Darf ich einen Nachmieter suchen? | Rechtsanwalt Christian Solmecke

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  • Опубліковано 7 лис 2024

КОМЕНТАРІ • 56

  • @Everest314
    @Everest314 8 років тому +12

    "wenn [...] der Vermieter eine Bonitätsauskunft einholt"
    Ich lach mich tot. Gibt es jemanden, der NICHT selbst seine Schufa-Auskunft vorlegen musste? Ja, ich weiß, dass das nicht rechtens ist, aber wer sich beschwert kriegt halt die Wohnung nicht...

  • @adilbouhamidi1994
    @adilbouhamidi1994 4 роки тому

    Top. Kurz und knapp, informativ und schmerzlos

  • @mikepaulsen4449
    @mikepaulsen4449 8 років тому +12

    Immerwieder erstaunlich wie mieterfreundlich die deutsche Gesetzeslage ist.

    • @SundanceKid343
      @SundanceKid343 8 років тому +7

      Bei den ganzen widerlichen Vermietern, ist das auch angebracht!

    • @mikepaulsen4449
      @mikepaulsen4449 8 років тому +2

      Arschlöscher gibt es auf beiden Seiten. Die Fälle wo ein Mieter Probleme macht dürften überwiegen.
      Es ist schon krass, dass ein Vermieter einen vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren muss. In Ordnung ist diese Rechtslage auf keinen Fall!

    • @SundanceKid343
      @SundanceKid343 8 років тому +4

      Mike Paulsen Akzeptieren muss er den ja nicht. Dann lässt er es halt und sucht selber. Klar dann muss er eventuell mit Ausfall rechnen aber ein gewichtiger Grund liegt meist selten vor. Idr wollen die Mieter einfach nur schneller raus, damit sie nicht doppelt zahlen müssen.

  • @V0doojin
    @V0doojin 8 років тому

    Danke für die Info!
    Kann ich grade gut gebrauchen bei meiner lage =)

  • @christianheigl2595
    @christianheigl2595 8 років тому +2

    Sehr geehrter Herr Solmecke,
    wäre es möglich dass Sie bei Gelegenheit ein Video machen, in dem Sie über ihren Werdegang reden und vielleicht die ein oder andere Empfehlung an Jura Studenten weitergeben? Hintergrund ist, dass gerade die mündlichen Prüfungen für das erste Staatsexamen zu Ende gehen und wir frisch gebackenen Juristen darüber nachdenken, wie wir nun am schlausten weitermachen. Hier ein paar Fragen die ich mir aktuell stelle:
    - Macht ein Master of Laws jetzt oder nach dem zweiten Examen mehr Sinn, und wie angesehen ist dieser Titel bei Kanzleien?
    - Was empfehlen Sie persönlich und was ist aktuell beliebt bei Kanzleien? Als Beispiel habe ich vermehrt gehört und gelesen dass mittlerweile das zweite Examen gar nicht mehr so gefragt ist und dass viele Unternehmen nach Juristen mit nur einem Examen suchen die dafür den LLM Titel haben und sich spezialisiert haben.
    - Ist die Note im ersten Examen den Kanzleien wichtig bei Bewerbungen oder kommt es wie auch beim Staat nur auf das zweite Examen an?
    Man kann dazu zwar sehr viel im Internet nachlesen, aber leider gehen da die Meinungen extrem auseinander ...
    Ein kurzes Video mit einem Statement von Ihnen würde mich sehr interessieren, da ich Ihre Videos regelmäßig verfolge und ein begeisterter "Fan" davon bin! ;-)

    • @verynice20111
      @verynice20111 8 років тому

      Das kann nicht sein, mit nur dem 1. Examen bist du ein Diplomjurist, also kein Anwalt. Du dürftest höchstens Rechtsberatung machen, aber sonst niemanden bei Gericht vertreten und dich auch sonst nicht als Anwalt ausgeben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Kanzleien längerfristig an einem "Halbjuristen" interessiert sind. Du kannst ja auf Stellenanzeigen gucken, da siehst du dann was gefordert wird.

