgekommen. Nur 7 Kontrollen in 35 Jahren und alle waren eher sehr nett und einfach. Freundlichkeit ist oft die wahre Waffe… hat mir fünf mal nur eine mündliche Verwarnung eingebracht anstatt eines Bußgeldes oder einer Strafe…
Ich bin schon öfters kontrolliert worden auf die Frage :" Wissen sie warum wir sie anhalten?" kommt immer die aussage von mir "Nö keinen blassen Dunst, erzählen sie es mir."
„Öfter“!
Ein hübsches, aber auch sehr seichtes Filmchen. Mehr echte Informationen waren wünschenswert gewesen.
in welcher hinsicht? es wurden die basics besprochen, wenn du alles vorgekaut und auf deinen speziellen fall angewandt haben willst, dann solltest du ein beratungsgespräch mit nem verkehrsanwalt buchen.
@@Bartimaeeus Meine Anmerkung die nun 5 Monate her ist muß Dir nicht gefallen, aber einen schlechten Kommentar abzugeben und irgendetwas von "meinem Fall" zu schreiben, den es gar nicht gibt, daß kann es nicht sein und schon gar nicht das man auf etwas nicht vorhandenem aufbaut. Sollte Dir der Beitrag vom ADAC gefallen, so Lobe ihn.
@@Kabalaner Darf der Polizist mich auffordern, aus dem Wagen zu steigen und falls ja, in welchen speziellen Fällen. Darf die Polizei in meinem Fahrzeuginneren Untersuchungen vornehmen? Das wären interessante Informationen.
"Sie wissen schon, warum wir sie angehalten haben"
Wenn man mit dem Motorrad unterwegs ist, einfach antworten: Bestimmt weil ich nicht angeschnallt war. Oder: Weil sie von Ihrem Fahrzeug aus bemerkt haben, dass ich kein Verbandskasten habe (Motorradfahrer brauchen keinen) Oder: Weil sie endlich mal ein geiles Fahrzeug aus der Nähe sehen wollten.
Mich würde die Rechtsgrundlage für die Mitnahme zur Dienststelle interessieren. Wenn es bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle keine Ahnhaltspunkte auf Drogen oder Alkohol gibt und die Mitwirkung am Test verweigert wird, was rechtfertigt dann diesen Eingriff?
Ohne Anhaltspunkte für eine Straftat erfolgt keine Mitnahme zur Blutentnahme.
Hallo Max, eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf gemäß § 81 a StPO nur zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. VG Marion/ADAC
@@ADAC Wenn es objektiv keine Anhaltspunkte gibt die Polizei aber anderer Auffassung ist, was dann?
@@heiko4297 Dann ist es eine Frage der Beweisbarkeit - und da meist mehrere Polizisten vor Ort sind und die sich kaum widersprechen werden, wird der Autofahrer es schwer haben, gegen die Anordnung anzugehen.
Du kannst eine Anzeige wegen Körperverletzung stellen wenn du clean bist und dir ohne dein Einverständnis Blut entnommen wird. Das musst du den Beamten genauso sagen und sie werden von einer Blut Entnahme absehen.
@@copkilla25 Du laberst Müll, relevant für die Körperverletzung ist einzig und alleine, ob ein begründeter Verdacht bestand, auf das Ergebnis kiommt es in keiner Weise an.
"Kommse ma her, hörnse ma zu, steignse ma aus!"
War mal so im Honeckerland.
@Leeel Soos hast du Warndreieck oder Verbandskasten neben dir im Auto? Mit Bestimmtheit nicht. Bei mir ist das im Kofferraum so wie bei so gut wie allen. Also müsste man aussteigen
Das ganze Video ist Zeitverschwendung.
Dein Kommentar auch.
Wieso soll man der gearschte sein? Ich bin so oft schon in eine Kontrolle geraten, und nie Ärger gehabt. Wieso auch? Wenn ich fahre, trinke ich niemals was, nehme keine sontigen Drogen, brauche ich alles nicht, wozu auch? Fast jedesmal musste ich Alko-Test machen (warum, sehe ich echt danach aus 😂) und werde gefragt, ob ich Drogen nehme. Alles negativ, immer freundlich bleiben, habe Warnweste und Warndreieck hinter dem Fahrersitz und alles ist gut. Einmal hatte ich ein defektes Licht, aber ich meinte: Grade passiert, deshalb hier auf den Parkplatz gefahren um die zu wechseln. Da ich die Lampe dabei hatte (Tipp: in Frankreich 2 Sätze mitnehmen, ist Pflicht, da kam ich nämlich grade her), direkt gewechselt, fertig. Ich hatte noch nie Probleme mit den immer sehr netten Beamten, warum auch?
Hier gilt ganz klar das alte Sprichwort: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!
Großes Lob ans ADAC Team dafür, das kleine Verhaspler und Versprecher nicht geschnitten werden. Finde ich super, wirkt nicht so klinisch wie viele andere Formate und Kanäle auf UA-cam.
Danke für das Lob. Es freut uns sehr, dass dir unsere Videos so gefallen 😊 VG Andi / Social Team
Die ausrede das Gefahr in Vollzug ist. Ist leider eine zu gängige Aussage der Polizei
Gefahr im Verzug heisst das...
4:38 Ist ja nett, aber die Beamten werden später sagen, klar haben wir ihn aufgeklärt. Als wenn die heilig wären und die Wahrheit sagen
Min 0:43 Pol."Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?" - Aw.: Bestimmt, weil Sie eine allg. Verkehrskontrolle durchführen möchten? - Alles andere wäre das Erliegen der Suggestie, sich selbst einer Straftat oder OWi zu bezichtigen.
Immer mit Dashcam fahren und gut is. Dann sind die schon wesentlich vorsichtiger mit irgendwelchen Vorwürfen. Die Kamera lügt nämlich nicht, falls man im Recht ist!
Nur wenn das der zuständige Richter als Beweismittel zulässt.
Meistens kommen dann Aussagen wie.. "ich kann doch die Autorität des Polizeibeamten nicht anzweifeln"
@@draenga Bei einem verängstigten Typen wie dir vielleicht, der immer brav ist und alles macht, was ihm eine Autoritätsperson sagt. Ich jedenfalls habe keine Angst um meine Rechte zu kämpfen, wenn ich mir nichts zu Schulden haben kommen lasse. Da ist es mir auch egal, ob ein Polizist oder ein Nobody vor mir steht. Das deutsche Recht ist für ALLE GLEICH. Und zeig mir bitte einen Richter, der keinen Videobeweis zulassen sollte, wenn dies die Situation nur aufklärt....selten so einen Schwachsinn gehört. 🤦♂️
@@DerHalbeEuro alleine schon eine Dashcam zu haben ist aber illegal. Du filmst damit andere Menschen, zum Beispiel Fußgänger auf dem Gehweg oder andere Fahrzeugführer und greifst damit in deren Persönlichkeitsrechte ein. Gibst du diese Videos dann auch noch weiter ist das eine Straftat nach dem KunstUrheberGesetz. Wenn du den Beamten dann auch noch deine Dashcam auf die Nase bindest, dann haste gleich ein Problem du Held. Das ist auch der Grund weshalb es genug Richter gibt, die eine Dashcam als Beweismittel nich zulassen.
@@nikk_5002 bitte Beweise für die Aussage
@@nikk_5002 Bitte konkret werden - welcher Gesetzestext verbietet den Verkehr zu filmen?
