Sehr gerne würde ich nen zweiten Teil sehen. Respekt an Kimberly, wie sie die Werkstatt schmeißt. Immer ein sehr netter Kontakt. Telefonisch und auch vor Ort bei technischen Fragen ist sie immer hilfsbereit und freundlich. Und natürlich absolut vom Fach. Grüße aus Bad Lippspringe 🤘🏼
Danke dir Dennis😊 bist auch ein sehr angenehmer Kunde, man kann dir einfach ohne Kopfschmerzen sagen was beim Service festgestellt wurde und du vertraust uns blind. Und das kannst du auch weiterhin! 🤞🏼
War nur einmal bei HD Bielefeld bislang, brauchte einen Luftfilterhalter. Kimberley hat mich hinten in der Werkstatt bedient. Sehr kompetent, und sehr nett. 👍
Wenn der Polizist anzweifelt dass die eingetragenen Teile, oder E-Nummer, ist mal egal - den zulässigen Werten entsprechen kann er IMMER das Fahrzeug einem Gutachter vorstellen. Man bekommt dann zwar irgendwann seinen Zettel vom Gutachter dass alles okay war - ggf. auch entstandene Kosten (Abschleppen etc.) zu bestimmten Teilen ersetzt - das Wochenende ist dann jedoch auf jeden Fall gelaufen und das Gutachten kann je nach Krankenstand,Arbeitsaufwand usw. gerne auch mal 2-3 Wochen dauern... Dann war zwar am Ende alles in Ordnung mit dem Fahrzeug - Ärger hatte man dann jedoch trotzdem... Eingetragen ... TÜV... Hin oder her... Daher immer lieb und plausibel zur Rennleitung sein und am Besten eben per sé sowieso legal unterwegs sein. Auf eine sichere und sonnige Saison in diesem Sinne
So ganz stimmt die Aussage nicht, dass Du prinzipiell mit einer Klappenauspuffanlage bei einer 1HD illegal unterwegs bist. 1HD ist nicht gleich 1HD. Ihr geht von neueren oder nagelneuen Motorrädern aus. Die Unterscheidung 1HD und 5HD gibt es erst seit 2004. Ich fahre eine 97er Softail Springer. Folglich ist dies ein 1HD-Modell. ABER! Sie wurde seinerzeit für den europäischen Markt gebaut. Daher ist in meinem Fahrzeugschein auch nichts ausgenullt. Im Gegenteil, unter Punkt K (Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE) habe ich die Eintragung D312/1. Heißt, ich kann und darf mir sehr wohl eine Klappenauspuffanlage ans Moped bauen. Ich habe zu diesem Thema mit den Leuten von Jekill&Hide gesprochen (ein riesen Lob geht raus an Matze 👍🏼), da mein altes Schätzchen in ihren fortgeschrittenen Jahren noch eine J&H-Anlage verbaut bekommt. Sozusagen eine Frischzellenkur. 😊 In diesem, meinem Fall, bin ich mit der Anlage 100% legal unterwegs. Und die Anlage ist NICHT eintragungspflichtig!
*bei einer 1Hd wo die TSN "ausgenullt" ist. In einem Gutachten steht immer die TSN des Fahrzeuges auf das sich ein Gutachten bezieht. Für viele Eintragungen kann man eine "Sonderabnahme* durchführen lassen. Allerdings kann man eine Auspuffanlage (da meist kein Gutachten) einzeln nicht eintragen. Daher ist eine J&H oder Kesstech bei "1HD" Fahrzeugen illegal oder besser "nicht TÜV Konform". Das Ende des Videos verrät vielleicht mehr! (9:01min)😉
Illegal ist die nur wenn mann sich lediglich auf die EG Zulassung eines ESD beruft. Denn die greift ja zwangsläufig nicht. Es sei denn es gäbe eine ABE mit Verwendungsbereich 000 Sprich - ein anderer ESD muss in jedem Fall auf einem 000 Fahrzeug 1HD - EINGETRAGEN- sein! Dann ist das Ganze wieder konform. Ist übrigens bei allen 'Import' Fahrzeugen so welche 000 im Schein haben. Und selbst bei einer 5HD gilt eine ABE/ E-nr nur, wenn sie ansonsten im technischen Zusammenhang Original ist. Ist neben dem ESD noch ein anderer Luftfilter verbaut, so muss BEIDES in Kombination Eingetragen sein! Gleiches gilt im Übrigen auch für eine Kombination Lenker und Stahlflexleitungen. Einzelveränderung mit ABE ist ok, kommt eine zweite Komponente muss auch dieses wieder Eingetragen werden🤮
Moin, da muss ich leider widersprechen. Es ist nicht illegal mit einem 1 H.D. Modell inkl jekill and hide oder Penzl oder kess tech zu fahren......natürlich nur mit einer Eintragung!Eine Eintragung ist bei einer 1 H.D. Pflicht! Fahre selbst mit drei guten Freunden die es eintragen mussten. Weiß es also zu 100 % das es legal ist! Gruss vom Harley Rider aus Buxtehude 💯
@@kimberlybrey3039 wir haben ein Abgasgutachten für 1HD1 Euro3 Abgasversion erstellt. Laut Gutachten entspricht unsere Umrüstung der entsprechenden EG Betriebserlaubnisnummer. Wir bekommen die entsprechenden Anlagen bei der §21 Abnahme ganz legal eingetragen. Wohlgemerkt mit unserem eigenen Abgasgutachten, kein Re-Flash der Harley Euro Software, da die sowieso nicht konform ist, wenn nicht auch der Klappenkrümmer nachgerüstet wird. Ansonsten gut erklärt.