  • @physik-musik7083
    @physik-musik7083 3 роки тому +2

    Hallo Herr Solmecke, ich habe eine Frage: Ist die Studienaufnahme eine berechtigtes Interesse, wie
    Umzug aus beruflichen Gründe oder familiären Gründen zu betrachten? Ich habe meine Ausbildung vor 2 Wochen absolviert, nun möchte ich studieren, ich habe einen Studiumplatz in anderer Stadt gefunden und möchte deswegen umziehen. Mein Vertrag ist mit Mindestlaufzeit bis August 2021. Der Vermieter meinte, ich kann erst ab August kündigen und dann einen Nachmietersuchen!!!!! Was soll ich machen? Ich möchte vom Mitvertrag raus.

  • @darkIkarus
    @darkIkarus 8 років тому +6

    Mein früherer Vermieter verlangte eine saftige Nachzahlung zur Nebenkostenabrechnung, obwohl ich wegen der generellen Lage der Wohnung, nie irgendeine Heizung angestellt hatte. Die Ablesegeräte der Heizkörper haben aber anscheinend auf die Raumwärme reagiert. Dies habe ich meinem Vermieter zuvor per Mail mitgeteilt, allerdings ohne Reaktion. Nun war es so, dass ich am Ende aus der Wohnung raus bin und die Nebenkostenabrechnung vom Jahr zuvor eintrudelte. Auf meine Entgegnung, dass das Ablesegerät im Badezimmer (das einzige, dass wirklich über alle Maßen reagiert hatte, während das im Hauptraum auf dem Stand Null war) nicht in Ordnung sei, hatte er sich lautstark ausgelassen, dass mich das nicht mehr anzugehen hat, da ich ja ausgezogen sei. Daraufhin wollte ich Kontakt zum Nachmieter, dessen Telefonnummer ich durch die Wohnungsvermittlung noch hatte, aufnehmen, um ihm mitzuteilen, dass er dies einfach mal beobachten möge. Hieraufhin kündigte mein Vermieter an, rechtlich gegen mich vorzugehen, sollte ich Kontakt zum Nachmieter aufnehmen. Ist er im Recht? Ist es ein Eingriff ins Mietverhältnis, wenn ich im eigenen Interesse Kontakt zum Nachmieter aufnehme? #fragWBS

    • @McMicGera
      @McMicGera 8 років тому +4

      Kannst dem Nachmieter doch einfach einen Brief schreiben. Kennst ja seine Anschrift xD Als ob irgendjemand dir verbieten könnte, mit einer dritten Person in Kontakt zu treten...
      Ich würde eher dem Vermieter mit rechtlichen Schritten drohen, klingt ja bald schon nach Betrug, wenn deine Schilderung so zutrifft.

    • @Harvey3101
      @Harvey3101 8 років тому

      Mein Rechtsgefühl sagt mir, dass mir niemand verbieten kann, mit einem Menschen (Nachmieter) Kontakt aufzunehmen, wie das deutsche Juristen sehen kann natürlich eine ganz andere Sache sein.

    • @FichtenFin
      @FichtenFin 8 років тому

      Na wenn er dir droht, wird er wohl was zu verbergen haben. Klingt wirklich nach betrugsversuchen. Natürlich darf man mit dem nachmieter kontakt aufnehmen.

    • @idontwantgoogle6343
      @idontwantgoogle6343 8 років тому

      Du kannst mit jeder Person Kontakt aufnehmen mit der du möchtest(solange die Person keine Verfügung gegen dich erwirkt hat, aber da sehe ich bei einem Nachmieter keinen Grund), da kann dir niemand was verbieten. Steht in deinem Mietvertrag etwas zur Nebenkostenabrechnung bei Auszug?

  • @ladymindpalace7787
    @ladymindpalace7787 3 роки тому +1

    Ich fände ein Video zur "echten" und "unechten" Nachmieterklausel sehr hilfreich! Online finde ich zwar Beispiele, leider sehe ich da nicht wirklich einen Unterschied bzw. weiß nicht, worauf ich genau beim Vertrag achten soll, um die Klausel eben nutzen zu können.