Es ist nicht sinnvoll sich bei einer Kontrolle nicht kooperativ zu verhalten! Die Polizei ist nicht zum
schikanieren der Verkehrsteilnehmer, sondern zum sicheren Ablauf des Verkehrs da! Man will dem Verkehrsteilnehmer doch meist garnicht jede Kleinigkeit zur Last legen! Wer sich freundlich und kooperativ verhält fährt definitiv besser!
Das ich nicht antworten muss weiß ich,doch ein Hinweis WAS ich sagen soll wäre hilfreich!
Dankeschön
Ich antworte immer: Ich beantworte keine Fragen!“ das ist rechtlich
Stimmt, sie muessen nicht antworten. Und ich lass sie nicht weiter fahren. Auch das stimmt. 🏅🎈🙏👳♀️
@@hartmutthomas989 Mit welcher Begründung denn?
Sehr gut erklärt !!
Vielen Dank für die Infos !
Der letzte Hinweis macht das an sich gute Video zu einem schlechten Beitrag!!! Wenn ich meine Rechte wahrnehme, hat das nichts mit unkooperativen Verhalten zu tun!!! Kein Verkehrsteilnehmer kann etwas dafür, wenn sich Polizisten in ihrer oft nicht vorhandenen Ehre angegriffen fühlen, weil der Verkehrsteilnehmer streng auf seine Rechte beharrt!!!
Ich finde die Polizei sollte noch mehr Kontrolieren und Blitzen damit sich die Autofahrer wieder mehr aufs Autofahren Konzentrieren, und nicht TRÄUMEND durch die Gegend EIERN
Den Teufel werde ich tun und auf einem Bein stehen oder irgend welche Gymnastik Übungen
machen während ich mich vor irgend welchen Passanten zum Affen mache wenn ich nicht
Alkoholisiert bin.
Im Gegenteil zur Polizei, darf der ZOLL deinen Wagen grundlos durchsuchen. Die Polizei muss immer n Grund haben.
Das video finde ich nicht so toll,
Macht mir schwer den eindruck als wäre das video von der justizkasse gesponsert damit mann sich netter verhält in einer kontrolle
Hallo Martin, schade, dass du diesen Eindruck hast. Was spricht denn dagegen, freundlich zu sein? VG Marion/ Social Team
Meine Erfahrung ist, immer ehrlich mit der Polizei. Schau mal, wenn die dich anhalten und sagen du bist 25 KmH zu schnell, sag doch einfach ja...ich bezahl die 65 €. Du willst doch nicht, dass die das ganze Gras im Auto finden, und herrausfinden dass du auf speed mit 1,8 promille durch die Gegend fährst.
Hier schreiben viele ohne Fachwissen. Paragraph 26 Polizeigesetz ist hier die Befugnis mit den einzelnen Abschnitten. Bundesautobahn Absatz 6, kann alles durchsuchen auch mitgeführte Sachen, wie zum Beispiel Gepäck usw
Woher weiß man denn, ob ein Polizist echt ist ? Immer häufiger versuchen Verbrecher als Polizisten oder Kripobeamte getarnt rechtschaffene Bürger zu bestehlen, selbst die Kripo warnt in den Medien vor solchen Ganoven. Eine Mütze und ein Polizeiauto reichen bei der hohen Verbrechensrate schon längst nicht mehr, um einen echten von einem falschen Polizisten unterscheiden zu können. Bevor man also einem " Beamten" entspricht sollte der sich ausweisen können, fälschungssicher. Das wäre ein echter Fortschritt im Umgang mit unbescholtenen Bürgern. Un d Polizisten, die rechtschaffen sind , nichts zu verbergen haben und § 26 Polizeigesetz kennen, werden dem sicher nicht widersprechen.....
Es gibt viele falsche Polizisten, kann ich einfach zur nächsten Polzeidienststelle fahren, oder über 110 nachfragen, ob die legitimiert sind?
Hallo Dirk, solltest du trotz einiger Anhaltspunkte wie Uniform, Polizeifahrzeug, LED-Anzeige, Antenne am Fahrzeug etc. Zweifel haben, dann lasse dir den Dienstausweis zeigen. Die neuen Dienstausweise sind fälschungssicher. Ansonsten kann man sich bei der nächsten Polizeidienststelle erkundigen. VG Claude vom ADAC Team
Da haben Sie aber noch eine wichtige Kleinigkeit vergessen. Sollte es zur Blutentnahme kommen, muss man unmissverständlich mitteilen das man mit der Maßnahme nicht einverstanden ist! Machen muss man sie zwar, ich muss dem aber nicht zustimmen.
Was hat man davon so zu antworten?
@@kubic0306 Wenn man vorher klar macht, dass man nicht frewillig sondern nur unter Zwang mitmacht, dann kann man den Beamten wegen Körperverletztung Anzeigen wenn am Ende nichts rauskommt
@@darkshadow.1337 Warum eigentlich den oder die Beamten? Die führen nur ihre Vorschriften durch, was IMHO eine Beihilfe bei der Körperverletzung ausschließt. Es ist ja der Arzt, der - im Widerspruch zu seinem Eid - die Körperverletzung vorsätzlich verursacht. Wenn man z.B. an einer Blutgerinngungsstörung leidet (das kann unwissentlich sein!) oder entsprechende Medikamente nimmt (was man vielleicht vergessen hat), kann das evtl. sogar als versuchte Tötung verstanden werden. (Wenn man - wie ich finde vollkommen zu Recht - bei illegalen Autorennen Mordabsicht unterstellen kann, obwohl die Raser eben genau das erklärtermaßen nicht wollen und alles unternehmen würden, um es zu verhindern, dann kann man mit derselben Argumentation bei Blutabnahme in entsprechenden Fällen ebenso die Tötungsabsicht unterstellen, selbst wenn der Arzt alles unternehmen könnte und würde, um den Tod abzuwenden. Mordabsicht kann man nicht unterstellen, denn es liegen ja keine niederen Beweggründe vor. Außer man kann dem Arzt Gewinnerzielungsabsicht nachweisen, sprich, wenn er mit solchen "Gefälligkeiten" gutes Teil verdient, kann man auf Bereicherung durch Körperverletzung argumentieren. IANAL, aber wäre ich Arzt, ich würde niemandem ohne Einverständnis Blut abnehmen ..)
Was ist wenn ich den Alkohol/Drogentest verweigere, mir Blut genommen wird und ich negativ bin? Ist dass dann nicht ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte z.B. körperliche Unversehrtheit? Oder ist da Willkür Tor und Bahn geebnet?
Hallo Markus, die Polizei muss „glaubhaft“ vortragen, es hätte einen dringenden Anfangsverdacht auf Drogen- oder Akoholkonsum gegeben. Um dagegen vorgehen zu können, müsstest du nachweisen können, dass die ganze Aktion von Anfang an eine Schikane ohne seriöse Anhaltspunkte war. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Vielen Dank ;)
Sehr gerne, Chris! Und entschuldige bitte den "Markus" in unserer vorherigen Antwort😲. VG
@@ADAC Kein Problem xD
Frage zu Minute 3:55 ich muss den Verbandskasten und Warndreieck im Kofferraum nicht öffnen/vorzeigen .... wenn ich die Sachen nicht vorzeige bekomme ich ein Verwarngeld richtig ?