Bei genullten Fahrzeugen gilt immer nur mit Einzelgenehmigung. Bei Typgenehmigten reicht das E-Prüfzeichen, soweit es das Richtige ist also mit kat und richtige Euronorm. Die Polizei darf bei Verdacht immer stilllegen und einem Gutachter vorlegen. Normal sollte die Variante gewählt werden mit weniger Aufwand, jedoch zeigt es sich anders. Ich kenne Fahrer die wegen dem fehlendem Rückstrahler am Kennzeichen die Betriebserlaubnis entzogen wurde. Ist erlaubt aber völlig übertrieben. Zu den Eintragungen ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich würde immer plädieren auf korrekt fahren weil einmal erwischt und die Unkosten hätte man gleich in ein korrekten Umbau stecken können.
Sehr gutes Video, sprecht bitte für die nicht so Technikbegabten doch mal die Werte für die Standgeräuschmessung und die Fahrgeräuschmessung an. Es gibt keine Regel im Drehzahlbereich von ca. 950 Upm, also kann die Harley bei 950 Upm voll laut sein. Und die Fahrgeräuschmessung wurde auch geändert, also schaltet sie im Fahrgeräusch erst ab, wenn man mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden muss, und genau dort macht die Klappenanlage auch wieder zu. Also? Legal!
Selbstverständlich kann man jegliche Dinge, die eine ABE haben ( wie also z.B. auch eine J&H Klappe ) eintragen lassen. Ich spreche da aus Erfahrung, da ich es so gemacht habe. 😀
Vor einem generellen Verbot sollte doch der Verstellknopf verboten werden. Verstehe eh nicht, wie die immer wieder damit durchkommen. Mechanischer Versteller ist seit Euro 4 Motorrädern nicht mehr erlaubt, aber ein elektronischer nicht?
@@harley-davidson-bielefeld Ja, das ist mir klar. Trotzdem hat man die Möglichkeit per Knopfdruck am Lenker die Klappe zu öffnen und schließen wie man will. Das Steuergerät greift dann eben ein, wenn man sich im Messbereich aufhält. Im Stand kann man seine Klappe einfach selbst öffnen und hat somit die Möglichkeit illegal zu handeln. Das sollte unterbunden werden. Also einfach den Druckknopf entfernen und gut ist.
Der Knopf an der Anlage heißt ja nur: Anlage „an“ oder Anlage „aus“. Ist die Anlage „aus“ fährst Du permanent mit geschlossener Klappe. Ist die Anlage „an“, so fährst Du nur dann mit geöffneter Klappe, wenn Du Dich in den Geschwindigkeitsbereichen bewegst, die der Gesetzesgeber vorschreibt. Bei inaktiver Auspuffanlage heißt das: Klappen permanent geschlossen. Bei aktiver Anlage heißt das: Stillstand = geschlossene Klappe, bei Fahrtbeginn geht ab ca. 3-4 km/h die Klappe auf. Diese darf auch bis 50 km/h offen bleiben. Jetzt kommt‘s: In der Beschleunigungsphase zwischen 50 km/h und 80 km/h muss die Klappe schließen! Daher auch: elektronisch gesteuert. Die Anlage ist (bei neueren Motorrädern) mit dem Can-Bus des Motorrades verbunden. Ab 81 km/h geht die Anlage wieder auf. In dieser ganzen Phase regelt der Auspuff, respektive das Auspuff-Steuergerät, das öffnen und schließen der Klappe(n). Jetzt wird‘s richtig tricky: Verlangsamst Du Deine Fahrt von beispielsweise 85 km/h (wohlgemerkt: Klappen sind offen, da über 80 km/h), dann bleiben die Klappen selbst dann offen, wenn Du unter 80 km/h fällst. Sogar bis zum Stillstand. Fällst Du unter die 80 km/h beispielsweise auf 60-70 km/h und beschleunigts dann wieder, dann gehen die Klappen wieder bis 80 km/h zu und machen ab 81 km/h wieder auf. Und so funktioniert das die ganze Fahrt über. Deshalb sind die elektronisch gesteuerten Klappenauspuffanlagen auch so kostenintensiv. Ob jemand solche Anlagen mag oder nicht, ist Ansichtssache. Aber es ist legal!