  • @hadiahmadi2506
    @hadiahmadi2506 11 місяців тому

    Guten Tag
    Ich habe eine Frage zum Nachmieter Mietvertrag und zwar, ich habe eine große Wohnung gefunden und möchte jetzt umziehen aber meine aktuelle Wohnung hat Frist Kündigung von drei Monate deswegen Suche ich eine Nachmieter für drei Monaten. Der Vermieter weiß Bescheid und akzeptiert.
    Nun möchte ich wissen wer von uns muss den Vertrag mit dem Nachmieter machen und und unterschreiben ich als Mieter oder der Vermieter ?
    Zweite Frage ist, wer muss die drei Monate Miete an der Vermieter zahlen ich als Mieter oder die neue Nachmieter?
    Ich weiß gar nicht wie das alles funktioniert.
    Bitte um eine Antwort

  • @pcfreak1992
    @pcfreak1992 8 років тому +4

    Wäre so ein berechtigter Grund, wenn die Nachbarn (nicht nur einer, sondern mehrere) zu laut sind, weil die Wände dünn wie Pappe sind?

  • @germling9596
    @germling9596 2 роки тому

    Muss die Aufenthaltserlaubnis unbefristet sein oder geht auch eine Bluecard? Muss ich erst kündigen bevor ich den Nachmieter vorschlage?

  • @gunther4199
    @gunther4199 5 років тому +1

    Darf ich provision als Mieter verlangen? Ohne sonstige Problem e?

  • @AireDeZapatos
    @AireDeZapatos 8 років тому +1

    Man kann doch den Vermieter nicht zwingen, an jemanden zu vermieten. Wenn ich übertrieben gesagt die Wohnung leerstehen lassen möchte aus welchem Grund auch immer, kann ich mir doch nicht einen neuen Mieter aufschwatzen lassen. Also da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren.

  • @onlyobserver69
    @onlyobserver69 8 років тому +2

    Mein Vermieter (privates Studentenwohnheim) hat mir eine drei Wöchige Frist gesetzt, um einen Nachmieter zu finden, wenn ich meinen befristeten Mietvertrag vorzeitig beenden möchte.
    Dürfen die das, oder ist eine Frist von drei Wochen zu kurz?
    #fragwbs #challengewbs

    • @Radion37
      @Radion37 8 років тому +1

      Ein befristeter Mietvertrag ist ein Zeitmietvertrag, und somit dürften auch gesetzlich eher andere Regeln gelten ... der ist im Normalfall von Beginn an bis Enddatum bindend.
      In Deinem Fall legt der Vermieter eben Wert auf nahtlosen Übergang ohne Mietausfall.. und da sind 3 Wochen nicht unbedingt zu kurz, schon gar nicht bei Studentenzimmern da diese normaler weise verdammt rar sind. So auch der Vermieter letztlich sicher keine bummelei dabei begrüßt, und so einen Ansporn gibt auch tatsächlich auf Nachmieter Suche zu gehn, denn ein Nachmiter macht normal eh nur so schnell als möglich Sinn, sonst muß Mieter immerhin 3 Monate Kündigungsfrist einhalten.
      Und bei Studenten sollte man eher annehmen das sie für gesamte Studienzeitauf Zeit geschlossen werden und so eher problematisch werden könnten wenn Student sich länger Zeit zum studieren lässt als normal.
      Aus jux und dollerei sollte man auch kein Studium schmeißen, oder wechseln in andere Stadt, zumal der Steuerzahler egal ob Steuern von Firmen gezahlt oder Arbeitnehmer IMMER vom schwächsten Glied der Kette = Arbeiter erwirtschaftet werden.

  • @KaiGreshake
    @KaiGreshake 8 років тому

    In Saarbrücken kann man das Studentenwerk schriftlich auf Aufgabe der Wohnung hinweisen, die suchen dann direkt für einen den Nachmieter, selbst wenn der eigentliche Mietvertrag noch andauert. Ist auch nicht gerne gesehen wenn man dann stattdessen selbst einen Nachmieter vorschlägt (also an der Warteliste des Studentenwerkes vorbei)

    • @markusw9455
      @markusw9455 8 років тому

      Studentenwerk/wohnheimsverwaltung sind in der Hinsicht sowieso komplett anders. Die ganze Nachmietersache macht ja erst Sinn für den Vermieter, weil er dann lückenlos weiter die Miete bekommt. Beim Studentenwerk haben die normalerweise keine Probleme direkt einen Nachmieter zu stellen.