Hallo Kane, der Beamte muss technisch Zugang haben. Es kann aber nicht erwartet werden, dass man aktiv den Hebel des Kofferraumes betätigt und damit die Klappe öffnet! VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC
§31b Nr.2 StVZO:
Führer von Fahrzeugen sind verpflichtet, zuständigen Personen auf Verlangen folgende mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen :
2. Erste-Hilfe-Material (§ 35h Absatz 1, 3 und 4 StVZO)
@@vbuchner8708 wie sagte ein Spruch, "schuster bleib bei deinen leisten." xD Auf Adac bezogen in diesem Kontext.
@@ADAC Das verstehe ich nicht ganz. Also, der Polizeibeamte sagt zu mir, ich soll ihm den Verbandskasten zeigen. der liegt im Kofferraum und ich sitze im Auto. Was nun? Was sage ich dem polizisten und was passiert danach?
Und noch "technisch-rechtliche" Frage.
Wenn man vom Zoll kontrolliert wird, muss man selbst die Sachen (z.B. Reisetaschen/Koffer/Kartons/usw.) aus dem Auto holen und danach selbst öffnen oder ist es Sache der Zöllner?
Mich würde interessieren, ob ich die abgefragten Daten bestätigen muss. Bei einer Straßenkontrolle übergebe ich Reisepass, Führerschein und Fahrzeugschein. Er macht eine Abfrage. Kommt dann zu mir und fragt mich dann nochmal ab, sprich meinen kompletten Namen, meine Anschrift etc. Muss ich hier die kostenlose Qualitätskontrolle deren System spielen?
Hallo @Ffm1972, es gibt eine sog. Ausweispflicht oder z.B. auch die Pflicht, die Fahrerlaubnis durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Auf Verlangen sind die Dokumente zur Prüfung auszuhändigen. Unabhängig vom Aushändigen der Dokumente ist aber jeder auf Befragen durch die Polizei im Rahmen der Identitätsfeststellung grundsätzlich verpflichtet, Name, Vorname, Geburtstag, Adresse und Staatsangehörigkeit anzugeben. Auch gemäß § 111 OWiG darf u.a. einem zuständigen Amtsträger gegenüber z.B. über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt oder seine Staatsangehörigkeit keine unrichtige Angabe gemacht oder die Angabe verweigert werden. VG Marion/ Social Team
Ich hatte diese Woche schon zwei Verkehrskontrollen da ich lange in der Uni war.
Bei beiden Kontrollen wurden die Gesetze und Regeln seitens der Polizei verletzt.
Sehr schade dass die Polizisten einfach oft machen was Sie wollen…
Hallo Cold Vibez, da warst du ja in dieser Woche vom Pech, besser gesagt: von der Polizei verfolgt. Noch ärgerlicher ist sicher, dass sich die Polizisten nicht angemessen verhalten haben. Du hast natürlich immer auch die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Wir wünschen dir, dass der Rest des Jahres "unkontrollierter" 😉 verläuft. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC Jaja Dienstaufsichtsbeschwerde: Formlos, Fristlos, Nutzlos.
Was haben die Polizisten denn gemacht?
@@janullrich1573 fruchtlos ...daher auch die 3f Beschwerde genannt
Die Damen und Herren SachbearbeiterInnen ( Polizei ) erst mal bitten, ihren amtlich legitimierten BeamtInnen-Ausweise zu zeigen ( kein Personal- oder Dienstausweis ), einen BeamtInnen-Ausweis. Wenn sie diesen nicht vorweisen können,kann man sie dran nehmen wegen Amtsaneignung,Amtsmissbrauch,Täuschung...
Reichsbürgergefasel! Dummheit kann man eben nicht einfach so ablegen!
Was ist wenn ich angehalten werde und deinen Drogen- bzw. Alkoholtest vor Ort verweigere, ins Klinikum geschleift werde und gegen meinen Willen mein Blut abgenommen wird und am Ende es zu meinem Gunsten ausgeht? Kann ich da rechtlich vorgehen?
Hallo Markus, solange die Polizei „glaubhaft“ vorträgt, es hätte einen dringenden Anfangsverdacht auf Drogenkonsum gegeben, wird der Betroffene keine Entschädigung erhalten. Er müsste dazu schon nachweisen können, dass die ganze Aktion von Anfang an eine Schikane ohne seriöse Anhaltspunkte war. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC ja also kann ich das ganze dann nur beweisen in dem ich dann die ganze Kontrolle bzw. Maßnahme filme.
Aber das werden die Beamten nicht wollen gefilmt zu werden.
Also wieder Mal verloren.
@@draenga du darfst filmen aber nicht die Gesichter
@@tetikciltektek585 ja hast recht. Die Anwaltskanzlei WBS hat es die Tage die Thematik auch nochmal etwas näher erläutert.
Man muss aber die Beamten darauf hinweisen dass das Gespräch aufgezeichnet wird.
Heimlich sollte man es auf gar keinen Fall tun.
Kurz gesagt, du musst das nicht machen, aber wenn du's nicht machst gibt's kloppe
Was ganz wichtig gewesen wäre ist, dass die Polizisten einen nicht zu einer Blutentnahme zwingen dürfen, wenn kein begründeter Anfangsverdacht im Bezug auf eine Straftat vorliegt. Das heißt, wenn man freiwillige Tests ablehnt, aber sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, dürfen sie keine Blutentnahme machen.
Hallo Milka, du hast recht, dass die Polizei hierfür einen Anfangsverdacht braucht. Jedoch ist die Schwelle für einen Anfangsverdacht nicht sonderlich hoch, bzw. ist es in der Praxis oftmals nicht zu widerlegen, wenn die Polizei vorträgt, es hätte einen Anfangsverdacht gegeben. Hierfür reicht z.B. das Verhalten des Betroffenen, dessen Reaktion, Geruch im Auto... Nur in extremen Ausnahmefällen gelingt es, später gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Anfangsverdacht gefehlt hat. Viele Grüße Marion
Ganz wichtige Frage: muß ich den Polizisten, die ja auch getarnte Verbrecher sein könnten, die Uniform und Polizeiauto gestohlen haben, meinen Führerschein und KFZ-Papiere AUSHÄNDIGEN, oder reicht es, das ich sie lesbar VORZEIGE ? Es besteht ja die Gefahr des Diebstahls meiner Papiere. Könnte ich also die Polizisten bitten, sich mir gegenüber auszuweisen, Dienstnummer oder so ?
Hallo Bernd, die Ausweispflicht von Polizeibeamten ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Auch ergänzende (Dienst-)Vorschriften können entsprechende Regelungen zur Ausweispflicht enthalten. Eine pauschale Antwort ist daher leider nicht möglich. Die Papiere sind auf Verlangen tatsächlich auszuhändigen. Das ist für den Führerschein in § 4 Abs.2 FeV und für die Zulassungsbescheinigung Teil I in § 11 Abs.6 FZV festgelegt. Kommt der Fahrer der Aufforderung der Polizeibeamten nicht nach, ist dafür im Bußgeldkatalog eine Geldbuße vorgesehen, entsprechend 251 und 252 BKat. VG Evi vom ADAC Team
schlechte tipps. Daumen runter
Ich freue mich auf die Cannabislegalisierung.