Wenn dein Händler dir das versichern kann ist es ja gut. Wie H-D das am Ende sieht wird man dann wohl individuell betrachten müssen, ist wohl eher eine Sache die man nicht Schwarz/Weiß betrachten kann :)
cooler clip und sehr informativ. Das mit den 1HD Bikes und Klappenauspuff war mir und wahrscheinlich vielen anderen nicht bewusst.
Sehr gerne würde ich nen zweiten Teil sehen. Respekt an Kimberly, wie sie die Werkstatt schmeißt. Immer ein sehr netter Kontakt. Telefonisch und auch vor Ort bei technischen Fragen ist sie immer hilfsbereit und freundlich. Und natürlich absolut vom Fach. Grüße aus Bad Lippspringe 🤘🏼
Danke dir Dennis😊 bist auch ein sehr angenehmer Kunde, man kann dir einfach ohne Kopfschmerzen sagen was beim Service festgestellt wurde und du vertraust uns blind. Und das kannst du auch weiterhin! 🤞🏼
Schönes Video und gerne auch ein zweites Video
Richtig starkes Video !!! Verdammt gut gemacht und sehr aufschlussreich 🤘
Richtig gut, solide ehrlich und man ist gespannt auf den TÜV Prüfer. 🤪😊 bitte mehr von der Kimberly!! Das Bar and Shild wird sehr groß. 🥹🤤🤌
Kommt!
Kimberly immer mega sympathisch und Bielefeld hat ein Top Team. Fühlt man sich immer pudelwohl (und das Moped auch).
Schön gemachtes Interview mit vielen nützlichen Infos Gerne ein weiteres Dank euch
Wow Tolle ehrliche Worte !!! Und wieder was dazu gelernt danke euch !!!!
Wir danken dir fürs schauen :)
Top Video und danke für‘s Einbringen der Frage (800km) obwohl sie auch schon in den Kommentaren eines Short-Videos beantwortet wurde. 👍
Sehr gerne 🤘🏼
Schönes kompaktes und informatives Video. Klare Fragen - klare Antworten. Zwei sympathische " Bielefelder" 😊
Vielen Dank 😊
Kimi war immer sehr nett und zuvorkommend zu mir.
Ich erinner mich noch an den Vorfall auf dem Ossi😂
Ja so ist sie 🫱🏻🫲🏼
War nur einmal bei HD Bielefeld bislang, brauchte einen Luftfilterhalter. Kimberley hat mich hinten in der Werkstatt bedient. Sehr kompetent, und sehr nett. 👍
Danke dir für das Feedback komm doch gerne nächsten Monat am 27.04. nochmal rum zum Open House. Lohnt sich 👊🏼
Wenn der Polizist anzweifelt dass die eingetragenen Teile, oder E-Nummer, ist mal egal - den zulässigen Werten entsprechen kann er IMMER das Fahrzeug einem Gutachter vorstellen. Man bekommt dann zwar irgendwann seinen Zettel vom Gutachter dass alles okay war - ggf. auch entstandene Kosten (Abschleppen etc.) zu bestimmten Teilen ersetzt - das Wochenende ist dann jedoch auf jeden Fall gelaufen und das Gutachten kann je nach Krankenstand,Arbeitsaufwand usw. gerne auch mal 2-3 Wochen dauern... Dann war zwar am Ende alles in Ordnung mit dem Fahrzeug - Ärger hatte man dann jedoch trotzdem... Eingetragen ... TÜV... Hin oder her...
Daher immer lieb und plausibel zur Rennleitung sein und am Besten eben per sé sowieso legal unterwegs sein.
Auf eine sichere und sonnige Saison in diesem Sinne
Tolles Video.
Danke dir 🤘🏼
So ganz stimmt die Aussage nicht, dass Du prinzipiell mit einer Klappenauspuffanlage bei einer 1HD illegal unterwegs bist.