    • @markusw9455
      @markusw9455 8 років тому

      Und sind natürlich auch nicht gewinnorientiert, sondern eher froh, wenn sie wieder einen Studenten versorgt haben😀

    • @KaiGreshake
      @KaiGreshake 8 років тому

      +Markus W Das stimmt nicht ganz so. Zur Zeit haben die meisten Studentenwerke heftige Geldprobleme, die Wohnheime in SB sollten eigentlich von der WoGe gekauft werden...

  • @protector8711
    @protector8711 Рік тому

    Mein Mietvertrag soll am 31.06.2023 enden. Der Vermieter lehnt alle Nachmieter ab mit der Begründung er möchte die Wohnung renovieren. Er möchte aber mit der Renovierung erst nach der 3 Monate Kündigungsfrist beginnen. Das heißt ich darf kein Tag früher gehen. Was soll ich machen?

  • @vornamenachname8918
    @vornamenachname8918 4 роки тому

    Ich möchte nach andere Stadt umziehen aber meine Vermieter möchte, dass ich mal doppelte miete zahle oder mich an frisst halte, Daft ich einfach Paar Leute vorschlagen ?
    Was ist wenn Vermieter die Mieter so teuer macht, dass kein Mensch dort Leben Möchte?

  • @BitY861
    @BitY861 7 років тому

    Wie ist es bei Gewerbe? Ich möchte Geschäft schließen da ich jeden Monat das Geld von Zuchause bringen muss damit es Läuft. Insolvenz möchte ich nicht anmelden da es zufiel Aufwand mit sich bringt.

  • @TheShizzoify
    @TheShizzoify 8 років тому +2

    Ich würde mir gerne eine Rechtsschutzversicherung zulegen, leider weiß ich nicht welche ich nehmen soll.
    Ich würde mich über Tipps freuen. :)

    • @BattlefieldDoktor
      @BattlefieldDoktor 8 років тому

      Rechtschutzversicherungen sind ja in der Regel auf entsprechende Fachrechtsbereiche begrenzt. Da gilt schonmal das erste Augenmerk, ansonsten musst du halt noch die Leistungen prüfen, was welche Versicherung übernimmt. Auch gibt es Unterscheidungen der Versicherer ab wann der Rechtschutz besteht, bei manchen nach 3 Monaten, bei anderen nach 6 oder 12 Monaten. Pauschal kann man sowas also nicht beantworten und beispielsweise nützt es nichts wenn man eine günstige Verkehrsrechtschutzversicherung fürs Auto hat, aber dann ein Problem im Arbeitsrecht oder Mietrecht hat, da wird die Versicherung nichts bezahlen. Wer sich zu einigen Rechtsbereichen absichern will, wird ziemlich in die Tasche greifen müssen.

  • @maxmustermann194
    @maxmustermann194 8 років тому

    Frage an WBS: Bei einem Mietvertrag aus unbestimmte Zeit hindert mich doch nichts, kurzfristig ausziehen sofern ich Bescheid gebe, wie es im Vertrag halt steht. Einen Nachmieter muss ich auch nicht suchen. Wo ist das Problem? Oder geht es hier um Verträge mit einer Mindestlaufzeit, die überschritten werden soll?

    • @verynice20111
      @verynice20111 8 років тому +1

      Na klar, man kommt aus dem Mietvertrag unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist sowieso raus, das Problem liegt nur darin, dass die meisten Mieter schon viel früher eine neue Wohnung finden und dementsprechend keine doppelte Miete zahlen wollen. Daher versuchen sie baldmöglichst aus dem Vertrag der alten Wohunung herauszukommen und das geht nur wenn ein Nachmieter gefunden wird, der die Miete weiterzahlt. Nur sagte Herr Solmecke eben, dass der Vermieter keine generelle Verpflichtung hat darauf einzugehen. Er könnte sich also selbst einen neuen Mieter suchen und derweil weiterhin die Monatsmieten des bisherigen Mieters kassieren.