Das Video hätte kürzer ausfallen können, sie hätte auch sagen können, seit artig und spielt einfach mit
Auf die Frage: "Sie wissen bestimmt schon, warum ich/wir Sie angehalten habe(n)?", ist folgende Antwort von zeitloser Schönheit: "Ui, prima! Machen wir ein Quiz! Ich hätt gern das blaue Schweinderl!"
Ich gebe nur Ausweis und Fahrerlaubnis und kfz Papiere. Dann sage ich dem Polizisten dass ich nicht aktiv an der Kontrolle mitwirke. Wahndreieck und Verbandkasten ist hinter dem Beifahrersitz.
Also ich hab meine Führerschein seit 2 Tagen und wurde noch nicht angehalten🤔
Wieso willst du unbedingt angehalten werden?
Sei froh, wenn du nicht angehalten wirst!^
Also ich hab den schon seit 7 jahre und wurde noch nie angehalten. Bisher haben die Cops immer dumm geguckt aber mich nie angehalten. Vermutlich hatten sie angst xD
Gratulation
Also ich hab mein Schein schon seit 69 Jahren und bis jetzt habe ich immer die Polizisten angehalten für eine allgemeine Verkehrskontrolle
@@erelene1840 Wie geht das den?
Insbesondere der Letzte Rat war einfach nur schlecht. Eine solche Ansicht ist in einem Rechtsstaat fehl am Platz. Angezeigt wäre hier gewesen, ob auch eine anhaltslose Blutentnahme für einen Alkoholtest rechtlich möglich ist, denn im Rahmen von §81a StPO bin ich ja der Vorschrift schon Beschuldigter.
Im Auto nie kontrolliert wurden. Roller schon oft. Beim Auto nur wenn ich geblitzt worden bin.
ai, wie kann man geblitzt werden? augen aufn tacho und fertig
@@colymoli4311 beim ersten mal, bin ich irrtümlich mit 70 durch eine 50er Zone gefahren, weil ich dachte da wäre 70. Schlau wie ich bin habe ich natürlich den Mittelfinger gezeigt, und bin dabei auch noch geblitzt worden.
Und mit dem Roller bin ich auch schon mehrfach geblitzt worden. Sogar zweimal in der selben Woche auf der selben Strecke.
@@rainerzufall399 dazu fällt mir keine antwort ein xDD mein tacho funktioniert immer und schilder lesen ist nun nicht schwer
@@rainerzufall399 hast du schon ein Dauerkonto eingerichteten ?
egal ob man denkt, was falsch gemacht zu haben oder nicht: Grundregel ist immer, Dokumente geben und ansonsten nichts sagen. Lächeln und sonst nichts tun.
Das Video ist grundsätzlich gut. Allerdings zu lahmarschig und zu langweilig. Ich musste mir jetzt 7 Minuten angucken. Dabei hätte man den Inhalt auch in 60 Sekunden unterbringen können.
Hallo ADAC, welche Rechte hat die Polizei bei einer allgemeinen Kontrolle in Grenznähe? Ist da eine Taschenkontrolle z. B. einer Reisetasche im Kofferraum erlaubt? Ist eine Kontrolle der Hosentaschen (in Grenznähe) nach Waffen durch entleeren und durch umstülpen der Hosentaschen erlaubt? Vielen Dank im voraus.
@HansMeier-py8nh In dem Video hier geht es rein um die allgemeine Verkehrskontrolle gemäß § 36 Abs.5 StVO. Der Zoll oder auch die Polizei können aber auch Durchsuchungen aufgrund anderer Gesetze und Rechtsverordnungen durchführen. Hierzu gehört in Bayern z.B. Art.21 Absatz 1 Nr.4, Art.22 Absatz 1 Nr.4 PAG bzw. Art. 13 Absatz 1 Nr.5 PAG. Danach gilt, dass Durchsuchungen von Personen oder Sachen z.B. möglich sind im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Das Zollverwaltungsgesetz regelt zudem die Befugnisse des Zolls. Die Durchsuchung erfolgt hiernach, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Waren, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, von Personen oder in dem Fahrzeug mitgeführt werden.
VG Andi / Social Team
Die Polizei hat ja die Aufgabe die Verkehrssicherheit zu kontrollieren und somit auch betrunkene oder brauschte Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen, bevor die ggf. jemand anderen tod fahren.
Meine Ex-Freundin wurde nämlich von einem betrunkenen Faher auf dem Gehweg umgefahren.
Ich kann also nur Empfehlen, wenn ihr weder was getrunken oder Drogen genommen habt, bringt die Kontrolle mit freundlichem zutun und mithilfe zu Ende. Auch wenn es noch so nervig ist und keiner sich darauf freut (auch ich nicht).
Wenn man nun also angehalten wird und die ganze Show in oft unter 5 Minuten zu Ende ist, kann die Polizei somit in der nächsten Kontrolle 10 Minuten später einen betrunkenen Fahrer ausfindig machen. Das wäre jedoch nicht passiert, wenn die sich sinnlos 1-2 Stunden mit euch hätten beschäftigen müssen. Es dient also der Sicherheit aller, wenn man nichts zu befürchten hat, sich da nicht mit allen Regeln der Kunst quer zu stellen.
Allerdings muss ich auch sagen, das seitens der Polizei scheinbar vorzugsweise die "aufgemotzen" Fahrzeuge kontrolliert werden. Mit meinem tiefergelegten R32 kann ich ein Lied davon singen. Z. B. 3x am selben Tag an der selben Stelle von einer stationären Kontrolle angehalten zu werden ist schon merkwürdig.
geht mir mit meinem focus rs auch so,sehen die dich werde ich direkt verfolgt,denke das nächste mal geb ich einfach gas und haue ab.
Bin so oft angehalten worden weil ich Groß bin sportlich aussehe früher hatte ich langehaare und habe noch schwarze Haare dazu bin kein Türke nur französische Abstammung und holländische Abstammung meine Freunde sind nicht kontrolliert worden nur ich
Muss ehrlich gestehen...habe seit 2001 meinen Lappen und noch nie eine Kontrolle gehabt obwohl ich auch oft Auto fahre...
Hallo UA-cam wie oft muss ich mir das noch anschauen??? Andere Vorschläge bitte
In Deutschland bist du verpflichtet dich auszuweisen
Nein, Du bist nur verpflichtet, Angaben zur Person zu machen
ich war neulig bei Köln -Frechen von Polizei angehalten. Es war sofort auf eine Routine Kontrolle hingewiesen. Aber ich fuhr ein Auto mit den polnischen Kennzeichen. Meinen Führerschein , den BRD-Ausweis habe ich sofort gezeigt. Das Auto war durchsucht. Ich wollte schnell nach Hause und wollte "gesetzhütter" nicht provozieren. Die Frage wäre, wie man sich gegen Verstoße schützen kann? Ich habe Zweiffel, dass man das Auto einfach so durchsuchen darf. Auch gabt es bei Dursuchung keine Zeuge von dritter Seite . Es war in 15 Min. Das Verhalten der Polizei ist leider in den letzten Jahren etwas verändert. Es bleibt nur , einfach , irgendwie die Situationen zu vermeiden.
