Grundlagenwissen zu Mitgliedsbeiträgen und Umlagen
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- Опубліковано 23 гру 2024
- Die Leistung von Beiträgen durch die Mitglieder eines Vereins spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Finanzierung der Vereinsarbeit geht. Dementsprechend ist die Verpflichtung zur Leistung entsprechender Beiträge auch in den Satzungen vieler Vereine vorzufinden. Auch Umlagen sind häufig in den Vereinsverfassungen thematisiert. Hierunter sind außerordentliche Zahlungen zu verstehen, welche Mitglieder bspw. bei finanziellen Engpässen des Vereins zu leisten verpflichtet sind.
Im Zusammenhang mit Mitgliedsbeiträgen und Umlagen stellt sich eine Vielzahl von Fragestellungen, welche auch schon oft Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen waren. Vor allem die Gestaltung entsprechender Satzungsregelungen ist mit größter Sorgfalt anzugehen. Für Vorstände und Mitglieder gleichermaßen ist entsprechendes Grundlagenwissen unerlässlich, um Konfliktpotential in diesem Zusammenhang zu minimieren.
Jurist und Vereinspraktiker Stefan Wagner befasst sich in diesem Beitrag überblickshaft mit dem Thema Mitgliedsbeiträge und Umlagen und behandelt in diesem Zusammenhang folgende Fragenstellungen:
Welcher Zweck wird mit Beitragszahlungen verfolgt? Gibt es eine gesetzliche Grundlage für Mitgliedsbeiträge?
Was muss die Satzung im Zusammenhang mit Mitgliedsbeiträgen regeln? Muss sich der Beitrag der Höhe nach aus der Satzung ergeben?
Können Mitglieder Ihren Beitrag auch durch Arbeitsleistungen begleichen? Kann der Beitrag bspw. durch das Erbringen einer Dienstleistung durch das Mitglied verrechnet werden?
Ist das Intervall, in welchem Beiträge erhoben werden frei wählbar? Welches Intervall findet üblicherweise Anwendung?
Wer legt die Höhe des Mitgliedsbeitrages fest? Wer ist für Erhöhungen des Mitgliedsbeitrages zuständig?
Können Vereine die Beitragshöhe willkürlich festlegen? Gibt es Unter- bzw. Obergrenzen im Zusammenhang mit Mitgliedsbeiträgen?
Können Mitgliedsbeiträge auch rückwirkend erhöht werden?
Darf beliebig oft eine Beitragserhöhung erfolgen oder sind Fristen zu beachten?
Können Mitglieder Einspruch gegen Erhöhungen einlegen oder Ihre Mitgliedschaft fristlos kündigen, wenn Sie mit der Höhe des Beitrages nicht einverstanden sind?
Können für einzelne Mitglieder unterschiedliche Beitragssätze erhoben werden? Können einzelne Mitglieder gar von der Beitragspflicht befreit werden?
Worin unterscheiden sich Mitgliedsbeiträge und Umlagen? In welchen Fällen sind Umlagen üblicherweise zu leisten?
Was muss die Satzung im Hinblick auf Umlagen regeln? Gelten betragsmäßige Beschränkungen für Umlagen?
Müssen Umlagen gezahlt werden oder können Mitglieder Einspruch gegen diese einlegen?
Ist eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft möglich, wenn Mitglieder nicht zur Zahlung bereit sind?
Welche Möglichkeiten hat der Verein, wenn Mitgliedsbeiträge oder Umlagen von Mitgliedern nicht gezahlt werden?
Können Mitgliedsbeiträge und Umlagen steuerlich geltend gemacht werden?
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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