    • @maxmustermann194
      @maxmustermann194 8 років тому

      verynice20111 das macht Sinn. In meinem Fall ist es eine 2-wöchige Kündigungsfrist.

    • @idontwantgoogle6343
      @idontwantgoogle6343 8 років тому +1

      2 Wochen sind natürlich für dich als Mieter der ausziehen mag eine super Sache - im Normalfall sind es 3 Monate und eine Wohnung zu finden die genau dann frei wird wenn bei der alten die Frist rum ist, kann ganz schön schwierig werden. Darum geht es hier in dem Video darum wie man eventuell schon innerhalb dieser Frist ausziehen kann wenn man einen Nachmieter vorweisen/vorschlagen kann etc.

  • @kbg2945
    @kbg2945 3 роки тому

    Hallo wer kann mir weiterhelfen ich habe für meinen Vermieter einen neuen nachmieter
    gesucht jetzt ist das Problem der neue Nachmieter ist abgesprungen und ich habe schon das abnahmeprotokoll kann der Vermieter trotzdem noch Miete von mir verlangen weil dad besteht da auf seine drei Monate kündigungsrecht ?

  • @McGaviano
    @McGaviano 7 років тому

    was ist denn, wenn der Mieter verstirbt. Kann der Erbe einen Nachmieter suchen?

  • @j.salvador5486
    @j.salvador5486 8 років тому

    #fragwbs #challengewbs
    Ist es erlaubt zu sagen man wäre behindert (bspw. Sehbehinderung, Gehbehinderung) und sich so Vorteile zu erlügen?

    • @hansdieter5030
      @hansdieter5030 8 років тому

      Ja, wäre nicht verboten. Solange du dafür keine z.b Behinderten Ausweise fälscht.
      Wäre aber gemein den andren gegenüber. Und erst recht den wirklich Behinderten gegenüber. Es ist wirklich nicht schön sich als behinderter auszugeben nur weil man dafür ein paar Euro spart oder ähnliches.

    • @j.salvador5486
      @j.salvador5486 8 років тому

      +Hans Dieter Finde ich auch. Dachte grade deswegen wäre es verboten. Danke

    • @hansdieter5030
      @hansdieter5030 8 років тому +1

      +Hans Dieter Kann gut sein das man sich schnell das Betrugs strafbar macht. Weil man sich durch falsche Angaben einen Vermögens Vorteil verschafft. Z.b. Wenn man im Schwimmbad angibt das man behindert und es deswegen günstiger ist.

    • @Radion37
      @Radion37 8 років тому +1

      Lügen ist in Sachen Mietverhältnis absolut nicht erlaubt, was für ich insofern gar vorsätzlicher Betrug wäre. Ist schon traurig genug das in der Regel Mieter eher IMMER im Vorteil sind .. z. B. KEINE Nachweise über Einkommen und sonstwas vorlegen müssen ... ja nicht einmal Schufaanfrage ist erlaubt.
      Jedoch rechtlich müssen die Mieter immer die Wahrheit sagen, denn kommt es anders als man denkt und der Vermieter erfährt die Wahrheit darfst Du zahlen.
      Also muß die Behinderung schon stimmig sein, z. B. eine Gehbehinderung wäre im Grunde schwerlich verschweigbar da der Vermieter diese ja schon zuvor bei Vermietung in der Regel bemerken würde. Und was da nun der Kaas mit der Sehbehinderung soll ist mir ein Rätsel .. wenn amn die hat kann man ja vor Vertragsschluß schon bemerken ob es da aus irgend einem Grund diese nicht geignet sein könnte. Wer zieht wohl wo ein, ohne orher besichtigt zu haben ? Und wenn doch und vorher schon Sehbehinderung wäre es für mich grob fahlässig Wohnraum nicht vorher anzuschauen.
      Wenn natürlich z. B. eine extreme Gehbehinderung erst später auftritt, mag das ganze natürlich anders sein.

    • @j.salvador5486
      @j.salvador5486 8 років тому

      +Radion37 Meine Frage war eher allgemein und nicht auf Mietwohnungen bestimmt. Trotzdem Danke!