Hallo Alexander, hier => www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/polizeikontrolle/ kannst du es nochmals nachlesen. Als ADAC Mitglied hast du übrigens Anspruch auf eine exklusive kostenlose Erstberatung durch unsere Clubjuristen => www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . VG Franz vom ADAC Team
Polnische Kennzeichen... Nun wenn ich den Polizeibericht der Grenzregionen lese , da haben Auto mit polnischen Kennzeichen nacht kontrolliert, fast immer geklautes Werkzeug geladen . Jetzt neulioch auch .. Serieneinbrüche im Bereich Ludwigsburg . Kontrolle von Transporter mit polnischem Kennzeichen bei Beyreuth - und Bingo... da war das Zeugs das in Ludwigsburg geklaut wurde
Apropo Blutabnahme, machen die dann direkt ein großes Blutbild? Find ich, ernsthaft jetzt, praktisch. Ansonsten bin ich immer mit 0,00% unterwegs. . .
Der Staat/Polizei hat immer Recht-Machtmonopol, freie Fahrt für freie Bürger war einmal - wo kommen Sie her wo wollen Sie hin ? Der Fahrzeugführer ist und bleibt die beste Einnahmequelle. Ohne Bußgelder wäre unser Staat längst bleite.
Ich habe meinen Führerschein seit bald 30 Jahren, dennoch bin ich noch nie von der Polizei angehalten worden…
Müll..jeder NICHT NUR Autofahrer hat viel mehr Rechte
Darf die Polizei nicht nur bei Begründetem Verdacht auf eine Alkoholkontrolle bestehen und diese gegen meinen Willen durchführen?
Hallo Thomas, richtig ist, dass die Polizei hierfür einen Anfangsverdacht braucht. Jedoch ist die Schwelle für einen Anfangsverdacht nicht sonderlich hoch, bzw. ist es in der Praxis oftmals nicht zu widerlegen, wenn die Polizei vorträgt, es hätte einen Anfangsverdacht gegeben. Hierfür reicht z.B. das Verhalten des Betroffenen, dessen Reaktion, Geruch im Auto... Nur in extremen Ausnahmefällen gelingt es, später gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Anfangsverdacht gefehlt hat. VG Claude vom ADAC Team
Darf ich wie in den USA, diePolizei Beamten mit meinem Handy filmen zum Beispiel, wenn ich im Auto keine Zeugen bei mir habe?
Nein, da du die Persönlichkeitsrechte der Beamten verletzt. Da läufst du nur Gefahr, dass dein Handy beschlagnahmt wird. Wenn du Polizisten (gleiches gilt auch für normale Menschen) filmst und diese Videos verbreitest ist das eine Straftat nach dem KunstUrheberGesetz.
@@nikk_5002 Sofern man das gesprochene Wort der Polizisten zensiert oder verstellt, so sind Aufnahmen zulässig!!!
Du musst sie fragen wenn sie ja sagen dann schon
Und was ist, wenn der Polizist besteht darauf, mein Kofferraum zu oeffnen und mich deswegen nicht fahren laesst..? Was sagt man dann...? -)
Hallo Johntsarev, gemäß § 36 Abs.5 StVO dürfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle dürfen die Polizeibeamten das Fahrzeug allerdings nicht durchsuchen. Liegt jedoch der begründete Verdacht einer Straftat vor, kann die Durchsuchung des Fahrzeugs bei Gefahr im Verzug erfolgen - anderenfalls ist ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich. VG Heidi vom ADAC Team
Bei der Alkohol/Drogenkontrolle im Krankenhaus drängt sich doch eine Frage auf: Wie komme ich zu meinem Auto zurück?
Krankenhäuser oder spezielle Polizeistationen mit Arzt gibt es doch nur alle 10 Kilometer. Mit meinem Auto darf ich nicht dorthin hinterherfahren, also werde ich mitgenommen. Und mein Auto? Das steht dann auf dem Parkplatz, wo die Kontrolle durchgeführt wurde, aber wie komme ich wieder dahin? Zu Fuß?
Das ist leider dein Problem.
Wenn ich nicht verdächtig bin oder keine Zeuge ein Straftat warum muss ich meine Personalausweises zeigen???
Hallo Geoff, in Deutschland gibt es eine sog. Ausweispflicht gemäß § 1 PAuswG. Auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde ist der Ausweis vorzulegen. Das Nichtvorzeigen kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC Dankeschön für die unerwartete Antwort...sofern ich meine Ausweis dabei habe. Ansonsten ist es nur Pflicht einen Personalausweises zu besitzen, nicht einen mitzuführen...??. Bin ich verpflichtet den Ausweis auszuhändigen wenn dazu aufgefordert. Reicht es nicht den Ausweis nur zu zeigen? (aus hygienischen Gründen ).
@@gest0107 Ja, Du musst ihn aushändigen, wie soll sonst die Echtheit überprüft werden?
Und auch ohne Ausweis bist Du verpflichtet, Angaben zur Person zu machen und im Zweifelsfalle nimmt Dich die Polizei mit zur Wache, um die Angaben zu überprüfen.
Darf der Grenz polizist in Flughäfen bei Pass kontrolle fragen wo sie hin fliegen?
Hallo xx, da der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebiets zu den Hauptaufgaben der Grenzpolizei gehört, dürfen sie gegebenenfalls in diesem Rahmen auch Auskunft verlangen, wohin jemand reist. VG Heidi vom ADAC Team
Also wenn mich ein Polizist um 4:00 Morgens mit so einen Sprüch anhalt würde bekommt er zu hören " ja klar weiss ich das , weil ich so blöde bin und Bäcker gelernt hab."
Anstatt Leute darüber zu belehren, wie man sich polizeilichen Maßnahmen widersetzen kann, wärenSie besser beraten Verkehrsteilnehmer darüber zu informieren welche Risiken und Gefahren, dass Missachten der Verkehrsregeln für sie und andere mit sich bringt!
Nach dem Genuss von Alkohol und Drogen ist ein sicheres führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr möglich! Ich finde es unverantwortlich, Verkehrsteilnehmer dazu indirekt zu ermutigen!
@raynerlauder8226 , Sie kennen aber schon unsere Reihe "Recht?Logisch!" . In nahezu jedem dieser Videos geht es darum, unsere User über das richtige und rücksichtsvolle Verhalten im Straßenverkehr aufzuklären. VG
Falsch, ohne begründetet Anfangsverdacht darf man nucht mit zur Wache genommen werden. Die Verweigerung des Drogen bzw Alkoholtests begründet einen solchen Anfangsverdacht NIcHt!
Hallo @doktorcorona4916, es ist richtig, dass die bloße Verweigerung keinen Anfangsverdacht auslöst. Ein Verdacht einer Trunkenheitsfahrt liegt aber z.B. vor, wenn der Betroffene bspw. nach Alkohol riecht oder eine verwaschene Aussprache hat. VG Marion/ Social Team
ich werde alle 3 bis 4 monate angehalten. egal ob mein alter ford fiesta oder mein focus rs,jedesmal wenn sie sagen warndreieck und verbandskasten bitte muss ich lachen und die tasche unter dem Fahrersitz rausholen, aber dann wissen die sofort das ich Ahnung hab was die dürfen und was nicht,dann kommt immer direkt gute weiterfahrt.
Bußgeld an Ort und Stelle bezahlen: Wo ist das heute noch möglich? Im Raum Stuttgart konnte ich das bisher nie. Die Gebühren sind einfach eine Frechheit!
Ja da kann ich ihnen nur zustimmen hab auch mal den Beamten gefragt seine Aussage.: Machen wir nicht.