1HD ist nicht gleich 1HD. Ihr geht von neueren oder nagelneuen Motorrädern aus. Die Unterscheidung 1HD und 5HD gibt es erst seit 2004. Ich fahre eine 97er Softail Springer. Folglich ist dies ein 1HD-Modell. ABER! Sie wurde seinerzeit für den europäischen Markt gebaut. Daher ist in meinem Fahrzeugschein auch nichts ausgenullt. Im Gegenteil, unter Punkt K (Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE) habe ich die Eintragung D312/1. Heißt, ich kann und darf mir sehr wohl eine Klappenauspuffanlage ans Moped bauen. Ich habe zu diesem Thema mit den Leuten von Jekill&Hide gesprochen (ein riesen Lob geht raus an Matze 👍🏼), da mein altes Schätzchen in ihren fortgeschrittenen Jahren noch eine J&H-Anlage verbaut bekommt. Sozusagen eine Frischzellenkur. 😊
In diesem, meinem Fall, bin ich mit der Anlage 100% legal unterwegs. Und die Anlage ist NICHT eintragungspflichtig!
Danke dir für den Kommentar!
Mein kess tech ist eingetragen habe es letztes Jahr machen lassen
Meine Jekyll ist eingetragen
Ja moin. Also bei ner 1HD ist ne Jekyll bzw. illegal?
Man sollte es immer für jedes Bike Explizit abklären 🤘🏼
*bei einer 1Hd wo die TSN "ausgenullt" ist. In einem Gutachten steht immer die TSN des Fahrzeuges auf das sich ein Gutachten bezieht. Für viele Eintragungen kann man eine "Sonderabnahme* durchführen lassen. Allerdings kann man eine Auspuffanlage (da meist kein Gutachten) einzeln nicht eintragen. Daher ist eine J&H oder Kesstech bei "1HD" Fahrzeugen illegal oder besser "nicht TÜV Konform". Das Ende des Videos verrät vielleicht mehr! (9:01min)😉
Illegal ist die nur wenn mann sich lediglich auf die EG Zulassung eines ESD beruft. Denn die greift ja zwangsläufig nicht. Es sei denn es gäbe eine ABE mit Verwendungsbereich 000
Sprich - ein anderer ESD muss in jedem Fall auf einem 000 Fahrzeug 1HD - EINGETRAGEN- sein! Dann ist das Ganze wieder konform. Ist übrigens bei allen 'Import' Fahrzeugen so welche 000 im Schein haben.
Und selbst bei einer 5HD gilt eine ABE/ E-nr nur, wenn sie ansonsten im technischen Zusammenhang Original ist. Ist neben dem ESD noch ein anderer Luftfilter verbaut, so muss BEIDES in Kombination Eingetragen sein!
Gleiches gilt im Übrigen auch für eine Kombination Lenker und Stahlflexleitungen. Einzelveränderung mit ABE ist ok, kommt eine zweite Komponente muss auch dieses wieder Eingetragen werden🤮
Moin, da muss ich leider widersprechen. Es ist nicht illegal mit einem 1 H.D. Modell inkl jekill and hide oder Penzl oder kess tech zu fahren......natürlich nur mit einer Eintragung!Eine Eintragung ist bei einer 1 H.D. Pflicht! Fahre selbst mit drei guten Freunden die es eintragen mussten. Weiß es also zu 100 % das es legal ist! Gruss vom Harley Rider aus Buxtehude 💯
@@kimberlybrey3039 wir haben ein Abgasgutachten für 1HD1 Euro3 Abgasversion erstellt. Laut Gutachten entspricht unsere Umrüstung der entsprechenden EG Betriebserlaubnisnummer. Wir bekommen die entsprechenden Anlagen bei der §21 Abnahme ganz legal eingetragen. Wohlgemerkt mit unserem eigenen Abgasgutachten, kein Re-Flash der Harley Euro Software, da die sowieso nicht konform ist, wenn nicht auch der Klappenkrümmer nachgerüstet wird. Ansonsten gut erklärt.
Bei genullten Fahrzeugen gilt immer nur mit Einzelgenehmigung. Bei Typgenehmigten reicht das E-Prüfzeichen, soweit es das Richtige ist also mit kat und richtige Euronorm. Die Polizei darf bei Verdacht immer stilllegen und einem Gutachter vorlegen. Normal sollte die Variante gewählt werden mit weniger Aufwand, jedoch zeigt es sich anders. Ich kenne Fahrer die wegen dem fehlendem Rückstrahler am Kennzeichen die Betriebserlaubnis entzogen wurde. Ist erlaubt aber völlig übertrieben. Zu den Eintragungen ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich würde immer plädieren auf korrekt fahren weil einmal erwischt und die Unkosten hätte man gleich in ein korrekten Umbau stecken können.