Geht in Niedersachsen sogar mit Karte! Wird dann auch billiger, weil die Beamten einen Spielraum haben.
Ach komm. Die sagen mit zwei oder drei Mann, dass du Schlangenlinien gefahren bist. Da machst du gar nichts.
Genau, in diesem Land fährt niemand besoffen oder bekifft in Schlangenlinien. Bis du selbst von so jemandem totgefahren wirst.
Wenn man ein armes Würstchen ist und seine Rechte nicht kennt und nicht vertritt dann ja!
@@paddy1004 was willst du machen? Du kannst natürlich sagen, dass es nicht stimmt usw. und die anzeigen. Bringt dir aber nichts. Am Ende des Tages, haben die immer noch den längeren Arm 😉. Da bringen dir deine Rechte auch nichts.
@@rainerzufall399 Bluttest und dann haben die ein Problem wenn es öfter falsch ist.
@@Nost2682 genauso sehe ich das auch.
Wie oft dürfen mich Polizisten anhalten ? Ich würde seit 2019 mehr als 32x mal angehalten (alles Dokumentiert ) . 3x die Selbe Beamte an einem Tag ? Darf man das ? Mittlerweile kennen mich aller Polizisten und halten mich trotzdem an
Die Obergrenze liegt bei 37 Kontrollen im Jahr. 3x im Monat + 1 extra Kontrolle. Jede Kontrolle die darüber hinaus geht ist illegal und sollte beim Bundesgerichtshof zur Anklage gebracht werden!
@@koalabar8886 danke, aber gilt das für Allgemeine Verkehrskontrolle ? (Erzählen die jedes mal)
Hallo call me BaBa und Koala Bär, gemäß § 36 Absatz 5 StVO dürfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Eine Obergrenze für die Anzahl der allgemeinen Verkehrskontrollen sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor. Die allgemeine Verkehrskontrolle darf jederzeit und ereignisunabhängig stattfinden. VG Claude vom ADAC Team
Wenn man aber 3 mal am Tag von den selben Beamten angehalten wird und man dann vielleicht auch jedesmal Verbandskasten/Warndreieck/Weste vorzeigen muss, dann ist das auf gar keinen Fall eine Nötigung, sondern dient lediglich der Verkehrssicherheit. 🤦♂️
Ich danke den Polizisten immer sofort für ihre arbeit und frage gleich noch nach, ob sie denn 20min für mich Zeit hätte, denn ich wäre von den Zeugen Jehovas und ich würde gerne mit denen über Gott sprechen. Immer ein mortz gaudi. Und immer überhöflich sein und langsamer und softer sprechen als normal.
Müssen sich Beamte in D ausweisen bzw. Range, Name und Auftrag mitteilen bevor sie doe Dokumente verlangen können? Alsö, „Halle, ich bin Lwutnant Armin Krüger von der … Ploizei und halte Sie an wegen….”..
Hallo @pklimbic, die Ausweispflicht von Polizeibeamten ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Auch ergänzende (Dienst-)Vorschriften können entsprechende Regelungen zur Ausweispflicht enthalten. Eine pauschale Antwort ist daher leider nicht möglich. VG Marion/SocialTeam
In einem demokratischen Land nicht, in einem undemokratischen Land dagegen schon.
Die Frage ist vielleicht etwas komisch, aber darf ich meinen Führerschein und meinen Personalausweis auch nur in digitaler Form, als Foto auf dem Handy vorzeigen? Wenn ich ein je ein Foto von der Vorder- und Rückseite gemacht habe und das als Foto auf dem Handy gespeichert habe? Oder muss es das original Dokument in Form der Karte sein?
Hallo D A zz E IR, beides ist bei einer Kontrolle im Original vorzulegen - ein Foto genügt nicht. VG Andi vom ADAC Team
Darf ich bei Dir bezahlen, in dem ich Dir das Foto eines Geldscheines maile?
@@ghize8347 Digga das ist nicht dasselbe und das weisst du auch.
Bei der Haupuntersuchung werden vom Prüfinstitut der Warbandskasten/tasche und das ganze Fahrzeug geprüft. Deshalb verstehe ich nicht, wieso ein Polizist es nochmal prüfen will.
Hallo Leon 164, es könnte ja sein, dass das Auto in der Zwischenzeit verkauft wurde und der Vorbesitzer den Verbandskasten behalten hat. Es wird außerdem überprüft, ob der Inhalt noch verwendbar, also nicht abgelaufen ist. VG Marion/ Social Team
Darf man die Verkehrskontrolle mit Filmen, bzw. Tonaufnahmen als Beweis anfertigen damit einem die Worte nicht im Mund umgedreht werden können. Obviously vorher den Polizisten informieren aber vom Prinzip?
Hallo Loyo, allgemein gilt, dass das bloße Filmen und Fotografieren von Personen grundsätzlich erlaubt ist. Verboten ist aber in der Regel das Verbreiten und Veröffentlichen der Aufnahmen, entsprechend §§ 22, 23 KunstUrhG.
Eine Aufnahme mit Ton kann hingegen bereits eine Straftat darstellen. Gemäß § 201 StGB macht sich u.a. strafbar, wer ein nichtöffentlich gesprochenes Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt. VG Heidi vom ADAC Team
Ob eine Äußerung als nichtöffentlich oder öffentlich zu beurteilen ist, hängt stets vom Einzelfall ab.
Kann mir jemand erklären: ich habe geparkt dann die Polizei haben zu mir gekommen und musste ich Alkohol test und Drogen schnell test auch machen sonst ich musste mit gehen zum ein Klinikum Blut abgeben 😢 .
Dürfen überhaupt?
Ja, die Polizei darf das, wenn sie einen Anfangsverdacht vorliegen sieht. Jedoch ist die Schwelle für einen Anfangsverdacht nicht sonderlich hoch, bzw. ist es in der Praxis oftmals nicht zu widerlegen, wenn die Polizei vorträgt, es hätte einen Anfangsverdacht gegeben. Hierfür reicht z.B. das Verhalten des Betroffenen, dessen Reaktion, Geruch im Auto... Nur in extremen Ausnahmefällen gelingt es, später gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Anfangsverdacht gefehlt hat. VG Claude/ Social Team
Wenn wir keine Mitwirkungspflicht haben bei der Kontrolle des Warndreiecks oder des Verbandkastens, was soll man dann machen wenn die Polizei nach diesen Sachen fragt und wie kann es die Polizei ohne meiner Mitwirkung kontrollieren? Und wie soll man reagieren wenn die Polizei bittet den Kofferraum oder die Motorhaube aufzumachen?
Dann bezahlt halt das Verwarngeld
Kannst einfach Warndreieck/Verbandskasten vorne transportieren. Dann musst du auch den Kofferraum nicht öffnen. Oder du sagst direkt du hast die nicht dabei (kassierst direkt den Bußgeld).Ohne irgendeinen Verdacht darf die Polizei auch nicht dein Kofferraum öffnen. Viele nutzen jedoch die Frage nach dem Verbandskasten um den Kofferraum zu kontrollieren. Also wenn du nichts zu verbergen hast, dann machst du was die sagen. Ansonsten gehen die mit dir weniger freundlich um und suchen nach jeden einzelnen Makel um dir den Tag zu verderben z.B Ablaufdatum von Verbandskasten überschritten (da niemand den wechselt)
Es geht dabei nicht da drum, ob Du diese Sachen hast. Die wollen einfach nur in deinen Kofferraum gucken.
Das Dreieck und den Verbanskasten einfach hintern Sitz lagern mit den Westen, nimmt ja nicht viel Platz weg.
@@janek3050 Ein echter Bulle macht einfach deinen Werkzeugkoffer auf und wühlt auch sonst so im Auto, während du beim zweiten Bullen stehst, der gerade mit dir den Alk-test macht
HaHa die tricks kennt doch jeder. Freundlich sein und Maul halten. Dann passiert nix.
Genau. Obwohl die dtsch. Polizei nicht mit Freundlichkeit berühmt geworden ist, wenn man nichts zu verstecken hat, ist man gut beraten, selbst freundlich/entgegekommend zu (re)agieren und den Anweisungen folgen.
Diese kindische Fragen wie: "Was geschieht, wenn ich nichts getrunken oder eingenommen habe und ich verweigere den Schnelltest an der Stelle...usw., usw...
Frage
Da es immer 2 Polizisten sind darf ich nach einem kurzen Gespräch sagen das ich mit ihm nicht mehr reden möchte sondern mit dem anderen Kollegen weil er mir blöd kommt ?
Hallo Abdullah, es gibt keine gesetzliche Regelung dazu, ob man ein Wahlrecht hat. Da es ein solches Wahlrecht bezüglich einer ganz bestimmten Person auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung nicht gibt, muss man wohl sagen, dass man „kein Wahlrecht unter den Polizeibeamten“ hat.
Auf den Punkt gebracht ist es ja sowieso so, dass man allenfalls seine Personalien nennen muss, aber sonst nichts zu den Polizisten sagen muss. Wer mit einem bestimmten Polizisten nicht reden mag, muss ja sich nicht mit ihm unterhalten.
Insofern ist das halt immer eine Frage „der Stimmung vor Ort“. Wenn man freundlich darum bittet, mit einem bestimmten Beamten reden zu wollen, dürfte dies in der Regel erfolgreich sein. Die Polizisten möchten ja zumeist auch, dass die Sache schnell und in einer entspannten Stimmung erledigt wird und nicht eskaliert. VG Heidi vom ADAC Team
Allgemeine Verkehrskontrolle abschaffen
Wie läuft das wenn ich, als Frau, mitten in der Nacht auf einer Landstraße angehalten werde. Also ich würde da nicht aussteigen, sprich mein Auto versperren und bitten das man doch in den nächsten Ort fährt. Ist das rechtens?
@sonjat.4838 In der Regel findet eine allgemeine Polizeikontrolle nicht an dunklen, einsamen Orten statt. Ansonsten kann natürlich gebeten werden, dass bis zu einer geeigneten Stelle weitergefahren wird. VG Andi / Social Team
Darf ich zu Beginn der Kontrolle den Beamten auffordern, sich durch seinen Dienstausweis zu legitimieren? Und wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich, wenn der Beamte seinen Dienstausweis nicht dabei hat oder diesen nicht vorzeigen kann?
Hallo T Löwe, die Ausweispflicht von Polizeibeamten ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Auch ergänzende (Dienst-)Vorschriften können entsprechende Regelungen zur Ausweispflicht enthalten. Eine pauschale Antwort ist daher leider nicht möglich. VG Claude vom ADAC Team
Ich gebe Dir eine bessere Antwort als das ADAC Team.
Wenn Du genug Zeit hast und eine ausführliche Verkehrs- und auch eine Dokumentenkontrolle über Dich ergehen lassen kannst/willst und dabei Dein Verbandkasten/TÜV/AU nicht abgelaufen ist und die Reifen in Ordnung sind, kannst Du selbstverständlich den Schlaumeier spielen und von uniformierten Polizisten mit einem Streifenwagen die Dienstausweise sehen zu wollen. Dazu würde ich einen Schreiblock ziehen und mir die Daten von den Ausweisen notieren + Ort und Datum und Zeitpunkt der Kontrolle. Keine bilder machen, das würde zu schnell gehen ;)
Am besten noch im Ausland.
Grundsätzlich sind erstmal nur zivile Beamte zu Beginn einer Kontrolle verpflichtet sich auszuweisen. Uniformierte Beamte sind alleine schon durch die Uniform mit Dienstgrad und Hoheitsabzeichen legitimiert. Als Betroffener kannst du den Dienstausweis dann zwar auch verlangen, aber der Beamte kann diesen vorzeigen wann er will, wenn er der Meinung ist es würde die Maßnahme gerade stören.
@@flashaka404 Wie der Hauptmann von Köpenik? Vorwärts in die Vergangenheit. Was soll bei einer Kontrolle bitte stören? Da kommts bei mir auf ne Minute mehr oder weniger auch nicht an. Aber ne Minute dauert es nicht mal. So schnell wie die Polizist*innen ihren Ausweis zücken und wieder verstauen wäre ein Westerheld mit seiner Pistole eine lahme Schnecke.
Mich haben Polizeibeamte in zivil Fragen gestellt über meinen Nachbarn. Einer hielt nur ganz kurz seinem Ausweis vor meine Nase. Fragte höflich ob ich den noch mal sehen könne.Hat er gemacht . Ich wusste ja wie der auszusehen hat. Habe den beiden dann alle Fragen beantwortet .Weiss aber bis heute nicht wie die beiden zu meiner Gartentür kamen den der weg zu meinen Garten ist durch höheren Zaun umgeben und nur mit Schlüssel zugänglich.
Wissen Sie warum wir sie angehalten haben, und dann ja zu sagen ist eine sehr dumme Idee. War ich zum Beispiel zu schnell und sage ja, kann mir vorsätzlicher Tatbestand vorwerfen. Dann wird es richtig teuer!
Hallo Prometheus, ein einfaches „Ja“ auf eine allgemeine unkonkrete Frage reicht für den Nachweis von Vorsatz nicht aus. Fraglich ist ferner, ob eine spontane Äußerung später in einem Verfahren überhaupt verwertbar ist oder ob der Fahrer vor der Fragestellung über den vorgeworfenen Sachverhalt informiert und dementsprechend belehrt hätte werden müssen.
Aber stimmt, kann Vorsatz in einer Ordnungswidrigkeit nachgewiesen werden, wird die Geldbuße in der Regel erhöht, oftmals verdoppelt. VG Andi / Social Team
Das war mir zu wischi waschi.
Zu klären ist ob der Polizeibeamte einen hinreichenden Verdacht haben muss um eine Blutentnahme machen zu lassen. Wenn nein, dann ist die Frage ob ich pusten will gar keine Frage.
Hallo @urospasch582,4 wird der freiwillige Test verweigert und gibt es Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Fahruntüchtigkeit aufgrund Alkohol- oder Drogeneinflusses, ordnet die Polizei die körperliche Untersuchung nach § 81 a StPO an. Die Schwelle für einen Anfangsverdacht ist allerdings nicht sonderlich hoch, bzw. ist es in der Praxis oftmals nicht zu widerlegen, wenn die Polizei vorträgt, es hätte einen Anfangsverdacht gegeben. Hierfür reicht z.B. das Verhalten des Betroffenen, dessen Reaktion, Geruch im Auto... Nur in extremen Ausnahmefällen gelingt es, später gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Anfangsverdacht gefehlt hat. VG Marion/ Social Team
Hab zwar den Schein schon eine Weile, aber war noch nie in einer Kontrolle, mangels Auto 😄
Wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, hat nichts zu befürchten.