Sehr gutes Video, sprecht bitte für die nicht so Technikbegabten doch mal die Werte für die Standgeräuschmessung und die Fahrgeräuschmessung an. Es gibt keine Regel im Drehzahlbereich von ca. 950 Upm, also kann die Harley bei 950 Upm voll laut sein. Und die Fahrgeräuschmessung wurde auch geändert, also schaltet sie im Fahrgeräusch erst ab, wenn man mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden muss, und genau dort macht die Klappenanlage auch wieder zu. Also? Legal!
Danke für den Input 🤘🏼
Great sister ❤
Selbstverständlich kann man jegliche Dinge, die eine ABE haben ( wie also z.B. auch eine J&H Klappe ) eintragen lassen. Ich spreche da aus Erfahrung, da ich es so gemacht habe. 😀
Ja, aber nicht eine 1Hd1 wie sie es schon erklärt. Und wenns überhaupt nur mit einem Kombi Gutachten. 🤝🙃😘
Vor einem generellen Verbot sollte doch der Verstellknopf verboten werden.
Verstehe eh nicht, wie die immer wieder damit durchkommen. Mechanischer Versteller ist seit Euro 4 Motorrädern nicht mehr erlaubt, aber ein elektronischer nicht?
Elektronisch (mit Steuergerät) schließt die Klappe in den vorgegebenen Bereichen automatisch, somit Legal
@@harley-davidson-bielefeld Ja, das ist mir klar. Trotzdem hat man die Möglichkeit per Knopfdruck am Lenker die Klappe zu öffnen und schließen wie man will. Das Steuergerät greift dann eben ein, wenn man sich im Messbereich aufhält.
Im Stand kann man seine Klappe einfach selbst öffnen und hat somit die Möglichkeit illegal zu handeln. Das sollte unterbunden werden. Also einfach den Druckknopf entfernen und gut ist.
@@schwarzWÄHLENgrünBEKOMMEN ist nicht illegal, du solltest dich da nochmal mit der genauen Gesetzslage befassen :)
Der Knopf an der Anlage heißt ja nur: Anlage „an“ oder Anlage „aus“. Ist die Anlage „aus“ fährst Du permanent mit geschlossener Klappe. Ist die Anlage „an“, so fährst Du nur dann mit geöffneter Klappe, wenn Du Dich in den Geschwindigkeitsbereichen bewegst, die der Gesetzesgeber vorschreibt. Bei inaktiver Auspuffanlage heißt das: Klappen permanent geschlossen.
Bei aktiver Anlage heißt das: Stillstand = geschlossene Klappe,
bei Fahrtbeginn geht ab ca. 3-4 km/h die Klappe auf. Diese darf auch bis 50 km/h offen bleiben. Jetzt kommt‘s: In der Beschleunigungsphase zwischen 50 km/h und 80 km/h muss die Klappe schließen! Daher auch: elektronisch gesteuert. Die Anlage ist (bei neueren Motorrädern) mit dem Can-Bus des Motorrades verbunden. Ab 81 km/h geht die Anlage wieder auf. In dieser ganzen Phase regelt der Auspuff, respektive das Auspuff-Steuergerät, das öffnen und schließen der Klappe(n). Jetzt wird‘s richtig tricky: Verlangsamst Du Deine Fahrt von beispielsweise 85 km/h (wohlgemerkt: Klappen sind offen, da über 80 km/h), dann bleiben die Klappen selbst dann offen, wenn Du unter 80 km/h fällst. Sogar bis zum Stillstand. Fällst Du unter die 80 km/h beispielsweise auf 60-70 km/h und beschleunigts dann wieder, dann gehen die Klappen wieder bis 80 km/h zu und machen ab 81 km/h wieder auf. Und so funktioniert das die ganze Fahrt über. Deshalb sind die elektronisch gesteuerten Klappenauspuffanlagen auch so kostenintensiv. Ob jemand solche Anlagen mag oder nicht, ist Ansichtssache. Aber es ist legal!
Aussage des Händlers. "ein DP Mapping beim Dealer führt nicht zum erlöschen der Garantie"
Wenn dein Händler dir das versichern kann ist es ja gut. Wie H-D das am Ende sieht wird man dann wohl individuell betrachten müssen, ist wohl eher eine Sache die man nicht Schwarz/Weiß betrachten kann :)
Sympthisch
Danke dir 🤘🏼
Muss man als Mensch, der Harley-Van ist tätowiert sein, schwarze Klamotten und als Mann Bart tragen!
Natürlich, Bart muß, Tattoo auch (nicht soviel) schwarze Klamotten nicht unbedingt.
War das ne Frage oder ne Aussage? 😂