Lol. Was für ein Unsinn. Hast du eine Ahnung, wie viele Strafanzeigen jedes Jahr gegen Polizisten gestellt werden ? Und ein nicht kleiner Teil dieser Strafanzeigen wurde von unbescholtenen Bürgern gestellt.
In Hamburg gab es in einem Jahr auch Vorfälle in einer bestimmten Silvesternacht. Darüber wurde bundesweit ausführlich berichtet. Es wurden relativ zügig Verdächtige ermittelt. Die Aussagen der Verdächtigen "Ich habe ein Alibi. Ich war zu dem Zeitpunkt da und dort" wurden einfach als Lügen abgetan und nicht überprüft. Es wurde rechtswidrig vollkommen einseitig ermittelt. Aufgefundene entlastende Beweise wurden vorsätzlich nicht zu den Akten genommen. Als es dann zum Prozess kam, hat die Richterin die ermittelnden Beamten wegen zahlreicher Rechtsverstöße zur Schnecke gemacht und war kurz davor, strafrechtliche Ermittlungen gegen die Beamten einzuleiten. Kommentar der Staatsanwaltschaft "Wir haben keine Fehler gemacht. Hier wurde kein Recht gesprochen."
Nach Aussagen von beteiligten Polizeibeamten und der Staatsanwaltschaft gab es in den Fällen zur Silvesternacht einen enorm hohen Erfolgsdruck. Man wollte extrem schnell Erfolge präsentieren und hat dafür einen Großteil von rechtstaatlichen und polizeirechtlichen Regelungen einfach ignoriert. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es keine negativen Folgen für die Polizeibeamten. Doch, einer wurde kurz danach zum Leiter einer Soko "hoch befördert" weil er sich so energisch gegen Verbrecher engagiert hatte.
Persönlich möchte ich noch anmerken, dass meine eigenen Erfahrungen mit der Polizei sehr gemischt sind. Teilweise positiv, teilweise negativ.
Was macht es für einen Sinn das Recht auf nicht mitwirken zu haben, wenn man dann per Zwang zum mitwirken gezwungen wird??
Weil der Zwang nur bei einem Verdacht ausgeübt werden darf.
Ja, was nun. Ich fuhr einen alten klapprigen Jeep und schaute- wie beim Autofahren üblich - nach vorn. Kein Radio, keine akustische Belästigung. Auf einmal überholt mich ein Blaulichtwagen, hält mich an. Ich blieb sitzen und wie gelernt Hände auf dem Lenkrad. Da rastet sie völlig aus. Ob ich nicht gehört hab dass sie per Lautsprecher mich zum Anhalten aufgefordert hat. Nee, hab ich nicht. Muss ich in solchem Fall mit Konsequenzen rechnen?
Hallo Paul, gemäß § 36 Absatz 5 Satz 4 StVO haben die Verkehrsteilnehmer die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen. Wer der Aufforderung zum Anhalten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Wird das Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt, droht eine Geldbuße von 70 Euro. Zudem gibt es 1 Punkt. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC ich hab ja nichts dagegen, kontrolliert zu werden. Aber ihre dämliche Quäke, also den Lautsprecher, nicht das Blaulicht, das versteht kein Schwein. Nicht mal ich. Und ich hatte keine Musik an. Ohren waren frisch gereinigt. Trotzdem danke für Ihre Antwort. MfG.
Ach so, ich auch. Aber das tut wohl nichts zur Sache..mfG
Wenn man zu einem Drogen oder alkoholtest mitkommen muss, dieser negativ ausfällt, wer kommt dann für die Kosten und aufwände auf, die mir durch die falsche Unterstellung der Polizei entstanden sind? Und sind technische Kontrollen bei motorrädern dann überhaupt erlaubt, wie z. B. Geräusch Messung u. Ä., wenn kein Sachverständiger vom TÜV dabei ist? Fällt das auch unter die Rubrik allgemeiner Fahrzeug zustand?
Der Steuerzahler kommt für die Kosten auf nur wenn der Test negativ ausfällt.
Hallo Tobias, es müsste sich um eine komplett rechtswidrige Anordnung gehandelt haben, d.h. es dürfte also keinerlei Anfangsverdacht bestanden haben. Nur dann stünden Schadenersatzansprüche (z.B. wegen eines verpassten Fluges) im Raum. Zur Geräuschmessung: Normalerweise liegt ein Anfangsverdacht des Beamten vor, z.B. lautes Motorrad ist an ihm vorbei gefahren. Dann wird häufig nicht gleich ein Sachverständiger vor Ort sein, sondern der Beamte prüft mittels eines Handgerätes, ob sich sein Verdacht bestätigt. Im Zweifel wird das Motorrad beschlagnahmt und einem Sachverständigen vorgeführt. Bei sog. Schwerpunktkontrollen sind oft auch Sachverständige direkt vor Ort. VG Andi vom ADAC Team
Vielen Dank für die Auskunft 👍
@@VWPhaeton12 Die polizei wird in ihren bericht schreiben du wirktest Fahrig oder Aufgebracht oder was weiss ich um einen Anfangsverdacht zu rechtfertigen. Ob das hinterher so war oder nicht glaubt dir hinterher eh niemand und wird als Schutzbehauptung abgetan.
Du bist immer im nachteil, und im zweifel hackt eine krähe der anderen kein auge aus.
Alk Test darf ich also verweigern muss aber dann mit auf die Wache ? das ist ja das Allerletzte, fast schon Willkür , also bin ich ja dann doch gezwungen, zu pusten (blasen darf man ja nicht sagen)
Und das Beste kommt zum Schluss. Solltest du die Test verweigert haben, dann wird Dir Blut abgenommen.
Natürlich wird dieser dann negativ sein und gegen Ende kannst du dann keine Strafanzeige oder Strafantrag gegen den Beamten ausführen.
Ja ich sehe das auch so man kann keinen zwingen ist das gesetzt nur hier so
@@draenga Wie kommst du denn da drauf?
@@ThadMiller1 der Gesetzgeber schreibt es so vor.
Der Beamte muss sich 100 prozent sicher sein, dass du fahrtüchtig bist. Bei Testverweigerungen reichen die Indizien schon aus um die weiterfahrt zu unterbinden. Somit schützen sich die Beamten und du kannst da nicht wirklich viel machen.
Sind natürlich extreme Härtefälle.
Stell dir mal vor, du hast wirklich Drogen konsumiert und baust einen Unfall. Der Beamte hat dich aber vorher kontrolliert und lässt dich weiter fahren unter einfluss von Betäubungsmittwln etc., dann gibt es sehr wahrscheinlich Stress bei der Dienstaufsicht bzw. der Staatsanwaltschaft. Da hat kein Beamter Bock drauf und kann die somit ein bisschen verstehen.
Klar auf so eine n Idioten Test bzw. Auf einem Bein stehen bleiben habe ich aich kein Bovk drauf. Da sicke ich lieber in den Becher oder puste und habe dann unmittelbar meine Ruhe und kann weiterfahren.
@@draenga Die Verweigerung eines freiwilligen Tests ist eben für sich kein begründeten Verdacht. Selbstverständlich schließt er auch anschließende Rechtsmittel nicht aus.
Das heißt dann alles machen was die Polizei sagt?LOL
zufiel bürokratischer Quatsch ................